Urteile zur FahrzeugversicherungNachfolgend finden Sie eine der umfassendsten Sammlung interessanter und aktueller Urteile zur Kfz-Versicherung der letzten Jahre. Weitere Urteile im Versicherungsrecht zu anderen Versicherungssparten finden Sie auf der Übersichtsseite. Die Urteile werden fortlaufend aktualisiert und zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. Carsten Fuchs, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Über unsere Suchfunktion können Sie einen Suchbegriff eingeben und über die Pfeile zu den jeweiligen Treffern navigieren. Verpflichtung zum Überlassen von Belegen und Kfz-Schlüsseln OLG Saarbrücken 1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene VN im Entwendungsfall grundlos der Aufforderung seines Kfz-Kaskoversicherers, Belege über die Entrichtung des Kaufpreises des versicherten Fahrzeugs vorzulegen, nachdem hierzu widersprüchliche Angaben erfolgt waren, und die bei ihm vorhandenen Fahrzeugschlüssel zu Untersuchungszwecken herauszugeben, kann dies eine zur vollständigen Leistungsfreiheit führende arglistige Verletzung der Auskunftsobliegenheit begründen. 2. In diesem Zusammenhang abgegebene Erklärungen seines bei der Schadensabwicklung als Wissenserklärungsvertreter agierenden Rechtsanwalts muss sich der VN zurechnen lassen. Zerkratzen eines PKW als Unfall in der Kaskoversicherung OLG Hamm 1. Das Zerkratzen eines Fahrzeuglacks durch einen Dritten stellt ein plötzlich von außen kommendes Ereignis und damit einen Unfall im Sinn der Kaskoversicherung dar. 2. Die Unfreiwilligkeit gehört nicht zum Begriff des Unfalls in der Kaskoversicherung; vielmehr hat der VR den entsprechenden Vorsatz des VN als Voraussetzung einer Leistungsfreiheit gemäß § 81 Abs. 1 VVG darzulegen und zu beweisen. Halterhaftung für in einer Werkstatthalle in Brand geratenes Kraftfahrzeug BGH Zur Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand geratenen Kraftfahrzeug nach § 7 Abs. 1 StVG. Kollision nach Überholen eines Radfahrers OLG Saarbrücken 1. Bei einer langsamen Bergauffahrt ist beim Überholen eines Fahrradfahrers ein Seitenabstand von 1,30 Meter ausreichend, insbes. dann, wenn an einer Stelle überholt wird, die wegen des Straßenverlaufs über mehrere Kilometer hinweg die einzige Überholmöglichkeit bietet. 2. Gerät ein Fahrzeugführer auf einer Landstraße in einer Kurve auf die außen gelegene Gegenfahrbahn und kommt es dort zu einem Unfall, spricht es nach der allgemeinen Lebenserfahrung dafür, dass er die Beherrschung über sein Fahrzeug aufgrund einer zu hohen Geschwindigkeit oder einer unvorsichtigen Lenkbewegung verloren hat. Gegen ihn greift ein Beweis des ersten Anscheins für einen Verstoß gegen § 3 Abs. 1 StVO. 3. Das Fahrverhalten eines entgegenkommenden Fahrzeugs – hier: Überholen eines Radfahrers auf der eigenen Fahrspur ohne Überqueren der Mittellinie – nimmt dem Geschehen die für den Anscheinsbeweis erforderlich Typizität nur dann, wenn hierdurch eine nachweisbare objektive Gefahrenlage geschaffen wurde. Gesamtschuldnerausgleich zwischen Haftpflichtversicherer des Unfallgegners und dem dinglich anwartschaftsberechtigten Halter BGH Zum Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners und dem Halter als dem dinglich Anwartschaftsberechtigten aus einem Sicherungsvertrag bei ungeklärtem Unfallhergang und rechtskräftig festgestellter 100 %-iger Haftung des Haftpflichtversicherers gegenüber der kreditgebenden Bank des Halters als Sicherungseigentümerin. Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten für ein Luxusfahrzeug OLG Celle 1. Grundsätzlich darf im Haftpflichtschadenfall ein typengleiches Luxusfahrzeug als Ersatz angemietet werden. 2. Das gilt aber nicht völlig schrankenlos: Einem Geschädigten kann es zugemutet werden, für kurze Zeit – hier elf Tage – auf eine Luxusausstattung, das Prestige und/oder die besondere Fahrfreude eines Sportwagens zu verzichten, wenn ein typengleiches Fahrzeug nur für eine besonders hohe Miete erhältlich ist (hier das Vierfache des Tagespreises für ein Fahrzeug der höchsten Klassen nach den Schwacke- und Fraunhofer-Listen). Auslegung eines Teilungsabkommens zwischen Kfz-Haftpflichtversicherer und Sozialversicherungsträger zur Frage der Abgrenzung von Zweit- und Erstunfall OLG Celle 1. Verletzt sich ein Monteur bei den Bergungsarbeiten eines bei einem Unfall beschädigen Laternenmastes, nachdem die unfallbeteiligten Pkw bereits von der Unfallstelle entfernt waren, resultiert der dabei entstandene (Personen-) Schaden nicht aus einem Betriebsvorgang oder einer Betriebseinrichtung eines der unfallbeteiligten Pkw, die sich im Bergungsvorgang „aktivierte“, realisierte, fortwirkte oder nur mitursächlich war. Er unterfällt auch nicht dem Gebrauch eines Pkw. 2. Der Schaden kann daher nicht dem Haftpflichtversicherer eines der an dem vorangehenden Unfall beteiligten Pkw zugewiesen werden. 3. Zur Auslegung eines Teilungsabkommens. Auskunftsanspruch gegen den VN bei Mehrfachversicherung LArbG Hamm Führt der Mitarbeiter eines Unternehmens des Kfz-Gewerbes als Fahrer schuldhaft einen Unfall mit dem Kfz eines Kunden herbei und leistet die Kfz – Haftpflichtversicherung des Kunden Schadensersatz an den Unfallgegner, so steht der Kfz – Haftpflichtversicherung ein Auskunftsanspruch über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und Handwerk gegen das Unternehmen zu. Neuwertentschädigung steht Leasingnehmer zu BGH Bei vorzeitiger Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags (hier aufgrund Diebstahls des Fahrzeugs) steht die den Wiederbeschaffungs- und den Ablösewert übersteigende Neuwertspitze einer Versicherungsleistung aus einer vom Leasingnehmer auf Neupreisbasis abgeschlossenen Vollkaskoversicherung nicht dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer zu. Differenzbesteuerung bei fiktiver Abrechnung OLG Brandenburg Die falsche Datumseingabe über das Display im Steuergerät des (gestohlenen) Kfz stellt kein ausreichendes Indiz für eine Unglaubwürdigkeit des VN dar. Für die Berechnung der Höhe des abzuziehenden Mehrwertsteuerbetrages kommt es bei fiktiver Abrechnung darauf an, ob vergleichbare Fahrzeuge regelbesteuert gem. § 10 UStG, differenzbesteuert gem. § 25 a UStG oder von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten werden. Ist von einer Differenzbesteuerung auszugehen, ist der Brutto-Wiederbeschaffungswert (hier 22.000 EUR) um 2,4 % zu kürzen. Hineinfahren in Wasseransammlung (Überschwemmung) KG Berlin 1. Eine unmittelbare Einwirkung einer Überschwemmung liegt auch vor, wenn das Kfz in die Wasseransammlung hineingefahren ist. 2. Dadurch ist zugleich ein (in der Vollkaskoversicherung versicherter) Unfall gegeben, der Anprall auf eine Wasserfläche mit einem Fahrzeug steht dem Anprall gegen einen festen Gegenstand gleich. Irreführendes Blinken des Vorfahrtsberechtigten OLG Karlsruhe 1. Jeder Verkehrsteilnehmer muss grundsätzlich mit der Möglichkeit rechnen, dass der rechte Blinker eines bevorrechtigten Fahrzeugs versehentlich gesetzt sein kann. Wer an einer Kreuzung wartepflichtig ist, darf in der Regel nicht allein im Vertrauen auf den rechten Fahrtrichtungsanzeiger des anderen Fahrzeugs in die Kreuzung einfahren, wenn die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, dass das bevorrechtigte Fahrzeug trotz des Blinkers geradeaus weiterfährt. 2. Kommt es zu einem Kreuzungsunfall, weil der wartepflichtige Fahrzeugführer wegen des rechts gesetzten Blinkers auf ein Abbiegemanöver des Vorfahrtsberechtigten vertraut hat, trifft den Wartepflichtigen in der Regel das überwiegende Verschulden. 3. Wenn – außer der Vorfahrtsverletzung einerseits und dem fehlerhaft gesetzten Blinker andererseits – keine sonstigen wesentlichen Verursachungsbeiträge der Beteiligten zu berücksichtigen sind, kommt eine Haftungsquote von 70 % zu 30 % zu Gunsten des Vorfahrtsberechtigten in Betracht. Mithaftung eines ordnungswidrig geparkten Fahrzeugs LG Saarbrücken Das Halteverbot an Bushaltestellen nach § 41 Abs. 1 StVO iVm VZ 224 (Anl. 2) betrifft nicht nur die Fahrbahn an der Haltestelle, sondern auch den angrenzenden Seitenstreifen, um neben dem Schutz der ein- und aussteigenden Fahrgäste auch ein gefahrloses Ein- und Ausfahren seitlich ausschwenkender Busse zu gewährleisten. Halterhaftung für in einer Werkstatthalle in Brand geratenes Kraftfahrzeug II BGH Zur Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand geratenen Kraftfahrzeuges nach § 7 Abs. 1 StVG. Abrechnung auf Neuwagenbasis nur bei Ersatzbeschaffung BGH Zur Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Voraussetzungen der Steuerpflichtigkeit einer als „Verdienstausfall“ bezeichneten Schadenersatzleistung BFH Erhält ein im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses 12-jähriges Verkehrsunfallopfer von der Versicherung des Schädigers nach Schweizer Recht Ersatz für den verletzungsbedingt erlitten, rein hypothetisch berechneten Erwerbs- und Fortkommensschaden, kommt eine Anwendung von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht in Betracht, wenn die Vereinbarung der an der Schadensregulierung Beteiligten …trotz der Bezeichnung der gewährten Versicherungsleistung als „Verdienstausfall“ … nicht dahin gedeutet werden kann, dass damit Ersatz für steuerbare Einnahmen aus einer konkreten, d.h. bestimmten oder jedenfalls hinreichend bestimmbaren Einkunftsquelle i. S. des „ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EStG gezahlt werden sollte. Aufwand für Tierhaltung im Rahmen des Naturalunterhalts (Haushaltsführungsschaden) OLG Naumburg Hinsichtlich des Naturunterhalts sind Tierhaltungskosten (Kaninchen, Hund etc.) nicht zu berücksichtigen, da es sich insoweit um ein Hobby handelt. Keine Grobe Fahrlässigkeit beim Einschlafen am Steuer OLG Celle Für die Annahme eines grob fahrlässigen Verhaltens bedarf es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch der Feststellung eines in subjektiver Hinsicht nicht entschuldbaren Verstoßes gegen die Anforderung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Ein Sekundenschlaf kann „einfach fahrlässig“ nicht vorhergesehen werden, weil objektiv vorhandene Übermüdungserscheinungen subjektiv nicht wahrgenommen werden. Es wäre nicht völlig unentschuldbar, wenn der Bekl. auf die Gegenfahrbahn geraten ist, weil er bei Dunkelheit und Nebel infolge einer Fahrbahnsenke die Lichter aus dem Gegenverkehr und die Rückleuchten der ihm vorausfahrenden Fahrzeuge aus den Augen verloren hätte und deswegen kurzzeitig orientierungslos gewesen wäre. Auslesung von Fahrzeugdaten nach Unfall OLG Köln Die Weigerung des VN nach einem Unfall mit unklarem Unfallhergang die Fahrzeugdaten auslesen zu lassen, stellt eine arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit dar. Kürzung um 75 % bei Kfz – Diebstahl (steckender Schlüssel) OLG Dresden Eine Leistungskürzung auf null wegen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls kommt nur ausnahmsweise in Betracht; dass das Fahrzeug unverschlossen und mit Fahrzeugschlüssel im Zündschloss abgestellt wird, reicht hierfür jedenfalls dann nicht aus, wenn dies für Dritte auch aufgrund des Abstellorts nicht sofort zu erkennen ist. Auslegung der Ausschlusstatbestände „Leihe“ und „besonderer Verwahrungsvertrag“ sowie der „Benzinklausel“ in der PHV OLG Saarbrücken 1. Wird dem VN von seinem Arbeitsgeber vereinbarungsgemäß ein Kraftfahrzeug zur betrieblichen und privaten Nutzung überlassen, liegt darin weder eine vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Leihe, noch ist das Fahrzeug deshalb Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages. 2. Wird das Fahrzeug dadurch beschädigt, dass der VN beim Montieren eines Fahrradträgers zu privaten Zwecken versehentlich den automatischen Öffnungsmechanismus der Heckklappe betätigt, so schließt eine Klausel, wonach „die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs sowie eines versicherungspflichtigen Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs/Anhängers verursacht werden“, nicht versichert ist, die Deckung nicht aus. 3. Ist die tatsächliche Verfügungsgewalt des VN über das vom Arbeitsgeber überlassene Fahrzeug zugunsten des Arbeitsgebers eingeschränkt, ist der VN nicht als „Halter“ des Kfz anzusehen. 4. Es ist nicht angängig, sämtliche Handlungen, die nach A.1.22 AKB als „fahrertypisch“ angesehen werden, aus dem Deckungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung auszunehmen, weil die Benzinklausel dafür keinen Anhalt bietet. Kollision mit im Halteverbot geparktem Fahrzeug LG Hamburg In der Abwägung der Betriebsgefahren eines im absoluten Halterverbot geparkten Fahrzeugs, das den fließenden Verkehr nicht unerheblich erschwert, trifft den Gegner, dem es bei entsprechender Aufmerksamkeit und geringerer Geschwindigkeit grundsätzlich möglich gewesen wäre, das stehende Fahrzeug wahrzunehmen und dieses zu umfahren die weit überwiegende Haftung (hier: 80 %). Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion nach konkreter Reparatur AG Heinsberg Bei Abrechnung konkret angefallener Reparaturkosten sind die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion in Zeiten der Corona-Pandemie zu erstatten. Höhe des Hinterbliebenengeldes bei Schockschaden und Mitverschulden OLG Koblenz 1. Ausgehend von der Gesetzesbegründung und dem Sinn und Zweck des § 844 Abs. 3 BGB stellt der Betrag von 10.000 EUR für das Hinterbliebenengeld eine „Richtschnur“ oder Orientierungshilfe dar. 2. Angesichts der Klarstellung in der Gesetzesbegründung, dass bei gleichzeitigem Vorliegen der Voraussetzungen der Anspruch auf Ersatz des Schockschadens am Anspruch auf Hinterbliebenengeld vorgehen solle, liegt der Hinterbliebenengeldbetrag jedenfalls im Regelfall unter dem für sog. Schockschäden zuzuerkennenden Betrag. 3. Verstirbt das 20-jährige Kind des Kl., welches im Haushalt des geschiedenen Ehegatten lebte, in Folge eines Verkehrsunfalles, hinsichtlich dessen Zustandekommen das verstorbene Kind ein Mitverschulden von mindestens 50 % trifft, steht dem Kl. ein nicht über 5.000 EUR hinausgehender Anspruch auf Hinterbliebenengeld zu. Vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht OLG Braunschweig Auch wenn der VN davon ausgeht, dass der ihm entstandene Schaden von seinem Unfallgegner ersetzt wird und er deswegen seinen Kaskoversicherer nicht rechtzeitig informiert, nimm er die hierin liegende Verletzung der Anzeigeobliegenheit billigend in Kauf. Umfang der Wartepflicht bei Aufklärungsobliegenheit (Verkehrsunfallflucht) OLG Karlsruhe 1. Es stellt keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gemäß E.1.1.3.1. Spiegelstrich AKB 2015 dar, wenn der Versicherte nach einem schweren Verkehrsunfall ohne Fremdbeteiligung und bei klaren Haftungslage zur Nachtzeit im Januar auf einer Landstraße in dörflicher Gegend, bei dem er sich eine blutende Kopfverletzung zugezogen hatte, trotz eines verursachten Fremdschadens von ca. 200 EUR den Unfallort zur ärztlichen Abklärung seines Gesundheitszustandes ohne Einhaltung einer Wartezeit verlässt. 2. Jedenfalls ist in einem solchen Fall das Entfernen von der Unfallstelle berechtigt. 3. Mit der telefonischen Unterrichtung der Polizei am nächsten Morgen wird in diesem Fall einer etwaigen Obliegenheit zur unverzüglichen nachträglichen Ermöglichung von Feststellungen noch genügt. Anrechnung des Minderwertausgleichs durch den Haftpflichtversicherer auf den Anspruch des Leasinggebers auf Restwertausgleich BGH 1. Der Leasinggeber ist verpflichtet, die ihm aus einem Schadensfall zustehenden Entschädigungsleistungen eines Versicherers, dem Leasingnehmer zugutekommen zu lassen, indem er sie für die Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs verwendet oder diese bei Vertragsende auf den Schadensersatz- oder Ausgleichsanspruch anrechnet 2. Eine Zahlung, die der Leasinggeber als Minderwertausgleich von dem Haftpflichtversicherer erhalten hat, mindert deshalb – unabhängig davon, ob der Leasinggeber von einem vertraglich vereinbarten Andienungsrecht Gebrauch macht oder das Fahrzeug verwertet – dessen Anspruch auf Restwertausgleich. Nachweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach Verkehrsunfall OLG Nürnberg 1. Dem Geschädigten, dem nach erlittener Verletzung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erteilt wird und der deshalb berechtigterweise seine Arbeitsunfähigkeit annimmt und deshalb nicht arbeitet, kann hierdurch ein ersatzfähiger normativer Schaden (Gewinnentgang) entstehen. Anderes kann gelten, wenn eine ärztliche Bescheinigung in für den Geschädigten deutlich erkennbarer Weise unzutreffend ist, etwa weil sie auf unwahren eigenen Angaben des Geschädigten gegenüber dem Arzt beruht, oder eine Gefälligkeitsattest vorliegt. 2. Zur Berechnung des entgangenen Gewinns bei einer freiberuflichen Krankengymnastin. Zurechnung der Betriebsgefahr bei Brand eines in einer Werkstatthalle abgestellten Lkw infolge defekter Betriebseinrichtung BGH Zur Reichweite der Haftung des Halters eines in der Werkstatthalle in Brand geratenen Kfz nach § 7 Abs. 1 StVG Kein Anspruch des VN auf Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug des Versicherers OLG Koblenz Erstattet der Kfz-Vollkaskoversicherer einen vom VN geltend gemachten Wiederbeschaffungsaufwand für das verunfallte Fahrzeug erst drei Monate nach Schadensanzeige und Vorlage des Schadensgutachtens, steht dem VN gegenüber der Versicherungsgesellschaft ein Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Nutzungsausfallentschädigung nicht zu, da die durch den Verzug eventuell entgangenen Nutzungsmöglichkeiten (der Sache an sich) keinen ersatzfähigen Schaden darstellen; den Versicherer treffen nur die üblichen Verzugsflogen bei Nichtzahlung, wie z.B. die Verpflichtung zur Tragung der Verzugszinsen. Voraussetzungen der Pflicht des VN zur Rücknahme des nach einer Entwendung wiederaufgefundenen Kfz OLG Saarbrücken 1. Sehen die Bedingungen eines Kaskoversicherers die Verpflichtung des VN zur Rücknahme des entwendeten Fahrzeugs für den Fall vor, dass dieses „innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige“ wieder aufgefunden wird, so setzt auch die mündliche (telefonische) Anzeige der Fahrzeugentwendung gegenüber dem Versicherungsvertreter die Monatsfrist in Lauf. 2. Gibt der Versicherer das Fahrzeug nach Fristablauf an den VN heraus, weil dieser trotz des bereits anhängigen Klage auf die Neupreisentschädigung weiter auf Herausgabe beharrt, liegt darin zwar regelmäßig noch kein Verzicht des VN auf bereits entstandene vertragliche Ansprüche, wohl aber die konkludente Vereinbarung, sich dadurch erlangte Vermögensvorteile auf die Klageforderung anrechnen zu lassen. Keine Gesamtschuld von Haftpflichtversicherer und gegnerischem Fahrzeughalter BGH Zum Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners und dem Halter als dem dinglich Anwartschaftsberechtigten aus einem Sicherungsvertrag bei ungeklärtem Unfallhergang und rechtskräftig festgestellter 100 %-iger Haftung des Haftpflichtversicherers gegenüber der kreditgebenden Bank des Halters als Sicherungseigentümerin. Auch bei „besonderer“ Beweisnot muss VN Nachweis des „äußeren Bildes“ eines Fahrzeugdiebstahls erbringen OLG Hamm Behauptet der VN einen Kfz-Diebstahl, muss er das sog. „äußere Bild“ beweisen: Das Kfz muss zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt und dann dort zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt – gegen den Willen des Berechtigten – nicht wieder aufgefunden worden sein. Wurde das Kfz (zuletzt) von einem Dritten genutzt und kann (deshalb) der VN selbst zum Abstellen und Nichtwiederauffinden keine Angaben machen, ist dieser Dritte regelmäßig als Zeuge zu hören. Ist er verstorben und sind auch sonst hinreichende Feststellungen zum „äußeren Bild“ nicht möglich, bleibt der VN beweisfällig (hier: bejaht). Dass für den VN bei einem Diebstahl an sich die Vermutung der Redlichkeit streitet, hilft diesem dann nicht. Begriff der unklaren Verkehrslage OLG Hamm Das Überholen ist nach der StVO unter anderem bei unklarer Verkehrslage unzulässig. Eine unklare Verkehrslage liegt u.a. vor, wenn sich ein Fahrzeug - vorliegend ein Traktorgespann - zur Fahrbahnmitte einordnet und erkennbar die Geschwindigkeit reduziert. Allein das Überholen eines langsam fahrenden Traktorgespanns begründet hingegen nicht den Vorwurf eines Verstoßes gegen dieses Überholverbot. Bei der Abwägung tritt die einfache Betriebsgefahr eines zulässig überholenden PKW hinter der durch einen unfallkausalen Verstoß des Fahrers gegen § 9 Abs. 1 StVO erhöhten Betriebsgefahr des Traktorgespanns zurück. Auskunftsanspruch einer Haftpflichtversicherung bei einem Kfz-Unfall eines Mitarbeiters LAG Hamm Führt der Mitarbeiter eines Unternehmens des Kfz-Gewerbes schuldhaft einen Unfall mit dem Kfz eines Kunden herbei und leistet die Haftpflichtversicherung des Kunden Schadensersatz an den Unfallgegner, so steht der Haftpflichtversicherung ein Auskunftsanspruch über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und Handwerk gegen das Unternehmen zu. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die Auskunftspflichten des Versicherers gegen Dritte in den Fällen einer Mehrfachversicherung nach § 78 Abs. 1 VVG ausdrücklich regelt. In einer solchen Fallgestaltung gebietet die Interessenlage eine analoge Anwendung der Vorschriften §§ 31 Abs. 2, 77 Abs. 1 VVG. Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß zwischen einem in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden und einem dieses überholenden Fahrzeugs OLG München Hat ein in ein Grundstück abbiegender Fahrzeugführer entweder gegen die normierte Pflicht zur sogenannten zweiten Rückschau verstoßen oder das Fahrzeug des überholenden weiteren Unfallbeteiligten schlichtweg aus Unachtsamkeit übersehen, kann eine Mithaftungsquote des Abbiegenden von 1/3 sachgerecht sein. Tiergefahr versus Betriebsgefahr bei Unfall wegen Ausweichens eines Motorradfahrers vor einer die Straße kreuzenden Katze OLG Zweibrücken 1. Wird durch ein Tier die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist gemäß § 833 S. 1 BGB derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2. Weicht ein Motorradfahrer einer die Straße kreuzenden freilaufenden Katze aus, kann es für die Unfallursächlichkeit dahinstehen, ob es zu einem Zusammenstoß zwischen Tier und Motorrad gekommen ist, wenn der Motorradfahrer aufgrund der plötzlichen ausweicht Bewegung zu Fall kommt. Denn nach allgemeinen Regeln genügt es, dass das Verhalten des Tieres den Unfall unmittelbar verursacht hat (OLG Saarbrücken, Urteil vom 17. Januar 2006, 4 U 615/04). 3. Wenn es in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang bei der Begegnung mit einem Tier zu einem Unfall eines Verkehrsteilnehmers kommt, spricht bereits der 1. Anschein dafür, dass dieser durch das Bewegungsverhalten und damit die von ihm ausgehende Tiergefahr verursacht worden ist (OLG Hamm, Urteil vom 21. Juli 2008, Az. 6 U6/08). 4. Die spezifische Tiergefahr realisiert sich, wenn der Schaden auf der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens und der dadurch hervorgerufenen Gefährdung beruht. Das ist nicht nur der Fall, wenn das Tier ausschlägt, beißt oder eine Person anspringt, sondern bereits dann, wenn ein Tier-wie im Streitfall-ausbricht, sich unkontrolliert fortbewegt und ein Verkehrshindernis bildet (OLG Hamburg, Urteil vom 08. November 2019, 1 U 155/18). 5. Generell ist anerkannt, dass bei einem Unfall zwischen Tieren und Kraftfahrzeugen deren Betriebsgefahr dergestalt zu berücksichtigen ist, dass sich die Haftung des Tierhalters nicht unerheblich reduziert (OLG Celle, Urteil vom 10. April 2018,14 U 147/17 [50%]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Februar 1994. 22 U 170/93 [1/3]; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. März 2009, 4 U 166/07 [25%]. 6. Eine solche Berücksichtigung ist nicht nur dann geboten, wenn es – wie in den genannten Fällen – im gleichgerichteten Verkehr zu einem Unfall mit einem Tier kommt, sondern auch dann, wenn ein Tier plötzlich vor einem Fahrzeug die Fahrbahn kreuzt und es deshalb-mit oder ohne ausweicht – bzw. Bremsmanöver des Fahrzeugführers-zu einem Unfall kommt (OLG Hamm, Urteil vom 25. April 2006, 9 U 7/05 [1/3]; Urteil vom 27. September 2005, 9 W 45/05 [50%]; OLG Köln, Urteil vom 16. November 2000, 7 U 64/00 [20%]. Haftungsbeschränkung der Teilnehmer an einer Fahrrad-Trainingsfahrt OLG Frankfurt am Main Bei einer sportlich angelegten Trainingsfahrt von Radfahrern gibt es keinen generellen Ausschluss der Haftung für gegenseitig verursachte Unfälle, wenn sich nicht das typische Risiko der gemeinsamen Trainingsfahrt im Pulk realisiert hat (hier: Teilnehmergruppe war bereits auseinandergezogen). Beschränkung des Versicherungsschutzes auf bei (fiktiver) Vollkaskoversicherung verbleibende wirtschaftliche Folgen OLG Dresden 1. Der Versicherungsschutz einer Gruppenrestschuldversicherung kann auf die Erstattung der wirtschaftlichen Folgen beschränkt sein, die dem Darlehensnehmer bei (fiktivem) Eintritt einer Vollkaskoversicherung für den Schaden verblieben wären. Die Auslegung des Versicherungsvertrages kann insoweit ergeben, dass der Leistungsumfang einer Vollkaskoversicherung nur abstrakter Maßstab ist, es also unerheblich ist, ob tatsächlich eine solche Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. 2. Bei der Auslegung von Klauseln einer Gruppenrestschuldversicherung ist nicht auf das Verständnis des Darlehensnehmers, sondern der darlehensgebenden Bank als VN abzustellen. Unterschlagung eines Autos während Probefahrt BGH 1.Ein Kaufinteressent, der eine Probefahrt mit einem Kraftfahrzeug unternimmt, ist nicht Besitzdiener des Verkäufers. 2.Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Verkäufer zu einer unbegleiteten und auch nicht anderweitig überwachten Probefahrt eines Kaufinteressenten auf öffentlichen Straßen für eine gewisse Dauer (hier eine Stunde) ist keine Besitzlockerung, sondern führt zu einem freiwilligen Besitzverlust. 3.Wird das Fahrzeug in einem solchen Fall nicht zurückgegeben, liegt daher kein Abhandenkommen im Sinne des § 935 BGB vor. Unzulässigkeit einer fiktiven Abrechnung auf Neuwagenbasis BGH Zur Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines fabrikneuen Fahrzeugs (Bestätigung BFH v. 9.6.2009 – VI ZR 110/08, BGHZ 181, 242 = VersR 2009, 1092). Dauer der dem Versicherer zuzugestehenden Prüfungs- und Regulierungsfrist OLG Koblenz Wird der Verursacher eines Verkehrsunfalls bewusstlos in seinem Pkw aufgefunden, kann sein Kfz-Haftpflichtversicherer aus dem Umstand, dass es ihm noch nicht gelungen ist, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, keine Verlängerung der ihm üblicherweise zuzubilligenden Bearbeitungsdauer herleiten. Keine Beratungspflicht des Versicherers über fehlenden Versicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei OLG Hamm Der Kfz-Kaskoversicherer schuldet keine Beratung darüber, dass nach dem Vertrag im asiatischen Teil der Türkei kein Versicherungsschutz besteht, wenn zwar der VN einen augenscheinlich „türkischen“ Namen hat, der Versicherer aber keine konkrete Kenntnis über Reiseabsichten des deutschen VN in den asiatischen Teil der Türkei hatte (Abgrenzung zu OLG Stuttgart v. 8.4.1993 – 7 U 263/92), wobei es auf etwa weiter gehende Kenntnisse des den Vertrag vermittelnden Maklers nicht ankommt; und zwar auch dann, wenn der VN in der Folgezeit – zur Kfz-Haftpflichtversicherung – eine „grüne Versicherungskarte“ angefordert und erhalten hat, in welcher zwar das Länderkürzel „TR“ nicht gestrichen ist, in welcher aber ausdrücklich vermerkt ist, dass es für den Bereich der Kaskoversicherung bei der räumlichen Beschränkung auf das Gebiet von Europa und der außereuropäischen Gebiete der EU verbleibt (Abgrenzung zu OLG Oldenburg, VersR 2000, 1010). Treuepflichten bei Nichtherausgabe eines Schadensgutachtens OLG Schleswig 1. Ein nicht einstandspflichtiger Vollkaskoversicherer verletzt gegenüber dem VN, dem er ein ihm vorliegendes Schadensgutachten nicht unaufgefordert übersendet, weder eine versicherungsvertragliche noch eine leistungsunabhängige Rücksichts- oder leistungsbezogene Treuepflicht. 2. Ein Vollkaskoversicherer ist nach § 810 BGB jedenfalls nicht ohne Geltendmachung eines Einsichtsrechts durch den VN verpflichtet, diesem Einsicht in ein Schadensgutachten zu gewähren oder ihm dasselbe zu überlassen. 3. Stellt der Vollkaskoversicherer ein Schadensgutachten auf Anforderung nicht zur Verfügung, kann dies eine Treuepflichtverletzung darstellen. 4. Die Treuepflicht endet nicht mit der Leistungsablehnung durch den Vollkaskoversicherer. 800.000 € Schmerzensgeld für beidseitige Unterschenkelamputation und körperliche Verunstaltung OLG Oldenburg 1. Im Fall schwerster und dauerhafter Schädigungen, die der Geschädigte in jungen Jahren bewusst erlebt und von denen anzunehmen ist, dass sie ihn lebenslang in der Lebensführung erheblich beeinträchtigen werden, kann ein Schmerzensgeld von 800.000 € angemessen sein. 2. Das Bewusstsein um den Verlust der bisherigen Lebensqualität und die voraussichtlich lebenslange Dauer der Schädigungen sind maßgebliche Gesichtspunkte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes. 3. Schmerzensgelder, die wegen Verlustes der Persönlichkeit zugesprochen sind, taugen nicht als Referenzmaßstab für Fälle, in denen der Geschädigte ohne jede intellektuelle Einschränkung die Leiden und den Verlust lebenslang bewusst erlebt. Arglistige Verletzung der Auskunftsobliegenheit wegen Nichtvorlage von Belegen über Entrichtung des Kfz-Kaufpreises OLG Saarbrücken 1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene VN im Entwendungsfall grundlos der Aufforderung seines Kfz-Kaskoversicherers, Belege über die Entrichtung des Kaufpreises des versicherten Fahrzeugs vorzulegen, nachdem hierzu widersprüchliche Angaben erfolgt waren, und die bei ihm vorhandenen Fahrzeugschlüssel zu Untersuchungszwecken herauszugeben, kann dies eine zur vollständigen Leistungsfreiheit führende arglistige Verletzung der Auskunftsobliegenheit begründen. 2. In diesem Zusammenhang abgegebene Erklärungen seines bei der Schadensabwicklung als Wissenserklärungsvertreter agierenden Rechtsanwalts muss sich der VN zurechnen lassen. Keine pauschale Bemessung des Haushaltsführungsschadens anhand von Tabellen OLG Dresden Die verfügbaren Tabellen zum Haushaltsführungsschaden bieten aus sich heraus keine hinreichende Grundlage für eine Schadensschätzung. Sie können daher nicht zur Begründung der Höhe des Ersatzanspruchs, sondern lediglich zur Prüfung der Plausibilität der Angaben des Geschädigten herangezogen werden. Haftung für rein psychische Schäden aus Verkehrsunfall OLG Frankfurt 1. Erleidet ein Kraftfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Motorrad, dessen Fahrer dabei tödlich verunglückt, lediglich psychische Schäden in Form einer pathologischen Verarbeitung des Geschehens, steht ihm ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. 2. Hinsichtlich der Bewertung der Beeinträchtigungen kann der Grad der Schädigungsfolgen herangezogen werden, wobei der Senat hinsichtlich der Plausibilität der Schmerzensgeldhöhe auf die Dauer der Beeinträchtigung abstellt. 3. Auf einer weiteren Stufe ist allerdings eine wertende Betrachtung vorzunehmen, die zu einer Herabsetzung des Schmerzensgeldes führt, da allein die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr das Risiko in sich birgt, Zeuge eines Fremdunfalls zu werden und damit psychisch traumatisierende Situationen zu erleben. Zum Vorsteuerabzug berechtigter Geschädigter kann Wertminderung nur netto verlangen AG Wipperfürth 1. Der zum Vorsteuerabzug berechtigte Geschädigte kann nach dem schadensrechtlichen Bereicherungsverbot die Wertminderung nur netto ersetzt verlangen. 2. Die gesetzliche Regelung, wonach Umsatzsteuer zu erstatten ist, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, steht dem nicht entgegen, da es sich um eine Frage der tatsächlichen Schadenshöhe handelt. Umfang einer blanko erteilten vorläufigen Deckung KG Berlin Auch wenn ein Hauptvertrag über eine Kfz-Versicherung nicht zustande gekommen ist, weil im Versicherungsantrag ein anderes Fahrzeug ausgewiesen wurde als im Versicherungsschein und der VN das darin liegende neue Angebot mangels Prämienzahlung nicht angenommen hat, so bleibt die Leistungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers aus der vorläufigen Deckung bestehen, wenn das den Unfall verursachende Fahrzeug mit einer „blanko“ erteilten elektronischen Versicherungsbestätigung zugelassen wurde. Zum Regress bei absoluter Fahruntüchtigkeit AG Hamburg-St. Georg Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt stets eine erhebliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Sachwerte dar und ist im hohen Maße geeignet, einen Schadenfall zu verursachen. Daher ist ein Regress des Kfz – Haftpflichtversicherers bis 5000 EUR zulässig. Kfz-Kaskoversicherung, Versicherungsfall Überschwemmung OLG Karlsruhe Wenn Regenwasser unmittelbar in das Fahrzeuginnere gelangt, ohne zuvor zu einer Überflutung des Geländes geführt zu haben, handelt es sich nicht um eine versicherte Überschwemmung. Zur Abgrenzung von Unfall und Betriebsschaden bei Schaden am Kfz durch Überfahren einer Bodenschwelle OLG Stuttgart Ein schadenverursachendes Überfahren einer Fahrbahnschwelle stellt keinen Unfall im Sinne der AKB 2015, sondern lediglich einen von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckten Betriebsschaden dar, da sich lediglich ein Risiko auswirkt, dem das Fahrzeug nach seiner Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb ausgesetzt ist. Keine sekundäre Darlegungslast der Erben für Medikamentenkonsum KG Die in Anspruch genommenen Erben trifft keine sekundäre Darlegungslast, wenn nicht feststeht, dass sie Kenntnis von einem bestimmten Medikamentenkonsum und einem eventuellen Missbrauch hatten Leistungsfreiheit wegen rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit KG Versicherer kann den Versicherungsnehmer wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kfz Haftpflicht-Kaskoversicherung bzw. wegen einer Obliegenheitsverletzung nicht in Regress nehmen, obwohl nach dem Unfall ein positiver Wirkstoff gefunden des Versicherungsnehmers festgestellt werden kann. Mitverschulden von 1/3 bei Verlassen eines liegengebliebenen Fahrzeugs ohne Einschalten des Warnblinkers OLG Celle Kommt es im Kreuzungsbereich infolge des Verstoßes eines Verkehrsteilnehmers gegen § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO zu einem Unfall, verlässt der Unfallverursacher sein mittig auf der Kreuzung liegengebliebenes Fahrzeug, ohne Einschalten des Warnblinklichts, und kommt es sodann zur Kollision eines nachfolgenden, mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden und gegen das Sichtfahrgebot verstoßenden oder unaufmerksamen Verkehrsteilnehmers mit dem liegengebliebenen Fahrzeug des Erstunfalls, kann die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge zwischen den beiden schuldhaft handelnden Verkehrsteilnehmern eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten desjenigen ergeben, der den Erstunfall verursacht hat. Zur sachlichen Kongruenz als Voraussetzung für die Haftung des Unfallverursachers für Kosten von Attesten, Rezepten, Arztberichten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Gutachten, Portokosten etc., welche der Dienstherr im Rahmen der freien Heilfürsorge gegenüber einem Beamten aufgewendet hat. AG Koblenz Kongruenz im Sinne einer Deckungsgleichheit zwischen den vom Dienstherrn gegenüber dem Geschädigten zu erbringenden Leistungen der Heilfürsorge und der Schadenersatzpflicht des Schädigers besteht nur insoweit, als es um die unmittelbaren zur Wiederherstellung der Gesundheit des Geschädigten erforderlichen Maßnahmen geht. Sachliche Kongruenz besteht nur dann, wenn die zu zahlende Sachleistung gerade dazu dient, die gesundheitliche Beeinträchtigung des Geschädigten unmittelbar zu beheben, also nur für direkte, die Verletzung unmittelbar betreffende Schadenbeseitigungsmaßnahmen und nicht für die Kosten für Atteste, Rezepte, Arztberichte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Gutachten, Portokosten etc., welche als lediglich mittelbare Vermögenseinbußen des Klägers nicht auszugleichen sind. Nur eindeutige Entscheidung des Versicherers beseitigt Verjährungshemmung OLG Celle Gemäß § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG in der Fassung vom 26.11.2001 muss die schriftliche Entscheidung des Versicherers eindeutig, erschöpfend und umfassend sein, um die durch die Anspruchsmeldung geschaffene Verjährungshemmung zu beseitigen. Eine Erklärung des Versicherers, in der dieser lediglich auf eine bestimmte Mithaftungsquote des Geschädigten hinweist, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Schaden durch Überfahren einer Fahrbahnschwelle ist kein versicherter Betriebsschaden OLG Stuttgart Ein schadenverursachendes Überfahren einer Fahrbahnschwelle stellt keinen Unfall im Sinne der AKB 15, sondern lediglich einen von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckten Betriebsschaden dar, da sich lediglich ein Risiko auswirkt, dem das Fahrzeug nach seiner Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb ausgesetzt ist. Geschädigter muss sich einen vom Kfz-Hersteller für Neuwagen eingeräumten Nachlass für Menschen mit Behinderung anrechnen lassen BGH Der Geschädigte, der im Wege der konkreten Schadensberechnung Ersatz der Kosten für ein fabrikneues Ersatzrad begehrt, muss sich einen Nachlass für Menschen mit Behinderung anrechnen lassen, den er vom Hersteller aufgrund von diesem generell und nicht nur im Hinblick auf ein Schadensereignis gewährter Nachlässe erhält. Für Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer ist bei Totalschaden an den Leasinggeber als Kfz-Eigentümer abzustellen OLG Dresden 1. Hat der Leasingnehmer für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kommt es im Fall eines Totalschadens für die Erstattung der Mehrwertsteuer allein auf die im Zeitpunkt des Schadensfalles bestehenden Verhältnisse des Leasinggebers an. 2. Überträgt der Versicherungsnehmer trotz eines zu Gunsten des Leasinggebers bestehenden Sicherungsscheins seine Ansprüche an einen Dritten und erstattet die Versicherung diesen im Anschluss irrtümlich auch die Mehrwertsteuer, hat sich einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Empfänger. Schmerzensgeldrente neben Schmerzensgeldkapital bedeutet keinen Vorteil für den Verletzten OLG München Eine Aufteilung des Schmerzensgeldanspruchs in einen Kapitalbetrag und eine Schmerzensgeldrente ist nicht angezeigt, wenn trotz schwerster Verletzungen und besonders gravierenden Dauerfolgen (hier Querschnittslähmung) kein besonderer Vorteil für die Geschädigte gegenüber der einheitlichen Abfindung durch einen Kapitalbetrag zu sehen ist. Anforderungen an die Restwertermittlung bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls OLG Hamm Die Restwertermittlung im Schadensgutachten ist anhand der Einholung dreier Restwertangebote auf dem regionalen Markt am Wohnsitz des Geschädigten vorzunehmen. Der Geschädigte ist weder verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus noch eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen, noch ist er gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen. Keine grobe Fahrlässigkeit bei Zusammenstoß mit Straßenbahn LG Düsseldorf Bei fehlender Ortskenntnis kann bezüglich eines Unfalls eine grob fahrlässige Herbeiführung zu verneinen sein, wenn örtliche Besonderheiten vorliegen, die sich einem Ortsunkundigen nicht sogleich erschließen. Haftung bei Schaden durch Öffnen der Beifahrerür OLG Celle 1. Kollidiert der Vorbeifahrende mit der geöffneten Fahrertüre eines geparkten Fahrzeugs, streitet i. d. R. ein Anscheinsbeweis zu Lasten des Türöffnenden – dann kann die Betriebsgefahr des Vorbeifahrenden vollständig zurücktreten, wenn ein Verstoß gegen den gebotenen Sicherheitsabstand nicht feststeht. 2. Die Sorgfaltsanforderung des § 14 Abs. 1 StVO gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist. 3. § 6 StVO (Vorbeifahren) schützt nur den entgegenkommenden und den nachfolgenden Verkehr, für die Pflichten gegenüber dem haltenden Fahrzeug gilt § 1 StVO. Haftung des Fahrzeuginsassen bei Schaden durch Öffnen der Tür OLG Köln Öffnet ein Insasse eines – zulässigerweise – an der linken Straßenseite haltenden Taxis die rechte Tür und kommt es so zur Kollision mit einem anderen Fahrzeug, trägt der Insasse wegen überwiegenden Verschuldens im Innenverhältnis den Schaden allein. Kollision eines rechts in die Vorfahrtstraße einbiegenden Mofas mit bevorrechtigtem Pkw OLG Hamm 1. Ein Idealfahrer würde in Annäherung an eine Straßeneinmündung, bei der für den einbiegenden Verkehr eine erhebliche Sichtbehinderung besteht, nicht in nahezu voller Breite die Gegenfahrbahn nutzen, sondern sich nach dem Vorbeifahren an dem ersten geparkten PKW zumindest so weit nach rechts orientiert haben, dass ein Zweiradfahrer genügend Platz zum Einbiegen gehabt hätte. 2. Die Sorgfaltsanforderungen im Straßenverkehr sind für einen minderjährigen Mofa-Fahrer nicht herabgesetzt. 3. Auch durch die erlaubte Benutzung der linken Fahrbahnseite kann die Betriebsgefahr eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeuges erhöht und eine Mithaftung gerechtfertigt sein. Keine Obliegenheitsverletzung bei berechtigtem Entfernen vom Unfallort OLG Dresden 1. Es stellt keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gem. Nr. E.1.1.3 1. Spiegelstrich AKB 15 dar, wenn der Versicherte nach einem schweren Verkehrsunfall ohne Fremdbeteiligung und bei klarer Haftungslage zur Nachtzeit im Januar auf einer Landstraße in dörflicher Gegend, bei dem er sich eine blutende Kopfverletzung zugezogen hatte, trotz eines verursachten Fremdschadens von ca. 200 € den Unfallort zur ärztlichen Abklärung seines Gesundheitszustands ohne Einhaltung einer Wartezeit verlässt. 2. Jedenfalls ist in einem solchen Fall das Entfernen von der Unfallstelle berechtigt. 3. Mit der telefonischen Unterrichtung der Polizei am nächsten Morgen wird in diesem Fall einer etwaigen Obliegenheit zur unverzüglichen nachträglichen Ermöglichung von Feststellungen noch genügt. Beweisanforderungen für Diebstahl aus verschlossenem Kfz mittels der „Relay-Attack“ AG Frankfurt 1. Fehlen Aufbruchspuren an dem Kfz, aus dem Gegenstände gestohlen sein sollen, ist es nur möglich, dass der VN das Kfz nicht verschlossen hat, der Schließvorgang mithilfe eines elektronischen Störsenders („Jammer“) verhindert wurde, oder das Funksignal des Funkschlüssels mittels der „Relay-Attack“-Methode verstärkt, verlängert und reproduziert wurde. 2. Für die Behauptung, dass ein Dritter die „Relay-Attack“-Methode verwendet hat, um das ordnungsgemäß verschlossene Kfz nachträglich zu öffnen, ist der VN darlegungs- und beweisbelastet. Zur Erhöhung des Streitwertes bei der Geltendmachung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten BGH Der geltend gemachte Anspruch auf Befreiung von vorprozessual angefallenen Rechtsanwaltskosten erhöht als Nebenforderung den Wert des Beschwerdegegenstands nicht, soweit er neben der Hauptforderung geltend gemacht wird, für deren Verfolgung Rechtsanwaltskosten angefallen sein sollen. Soweit diese Hauptforderung jedoch nicht Prozessgegenstand ist, handelt es sich bei dem geltend gemachten Anspruch auf Befreiung von vorprozessual angefallenen Rechtsanwaltskosten nicht um eine Nebenforderung. Leistungsfreiheit wegen Verstosses gegen Anzeigeobliegenheit OLG Braunschweig Der Versicherungsnehmer verletzt auch dann schuldhaft seine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag zur unverzüglichen Anzeige des Versicherungsfalls, wenn er zunächst die berechtigte Erwartung hatte, der Unfallgegner werde für den Schaden aufkommen. Klausel über Erstattung des Wiederbeschaffungswertes nur nach Reparatur und Vorlage einer Rechnung ist wirksam OLG Saarbrücken 1. Eine Regelung in den AVB eines Kaskoversicherers, wonach die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes nur gezahlt werden, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird und der Versicherungsnehmer dies durch eine Rechnung nachweist, während bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur nur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts erstattet werden, ist wirksam. 2. Eine vom Versicherungsnehmer vorgelegte Rechnung, die zahlreiche Ungereimtheiten aufweist und bei der wesentliche steuerliche Pflichtangaben (vgl. § 14 UStG) fehlen bzw. nicht zutreffen, erfüllt bei sachgerechter Bewertung nicht die Anforderungen an einem ausreichenden Reparaturnachweis. 3. Auch ein Kfz-Kaskoversicherer kann dazu verpflichtet sein, seinem Versicherungsnehmer Einsicht in ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten zu gewähren. Dieser aus Treu und Glauben folgende vertragliche Nebenpflicht findet ihre Grenzen aber dort, wo überwiegende schutzwürdige Interessen des Versicherers berührt sind (hier: angesichts durchgreifender Zweifel an der Redlichkeit des Versicherungsnehmers und der Berechtigung der von ihm geltend gemachten Forderung). Kreuzungskollision durch irreführendes Blinken OLG Dresden 1. Der Wartepflichtige an einer Kreuzung, der in eine Vorfahrtstraße einbiegen will, darf nur dann vertrauen, dass der Vorfahrtsberechtigte seinerseits abbiegen will, wenn dieser blinkt und zusätzlich die Annäherungsgeschwindigkeit deutlich und erkennbar herabsetzt oder zweifelsfrei bereits mit dem Abbiegen begonnen hat. Es reicht dem gegenüber nicht aus, wenn der Vorfahrtsberechtigte sich dem Kreuzungsbereich mit einer geringen als der dort zugelassenen Höchstgeschwindigkeit nähert, ohne diese jedoch weiter zu verlangsamen. 2. Eine Haftungsverteilung zu Lasten des Wartepflichtigen von 1/3 zu 2/3 ist gerechtfertigt, wenn der Vorfahrtsberechtigte vor dem Zusammenstoß zwar geblinkt, sich darüber hinaus aber nicht tatsächlich wahrnehmbar auf das Abbiegen vorbereitet hat. 3. Teil das Gericht den Parteien mit, dass es beabsichtigte, ein Gutachten aus einem Straf- oder Ermittlungsverfahren zu verwerten, führt die rüglose Antragstellstellung dazu, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz nicht mehr eingewandt werden kann. Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Vorfahrtsverstoß LG Saarbrücken Der Anscheinsbeweis eines Vorfahrtsverstoßes ist erst nach erschüttert, wenn eine Geschwindigkeit des Vorfahrtsberechtigten feststeht, bei der zumindest die Möglichkeit besteht, dass er für den Wartepflichtigen im Zeitpunkt seines Anfahrentschlusses nicht erkennbar. Der Nachweis einer solchen Geschwindigkeit obliegt dem Wartepflichtigen, weil er Umstände zu beweisen hat, die dem Unfallgeschehen die für einen Vorfahrtsverstoß sprechende Typizität nehmen. Vorfahrtsregelung in Flughafenparkhaus OLG München Kommt bei einer Kollision im Bereich einer Parkhauseinfahrt keinem der beiden befahrenen Bereiche Straßencharakter zu, sind die Fahrbahnen auch sonst vergleichbar gestaltet und gibt es keine anderen für die Fahrzeugführer erkennbaren Anzeichen für die Unterordnung einer der beiden Fahrbahnen, kann es bei einer Kollision zu einer hälftigen Haftungsteilung kommen. Kollision mit überholtem Linksabbieger OLG Düsseldorf 1. Wer unter Außerachtlassung der Sorgfalt des § 9 Abs. 5 STVO in ein Grundstück abbiegen will, kann gegenüber demjenigen, der den Abbieger in unzulässiger Weise überholt, zu 60 % haften. 2. Im Jahr 2014 bestand kein allgemeines Verkehrsbewusstsein für Kraftradfahrer, zum eigenen Schutz (neben dem nach § 21 a Abs. 2 STVO vorgeschriebenen Helm) auch (weitere) Schutzkleidung zu tragen; ein anspruchskürzendes Mitverschulden wegen Fehlens solcher Schutzkleidung scheidet daher aus. Beratungspflicht wegen fehlendem Versicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei OLG Hamm Ein Hinweis des Versicherers auf die räumliche Beschränkung des Kasko-Versicherungsschutzes auf Europa und die zum Geltungsbereich der europäischen Union gehörenden Gebiet ist nur dann erforderlich, wenn für den Versicherer Umstände erkennbar sind, aus denen sich ein entsprechender Beratungsbedarf des Versicherungsnehmers ergibt. Gefahrerhöhung bei Verstoß gegen Tarifierungsmerkmal „Garage“? LG Magdeburg Das Parken eines Fahrzeuges vor der Garage kann eine Gefahrerhöhung darstellen, welche den Kaskoversicherer im Falle eines Diebstahls zur Kürzung in Höhe von 30 % berechtigt, wenn versicherungsvertraglich vereinbart ist, dass das Fahrzeug nachts in einer Garage untergestellt wird. Zerkratzen eines Kfz ist ein versicherter „Unfall“ OLG Hamm Nach den üblichen Bedingungen der Kfz-Vollkaskoversicherung (AKB) ist das zerkratzen des Kfz ein versicherter „Unfall“, und zwar auch dann, wenn das Kfz durch eine Vielzahl von Kratzern beschädigt worden ist, was einige Minuten gedauert haben muss. Gleichwohl handelt es sich um ein „plötzliches“ Ereignis. Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Überholen trotz unklarer Verkehrslage OLG Düsseldorf Es ist untersagt, bei unklarer Verkehrslage zu überholen. Von einer unklaren Verkehrslage im Sinne der Straßenverkehrsordnung kann ausgegangen werden, wenn nach den Umständen mit einem gefahrlosen Überholen nicht gerechnet werden darf, etwa wenn sich nicht verlässlich beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun werde, wenn er sich unklar verhält, in seiner Fahrweise unsicher erscheint oder wenn es den Anschein hat, er wolle abbiegen, ohne dass dies vollkommen eindeutig angezeigt wird. Bei Kollisionen mit dem nachfolgenden Verkehr gibt es einen Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Linksabbiegers. Dem Erfordernis der doppelten Rückschau ist nur genügt, wenn der Abbiegende vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen Rückschau hält und dabei sowohl den Innen- als auch der Außenspiegel benutzt. Linksabbieger haftet allein bei Verstoß gegen Rückschaupflicht OLG München Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug, so haftet der Linksabbieger allein, da er gegen die Rückschaupflicht im Sinne des § 9 Abs. 1, Abs. 5 StVO verstoßen hat. In diesem Fall handelt er grob verkehrswidrig. Versicherungsrechtliche Einordnung eines Schadensereignisses als Betriebsschaden OLG Stuttgart, 30.07.2020, 7 U 57/20 Ein schadenverursachendes Überfahren einer Fahrbahnschwelle stellt keinen Unfall im Sinne der AKB 2015, sondern lediglich einen von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckten Betriebsschaden dar. Denn es wirkt sich in einem solchen Fall lediglich ein Risiko aus, dem das Fahrzeug nach seiner Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb ausgesetzt ist. Rücksichtsbezogene Treupflicht eines nicht einstandspflichtigen Vollkaskoversicherers OLG Schleswig Ein nicht einstandspflichtiger Vollkaskoversicherer verletzt gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem er ein ihm vorliegendes Schadensgutachten nicht unaufgefordert übersendet, weder eine versicherungsvertragliche noch eine leistungsunabhängige Rücksichts- oder leistungsbezogene Treuepflicht. Mit der endgültigen Leistungsablehnung des Versicherers enden, solange der Versicherer an ihr festhält, die Verhandlungen über eine Entschädigungsleistung, während derer der Versicherer auf Angaben eines redlichen Versicherungsnehmers angewiesen ist. Nur bis zu der Erklärung, die Leistung abzulehnen, besteht daher die besondere Schutzbedürftigkeit des Versicherers, der im Versicherungsrecht mit der Sanktion der Leistungsfreiheit wegen schuldhaft begangener Obliegenheitsverletzungen Rechnung getragen werden darf. Hieraus folgt aber nicht, dass mit der Leistungsablehnung auch alle Treuepflichten - zumal des Versicherers - enden könnten. Allerdings kann es eine Treuepflichtverletzung darstellen, wenn der Vollkaskoversicherer ein Schadensgutachten auf Anforderung nicht zur Verfügung stellt. Mithaftung bei Nutzung der Fahrbahnbreite trotz Sichtbehinderung OLG Hamm Kommt es zu einer Kollision eines die Gegenfahrbahn fast in voller Breite beanspruchenden Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einem in Gegenrichtung an unübersichtlichger Stelle auf die Fahrbahn einbiegenden Mofa, so trifft das Fahrzeug des fließenden Verkehrs eine Mithaftung von 25%, wenn es trotz Sichtbehinderung die Gegenfahrbahn fast in voller Breite mit benutzte. Denn der Fahrer des Fahrzeugs des fließenden Verkehrs wäre als Idealfahrer nicht in die konkrete Gefahrensituation geraten, da er bei Annäherung an eine Straßeneinmündung mit erheblicher Sichtbehinderung nicht die nahezu volle Breite der Straße benutzt hätte. Das Rechtsfahrgebot gilt zwar grundsätzlich nur dem Schutz des gleichgerichteten Verkehrs, es schließt jedoch nicht aus, dass sich durch die Benutzung der linken Fahrbahnseite die Betriebsgefahr eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeuges erhöht. Haftung eines Linksabbiegers bei Kollision mit überholendem Fahrzeug OLG München Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug, so haftet der Linksabbieger allein, da er gegen die Rückschaupflicht verstoßen hat. Dies gilt jedenfalls, wenn der Linksabbieger den Fahrtrichtungsanzeiger nicht gesetzt hat. Haftung bei Kollision mit sich öffnender Autotür bei Einfahren in Parktasche bemisst sich nach § 1 Abs. 2 StVO OLG Düsseldorf Kommt es auf einem abgetrennten Teil eines Supermarkt-Parkplatzes zu einer Kollision eines in eine Parktasche einfahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines daneben abgestellten Fahrzeugs, so ist eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des abgestellten Pkw jedenfalls dann angezeigt, wenn bereits eine Person ausgestiegen und daher damit zu rechnen war, dass weitere Personen das stehende Fahrzeug verlassen würden. § 14 Abs. 1 S. 1 StVO ist auf Parkplätzen und in Parkhäusern insoweit nur mittelbar über § 1 Abs. 2 StVO anwendbar. Versicherungsrechtliche Einordnung eines Schadensereignisses als Betriebsschaden OLG Stuttgart Ob ein Ereignis, das die wesentlichen Merkmale eines Unfalls aufweist, als Betriebsschaden oder als Unfallschaden anzusehen ist, hängt entscheidend von der konkreten Verwendung des Fahrzeugs ab. Schäden, die durch Ereignisse und Umstände hervorgerufen werden, in denen sich Gefahren verwirklichen, denen das Fahrzeug im Rahmen seiner vorgesehenen konkreten Verwendung üblicherweise ausgesetzt ist, die also nur eine Auswirkung des normalen Betriebsrisikos sind, das in Kauf genommen wird, sind Betriebsschäden. Daher stellt ein schadenverursachendes Überfahren einer Fahrbahnschwelle keinen Unfall im Sinne der AKB 2015, sondern lediglich einen von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckten Betriebsschaden dar, weil sich lediglich ein Risiko auswirkt, dem das Fahrzeug nach seiner Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb ausgesetzt ist. Darlegung eines Haushaltsführungsschadens OLG Celle Für den Haushaltsführungsschaden sind die konkreten Umstände des Falls maßgeblich. Zur Darlegung eines Haushaltsführungsschadens muss der Geschädigte daher im Einzelnen darlegen, welche Tätigkeiten, die vor dem Unfall im Haushalt verrichtet wurden, unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeübt werden können; ein bloßer allgemeiner Verweis auf eine bestimmte prozentuale Minderung der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit zur Haushaltsführung genügt nicht. Eine zeitliche Begrenzung für den Ersatz des Haushaltsführungsschadens, z B. bis zum 75. Lebensjahr, ist nicht vorzunehmen, sofern keine konkreten Umstände in der Person des Geschädigten vorliegen, die eine Begrenzung rechtfertigen würden. Eine Tenorierung, wonach die Zahlungen "auf Lebenszeit" zu erbringen sind, ist unbedenklich. Nicht notwendigerweise grobe Fahrlässigkeit bei einem Sekundenschlaf eines Pkw-Fahrers OLG Celle Ein leichtes Einnicken (sog. Sekundenschlaf) begründet nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen Handelns, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat. Es ist nicht völlig unentschuldbar, wenn der beklagte Fahrzeugfahrer auf die Gegenfahrbahn geraten ist, weil er bei Dunkelheit und Nebel infolge einer Fahrbahnsenke die Lichter aus dem Gegenverkehr und die Rückleuchten der ihm vorausfahrenden Fahrzeuge aus den Augen verloren hat und deswegen kurzzeitig orientierungslos gewesen ist. Auswirkungen der Geltendmachung nicht unfallbedingter Vorschäden LG Hagen Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls verliert seinen berechtigten Anspruch auf Ersatz feststehend unfallbedingter Schäden im Hinblick auf § 242 BGB nicht dadurch, dass er auch von ihm verschwiegene, nicht unfallbedingte Vorschäden mit geltend macht. Die Geltendmachung des Schadensersatzes, der auf Ausgleich der festgestellten unfallbedingten Schäden gerichtet ist, stellt sich vor diesem Hintergrund nicht als unzulässige Rechtsausübung dar. Es ist anerkannt, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die den geltend gemachten Schaden des Unfallgeschädigten auf Basis der Schätzung des gerichtlichen Sachverständigen übersteigenden Schäden erstattet, nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen denjenigen Geldbetrag zurückverlangen kann, der auf den nicht zuordnungsfähigen Schaden entfällt, wenn sich nach der sachverständigen Neubegutachtung und Beweisaufnahme im Prozess herausstellt, dass der reparierte Schaden nicht vollständig auf das Unfallgeschehen zurückzuführen ist. Unfallfahrt als betriebliche Tätigkeit OLG Celle 1. Der Begriff der betrieblichen Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ist weit auszulegen. Als betriebliche Tätigkeit des Schädigers ist grundsätzlich jede gegen Arbeitsunfall versicherte Tätigkeit zu qualifizieren. Hierzu zählt auch die Durchführung von Fahrten mit Betriebsfahrzeugen im Straßenverkehr. 2. Eine betriebliche Tätigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Fahrt im Betriebsinteresse des Arbeitgebers des Versicherten durchgeführt wird. Grobe Fahrlässigkeit kann anzunehmen sein, wenn ein Fahrzeugführer auf gerader Strecke bei ungeminderter Erkennbarkeit von hinten auf ein ordnungsgemäß und hinreichend beleuchtetes Trecker-Anhänger-Gespann auffährt, ohne auszuweichen oder abzubremsen. Ersatzfähigkeit von Schäden einer Krankenkasse bei verringerten Krankenkassenbeiträgen KG Berlin Der Schaden, den eine Krankenkasse dadurch erleidet, dass ein Mitglied als Folge eines ärztlichen Behandlungsfehlers ihrer früheren Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, wodurch sich der Krankenkassenbeitrag verringert, ist als mittelbarer Schaden nicht erstattungsfähig. Ein Ersatzanspruch der Krankenkasse ergibt sich weder aus § 224 Abs. 2 SGB V analog i.V.m. § 116 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X und § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V, noch aus dem Behandlungsvertrag nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte oder der Drittschadensliquidation. Leistungspflicht eines Kfz-Haftpflichtversicherers aus einer vorläufigen Deckung KG Berlin Auch wenn ein Hauptvertrag über eine Kfz-Versicherung nicht zustande gekommen ist, weil im Versicherungsantrag ein anderes Fahrzeug ausgewiesen wurde als im Versicherungsschein und der Versicherungsnehmer das darin liegende neue Angebot mangels Prämienzahlung nicht angenommen hat, so bleibt die Leistungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers aus der vorläufigen Deckung bestehen, wenn das den Unfall verursachende Fahrzeug mit einer "blanko" erteilten elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) zugelassen wurde. Indem der Kfz-Versicherer dem Unfallgegner die eVB-Nummer zur Verfügung gestellt und dieser davon Gebrauch gemacht hat, ist ein Vertrag über vorläufigen Versicherungsschutz für das zugelassene Fahrzeug zustande gekommen. Begriff der relativen Fahruntüchtigkeit des Versicherungsnehmers OLG Brandenburg Ein Recht, seine Versicherungsleistung zu kürzen, hat der Versicherer laut Abschn. A. 2.21.1 Satz 3 AKB dann, wenn der Versicherungsfall vom Versicherungsnehmer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Regelung schränkt § 81 Abs. 2 VVG - in zulässiger Weise - zugunsten des Versicherungsnehmers ein. Um eine relative Fahruntüchtigkeit des Wagenlenkers zu bejahen, deren Unfallkausalität tatsächlich vermutet wird, genügt nicht allein die Feststellung einer Blutalkoholkonzentration im Bereich zwischen 0,2 und 1,1 Promille, sondern es müssen sich - anders als bei absoluter Fahruntüchtigkeit, die nach neuerer Rechtsprechung bei 1,1 Promille beginnt - weitere Gegebenheiten, speziell alkoholtypische Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler, konstatieren lassen, die den Schluss rechtfertigen, der Fahrer sei nicht mehr in der Lage gewesen, sein Automobil sicher im Verkehr zu steuern. (Mit-)Haftung eines Liegenbleibers für einen Auffahrunfall KG Berlin Den Halter eines Fahrzeugs, das unfallbedingt auf der Autobahn auf Stand- und rechtem Fahrstreifen liegen bleibt und nur teilweise gesichert ist, kann für einen Auffahrunfall anderer Fahrzeuge eine Mithaftung treffen, die sich bei Annäherung an die Unfallstelle ihrerseits sorgfaltswidrig verhalten haben. In einem solchen Fall fehlt es nicht an dem erforderlichen Zurechnungszusammenhang zwischen dem Eigenunfall und dem Auffahrunfall. Der Erstunfall prägt in einer solchen Fallgestaltung trotz der bereits vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen das nachfolgende Unfallgeschehen. Vorsätzliche Herbeiführung eines Schadensereignisses in suizidaler Absicht OLG München Der Versicherungsnehmer, der in Selbsttötungsabsicht einem mit hoher Geschwindigkeit herannahenden ICE-Zug entgegengeht, um sich von diesem überfahren zu lassen, handelt hinsichtlich der Schäden an dem Zug und der daraus resultierenden Folgeschäden vorsätzlich, wenn er trotz seiner psychischen Ausnahmesituation nach seinem Bildungsstand und seinen Kenntnissen von den Folgen eines derartigen Selbstmordes damit rechnen musste, dass solche Schadensfolgen zwangsläufig eintreten. Nichts anderes kann gelten, wenn sich der Versicherungsnehmer in einem Pkw einem mit hoher Geschwindigkeit herannahenden ICE-Zug entgegenstellt. Steht die Selbstmordabsicht des Versicherungsnehmers fest, so hat er (hier: beim Umfahren einer Schranke) auch vorsätzlich im Sinne des § 103 VVG gehandelt. Beweislast nach Fahrzeugdiebstahl OLG Dresden Mit einem aufgrund seines Aussageverhaltes unglaubwürdigen Zeugen lässt sich der Beweis des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen Entwendung in der Kfz-Versicherung nicht führen. Beweislast bei Fahrzeugdiebstahl OLG Hamm Behauptet der Versicherungsnehmer einen Kfz-Diebszahl, muss er das sogenannte „äußere Bild“ beweisen: Das Kfz muss zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt und dann dort zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt – gegen den Willen des Berechtigten – nicht wieder aufgefunden worden sein . Wurde das Kfz (zuletzt) von einem Dritten genutzt und kann (deshalb) der Versicherungsnehmer selbst zum Abstellen und nicht wieder Auffinden keine Angaben machen, ist dieser Dritte regelmäßig als Zeuge zu hören. Ist der Verstorben und sind auch sonst hinreichende Feststellungen zum äußeren Bild nicht möglich, bleibt der Versicherungsnehmer beweisfällig. Dass für den Versicherungsnehmer bei einem Diebstahl an sich die Vermutung der Redlichkeit streitet, hilft diesem dann nicht. Die Haftungsbeschränkung in §§ 104 ff. SGB VII ist ebenfalls auf Ansprüche auf Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB anwendbar. LG Koblenz Durch das Gesetz zur Einführung eines Hinterbliebenengeldanspruchs v 17.7.2017 (BT-Drs 18/11397, BGBl I 2421) ist Abs 3 angefügt worden. Nahen Angehörigen eines Getöteten, nicht aber eines schwer Verletzten, steht nach Abs 3 auch dann ein Entschädigungsanspruch zu, wenn sie keine eigene Gesundheitsbeschädigung iSv § 823 Abs. 1 und § 253 Abs. 2 BGB erlitten haben, ihr seelisches Leid also nicht über das hinausgeht, was Hinterbliebene angesichts des Todes naher Angehöriger erfahrungsgemäß erleiden. Für eine Herausnahme des in § 844 Abs. 3 BGB geregelten Hinterbliebenengeldes aus der Privilegierung der §§ 104, 105 SGB VII ist aus systematischen Gründen kein Raum. Hälftiger Regress bei LKW-Gespannunfall in Deutschland, auch wenn der ausländische (hier dänische) Versicherungsvertrag für den Anhänger nur eine subsidiäre Haftung vorsieht OLG Schleswig 1. Bei Unfällen eines Fahrzeuggespanns haben die beiden Versicherer im Innenverhältnis je zur Hälfte den Schaden zu tragen, wenn Zugmaschine und Auflieger bei zwei unterschiedlichen deutschen Versicherungen haftpflichtversichert sind. 2. Dieser Innenausgleich kann nach deutschem Recht nicht durch eine Subsidiaritätsvereinbarung des einen Haftpflichtversicherers mit seinem Versicherungsnehmer ausgeschlossen werden, da ein solcher Ausschluss auf einen unzulässigen Vertrag zulasten Dritter hinauslaufen würde. Eine Abbedingung wäre grundsätzlich nur im Verhältnis zwischen den Versicherern möglich. 3. Der Innenregress ist auch dann möglich, wenn ein dänischer Versicherer mit seinem Versicherungsnehmer hinsichtlich des Anhängers/Aufliegers eine nach dänischem Recht wirksame Subsidiaritätsklausel vereinbart hat. Denn der Versicherungspflicht nach deutschem Recht kommt bei einem Unfall in Deutschland nach Art. 7 Abs. 4 lit. a Rom I-VO Vorrang zu. Ein im EU-Ausland geführtes Fahrzeug erhält damit den am Nutzungsort gesetzlich erforderlichen, ggf. erweiterten vertraglichen Versicherungsschutz. Zu den Grenzen des Einsichtsrechts des Versicherungsnehmers in das Gutachten des Kasko-Versicherers (hier: bejaht bei Zweifeln an der Redlichkeit des Versicherungsnehmers) OLG Saarbrücken 1. Eine Regelung in den AVB eines Kaskoversicherers, wonach die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes nur gezahlt werden, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird und der Versicherungsnehmer dies durch eine Rechnung nachweist, während bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur nur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts erstattet werden, ist wirksam. 2. Eine vom Versicherungsnehmer vorgelegte Rechnung, die zahlreiche Ungereimtheiten aufweist und bei der wesentliche steuerliche Pflichtangaben (vgl. § 14 UStG) fehlen bzw. nicht zutreffen, erfüllt bei sachgerechter Bewertung unter Umständen nicht die Anforderungen an einen ausreichenden Reparaturnachweis. 3. Auch ein Kaskoversicherer kann dazu verpflichtet sein, seinem Versicherungsnehmer Einsicht in ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten zu gewähren. Diese aus Treu und Glauben folgende vertragliche Nebenpflicht findet ihre Grenzen aber dort, wo überwiegende schutzwürdige Interessen des Versicherers berührt sind; hier: angesichts durchgreifender Zweifel an der Redlichkeit des Versicherungsnehmers und der Berechtigung der von ihm geltend gemachten. Begriff der relativen Fahruntüchtigkeit des Versicherungsnehmers OLG Brandenburg Ein Recht, seine Versicherungsleistung zu kürzen, hat der Versicherer laut Abschn. A. 2.21.1 Satz 3 AKB dann, wenn der Versicherungsfall vom Versicherungsnehmer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Regelung schränkt § 81 Abs. 2 VVG - in zulässiger Weise - zugunsten des Versicherungsnehmers ein. Um eine relative Fahruntüchtigkeit des Wagenlenkers zu bejahen, deren Unfallkausalität tatsächlich vermutet wird, genügt nicht allein die Feststellung einer Blutalkoholkonzentration im Bereich zwischen 0,2 und 1,1 Promille, sondern es müssen sich - anders als bei absoluter Fahruntüchtigkeit, die nach neuerer Rechtsprechung bei 1,1 Promille beginnt - weitere Gegebenheiten, speziell alkoholtypische Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler, konstatieren lassen, die den Schluss rechtfertigen, der Fahrer sei nicht mehr in der Lage gewesen, sein Automobil sicher im Verkehr zu steuern. (Mit-)Haftung eines Liegenbleibers für einen Auffahrunfall KG Berlin Den Halter eines Fahrzeuges, das unfallbedingt auf der Autobahn auf Stand- und rechtem Fahrstreifen liegen bleibt und nur teilweise gesichert ist, kann für einen Auffahrunfall anderer Fahrzeuge eine Mithaftung treffen, die sich bei Annäherung an die Unfallstelle ihrerseits sorgfaltswidrig verhalten haben. In einem solchen Fall fehlt es nicht an dem erforderlichen Zurechnungszusammenhang zwischen dem Eigenunfall und dem Auffahrunfall. Der Erstunfall prägt in einer solchen Fallgestaltung trotz der bereits vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen das nachfolgende Unfallgeschehen. Kollision nach 270 Grad Anfahr-Wende-Abbiege-Manöver LG Wuppertal 1. Sowohl gegen den Wendenden, als auch den vom Bürgersteig auf die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmer spricht der Anscheinsbeweis. 2. Dies gilt auch für den so genannten berührungslosen Unfall. Türöffnerunfall auf öffentlichem Parkplatz OLG Düsseldorf Auch § 14 Abs. 1 Satz 1 StVO ist auf Parkplätzen und in Parkhäusern nur mittelbar über § 1 Abs. 2 StVO anwendbar. Ersatz der Kosten für eine Betreuungsperson BGH Zur Verpflichtung des Schädigers, die Kosten einer verletzungsbedingt erforderlichen Begleitung des Geschädigten durch Betreuungspersonen zu ersetzen (hier: behinderungsbedingte Mehrkosten einer Reise nach Cran Canaria) Sorgfaltspflichten bei einem Wechsel des Fahrstreifens in einem Kreisverkehr OLG Hamm Der Wechsel vom kurveninneren auf den äußeren Fahrstreifen eines Kreisverkehrs zwecks Abbiegens aus dem Kreisverkehr darf nur unter Beachtung der Sorgfaltspflichten nach § 9 Absätze 1 und 3 StVO erfolgen. In diesem Zusammenhang ist nicht auf § 7 Abs. 5 StVO und auf einen Anschein für einen Verstoß gegen diese Vorschrift abzustellen. Gegenüber dem bevorrechtigten gleichgerichteten Verkehr auf der rechten äußeren Spur ist eine ähnlich hohe besondere Sorgfalt zu wahren wie im Falle eines Fahrstreifenwechsels. Bemessung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in einer Verkehrsunfallsache OLG Brandenburg Eine anwaltliche Tätigkeit in einer Verkehrsunfallsache ist nicht allein deshalb überdurchschnittlich, weil neben dem materiellen Schaden auch ein Personenschaden zu regulieren ist. Der Umstand, dass der Geschädigte kein eigenes Erinnerungsvermögen an den Unfall besitzt, erschwert die Tätigkeit ebenfalls nicht. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers stellt in durchschnittlichen Fällen die Schwellengebühr von 1,3 eine Regelgebühr dar. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind alle Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen, vor allem der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers. Eine Gebühr von mehr als 1,3 kann nach Nr. 2300 VV RVG nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin überdurchschnittlich war. Schadensersatz nach bauartbedingtem Umkippen eines Sonderschutzfahrzeugs OLG Celle Der Fahrer eines Sonderschutzfahrzeugs, das wegen seiner Aufpanzerung beim zügigen Rückwärtsfahren mit eingeschlagener Lenkung schon nach wenigen Metern umkippt, handelt nicht fahrlässig, weil diese Gefahr nicht vorhersehbar war, insbesondere auch nicht allgemein bekannt gemacht worden ist. Insbesondere fehlt es an der Voraussehbarkeit. Diese bezieht sich nur auf den Haftungstatbestand und nicht auf die weitere Schadensentwicklung. Wann Vorhersehbarkeit zu bejahen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Wenn der Schuldner sich so verhält, wie es ihm von empfohlenen Fachleuten empfohlen worden ist, handelt er nicht fahrlässig. Wenn sich mit dem Umstürzen des Fahrzeugs eine Gefahr realisiert hat, die dem Fahrzeug bauartbedingt innewohnte, ohne dass der Fahrer hierauf besonders hingewiesen worden wäre, so ist das durchgeführte Fahrmanöver nicht als sorgfaltswidrig anzusehen. Anpassung der Geschwindigkeit bei starkem Regen auf einer Autobahn AG Tübingen Bei starken Regenfällen kann eine Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges von 100 Km/h auch auf einer Autobahn zu hoch sein. Bei der angepassten Geschwindigkeit ist auch die Art und der Zustand der Bereifung zu berücksichtigen. Bei 345 Millimeter breiten Reifen mit einer Profiltiefe von nicht mehr als zwei Millimetern kann die angepasste Geschwindigkeit bei 60 Km/h liegen. Wenn der Betroffene das Fahrzeug mit mindestens 100 km/h führte, obwohl infolge der Straßen- und Wetterverhältnisse eine Geschwindigkeit von 60 Km/h angepasst gewesen wäre, hat er gegen § 3 Abs. 1 Satz 1, 2 StVO verstoßen. Eine Verurteilung nach § 3 Abs. 1 StVO setzt voraus, dass das Gericht eine klare Vorstellung über die objektive und die subjektiv zulässige Fahrgeschwindigkeit hat. Der Betroffene muss bei starken Regenfällen damit rechnen, dass sich Wasser auf der Fahrbahn sammelt und dann auch auf einer Autobahn eine Fahrgeschwindigkeit von 100 Km/h zu hoch ist. Preissteigerungen bei der fiktiven Schadensberechnung BGH Bei der fiktiven Schadensberechnung ist für die Bemessung des Schadensersatzanspruchs materiell-rechtlich der Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung, verfahrensrechtlich regelmäßig der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich. Vorher eintretende Preissteigerungen für die günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt, auf die der Schädiger den Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 BGB verweisen darf, gehen daher in der Regel zu Lasten des Schädigers. Mitverschulden bei Überholen einer stockenden Kolonne mit Warnblinklicht ohne die Gewissheit einer Einscherlücke und Kollision OLG Schleswig 1. Wer eine stockende Kolonne überholen will, muss nach der Örtlichkeit gewiss sein, dass kein Vorausfahrender links abbiegen will und dass eine Einscherlücke vorhanden ist. 2. Beim Überholen sind nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 StVO grundsätzlich nur Schall- und Leuchtzeichen gestattet. Die übermäßige Verwendung von Warnblinklicht ist zu vermeiden. 3. Der Zeit- und Verdienstausfall für die Regulierung eines Verkehrsunfalls ist Ausdruck des allgemeinen Lebensrisikos und wird nicht ersetzt. Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG BGH Wird ein Schaden dadurch verursacht, dass der bei der Beklagten haftpflichtversicherte Sattelauflieger durch starken Seitenwind gegen den auf demselben Parkplatz abgestellten Pkw der Klägerin geschoben wurde, hat sich damit die aus der Konstruktion des Anhängers resultierende Gefahr einer unkontrollierten Bewegung durch Windeinfluss verwirklicht, die durch das Abstellen noch nicht beseitigt war, auch wenn dieses ordnungsgemäß erfolgte. Diese Gefahr wird vom Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG erfasst, wenn sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Unfallverursachung im Verkehrsraum befand. Der notwendige Zusammenhang zwischen dem Betriebsvorgang und der streitgegenständlichen Schadensursache ist dann gegeben, unabhängig davon, ob sich der Anhänger zum Zeitpunkt seiner Verschiebung schon in Bewegung befand oder durch den Wind "in Richtung der Räder" bewegt wurde. Unerheblich ist auch, ob sich der Unfall im privaten oder öffentlichen Verkehrsraum ereignet. Anwendbares Recht bei Verkehrsunfall in Luxemburg unter Beteiligung von Personen mit ständigem Aufenthalt OLG Saarbrücken 1. Haben die an einem ausländischen Unfallgeschehen – hier in Luxemburg – beteiligten Personen ihren ständigen Aufenthaltsort in Deutschland, richtet sich die Haftung für den Verkehrsunfall nach deutschem Recht (Art. 4 Abs. 2 ROM II-VO); die Ausweichklausel des Art. 4 Abs. 3 ROM II-VO kommt nicht zur Anwendung. Welche Verursachungs- und Verschuldensbeiträge in die gemäß § 17 Abs. 2 StVG vorzunehmende Haftungsabwägung einzustellen sind, beurteilt sich demgegenüber gemäß Art. 17 ROM II-VO nach dem am Unfallort geltenden Straßenverkehrsrecht.2. Inwieweit zu Lasten eines Unfallbeteiligten ein Anscheinsbeweis in Betracht kommt, ist im Ausgangspunkt dem jeweils geltenden Sachrecht (lex causae) zu entnehmen. Im Anwendungsbereich des Art. 17 ROM II-VO kann jedoch alleine auf die mit den am Tatort geltenden (Verkehrs-)Regeln im Zusammenhang stehenden Anscheinsbeweise zurückgegriffen werden.3. Wird das ausländische Sachrecht trotz erkannter Entscheidungserheblichkeit nicht ermittelt, so stellt dies einen schweren Verfahrensfehler und damit einen Zurückverweisungsgrund nach § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO dar. Keine Verpflichtung des Geschädigten eines Verkehrsunfalls zur Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung OLG Brandenburg Ein Geschädigter ist in der Regel nicht verpflichtet, seinen Vollkaskoversicherer in Anspruch zu nehmen, denn Sinn und Zweck der Kaskoversicherung ist gerade nicht die Entlastung des Schädigers. Dem Geschädigten ist je nach Ausmaß des Schadens regelmäßig eine gewisse Zeit für die Wahl zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung zuzugestehen. Im Übrigen muss er sich um eine zügige Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung bemühen. Eine Verzögerung der Reparatur durch die beauftragte Werkstatt oder wegen der Dauer der Ersatzteilbeschaffung geht grundsätzlich zu Lasten des Schädigers und nicht des Geschädigten. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn dem Geschädigten - etwa bei der Auswahl der Werkstatt oder bei der Überwachung des Reparaturbetriebes - ein Verstoß gegen seine Schadensminderungsobliegenheit vorzuwerfen ist. Anspruchsmindernde Wirkung der Betriebsgefahr OLG München Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges kann sich zwar in erweiternder Auslegung des § 254 BGB grundsätzlich anspruchsmindernd auswirken. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich der Geschädigte die Betriebsgefahr seines Kfz dem Schädiger gegenüber zurechnen lassen muss. Dies ist beim nicht haltenden Fahrzeugeigentümer (Leasingfahrzeug) nicht der Fall. Bemessung des Mitverschuldens bei einem Nichtanlegen des Sicherheitsgurts OLG München Die Bemessung des Mitverschuldens wegen des Nichtanlegens des Sicherheitsgurts durch einen Unfallbeteiligten erfolgt auch in Ansehung des Umstandes, dass für jede erlittene Verletzung das Nichtanlegen des Gurtes von unterschiedlichem Gewicht gewesen sein kann, einheitlich. Grundsätzlich können dem Schädiger auch bei der Frage, ob die vom Geschädigten erlittenen Verletzungen ganz oder zum Teil auf das Nichtanlegen des Gurtes zurückzuführen sind, die Regeln des Anscheinsbeweises zugutekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Unfall einer der hierfür typischen Gruppen von Unfallabläufen zuzuordnen ist. Wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurtes ist eine Mitverschuldensquote von 30% angemessen. Umfang und Grenzen der Sorgfaltspflichten eines Fahrers eines Einsatzfahrzeuges LG Detmold Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Dabei gilt, dass umso höhere Anforderungen an die Sorgfalt des Sonderrechtsfahrers zu stellen sind, je mehr dieser von den Verkehrsregeln abweicht. Fahrer von Einsatzfahrzeugen haben darauf Bedacht zu nehmen, dass bei der Einsatzfahrt keine anderen Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen. Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs ist grundsätzlich von den allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen befreit. Bei Annäherungen an eine Kreuzung oder Einmündung im Falle einer Rotlicht zeigenden Ampel ist er verpflichtet, so zu fahren, dass er sich durch Einblick in die vorfahrtsberechtigte Straße vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt haben. Recht eines Unfallgeschädigten zur Abrechnung auf Basis der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten OLG Hamm Bei dem Vergleich der Reparatur- mit den Wiederbeschaffungskosten gehen das Werkstatt- und das Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers, wenn der Geschädigte nach entsprechender Information den Weg der Schadensbehebung mit dem vermeintlich geringeren Aufwand wählt. Etwas anderes gilt, wenn ausnahmsweise dem Geschädigten insoweit ein Auswahl- bzw. Überwachungsverschulden zur Last fällt, das vom Schädiger darzulegen und zu beweisen ist. Grundsätzlich ist es daher so, dass der Schädiger das sogenannte Prognose- und Werkstattrisiko trägt. Der Zeitpunkt, in dem das hier einschlägige Prognoserisiko auf den Schädiger übergeht, ist der, in dem der Geschädigte auf der Grundlage eines Schadensgutachtens berechtigterweise sich für die Instandsetzung entscheidet und den Reparaturauftrag erteilt. Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung bei einer Überschwemmung OLG Karlsruhe 1. Eine Wasseransammlung auf einer Straße von bis zu 90 cm Tiefe nach einem Starkregen ist eine Überschwemmung im Sinne der üblichen Bedingungen in der Teilkaskoversicherung. 2. Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung greift nicht nur dann ein, wenn eine Überschwemmung ein stehendes oder geparktes Fahrzeug ergreift. Vielmehr besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn ein Fahrzeug in einem überschwemmten Bereich der Straße hineinfährt und dort durch das stehende Wasser beschädigt wird. 3. Eine „unmittelbare Einwirkung“ der Überschwemmung auf das Fahrzeug liegt vor, wenn sich das Fahrverhalten des Fahrzeugführers darauf beschränkt, dass er auf der von ihm befahrenen Straße „normal“ weiterfährt, und auf diese Weise in den überschwemmten Straßenbereich hineingerät. 4. Ein fahrlässiges Verhalten des Fahrzeugführers, der seine Fahrt trotz der Wasseransammlung in Verkennung der Gefahr fortsetzt, ändert nichts daran, dass der Schaden am Fahrzeug durch eine unmittelbare Einwirkung der Überschwemmung entstanden ist. Zu den Voraussetzungen der (relativen) Fahruntüchtigkeit (hier 0,49 Promille) OLG Brandenburg Eine (relative) Fahruntüchtigkeit kann sich auch aus typisch alkoholbedingten Fehlern ergeben. Es obliegt jedoch nicht dem klagenden Versicherungsnehmer, die von ihm behauptete – alkoholunabhängige – Unfallursache zu beweisen, vielmehr muss der Versicherer die Sachdarstellung des Versicherungsnehmers widerlegen. Arglist bei Unfallflucht Landgericht Osnabrück Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers kann sein Verhalten gegenüber den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden sprechen. Beschädigung des eigenen Fahrzeugs bei Ausparken eines fremden Fahrzeugs Landgericht Saarbrücken Der Haftungsausschluss des § 8 Nr. 2 StVG erfasst auch die
Schädigung von Rechtsgütern des bei dem Betrieb Tätigen, die nur zufällig in den Gefahrenkreis des Betriebs eines Kraftfahrzeugs geraten sind. Ermittlung ausländischen Rechts durch den deutschen Tatrichter BGH Auf einen Regressanspruch eines litauischen Kfz-Haftpflichtversicherers eines in Litauen zugelassenen Kraftfahrzeugs gegen einen Fahrzeugführer, der mit dem Fahrzeug in Deutschland unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat, ist litauisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des litauischen Rechts auf das Schuldverhältnis ergibt sich aus Art. 7 Abs. 4 Buchst. b) Rom I-VO, Art. 46d EGBGB. Der Tatrichter hat das ausländische Recht von Amts wegen zu ermitteln. Dabei hat der deutsche Richter das ausländische Recht so anzuwenden, wie es der Richter des betreffenden Landes auslegt und anwendet. An die Ermittlungspflicht werden umso höhere Anforderungen zu stellen sein, je komplexer oder je fremder im Vergleich zum eigenen das anzuwendende Recht ist. Von Einfluss auf das Ermittlungsermessen können auch Vortrag und sonstige Beiträge - etwa Privatgutachten - der Parteien sein. Zum Begriff des unabwendbaren Ereignisses OLG Stuttgart 1. Als unabwendbar gilt ein Ereignis gemäß § 17 Abs. 3 S. 2 StVG dann, wenn sowohl Fahrer als auch Halter jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet haben. Diese Sorgfalt erfordert ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus. Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben. Dieses Erfordernis dient lediglich der Ausgrenzung von fremden Gefahrenkreisen, für die, wenn sie sich im Schadensereignis aktualisieren, die Gefährdungshaftung nach ihrem Sinn und Zweck nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Die Prüfung darf sich deshalb nicht auf die Frage beschränken, ob der Fahrer in der konkreten Gefahrensituation wie ein "Idealfahrer" reagiert hat; vielmehr ist sie auf die weitere Frage zu erstrecken, ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre. Der sich aus einer abwendbaren Gefahrenlage entwickelnde Unfall wird nicht dadurch unabwendbar, dass sich der Fahrer in der Gefahr nunmehr (zu spät) "ideal" verhält. Der "Idealfahrer" muss auch die Erkenntnisse berücksichtigen, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden. 2. Nach diesen Grundsätzen kann sich ein Fahrer nicht auf § 17 Abs. 3 StVG berufen, wenn ein Idealfahrer erkannt hätte, dass das rückwärtige Ausfahren aus der Garage angesichts eines nur schmalen Zwischenraums zwischen Garagenfront und Lkw, der für das Ausfahren zur Verfügung stand, ein Rangieren erfordert, dass der Pkw also längerfristig in diesem Bereich bewegt werden muss. Ein Idealfahrer hätte bedacht, dass ein auf der Fahrerseite des Lkw sich nähernder Fahrer den auf der Beifahrerseite des Lkw rangierenden Pkw unter Umständen nicht sehen würde. Ein Idealfahrer hätte erkannt, dass auch er unter Umständen nicht sehen würde, wenn sich der Fahrer des Lkw diesem auf der Fahrerseite nähert und einsteigt. Ein Idealfahrer hätte in Erwägung gezogen, dass der Fahrer des Lkw mit einem im Zwischenraum zwischen Garagenfront und Beifahrerseite des Lkw rangierenden Fahrzeug nicht rechnen und deshalb vor dem Losfahren sein Augenmerk nicht darauf richten könnte. Ein Idealfahrer hätte bemerkt, dass angesichts der baulichen Verhältnisse auf dem Betriebsgelände nicht nur die Möglichkeit eines Wegfahrens des Lkw nach vorn geradeaus, sondern auch die Möglichkeit eines Wegfahrens nach vorn unter Einlenken nach links bestand. Ein Idealfahrer hätte erkannt, dass sich das Heck des Lkw in diesem Fall in den Bereich hineinbewegen würde, den er zum Rangieren in Anspruch nehmen musste, und dass er nach Einleitung des Rangiervorgangs auf ein Losfahren des Lkw unter Weglenken nach links unter Umständen nicht mehr unfallvermeidend würde reagieren können. Aus diesen Gründen hätte ein Idealfahrer vor dem Ausfahren aus der Garage in geeigneter Weise sichergestellt, dass es während des Rangiervorgangs nicht zu einem Wegfahren des Lkw nach vorne links kommen kann. Diese Sicherstellung hätte ein Idealfahrer etwa durch den Auftrag an einen Dritten, im Falle des Erscheinens des Lkw-Fahrers diesen auf den hinter dem Lkw rangierenden Pkw aufmerksam zu machen, erreichen können. Zur Bindung der Zivilgerichte an den vorzeitigen Pensionierungsbescheid eines Bundesbeamten OLG Schleswig 1. Die Nachprüfung der Richtigkeit von Verwaltungsakten hinsichtlich der Frühpensionierung eines Beamten ist grundsätzlich den ordentlichen Gerichten entzogen. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich „um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür“ handelt. In diesem Fall sind die Zivilgerichte gem. § 242 ZPO wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot nicht an die Entscheidung des Dienstherrn, den geschädigten Beamten unfallbedingt in den Ruhestand zu versetzen, gebunden. 2. Ist die vorzeitige Pensionierung aus erkennbar sachfremden Erwägungen erfolgt (z. B. aus rein fiskalischen Gründen), kann gegen den Regress des Dienstherrn der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) erhoben werden. Hat der Geschädigte „unangemessen auf seine Zur-Ruhe-Setzung gedrängt“ oder sich nicht „energisch genug dagegen gewehrt“, kann dies als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB eingewendet werden. Evtl. Vorerkrankungen, die ebenfalls mit Wahrscheinlichkeit zu einer vorzeitigen Pensionierung geführt hätten, sind im Wege der überholenden Kausalität beachtlich. 3. Hing die Einschätzung der unfallbedingten Dienstunfähigkeit durch den maßgeblichen Amtsarzt ohne die erforderlichen Befunderhebungen erkennbar in der Luft, erfolgte die Frühpensionierung „willkürlich“ i.S. der Rechtsprechung. Das gilt insbesondere dann, wenn der Beamte nicht einmal drei Monate nach der amtsärztlichen Untersuchung nach eigenen Angaben gegenüber seinem behandelnden Arzt „subjektiv weitgehend unter voller Belastung beschwerdefrei“ war. 4. Aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 78 BBG) folgt auch eine Verpflichtung des Dienstherrn, im Rahmen des Möglichen die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu fördern. Etwaig noch bestehenden leichten Beschwerden eines Beamten mit sitzender Tätigkeit kann durch Maßnahmen, wie etwa der Einräumung einer Möglichkeit zum vorübergehenden Hochlegen des Beines, der Bewilligung von Pausen oder das Zurverfügungstellen höhenverstellbarer Schreibtische begegnet werden. Ein größerer öffentlicher Arbeitgeber wie die Bundesanstalt für Arbeit dürfte dazu auch in der Lage sein. Nutzungsausfallentschädigung bei finanzieller Reparaturunmöglichkeit OLG Frankfurt am Main Steht ein Motorrad dem Geschädigten als einziges Fahrzeug zur Verfügung, kann im Fall der Beschädigung Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden. Es kann für eine längere Zeit Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn dem Geschädigten eine Reparatur finanziell nicht möglich ist und der Schädiger darüber informiert wurde. Denn es ist die Regel, dass der Geschädigte die Reparatur nicht vorfinanzieren muss. Anscheinsbeweis im Falle eines Verkehrsunfalls beim Einfädeln in den fließenden Verkehr OLG Dresden Wer sich in den fließenden Verkehr einfädelt, hat die größtmögliche Sorgfalt zu beachten. Kommt es gleichwohl zu einem Unfall, streitet der Anscheinsbeweis gegen ihn. Dies gilt nicht, wenn der Einfahrvorgang im Unfallzeitpunkt bereits beendet war. Von einer Beendigung des Einfahrvorgangs ist dann auszugehen, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat. Ein örtlicher Zusammenhang von zehn bis zwölf Metern vom Ort des Anfahrens gehört noch unmittelbar zum Einfädel- oder Einfahrvorgang. Für die Bestimmung der Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall sind nur erwiesene Tatsachen heranzuziehen. Wasseransammlung auf einer Straße nach einem Starkregen als Überschwemmung OLG Karlsruhe Eine Wasseransammlung auf einer Straße von bis zu 90 cm Tiefe nach einem Starkregen ist eine Überschwemmung im Sinne der üblichen Bedingungen in der Teilkaskoversicherung. Der Begriff ist nicht auf über die Ufer getretene Gewässer beschränkt, sondern schließt auch die Überschwemmung auf einer Straße durch einen Starkregen mit ein. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn ein Fahrzeug in einen überschwemmten Bereich der Straße hineinfährt, und dort durch das stehende Wasser beschädigt wird. Eine "unmittelbare Einwirkung" der Überschwemmung auf das Fahrzeug liegt vor, wenn sich das Fahrverhalten des Fahrzeugführers darauf beschränkt, dass er auf der von ihm befahrenen Straße "normal" weiterfährt, und auf diese Weise in den überschwemmten Straßenbereich hineingerät. Anwendbarkeit der Rechtsprechung zum Werkstattrisiko auch bei gewillkürter Prozessstandschaft AG Münster Hat der Geschädigte eines Verkehrsunfalls das geschädigte Fahrzeug zur Sicherheit an eine Bank übereignet, so kann ihm als gewillkürter Prozessstandschafter ein Anspruch auf restlichen Schadensersatz gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung zustehen. Der Schadenersatzanspruch der Bank kann auch die von der Reparaturwerkstatt fakturierten Reparaturkosten betreffend Vorbereitungs- und Lackierkosten für den Türgriff und die Tür umfassen, unabhängig davon, ob eine Lackierung tatsächlich stattgefunden hat, sowie unabhängig davon, ob diese erforderlich war oder nicht. Zudem umfasst der Anspruch auch die Kosten für die Reinigung nach der Lackierung des Fahrzeugs. Nach der Rechtsprechung zum sogenannten Werkstattrisiko macht es keinen Unterschied, ob die Werkstatt unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise in Ansatz bringt, oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt wurden. Wartepflichtig an einer Kreuzung OLG Dresden Der Wartepflichtige an einer Kreuzung, der in eine Vorfahrtsstraße einbiegen will, darf nur dann darauf vertrauen, dass der Vorfahrtsberechtigte seinerseits abbiegen will, wenn dieser blinkt und zusätzlich die Annäherungsgeschwindigkeit deutlich und erkennbar herabsetzt oder zweifelsfrei bereits mit dem Abbiegen bereits begonnen hat. Es reicht demgegenüber nicht aus, wenn der Vorfahrtberechtigte sich dem Kreuzungsbereich mit einer geringeren als der dort zugelassenen Höchstgeschwindigkeit nähert, ohne diese jedoch weiter zu verlangsamen. Eine Haftungsverteilung zu Lasten des Wartepflichtigen von 1/3 zu 2/3 ist gerechtfertigt, wenn der Vorfahrtsberechtigte vor dem Zusammenstoß zwar geblinkt, sich darüber hinaus aber nicht tatsächlich wahrnehmbar auf das Abbiegen vorbereitet hat. Keine Haftung des Straßenbaulastträgers bei nicht angepasster Geschwindigkeit OLG Koblenz Ein Kraftfahrer hat nach § 3 StVO seine Geschwindigkeit grundsätzlich den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke jederzeit anhalten kann. Verliert ein Fahrzeugführer aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug und durchbricht er aus diesem Grund ein an einer Gemeindestraße als Abgrenzung zu einer sich anschließenden Böschung angebrachtes Straßengeländer, wobei er durch eine sich aus dem Geländer lösende Stange erheblich verletzt wird, kann er den Straßenbaulastträger nicht wegen Verletzung der straßenrechtlichen Verkehrssicherungspflicht auf Schadensersatz (hier insbesondere Schmerzensgeld) in Anspruch nehmen. Eines besonderen Warnhinweises oder besonderer Schutzmaßnahmen bedarf es nicht, wenn das Gefahrenpotenzial einer Gemeindestraße (hier: besonders schmale Fahrbahn, Straßenführung durch Neigungsverlauf und Kurvenführung erkennbar unübersichtlich) offenkundig hervortritt. Keine Entkräftung des Anscheinsbeweises durch verkehrsübliche Geschwindigkeitsüberschreitung OLG Dresden Stößt der wendende Fahrzeugführer mit dem fließenden Verkehr zusammen, so spricht ein Anscheinsbeweis für dessen Fehlverhalten als Unfallursache, da ein Wendemanöver gemäß § 9 Abs. 5 StVO nur dann zulässig, wenn dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Wendende in diesem Fall allein haftet. Eine verkehrsübliche Geschwindigkeitsüberschreitung des Unfallgegners, die regelmäßig in einer Höhe von bis zu 50 % der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anzunehmen ist, reicht allein nicht aus, um den Anscheinsbeweis zu entkräften. Dieser Beitrag zur Unfallverursachung fließt jedoch in die vorzunehmende Abwägung ein, sofern er sich entweder auf das Unfallgeschehen oder aber auf die Schwere der Unfallfolgen ausgewirkt hat. Liegt in diesem Zusammenhang eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 8 km/h bei zulässigen 50 km/h vor, ist von einer Mithaftungsquote von nicht mehr als 25 % auszugehen. Werden durch einen unfallbedingten Beschäftigungsausfall berufsbedingte Aufwendungen erspart, besteht die Möglichkeit, das auf den Ausfallzeitraum entfallende Nettoeinkommen mit 10 % zu schätzen, sofern keine näheren Ausführungen zu der Ersparnis erfolgen. Zeugenbeweis für Vorschaden im aktuellen Schadensbereich OLG Frankfurt am Main Wenn ein Fahrzeug einen Vorschaden im aktuellen Schadensbereich erlitten hat, muss der Geschädigte darlegen und beweisen, dass der Schaden fachgerecht repariert wurde. Das Gericht muss eine Beweisaufnahme durchführen, wenn der Geschädigte ein detailliertes Schadensgutachten vorlegt und behauptet, dass die Reparatur entsprechend den dortigen Vorgaben erfolgt ist. Ein entsprechender Beweis durch Zeugenvernehmung ist nicht abgeschnitten, wenn der Geschädigte keine Ersatzteilrechnungen vorlegen kann. Notwendigkeit einer Beweiserhebung zur Frage der Reparatur von Vorschäden eines Fahrzeugs OLG Hamm Zwar kommt dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls für die Darlegung und Beweisführung § 287 ZPO zu Gute, jedoch sind auch für eine Schadensschätzung greifbare Tatsachen erforderlich, die der Geschädigte im Einzelnen darlegen oder beweisen muss. Zwar kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der behauptet, von einem Vorschaden keine Kenntnis und das Fahrzeug in unbeschädigtem Zustand erworben zu haben, auch Aufklärung über diese Punkte verlangen und ist insofern grundsätzlich nicht gehindert, eine nur vermutete Reparatur des Vorschadens zu behaupten und unter Zeugenbeweis zu stellen. Ein solches prozessuales Vorgehen wird jedoch unzulässig, sobald die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt. Dies ist der Fall, wenn keinerlei valide Indizien für eine sach- und fachgerechte Reparatur des Vorschadens vorgetragen werden. Darlegungspflicht bei Vorunfällen des Unfallfahrzeugs im Rahmen bestrittener unfallbedingter Kausalität OLG Koblenz Sofern ein Fahrzeug mehrere Unfälle erleidet, obliegt dem Geschädigten bei Vorschäden im erneut beschädigten Bereich und bei bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens die Pflicht, im einzelnen ausschließen, dass Schäden der gleichen Art und des gleichen Umfangs noch vorhanden waren. Selbst wenn der Geschädigte bei Ankauf des ggf. gebrauchten Fahrzeugs nicht über den Vorunfall in Kenntnis gesetzt worden ist, hat er im einzelnen zu der Art der Vorschäden und der Art der behaupteten Reparatur im Rahmen einer sog. Reparaturhistorie vorzutragen. Die Tatsache, dass dem Käufer eines Gebrauchtwagens ein Vorschaden oder der Umfang eines Vorschadens nicht bekannt gewesen ist, fällt in seinen Verantwortungsbereich. Anrechnung des Mitverschuldens eines unterhaltsberechtigten Angehörigen des verstorbenen nicht angeschnallten Mitfahrers auf Schadensersatzanspruch OLG Koblenz Wenn ein Unfall durch einen Fahrzeugführer verursacht wird, der während der Fahrt auf der Autobahn eingeschlafen ist, und bei diesem Unfall ein nicht angeschnallter Mitfahrer zu Tode kommt, muss sich ein unterhaltsberechtigter Angehöriger des Verstorbenen auf seinen Schadensersatzanspruch nach § 844 Abs. 2 BGB ein Mitverschulden in Höhe von 1/3 anrechnen lassen, wenn der Mitfahrer den Unfall aller Wahrscheinlichkeit nach nahezu unversehrt überlebt hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre und ein sog. "Regelsachverhalt" vorliegt. Sofern der Eintritt besonders schwerer Verletzungen als Folge des Unterlassens der Anschnallpflicht wahrscheinlich gewesen wäre, kann die Quote sogar auch in einem Bereich von bis zu 50 % liegen. Autovermieter müssen sich an Kaskoversicherung orientieren OLG Hamm 1. Es widerspricht dem Leitbild der Vollkaskoversicherung und benachteiligt den Fahrzeugmieter unangemessen, dem berechtigten, aber nicht mitversicherten Fahrer, der weder am Abschluss des Versicherungsvertrags mitgewirkt hat, noch sonstige Kenntnis von seinem Inhalt hatte, Obliegenheiten aufzuerlegen und an deren grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung durch den berechtigten Fahrer Sanktionen im Hinblick auf die vereinbarte Haftungsfreistellung insgesamt zu knüpfen. 2. Die Inanspruchnahme des Mieters für eine fahrlässige Unfallverursachung durch den anschließend sich unerlaubt vom Unfallort entfernten berechtigten Fahrer benachteiligt den Mieter unangemessen, weil nach der Regelung in Ziffer A. 2. 8 AKB im Rahmen der Vollkaskoversicherung ein Regress ausscheidet. Kollision eines Busses mit einer geöffneten PKW-Tür OLG Frankfurt 1. Kann sich der Geschädigte (Busunternehmen) auf die Vermutung des § 1006 BGB berufen, die er auch im Fall der Besitzdienerschaft (hier: Busfahrer) gilt, reicht einfaches Bestreiten des Eigentums nicht aus. 2. Ereignet sich der Schaden im Bereich der absoluten Sorgfaltspflicht des § 14 STVO, greifen die Grundsätze des Anscheinsbeweises zu Lasten des Ein- und Aussteigenden ein. 3. Ein Omnibus hat nicht aus sich heraus eine erhöhte – abstrakte – Betriebsgefahr. Ersatzansprüche des Dienstherrn einer Beamtin OLG Celle 1. Gemäß § 3 Satz 3 PflVG a.F. muss die schriftliche Entscheidung des Versicherers eindeutig, erschöpfend und umfassend sein, um die durch die Anspruchsanmeldung geschaffene Verjährungshemmung zu beseitigen. Eine Erklärung des Versicherers, in der dieser lediglich auf eine bestimmte Mithaftungsquote des Geschädigten hinweist, erfüllt diese Voraussetzung nicht, selbst wenn in der Folgezeit einvernehmlich zwischen den Parteien entsprechend dieser Quote reguliert wurde. 2. Soweit der Dienstherr aus Anlass eines Schadensereignisses an einen Beamten Leistungen erbracht hat und dieser aus übergegangenem Recht gegenüber dem Gegner geltend machen möchte, unterliegt die Anwendung des Quotenvorrechts nicht der Dispositionsfreiheit des Dienstherren. Denn die Aktivlegitimation des Dienstherren besteht nur für die nicht vom Quotenvorrecht betroffenen Beträge. Zweitunfall auf Autobahn ohne Berührung mit dem liegengebliebenen Kfz aus dem Erstunfall OLG Celle Die an einem Unfall beteiligten Fahrzeuge prägen einen nachfolgenden Zweitunfall (Kollision eines nachfolgenden Verkehrsteilnehmers mit den zuvor verunfallten, liegengebliebenen Fahrzeugen) mit, so dass eine Haftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG gegeben ist. Dies gilt auch dann, wenn ein gewisser Zeitraum zwischen Erst- und Zweitunfall liegt. Kommt es auf einer Autobahn infolge des Verstoßes eines Verkehrsteilnehmers gegen §§ 5 Abs. 4 Satz 1 und 7 Abs. 5 StVO zu einem Unfall und später zur Kollision eines unter Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 2, 4 StVO nachfolgenden Verkehrsteilnehmers mit den liegengebliebenen Fahrzeugen des Erstunfalls, kann die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge zwischen den beiden schuldhaft handelnden Verkehrsteilnehmern eine Haftungsverteilung von 30 zu 70 zu Lasten desjenigen ergeben, der den Erstunfall verursacht hat. Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem links überholenden Motorrad OLG Koblenz Kommt es an einer Stelle, an welcher die Fahrbahn 3,30 m breit ist, rechts durch einen Bordstein und links durch eine Verkehrsinsel begrenzt wird, zu einem Verkehrsunfall, nachdem der vorausfahrende Fahrzeugführer rechtzeitig vor Einleiten des Abbiegevorgangs durch Setzen des linken Fahrtrichtungsanzeigers und einer linksorientierten Fahrweise unter Reduzierung der Geschwindigkeit seines Fahrzeugs die Abbiegeabsicht erkennbar kundgetan hat, während ein mit ca. 50 km/h nachfolgendes Leichtkraftrad ungebremst noch vor dem Ende der Verkehrsinsel gleichwohl zu einem Überholvorgang ansetzt, so sind allein die Verstöße des Motorradfahrers gegen §§ 5 Abs. 7 Satz 1, 3 Abs. 1 StVO unfallursächlich. Mit einem solchen Fehlverhalten des Motorradfahrers, das mit einem extrem hohen Gefährdungspotenzial verbunden war und fast zwangsläufig zu einer Kollision mit dem klägerischen Fahrzeug führen musste, konnte und brauchte der Fahrzeugführer nicht zu rechnen.
OLG Celle 1. Bei Dunkelheit auf einer nur 4,95 m breiten Straße ohne Fahrbahnmarkierungen und nicht befestigtem Seitenstreifen sowie erkennbaren Gegenverkehr (landwirtschaftliches Gespann mit Überbreite) in einer leichten Rechtskurve ist gemäß § 3 Abs. 1 S. 5 StVO auf halbe Sicht zu fahren. 2. Wer ein landwirtschaftliches Gespann mit Überbreite auf einer schmalen Straße, die er befahren darf, so weit nach rechts steuert, wie es tatsächlich möglich ist, verstößt nicht gegen § 1 Abs. 2 StVO. 3. Kommt es im Begegnungsverkehr auf einer nur 4,95 m breiten Straße ohne Fahrbahnmarkierungen bei Dunkelheit zu einer Kollision zwischen einem landwirtschaftlichen Gespann mit Überbreite, das so weit nach rechts gesteuert wird, wie es tatsächlich möglich ist, mit einem Pkw, der die Fahrbahnmitte grundlos leicht überschreitet, so tritt die Haftung aus Betriebsgefahr für das landwirtschaftliche Gespann nicht zurück, sondern fließt mit 30 % in die Haftungsquote gemäß § 17 Abs. 1 StVG ein. Beseitigungsaufwand nach Ölverunreinigungen durch Unfall AG Brandenburg Zum Schadensersatzanspruch wegen Ölverunreinigungen auf einer Verkehrsfläche und zur Frage der Vergabe des Auftrags zur Reinigung dieser Verkehrsfläche auf der Grundlage einer vorherigen Ausschreibung (§ 249 BGB, § 7 StVG). Zulässigkeit des Rechtsüberholens bei einem Reißverschlussverfahren OLG Hamm Überholt ein Kraftfahrer auf einer auslaufenden rechten Fahrspur außerorts, an deren Ende im Reißverschlussverfahren auf den linken, in dieselbe Richtung verlaufenden Fahrstreifen gewechselt werden muss, bereits mehrere hundert Meter vor dem Ende des rechten Fahrstreifens, ein auf diesem befindliches Fahrzeug rechts, so handelt es sich nicht um ein Einordnen im Reißverschlussverfahren. Ein Rechtsüberholen ist in einer solchen Situation nur dann nicht verkehrsordnungswidrig, wenn einer der gesetzlich abschließend geregelten Fälle zulässigen Rechtsüberholens vorliegt. Denn das Reißverschlussverfahren ist "unmittelbar vor Beginn der Verengung" durchzuführen. Nur in diesem Zusammenhang, also im Rahmen des Verkehrsgeschehens unmittelbar vor Beginn der Verengung, kann im Einzelfall auch ein Rechtsüberholen zulässig sein. Haftungsverteilung bei Kollision an einer Kreuzung mit einem Vorfahrtsverstoß des Geschädigten OLG Dresden Der Wartepflichtige kann nur dann auf ein Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten vertrauen, wenn über ein bloßes Betätigen des Blinkers hinaus in Würdigung der Gesamtumstände, sei es durch eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder aber einen zweifelsfreien Beginn des Abbiegemanövers, eine zusätzliche Vertrauensgrundlage geschaffen worden ist, die es im Einzelfall rechtfertigt, davon auszugehen, das Vorrecht werde nicht (mehr) ausgeübt. Eine Haftungsverteilung zu Lasten des Wartepflichtigen von 1/3 zu 2/3 ist gerechtfertigt, wenn der Vorfahrtsberechtigte vor dem Zusammenstoß zwar geblinkt, sich darüber hinaus aber nicht tatsächlich wahrnehmbar auf das Abbiegen vorbereitet hat. Kein Ausgleichsanspruch zwischen deutschen Versicherern von Zugmaschine und Anhänger bei Unfall im Ausland (hier: Schweiz) OLG Celle Für den Ausgleichsanspruch zwischen deutschen Versicherern von Zugmaschine und Anhänger bei einem Unfall im Ausland (hier: Schweiz) ist auf das Deliktstatut des Art. 4 Abs. 1 Rom-II-VO abzustellen bzw. der Art. 3 HStVÜbk, weil es sachgerecht ist, für ein- und dasselbe Geschehen stets dasselbe Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des Deliktstatuts des Art. 4 Abs. 1 Rom-II-VO kann daher bei einem Unfall in der Schweiz zur Anwendung schweizerischen Rechts führen, das einen Ausgleichsanspruch zwischen den Versicherern von Zugmaschine und Anhänger nicht kennt. Unstreitig haftet nach schweizerischem Recht der Halter der Zugmaschine allein. Anforderungen an eine schriftliche Entscheidung des Versicherers nach dem PflVG a.F. OLG Celle Gem. § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG a.F. gilt: Ist der Anspruch des Dritten bei dem Versicherer angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang der schriftlichen Entscheidung des Versicherers gehemmt. Es können nur solche positiven Bescheide als Entscheidung im Sinne dieser gesetzlichen Vorschrift gewertet werden, die eine klare und umfassende Erklärung des Versicherers aufweisen. Die schriftliche Entscheidung des Versicherers muss eindeutig, erschöpfend und umfassend sein, um die durch die Anspruchsanmeldung geschaffene Verjährungshemmung zu beseitigen. Eine Erklärung des Versicherers, in der dieser lediglich auf eine bestimmte Mithaftungsquote des Geschädigten hinweist, erfüllt diese Voraussetzung nicht, selbst wenn in der Folgezeit einvernehmlich zwischen den Parteien entsprechend dieser Quote reguliert wurde. Haftungsverteilung bei Unfall und Zweitunfall auf einer Autobahn OLG Celle Die an einem Unfall beteiligten Fahrzeuge prägen einen nachfolgenden Zweitunfall in Form einer Kollision eines nachfolgenden Verkehrsteilnehmers mit den zuvor verunfallten, liegengebliebenen Fahrzeugen mit, sodass die Haftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG gegeben ist. Dies gilt auch dann, wenn ein gewisser Zeitraum zwischen Erst- und Zweitunfall liegt. Kommt es auf einer Autobahn infolge des Verstoßes eines Verkehrsteilnehmers gegen § 5 Abs. 4 Satz 1 StVO, § 5 Abs. 4 Satz 7 StVO und § 5 Abs. 5 StVO zu einem Unfall und später zur Kollision eines unter Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 4 StVO nachfolgenden Verkehrsteilnehmers mit den liegengebliebenen Fahrzeugen des Erstunfalls, kann die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge zwischen den beiden schuldhaft handelnden Verkehrsteilnehmern eine Haftungsverteilung von 30 zu 70 zu Lasten desjenigen ergeben, der den Erstunfall verursacht hat. Haftungsverteilung bei einer Kollision im Bereich einer Straßenkreuzung OLG Dresden Kommt es auf Straßenkreuzungen oder -einmündungen zu einem Zusammenstoß zwischen den Fahrzeugen eines nach links einbiegenden Wartepflichtigen und eines Vorfahrtberechtigten, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Wartepflichtige die Vorfahrt des Berechtigten schuldhaft verletzt hat. Verkehrsverstöße des Bevorrechtigten führen nicht zum Verlust der Vorfahrt, sondern in der Regel nur zu einer Mithaftung. Eine Haftungsverteilung zu Lasten des Wartepflichtigen von 1/3 zu 2/3 ist gerechtfertigt, wenn der Vorfahrtsberechtigte vor dem Zusammenstoß zwar geblinkt, sich darüber hinaus aber nicht tatsächlich wahrnehmbar auf das Abbiegen vorbereitet hat. Bei Linkseinbiegen in mehrspurige Straße hat Vorausfahrender Wahlrecht bezüglich einer Fahrspur KG Berlin Der in dem einzigen zulässigen Linksabbiegerfahrstreifen Nachfolgende darf dem Voranfahrenden dessen Recht, zwischen mehreren markierten Fahrstreifen der Straße, in die abgebogen wird, zu wählen, nicht vorzeitig durch starkes Beschleunigen streitig machen, sondern hat abzuwarten, bis sich der Voranfahrende endgültig eingeordnet hat. Das Wahlrecht des Voranfahrenden endet dabei erst mit seiner endgültigen Einordnung in einen Fahrstreifen, d.h. i.d.R. frühestens 15 bis 20 m nach dem Beginn der Fahrstreifenmarkierungen. Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung (hier: in der Haftpflichtversicherung) OLG Celle Für die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) gibt es objektive Kriterien. Ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Prüfung des Vorliegens einer unfallbedingten posttraumatischen Belastungsstörung erfordert eine systematische Befragung des Geschädigten (hier: eines Verkehrsunfalls) zu den Symptomen einer PTBS. Zudem darf eine körperliche Untersuchung des Geschädigten nicht fehlen, weil sie Aufschluss über Trainingszustand und Aktivität des Probanden gibt. Verfügt der Geschädigte über ein tadelloses Erinnerungs-, Konzentrations- und Kommunikationsvermögen, so spricht dies gegen das Vorliegen einer PTBS, die ein wesentliches Vermeidungsverhalten und psychische Auffälligkeiten mit Dissoziation, Intrusionen, Flashbacks, Erregungen, körperliche Veränderungen und Gedächtnislücken erwarten lässt. Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei unfallbedingt angeschafftem Leasingfahrzeug OLG Brandenburg Im Falle der Beschädigung eines Leasingfahrzeuges durch wirtschaftlichen Totalschaden, der die Beendigung des Leasingvertrages zur Folge hat, kann der Leasingnehmer grundsätzlich vom Schädiger die für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges erforderlichen Kosten verlangen. Hat der Geschädigte bereits vor dem Unfall ein Fahrzeug geleast und nun wiederum im Wege der Ersatzbeschaffung einen Leasingvertrag abgeschlossen, so ist die in den Leasingraten enthaltene Mehrwertsteuer nur dann ersatzfähig, wenn diese vom Geschädigten auch tatsächlich zu tragen ist. Ist er durch die Zahlung eines Ablösebetrages von der Pflicht zur Zahlung weiterer Leasingraten einschließlich der Umsatzsteuer befreit worden, so stellt der Abschluss eines erneuten Leasingvertrages mit der Folge, dass der Geschädigte wiederum Leasingraten einschließlich Umsatzsteuer zahlt, keinen ihm entstandenen zusätzlichen Schaden dar. Bestimmtheit einer Vollmacht im Prozess gegen eine Haftpflichtversicherung AG Münster Eine Vollmacht, die nur den Schädiger, aber nicht die Haftpflichtversicherung, als Gegner aufführt, genügt im Prozess des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung (ohne prozessuale Beteiligung des Schädigers) nicht. An die Bestimmtheit einer Vollmacht sind zum Schutz der Rechtssicherheit strenge Anforderungen zu stellen. Erforderlich ist, dass aus der Vollmacht selbst unzweifelhaft die Bevollmächtigung für das Verfahren hervorgeht. Dem vollmachtlosen (anwaltlichen) "Bevollmächtigten" des Klägers können nach dem sogenannten Veranlassungsprinzip die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Hat der Vollmachtsmangel die Abweisung der Klage zur Folge, so sind die Kosten des Rechtsstreits abweichend von §§ 91 ff. ZPO demjenigen aufzuerlegen, der das Auftreten des vollmachtlosen Vertreters veranlasst hat (sog. Veranlassungsprinzip Haftung bei Kollision zwischen rechtsabbiegendem Lkw und einem Fahrradfahrer OLG Düsseldorf Der Führer eines Kraftfahrzeuges muss sich sorgfältig vergewissern, dass er gefahrlos abbiegen kann. Insbesondere befreit das Setzen des Blinkers einen Lkw-Fahrer nicht davon, sich sorgfältig zu vergewissern, dass während seines Stehens während der Rotlichtphase kein bevorrechtigter Radfahrer zu ihm aufschließt und an seinem Lkw entlang fährt. Trotz der technischen Schwierigkeiten muss von dem wartenden Lkw-Fahrer verlangt werden, dass er sich vor dem Rechtsabbiegen vergewissert, dass sich rechts neben seinem Fahrzeug keine Radfahrer eingeordnet haben. Er muss zumindest solange mit dem Abbiegen warten, bis sichergestellt ist, dass Radfahrer, die möglicherweise im toten Winkel vor der Ampelanlage warten und dann bei Grün anfahren, in seinen Sichtbereich gelangt sind. Der Lkw-Fahrer kann sich nicht darauf berufen, die Radfahrer müssten ihrerseits die beschränkte Sichtmöglichkeit eines Lkw-Fahrers in Betracht ziehen und ihrerseits hierauf Rücksicht nehmen. Kürzung um 75 % wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls bei steckendem Fahrzeugschlüssel im Zündschloss OLG Dresden Eine Leistungskürzung auf 0 wegen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls kommt nur ausnahmsweise in Betracht; dass das Fahrzeug unverschlossen und mit Fahrzeugschlüssel im Zündschloss abgestellt wird, reicht hierfür jedenfalls dann nicht aus, wenn dies für Dritte auch aufgrund des Abstellortes nicht sofort zu erkennen ist. Erhöhte Selbstbeteiligung bei vertragswidrig noch nicht 24-jährigem Fahrer Amtsgericht Zeitz 1. Eine Klausel, wonach – unter Gewährung besonders günstiger Konditionen – die Nutzung des versicherten Kfz durch Fahrer unter 24 Jahren ausgeschlossen wird und im Schadensfall bei Nutzung des versicherten Kfz durch einen Fahrer unter 24 Jahren eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 2.500,00 € erhoben wird und die höheren Versicherungsbeträge für einen Fahrer unter 24 Jahren nachgefordert werden, ist weder überraschend noch verstößt sie gegen Treu und Glauben. 2. Ein medizinischer Notfall liegt nur vor, wenn eine medizinische Notfallversorgung erforderlich ist, d. h. der Betroffene dringlich einer medizinischen Diagnostik bzw. Behandlung zuzuführen ist. Haftung eines von zwei Beteiligten eines Vorunfalls OLG Hamm 1. Die Beteiligten eines Erstunfalls, bei dem Teile vom Kraftfahrzeug des Beklagten auf die Fahrbahn gelangen, die von einem nachfolgenden Kraftfahrer überfahren werden (Zweitunfall), haften dem durch den Zweitunfall geschädigten Kläger mit einer Gesamtquote als eine Haftungseinheit. Dies gilt so lange, als der Beklagte die Unabwendbarkeit des Erstunfalls für sich nicht beweisen kann. 2. Zu welchem Anteil im Innenverhältnis die Beteiligten des Erstunfalls den Schaden aus dem Erstunfall zu tragen haben, betrifft deren Innenverhältnis und nicht das Außenverhältnis zum Geschädigten des Zweitunfalls. Kollision mit Fahrzeug eines Vorunfalls auf der Autobahn OLG Celle 1. Die an einem Unfall beteiligten Fahrzeuge prägen einen nachfolgenden Zweitunfall (Kollision eines nachfolgenden Verkehrsteilnehmers mit den zuvor verunfallten, liegen gebliebenen Fahrzeugen) mit, so dass die Haftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG gegeben ist. Dies gilt auch dann, wenn ein gewisser Zeitraum zwischen Erst- und Zweitunfall liegt. 2. Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, so kann er sich auf die Unabwendbarkeit des Unfalls im Sinne von § 7 Abs. 2 StVG berufen, es sei denn, er weist nach, dass es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre. 3. Kommt es auf einer Autobahn infolge des Verstoßes eines Verkehrsteilnehmers gegen § 5 Abs. 4 Satz 1 und § 7 Abs. 5 StVO zu einem Unfall und später zur Kollision eines unter Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 2, 4 StVO nachfolgenden Verkehrsteilnehmers mit den liegen gebliebenen Fahrzeugen des Erstunfalls, kann die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträgen zwischen den beiden schuldhaft handelnden Verkehrsteilnehmern eine Haftungsverteilung von 30 zu 70 zu Lasten desjenigen ergeben, der den Erstunfall verursacht hat. Kollision eines Fluchtfahrzeugs mit einem die Fahrbahn blockierenden Fahrzeug OLG Celle 1. Entfallen der Betriebsgefahr aus § 7 Abs. 1 StVG bei der bewussten Bildung eines Hindernisses auf der Fahrbahn. 2. Derjenige, der mit seinem Fahrzeug bewusst ein Hindernis auf der Fahrbahn bereitstellt, um einen Auffahrunfall zu provozieren, haftet allein. Zum Abzug „Neu für Alt“ bei unfallbedingt beschädigter Brille LG Osnabrück Ist Schadensersatz für eine beschädigte Brille zu leisten, ist ein Abzug "neu für alt" nicht bereits deshalb vorzunehmen, weil die Dioptrienwerte der neuen und der beschädigten Brille voneinander abweichen.
LG Frankenthal Für eine Querschnittslähmung, unter die der Geschädigte auch psychisch erheblich leidet und deretwegen er in einem Pflegeheim leben muss, ist ein Schmerzensgeld von 400.000 EUR angemessen. Versicherungsschutz nur bei Anbringen beider roter Kennzeichen LG Stuttgart Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen begründet allein das deutlich sichtbare Anbringen beider roter Kennzeichen den Versicherungsschutz. Das Tatbestandsmerkmal der Anbringung ist hierfür konstitutiv. Erstattung der vollen Umsatzsteuer bei Erwerb eines regelbesteuerten Neufahrzeugs Landgericht Wuppertal Erwirbt der Versicherungsnehmer, nachdem sein versicherter PKW gestohlen worden war, ein regelbesteuertes Neufahrzeug, ist der Wiederbeschaffungswert mit voller Umsatzsteuer (und nicht nur differenzbesteuert) jedenfalls dann zu erstatten, wenn gleichwertige Gebrauchtfahrzeuge überwiegend regelbesteuert werden. Berücksichtigung von Großkundenrabatten des Geschädigten bei fiktiver Schadensabrechnung BGH 1. Sind dem Geschädigten von markengebundenen Fachwerkstätten auf dem allgemeinen regionalen Markt Großkundenrabatte für Fahrzeugreparaturen eingeräumt worden, die er ohne weiteres auch für die Reparatur des Unfallfahrzeuges in Anspruch nehmen könnte, so ist dies ein Umstand, der im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung auch bei fiktiver Schadensberechnung grundsätzlich zu berücksichtigen ist. 2. Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei einem Verkehrsunfall. Zum Vorsteuerabzug berechtigter Geschädigter kann Wertminderung nur netto verlangen Amtsgericht Düsseldorf Von dem vom Sachverständigen ermittelten merkantilen Minderwert ist beim zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % in Abzug zu bringen. Schadensrechtlich ist ihm nur derjenige Betrag zu erstatten, der ihm verblieben wäre, wenn er aktuell die Wertminderung durch Veräußerung des reparierten Kfz realisieren würde. Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten auch in der Kaskoversicherung Amtsgericht Coburg Verbringungskosten sind auch in der Kaskoversicherung erforderliche Kosten der Reparatur und damit genauso erstattungsfähig wie bei Haftpflichtschäden Entfernung vom Unfallort ohne erheblichen Fremdschaden LG Magdeburg Kommt der Versicherungsnehmer von der Straße ab und fährt in den Graben, wobei an einem Baum etwas Rinde abgeschabt wird, ist das kein solcher Fremdschaden, der einen Verbleib an der Unfallstelle gebietet. Fährt der Versicherungsnehmer vom Unfallort nach Hause, ohne polizeiliche Feststellungen zu ermöglichen, berechtigt das den Vollkaskoversicherer nicht, die Leistungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu verweigern. Benachteiligung eines Fahrzeugmieters durch Allgemeine Vermietbedingungen OLG Hamm Die Inanspruchnahme des Mieters eines Fahrzeugs für eine fahrlässige Unfallverursachung durch den anschließend sich unerlaubt vom Unfallort entfernenden berechtigten Fahrer benachteiligt den Mieter unangemessen, weil nach der Regelung in A. 2.8 AKB im Rahmen der Vollkaskoversicherung ein Regress ausscheidet. In der Vollkaskoversicherung ist es nämlich so, dass der berechtigte Fahrer, der dort nicht Mitversicherter mit eigenen vertraglichen Obliegenheiten ist, gem. A. 2.8 der AKB 2015 nur dann in Regress genommen werden kann, wenn er den Schaden selbst grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht hat. Hat dagegen der berechtigte Fahrer den Schaden nur einfach fahrlässig verursacht, sieht A. 2.8 AKB einen Regress gegen ihn auch dann nicht vor, wenn der Fahrer etwa eine Unfallflucht begeht. Versicherungsschutz bei Brand des Fahrzeugs nach Art. 3 Richtlinie 200/103/EG v. 16.12.2009 EuGH Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2009 über die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht ist dahin auszulegen, dass ein Sachverhalt wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende - in dem ein in einer Privatgarage eines Hauses abgestelltes, entsprechend seiner Funktion als Beförderungsmittel verwendetes Fahrzeug Feuer fing, durch das ein Brand, dessen Ursache beim Schaltkreis des Fahrzeugs lag, ausgelöst und das Haus beschädigt wurde - unter den Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ im Sinne der genannten Bestimmung zu subsumieren ist, auch wenn das Fahrzeug seit mehr als 24 Stunden vor Brandentstehung nicht bewegt worden war. Kein Beweis des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen Entwendung in der Kfz-Versicherung durch unglaubwürdigen Zeugen OLG Dresden Mit einem aufgrund seines Aussageverhaltens unglaubwürdigen Zeugen lässt sich der Beweis des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen Entwendung in der Kfz-Versicherung nicht führen. Ohne Kostenübernahmeerklärung ist Unfallgeschädigter nicht verpflichtet, dem gegnerischen Haftpflichtversicherer Unterlagen zur Prüfung der unfallkausalen Schäden zuzusenden LG Stuttgart 1. Ein Versicherer darf gemäß § 119 Abs. 3 VVG vom Kläger die Übersendung von Unterlagen zur Prüfung der unfallkausalen Schäden verlangen, jedoch kann ein Geschädigter die Übersendung derselben davon abhängig machen, dass der Versicherer hinsichtlich der Kosten der Beschaffung und Übersendung zuvor eine Kostenübernahmeerklärung abgibt. 2. Wenn ein Versicherer die Regulierung aus einem Verkehrsunfall davon abhängig macht, dass vom Geschädigten zuvor Unterlagen zur Prüfung der unfallkausalen Schäden übersandt werden, ohne eine vom Geschädigten verlangte eindeutige Kostenübernahmeerklärung abzugeben, gibt der Versicherer Anlass zur Klage und hat im Falle eines Anerkenntnisurteils die Kosten zu tragen. Aufklärungspflicht des Verkehrsunfallgeschädigten gegenüber dem Gutachter OLG Düsseldorf Grundsätzlich hat der Geschädigte die Obliegenheit, den Schadensgutachter von sich aus über alle Schäden aufzuklären, die nicht auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Allein offenbare Gebrauchsspuren und Schäden, von denen er erwarten kann, dass der Gutachter diese aufgrund seiner Unfallbeschreibung ohnedies nicht ins Kalkül ziehen wird, können unerwähnt bleiben. Diese Obliegenheit betrifft zudem grundsätzlich nicht nur unreparierte, sondern auch reparierte Vorschäden, weil diese regelmäßig für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes von Bedeutung sind. Hat allerdings derselbe Schadensgutachter bereits den Vorschaden begutachtet, entfällt die Aufklärungspflicht, weil der Geschädigte darauf vertrauen darf, dass der Gutachter von sich aus den Altschaden beachten und bei seiner Kalkulation berücksichtigen wird. Kein Versicherungsschutz nach Beschädigung eines Reklameschildes durch die auf der Hebebühne eines Transporters stehende Fahrerin bei der Entladung des Fahrzeuges LG Wuppertal Das Be- und Entladen mittels Hebebühne eines Fahrzeuges ist typischerweise dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges zuzuordnen und daher regelmäßig nach der sog. Benzinklausel vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Neupreisentschädigung steht Leasinggeber zu OLG Köln Ist ein kaskoversichertes Kfz gestohlen worden und ist deshalb der Kaskoversicherer zur Erstattung des Neupreises verpflichtet, steht der Anspruch auf die volle Versicherungsleistung (Neupreis) dem Leasinggeber zu. Keine Geltendmachung von auf den Kaskoversicherer übergegangenen Ansprüchen durch Versicherungsnehmer Landgericht Karlsruhe Der Kaskoversicherer ist nicht verpflichtet, der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der auf ihn nach § 86 Abs. 1 VVG übergegangenen Ansprüche durch seinen Versicherungsnehmer zuzustimmen oder jedenfalls nicht zu widersprechen. Kollision von links abbiegendem mit überholendem Fahrzeug OLG Düsseldorf 1. Ein Leasingnehmer hat keinen originären Anspruch auf unfallbedingte Wertminderung. 2. Gegen einen nach links in ein Grundstück bzw. einen grundstücksgleichen Bereich Abbiegenden spricht bei einer Kollision mit dem nachfolgenden, überholenden Verkehr der Beweis des ersten Anscheins. 3. Die Betriebsgefahr desjenigen, der unter Außerachtlassung der Sorgfalt des § 9 Abs. 5 StVO in ein Grundstück oder in einen grundstücksgleichen Bereich abbiegt, ist in der Regel doppelt so hoch zu bewerten, wie die Betriebsgefahr desjenigen, der den Abbieger in unzulässiger Weise überholt. 4. Zur Dauer des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung nachfolgend zum Ersatz von Mietwagenkosten. Kollision von links Abbiegendem mit überholendem Fahrzeug OLG Brandenburg 1. Verstößt ein nach links in einen Feldweg Abbiegender gegen seine zweite Rückschaupflicht und kommt es zur Kollision mit einem den abbiegenden und ein hinter diesem fahrenden Fahrzeug überholenden Motorrades, so kann auch ohne Annahme eines Verstoßes gegen ein Überholverbot eine Mithaftung des Überholenden von 25 % gerechtfertigt sein. 2. Alleine die Verringerung der Geschwindigkeit eines vorausfahrenden Fahrzeugs führt nicht zum Vorliegen einer unklaren Verkehrslage, wenn keine weiteren Umstände hinzutreten, die auf ein unmittelbar bevorstehendes Abbiegen des vorausfahrenden Fahrzeuges nach links hindeuteten. Dies gilt selbst dann, wenn das vorausfahrende Fahrzeug sich bereits zur Straßenmitte hin orientiert hat. Geradeausüberqueren einer Ampelkreuzung vom Linksabbiegerstreifen aus OLG Hamm 1. Ein Linksabbieger darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug, das auf einer mit dem Zeichen 297 Anlage 2 zu § 41 StVO gekennzeichneten Linksabbiegerspur fährt, seiner Verpflichtung entsprechend links abbiegen wird. Es besteht daher grundsätzlich keine Wartepflicht des Linkabbiegers gegenüber einem auf einer mit dem Zeichen 297 Anlage 2 zu § 41 StVO gekennzeichneten Linksabbiegespur entgegenkommenden Fahrzeug. 2. Demjenigen, der ohne Not aus selbstsüchtigen Motiven gegen das durch Zeichen 297 Anlage 2 zu § 41 StVO angeordnete Fahrtrichtungsverbot verstößt, ist es als unzulässiger Selbstwiderspruch verwehrt, Ansprüche oder Einwendungen daraus herzuleiten, dass ein anderer mit seiner grob verkehrswidrigen Fahrweise nicht gerechnet hat. Pflichten des Versicherers bei bedingungsgemäßem Rücktransport im Rahmen eines Kfz-Schutzbriefs Landgericht Stuttgart 1. Die Formulierung in einem Kfz-Schutzbrief zum Rücktransport eines Fahrzeuges „sorgt der Versicherer für den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und trägt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten“ ist aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers nicht so zu verstehen, dass es sich lediglich um eine Passivenversicherung handelt. 2. Selbst wenn man die Formulierung als Passivenversicherung auslegt, bestehen für den Versicherer im Fall des bedingungsgemäßen Rücktransports eines Fahrzeuges über einen von ihm beschafften Frachtführer besondere Hinweispflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer. Dabei hat der Versicherer den Versicherungsnehmer spätestens bei Transportbeginn darauf hinzuweisen, dass er Schadensersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer direkt geltend machen muss. Hierfür hat er den Versicherungsnehmer auch auf die Beschränkungen des CNR hinzuweisen und ihm die Kontaktdaten des Frachtführers mitzuteilen. 3. Besteht an einem Fahrzeug ein von einer Garantie vollständig abgedeckter Schaden (hier: Getriebeschaden) und kommt es bei diesem Fahrzeug zu einem weiteren Schaden (hier: Unfallschaden), bevor der Garantieschaden behoben wurde, so ist für die Schadensberechnung (insbesondere dem Wiederbeschaffungswert) der Garantieschaden als nicht bestehend anzusehen. Höhe des Hinterbliebenengeldes für Ehefrau, Kinder und Bruder des Verstorbenen Landgericht Tübingen 1. Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld besteht nur, wenn der Hinterbliebene keinen eigenen Schmerzensgeldanspruch hat. Der Gesetzgeber ist offensichtlich davon ausgegangen, dass der Schmerzensgeldanspruch nach den §§ 823, 253 Abs. 2 BGB den Schaden für das zugefügte Leid umfasst und diesen konsumiert. Das Gericht kann, wenn der Hinterbliebene als Geschädigter einen Schmerzensgeldanspruch hat, das durch die Tötung hervorgerufene seelische Leid bei der Bemessung des Schmerzensgeldanspruches berücksichtigen. 2. Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld ist kein Schmerzensgeldanspruch. Entscheidungen zum Schmerzensgeld können aber analog auf das Hinterbliebenengeld angewendet werden. 3. Eine Richtschnur für die Bemessung des Hinterbliebenengeldes ist ein Betrag von 10.000,00 €. Ein weit darüber hinausreichender Betrag würde der Rechtsprechung zu den „Schockschäden“ widersprechen und das gewachsene Gefüge der Schmerzensgeldzuerkennung strapazieren. 4. Hinterbliebenengeld in Höhe von 12.000,00 € für eine Ehefrau, deren Ehemann nach einer langjährigen Ehe mit geregelter Aufgabenteilung, geprägt von gegenseitigem Vertrauen und wohl auch einer finanziellen Abhängigkeit der Ehefrau, bei einem Verkehrsunfall getötet wird. 5. Für die vier volljährigen Kinder des Verstorbenen, die mit diesem, da jünger, nicht genauso lange mit dem Getöteten zusammengelebt haben wie der Ehegatte und die nicht mehr auf die Fürsorge des Vaters angewiesen waren, ist das Hinterbliebenengeld mit 7.500,00 € niedriger zu bewerten als für die Ehefrau. 6. Für den Bruder des Verstorbenen, der den Unfall hautnah miterlebt hat und der etwa einmal in der Woche über Telefon oder Kurznachrichten Kontakt zu ihm gehabt hatte und mehrfach mit ihm Motorradfahrten unternommen hatte, ist ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 5.000,00 € angemessen. Haftungsverteilung bei Kollision mit einem eine Kolonne überholenden Motorrad OLG Koblenz Bildet sich auf einer Landstraße vor einer ampelgeregelten Baustelle ein kolonnenartiger Rückstau und überholt - in einer Phase, in welcher kein Gegenverkehr naht - ein Motorrad mit mäßiger Geschwindigkeit (ca. 15 km/h) diese Kolonne, trifft den Motorradfahrer auch unter Berücksichtigung der von seinem Motorrad ausgehenden Betriebsgefahr keine Mithaftung, wenn aus der Kolonne ohne jegliche Vorankündigung ein Pkw nach links ausschert, um in einen dort befindlichen Wirtschaftsweg einzubiegen, und es hierdurch zu einer Kollision mit dem bereits auf (nahezu) gleicher Höhe befindlichen Motorrad kommt. Ohne Hinzutreten von besonderen Umständen, die für ein unmittelbar folgendes Ausscheren sprechen, muss der eine Fahrzeugkolonne Überholende nicht damit rechnen, dass ein in der Kolonne befindliches Fahrzeug unvermittelt nach links ausschert. Vorausfahrendenrecht auf Auswahl zwischen mehreren Fahrstreifen KG Berlin Der in einem einzigen zulässigen Linksabbiegerfahrstreifen Nachfolgende darf dem Voranfahrenden dessen Recht der Auswahl zwischen mehreren markierten Fahrstreifen der Straße, in die abgebogen wird, nicht vorzeitig durch starkes Beschleunigen streitig machen. Er muss stattdessen abwarten, bis sich der Voranfahrende endgültig eingeordnet hat. Erst mit seiner endgültigen Einordnung in einen Fahrstreifen endet das Wahlrecht des Vorausfahrenden. Dies ist in der Regel frühestens 15 bis 20
m nach dem Beginn der Fahrstreifenmarkierungen. Unschlüssiger Vortrag zum Erwerbsvorgang kann Kaskoentschädigung entgegenstehen OLG Saarbrücken 1. Den Parteien eines Fahrzeugversicherungsvertrags steht es frei, auch andere Interessen als das Sacherhaltungsinteresse des Eigentümers zu versichern. Gibt es hierfür indes keinerlei Anhalt und behauptet der VN einzig, er habe durch einen Versicherungsfall einen wirtschaftlichen Wert eingebüßt, der ihm zuvor infolge eines Erwerbsvorgangs zugeflossen war, kann es einer erfolgreichen Geltendmachung einer Kaskoentschädigung entgegenstehen, wenn er die Umstände jenes Erwerbsvorgangs, etwa das Erlangen der tatsächlichen Sachherrschaft, nicht einmal schlüssig vorträgt (Bestätigung von OLG Saarbrücken, VersR 2018, 1183). 2. Das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls muss zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen werden. War der VN selbst weder beim Abstellen des Fahrzeugs noch bei der Feststellung des Abhandenkommens zugegen und bietet er hierfür Zeugenbeweis an, muss der Zeuge persönlich glaubwürdig und seine Aussage glaubhaft sein. Auch Unstimmigkeiten in Angaben zum bloßen Randgeschehen können hierbei geeignet sein, unüberwindliche Zweifel an der Richtigkeit des an sich widerspruchsfrei geschilderten Abstellens und Nichtwiederauffindens zu begründen. 3. Das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls ist danach nicht bewiesen, wenn der Zeuge bei der polizeilichen und der gerichtlichen Vernehmung widersprüchliche Angaben zum Erwerbsvorgang des Fahrzeugs sowie dazu macht, mit wem er an dem angeblichen Tattag unterwegs gewesen ist, und auch Unstimmigkeiten zur Laufleistung des Fahrzeugs und zu behaupteten Arbeiten während eines Werkstattbesuchs zu Tage treten. Auslegung einer Klausel in einem Kfz-Schutzbrief zum Rücktransport eines Fahrzeugs LG Stuttgart Die Formulierung in einem Kfz-Schutzbrief zum Rücktransport eines Fahrzeugs "sorgt der Versicherer für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und trägt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten" ist aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers nicht so zu verstehen, dass es sich lediglich um eine Passivenversicherung handelt. Die Klausel ist vielmehr so auszulegen, dass der Versicherer den Vertragsschluss mit dem Frachtführer nicht lediglich andient, sondern selbst die Pflicht übernimmt, das Fahrzeug zurück zu transportieren. Selbst wenn man die Formulierung als Passivenversicherung auslegt, bestehen für den Versicherer im Falle des bedingungsgemäßen Rücktransports eines Fahrzeugs über einen von ihm beschafften Frachtführer besondere Hinweispflichten für den Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer. Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes OLG München Die Bemessung des Mitverschuldens wegen des Nichtanlegens des Sicherheitsgurts durch einen Unfallbeteiligten erfolgt auch in Ansehung des Umstandes, dass für jede erlittene Verletzung das Nichtanlegen des Gurtes von unterschiedlichem Gewicht gewesen sein kann, einheitlich. Bei der Frage, ob die vom Geschädigten erlittenen Verletzungen ganz oder zum Teil auf das Nichtanlegen des Gurtes zurück zu führen sind, kommen dem Schädiger die Regeln des Anscheinsbeweises zugute. Wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurtes kann eine Mitverschuldensquote von 30 % angemessen sein. Kein Anscheinsbeweis gegen in Kreisverkehr zuletzt Einfahrenden bei Kollision in der Kreisbahn selbst OLG Dresden Ein Anscheinsbeweis zu Lasten des in einen Kreisverkehr Einfahrenden kommt nur dann in Betracht, wenn es noch im Einmündungsbereich der Kreisfahrbahn zu einer Kollision kommt. Dagegen ist er ausgeschlossen, wenn sich der Unfall im Kreisverkehr ereignet, auch wenn feststeht, dass der Einfahrende erst nach dem Unfallgegner und unmittelbar vor dem Zusammenstoß mit erhöhter Geschwindigkeit auf die Kreisbahn eingebogen ist. Haftungsverteilung bei Zweitunfall aufgrund von Kfz-Teilen auf der Fahrbahn OLG Hamm Die Beteiligten eines Erstunfalls, bei dem Teile vom Kraftfahrzeug des Beklagten auf die Fahrbahn gelangen, die von einem nachfolgenden Kraftfahrer überfahren werden (Zweitunfall), haften dem durch den Zweitunfall Geschädigten mit einer Gesamtquote als eine Haftungseinheit. Dies gilt solange, als der beklagte Schädiger die Unabwendbarkeit des Erstunfalls für sich nicht beweisen kann. Eine Mehrfachquotenbildung mit kombinierter Gesamt- und Einzelabwägung ist im Fall einer Haftungseinheit von vornherein nicht veranlasst. Zu welchem Anteil im Innenverhältnis die Beteiligten des Erstunfalls den Schaden aus dem Erstunfall zu tragen haben, betrifft deren Innenverhältnis und nicht das Außenverhältnis zum Geschädigten des Zweitunfalls. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Öffentlichkeit der Verkehrsfläche OLG Zweibrücken Der Umstand, dass ein im privaten Eigentum stehende und als Privatparkplatz gekennzeichnete Verkehrsfläche aufgrund eines Defektes an der Schrankenanlage "faktisch für die Öffentlichkeit zugänglich" ist und dies vom Verfügungsberechtigten geduldet wird, genügt zur Begründung der für eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erforderliche Öffentlichkeit der Verkehrsfläche insbesondere dann nicht, wenn die einzelnen Stellplätze vermietet sind. Ein Verkehrsraum ist dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird. Beschränkte zivilrechtliche Überprüfung des vorzeitigen Pensionierungsbescheides eines Landesbeamten wegen unfallbedingter Personenschäden OLG Schleswig 1. Grundsätzlich ist die Nachprüfung von Verwaltungsakten den ordentlichen Gerichten auch dann entzogen, wenn sie für die Beteiligten oder Dritte unmittelbar oder mittelbar vermögensrechtliche Wirkungen nach sich ziehen. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich „um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür“ handelt. 2. Für die Bewertung der adäquaten Ursächlichkeit kommt es nicht darauf an, ob die vorzeitige Pensionierung aufgrund der unfallbedingten Verletzungen sachlich geboten war, denn dies betrifft die der Beurteilung durch die Zivilgerichte entzogene Richtigkeit des Pensionierungsbescheides. Es ist lediglich zu prüfen, ob der verletzte Beamte tatsächlich wegen unfallbedingter körperlicher Beeinträchtigung zur Ruhe gesetzt worden ist oder ob die Zur-Ruhe-Setzung nicht aus anderen Gründen (z.B. der Absicht des Dienstherrn, sich eines unliebsamen Beamten zu entledigen oder aufgrund anderer Vorerkrankungen) erfolgt ist. 3. Ist die vorzeitige Pensionierung aus erkennbar sachfremden Erwägungen erfolgt (z. B. aus rein fiskalischen Gründen), kann gegen den Regress des Dienstherrn der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) erhoben werden. 4. Hat der Geschädigte „unangemessen auf seine Zur-Ruhe-Setzung gedrängt“ oder sich nicht „energisch genug dagegen gewehrt“, kann dies als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht nach § 254 BGB auch gegenüber dem Zessionar eingewendet werden. Evtl. Vorerkrankungen, die ebenfalls mit Wahrscheinlichkeit zu einer vorzeitigen Pensionierung geführt hätten, sind im Wege der überholenden Kausalität beachtlich. 5. Bei dem derzeitigen Lehrermangel erscheint die Annahme abwegig, das Land habe sich durch die vorzeitige Pensionierung einer „unliebsamen Beamtin“ entledigen wollen. Die Geschädigte war erst kurze Zeit vor dem Unfall zur Konrektorin befördert worden. Der Lehrermangel, insbesondere auch hinsichtlich Schulleiterpositionen, ist in Schleswig-Holstein allgemein bekannt. Ersatzfähigkeit der Kosten der Anmietung eines Luxus-Sportcabrios anstelle einer Luxuslimousine nach einem Verkehrsunfall KG 1. Für die Erforderlichkeit der Inanspruchnahme eines Mietwagens durch den Geschädigten ist nicht allein die motorisierte Fortbewegung der Maßstab, weshalb ein Verweis auf die Nutzung von Taxis und Ähnliches nur im Ausnahmefall in Betracht kommt. 2. Nach § 249 Abs. 1 BGB ist der Geschädigte so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis gestanden hätte, weshalb ausschließlich erheblich ist, dass das für die Ausfallzeit gemietete Fahrzeug (Ferrari California T) dem beschädigten Fahrzeug (Rolls-Royce Ghost) wirtschaftlich gleichwertig ist; der Fahrzeugtyp ist dafür grundsätzlich unerheblich. Nutzung von Betriebseinrichtungen in der Waschstraße sind dem Fahrzeugbetrieb zuzurechnen OLG Celle Wird eine Betriebseinrichtung (wie Bremse, Lenkung) eines Kfz in einer Waschanlage genutzt und kommt es infolge dessen zu einem Unfall in der Waschstraße, ist dieser dem Betrieb des Kfz zuzurechnen. Eine Haftung aus § 7 StVG scheidet grundsätzlich nur dann aus, wenn bei dem Pkw des in Anspruch genommenen Unfallgegners die Fortbewegungs- und Transportfunktion keinerlei Rolle gespielt hat. Ein Kraftfahrzeug ist nur dann nicht im Betrieb im Sinn von § 7 Abs. 1 StVG, wenn es sich mit ausgeschaltetem Motor auf dem Förderband einer Waschstraße befindet und vollständig abhängig von den automatisierten Transportvorgängen innerhalb der Waschstraße ist. Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen arglistiger Obliegenheitsverletzungen LG Köln 1. Der Vollkaskoversicherer wird wegen einer arglistigen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers leistungsfrei, wenn dieser sich wahrheitswidrig als Fahrzeugführer ausgibt, um seinen Sohn als tatsächlich zutreffenden Fahrzeugführer zu „decken“ und weitere Nachfragen des Versicherers zu verhindern. 2. Der Versicherer wird ferner leistungsfrei, wenn als Unfallursache eine Pfütze behauptet wird, die aber als solche vor Ort gar nicht vorhanden gewesen ist und damit eine ganz andere Unfallursache verdeckt werden soll 3. Für eine arglistige Obliegenheitsverletzung genügt es dabei, wenn die begehrte Regulierung durch falsche Angaben vereinfacht werden soll, um kritische Nachfragen oder Prüfungen in Richtung einer etwaigen Minderung oder eines Wegfalls der Leistungspflicht von vorneherein zu verhindern. 4. Auf die Frage einer ordnungsgemäßen Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG kommt es im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung nicht an. Parken vor statt in der Garage als Gefahrerhöhung LG Magdeburg Das Parken eines Fahrzeugs vor der Garage kann eine Gefahrerhöhung darstellen, welche den Kaskoversicherer im Falle eines Diebstahls zur Kürzung berechtigt, sofern versicherungsvertraglich vereinbart ist, dass das Fahrzeug nachts in einer Garage untergestellt wird. Wirksamkeit einer Kündigung bei unterbliebener Kündigungsbestätigung durch den Versicherer OLG Braunschweig Zur Wirksamkeit einer durch den Versicherungsnehmer erklärten Kündigung des Versicherungsvertrages bedarf es keiner Bestätigung der Kündigung durch den Versicherer. Es besteht keine Nebenpflicht des Versicherers aus dem Vertragsverhältnis, die Kündigung des Versicherungsvertrages von sich aus zu bestätigen. Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag gekündigt, so trifft den Versicherer aus dem Grundsatz von Treu und Glauben auch keine Hinweispflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer bezüglich dessen Versicherungsstatus oder eines etwa fehlenden Versicherungsschutzes. Erwerb eines regelbesteuertes Neufahrzeuges nach Diebstahl des versicherten Pkws des Versicherungsnehmers bei Vollkaskoversicherung LG Wuppertal Erwirbt der Versicherungsnehmer, nachdem sein versicherter Pkw gestohlen worden war, ein regelbesteuertes Neufahrzeug, ist der Wiederbeschaffungswert mit voller Umsatzsteuer im Rahmen einer Kaskoversicherung jedenfalls dann zu erstatten, wenn gleichwertige Gebrauchtfahrzeuge überwiegend regelbesteuert werden. Hinsichtlich der Frage, in welcher Höhe die Mehrwertsteuer zu erstatten ist, ob also ein Anspruch auf Zahlung der Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % oder lediglich ein Anspruch auf Zahlung der Differenzsteuer gemäß § 25a UStG besteht ist Ziffer A. 2.6.1 AKB entsprechend anzuwenden, mithin auf den Preis abzustellen, den die Versicherung für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeuges am Tag des Schadensereignisses hätte bezahlen müssen. Waschstraßenunfall durch Kfz-Betrieb OLG Celle Dem Betrieb eines Kfz ist ein Unfall in einer Waschstraße zuzurechnen, wenn eine Betriebseinrichtung eines Kfz, wie eine Bremse oder Lenkung, in einer Waschanlage genutzt wird (hier: Unterlassen der Deaktivierung der Funktion der Parkbremse). Der dadurch entstandene Schaden kann fiktiv abgerechnet werden. Berufsspezifisches Risiko bei Verletzung befreundeter Rettungskräfte OLG Schleswig Zum berufsspezifischen Risiko und damit zum allgemeinen Lebensrisiko eines Rettungsassistenten gehört es, an einer Unfallstelle Schwerverletzte versorgen zu müssen. Dies gilt auch, wenn bei dem Rettungseinsatz befreundete Feuerwehrleute des Rettungsassistenten verletzt werden. Nicht zum berufsspezifischen Risiko eine Rettungsassistenten gehört es, an einer Unfallstelle selbst einer Explosion ausgesetzt zu sein. Unmittelbare psychische Folgen daraus können Schadenersatzansprüche begründen. Das Schmerzensgeld beträgt nur 2.500 Euro, wenn der Rettungsassistent zwar infolge der Gasexplosion am Unfallort eine psychische Anpassungsstörung erleidet, für sein Betroffen sei jedoch nach eigenem Vortrag auch die entschädigungslos hinzunehmende mittelbare Betroffenheit durch die Verletzungen befreundeter Rettungskräfte bestimmend war. Obliegenheitsverletzung eines elfjährigen Kindes bei einem Verkehrsunfall OLG Schleswig Jedem elfjährigen Kind muss klar sein, dass es sich bei einem kombinierten Rad-/Fußweg in unmittelbarer Fahrbahnnähe nicht um einen Spielplatz handelt. In dieser Altersgruppe besitzen Kinder bereits eine ausreichende intellektuelle Einsichtsfähigkeit, um die generell mit dem Straßenverkehr verbundenen Gefahren zu erkennen und sich allgemein darauf einzustellen. Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 StVO sind Sport und Spiel auf Radwegen nicht erlaubt. Toben und Spielen von Kindern in unmittelbarer Nähe der Fahrbahn ist sehr gefährlich. Der Verursachungsanteil des Geschädigten kann in einem solchen Fall mit 25 % zu bewerten sein, wenn sich ein grober Verstoß des Fahrzeugführers gegen § 3 Abs. 2a StVO nicht feststellen lässt. Versicherungsschutz für beförderte Sachen OLG Jena 1. Die Regelung in A 1.5.5 AKB 2008 bedeutet, dass grundsätzlich alle Schäden an Sachen, die in dem verunfallten Fahrzeug „befördert“, also mitgenommen, werden, von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, sofern keine Ausnahme nach A 1.5.5 Satz 2 und Satz 3 AKB 2008 eingreift. 2. Unter „Befördern“ ist nicht nur der Transport zu unternehmerischen Zwecken zu verstehen, sondern auch, wenn das Fahrzeug im privaten Bereich als Transportmittel verwendet wird. 3. Für die Anwendung des Ausschlusstatbestands genügt, wenn das Fahrzeug auch zum Transport bzw. zur Mitnahme von Sachen, etwa von Gepäckstücken, genutzt wird. 4. Bei einem im Wohnwagen mitgeführten elektrisch betriebenen Rollstuhl mit einem Gesamtgewicht von über 40 kg handelt es sich nicht um eine Sache, die „Insassen eines Fahrzeugs üblicherweise mit sich führen“ im Sinne von Satz 2 der Klausel A 1.1.5 AKB 2008. 5. Der VN, der den Rollstuhl für eigene Zwecke mitführte, ist als Fahrer des verunglückten Kraftfahrzeugs keine beförderte Person im Sinne von Satz 3 der Klausel 1.5.5 AKB 2008. Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen LG Münster Das Verweigern der Fortsetzung der Verhandlungen gemäß § 203 BGB setzt keine entsprechende ausdrückliche Erklärung voraus. Es gelten die allgemeinen Regeln für die Auslegung von Willenserklärungen entsprechend. Der unmissverständlichen, ohne weitere Einschränkungen erfolgten Anspruchszurückweisung kann ein Verweigern der Fortsetzung der Verhandlungen zu entnehmen sein. Schaden bei Be- und Entladen des Fahrzeugs mit eigener Entladevorrichtung des Fahrzeugs kein Fall des Privat-/Betriebshaftpflichtrisiko LG Wuppertal Es besteht kein Versicherungsschutz nach Beschädigung eines Reklameschildes durch die auf der Hebebühne eines Transporters stehende Fahrerin bei der Entladung des Fahrzeuges, wenn eine so genannten Benzinklausel in der privaten Haftpflichtversicherung vereinbart wurde. Nach dieser Benzinklausel ist die Haftpflicht u.a. des Führers eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden, nicht versichert. Hierfür ist es unerheblich, wenn das betreffende Fahrzeug im Zeitpunkt der Schadenszufügung steht. Anwaltliche Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Abgeltungsvergleichs OLG Frankfurt 1. Erwägt die Mandantin den Abschluss eines Vergleichs, muss ihr ihre Rechtsanwältin dessen Vor- und Nachteile darlegen. Dies gilt im besonderem Maße, wenn es sich um einen Abfindungsvergleich handelt. 2. Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichsabschlusses ist der Rechtsanwältin ein Ermessensspielraum zuzubilligen. Kollision beim Kreuzungsräumen KG Die Grundsätze, nach denen einem Nachzügler bei einer durch Lichtzeichenanlage geregelten Kreuzung durch den eigentlich nunmehr bevorrechtigten Querverkehr das Verlassen der Kreuzung ermöglicht werden soll, gelten dann nicht, wenn der Nachzügler beim Wechsel der Lichtzeichen noch nicht den inneren Bereich der Kreuzung erreicht hat (so genannter unechter Kreuzungsräumer). Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf einen bestimmten Versicherungsträger BGH Gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X geht ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens auf den Versicherungsträger über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen (sachliche Kongruenz) und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz beziehen (zeitliche Kongruenz). Dazu gehören auch die Beiträge, die von Sozialleistungen zu zahlen sind. Die Bundesagentur für Arbeit gilt als Versicherungsträger im Sinne des § 116 Abs. 1 SGB X. Für die Frage, auf wen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 116 Abs. 1 SGB X übergegangen ist, kommt es darauf an, wer im Außenverhältnis zur Erbringung der jeweiligen Sozial- oder Beitragsleistung gesetzlich verpflichtet ist, nicht aber darauf, ob Ausgleichs- oder Erstattungsansprüche im Innenverhältnis bestehen. Ersatz der Beilackierungskosten auch bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten BGH Rechnet der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten ab, kann ihm auch ein Anspruch auf Ersatz der Beilackierungskosten zustehen. Einem solchen Begehren kann nicht entgegengehalten werden, dass die Erforderlichkeit der Beilackierungskosten erst nach durchgeführter Reparatur beurteilbar wäre. Vielmehr reicht es in einem solchen Fall aus, wenn der Geschädigte darlegt, sein Fahrzeug weise einen Farbton auf, der die Einlackierung der angrenzenden Karosserieteile technisch zwingend erfordere. Alleinhaftung trotz Vorfahrt bei innerörtlicher Geschwindigkeit von über 100km/h KG Berlin Wird die höchstzulässige Geschwindigkeit um mehr als das Doppelte überschritten und liegt die Geschwindigkeit innerorts absolut über 100 km/h, ist ein besonders schwerer Verkehrsverstoß gegeben, der in der Regel zu einer Alleinhaftung führt, auch wenn der Handelnde an sich die Vorfahrt hat. Wirksamkeit einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer bei unterbliebener Kündigungsbestätigung durch den Versicherer OLG Braunschweig 1. Zur Wirksamkeit einer durch den Versicherungsnehmer erklärten Kündigung des Versicherungsvertrages bedarf es keiner Bestätigung der Kündigung durch den Versicherer. 2. Eine Nebenpflicht des Versicherers aus dem Vertragsverhältnis, die Kündigung des Versicherungsvertrages von sich aus zu bestätigen, besteht nicht. 3. Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag gekündigt, so trifft den Versicherer aus dem Grundsatz von Treu und Glauben keine Hinweispflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer bezüglich dessen Versicherungsstatus oder eines etwa fehlenden Versicherungsschutzes. Auch eine anspruchsbejahende, für den Geschädigten positive Erklärung des Versicherers kann eine Entscheidung im Sinne des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG a.F. / § 115 Abs. 2 S. 3 VVG n. F. darstellen OLG Celle Nicht nur eine ablehnende, sondern auch eine anspruchsbejahende, für den Geschädigten positive Erklärung des Versicherers kann eine Entscheidung im Sinne des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG a.F. / § 115 Abs. 2 S. 3 VVG n. F. darstellen. Eine positive Entscheidung des Versicherers beendet die Verjährungshemmung jedoch nur dann, wenn der Geschädigte aufgrund dieser Entscheidung sicher sein kann, dass auch künftige Forderungen aus dem Schadensfall freiwillig bezahlt werden, sofern der Geschädigte die entsprechenden Schadensposten der Höhe nach ausreichend belegt. Berücksichtigung des nach Erreichen der Altersgrenze erwirtschafteten Einkommens bei der Berechnung des Unterhaltsschadens OLG Koblenz 1. Bei der Ermittlung des Unterhaltsschadens Hinterbliebener im Straßenverkehr Hilfe leistender und dabei zu Tode gekommener Personen ist angesichts sich ändernder gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Gegebenheiten und Notwendigkeiten auch bei Personen, die die Altersgrenze für den Bezug von Rente oder Pension erreicht haben, nicht allein auf diese Rente oder Pension abzustellen, sondern es ist auch ein bis zum Tod aus unselbstständiger Arbeit überobligatorisch erwirtschaftetes zusätzliches Einkommen des Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen, wenn angenommen werden kann, dass er dieses Einkommen ohne den Unfall weiter erzielt hätte. 2. Zieht der Unterhaltsberechtigte nach dem Todesfall zu einem nahen Angehörigen, um diesen zu pflegen, und erhält er dort „Kost und Logis frei“, ist bei der Ermittlung des Unterhaltsschadens ein eigenes „fiktives“ Einkommen des Unterhaltsberechtigten in Ansatz zu bringen (hier: auf 400 € monatlich geschätzt). 3. Das Erfordernis der sachlichen und zeitlichen Kongruenz wirkt sich auf die Erstattungspflicht des Schädigers gegenüber der Unfallkasse in der Weise aus, dass der für die jeweils einzelnen Monate addierte Betrag von Unterhaltsschaden und Haushaltsführungs- Einschaltung eines Rechtsanwalts bei der Regulierung von Verkehrsunfällen AG Mannheim Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist bei der Regulierung von Verkehrsunfällen auch für gewerblich tätige Geschädigte grundsätzlich erforderlich und zweckmäßig. Dem Geschädigten stehen auf Seiten der Versicherungen hochspezialisierte Abteilungen gegenüber, was bereits für sich gesehen die Notwendigkeit nahe legt, ebenfalls spezialisierte Personen, eben Rechtsanwälte einzuschalten. Darüber hinaus hat das Verkehrsunfallrecht inzwischen eine Dimension und Komplexität angenommen, die selbst bei eindeutigen Haftungsfällen keine einfachen Antworten mehr zulassen. So ist eine vielfältige Kasuistik nicht nur zur Haftungsverteilung zu beachten, sondern auch und gerade bei den einzelnen Schadenspositionen. Umfang der Werkstattobhut der Kraftfahrzeugversicherung für Handel- und Handwerker OLG Dresden Der in der Kraftfahrzeugversicherung für Handel- und Handwerker (KfzSBHH) auf "fremde" Fahrzeuge beschränkte Versicherungsschutz umfasst auch Ansprüche eines GbR-Gesellschafters für Schäden an seinem Privatfahrzeug. Die Werkstattobhut gemäß A 1.2.3 KfzSBHH erstreckt sich auch auf Probefahrten. Die Teilnahme an der Veranstaltung eines Autohauses auf einer Rennstrecke stellt aber jedenfalls dann keine Probefahrt mehr dar, wenn der Charakter einer "Spaßfahrt" sowie das Austesten des Fahrzeugs in Grenzbereichen gleichrangig neben der Erprobung von dessen Funktionsfähigkeit stehen. Motorradhelmpflicht für Turbanträger BVerwG Der Anspruch auf Genehmigung einer Ausnahme von der Pflicht, beim Motorradfahren einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, besteht nicht bereits dann, wenn der Betroffene am Tragen eines Schutzhelms gehindert ist. Eine Reduzierung des behördlichen Ermessens auf Null kommt nur in Betracht, wenn dem Betroffenen ein Verzicht auf das Motorradfahren aus besonderen individuellen Gründen nicht zugemutet werden kann. Das gilt auch für Personen, die aus religiösen Gründen einen Turban tragen. Kollision eines Linksabbiegers mit die zulässige Geschwindigkeit um 100 % überschreitendem Gegenverkehr KG Wird die höchstzulässige Geschwindigkeit um mehr als das doppelte überschritten und liegt die Geschwindigkeit innerorts absolut über 100 km, ist ein besonders schwerer Verkehrsverstoß gegeben, der in der Regel zu einer Alleinhaftung führt, auch wenn der Handelnde an sich die Vorfahrt hat. Schadensverursachung durch auf dem Förderband einer Waschstraße befindliches Kraftfahrzeug OLG Koblenz 1. Wird ein PKW auf dem Förderband einer Waschstraße transportiert, ohne dass der Motor des OKW gestartet ist, befindet sich der PKW nicht im Betrieb, sodass eine Gefährdungshaftung nach § 7 STVG ausscheidet. In dieser Phase ist der PKW von seiner eigentlichen Funktion als Fahrzeug vollständig losgelöst und mit jedem beliebigen Gegenstand vergleichbar, der in gleicherweise automatisch weitertransportiert und bewegt wird. 2. Kommt es beim Transport von mehreren PKW auf dem Förderband einer Waschstraße zu einem Hindurchziehen der Mitnehmrolle unter dem vorderen PKW und betätigt daraufhin der „Fahrer“ des nachfolgenden PKW zur Vermeidung eines „Auffahrunfalls“ die Bremse, wodurch es zu einer Beschädigung seines Fahrzeuges durch den Waschautomaten kommt, scheidet eine Verschuldenshaftung des vorderen „Fahrers“ aus, wenn ausgeschlossen werden kann, dass diese die Fußbremse oder auch die Parkbremse seines Fahrzeuges aktiviert hat und keine weiteren auf ein schuldhaftes Fehlverhalten hindeutenden Umstände vorgetragen werden. Ausforschung bei unbekanntem Vorschaden BGH Behauptet der Geschädigte eines Verkehrsunfalles, von einem eventuellen Vorschaden selbst keine Kenntnis und den beschädigten Pkw in unbeschädigtem Zustand erworben zu haben, kann ihm nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die er kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann. Der Geschädigte ist deshalb grundsätzlich nicht gehindert, die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens zu behaupten und unter Zeugenbeweis zu stellen. Darin liegt weder eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger Ausforschungsbeweis. Überzeugungsbildung bei manipuliertem Unfall BGH Zur tatrichterlichen Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten Verkehrsunfalls (Festhaltung Senatsurteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75, BGHZ 71, 339). Bei gänzlich unterbliebener zeitnaher Reaktion auf anwaltliche Aufforderungsschreiben nach einem Verkehrsunfall gibt der Versicherer Veranlassung zur Erhebung einer Klage OLG Karlsruhe Reagiert der Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall auf mehrere Anwaltsschreiben des Unfallgegners nicht, gibt er regelmäßig Veranlassung zur Erhebung einer Klage. Ein sofortiges Anerkenntnis kommt in diesem Fall im Prozess nicht mehr in Betracht. Wenn der Unfallablauf einfach und aus der Sicht des Geschädigten geklärt ist, erwartet ein Geschädigter zu Recht, dass sich die gegnerische Haftpflichtversicherung um eine zügige Abwicklung der aus ihrer Sicht erforderlichen Formalitäten bemüht. Auf die Frage, welche Prüfungsfrist dem Haftpflichtversicherer zuzubilligen war, kommt es in diesem Fall nicht an. Denn der Geschädigte kann bei einer fehlenden Reaktion auf mehrere Anwaltsschreiben nicht mehr darauf vertrauen, dass der Haftpflichtversicherer zu einer zügigen Schadensregulierung in der Lage und bereit ist. Voraussetzungen einer Gefährdung des Straßenverkehrs BGH Eine Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB setzt voraus, dass einer fremden Sache von bedeutendem Wert auch ein bedeutender Schaden gedroht hat. Es sind daher stets zwei Prüfschritte erforderlich, zu denen im Strafurteil entsprechende Feststellungen zu treffen sind: Zunächst ist zu fragen, ob es sich bei der gefährdeten Sache um eine solche von bedeutendem Wert gehandelt hat, was etwa bei älteren oder bereits vorgeschädigten Fahrzeugen fraglich sein kann. Handelt es sich um eine Sache von bedeutendem Wert, so ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob ihr auch ein bedeutender Schaden gedroht hat, wobei ein tatsächlich entstandener Schaden geringer sein kann als der allein maßgebliche Gefährdungsschaden. Der Wert der Sache ist hierbei nach dem Verkehrswert und die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen. Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf religiöse Hinderungsgründe BVerwG Nach der StVO kann die Straßenverkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den in § 21a StVO enthaltenen Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen genehmigen. Der Anspruch auf Genehmigung einer Ausnahme von der Pflicht, beim Motorradfahren einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, besteht nicht bereits dann, wenn der Betroffene am Tragen eines Schutzhelms gehindert ist. Eine Reduzierung des behördlichen Ermessens auf Null kommt nur in Betracht, wenn dem Betroffenen ein Verzicht auf das Motorradfahren aus besonderen individuellen Gründen nicht zugemutet werden kann. Das gilt auch für Personen, die aus religiösen Gründen einen Turban tragen. Haftung bei Selbstentzündung eines abgestellten Fahrzeugs OLG Dresden Der Wortlaut der Vorschrift § 7 Abs. 1 StVG, die an eine Schadensherbeiführung "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" anknüpft, spricht dafür, dass für eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Fahrzeugs im Zeitpunkt des schadensauslösenden Ereignisses noch gegeben sein oder zumindest noch nachwirken muss. Daran fehlt es, wenn ein Kraftfahrzeug, das sich zur Reparatur in einer Werkstatt befindet, durch Selbstentzündung einer Betriebseinrichtung (hier: aufgrund eines Kurzschlusses) einen Brandschaden verursacht, sofern dabei nicht eine durch einen vorherigen Betriebsvorgang entstandene Gefahrenlage fort- bzw. nachwirkt. Kollision von Fahrrad und Fußgänger auf für Radfahrer frei gegebenen Gehweg OLG Celle Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Selbstverständlich haben auch Fußgänger auf Radfahrer Rücksicht zu nehmen und diesen die Möglichkeit zum Passieren zu geben. Den Radfahrer treffen aber in erhöhtem Maße Sorgfaltspflichten. Insbesondere bei einer unklaren Verkehrslage muss gegebenenfalls per Blickkontakt eine Verständigung mit dem Fußgänger gesucht werden; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist. Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen. Diese Maßstäbe gelten erst recht auf Gehwegen, die durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind. Das Zusatzschild "Radfahrer frei" eröffnet dem Radverkehr nur ein Benutzungsrecht auf dem Gehweg. Den Belangen der Fußgänger kommt in diesem Fall ein besonderes Gewicht zu; insbesondere darf der Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Beweislastgrundsätze für mut- oder böswillige Beschädigungen nach vorheriger Entwendung LG Frankfurt am Main Im Fall der Entwendung eines Voll-, jedoch nicht Teilkasko versicherten Fahrzeuges ist für den Beweis der Beschädigung durch mut- oder böswillige Handlungen nach Wiederauffinden auf das äußere Bild abzustellen, wenn die Ursache der vorgefundenen Schäden nicht festzustellen ist. Arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Verschweigen von Vorschäden laut Kaufvertrag LG Wiesbaden Das Verschweigen von Vorschäden, die im Kfz-Kaufvertrag angegeben sind, in der Schadensanzeige stellt auch bei Vorliegen möglicher Sprachschwierigkeiten eine arglistige Verletzung der versicherungsvertraglichen Aufklärungsobliegenheit dar. Zumutbarkeit der Inanspruchnahme des Restwertmarktes im Internet bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeuges durch ein Autohaus BGH 1. Der Geschädigte, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Gebrauch macht und den Schaden nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges beheben will, leistet bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeuges dem Wirtschaftlichkeitsgebot im allgemeinen genüge, wenn die Veräußerung zu einem Preis vornimmt, in ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine konkrete Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. 2. Etwas anderes gilt nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, wenn es sich beim Geschädigten um ein Unternehmen handelt, welches sich jedenfalls auch mit dem An- und Verkauf von gebrauchten Kfz befasst. In diesem Fall ist dem Geschädigten bei subjekt bezogener Schadensbetrachtung die Inanspruchnahme des Restwertmarkts im Internet und die Berücksichtigung dort abgegebener Kaufangebote zuzumuten. Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfallschadens bei fiktiver Berechnung des Sachschadens OLG Düsseldorf 1. Der Schadensersatzanspruch nach § 249 BGB umfasst auch den Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung. Der Senat teilt die Bedenken, die das Landgericht Darmstadt neuerdings an der Ersatzfähigkeit dieser Schadensposition geäußert hat, nicht. 2. Kann der Geschädigte mangels finanzieller Leistungsfähigkeit die Restitution (Reparatur oder Wiederbeschaffung) nicht betreiben, so hat er auch für die Zeit bis zur Auszahlung der geschuldeten Ersatzleistung grundsätzlich Anspruch auf Ausgleich eines tatsächlich erlittenen Nutzungsausfalls. Dies gilt auch für den Fall, dass er den Sachschaden auf Gutachtenbasis abrechnet. Eine unzulässige Vermischung von konkreter und fiktiver Abrechnung erfolgt hierdurch nicht, da es sich um unterschiedliche Zeitabschnitte handelt. Haftung für einen Brandschaden bei Selbstentzündung einer KFZ-Betriebseinrichtung OLG Dresden Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG setzt voraus, dass die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt des schadensauslösenden Ereignisses noch gegeben ist oder zumindest noch nachwirkt. Daran fehlt es, wenn ein Kraftfahrzeug, das sich zur Reparatur in einer Werkstatt befindet, durch Selbstentzündung einer Betriebseinrichtung (hier aufgrund eines Kurzschlusses) einen Brandschaden verursacht, sofern dabei nicht eine durch einen vorherigen Betriebsvorgang entstandene Gefahrenlage fort- bzw. nachwirkt. Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls OLG Hamm Für den Nachweis eines mit Einwilligung des Anspruchstellers beziehungsweise Geschädigten manipulierten Unfalls ausreichend aber erforderlich ist, dass derart gewichtige Indizien vorgebracht und gegebenenfalls bewiesen werden, die bei einer Gesamtschau in ihrem Zusammenwirken vernünftigerweise nur den Schluss zulassen, dass der Anspruchsteller beziehungsweise Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat. Eine mathematisch lückenlose Gewissheit ist insoweit nicht erforderlich. Die feststehenden Indizien müssen in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss auf eine Einwilligung beziehungsweise auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsgutverletzung ausschließt. Gefährdungshaftung greift auch bei Unfällen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs OLG Hamm Die Gefährdungshaftung eines Kraftfahrzeugs ist nicht auf Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr beschränkt, sondern besteht bei allen mit seinem Betrieb oder seinen Betriebseinrichtungen zusammenhängenden Unfällen, sofern der erforderliche örtliche und zeitliche Kausalzusammenhang mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs oder dem Versagen seiner Betriebseinrichtungen besteht. Mitverschulden bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt OLG Rostock Die Mitverursachung von Verletzungen bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt ist nicht danach zu bemessen ist, welche unfallbedingten Verletzungen der Klägerin aus dem nicht angelegten Sicherheitsgurt resultieren. Vielmehr hat eine Gesamtbetrachtung der Schadensentstehung und eine Abwägung aller Umstände zu erfolgen. Um eine so zu bildende Mithaftungsquote sind dann die Ansprüche zu kürzen. Haftungsverteilung bei Verstoß gegen das Fahrtrichtungsgebot OLG Hamm Mit einem Verstoß gegen das Fahrtrichtungsbeibehaltungsgebot des Zeichens 297 muss grundsätzlich nicht gerechnet werden. Ein Linksabbieger darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug, das auf einer mit dem Zeichen 297 Anlage 2 zu § 41 StVO gekennzeichneten Linksabbiegerspur fährt, seiner Verpflichtung entsprechend tatsächlich links abbiegen wird. Es besteht daher grundsätzlich keine Wartepflicht des Linksabbiegers gegenüber einem auf einer mit dem Zeichen 297 Anlage 2 zu § 41 StVO gekennzeichneten Linksabbiegerspur entgegenkommenden Fahrzeug. Demjenigen, der ohne Not aus selbstsüchtigen Motiven gegen das durch Zeichen 297 Anlage 2 zu § 41 StVO angeordnete Fahrtrichtungsgebot verstößt, ist es als unzulässiger Selbstwiderspruch verwehrt, Ansprüche oder Einwendungen daraus herzuleiten, dass ein anderer mit seinem grob verkehrswidrigen Fahrweise nicht gerechnet hat. Keine Betriebsgefahr eines Golfcarts im Straßenverkehr LG Bonn Ein fahrlässiges und zum Schadensersatz verpflichtendes Handeln liegt vor, wenn im Straßenverkehr gegen Vorschriften der StVO verstoßen wird. Derjenige, der von einem Grundstück auf eine Straße einfährt, ist verpflichtet, derart auf die Straße aufzufahren, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Kommt es im Anschluss an einen Auffahrvorgang dennoch zu einem Unfall, so wird vermutet, dass derjenige, der von einem Grundstück abgefahren und auf eine Straße aufgefahren ist, den Unfall fahrlässig verursacht hat. Einem Golfcart kommt keine Betriebsgefahr im Sinne des StVG zu, da es keine Geschwindigkeit von über 20 Stundenkilometer erreichen kann und aus diesem Grund von der Gefährdungshaftung ausgenommen ist. Stattdessen haftet der Golfcartfahrer nur verschuldensabhängig und nicht verschuldensunabhängig. Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall nach Überfahren einer durchgezogenen Linie OLG Dresden Auf ein unabwendbares Ereignis kann sich nicht berufen, wer zu einem Verkehrsunfall durch das Überfahren einer durchgezogenen Linie beigetragen hat. Die Vorschriften der StVO haben generell den Zweck, Gefahren des Straßenverkehrs abzuwehren und Verkehrsunfälle zu verhindern. Damit besagen die Verkehrsvorschriften zugleich, dass ihre Nichteinhaltung die Gefahr eines Unfalls in den Bereich des Möglichen rückt. Der nichtberechtigte Benutzer einer Busspur kann gegenüber einem rechtsabbiegenden Verkehrsteilnehmer keinen Vorrang des Geradeausfahrenden in Anspruch nehmen. Bei der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge ist in Ermangelung besonderer Umstände eine Haftungsquote von 2/3 für den Geradeausfahrenden nicht zu beanstanden. Schätzung des Haushaltsführungsschadens und Ablehnung „taggenauer“ Schmerzensgeldberechnung OLG Celle 1. Zu den vermehrten Bedürfnissen i. S. d. § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB gehört auch der Betreuungsaufwand naher Angehöriger, der über die üblicherweise im Krankheitsfall zu erwartende persönliche Zuwendung innerhalb der Familie hinausgeht. Der ersatzfähige Aufwand zur Befriedigung vermehrter Bedürfnisse bestimmt sich nach den Dispositionen, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage treffen würde (i. A. an BGH VersR 2019, 51). 2. Die Grundsätze für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens bei Nichteinstellung einer Ersatzkraft können auch für die Berechnung der Pflegekosten im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung berücksichtigt werden. 3. Bereitschaftsdienst ist nicht gleichzusetzen mit einer ständigen aktiven Arbeitsleistung. Deshalb ist bei der fiktiven Abrechnung von Hilfsdienstleistungen im Rahmen des Bereitschaftsdienstes vom üblichen Stundensatz (8 Euro) ein angemessener Abschlag vorzunehmen. 4. Für den Bereitschaftsdienst der nahen Angehörigen ist bei fiktiver Abrechnung ein Stundensatz von 6 Euro angemessen. 5. Die Aufteilung der Hausarbeit bestimmt sich grundsätzlich nach der in der Familie des Verletzten vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung bzw. der dort gelebten Praxis. Eine nachträgliche Umverteilung gemäß den heute überwiegend in Deutschland üblichen Gepflogenheiten bei der Lebensführung findet nicht statt. 6. Die für die Bemessung des erforderlichen Zeitbedarfs für die Hausarbeit regelmäßig verwendeten Tabellenwerke sind im Rahmen eines Rechtsstreits für die Schadensschätzung (§ 287 ZPO) untauglich. Denn die Tabellenwerke weisen schwerwiegende Unstimmigkeiten auf, haben keinen Bezug zum konkreten Schaden und setzen willkürliche Werte ohne belastbares Datenmaterial an. Sie sind für die Schadensschätzung auch nicht ergänzend heranzuziehen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). 7. Die Bemessung des auszugleichenden Haushaltsführungsschadens hat sich nach den tatsächlichen Verhältnissen des betroffenen Haushalts zu richten. Diese sind vom Geschädigten oder auch seinen Angehörigen im Einzelnen darzulegen. 8. Bei der Bemessung des Haushaltsführungsschadens ist im Rahmen der fiktiven Abrechnung ein Stundensatz von 8 Euro angemessen. 9. Bei der Bemessung des Schmerzensgelds (Kapitalbetrag oder Rente) ist ein geänderter Berechnungsansatz, der einen insgesamt höheren Schmerzensgeldbetrag ermöglicht (oder ermöglichen kann), ohne weitere Gründe für die Bemessung unbeachtlich (entgegen OLG Frankfurt/M. VersR 2019, 435 [taggenaue Abrechnung]). Ersatz von Verdienstausfallschaden OLG München 1. Beim Ersatz vom Verdienstausfallschaden sind im Wege der Vorteilsausgleichung ersparte berufsbedingte Aufwendungen anzurechnen, weil sie in einem inneren Zusammenhang mit dem erlittenen und vom Schädiger zu tragenden Erwerbsschaden stehen. 2. In Ermangelung anderer Angaben ist eine Pauschalierung der berufsbedingten Aufwendungen in Höhe von 10 % des Nettoeinkommens vorzunehmen, wenn keine besonderen, vom Geschädigten vorzutragenden und ggf. zu beweisenden Umstände vorliegen, aus denen sich niedrigere Aufwendungen ergeben. (Auch ungefragte) Pflicht des Fahrzeugversicherers zur Aufklärung und Beratung über die Fahrerschutzversicherung LG Erfurt 1. Die Kammer nimmt eine - auch ungefragte - Pflicht der Versicherung zur Aufklärung und Beratung über die Fahrerschutzversicherung an. Diese Aufklärungspflicht setzt keinen vorangehenden, ausdrücklichen Wunsch nach umfassender Beratung voraus, etwa wegen eines hohen Fahrzeugwertes oder einer Vollfinanzierung des Fahrzeugerwerbs. Es genügt, dass es seitens der Versicherung das Angebot einer freiwilligen und eigenständigen Zusatzversicherung gibt, mit der spezifische (Rest)Risiken abgedeckt werden. Dieses Versicherungsprodukt ist in der Bevölkerung noch nicht so bekannt und verbreitet, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer mit dem Stichwort "Fahrerschutz" konkrete Vorstellungen verbindet (s. auch Funk, ZfSch 2012, 601). Seine freiwillige Entscheidung für oder gegen eine solche Zusatzversicherung bedarf mithin einer vorangehenden Information, Aufklärung und Beratung. Der Versicherungsnehmer ist mit anderen Worten erkennbar belehrungs- und schutzbedürftig. 2. Die Beklagte schuldete eine umfassende Beratung des Klägers zum Thema "Kraftfahrtversicherung". Während nach einer Novelle des StVG im Jahr 2002 alle Insassen des Fahrzeugs in die Gefährdungshaftung aus § 7 StVG einbezogen sind und somit Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, ist dies für den Fahrer nicht der Fall. Hier sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen einem verletzten Fahrer keine Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen. Diese Lücke wird durch die von den meisten Kfz-Versicherern angebotene preiswerte Möglichkeit einer Fahrerschutzversicherung geschlossen (vgl. hierzu Prof. Dr. Karl Maier, Die Fahrerschutzversicherung - Neue Wege beim Versicherungsschutz für den Fahrer (zugleich Anmerkung zu OLG Koblenz r+s 2014, 223), r+s 2014, 219). Zwar ist die Fahrerschutzversicherung eine freiwillige und eigenständige Zusatzversicherung (Restschadensversicherung) zur Kfz-Versicherung bei gleichzeitigem Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (u.U. auch Kaskoversicherung). Es handelt sich um eine als Schadenversicherung ausgeprägte spezielle Unfallversicherung zur Absicherung des berechtigten Fahrers, die sich hinsichtlich ihres Leistungsvolumens nicht an festen Summen, sondern an den Grundsätzen der Schadenversicherung mit näher bestimmten Anrechnungs- und Verrechnungsmodalitäten orientiert (vgl. Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 2016, vor § 249 BGB, Rn. 181)... In der Tat ist das Versicherungsprodukt der Fahrerversicherung unter der Bevölkerung noch nicht so weit verbreitet, dass man davon ausgehen könnte, dass mit dem Schlagwort "Fahrerschutz" eine konkrete Vorstellung von den damit versicherten Risiken verbunden wäre, vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Oktober 2016 -1 W 4/16, juris Rn. 4) Haftung beim Überholen einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne OLG Hamm 1. Wenn ein vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer rechts an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss er bei größeren Lücken damit rechnen, dass Querverkehr diese nutzt. Der Vorfahrtsberechtigte darf nur mit einer solchen Geschwindigkeit fahren, dass notfalls ein sofortiges Anhalten vor etwaigen abbiegenden Fahrzeugen möglich ist. 2. Wenn mehrere (auch unmarkierte) Fahrstreifen vorhanden sind und auf dem linken Fahrstreifen eine Fahrzeugschlage steht oder langsam fährt, darf diese auch innerorts nach § 7 Abs. 2a StVO nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden. 3. Die Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge rechtfertigt eine Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Abbiegenden, der einen Vorfahrtsverstoß gem. § 9 Abs. 3 StVO begangen hat und damit den Verkehrsunfall überwiegend verursacht hat. Gefährliches Überholmanöver ist keine Rennveranstaltung OLG München 1. Die Versuche von Verkehrsteilnehmern, andere zu überholen bzw. die Versuche der jeweils anderen Verkehrsteilnehmer, eben dies zu verhindern, sind selbst dann, wenn dies unter Missachtung oder Verletzung von Vorschriften der STVO geschieht, keine „Veranstaltung“ im Sinne der Rennklausel der AKB, sondern allenfalls ein privates Kräftemessen. 2. Im Durchfahren einer Kurve mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit liegt keine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls. Anschieben eines im Anschluss verunfallenden Radfahrers durch ein Motorrad unterfällt dem Betrieb des Motorrades OLG Koblenz, 19.08.2019, 12 U 1444/18 Es liegt ein Unfall bei dem Betrieb eines Motorrades im Sinne vor, wenn dessen Fahrer mit seinem Motorrad neben einer Fahrradfahrerin fährt, eine Hand an deren Oberkörper legt, diese mit Hilfe der Motorkraft des Motorrades auf eine Geschwindigkeit von ca. 30 km/h beschleunigt und es, unmittelbar nachdem sich beide voneinander gelöst haben, zu einem Sturz der Fahrradfahrerin kommt, bei dem sich diese erhebliche Verletzungen zuzieht. Für eine Anwendung des § 8 Nr. 2 StVG reicht nicht aus, dass sich die Fahrradfahrerin von dem Motorradfahrer freiwillig auf die Geschwindigkeit von 30 km/h hat beschleunigen lassen, da es insoweit unerlässlich ist, dass der Verletzte zumindest in irgendeiner - sei es auch nur rein verbaler - Art und Weise in den eigentlichen Betriebsvorgang des Kraftfahrzeuges eingegriffen bzw. auf diesen spürbaren Einfluss genommen hat. Benutzung eines Zebrastreifend durch einen Radfahrer OLG Hamm 1. 50 % Mithaftung eines Rechtsabbiegers, der mit einem Radfahrer auf einem Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich kollidiert. 2. Radfahrer, die den Fußgängerüberweg benutzen, genießen nicht den Schutz des § 26 Satz 1 STVO und handeln ihrerseits verbotswidrig. Aufgrund ihrer Schnelligkeit und Wendigkeit sind sie nicht in gleicher Weise besonders schutzbedürftig wie Fußgänger und Rollstuhlfahrer. 3. 3.000,00 € Schmerzensgeld sind ausreichend bei einer BWK3-Fraktur, wenn diese im Rahmen eines stationären Aufenthaltes operiert versorgt wurde und der weiter Heilungsverlauf sich unkompliziert gestaltete. Kollision mit einem dicht am Bordstein stehenden Kind LG Kaiserslautern Wird ein 11 Jahre altes Kind, das zu dicht am Bordstein steht von einem Fahrzeug erfasst, dass seinerseits zur Bordsteinkante keinen genügenden Abstand hält, kann eine Mithaftung des Kindes von 20 % angenommen werden. Vorhandensein von GPS-Daten zur Widerlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls ist vom Versicherer glaubhaft zu machen OLG Celle, Tritt der Kaskoversicherer dem vom Versicherungsnehmer behaupteten äußeren Bild eines Fahrzeugdiebstahls mit widersprechenden Standortdaten (GPS-Daten) des versicherten Fahrzeugs entgegen und beantragt er zum Beweis seiner Behauptung, dem Fahrzeughersteller die Vorlage dieser Daten aufzugeben, muss er das Vorhandensein der Daten beim Hersteller glaubhaft machen. Keine "taggenaue" Bemessung des Schmerzensgeldes OLG Düsseldorf Das schematisierende Modell der so genannte "taggenauen" Bemessung des Schmerzensgeldes ist anfechtbar und führt nicht zu der beabsichtigten Transparenz und Erleichterung der Berechnung des Schmerzensgeldes. Bei der Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes sind vor allem die Schwere der Verletzungen, die Dauer und das Ausmaß der Beeinträchtigungen und das Alter des Verletzten maßgeblich. Die Schmerzensgeldhöhe soll sich in das Gesamtsystem der Judikatur einfügen, sodass eine Orientierung an Urteilen zu vergleichbaren Verletzungen notwendig ist. Ersatz des Betreuungsaufwands naher Angehöriger bei Durchführung familiärer Fördermaßnahmen nach einem Schäden-Hirn-Trauma BGH Zu den vermehrten Bedürfnissen im Sinne des § 843 Abs. 1 Fall 2 BGB gehören sowohl die Kosten für die Beschäftigung in einer Pflegeperson als auch der Betreuungsaufwand naher Angehöriger, der über die üblicherweise im Krankheitsfall zu erwartende persönlichen Zuwendung innerhalb der Familie hinausgeht. Die dem Geschädigten gegenüber unentgeltlich erbrachte Pflegetätigkeit durch nahe Angehörige ist im Rahmen des erforderlichen gemäß § 843 Abs. 1 Fall 2 BGB unabhängig davon angemessen abzugelten, ob dieser einen Verdienstausfall erlitten hat. Die Höhe des zu ersetzenden Schadens richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Nettolohn einer vergleichbaren entgeltlich eingesetzten Pflegekraft und regelmäßig nicht nach dem entgangenen Verdienst des Angehörigen. Zur Zulässigkeit einer Erklärung mit Nichtwissen seitens des unmittelbar in Anspruch genommenen Kfz-Haftpflichtversicherers hinsichtlich der Darstellung des Unfallhergangs durch den Geschädigten BGH 1. Nach § 138 Abs. 4 ZPO ist eine Erklärung mit Nichtwissen - also die Einlassung, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Behauptungen des Gegners nicht zu kennen - nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind; bei einer juristischen Person kommt es insoweit auf ihre Organe an . 2. Eine Erklärung mit Nichtwissen ist auch außerhalb des Bereichs der eigenen Handlungen und eigenen Wahrnehmung der Partei unzulässig, wenn und soweit eine Informationspflicht der Partei hinsichtlich der vom Gegner behaupteten Tatsachen besteht. Die Partei trifft eine solche Erkundigungspflicht, sofern die maßgebenden Tatsachen Personen bekannt sind, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind. Auch im Fall des Forderungsübergangs ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass der Neugläubiger in Ausübung seines Auskunftsrechts nach §§ 412, 402 BGB Erkundigungen anstellen muss, bevor eine Erklärung mit Nichtwissen in Betracht kommt. Ein Insolvenzverwalter darf eine Tatsache, zu der sich Erkenntnisse aus den Unterlagen des Schuldners oder von diesem selbst ergeben können, mit Nichtwissen nur bestreiten, wenn er ohne Erfolg die Unterlagen gesichtet und notfalls den Schuldner befragt hat und wenn er das Ergebnis seiner Bemühungen nachvollziehbar darlegt. 3. Die Anforderungen an die Erkundigungspflicht dürfen allerdings nicht überspannt werden. Einer Partei darf nur eine zumutbare Informationspflicht auferlegt werden. Auch bei Bestehen einer Informationspflicht ist eine Erklärung mit Nichtwissen zulässig, wenn sich für die Partei nach Einholen der Erkundigungen bei den maßgeblichen Personen keine weiteren Erkenntnisse ergeben oder die Partei nicht beurteilen kann, welche von mehreren unterschiedlichen Darstellungen über den Geschehensablauf der Wahrheit entspricht, und sie das Ergebnis ihrer Erkundigungen in den Prozess einführt. 4. Aus dem Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Rahmen einer auf § 115 Abs. 1 VVG gestützten Klage und dem Zweck des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer ergeben sich demgegenüber keine durchgreifenden Argumente für ein grundsätzliches Verbot des Bestreitens mit Nichtwissen seitens des Versicherers. Werden Haftpflichtversicherer und Schädiger gemeinsam im selben Rechtsstreit in Anspruch genommen, liegt zwischen ihnen gemäß §§ 59, 60 ZPO eine einfache Streitgenossenschaft vor, so dass die Handlungen des einen Streitgenossen dem anderen weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereichen dürfen (§ 61 ZPO). Bei der Nebenintervention des Haftpflichtversicherers ergibt sich dies auch aus § 69 ZPO. Gemäß dem Zweck der § 115 Abs. 1 Nr. 1, § 124 Abs. 1 VVG, § 3 Nr. 8 PflVG a.F., wonach ein rechtskräftiges klageabweisendes Urteil, das zwischen dem klagenden Geschädigten und dem Versicherer ergangen ist, auch zugunsten des beklagten Versicherungsnehmers wirkt, darf der Haftpflichtversicherer, selbst wenn er zusammen mit seinem Versicherungsnehmer in Anspruch genommen wird, bereits im Prozess seine eigenen Interessen nach §§ 61, 69 ZPO wahrnehmen. Sinn dieser Regelung ist es nämlich, dem Geschädigten keine Ansprüche gegen den Versicherer über das materielle Haftpflichtrecht hinaus zuwachsen zu lassen. Der Haftpflichtversicherer soll nicht Gefahr laufen, trotz des für ihn günstigen, die Klage abweisenden Urteils im Falle der Verurteilung seines Versicherungsnehmers aufgrund seiner Zahlungspflicht aus dem Deckungsverhältnis doch noch in Anspruch genommen zu werden. Dementsprechend hat es der erkennende Senat bei dem Verdacht einer Unfallmanipulation für zulässig gehalten, dass der Haftpflichtversicherer sowohl den behaupteten Unfall als auch den behaupteten Unfallhergang mit Nichtwissen bestreitet, und zwar auch dann, wenn er in dem Rechtsstreit nicht nur für sich selbst, sondern zugleich auch als Streithelfer seines Versicherungsnehmers auftritt. Der grundlegende Zweck des § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, die Stellung des Geschädigten zu verbessern, indem er einen zusätzlichen und solventen Schuldner erhält (vgl. BT-Drs. 16/3945 S. 88), wird dadurch nicht in Frage gestellt. Aus dem Gesamtschuldverhältnis zwischen Versicherer und Schädiger (§ 115 Abs. 1 Satz 4, § 116 VVG, § 421 BGB) ergibt sich kein Gleichlauf der Darlegungspflichten des Versicherers und des Versicherten, § 425 Abs. 1 BGB. 5. Den vom Geschädigten verklagten Haftpflichtversicherer trifft aber die Pflicht, sich bei seinem Versicherungsnehmer und etwaigen unfallbeteiligten Mitversicherten (etwa dem Fahrzeugführer) zu erkundigen, ob der Vortrag des Geschädigten zum Unfallgeschehen zutrifft, bevor er sich zum klägerischen Vorbringen einlässt. Will er sich mit Nichtwissen erklären, muss er hinreichende Gründe dafür darlegen, warum er sich auf der Grundlage der erteilten Auskünfte nicht dazu einlassen kann, ob das Vorbringen des Geschädigten zutrifft. 6. Die Beklagte hat im Streitfall die sie treffende Informationspflicht erfüllt. Sie hat nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts ihren ursprünglichen Versicherungsnehmer kontaktiert. Aufgrund dessen Mitteilung über die Veräußerung des bei ihr haftpflichtversicherten Fahrzeugs hat sie dann versucht, dem Erwerber, der mit der Veräußerung als neuer Versicherungsnehmer gemäß §§ 122, 95 Abs. 1 VVG in das Versicherungsverhältnis eingetreten war unter der von ihm gegenüber dem Veräußerer angegebenen Anschrift ein Formular zur Schadensmeldung zu übermitteln. Daneben hat die Beklagte den vom Kläger benannten Führer des gegnerischen unfallbeteiligten Fahrzeugs unter der ihr vom Kläger genannten Anschrift als - möglichen - Mitversicherten nach § 1 PflVG angeschrieben. Beide Schreiben konnten nicht zugestellt werden, weil die der Beklagten vorgelegten Anschriften offenbar unzutreffend waren. Bei dieser Sachlage, die die Beklagte im Verfahren offengelegt hat, durfte die Beklagte die behauptete Unfallbeteiligung des bei ihr haftpflichtversicherten Fahrzeugs mit Nichtwissen bestreiten. Weitere Nachforschungen waren ihr entgegen der Auffassung der Revision im Rahmen des § 138 Abs. 4 ZPO nicht zumutbar. Einwilligungsnachweis beim manipulierten Unfall OLG Schleswig Der Einwilligungsnachweis bei einem manipulierten Unfallgeschehen ist bereits geführt, wenn sich eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für unredliches Verhalten feststellen lässt, was sich aus einer ungewöhnlichen Häufung von Umständen ergeben kann. Bedienung des Navis bei Tempo 200 ist grob fahrlässig OLG Nürnberg Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h – muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzeitige Ablenkung durch Bedienung des sogenannten Infotainmentsystem (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen, mit der Folge eines zumindest teilweisen Verlustes der Haftungsfreistellung in den einer Kaskoversicherung nachgebildeten Bedingungen eines Mietvertrags. Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch allein losfahrendes Automatikfahrzeug zahlen OLG Braunschweig Kann der Sachverhalt für eine Kollision im einzelnen nicht aufgeklärt werden, steht aber fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einen Unfall beruhen können, so reicht dies für eine Einstandspflicht der Versicherung aus. Infolge dessen muss eine Vollkaskoversicherung für Schäden durch ein allein losfahrendes Automatikfahrzeug haften. Haftungsverteilung bei Fahrzeugkollision im Zuge eines Wendemanövers OLG München Einen Fahrzeugführer trifft eine besondere Sorgfaltspflicht bei einem von ihm durchgeführten Wendemanöver. Kommt es zu einer Kollision zweier Fahrzeuge im Zuge dieses Wendemanövers mit anschließendem Rückwärtsfahren und einem Spurwechsel, so trifft das manöverausführende Fahrzeug den Haftungsanteil von 2/3, wenn der Fahrer des anderen Fahrzeuges das Manöver erkannt und ebenfalls nicht hinreichend Rücksicht genommen hat. Keine isolierte Entscheidung zur Haftung des Fahrers bei nicht entscheidungsreifem Verfahren gegen Krafthaftpflichtversicherer OLG Hamm Voraussetzung für den Erlass eines Teilurteils ist die grundsätzliche Teilbarkeit des Streitgegenstandes. Es darf lediglich dann ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen werden kann. Eine isolierte Entscheidung durch Teilurteil über die Haftung des Fahrers gemäߧ 18 StVG ist nicht möglich, wenn das Verfahren gegen den Krafthaftpflichtversicherer noch nicht als entscheidungsreif angesehen werden kann. Klagt eine verletzte Fahrzeuginsassin zudem gegen den Versicherer des Kraftfahrzeugs, in welchem sie verletzt wurde, ist eine Gesamtabwägung der beiden Haftungseinheiten in Form des Fahrers und Versicherers des anderen Fahrzeugs einerseits und dem Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs, in dem die verletzte Person sich befand, andererseits, notwendig. Diese Gesamtabwägung steht dem Erlass eines Teilurteils gegen den Fahrer ebenfalls entgegen. Haftung des Fahrzeugführers für Unfallfolgen infolge Ausweichreaktion OLG Hamm Die Haftung gemäß § 7 StVG hängt nicht davon ab, ob es zu einer Berührung zwischen dem im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeug und einem weiteren Verkehrsteilnehmer kommt. Erforderlich ist allerdings, dass die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat. Diesen Ursachenzusammenhang muss der Geschädigte darlegen und beweisen. Stürzt ein den Gehweg befahrender Radfahrer, der einem auf dem Gehweg zurücksetzenden Pkw auf die Straße ausgewichen ist, erst beim Wiederauffahren auf den Gehsteig, führt dies nicht zu einer Verneinung des Zurechnungszusammenhangs zwischen Zurücksetzen und Ausweichmanöver. Mehrwöchige Prüfungsfrist eines Kfz-Haftpflichtversicherers nach Verkehrsunfall angemessen OLG Celle Der Kläger trägt die Prozesskosten, wenn der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben hat und der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt. Veranlassung zur Klageerhebung hat der Beklagte gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf Verschulden und materielle Rechtslage gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen. Jedem Kfz-Haftpflichtversicherer, von dem nach einem Verkehrsunfall Zahlung verlangt wird, ist eine angemessene Prüfungsfrist zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht veranlasst ist. Diese liegt üblicherweise bei vier bis sechs Wochen. Dem Kfz-Haftpflichtversicherer steht das Recht zu, auch in einfachen Fällen Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, um den genauen Unfallhergang abschätzen zu können sowie die Frage zu klären, in welchem Umfang ihm gegenüber berechtigte Ansprüche bestehen. Fahrlässige Verletzung der Auskunftsobliegenheit gemäß AKB (hier: Falsche Angaben zu Nachschlüsseln) OLG Dresden 1. Durch das Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Fahrzeug wird der Schadensfall regelmäßig weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt. 2. Die auf Überforderung des Versicherungsnehmers beruhenden Falschangaben zu Nachschlüsseln und weiteren Nutzern eines gestohlenen PKW stellen abhängig von den Umständen des Einzelfalles einen mittleren Grad von Fahrlässigkeit dar, der eine Leistungskürzung um 50% rechtfertigen kann. Schaden durch öffnen der Beifahrertür EuGH Artikel 3 Abs. 1 der Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24.04.1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht ist dahingehend auszulegen, dass ein Fall, in dem der Mitfahrer eines auf einem Parkplatz geparkten Fahrzeuges beim Öffnen der Tür dieses Fahrzeuges an das daneben geparkte Fahrzeug stößt und es beschädigt unter dem Begriff „Benutzung eines Fahrzeugs“ im Sinne dieser Vorschrift fällt. Unzumutbar einer Verweisung des Geschädigten auf Vewertungsmöglichkeiten bei im Ausland ansässigen Fahrzeugankäufer AG Zossen Der Geschädigte muss sich nicht auf Verwertungsmöglichkeiten seines Kfz nach einem Verkehrsunfall in einem anderen Mitgliedsstaat der EU verweisen lassen. Regulierungsdauer und sofortiges Anerkenntnis des Kfz-Haftpflichtversicherers nach einem Verkehrsunfall OLG Celle Jedem Kfz-Haftpflichtversicherer, von dem nach einem Verkehrsunfall Zahlung verlangt wird, ist eine angemessene Prüfungsfrist zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht veranlasst ist. Diese liegt üblicherweise bei vier bis sechs Wochen. Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall einer Straßenbahn mit einem Lastkraftwagen OLG Dresden Bei einem Verkehrsunfall sind bezüglich der Schadensregulierung die jeweiligen Verursachungsbeiträge der Beteiligten abzuwägen. Bei dieser Abwägung kommt es nach dem Gesetz insbesondere darauf an, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder anderen Teil verursacht worden ist. Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er die nach der Abwägung günstigen Rechtsfolgen herleiten will. Die Berechtigung eines Straßenbahnführers, auf sein gegenüber einem LKW bestehendes Vorrecht in einer Engstelle zu vertrauen, entfällt bei der Annäherung an eine unklare Verkehrssituation. Eine solche Situation liegt auch dann vor, wenn aufgrund einer tatsächlichen Übung an der Unfallstelle dieses Vorrecht regelmäßig nicht in Anspruch genommen wird und der Straßenbahnführer diese Übung kennt. Gefährdungshaftung eines Fahrzeugführers bei Unfall durch Rückwärtsfahren OLG Hamm Die Gefährdungshaftung knüpft nicht an den Betrieb des Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an. Sie besteht vielmehr bei allen mit seinem Betrieb oder seinen Betriebseinrichtungen zusammenhängenden Unfällen, sofern der erforderliche örtliche und zeitliche Kausalzusammenhang mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs oder dem Versagen seiner Betriebseinrichtungen besteht. Es genügt daher, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug oder die von einem zum Mitführen durch ein Kraftfahrzeug bestimmten Anhänger ausgehende Gefahr ausgewirkt hat, und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug bzw. einen Anhänger mitgeprägt worden ist. Dabei gelten auch im Baustellenverkehr die beim Rückwärtsfahren zu beachtenden höchsten Sorgfaltspflichten. Wer zurücksetzt, hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, indem der rückwärtige Verkehrsraum fortwährend beobachtet wird. Unfall infolge einer voreiligen Abwehr- oder Ausweichsituation kann dem Betrieb des Fahrzeugs zugerechnet werden OLG Hamm Auch ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv und auch subjektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion kann gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeugs gem. § 7 StVG zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat. Stürzt ein den Gehweg befahrender Radfahrer, der einem auf dem Gehweg zurücksetzenden Pkw auf die Straße ausgewichen ist, erst beim Wiederauffahren auf den Gehsteig, führt dies nicht zu einer Verneinung des Zurechnungszusammenhangs zwischen Zurücksetzen und Ausweichmanöver. Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld OLG Frankfurt 1. Hat der Geschädigte Ansprüche auf Verdienstausfall, die ihm gegen den Schädiger zustehen, ausdrücklich an Arbeitgeber oder Krankentagegeld-Versicherer abgetreten, verliert er diesen Anspruch. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die von diesen erbrachten Leistungen nach der normativen Schadensberechnung auf den Ersatzanspruch anzurechnen wären. 2. Für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens muss der Geschädigte im Einzelnen vortragen, in welchem Umfang er durch die Verletzung in der Erbringung der dafür erforderlichen Leistungen eingeschränkt war. Tabellenwerke zur Berechnung ersetzen den Sachvortrag nicht, dienen aber für den Richter zur Überprüfung der Plausibilität des Parteivortrags. Der Senat hält die dafür bisher zur Verfügung stehenden Quellen (z. B. Pardey, Haushaltsführungsschaden) – gerade im Bereich des Haushaltszuschnitts – für nicht mehr zeitgemäß und orientiert sich an den Tabellen von Schah Sedi, Praxishandbuch Haushaltsführungsschaden 2017. Für die fiktive Abrechnung des Schadens erscheint bei einfachen Arbeiten im Haushalt ein Stundensatz von 8,50 Euro angemessen, der aber hinsichtlich des Zuschnitts des Haushalts auf 10,- Euro angehoben werden kann. 3. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Schmerzensgeldentscheidungen anderer Gerichte sind weder Maßstab noch Begrenzung. Angesichts der mangelnden Vergleichbarkeit vieler Fallgestaltungen fehlt es oft an brauchbaren Kriterien, wie insbesondere auch die Dauer der Beeinträchtigung ausreichend berücksichtigt wird. Der Senat hält deshalb eine Methode, das Schmerzensgeld nach der Art der Behandlung (Krankenhaus, Reha) und der Dauer der Beeinträchtigung zu bemessen, für geeignet, eine angemessene und vergleichbare Entschädigung zu errechnen. Die im Handbuch Schmerzensgeld 2013 unter Berücksichtigung des Grades der Schädigungsfolgen dargelegten Ansätze können dazu dienen. Kein Nachweis des Versicherungsfalls in der Kfz-Kaskoversicherung durch Angaben des Versicherungsnehmers bei unglaubhafter Schilderung und fehlender Glaubwürdigkeit OLG Saarbrücken Der Nachweis des Versicherungsfalls durch eigene Angaben des VN setzt eine glaubhafte Schilderung und persönliche Glaubwürdigkeit voraus. Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung kann bei Erinnerungslücken, fehlenden
Detailangaben, vage gehaltenen Antworten sowie unaufklärbaren Widersprüchen und Ungereimtheiten nicht gewonnen werden. Mehrere voneinander unabhängige Primärverletzungen, Beweismaßstab BGH Das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO findet Anwendung, soweit es um die Frage geht, ob eine haftungsbegründende Primärverletzung weitere vom Kläger geltend gemachte Gesundheitsbeeinträchtigungen zur Folge hatte (haftungsausfüllende Kausalität). Hier werden unabhängig davon aus der zu Grunde liegenden Verletzungshandlung weitere unfallursächliche Primärverletzungen geltend gemacht, unterfallen diese dem Beweismaß des § 286 ZPO (haftungsbegründende Kausalität). Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers; Arglist bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort; Darlegungs- und Beweislast LG Limburg 1. Nicht jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann generell auch als arglistig im Sinne der versicherungsrechtlichen Regelungen zur Obliegenheitsverletzung angesehen werden. Entscheidend sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls. 2. Dem VN obliegt hinsichtlich seiner Motivation für das Entfernen vom Unfallort eine sekundäre Darlegungslast, da es sich hier um eine innere Tatsache handelt, über die die darlegungspflichtige Partei naturgemäß keine Kenntnis besitzt und sich diese auch nicht verschaffen kann, hingegen der Prozessgegner die Kenntnis hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind. Keine versicherungsrechtliche Verpflichtung, den Versicherer nach Ablauf der Wartezeit entsprechend § 142 Abs. 2 StGB zu unterrichten OLG Dresden Versicherungsbedingungen, die den VN in der Kaskoversicherung verpflichten, den Unfallort nicht zu verlassen ohne die „gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten“, begrenzen auch die versicherungsrechtliche Obliegenheit auf die in § 142 Abs. 1 StGB genannten Pflichten. Eine Pflicht, den VR entsprechend § 142 Abs. 2 StGB nachträglich unverzüglich zu benachrichtigen, lässt sich hieraus zumindest dann nicht ableiten, wenn in den AKB zugleich eine Pflicht enthalten ist, jedes Schadensereignis innerhalb einer Woche anzuzeigen. Keine versicherungsrechtliche Pflicht zur Ermöglichung nachträglicher Feststellung nach Ablauf der Wartezeit OLG Celle 1. E.1.1.3 AKB 2015 begründet keine der Verpflichtung aus § 142 Abs. 2 StGB entsprechende Obliegenheit, nachträglich Feststellungen zu ermöglichen. 2. Das sich aus § 18 Abs. 8 StVO ergebende Halteverbot auf Autobahnen kann bei einem Schutzplankenschaden der Annahme einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit aus E.1.1.3 AKB 2015 entgegenstehen. Keine Zuständigkeit des Versicherungssenats nach § 119a S. 1 Nr. 4 GVG für Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers bei seinem VN KG Für den Rückgriffsanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers nach §§ 426 BGB, 115 Abs. 1 S. 4, 116 Abs. 1 VVG wegen einer Obliegenheitsverletzung des Halters oder Fahrers ist keine gesetzliche Sonderzuständigkeit nach § 119a S. 1 Nr. 4 GVG begründet. Umfang der Leistungskürzung nach Unfallflucht OLG Stuttgart 1. Nicht jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann pauschal als arglistig im Sinne der versicherungsrechtlichen Regelungen zur Obliegenheitsverletzung angesehen werden. Für die Beurteilung sind stets die Umstände des Einzelfalls entscheidend. 2. Die Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung führt nicht zwangsläufig zu einer gänzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers, sondern nur in dem Umfang, wie eine Ursächlichkeit anzunehmen ist bzw. ein Kausalitätsgegenbeweis nicht erbracht werden kann. Indizien für Eigen- bzw. Auftragsbrandstiftung in der Kfz-Teilkaskoversicherung LG Wiesbaden Von einer Eigen- oder Auftragsbrandstiftung ist auszugehen, wenn eine Brandentstehung im Fahrzeuginneren gesichert feststeht, fehlende Aufbruchspuren den Einsatz eines Originalschlüssels nahelegen, das versicherte Fahrzeug entgegen der üblichen Praxis in sicherer Entfernung zu den Gebäuden abgestellt wurde und der VN sowie seine Mitarbeiter bereits zu einem unerklärlich frühen Zeitpunkt Kenntnis vom Geschehen hatten. Leistungskürzung auf Null bei zweimaliger grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung OLG Köln 1. Eine zweifache grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung (hier: verspätete Anzeige des Versicherungsfalls und Verkauf des unreparierten Unfallfahrzeugs ohne Information an den Versicherer) berechtigt den Kaskoversicherer zur Leistungskürzung auf Null. 2. Bei der Verletzung von Anzeige- und Aufklärungsobliegenheiten ist der Kausalitätsgegenbeweis erst erbracht, wenn sicher ist, dass dem Versicherer kein Feststellungsnachteil erwachsen ist. Bleibt dies unklar und in der Schwebe, ist der VN beweisfällig. Keine Einholung von Weisungen vor Reparatur des Kfz KG Berlin 1. Es steht der Annahme von Vorsatz nicht entgegen, wenn ein VN die AKB anlässlich des Schadensfalls vor der Inangriffnahme der Reparatur nicht zur Kenntnis genommen hat. Der VN verschließt sich andernfalls bewusst einer Kenntnisnahme des Inhalts der Obliegenheiten und hat damit vorsätzlich das unterlassen, was jedem VN eingeleuchtet hätte. 2. Diese Obliegenheitsverletzung ist kausal – ein vom Versicherer beauftragter Sachverständiger hätte eigene Untersuchungen nach Vorschäden und deren vollständige und fachgerechte Beseitigung treffen können, die nach der Veränderung des Schadensbildes nicht mehr möglich sind. 3. Das Gutachten eines Parteigutachters kann die Ergebnisse einer eigenen Untersuchung des Fahrzeugs durch einen vom Versicherer beauftragten Gutachter nicht ersetzen. Ausweichen vor Tier unter Alkoholeinfluss LG Saarbrücken 1. Kommt es in Folge eines Ausweichmanövers, das der Fahrzeugführer einleitet, um bewusst einem Fuchs auszuweichen, zu einer Beschädigung seines Fahrzeugs, so kann eine Leistungskürzung nach auf Null in Betracht kommen. Ein willentliches Ausweichen vor einem solch kleinen Tier stellt in der Regel ein grob fahrlässiges Fehlverhalten dar. In die Bemessung der Leistungskürzung sind auch die Größe des Pkw – hier ein SUV – und das damit einhergehende Schadensrisiko bei der Kollision mit dem Fuchs miteinzubeziehen. 2. Eine vollständige Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn der VN den Versicherungsfall dadurch grob fahrlässig herbeiführt, dass er sein Fahrzeug trotz absoluter Fahruntüchtigkeit (hier: Blutalkoholkonzentration von 1,57 ‰) im Verkehr geführt hat. 3. Kommen als alternative Geschehensabläufe nur die Verursachung eines Unfalls durch das Ausweichen vor einem Fuchs oder aufgrund des Fahrens im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit in Betracht und ist in beiden Fällen die Rechtsfolge eine Leistungsreduzierung auf Null, so kann die tatsächliche Verursachung dahinstehen. Kollision mit in Autobahn-Parkplatzzufahrt parkendem Lkw OLG Düsseldorf 1. § 7a Abs. 3 S. 1 StVO dient nicht dem Schutz (verbotswidrig) auf einem Ausfädelungsstreifen stehender Fahrzeuge, sondern soll allein Gefahrensituationen verhindern, die dadurch entstehen können, dass ein nachfolgendes Fahrzeug früher als der Vorausfahrende auf den Verzögerungsstreifen fährt. 2. Das Halteverbot des § 18 Abs. 8 StVO schließt ein Parkverbot außerhalb der bezeichneten Parkplätze ein und gilt grundsätzlich für den gesamten Autobahnbereich einschließlich der Zu- und Abfahrten an Parkplätzen. 3. Die Parkplatznot auf deutschen Rastplätzen vermag einen Verstoß gegen das Halteverbot nicht zu rechtfertigen. „Schneiden“ eines anfahrenden Busses beim Rechtsabbiegen KG 1. Beim parallelen Abbiegen nach rechts spricht ein Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten gegen den aus der linken Spur Abbiegenden, wenn dort keine Markierungen vorhanden sind, die ebenfalls ein Abbiegen nach rechts anordnen. 2. Die Darlegungs- und Beweislast für das (rechtzeitige) Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers trägt der Abbiegende. 3. Die aus 20 Abs. 5 StVO folgende Pflicht anderer Verkehrsteilnehmer, einem Linienbus das Abfahren von Haltestellen zu ermöglichen und notfalls zu warten, begründet für den Bus einen Vorrang vor dem Fließverkehr und nicht nur ein “Recht zur Behinderung”. Die Regelung geht § 10 Abs. 1 StVO vor. 4. Das Vorrecht entsteht aber erst mit dem Erfüllen der Pflichten aus § STVO § 10 Satz 2 StVO, ohne dass für die Verletzung der Pflichten ein Anscheinsbeweis gilt. Zur Abgrenzung (kaskoversicherter) Unfallschäden vom normalen Betriebsrisiko OLG Zweibrücken Schäden sind dem normalen Betriebsrisiko zuzuordnen, wenn sie typischerweise dadurch entstehen, dass sich Gefahren verwirklichen, denen das Kraftfahrzeug nach seiner konkreten Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb ausgesetzt ist; wenn sich beim Betrieb demgegenüber ein Risiko verwirklicht, das als außergewöhnliches Ereignis angesehen werden muss, liegt ein versicherter Unfall vor. Zur Abgrenzung von Diebstahl und Betrug in der Kaskoversicherung KG 1. Überlässt der VN als Vermieter ein Kfz einem angeblichen Mieter, der das Kfz nicht zurückbringt, so liegt mangels Gewahrsamsbruchs kein versicherter Diebstahl vor. 2. Die neben dem Besitzbetrug vorliegende Unterschlagung ist nach den AKB nicht versichert, weil dem Täter (Mieter) der Besitz zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse überlassen worden war. Der Leistungsanspruch in der Kaskoversicherung setzt nicht Eigentum an Fahrzeug voraus OLG Hamm 1. Für das Bestehen des Leistungsanspruchs des VN aus einer Kaskoversicherung kommt es nicht auf dessen Eigentum am Fahrzeug an. Folge fehlenden Eigentums ist nach den §§ 43 ff. VVG nur, dass die §§ 44 ff. VVG zu beachten sind. 2. Besitz des VN am Versicherungsschein oder eine Zustimmung der versicherten Person zum Zeitpunkt der Pfändung und Überweisung nach § 45 Abs. 2 VVG sind ausnahmsweise entbehrlich, wenn das Fahrzeug unstreitig bereits wieder vollständig und fachgerecht repariert war. 3. Das Abtretungs- und Verpfändungsverbot nach A.2.7.4 AKB 7/2012 steht einer Pfändung der Leistungsansprüche nicht entgegen. 4. Die Kenntnis des VN von der Unrichtigkeit mitzuteilender Umstände gehört zum objektiven Tatbestand einer Obliegenheitsverletzung und ist vom Versicherer zu beweisen. 5. Eine Nachfrage zum Leasingvertrag ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt schon repariert und damit das Sacherhaltungsinteresse des Leasinggebers ausgeglichen war. 6. Eigenverwendung i. S. der Verwendungsklausel nach D.1.1. AKB 7/2012 bedeutet aus Sicht des durchschnittlichen VN nicht, dass er das Fahrzeug nur eigenhändig fahren und nicht verleihen darf. Nur eine gewerbliche Vermietung wäre unzulässig. Pkw-Unfall mit einer 11-jährigen Waveboard-Fahrerin OLG Celle Bei der Kollision mit einer 11-jährigen Waveboard-Fahrerin, die eine Fußgängerampel bei „rot“ überfährt, tritt ohne nachweisbares Verschulden des PKW-Fahrers die Betriebsgefahr des KFZ vollständig zurück. Haftungsverteilung bei unaufklärbarem „berührungslosen“ Unfall OLG München 1. Der Spezialsenat für Verkehrsunfälle aller Art kann – auch ohne entsprechende erstinstanzliche Feststellungen – in eigener Sachkompetenz feststellen, dass in einem konkreten Rechtsstreit der Sachvortrag der Parteien keinerlei Anknüpfungstatsachen enthält, welche für die Einholung eines (verkehrsunfallanalytischen) Sachverständigengutachtens ausreichen würden. 2. Bei einem berührungslosen Unfall genügt es für eine Haftung aus Betriebsgefahr, dass das Fahrverhalten des Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat bzw. dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat. 3. Auch bei einem berührungslosen Unfall ist von einer Haftungsverteilung von 50:50 auszugehen, wenn beide Parteien ein Verschulden des jeweils anderen Fahrers nicht nachweisen können und die jeweiligen Betriebsgefahren gleich hoch zu bemessen sind. Fiktive Kfz-Schadensabrechnung LG Darmstadt Die fiktive Kfz-Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis ist nicht nur im Werkvertragsrecht sondern auch im Deliktsrecht unzulässig. Keine Anwendung des erleichterten Beweismaßes nach § 287 ZPO auf Kausalität eines Verkehrsunfalls für weitere Primärverletzungen BGH Das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO findet Anwendung, soweit es um die Frage geht, ob eine haftungsbegründende Primärverletzung weitere vom Kläger geltend gemachte Gesundheitsbeeinträchtigungen zur Folge hatte (haftungsausfüllende Kausalität). Werden unabhängig davon aus der zugrunde liegenden Verletzungshandlung weitere unfallursächliche Primärverletzungen geltend gemacht, unterfallen diese dem Beweismaß des § 286 ZPO (haftungsbegründende Kausalität). „Zerstörung“ in der Kfz-Kaskoversicherung erfasst eine über den Totalschaden hinausgehende Beschädigung OLG Hamm Der Begriff der Zerstörung (Nr. A.2.6.1 AKB 08) erfasst eine über den (wirtschaftlichen) Totalschaden hinausgehende Beschädigung eines Fahrzeuges. Ersatz von Versicherungsleistungen nach dem Brand eines Wohnmobils OLG Hamm Entsprechend dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG ist der Begriff „bei dem Betrieb“ im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG weit auszulegen. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob ein Brand – etwa durch einen Kurzschluss der Batterie – unabhängig vom Fahrbetrieb selbst vor, während oder nach einer Fahrt eintritt. Auch in Fällen, in denen unabhängig von einem Betriebsvorgang allein ein technischer Defekt einer Betriebseinrichtung für den Schaden eines Dritten ursächlich geworden ist, ist das Schadensgeschehen bei der gebotenen wertenden Betrachtung durch das Kraftfahrzeug selbst und die von ihm ausgehenden Gefahren entscheidend (mit) geprägt worden. Hierzu reicht es aus, dass der Brand oder dessen Übergreifen in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht. Der Begriff „Benutzung eines Fahrzeuges“ ist nicht auf Situationen der Benutzung im Verkehr auf öffentlichen Straßen beschränkt. Er ist auch nicht von Merkmalen des Geländes abhängig, auf dem dieses Kraftfahrzeug benutzt wird. Keine Wegnahme durch Anmietung des Fahrzeugs unter falschem Namen ohne Rückgabe KG Eine in der Teilkaskoversicherung versicherte Entwendung eines Fahrzeugs liegt nicht vor, wenn der Versicherungsnehmer als Vermieter das Fahrzeug aufgrund eines Mietvertrags einer Person überlässt, die unter Vorlage fremder Papiere unter falschem Namen auftritt und das Fahrzeug nicht zurückbringt. Es handelt sich dabei auch nicht um einen Trickdiebstahl. Verweis des Versicherers auf unstimmige GPS-Daten OLG Celle Tritt der Kaskoversicherer dem vom Versicherungsnehmer behaupteten äußeren Bild eines Fahrzeugdiebstahls mit der Behauptung hiermit nicht in Einklang stehender Standortdaten (GPS-Daten) des versicherten Fahrzeugs entgegen und beantragt er zum Beweis seiner Behauptung, dem Fahrzeughersteller die Vorlage dieser Daten aufzugeben, muss er glaubhaft machen, dass die Daten beim Hersteller vorhanden sind. Zur Relevanz der Eigenschaft als „Kreuzungsräumer“ im Rahmen des Mitverschuldens KG 2. Zu den Voraussetzungen der Eigenschaft als Kreuzungsräumer und zur Sach- und Rechtslage im Kreuzungsräumerfall sowie dem (nicht existenten) „Vorrang“ des Kreuzungsräumers. Diebstahl aus Kfz durch „Relay Attack“ oder „Jamming“ Amtsgericht Frankfurt Bei fehlenden Aufbruchspuren muss die Hausratversicherung nicht für die aus einem Auto entwendeten Gegenstände aufkommen, selbst wenn es möglich erscheint, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten. Voraussetzung für die Annahme eines wirtschaftlichen Totalschadens bei einer Neuwertversicherung OLG Karlsruhe 1. Eine Feststellungsklage muss ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis betreffen. Dieses liegt auch vor, wenn die Verpflichtung des Versicherers zur Schadensregulierung nach den Bedingungen der Neuwertentschädigung festgestellt werden soll, der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen einer strengen Wiederherstellungsklausel aber noch nicht erfüllt hatte. 2. Bei technischer Reparaturfähigkeit liegt auch so lange keine Zerstörung vor, wie die notwendigen Reparaturkosten zzgl. einer Wertminderung, die durch den Versicherungsfall entstanden und nicht auszugleichen ist, den Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls nicht übersteigen. Insoweit kommt keine Neuwertentschädigung in Betracht. Unfallflucht: Obliegenheiten und Strafbarkeit sind zwei Paar Schuhe OLG Dresden Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung verpflichten, den Unfallort nicht zu verlassen, ohne die „gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten“, begrenzen auch die versicherungsrechtliche Obliegenheit auf die in § 142 Abs. 1 StGB genannten Pflichten. Eine Pflicht, den Versicherer entsprechend § 142 Abs. 2 StGB nachträglich unverzüglich zu benachrichtigen, lässt sich hieraus zumindest dann nicht ableiten, wenn in den AKB zugleich eine Pflicht enthalten ist, jedes Schadensereignis innerhalb einer Woche anzuzeigen. Ladekrantätigkeit des LKW gehört zum Betrieb des Kraftfahrzeuges OLG Köln Der Halter eines im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten LKW haftet für die Gefahren, die während eines Entladevorgangs von einem auf dem LKW montierten Ladekran ausgehen. Versicherungsnehmer kann als Leasingnehmer nach Reparatur verfügungsbefugt sein OLG Hamm Ist der Versicherungsnehmer nicht Eigentümer des kaksoversicherten Fahrzeugs, sondern Leasingnehmer, kann er nach vollständiger und ordnungsgemäßer Reparatur trotzdem Inhaber des Anspruchs gegen den Versicherer und verfügungsbefugt sein. Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen einem einbiegenden Pkw und einem Motorrad LG Detmold Auch beim Abbiegen in ein Grundstück wird ein Anscheinsbeweis zu Lasten des Abbiegenden angenommen, dass er gegen seine aus § 9 Abs. 1, Abs. 5 StVO folgenden Pflichten verstoßen hat. Kommt es zu einer Kollision zwischen einem links in ein Grundstück einbiegenden PKW und einem aus dem rückwärtigen Verkehr überholenden Motorrad, fehlt es hinsichtlich eines gegen den Grundstücksabbieger streitenden Anscheinsbeweises aus § 9 Abs. 1,9 Abs. 5 StVO dann an der erforderlichen Typizität, wenn der Motorradfahrer beim Lenken seines Fahrzeugs in den Gegenverkehr zwecks Überholens eine ununterbrochene Fahrstreifenbegrenzung missachtet hat. Allerdings kann sich das erkennende Gericht auch jenseits eines Anscheinsbeweises die Überzeugung davon verschaffen, dass der Grundstücksabbieger nicht den in § 9 Abs. 1, Abs. 5 StVO statuierten Sorgfaltsanforderungen Genüge getan hat. Wird ein Brand durch einen Defekt im Bereich des Motorraumes oder Führerhauses eines LKW verursacht, ist der hieraus entstehende Schaden beim Betrieb dieses Fahrzeugs i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG entstanden OLG Hamm 1. Die Vorschriften der §§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG und 1 PflVG sind entsprechend Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten bzgl. der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung richtlinienkonform dahin auszulegen, dass zwar nach § 1 PflVG nur solche Fahrzeuge haftpflichtzuversichern sind, die (auch) auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden sollen, eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung aber auch Schadensfälle abdeckt, die sich mit dem versicherten Fahrzeug auf auch außerhalb von öffentlichen Straßen und Wegen gelegenen Geländen ereignen. 2. Der enthaltene Begriff "Benutzung eines Fahrzeugs" ist nicht auf Situationen der Benutzung im Verkehr auf öffentlichen Straßen beschränkt und nicht von Merkmalen des Geländes abhängig ist, auf dem dieses Kraftfahrzeug benutzt wird; keine Vorschrift der Haftpflichtversicherungsrichtlinie beschränkt die Reichweite der Pflichtversicherung und den Schutz, den diese Pflicht den durch von Kraftfahrzeugen verursachte Unfälle Geschädigten verleihen kann, auf die Fälle der Verwendung der Fahrzeuge in einem bestimmten Gelände oder auf bestimmten Straßen (EuGH, U.v.28. November 2017 - C-514/16, juris). 3. Der Senat schließt sich der vom BGH vertretenen weiten Auslegung der Haftungsnorm des § 7 Abs. 1 StVG an. Für sie spricht entscheidend der vom BGH im Tiefgaragenfall angeführte weite Schutzzweck der Haftungsvorschrift des § 7 Abs. 1 StVG, nämlich Dritte von allen von einem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren zu schützen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Schaden durch ein Versagen von Fahrzeugkomponenten entstanden ist, die für die Fortbewegungs- und die Transportfunktion des Fahrzeugs zwingend erforderlich sind oder nur der Bequemlichkeit der Fahrzeugnutzer oder anderen Zwecken des Fahrzeuges wie etwa dessen Wohnfunktion dienen. Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Entstehung eines Schadens „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ OLG Köln Das Tatbestandsmerkmal „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG setzt nicht stets einen nahen zeitlichen Zusammenhang zwischen Schadensfall und Fahrzeugbetrieb voraus, sondern maßgebend ist, ob der Schaden entweder bei dem Betrieb des Fahrzeugs selbst bzw. in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang damit oder aber durch eine Betriebseinrichtung des schädigenden Pkw eintritt. Ausschlaggebend für dieses weite Verständnis ist der umfassende Schutzzweck der Norm (vgl. BGH, Urt. v. 21.01.2014 - VI ZR 253/13). Höhe des Schmerzensgeldes bei Kompartmentsyndrom OLG Hamm 1. § 5 StVO, der das Überholen regelt, schützt nicht den -untergeordneten- Querverkehr, sondern lediglich den gleichgerichteten Gegenverkehr. 2. Bei Vorliegen eines Schienbeinkopfbruches, einer distalen Außenknöchelfraktur, multiplen Hautabschürfungen im Bereich des rechten Oberschenkels und einem Kompartmentsyndrom mit operativer Reposition und 5monatiger Anbringung eines Fixateurs und anschließend verbleibender Einschränkung des verkürzten Beines bei einer Spitzfußstellung von 25 Grad und zögerlicher Regulierung, ist ein Gesamtschmerzensgeld von 45.000,- Euro angemessen. Voraussetzungen von Ansprüchen des Geschädigten bei einem berührungslosen Unfall OLG Celle Beim Betrieb eines Fahrzeugs hat sich ein Unfall ereignet, wenn sich eine Gefahr realisiert, die mit dem Fahrzeug als Verkehrsmittel verbunden ist. Für eine Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es nicht auf einen Kontakt der am Unfall beteiligten Fahrzeuge an. Der Begriff "bei dem Betrieb" ist weit zu fassen. Ausreichend ist, dass bei einer wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kfz zumindest mitgeprägt worden ist. Dabei reicht die bloße Anwesenheit eines im Betrieb befindlichen Kfz an einer Unfallstelle nicht aus. Vielmehr ist ein naher zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang des Kfz erforderlich, wobei sich eine vom Kfz ausgehende Gefahr ausgewirkt haben muss, mithin das Fahrzeug durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben muss. Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einer sich öffnenden PKW-Tür OLG Celle Gegen einen PKW-Fahrer spricht der Beweis des ersten Anscheins, den Unfall verschuldet zu haben, wenn die Kollision eines Fahrradfahrers mit der geöffneten Fahrertür im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Öffnen der Fahrertür erfolgte. Gemäß § 14 Abs. 1 StVO hat sich der Fahrer dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Ein die Alleinhaftung des PKW-Fahrers ausschließendes Mitverschulden des Radfahrers kann in einem zu geringen seitlichen Abstand des Fahrradfahrers zum geparkten PKW liegen, der - je nach den örtlichen Verhältnissen - mindestens 50 cm betragen sollte. Die Darlegungs- und Beweislast für eine ein Mitverschulden begründende Unterschreitung des Seitenabstandes eines Fahrradfahrers zu einem geparkten PKW obliegt dem PKW-Fahrer. Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen eingescherten Linksabbieger OLG Celle Ein Straßenbahnführer darf darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer §§ 2 Abs. 3, 9 Abs. 3 Satz 1 StVO beachten und die Schienen nicht besetzen. Er braucht nicht damit zu rechnen, dass ein vor ihm fahrendes Fahrzeug in einer Entfernung, die die Gefahr eines Zusammenstoßes in sich schließt, in den Gleisbereich einbiegt. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der andere Fahrer seine Abbiegeabsicht bereits angezeigt hat. Von einem Straßenbahnführer ist wegen der gebotenen Rücksicht auf die von ihm in der Straßenbahn beförderten Fahrgäste nicht zu verlangen, ohne weiteres vorsorglich eine Vollbremsung durchzuführen, sobald ein PKW in einiger Entfernung auf die Schienen fährt. Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem Bus KG Berlin Beim parallelen Abbiegen nach rechts spricht ein Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 1 Satz 1, 2
und 4 StVO gegen den aus der linken Spur Abbiegenden, wenn dort keine Markierungen vorhanden sind, die ebenfalls ein Abbiegen nach rechts anordnen. Zur Widerlegung des gegen ihn sprechenden Anscheins hat der Abbiegende die Einhaltung seiner Sorgfaltspflichten konkret darzulegen und zu beweisen. Die aus § 20 Abs. 5 StVO folgende Pflicht anderer Verkehrsteilnehmer, einem Linienbus das Abfahren von Haltestellen zu ermöglichen und notfalls zu warten, begründet für den Bus einen Vorrang vor dem
Fließverkehr und nicht nur ein "Recht zur Behinderung". Die Regelung geht § 10 Satz 1 StVO vor. Das Vorrecht entsteht aber erst mit dem Erfüllen der Pflichten aus § 10 Satz 2 StVO, ohne dass für die Verletzung der Pflichten ein Anscheinsbeweis gilt. Keine generelle Obergrenze für den Ersatz von vermehrten Bedürfnissen bei häuslicher Pflege eines Schwerstgeschädigten Kein Anspruch des Sachversicherers auf Ersatz der Kosten für ein zur Schadensermittlung eingeholtes Sachverständigengutachten Verweigerte Angaben zur Fahrleistung gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers Obliegenheitsverletzung wegen nicht eingehaltener Wartepflicht nach Unfall mit Warnbake Notwendige Kosten – eigener Anwalt neben dem Anwalt des Haftpflichtversicherers im Verkehrsunfallprozess Beweislast für das vorsätzliche Herbeiführen eines Verkehrsunfalls Zurechnung des Sturzes beim Verfolgen eines unfallverursachenden Fahrzeugs Notwendige Kosten – eigener Anwalt neben dem Anwalt des Haftpflichtversicherers im Verkehrsunfallprozess „Lückenfall“: Ausfahren aus Parkplatzgelände Kollision eines abbiegenden Lkw-Gespanns mit sich von hinten annähernder Straßenbahn Obliegenheitsverletzung
wegen nicht eingehaltener Wartepflicht nach Unfall mit Warnbake Keine Ersatzfähigkeit der UPE-Aufschläge bei zumutbarer Verweisung auf eine günstigere
Reparaturmöglichkeit Stand: September 2018Verwertbarkeit privater Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel im
Unfallhaftpflichtprozess Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts im Rahmen der Feststellungsklage
Kein Wegeunfall bei Unterbrechung der Heimfahrt vor der Arbeit zu privaten Einkauf Regulierungsfrist des KFZ-Haftpflichtversicherers beträgt in der Regel max. 4 Wochen Kausalitätsgegenbeweis und Arglist bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort Schutzbereich der besonderen
Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Ersatz
des zukünftigen Schadens Unwirksamkeit eines Abfindungsvergleichs wegen Fehlen der betreuungsrechtlichen Genehmigung Entfernen vom abgestellten Fahrzeug erfolgt nicht bei dessen Betrieb Gegenstandswert bei einem Abfindungsvergleich Zur Mithaftung eines Fahrradfahrers bei Kollision mit einem PKW (Mit-)Ursächlichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung eines Kraftfahrers nur bei negativer Auswirkung auf das Unfallgeschehen oder die -folgen Kein Anscheinsbeweis gegen den Grundstücksausfahrer bei Kollision mit Kfz auf dem Gehweg Pflicht eines Linksabbiegers zur doppelten Rückschau auch bei einem Überholverbot Kausalitätsgegenbeweis bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort Nichtübereinstimmung der Angaben des Klägers mit dem behaupteten Unfall Pflichten des Fahrers eines Linienbusses vor dem Anfahrvorgang Höhe zu ersetzender unfallbedingter Mietwagenkosten Die Kosten für die Anmeldung von Ansprüchen gegenüber der Unfallversicherung nach einem Verkehrsunfall sind grds. nicht vom Unfallgegner zu ersetzen Keine Anhaltspunkte für „Altersdiskriminierung" einer 70-jährigen VN bei Kündigung durch Versicherer Passieren von auf dem Seitenstreifen fahrendem Pedelec-Fahrer ist kein Überholen Tatbestandliche
Voraussetzungen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort Kein Ausschluss des Innenausgleichs zwischen Versicherer des Zugfahrzeugs und Versicherer des
Anhängers durch Vereinbarung eines Versicherers mit dem Versicherungsnehmer Auf der
anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "anderer Verkehrsteilnehmer" Keine Rückwirkung der Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens in der Kfz-Kasko-Versicherung bei Mithaftung des Versicherungsnehmers Keine Erstattung von Umsatzsteuer ohne tatsächliche Ersatzbeschaffung Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn Kfz-Schlüssel im Wohnmobil
versteckt ist Verursachungsbeitrag eines Kradfahrers bei einem Unfall Verbot des Überholens bei unklarer Verkehrslage Anforderungen an das Vorliegen einer Einsatzfahrt Zur Mithaftung des verspätet einfahrenden Geradeausfahrers bei Kollision mit
Linksabbieger Unachtsames Betreten der Fahrbahn
durch Fußgänger rechtfertigt Teilhaftung eines Fahrers, wenn dieser nicht auf den Verkehrsverstoß reagiert Höhe des Schmerzensgeldes wenn die unfallbedingten Verletzungen als "Auslöser" einer bereits vor dem Unfall vorhandenen krankhaften Anlage mitgewirkt haben Antragshäufung bei einer Geltendmachung von Schmerzensgeld zulässig (Mit-)Ursächlichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung eines Kraftfahrers nur bei negativer Auswirkung auf das Unfallgeschehen oder die -folgen Kein Anscheinsbeweis gegen den Grundstücksausfahrer bei Kollision mit Kfz auf dem Gehweg Pflicht eines Linksabbiegers zur doppelten Rückschau auch bei einem Überholverbot § 3 Abs. 1 S. 1 StVO gilt auch für Radfahrer Bedeutung des Randgeschehens für die Glaubhaftigkeit des Kerngeschehens nach dem Dreistufenmodell des BGH Darlegungslast eines Unfallgeschädigten zu einem Vorschaden und dessen Reparatur Ersatz
fiktiver Schadensbeseitigungskosten Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger Vorfahrtsrecht beim Auffahren auf eine Autobahn Arglist bei Unfallflucht Scheuen eines Pferdes durch sich nähernden LKW Kfz-Schaden, Abrechnung im 130 %-Bereich Darlegung des Erwerbsausfallschadens
eines selbständigen Rechtsanwalts Einen mit nahezu 45 km/h bei Rotlicht in eine Kreuzung einfahrenden Rettungswagen
trifft im Falle eines Unfalls eine ganz überwiegende Haftung Haftungsverteilung bei nächtlicher Kollision im Parkverbot Höhe des Schmerzensgeldes bei Aktivierung einer vorbestehenden Arthrose Kein Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden bei Beteiligung einer Straßenbahn Die bloße zeitliche Nähe
zwischen einem Unfallereignis und der Entstehung von Beschwerden reicht für den Nachweis der Kausalität nicht aus Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn Anzeigeobliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Verlust des Fahrzeug-Funkschlüssels durch den Mieter des Fahrzeugs; gesetzliche
Vorsatzvermutung Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Aufklärungsobliegenheitsverletzung: Kausalitätsgegenbeweis bei Unfallflucht Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Pedelec und Kfz Darlegungslast eines Verkehrsunfallgeschädigten bei einem
Vorschaden Kein Inverzugsetzen einer Haftpflichtversicherung durch bloße Übersendung einer
Schadensaufstellung und Leistungsaufforderung Keine grobe Fahrlässigkeit durch Nutzung von Getränkehalter in Mietwagen für Heißgetränke während der Fahrt Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall auf einer einspurigen Bundesstraße Pflicht des an einer Kolonne Vorbeifahrenden zur
Achtung auf Lücken in der Kolonne Steuerpflicht der vom Versicherungsnehmer erstatteten Einkommenssteuer Versicherungsnehmer muss beweisen, dass er Eigentümer eines brandbeschädigten Wohnwagens war Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Nichtzahlung der Prämie Nachweis der
Beschädigung eines versicherten Fahrzeugs Kfz-Haftpflichtversicherer und Haftpflichtversicherer eines Busunternehmens haften nebeneinander für einen Unfall eines Dritten, der durch den Pkw aufgrund falschen Verhaltens des Busfahrers verursacht wurde Prüfungs- und Regulierungsfrist beginnt mit Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens Kontrollpflicht der Kfz-Zulassungsstelle auf Übereinstimmung des zugeteilten mit abzustempelnden Kennzeichen hat Drittwirkung Abstrakte
Schadensberechnung bei Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert aber über dem Wiederbeschaffungsaufwand Kein Anspruch des Mittäters eines Fahrzeugdiebstahls gegen den Versicherer des Halters bei Schädigung durch den anderen Täter Entschädigung für Nutzungsausfall bei Beschädigung eines Motorrads Umfang des Schadensersatzes bei bloßer Teilreparatur eines unfallgeschädigten Fahrzeugs Kostentragungspflicht nach Klagerücknahme innerhalb der dem Pflichtversicherer zustehenden Prüffrist bei einem Auslandsunfall Prüffrist des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit schräg die Fahrbahn kreuzendem Fußgänger Wartepflicht des Linksabbiegers Sorgfaltspflichten beim Vorbeifahren an einem Hindernis Bei fehlender Erforderlichkeit eines Ersatzwagens fällt Nutzungsausfallentschädigung an Keine Pflicht zur Offenlegung tatsächlich angefallener Kosten bei fiktiver Schadensabrechnung Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Einsteigen Folgen der Nichteinbeziehung von Versicherungsbedingungen in den Vertrag Kürzung auf Null bei absoluter Fahruntüchtigkeit Versicherer muss bei berufsbedingter Abwesenheit Mietwagenkosten auch nach der Reparatur erstatten Ausschluss des Kausalitätsgegenbeweises bei arglistiger
Aufklärungspflichtverletzung Besonders schwere Aufklärungspflichtverletzung bei Unfallflucht Beweislastverteilung im Regressprozess Zusammenstoß zwischen einem mit zu geringem Abstand vorbeifahrenden Fahrzeug und einer geöffneten Fahrzeugtür rechtfertigt Schadenteilung Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB Anforderungen an das Wenden eines Fahrzeugs Betriebsgefahr
eines Rettungsfahrzeugs Familienprivileg und Geltendmachung des Schadens einer bei einem Motorradunfall geschädigten Beifahrerin gegenüber ihrem Ehemann und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer Mithaftung bei Überschreitung der angemessenen Annäherungsgeschwindigkeit Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger Anspruch auf Höhe des
Verdienstausfall nach späterem Berufswechsel „Benutzung eines Fahrzeuges" umfasst nicht Nutzung als Arbeitsmaschine zum Antrieb einer Pumpe Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens in der Kfz-Kaskoversicherung Bei Verletzung von Obliegenheiten, die den Versicherten vor und nach dem Versicherungsfall treffen, sind die Beträge zu addieren, für die Leistungsfreiheit besteht Erledigung der Hauptsache durch Zahlung des Kaskoversicherers während des Haftpflichtprozesses Beweis eines fingierten Unfalls ist erst erbracht, wenn Gesamtbetrachtung der Indizien keinen Zufall mehr zulässt Ersatz der Kosten für ein gleichwertiges Neufahrzeug Zug um Zug gegen Übereignung des Unfallfahrzeugs nach einem Verkehrsunfall Ersatz von Mietwagenkosten des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall Falsche Angaben des Versicherungsnehmers können die Redlichkeitsvermutung widerlegen Verbringungskosten in der Autohaus-Gruppe sind zu erstatten Kollision mit einem ausscherenden Traktor-Gespann Haushaltsführungsschaden eines im
Haushalt der Eltern lebenden, volljährigen und berufstätigen Kindes Teilungsabkommen: Anspruch eines Haftpflichtversicherers gegen einen Krankenversicherer auf Rückzahlung zuviel geleisteter Erstattung nach Abrechnung
eines Schadensfalles Kollision zwischen PKW und querendem Radfahrer Zum „Gebrauch eines Fahrzeugs" in der Privathaftpflichtversicherung Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit Fußgänger Klausel über die Entschädigung durch Kaufpreis für Gebrauchtfahrzeuge bei Fahrzeugverlust ist transparent Fehlende Eignung der BVSK-Honorarbefragung 2011 als Schätzgrundlage für die erforderlichen Nebenkosten des Privatsachverständigen Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger Haftungsverteilung
bei Kollision zweier Fahrzeuge im Einmündungsbereich einer Kreuzung Haftungsverteilung bei
Kollision eines Pkw mit einer Sattelzugmaschine Haftungsverteilung bei Kollision im Falle des Befahrens einer Busspur Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen im Verkehrsunfallprozess Leistungsfreiheit
des Kaskoversicherers wegen einer Unfallflucht Keine Verjährung bei seit Jahren ruhenden Regulierungsverhandlungen Grüne-Karte-Büro ist auch bei Zahlung durch Schadensregulierer „leistender" Regress der Bundesagentur für Arbeit, Anwendung des § 110 SGB VII Zum Beweis der Schuldunfähigkeit bei absoluter Fahruntüchtigkeit Auslegung der Benzinklausel bei Fehlbefüllen eines Erdtanks einer Tankstelle durch ein Tankfahrzeug Kollision mit einem unberechtigt einen Busstreifen befahrenden Fahrzeuges Fußgängerunfall auf einem Parkplatzgelände Unfall mit einem alkoholisierten Fußgänger Erstattung von Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall Kürzung der Versicherungsleistung auf Null bei absoluter Fahruntüchtigkeit Kein Verstoß gegen Transparenzgebot bei im Umfang begrenzten Leistungen eines Kaskoversicherers Abtretung des Anspruchs des Geschädigten auf Erstattung der Sachverständigen-kosten an den Sachverständigen Ermittlung der erforderlichen Kosten für die Beseitigung von Ölverunreinigungen nach einem Verkehrsunfall Direktanspruch gegen den Pflichtversicherer: Inhaltliche Anforderungen an die die Verjährungshemmung endende Entscheidung des Versicherers Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger Hälftige
Schadensaufteilung bei Kollision mit geöffneter Fahrzeugtür Fragen des Versicherers nach reparierten Vorschäden und zur Höhe des Kaufpreises zulässig Schätzung des Wiederbeschaffungswerts Verkehrsunfall durch Ausweichen im Kreiselverkehr ohne Berührung Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfall eines Fahrzeugs Hälftige Schadensteilung bei vorsätzlichem Schlag auf die Motorhaube Kein Verweis auf eine Alternativwerkstatt bei fiktiver Abrechnung auf der Grundlage ortsüblicher Löhne Unwirksame Klausel in einer Oldtimerversicherung Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs durch ein selbstentzündendes Kfz. Kollision im Reißverschlussverfahren Kollision nach Ausweichen vor einem überholenden Fahrzeug Erwerbsschaden eines
Selbstständigen Beweis des Wiederbeschaffungswerts bei Vorschäden Gegenstandswert für zu ersetzende Anwaltskosten bemisst sich unter Abzug des Restwerts des Unfallfahrzeugs Anspruch auf Nutzungsausfallersatz auch bei unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeuges durch
Familienmitglieder Kein Beweis einer Unfallkausalität durch Arztdiagnose Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Unterhaltsschäden Leistungsfreiheit
wegen vorsätzlicher Verletzung der Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalls Alleinige Haftung des Auffahrenden nach abruptem Abbremsen des Vordermanns Schmerzensgeld für Schockschaden eines Angehörigen Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß zwischen Pkw und Krad; kein Mitverschulden bei
unterlassenem Tragen von Motorradstiefeln durch den Fahrer des Leichtkraftrads innerhalb geschlossener Ortschaften; Voraussetzungen einer Schmerzensgeldrente Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei fehlenden Vorkehrungen gegen eine Trunkenheitsfahrt Arglistiges Verhalten bei unterlassener nachträglicher Ermöglichung von Feststellungen Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten bei Übersteigen des Wiederbeschaffungswerts des unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs Keine Versicherungsleistung für Regenschaden im Fahrzeuginneren Kein Berufen des Versicherers auf das
Sachverständigenverfahren, wenn Ansprüche ernsthaft abgelehnt wurden Abzug bei Verstoß gegen Werkstattklausel Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Sachverständigengutachtens nach einem Verkehrsunfall Gefahrerhöhung durch unzureichende
Bereifung - hier Sommerreifen im Winter Haftungsmaßstab beim Umgang mit Kindern Ermittlung des Normaltarifs nach arithmetischem Mittel bei der Erstattung von Mietwagenkosten Darlegung des zur Wiederherstellung
erforderlichen Geldbetrages durch Vorlage einer Rechnung Abladen von im Tank verunreinigtem Treibstoff als Fahrzeuggebrauch Auffahren auf ein linksabbiegendes Fahrzeug Ansprüche gegen den Entschädigungsfond - Verkehrsopferhilfe e. V. Prozesskostenhilfe - nachträglicher Entzug bei provoziertem Unfall Mit Vollendung des 18. Lebensjahres, scheiden Kinder aus dem haushaltsführungsrelevanten Personenkreis aus Haftungsverteilung zwischen einem sorgfaltswidrigen Aussteigendem und einem mit zu geringen Abstand Vorbeifahrenden Verweis auf Reparatur in einer freien Fachwerkstatt mit vertraglicher Verbindung zum Haftpflichtversicherer des Schädigers kann zumutbar sein Versicherten trifft sekundäre Darlegungslast bei Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Kfz-Entwendung Begriff der Unmittelbarkeit der Überschwemmung in der Kaskoversicherung Relative
Fahruntüchtigkeit in der Kasko- und in der Kfz-Haftpflichtversicherung Volle Haftung auch
gegenüber Radfahrerin, die Radweg in die falsche Richtung befährt Unzulässigkeit einer Feststellungsklage, wenn aus Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines zukünftigen Schadens wenigstens zu rechnen Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger Haftungseinheit bei Kollision eines Pkw auf einem unzureichend gesicherten Bahnübergang mit dem Zug einer Privatbahn Nicht notwendigerweise Abzug "neu für alt" bei Beschädigung eines Straßentunnels Indizien für und gegen eine Unfallmanipulation Versicherungsrechtliche Abwicklung eines Auffahrunfalls mit mehreren Beteiligten Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Geschädigte ist zum Verkauf des unfallbeschädigten Fahrzeugs auch ohne vorherige Begutachtung
berechtigt Zu einer - ausnahmsweise - in Betracht kommenden sekundären Darlegungslast des eine Entwendung seines Pkw behauptenden Versicherungsnehmers, seine wirtschaftlichen Verhältnisse betreffend, wenn bereits Indizien für eine Vortäuschung einer Entwendung bestehen Zur Beweislast der Entwendung von Fahrzeugteilen Beweis des ersten Anscheins nach Kollision infolge Spurwechsels Ohne Hinweis auf Beschränkung der Haftpflichtversicherung - Vorläufiger
Deckungsschutz in der Kaskoversicherung gilt auch bei eVB Zur Aktivlegitimation des Geschädigten nach vorangegangener Inanspruchnahme des Vollkaskoversicherers Verjährung, Hemmung und Neubeginn Unerlaubtes Verlassen der Unfallstelle wirkt sich auf Schadensregulierung der Haftpflicht-Versicherung aus Gesamtschuldnerausgleich nach Verursachungsanteilen gemäß § 17 Abs. 1 StVG Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer wirksamen und zumutbaren Verweisung des Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt mit vertraglichen Verbindungen zur gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Rennveranstaltung im versicherungsrechtlichen Sinn Zur Angemessenheit der Prüffrist des Versicherers nach einem
Verkehrsunfall Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts einbiegenden Lkw mit Radfahrer Zurücktreten der Betriebsgefahr hinter groben
Verkehrsverstößen von Radfahrern Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung) eines Unfallhelfers im Zusammenhang mit der Kollision eines Güterzuges mit einem Pkw im Bereich eines Bahnübergangs 60.000
Euro Schmerzensgeld für einen durch einen Verkehrsunfall Geschädigten, der ein apallisches Syndrom erlitt und etwa sechs Monate nach dem Unfall verstarb Erhebliches Eigenverschulden eines stark alkoholisierten Fußgängers Haftungsverteilung bei einem Unfall auf der Autobahn bei Dunkelheit Mitverschulden
bei Schreckreaktion im Straßenverkehr Wirksame Tilgungsbestimmung eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei Regulierung eines Verkehrsunfalls Auskunftspflichten des Geschädigten eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Versicherer Ein Abfindungsvergleich eines von einem Elternteil bei einem Unfall geschädigten Minderjährigen mit dem Versicherer bedarf keiner familiengerichtlichen Genehmigung Obliegenheiten des Geschädigten bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines Verkehrsunfalls Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld eines Schulkindes durch Kollision mit Fahrzeug nach reflexartigem Schritt auf Fahrbahn Haftung eines Bahnbetriebsunternehmens auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Kollision mit Kfz auf Bahnübergang Regress in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Verkehrsunfallflucht, Kausalitätsgegenbeweis Regress bei ungültiger ausländischer Fahrerlaubnis Vorläufige Deckung - elektronische Versicherungsbestätigung Aufspringen der Motorhaube nach einem Unfall Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Parken vor einer Hofeinfahrt Nachweis eines HWS-Syndroms bei Seitenaufprall; Schmerzensgeldanspruch bei HWS-Syndrom Herausgabe einer Bereicherung nach Untergang der kaskoversicherten Sache Zur Beweisführung eines manipulierten Unfalls Kein Forderungsübergang des Eigenanteils des Geschädigten zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung der Rentner Abtretung des Schadensersatzanspruchs an die Autovermietung als erlaubte Rechtsdienstleistung; Bestimmtheit der Abtretung bei unbezifferter
Forderung; Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage zur Bemessung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten; Erschütterung der Geeignetheit der Schwacke-Liste; unfallbedingter Zuschlag auf den Normaltarif Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Pkw mit der geöffneten Fahrertür eines parkenden Pkw Teilkasko muss für kaputte Elektronik nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche aufkommen Kollision zwischen Wartepflichtigem und die Kurve schneidenden Vorfahrtsberechtigtem Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer Haftungsverteilung bei Kollision auf einem privaten
Kundenparkplatz Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die Fahrbahn einbiegenden Pkw mit einem Pkw des fließenden Verkehrs Die BVSK-Honorartabelle kann grundsätzlich als Schätzgrundlage zur Ermittlung des üblichen Sachverständigenhonorars herangezogen werden Zur Höhe des Schmerzensgeldes bei einer vorbestehenden Schädigung Ersatz der Reinigungskosten wegen Ölverschmutzung einer Autobahn Ein bedingungsgemäßes Einbrechen in ein Kfz liegt bei einem durch einen Störsender verhinderten
Verschluss der Fahrzeugtüren nicht vor Kein Versicherungsschutz für Gespannschaden ohne Außeneinwirkung in der
Kaskoversicherung Sturz eines Rollerfahrers beim Überholtwerden durch einen Lkw Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem entgegenkommenden Fahrzeug Volle Haftung des die Autotür unachtsam öffnenden Autofahrers Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten bzw. gestellten Verkehrsunfalls Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Spurwechsel Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall in einer Tiefgarage Zum Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage; Mutwilligkeit nach § 114 Abs. 2 ZPO Zum Nachweis
einer HWS-Verletzung Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen grober Fahrlässigkeit Haftung bei Beschädigung eines anderen Fahrzeugs durch Fahrzeugbrand eines abgestellten Pkw Anforderungen an das Beweismaß hinsichtlich der Geltendmachung von Schäden in der Fahrzeugvollversicherung Zur Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Anwaltskosten des
Geschädigten durch den Unfallverursacher Keine
grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles durch Belassen von Zweitschlüsseln und Fahrzeugpapieren im Kfz Sturmschaden in der Teilkaskoversicherung Kein Versicherungsschutz in
der Kaskoversicherung bei Wasserstau auf Pkw und abspritzendem Regenwasser Sturz beim Anschieben eines stehengebliebenen Fahrzeugs Kollision zwischen abbiegendem und alkoholisiertem Überholer Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage Aktivlegitimation nach Zahlungen des Kaskoversicherers nach Rechtshängigkeit Zulässige Weitergabe von Gutachten durch Kfz-Haftpflichtversicherer Kollision eines linksabbiegenden Lkw mit einer Fußgängerin Kein Nachweis eines Unfallhergangs durch Verwertung einer Dashcam Kollision mit einem beim Abbiegen ausschwenkenden Lkw-Auflieger Schockschaden durch Unfalltod naher Angehöriger Keine Haftung des Unfallverursachers bei unfallbedingter Sperrung eines Teilstücks der Autobahn für Gewinnendgang einer außerhalb des Sperrbereichs liegenden Autobahnraststätte Zur Ermittlung der erforderlichen Kosten für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen ("Ölspur"), wenn der Geschädigte bei der Schadensbeseitigung durch eine Fachbehörde handelt Erstattung der nach einem Unfall entstandenen Straßenreinigungskosten Falsche Angaben zum Alkoholkonsum - Sohn als
Wissenserklärungsvertreter Anspruch gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Unterlassung der Weitergabe eines privaten Sachverständigengutachtens an Dritte zur Überprüfung Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen eines manipulierten Unfalls Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall Haftungsverteilung bei Kollision
eines Radfahrers mit einem Fahrgast, der gerade einen Bus verlassen hat Regress
eines Kraftfahrthaftpflichtversicherers: Herbeiführen des Versicherungsfalls durch Alkoholmissbrauch; Nachtrunk als Obliegenheitspflichtverletzung nach dem Versicherungsfall Kfz-Versicherer muss gutachterliche Kenntnisse über Vorschaden an Versicherungsnehmer weitergeben Regresspflicht nach Verkehrsunfall als Arbeitsunfall durch Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Keine verschuldensunabhängige Haftung des Fahrers eines elektrischen Krankenfahrstuhls Abwägung wechselseitiger Verursachungsbeiträge bei Kollision zweier rückwärtsfahrender Fahrzeuge in Parkhaus Zur Kürzung des Schmerzensgeldanspruchs bei Vorschädigung Unfall beim Rangieren mit Traktor auf einem Bauernhof kann unter die Versicherungspflicht nach Richtlinie72/166/EWG fallen Mitarbeiter des Versicherers ist kein Sachverständiger im Sachverständigenverfahren Haftung für Einnahmeausfälle einer Autobahnrastanlage infolge einer unfallbedingten Sperrung der Autobahn: Begriff der Beschädigung nach verkehrsrechtlicher Gefährdungshaftung; Vorschriften der StVO mit Schutzgesetzcharakter; Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Sache des berechtigten Besitzers Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem wartepflichtigen Fahrzeug Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich mit Beteiligung eines "unechten" Kreuzungsräumers Keine Berücksichtigung von Restwertangeboten aus Online-Börsen Alleinige Haftung bei alkoholbedingt verursachtem Verkehrsunfall Haftung bei einer Kollision im Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel Rennklausel eines Kfz-Kaskoversicherers und Fahrertraining in Form einer "Gleichmäßigkeitsprüfung" Alkoholisierung von 0,93 Promille berechtigt zur Kürzung der Kaskoentschädigung um 75% Verpflichtung zu mäßiger Geschwindigkeit vor Fußgängerüberwegen bei erkennbarem Überqueren durch Fußgänger Prognose eines Verdienstausfalls unter Berücksichtigung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung (hier: einer
Krankenschwester) Eingeschränkte Überprüfung der Höhe des Schmerzensgeldes in der Berufungsinstanz Nachweis des Schadensereignisses bei Verzicht auf eine polizeiliche Unfallaufnahme Haftungsquotelung
bei einem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit sowie einem Rotlichtverstoß einerseits und einer Vorfahrtsverletzung andererseits Anerkennung einer abstrakten Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzten Pkw Zur Kürzung des Schmerzensgeldanspruchs bei Vorschädigung Datenschutz für Unfallgeschädigten: Anspruch gegen die gegnerische
Kfz-Haftpflichtversicherung auf Unterlassung der Weitergabe eines privaten Sachverständigengutachtens an Dritte zur Überprüfung Voraussetzungen eines manipulierten Unfalls Angemessenheit der Gebühren für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens Die Höhe der nach § 632 Abs. 2 BGB üblichen Sachverständigenkosten kann auf der Grundlage des arithmetischen Mittels des sog. "HB V Korridors" der BVSK-Honorarbefragung 2013 bestimmt werden Schadensersatzanspruch
aufgrund Kollision zweier Pkw beim Rückwärtsfahren auf Parkdeck Anforderung an die Kenntnis vom Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X Zur Ermittlung des arithmetischen Mittels bei der Angemessenheit von Mietwagenkosten nach der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste Unter den heute herrschenden technischen und wirtschaftlichen Verhältnissen ist die Ersparnis für
Eigenaufwendungen im Falle der Anmietung eines Mietwagens mit nicht mehr als 10% anzusetzen Alleiniges Verschulden eines auf einem Feldweg rückwärtsfahrenden Traktorfahrers für Überfahren einer auf einem Liegerad befindlichen gehbehinderten Person Beweislast für das behauptete Ausweichen vor einem Tier (hier: Reh) Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem entgegenkommenden Radfahrer Haftungsverteilung bei Kollision eines Busses mit einem Radfahrer Indizien gegen einen fingierten Verkehrsunfall Scheckeinlösung ist kein Anerkenntnis einer Kürzung Schmerzensgeld für eine tätliche
Auseinandersetzung im Straßenverkehr Schmerzensgeldanspruch nach Auffahrunfall auf Fahrzeug einer Schwangeren Verhalten des "Idealfahrers" an Kreuzungen Abzug "neu für alt" bei einem Schadensersatzanspruch Beweis einer Unfallmanipulation Anforderungen an die
Begründetheit einer Feststellungsklage Verletzung der Aufklärungsobliegenheit
setzt nicht zwingend eine tatbestandsmäßige Unfallflucht voraus Kostenvoranschlag reicht nicht zur Darlegung von Fahrzeugschäden Haftpflichtprozess muss für Deckungsklage gegen
den Haftpflichtversicherer nicht abgewartet werden Das Verschweigen eines Nachtrunks durch einen beauftragten Dritten kann eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit
darstellen Unfallursächlichkeit und Haftungsverteilung bei Geschwindigkeitsüberschreitung Ausschluss von Schäden aus Autorennen in der Kaskoversicherung ist wirksam Urteile aus dem Jahr 2014Abrechnung eines Unfallschadens durch die Kfz-Kaskoversicherung bei unterbliebener Reparatur des versicherten Fahrzeuges: Ermittlung des anzurechnenden Restwertes in Fällen bestehender bzw. nicht bestehender Umsatzsteuerpflicht des Versicherungsnehmers Anspruch des Versicherungsnehmers aus einer Differenzkasko-Klausel Verteilung des auf einem Parkplatz entstandenen Haftungsschadens zwischen den Unfallparteien Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Polizeifahrzeug im Einsatz Anwendbarkeit der StVO auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz Gewichtung
eines kausalen Geschwindigkeitsverstoßes bei der Haftungsabwägung nach einem Verkehrsunfall Kein versicherter Unfall durch Aufprall eines Anhängers auf ziehenden Pkw Unfallbedingte Anmietung eines Porsche Cayenne ersatzfähig Haftungsverteilung
bei Auffahren eines auf dem Standstreifen fahrenden Fahrzeugs auf einen ungesichert liegengebliebenen Pkw Indizien
für einen gestellten Verkehrsunfall Beweisanforderungen für einen Fahrzeugdiebstahl Nachweis
eines fingierten Unfalls Erforderlichkeit
von Rechtsanwaltskosten zur Anspruchsanmeldung Eintritt des Versicherungsfalls wegen Zerstörung eines versicherten Leasingfahrzeugs Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich
eines Autobahnparkplatzes bei winterlichen Witterungsverhältnissen Fiktive Schadensabrechnung bei Kfz-Unfall: Verweisung des Geschädigten auf eine günstigere Referenzwerkstatt; Vergleichbarkeit eines Referenzbetriebs mit einer markengebundenen Fachwerkstatt Fiktive KFZ-Abrechnung auf Gutachtenbasis Schätzung der erforderlichen Sachverständigenkosten für die Begutachtung des Unfallfahrzeugs Übergang der Ersatzansprüche des Geschädigten kraft Gesetzes auf den zuständigen Sozialversicherungsträger Ersatz von UPE-Aufschlägen Kettenauffahrunfall vor
Ampel Überfahren von Spanngurten auf der Autobahn Schadensersatzanspruch des Bundes vor Zivilgericht wegen
Ölverunreinigung einer Bundesautobahn Kosten der Schadensfeststellung Teil des zu ersetzenden Schadens Keine Obliegenheit des Fahrers eines Leichtkraftrades, Protektorenschutzkleidung zu tragen Quotenbildung bei Schadensersatzanspruch aus Verkehrsunfall nur eingeschränkt überprüfbar Besonders schwerwiegende vorsätzliche Obliegenheitsverletzung bei Unfallflucht und Verletzung eines Menschen Indizienbeweis für
einen gestellten Verkehrsunfall Nutzungsausfallentschädigung bei einer verzögerten Ersatzbeschaffung Beweis von Schäden durch mut-
oder böswillige Handlungen dritter Personen Kostenschuldner bezüglich Beseitigung einer Ölspur durch Feuerwehr ist der Halter des Fahrzeugs Beifahrer muss nicht auf Verkehrszeichen achten Eine Regelung in den Versicherungs- und
Tarifbedingungen eines Kfz-Haftpflichtversicherers, wonach bei unzutreffenden Angaben im Versicherungsantrag zu Merkmalen der Beitragsberechnung rückwirkend der Beitrag gilt, der den tatsächlichen Merkmalen entspricht, ist wegen Verstoßes gegen § 19 VVG unwirksam Pflicht des Fahrzeugführers bei Annäherung an Bahnübergang Zum Nachweis eines Vandalismusschadens Haftungsverteilung nach Kollision eines Pkw mit einem nach Aussteigen aus dem Bus die Fahrbahn überquerenden Fußgängers Vertragspartner
bei der vorläufigen Deckung Kein Mitverschulden bei Kopfverletzungen infolge des Nichttragens eines Fahrradhelms Vorfahrtsberechtigung besteht bis zum Verlassen der Vorfahrtsstraße mit der ganzen Länge des Fahrzeugs Reparaturaufwand kann auf Basis des Audatex-Systems geschätzt werden Schadensbild kann gegen vom Versicherungsnehmer zu beweisenden Vandalismusschaden sprechen Anforderungen an ein konstitutives Schuldanerkenntnis Keine arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Annahme, dass die Regulierungsbereitschaft des Versicherers bereits positiv geklärt sei Falsche Angaben zu einem erheblichen Vorschaden als arglistige Täuschung Anspruch auf Rückforderung von Versicherungsleistungen aus Anlass fingierter Verkehrsunfälle Sichtfahrgebot auf Autobahnen gilt nicht für kleine Gegenstände Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers
mit einem überholenden Fahrzeug Anspruch auf Nutzungsausfall auch für die Zeit bis zur Entscheidung über die Unfallregulierung Jede Unfallflucht stellt zugleich eine arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit dar Die mangelnde Kausalität kann auch bei einer Unfallflucht des Versicherungsnehmers einem Regress des Haftpflichtversicherers entgegenstehen Feststellungsklage gegen den Schadenversicherer bei Unklarheiten über die Schadenshöhe Anspruch des Versicherungsnehmers gegen seinen Haftpflichtversicherer auf Zahlung eines Vorschusses auf die Kosten der Rechtsverfolgung bei behauptetem manipulierten Unfall Übergangsfähiger Erwerbsschaden bei verkehrsunfallbedingtem Verlust von ALG II Versicherer muss bei falschen Angaben über Personenschäden und Schadenshergang nicht zahlen Feststellungsklage
kann bei "sehr, sehr geringer" Möglichkeit eines Schadenseintritts unzulässig sein Absicherung der Unfallstelle, Schutzzweck des Zeichens 295 zu Anl. 2 StVO Erhöhung des Schmerzensgeldes bei Trunkenheit des Unfallverursachers Schmerzensgeld kann bei Vorschädigung und fehlendem Beweis des Kausalzusammenhangs ausgeschlossen sein Bei BAK von 1,0 Promille Leistungskürzung der Fahrzeugvollversicherung um 70 Prozent gerechtfertigt Haftungsverteilung bei Kollision im
Begegnungsverkehr auf einer schmalen Fahrbahn Haftungsverteilung
bei Kollision zweier sich an einer Engstelle begegnender Fahrzeuge Kein Mitverschulden eines Radfahrers wegen Nichttragens eines Fahrradhelms Vorfahrtverstoß des in Kreisverkehr Einfahrenden rechtfertigt alleinige Haftung Haftungsquote bei Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bei Straßenmarkierungsarbeiten Ersatz von Rettungskosten für die Vermeidung eines Wildunfalls Das wirtschaftliche Interesse betroffener Reparaturbetriebe, ihre Verhandlungsposition durch eine Abtretung von betragsmäßig geringen Forderungen an ein Partnerunternehmen und dessen anschließende Einreichung einer Sammelklage zu stärken, stellt keinen rechtlichen
Grund dar, von dem im Versicherungsvertrag wirksam vereinbarten Abtretungsverbot zwischen Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen abzuweichen Mehrfache Beschädigung eines Kraftfahrzeuges während desselben
Ausparkvorgangs; mehrmaliger Abzug der Selbstbeteiligung Mangelnde Kausalität einer
Obliegenheitsverletzung kann auch bei Unfallflucht Regress entgegenstehen Haftung nach starkem Abbremsen ohne verkehrsbedingten Anlass Mitverschulden bei Zusammenstoß mit einer geöffneten Fahrertür eines parkenden Fahrzeugs Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit geöffneter Tür eines parkenden Fahrzeugs Auffahrender kann gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis bei plötzlichem Stillstand des Vorausfahrenden erschüttern Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehr mit der geöffneten Tür eines anderen Fahrzeugs Alleinverschulden bei Kollision eines rückwärts ausparkenden Fahrzeugs mit Fahrzeug des fließenden Verkehrs Nutzungsausfallschaden auch für erforderlichen Zeitraum der Schadensfeststellung Die Offenbarung des Aufbewahrungsortes eines Wohnungsersatzschlüssels muss kausal für die Entwendung des Fahrzeugs gewesen sein Haftungskürzung auf 100 Prozent wegen Fahrerflucht eines alkoholisierten Fahrers ohne Fahrerlaubnis Kürzung der Kaskoversicherungsleistung auf 25 % bei BAK von 1,09 Promille möglich Zur Abgrenzung von Unfallschäden und Vorschäden Risikoausschlussklausel für Rennveranstaltungen ist wirksam Schadensersatz bei Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug wegen Abrutschens von der Kupplung Vollständige Leistungskürzung bei Trunkenheitsfahrt mit 2,07 Promille Kein Verwertungsverbot einer aus medizinischen Gründen
veranlassten Blutuntersuchung nach einem Verkehrsunfall Interessenkonflikt eines Haftpflichtversicherers möglich bei einem angeblich verabredeten
Unfall Wartepflichtiger darf nicht ohne weiteres auf ein Blinken des Vorfahrtberechtigten vertrauen Verkehrsunfall wegen Einfahrens bei Rotlicht in Kreuzungsbereich kann zu
Alleinhaftung führen Zur Unterbrechung eines Kausalzusammenhangs zwischen Schädigung und Verletzungsfolge bei schwerwiegendem ärztlichen Behandlungsfehler nach einer Körperverletzung Verursachungsbeitrag eines aus einer Grundstückseinfahrt auf Fahrbahn abbiegenden Fahrzeugführers Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung neben der Geltendmachung von Vorhaltekosten und
Schadensminderungspflichten Schutzbriefversicherung: Abtretung eines Anspruchs auf Ersatz von Abschleppkosten durch den Versicherungsnehmer an das Abschleppunternehmen nach dessen Beauftragung durch einen Automobilclub Ansprüche eines Abschleppunternehmens
gegen den Versicherten der Schutzbriefversicherung eines Automobilclubs bei Pannenhilfe Auffahrender kann gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis bei plötzlichem Stillstand des Vorausfahrenden erschüttern Haftungsverteilung
bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehr mit der geöffneten Tür eines anderen Fahrzeugs Alleinverschulden bei Kollision eines rückwärts ausparkenden Fahrzeugs mit Fahrzeug des fließenden Verkehrs Nutzungsausfallschaden auch für erforderlichen Zeitraum der Schadensfeststellung Zurechnung der groben Fahrlässigkeit des Leasingnehmers in der Fremdversicherung Kein Unfall in der Kaskoversicherung bei Schädigung eines
Reifens infolge eines Überfahrens der Bordsteinkante Wirksamkeit
eines in den AKB vereinbarten Abtretungsverbots unter Vorbehalt der Genehmigung des Schutzbriefversicherers Abtretungsausschluss für
Ansprüche auf Schutzbriefleistungen vor endgültiger Feststellung zulässig Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms nur in Ausnahmefällen Anscheinsbeweis bei einem Kettenauffahrunfall nur unter bestimmten Voraussetzungen Keine Aktivlegitimation zur Geltendmachung eines Unfallschadens ohne Eigentumsnachweis Honorarumfrage eines Sachverständigenverbandes berechtigt nicht zur Kürzung der Kosten des Schadensgutachters Kein
Nutzungsersatz für den Ausfall eines Rennrads Überlegungsfrist von fünf Tagen nach Zugang des Gutachtens angemessen Geschädigter eines Verkehrsunfalls muss
vor Einholung eines Sachverständigengutachtens keine Marktforschung betreiben Abschleppvorgang bis zum Heimatort des Unfallgeschädigten ist nur im Ausnahmefall erstattungsfähig Versicherungsnehmer muss Vollbeweis für das Vorliegen von Beschädigungen an seinem Kfz erbringen Bei ungeklärtem Auffahrunfall
kann hälftige Schadensteilung angemessen sein Überwiegende Haftung des im Baustellenbereich einer Autobahn ohne erkennbaren Grund stark Abbremsenden Auffahrunfall bei Abwürgen des vorausfahrenden Fahrzeugs nach Anfahrt vor einer Grünlicht anzeigenden Ampel Zum Nachweis der Kausalität eines Auffahrunfalls für ein HWS- und BWS-Situationstrauma und multiple Bandscheibenvorfälle im Wirbelsäulenbereich Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall
nach witterungsbedingtem Schleudervorgang Unfallgeschädigter istzum bestmöglichen Einsatz seiner Arbeitskraft verpflichtet Reinigung der Fahrbahn von ausgelaufenen Reinigungsmitteln begründet Schadensersatz gegen Verursacher
Zurechnung der Betriebsgefahr beim Brand eines geparkten Kfz Beweiserleichterungen für den Diebstahl gelten nicht für Vandalismusschäden Verkehrsunfallgeschädigter kann bei fiktiver Reparaturkostenabrechnung nur tatsächlich angefallene Bruttokosten geltend machen Formularmäßiger Ausschluss der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung Haftpflichtversicherer eines
Busunternehmens haftet nach Ölunfall für Straßenreinigung Beweis der Entwendung eines Navigationsgerätes bei fehlenden Aufbruchspuren LKw-Fahrer muss beim Abbiegen im Kreuzungsbereich mit Fußgänger- und Radfahrerfurten
Schrittgeschwindigkeit fahren Land kann für Schaden haften, den ein Pkw beim Durchfahren eines Schlaglochs auf einer Autobahn erlitten hat Verjährungshemmung kann bei schwebenden Verhandlungen zurückwirken Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko Verzug des Versicherers mit der Schadensregulierung trotz fehlender Einsicht in die Ermittlungsakte Leistungskürzung bei Verkehrsunfall infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten bei Beauftragung durch den selbst geschädigten Inhaber eines Autohauses Leistungsausschluss
bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung der Verkehrsunfallflucht und mangelndem Kausalitätsgegenbeweis Prüfungsfrist des Versicherers und Auskunfts- und Belegpflicht des
Geschädigten Verschulden bei Befahren einer Busspur überwiegt Außerachtlassen der
Sorgfalt beim Abbiegen Verwertung eines privat aufgenommenen Verkehrsvideos in einem Zivilgerichtsverfahren Unfall zwischen Fußgänger und Kraftfahrzeug Schmerzensgeldbemessung bei mehreren Operationen wegen Knochenbrüchen und bleibenden Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit des rechten Arms und der
rechten Hand Lösung von Fahrzeugteilen während der Fahrt als Unfall? Kfz-Fahrer und Versicherung können auch teilweise für Kollision mit Fußgänger haften, wenn dieser alkoholisiert und unachtsam war Unterlassene Aufstellung eines Warndreiecks auf einer Autobahn kann 50% Mithaftung an einem Unfall begründen Nichtfesthalten beim Anfahren des Busses führt zur Mithaftung Offenbarung des Aufbewahrungsortes eines Wohnungsersatzschlüssels berechtigt nicht notwendigerweise zur Leistungskürzung Regress des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers gegen den mitversicherten Fahrer Zur haftungsbegründenden Kausalität beim sog. „Nicht-Unfall" Umsatzsteuer
kann zu erstatten sein, wenn berechtigter Besitzer nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug anschafft Sorgfältig linksabbiegender Kolonnenführer haftet lediglich mit Betriebsgefahr für Kollision mit überholendem Motorroller Unwirksamkeit einer Klausel in einem Gebrauchtwagen-Garantievertrag über Garantieansprüche Verlust eines Anspruchs des bei einem Unfall Verletzten auf Arbeitslosengeld II als ersatzfähiger Erwerbsschaden Mitverschulden beim Überholen einer Fahrzeugkolonne Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei versehentlich gesetztem Fahrtrichtungsanzeiger Zum Nachweis eines Unfalls in der Vollkaskoversicherung bei unklarer Spurenlage und der vom Versicherer eingewandten vorsätzlichen Herbeiführung des Schadensereignisses nach § 61 VVG a.F. Vollkasko muss für Schäden durch "Reifenplatzer" infolge eines von außen eingedrungenen Fremdkörpers einstehen Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung bei Kraftfahrzeugdiebstahl: Erschütterung der Redlichkeitsvermutung zu Gunsten des Versicherungsnehmers Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung bei Kraftfahrzeugdiebstahl: Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Offenbarung des Aufbewahrungsorts eines Wohnungsersatzschlüssels Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs
mit einem einbiegenden Fahrzeug Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung nach einem Brandschaden: Arglistige Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers
bei Falschangaben zur Kilometerlaufleistung und zu Vorschäden Nachweis eines gestellten Unfallgeschehens kann durch bestimmte Indizien geführt werden Deliktische Haftung des Fahrers eines Mähdreschers Kfz-Fahrer und Versicherung können auch teilweise für Kollision mit Fußgänger haften, wenn dieser alkoholisiert und unachtsam war Unterlassene Aufstellung eines Warndreiecks auf einer Autobahn kann 50% Mithaftung an einem Unfall begründen Mithaftung eines von hinten herannahenden Fahrzeugs bei Kollision auf einer Autobahn möglich Kfz-Führer hat dafür Sorge zu tragen, dass ein im Kfz
befördertes Kind vorschriftsmäßig gesichert ist und es auch bleibt Mitverschulden des geschädigten bei Betreten der Autobahn Geschwindigkeit von 200 km/h schafft erhebliches Gefahrenpotenzial Beweis der Entwendung eines Navigationsgerätes bei fehlenden Aufbruchsspuren; Höhe der Entschädigung Aufklärungspflichtverletzung eines Versicherungsnehmers bei nicht ermöglichter Nachbesichtigung des Kfz durch einen Sachverständigen Ursächlichkeit einer Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers bei vermeintlicher Unfallflucht Zum Regressanspruch der Kfz-Haftpflichtversicherung Bei widersprüchlichen Angaben zu Diebstahl eines versicherten
Motorrades entfällt Anspruch aus Teilkaskoversicherung Versicherer kann nicht in jedem Fall beim Schädiger Regress wegen Unfallflucht nehmen Leasinggeber kann in aller Regel nicht die einfache Betriebsgefahr des KFZ entgegengehalten werden Alleinige Haftung eines
Fahrstreifenwechslers bei Kollision mit herannahendem Fahrzeug Erhöhte
Betriebsgefahr bei erheblicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit Haftung in voller Höhe bei Auffahrunfall nach den Grundsätzen zum Beweis des ersten Anscheins Straßenbaulastträger muss nicht für Reifenschaden beim Befahren eines erkennbar unbefestigten Seitenstreifens aufkommen Schadensersatzansprüche wegen Verschmutzung einer Straße durch ausgelaufendes Motoröl Urteile aus dem Jahr 2013
Bekundung von Beschwerden im Halsbereich am Tag nach einem Unfall genügen zum Nachweis einer Körperverletzung als Unfallfolge Schädiger kann nach einem Verkehrsunfall auch einen Anteil des Urlaubsentgelts zu ersetzen
haben Kfz-Versicherer hat drei bis vier Wochen Zeit zur Regulierung Reifenplatzer kann Unfallschaden im Sinne der AKB sein Haftungsverteilung
zwischen einem einen Stau überholenden Rollerfahrers und einem Wendenden Stauteilnehmers Schmerzensgeld bei einer Oberschenkelhalsfraktur mit Beinverkürzung Halter eines Räumfahrzeugs haftet für Beschädigung eines Fahrzeugs durch Schnee- und Eisbrocken § 5 VVG ist auch für die Einteilung der SF-Klasse unter Vorbehalt anwendbar Beinaheunfall eines Fußgängers mit einem Kraftfahrzeug: 4000 € Schmerzensgeld für posttraumatische Belastungsstörungen Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer GmbH durch Eintragung von Daten eines Schadensfalles bei HIS Kein Anspruch auf Löschung der HIS-Daten bei fiktiver Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens Haftung bei Abkommen eines Fahrzeugs von der Fahrbahn aufgrund einer Ölspur Hälftige Haftungsverteilung möglich bei Kollision eines Lkw mit
Auflieger mit einer Straßenbahn Traktorfahrer trifft bei Kollision mit zu schnellem Kradfahrer Mitschuld wegen unvorsichtigen Ausfahrens aus Grundstücksbereich Dauerfolge eines Verkehrsunfalls in Form einer Gesamt-MdE von 80% rechtfertigt Schmerzensgeld von 250.000 Euro Radfahren in entgegengesetzter Richtung auf dem Radweg begründet überwiegendes Verschulden an Kollision mit Fußgängerin Mehr als Schrittgeschwindigkeit fahrender Fahrzeugführer haftet wegen Kollision mit herbeieilendem Schüler an der Bushaltestelle Erhebliche innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung (70 km/h) rechtfertigt
überwiegende Haftung im Kollisionsfall Grundstücksausfahrer haftet dem ersten Anschein nach für Zusammenstoß mit Kradfahrer Kein Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß mit einem auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer Verlust eines Fahrzeugschlüssels führt nicht per se zur Gefahrerhöhung Zur Gefahrerhöhung bei mangelhaft eingebauten
Tuningteilen Haftungsverteilung nach Kollision bei Fahrstreifenwechsel im Reißverschlussverfahren Schmerzensgeldanspruch
auf Grund eines Verkehrsunfalls: Bemessung bei offener Bursaverletzung, Schleimbeutelentfernung, Innenknöchelfraktur und dauerhafter 10%iger MdE "Beim Betrieb" eines Kraftfahrzeugs als Voraussetzung für die Haftung eines Kraftfahrzeugführers gegenüber einem Radfahrer Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf einer Unfallmanipulation: Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung unter
Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts des beklagten Kraftfahrzeughalters Kfz-Versicherer darf sich mit Vertragsstrafenklausel auch nicht wahlweise die weiteren Rechte bei nicht angezeigten Gefahrerhöhungen sichern Vorläufige Deckungszusage des Kfz-Haftpflichtversicherers lässt Strafbarkeit der "Zulassungsfahrt" mit ungültig gestempeltem Fahrzeugbrief entfallen Haftung des Fahrzeughalters bei Brand in der Tiefgarage Alleinhaftung bei Kollision eines vom Gehweg auf die Fahrbahn wechselnden Radfahrers mit einem Kraftfahrzeug Kein pauschaler
Neu für Alt-Abzug beim Lack Versicherung kann für Verkehrsunfall bei "Spritztour"
mit fremdem Fahrezug ohne Führerschein Regress nehmen Unter 10% liegender Haushaltsführungsschaden kann schadensvermeidend kompensiert werden Häufung ernsthafter Verdachtsmomente kann für Unfallmanipulation sprechen Wirtschaftlichkeitsgebot rechtfertigt Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt Nachhaltige traumatische
Schädigung löst Deliktshaftung für psychische Beeinträchtigungen nach einem Verkehrsunfall aus Leistungsausschluss bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls; Gefahrerhöhung bei Aufbewahrung der Fahrzeugpapiere im Fahrzeug sowie bei Schlüsselverlust Erstattung
der Umsatzsteuer nur bei deren Anfall im Falle der Ersatzbeschaffung Zur Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel wegen falschen Angaben zur jährlichen Fahrleistung Unfallgeschädigter Patient muss gegnerische Versicherung grundsätzlich nicht in Besitz eines Vorerkrankungsverzeichnisses setzen Schaden des Kfz-Leasingnehmers bei Totalschaden besteht im Entzug der Sachnutzung Paketfahrer kann aufgrund Unfallflucht nach Beschädigung einer Mauer vom Versicherer in Regress genommen werden Keine Haftung eines überholenden Radfahrers bei unvermeidbarer Kollision mit dem überholten Radfahrer Unfallursächliche Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands ist bei Haftungsverteilung zu berücksichtigen Erstmaliger Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit im Rechtsstreit Quotale Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Missachtung der Durchfahrtshöhe Versicherer kann Verweisungsprivileg in Bezug auf Leistungsfreiheit nur in Höhe der vertraglich vereinbarten Beschränkung geltend machen Rückgriff des Versicherers beim Versicherungsnehmer wegen im Rahmen der Schadensregulierung
getätigten Aufwendungen Keine unfallbedingte Kausalität zwischen Ausrutschen beim Anschieben eines defekten Fahrzeugs und traumatischem
Bandscheibenvorfall Unfallgeschädigter muss ggf. Vorschäden und
deren Reparatur vortragen Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort als fahrlässige Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers Geradeausfahrer trifft bei Kollision mit Linksabbieger auf ampelgeregelter Kreuzung wegen Fahrens bei "spätem Rot" die volle Haftung Für Doppelversicherung kommt es nicht auf eigenständigen Ursachenbeitrag von Kfz und Anhänger beim Schadensfall an Keine Kaskoentschädigung bei widersprüchlichen Angaben zur Fahrzeugentwendung Kein Anspruch auf
Schadensersatz nach provoziertem Auffahrunfall Sachverständigenverfahren bezüglich des Wiederbeschaffungswerts eines entwendeten Navigationsgeräts Grob fahrlässiges Herbeiführen des Kfz-Diebstahls durch Zurücklassen des Fahrzeugschlüssels in einer unverschlossenen Umkleidekabine Schmerzensgeldhöhe bei HWS-Schleudertrauma, ISG-Blockade und Beeinträchtigung der Lendenwirbelsäule Schadensersatzforderung auf Erstattung von Mietwagenkosten kann wirksam abgetreten werden Schadenregulierung
durch Kfz-Versicherer auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers Beteiligung des angeblich Geschädigten an einer
Vielzahl von Unfällen kann für Unfallmanipulation sprechen Anscheinsbeweis, dass Wartepflichtiger bei einer Kollision im Kreuzungsbereich haftet Zur Unfallbedingtheit eines HWS-Syndroms Fahrer eines Einsatzfahrzeuges darf sich dem für den Gegenverkehr durch Ampelschaltung mit "grün" freigegebenen Kreuzungsbereich nur mit reduzierter Geschwindigkeit nähern Eigene deliktische Haftung eines Elternteils, wenn von ihm zurückgerufenes Kind Unfall verursacht Erklärung "man gehe von einer Haftungsteilung aus" stellt nicht notwendigerweise Schuldanerkenntnis dar Bei Übergreifen eines Brandes auf ein anderes Kfz in einer Tiefgarage kann Haftung des Kfz-Halters in Betracht kommen Aufwendungen wegen verkehrsunfallbedingter Unfähigkeit zur Pflege des
Ehegatten können ersatzfähig sein Kein Rechtsschutzbedürfnis für Unterlassungsklage gegen Haftpflichtversicherer wegen pauschaler Kürzung von Sachverständigenhonoraren Geradeausfahrer trifft bei Kollision mit Linksabbieger auf ampelgeregelter Kreuzung wegen Fahrens bei "spätem Rot" die volle Haftung Für Doppelversicherung kommt es nicht auf eigenständigen Ursachenbeitrag von Kfz und Anhänger beim Schadensfall an Keine Kaskoentschädigung bei widersprüchlichen Angaben zur Fahrzeugentwendung Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort als fahrlässige Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers Haftungsausschluss bei Unfall durch Mithilfe bei Abladetätigkeit Kausalität einer HWS-Verletzung bei geringer Differenzgeschwindigkeit Kein Abzug „Neu für Alt" der Kfz-Kaskoversicherung bei zerkratztem PKW Hemmung des Direktanspruchs dauert nicht unendlich Das Verschweigen zweier nur zwei Monate zurückliegender Unfälle in der Schadenanzeige mit erheblichem Sachschaden ist arglistig Verdienstausfallschaden ist der Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers kongruent Wahlrecht des Geschädigten zwischen Ersatz konkreten Nutzungsausfallschadens und pauschalierter Nutzungsausfallentschädigung (hier: Taxi) Berücksichtigung von Sozialabgaben und Lohnnebenkosten bei einer "fiktiven" Schadensabrechnung Unfallgeschädigter darf bei fiktivem Reparaturkostenersatz Sozialabgaben und Lohnnebenkosten berücksichtigen Belehrung über den Zahlungsverzug der Erstprämie im Versicherungsschein Bei behauptetem Unfallgeschehen auf Parkplatz eines großen Wochenendmarkts ist keine Unfallmanipulation anzunehmen Schmerzensgeld von 1.200 Euro für Distorsion von Halswirbelsäule und Brustwirbelsäule Vom Autovermieter verwendete "No Damage"-Klausel zur Bestätigung schadensfreier Mietwagenübernahme ist unwirksam Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Türöffnen und Kollision mit dem fließenden Verkehr Kfz-Versicherung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Rückforderung von VersLeistungen nach manipuliertem Unfall Zusammenstoß zweier rückwärts ausparkender Fahrzeuge Bei Nichtzahlung der Erstprämie hat Versicherung im Schadensfall Regressanspruch gegen Versicherungsnehmer Kein Mitverschulden eines verunfallten Motorradfahrers wegen des Tragens von Sportschuhen Bei Auffahrunfall nach Abbremsen an ausgeschalteter Baustellenampel kommt eine hälftige Haftungsquote der Beteiligten in Betracht Vergleich über Schmerzensgeldzahlung kann spätere Verschlechterung des Gesundheitszustands mitumfassen 7.500 Euro Schmerzensgeld für eine Schultergelenksverletzung mit zweijährigen Bewegungseinschränkungen und Schmerzen Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang bei einem Sturz eines Verkehrsunfallbeteiligten auf eisglatter Fahrbahn während der Inaugenscheinnahme der
Unfallfolgen Analoge Anwendbarkeit des § 116 Abs. 6
SGB X auf nichteheliche Partnerschaft Erforderlichkeit der ständigen Verfügbarkeit eines Kfz kann ersatzweise Anmietung rechtfertigen BGH Versicherungsschutz durch Fahrbahnbeschaffenheit verursachte Kollision zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug Halter als „Dritter" im Sinne des § 115 VVG Verhältnis von Kraftfahrzeughaftpflicht und Kraftfahrzeugversicherung Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls und Gefahrerhöhung bei Entwendung eines Motorrads Beweis der Vortäuschung der Entwendung eines Motorrades Erstattungsfähige
Kosten für Anmietung eines Ersatz-Rettungswagens Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als arglistige Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers Verletzung der Halswirbelsäule ist bei Heckunfällen nicht per se
ausgeschlossen Maßvolles Bremsen ist auch einem Vorfahrtsberechtigten zumutbar Anrechnung der Geschäftsgebühr auch bei außergerichtlicher Verhandlung mit gegnerischer Kfz-Haftpflichtversicherung ohne diese zu verklagen Anscheinsbeweis kann zu Lasten eines unfallbeteiligten Ausscherenden sprechen Nicht krass überhöhte Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall sind grundsätzlich ersatzfähig Mehrere Indizien können für gestellten Verkehrsunfall sprechen Halterhaftung gilt grundsätzlich nicht für Fahrräder Haushaltsführungsschaden kann nach Kopfteilen berechnet werden Kraftfahrer handelt in der Regel beim Befahren eines Seitenstreifens auf eigene Gefahr Verkehrsunfallhaftung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einer
Autowaschanlage Erstattung von Gutachterkosten bei eigenmächtiger Beauftragung durch den Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung Abzug neu für alt bei beschädigter Brille Grenzen der Sonderrechte des Fahrers eines Rettungswagens im Einsatz Entschädigung für verkehrsunfallbedingt beschädigten
Laptop Keine Fälligkeit von Reparaturkosten bis zur Herausgabe von Originalfotos des Unfallfahrzeugs Halter eines auf voranfahrenden PKW auffahrenden Linienbusses und Halter des PKW haften verletzten Busfahrgästen als Gesamtschuldner Bei Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs kann die angefallene Umsatzsteuer erstattungsfähig sein BGH Tatrichter kann bei Schadensschätzung von den gängigen Mietpreislisten abweichen Keine Halterhaftung nach
Brand durch einen in einer Werkstatt abgestellten Lkw Keine
Anrechnung von Leistungen eines nichtehelichen Lebenspartners auf den Haushaltsführungsschaden Vertragsschluss im Rahmen des vorläufigen Deckungsschutzes Motorradfahrer kann bei Verstoß gegen die Helmpflicht Mitverschulden treffen Ersatz von Reparaturkosten auch bei geringer Überschreitung der 130 %-Grenze möglich Anrechnung ersparter Aufwendungen setzt Erwerbsfähigkeit voraus Darlegungspflicht des Geschädigten bei Vorliegen von Vorschäden am geschädigten Fahrzeug Vorschnelle
Veräußerung des Unfallfahrzeugs Vortäuschung der Entwendung von Fahrzeugteilen (hier: eines Navigationsgerätes) Gefahrerhöhung bei Weiterbenutzung des PKW nach Schüsselverlust Vom Straßenrand Anfahrender kann wegen fehlender Beachtung der Sorgfalt haften Gesellschafter einer OHG gehören zu den mitversicherten Personen Hälftige Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit plötzlich geöffneter Tür eines parkenden Fahrzeugs Subsidiäre Eintrittspflicht des Fahrerschutzversicherers und Anspruchsübergang mit Leistung bzw. Abfindung Zahlungspflicht der Versicherungsprämie nach vorläufiger Deckungszusage Vorsätzliche Verletzung der Auskunftsobliegenheit durch Verschweigen von Vorschäden Abgrenzung von Vorschäden und Unfallschäden Gerichtliche Schätzung des
Verdienstausfallschadens eines Querschnittsgelähmten; Verweis des Kfz-Haftpflichtversicherers auf allgemeine statistische Arbeitsmarktdaten zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben Kein
Quotenvorrecht eines Sozialversicherungsträgers gegenüber einem anderen Zur groben Fahrlässigkeit beim Einschlafen am Steuer Keine Haftung des Landes für einen tödlichen Verkehrsunfall wegen eines auf die Fahrbahn gestürzten Baumes Auffahrunfall zweier Fahrradfahrer Kfz-Eigentümer kann auch bei fehlender Fahrzeugzulassung haften Halter eines Linienbusses haftet (hälftig) für Fußverletzung eines Schülers im Gedränge beim Einsteigen Kfz-Fahrer kann bei Kollision nach StVO-widrigem Fahrspurwechsel voll haften Hälftige Schadensteilung bei Kollision eines Motorrads mit nötigendem Fußgänger auf einem schmalen Feldweg Weitergabe eines Kurzzeitkennzeichens für Kraftfahrzeug an Dritte lässt nicht zwingend Versicherungsschutz entfallen Kfz-Leasinggeberin kann bei Verzicht auf Erstattung des Differenzschadens diesen nicht ersetzt verlangen Unfall beim Rückfahrtsfahren auf einer Baustelle Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahrt in ein höhenbeschränktes Parkhaus
bzw. in eine Parkgarage mit einem gemieteten LKW Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht, Gesamtschuldnerausgleich Haftung bei vorsätzlichem Unfall mit fremdem Kfz Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Leasingfahrzeug Urteile aus dem Jahr 2012Nicht jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort (umgspr. Unfallflucht) stellt zugleich eine den Versicherer zum Refress berechtigende Obliegenheitsverletzung dar Haftung des Halters
eines Schulbusses für Verletzungen eines Schülers beim Anfahren auch ohne Verschulden Anspruchskürzung um 75% bei BAK von 0,54 Promille Ersatzfähige Mietwagenkosten können anhand der Fraunhofer-Liste geschätzt werden Kein Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten für Meldung des Schadens gegenüber der Vollkaskoversicherung des Geschädigten Sorgfaltspflichten für Fußgänger und motorisierte
Verkehrsteilnehmer in einer zweispurigen Einbahnstraße Schmerzensgeldbemessung bei Querschnittslähmung ab dem 6. Brustwirbel
mit einer neurogenen Harnblasen- und Darmentleerungsstörung Addition mehrerer Regresshöchstbeträge bei mehrfacher Obliegenheitsverletzung Gezielt angebrachte Löcher in der Karosserie eines Fahrzeugs stellen keine mut- oder böswilligen Handlungen im Sinne der AKB 08 dar Haftpflichtversicherer darf Geschädigten auf preisgünstigere Angebote eines mit ihm zusammenarbeitenden
überörtlich tätigen Autovermieters hinweisen Streifunfall mit in ihr Fahrzeug einsteigender Fußgängerin Ein querender Fußgänger genießt auch außerhalb förmlicher Fußgängerüberwege Vorrang vor
Kraftfahrzeugen Unaufklärbarkeit einer Kollision von zwei Fahrzeugen führt zur hälftigen Haftung der Beteiligten Bei einem fehlenden Verstoß gegen § 142 StGB liegt auch keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit vor Ein „umfriedeter
Abstellplatz" setzt nicht ein nur mit großem Aufwand überwindbares körperliches Hindernis voraus „Rechts vor links" bei Aufeinandertreffen eines gemeinsamen Geh- und Radwegs und einer Straße Das Familienprivileg nach § 116 Abs. 6 SGB X ist auch auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft anzuwenden Arglistig falsche
Angaben zur Sicherung eines Fahrzeugs führen zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers Bei einem
Verkehrsunfall im Ausland richtet sich die Schuldfrage nach den dortigen Verkehrsvorschriften Fahrt ins Flussbett und Bergung des defekten Fahrzeugs aus Gewässer stellt einheitliches Schadensereignis dar Alleinige Haftung eines Radfahrers, der Gehweg in falsche Richtung nutzt Angebliche
Streifkollision im fließenden Verkehr auf einer Bundesstraße spricht für im Vorfeld manipulierten Unfall Anstiftung bzw. Beihilfe zum Betrugsversuch bei verdeckter Übernahme der Kasko-Selbstbeteiligung bei der Autoscheibenreparatur Kein Anspruch des Unfallgeschädigten auf Ersatz der Anwaltskosten für Anmeldung der Ansprüche gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung Schädiger kann bei fehlerhaftem Spurwechsel voll für einen Verkehrsunfall haften Wirksamkeit einer Klausel über den Wegfall der Haftungsfreistellung bei Nichthinzuziehung der Polizei nach einem Unfall Beschädigung des Kotflügels durch Hauswand Kein Versicherungsschutz in Teilkaskoversicherung für Schäden
durch Dachlawinen Verkehrsunfallflucht in der Kaskoversicherung Nachweis der Vortäuschung eines Diebstahls in der Kaskoversicherung Unfall nach Befahren einer Busspur durch einen Fahrradfahrer entgegen der Verkehrsrichtung Kfz-Kaskoversicherung: Erstattungsfähigkeit von Standkosten, An- und Abmeldekosten und Kosten für eine Wildunfallbescheinigung nach
Wildschaden; Nutzungsausfallentschädigung Vorliegen einer ungerechtfertigte Bereicherung durch die Regulierung eines bewusst herbeigeführten Verkehrsunfallschadens Anwendbarkeit der Benzinklausel bei unzureichender Absicherung des Fahrzeugs nach dem Parken Haftungsteilung bei wechselseitig widerlegtem Anscheinsbeweis für ein Verschulden Nutzungsausfallentschädigung bis zum Abschluss des Rechtsstreits mit der gegnerischen Versicherung Erstattungsfähigkeit von "UPE-Aufschlägen" bei fiktiver Schadensabrechnung Arglistige Obliegenheitsverletzung durch Vorlage manipulierter Rechnungen Vierzig Unfälle in der Vergangenheit zwischen den Unfallbeteiligten können Indiz für fingierten Unfall sein Regelung in Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung kann Versicherungsleistungen auf die Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzgl. des Restwertes begrenzen Parteivernehmung als Beweismittel für eine telefonisch erteilte Deckungszusage für die Reparatur eines Steinschlagschadens Fahrer eines abgeschleppten Lkw haftet ist aufgrund Betriebsgefahr für Schäden durch "Abschlepphindernisse" mitverantwortlich Fußgänger kann nach Kollision mit einem Motorrad für Sorgfaltspflichtverletzung beim Überqueren einer Straße haften Geschädigter kann nach Verkehrsunfall in der Schweiz
Direktsanspruch gegen schweizerischen Versicherer in Deutschland geltend machen Mit einem einheitlichen Schmerzensgeldanspruch werden grundsätzlich sämtliche Schmerzensgeldansprüche abgegolten Haftung des Mieters eines Pkw für durch einen dritten Nutzer verursachte Unfallschäden Kürzung des Leistungsanspruchs des Versicherten um 75 % bei BAK von 0,7 Promille Haftungsverteilung von 50% bei unaufklärbarem Unfallhergang im Falle von feindlichem Grün Verbraucherinsolvenzschuldner kann Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfall
nach Freigabe durch den Treuhänder einklagen Linksabbieger kann bei Kollision mit einem überholenden Fahrzeug allein haften Erstattung tatsächlich angefallenen Mehrwertsteuer auf Reparaturkostenbasis wegen eines Verkehrsunfalls Leistungskürzung in der Diebstahlversicherung: Grob fahrlässiges Verhalten eines Angestellten eines Kraftfahrzeughändlers durch Überlassung des Fahrzeugschlüssels an einen Kaufinteressenten Abtretung
eines Ersatzanspruchs an den Autovermieter Motorradfahrer kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein hälftiges Mitverschulden für die Kollision treffen Unfallbedingter Mietwagenkostenersatz umfasst bei absehbarer
Reparatur keinen Anspruch auf ein Navigationssystem Eigentümer eines drei Jahre alten, beschädigten Kraftfahrzeugs muss günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit in Anspruch nehmen Sturz eines Motorradfahrers auf Rollsplitt in der Regel kein unabwendbares Ereignis Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden auch dann, wenn das andere Kfz auf einer Rampe etwas zurückgerollt ist Bei Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls kann der Geschädigte Verrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen Versicherungsvertrag über vorläufige Deckung kommt mit dem zustande, der als Versicherungsnehmer eingetragen
ist Mieter eines LKW haftet gegenüber dem Autovermieter nicht notwendigerweise für Beschädigung des Fahrzeugs Unfallflucht des Versicherungsnehmers kann zum Verlust seines Kfz-Vollkaskoschutzes führen Deckungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung bei reparaturbedingtem Starten des Motors eines Kfz durch einen
Dritten Leistungsfreiheit bei Falschbeantwortung in der Schadensanzeige Keine Haftung bei Umkippen eines geparkten Motorrads gegen einen geparkten Pkw Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens kann nach einem Verkehrsunfall geboten sein
Linksabbieger
haftet nach Zusammenstoß infolge des Herausragens seines Fahrzeughecks beim Abbiegevorgang auf einen Parkplatz alleine Kfz-Kaskoversicherer wird bei arglistigem Verschweigen von Vorschäden durch den Versicherungsnehmer leistungsfrei Gezielt angebrachte Löcher in der Karosserie eines Fahrzeugs stellen keine mut- oder böswilligen Handlungen im Sinne der AKB 08 dar Haftpflichtversicherer darf Geschädigten auf preisgünstigere Angebote eines mit ihm zusammenarbeitenden überörtlich tätigen Autovermieters hinweisen Volle Haftung
für Anfahren einer auf der Fahrbahn befindlichen Fußgängerin, die in ihr am Straßenrand geparktes Auto einsteigen will Ein querender Fußgänger genießt auch außerhalb förmlicher Fußgängerüberwege Vorrang vor Kraftfahrzeugen Unaufklärbarkeit einer Kollision von zwei Fahrzeugen führt zur hälftigen Haftung der Beteiligten Umfang der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung Ein „umfriedeter Abstellplatz" setzt nicht ein nur mit großem Aufwand überwindbares körperliches Hindernis voraus „Rechts vor links" bei
Aufeinandertreffen eines gemeinsamen Geh- und Radwegs und einer Straße Nach
einem Verkehrunfall kommt es schadensrechtlich auf den konkreten Verdienstausfall (hier: eines Bauingenieurs) an Anspruch auf Zahlung der Versicherungsprämie nach vorläufiger Deckungszusage Kein Versicherungsschutz für den durch ein Falschbetanken des PKW eines Dritten entstandenen Schadens Bandscheibevorfall durch Umdrehen nach einem verkehrsunfallgeschädigten Fahrzeug ist nicht durch
den Unfall eingetreten Kein
Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens bei nur geringer Minderung der Erwerbsfähigkeit (hier: 20%) Versicherer darf auf das Angebot eines überörtlich tätigen Autovermieters hinweisen Pannenhilfe, Haftungsprivilegierung des Helfers Voraussetzungen für den Vorrang eines Kreuzungsräumers ergeben sich aus § 11 Abs. 3 StVO Das Zurückschieben des Fahrersitzes ist Fahrzeuggebrauch Auch
bei der Entwendung von Fahrzeugteilen reicht der Beweis des äußeren Bildes Sorgfaltsanforderungen gegenüber fahrenden Fahrzeugen beim Einsteigen in ein geparktes Kfz Abgrenzung von unfallbedingten Verletzungen und Schäden aus Begehrensneurose Verdrängung des Mitverschuldens des nicht angeschnallten Verletzten durch grob verkehrswidriges Verhalten des Unfallverursachers Regress des Fahrzeughaftpflichtversicherers nach Unfallflucht des Versicherungsnehmers (hier: trotz hinterlassener Visitenkarte am Scheibenwischer) Kein Ersatz von Gutachterkosten bei einem
vom Geschädigten verschuldeten Unbrauchbarkeitsgutachtens Umwandlung einer Kaskoversicherung in Ruhensversicherung bei Abmeldung des Fahrzeuges Zurechnung des Handelns des Geschäftsführeres einer als Versicherungsnehmerin fungierenden GmbH Kürzung der Teilkaskoentschädigung um 50% wegen grober Fahrlässigkeit bei unbeobachtetem Zurücklassen eines Fahrzeugschlüssels in einem Aufenthaltsraum „Gleichmäßigkeitswettbewerbe" und Versicherungsschutz Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Leasing Keine Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Leasingfahrzeug mit hoher Laufleistung Beweislast bei Kollision mit anfahrendem Linienbus Schnee- und Dachlawinen in der Kraftfahrteilversicherung Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel mit hohem Tempo Keine Nutzungsausfallentschädigung für Oldtimer bei Vorhandenseins eines Zweitfahrzeugs -
Morgan +8 Keine Nutzungsausfallentschädigung für nicht allen Tags genutzten Oldtimer - Mercedes Benz 300 SL Zur Berücksichtigung von Versicherungsprämien für private Unfall- und Lebensversicherungen als "fixe Kosten" bei der Ermittlung des Barunterhaltsschadens Angemessene Anspruchsprüfungsfrist für Haftpflichtversicherer Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr Unwirksamkeit des Ausschlusses von Schäden "aufgrund eines Betriebsvorgangs" in A.2.3.2 AKB 2008 Zum Nachweis einer Eigenbrandstiftung zweier LKW Teilnahme eines Beifahrers an einer Autofahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers kann zu Mitverschulden des Beifahrers führen Zum Nachweis eines provoziertem Unfallgeschehens Verlassen des Unfallorts ohne Feststellung zu ermöglichen löst Regressanspruch des Versicherers aus Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei arglistiger Verletzung der Auskunftspflicht durch unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort und anfänglichen Vertuschungsversuchen gegenüber der Polizei Falschbetankung stellt „Gebrauch des Fahrzeugs" dar Schadensminderungsobliegenheit in der Kfz-Kaskoversicherung bei Weiterfahrt nach einem
Wildunfall Kein Versicherungsschutz für Fahrzeugbrand anlässlich von Reparaturarbeiten am Fahrzeug Höhe der üblichen Vergütung eines
Sachverständigen kann nicht nach dem Ergebnis Befragung des BVSK bestimmt werden Gegen einen gestellten Verkehrsunfall kann eine größere Anzahl von Insassen in den beteiligten Fahrzeugen
sprechen Nichtdurchführung eines
Sachverständigenverfahrens bei einem Kfz-Kaskoschaden kann zu fehlender Forderungsfälligkeit führen § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X ist analog auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften anwendbar Kein Regressanspruch des Versicherers wegen Trunkenheitsfahrt des Versicherungsnehmers bei nicht an das neue VVG angepassten AKB Kein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten infolge eines auf Weisung des Kfz-Haftpflichtversicherers für die Widerklage genommenen zweiten Anwalts Kein Schadensersatz allein für die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Mitgesellschafters einer ärztlichen
Gemeinschaftspraxis Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit i. S. v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei arbeitsteiliger Organisation eines SVT Zum Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes Schadensersatzanspruch trotz vorsätzlicher Kollision eines Polizeifahrzeugs mit einem Fluchtfahrzeug zur Hinderung der Weiterfahrt Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte nach einem Unfall im Ausland bei einer Klage des Versicherungsnehmers für den Kaskoversicherer in gewillkürter Prozessstandschaft Geschädigter muss Versicherer bei verzögerter Regulierung auf die daraus folgende
Gefahr einer Schadensvergrößerung hinweisen Gebrauch des Fahrzeugs - hier: Starthilfe Erfordernis eines umfriedeten Abstellplatzes Ermessensentscheidung über Abwehr unbegründeter oder Freistellung von begründeten Ansprüchen Vorschnelle Klage und Kostenfolge Haftungsabwägung bei Unfall mit Pferd Bei Überholvorgang auf der Autobahn mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit kann den Überholenden eine Haftungsquote von 2/3 treffen 3.000,00 € Schmerzensgeld für akute Belastungsreaktion und mittelgradig
depressive Episode des Ehemanns nach Unfalltod der von ihm getrennt lebenden Ehefrau Wegfall des versicherten Interesses in der Kfz-Versicherung Zum Nachweis von mut- oder böswilligen Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen Unrichtige Angaben zur Sicherung eines Wohnwagens Erwerbsschaden bei Ausfall einer Taxe Zum Ersatzanspruch nach Verletzung eines Pferdes Schaden bei Starthilfe mit Überbrückungskabel unterliegt nicht dem Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung Haftungsabwägung bei „rechts vor
links" Haftungsabwägung bei Kreuzungsunfall Linksabbieger, der seine Wartepflicht gegenüber dem Gegenverkehr missachtet, haftet regelmäßig zu 100 % Kein Nutzungsausfall für Zweitwagen Quotenmäßige Haftung gegenüber Geschädigtem zieht quotenmäßige Erstattung der Sachverständigenkosten nach sich Anforderungen an Arglist des Versicherungsnehmers bei vorsätzlicher Unfallflucht Zur Auslegung der Vertragsklausel des § 5 AKB bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Preisaufschlag von 10 % auf
unverbindlich empfohlene Preise für Ersatzteile kann auch bei fiktiver Abrechnung verlangt werden Angemessene Prüfzeit und sofortiges Anerkenntnis des Versicherers Zum Begriff "umfriedeter Abstellplatz" in der
Ruhensversicherung Übliche Vergütung eines Sachverständigen richtet sich nach dem sog. „HB Korridor" der BVSK-Honorarbefragung Kürzung auf Null bei absoluter Fahruntüchtigkeit Kaskoversicherungsleistungen müssen auch die Mehrwertsteuerposition berücksichtigen Voraussetzungen für die Erstattungspflicht des Haftpflichtversicherers für Kosten der Einholung einer Deckungszusage Versicherungsentschädigung aus fremd verschuldetem Verkehrsunfall steht bei Kündigung eines Leasingsvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung dem Leasinggeber zu Mitverschulden eines Beifahrers wegen Kenntnis der alkoholbedingt eingeschränkten Fahrtüchtigkeit des Fahrers setzt Gelegenheit zum Verlassen des Fahrzeugs vor Fahrantritt voraus Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Anwalts, wenn der Versicherer einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten bestellt hat Überprüfung der Haftungsquotelung vom Berufungsgericht Haftung des Linksabbiegers bei Kollision mit überholendem Rettungsfahrzeug Zur Auslegung einer Vergleichs- und Abfindungserklärung in Verbindung mit dem Vorbehalt hinsichtlich zukünftiger materieller und immaterieller Ansprüche Kein Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn nach Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs bei im Übrigen nicht aufklärbarem Sachverhalt Der
Regulierungsbeauftragte einer ausländischen Versicherung ist für eine Schadensersatzklage nicht passivlegitimiert Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls in der
Kfz-Haftpflichtversicherung Entbehrlichkeit der Beweiserhebung über Nachweis des äußeren Bildes eines behaupteten Diebstahls Das bloße „Füreinander-da-sein" der Eltern für ein nach einer ärztlichen Fehlbehandlung behindertes Kind ist nicht als Pflegemehraufwand ersatzfähig Geschädigter eines Verkehrsunfalls kann als Schadensersatz
auch angefallene Umsatzsteuer für ein Kfz-Leasing verlangen Berechtigte Interessenwahrnehmung des Haftpflichtversicherers bei Verdacht einer Unfallmanipulation Auf den Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen fehlender Fahrerlaubnis und Unfallflucht nach § 416 BGB ist § 86 Abs. 3 VVG auch nicht analog anwendbar. Bei grob fahrlässiger Verkennung der Gebotenheit einer Rettungsmaßnahme ist zu quoteln Bei grob fahrlässiger Verkennung der Gebotenheit einer Rettungsmaßnahme ist zu quoteln Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Unfalls Haftungsreduzierung nach Art der Vollkaskoversicherung in gewerblichen Kfz-Mietverträgen Der regressierende Sozialversicherungsträger hat keinen eigenen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch
wegen nach § 119 VVG zu übersendender Kopien Das Verschweigen eines Vorschadens gegenüber dem vom Versicherer beauftragten Privatgutachter stellt eine arglistige Obliegenheitsverletzung dar, über deren Rechtsfolgen nicht belehrt werden muss Berücksichtigung von Entschädigungsgrenze und Selbstbehalten bei Kumulschäden Unfall zwischen Radfahrer und Skater Unfall infolge Nichtbenutzung des Radweges Schädigung bei Starthilfe Betriebsgefahr
eines fahrenden Fahrzeugs tritt bei Verstoß gegen die Verhaltensmaßregeln beim Aussteigen hinter der Betriebsgefahr eines parkenden Fahrzeugs zurück Für Ersatz schockbedingter Schäden bei Todesnachricht eines Kindes ist Sachverständigengutachten nicht zwingend erforderlich Kein Anspruch auf Ersatz höherer Reparaturkosten, wenn die vom Geschädigten durchgeführte Reparatur von den Vorgaben des Sachverständigen abweicht Pflichten des Grundstücksausfahrers Schätzungsbonus für Berufsanfänger bei der Bemessung eines zukünftigen Verdienstausfallschadens Wird ein Kind durch einen Unfall vollständig
erwerbsunfähig, richtet sich der Verdiensterwerbsschaden nach gerichtlicher Prognose des späteren Berufs ohne Unfall Leistungskürzung nach § 81 Abs. 2 VVG erfolgt erst nach Abzug einer etwaigen Selbstbeteiligung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort rechtfertigt bei einem nicht unerheblichen Fahrzeugschaden eine Kürzungsquote von 50% Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Unfalls Abrechnung
nach Erwerb eines billigeren Ersatzfahrzeugs Die Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers als Anerkenntnis und seine Verjährung Prozessführung des Versicherers und RA-Kosten des Versicherungsnehmers Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Regressanspruch des Kaskoversicherers gegen Arbeitnehmer seines Versicherungsnehmers Auslegung eines Verzichts auf die Prüfung des Rechtsübergangs bzw. dem Einwand der mangelnden Übergangsfähigkeit in Teilungsabkommen mit Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Keine Gefahrerhöhung bei Weiterbenutzung des PKW trotz Schlüsselverlustes Klausuliertes Garantieversprechen beim Gebrauchtwagenkauf darf nicht intransparent von Garantieinspektion abhängig gemacht
werden Unwirksamkeit von Haftungsbefreiungen oder -reduzierungen in KFZ-Mietverträgen nach Art der Vollkaskoversicherung Ersatz von Reitkosten als vermehrte Bedürfnisse (§ 843 Abs. 1 2. Alt. BGB) bzw. als einmaliger Mehrbedarf (§§ 249,
251 BGB) nach einem Unfall nur bei therapeutischem Wert in Bezug auf die Unfallfolgen Kein Anspruch auf „Reparaturkostendeckungszusage" für die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes Kein Versicherungsschutz, wenn rotes Kennzeichen nur im Fahrzeuginneren verwahrt und
nicht von außen befestigt worden ist Nur maßvolle Anforderungen an die Prognose einer künftigen Geschäftsentwicklung im Rahmen der Berechnung des Verdienstausfallschadens eines Selbständigen Leistungskürzungsrecht nur bei entsprechender Erklärung des Versicherers Keine Leistungsfreiheit eines Pkw-Haftpflichtversicherers bei fehlerhafter Belehrung über die Rechtsfolge der Nichtzahlung der ersten Prämie Vorrang des fließenden Verkehrs bei Grundstücksausfahrt Recht auf Versicherungsentschädigung bei vorzeitiger Beendigung des Leasingsvertrages Kein Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Fahrzeuges bei Widersprüchen des Versicherungsnehmers im Rahmen seiner persönlichen Anhörung Kein Anspruch gegen den Unfallgegner auf Erstattung der Kosten für die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer des Geschädigten Aufrechnung des Versicherungsnehmers mit eigenen Ansprüchen trotz Schuldanerkenntnis seines Haftpflichtversicherers Bei einem durch ein vorausfahrendes Kfz verursachten Steinschlagschaden kann eine Gefährdungshaftung gegeben sein Bei Regulierung eines Schadens eines Dritten ist der Versicherungsnehmer beweisbelastet für die Pflichtverletzung des Versicherers Unwirksame Sonderbedingungen bei Hagelschäden Abfindungsvergleich unter Vorbehalt, Verjährung Zum Nachweis unfallbedingter SVT-Aufwendungen Werksangehörigenrabatt ist bei konkreter Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall anzurechnen Aufwendungsersatzansprüche
aus GoA als Schadensersatzansprüche nach § 10 Nr. 1 AKB Abgrenzung Unfall-/Betriebsschaden Kein
Ersatz der Mehrwertsteuer bei der Schadensregulierung durch die Teilkaskoversicherung nach dem fiktiven Bruttowiederbeschaffungswert Vollständigkeit einer Reparatur Auch bei Verzug des Kaskoversicherers besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallsentschädigung Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei
arglistigem Verschweigen eines Vorschadens Leistungsfreiheit des Versicherers bei unterbliebenen Angaben zu Vorschäden nach Entwendung des
Pkw Keine „feste Verbindung" von nur mit Klettband im Kofferraum befestigten Bauteilen Regress der Haftpflichtversicherung gegen alkoholisieren Kraftfahrer Pflicht zur Anmietung
eines günstigeren Ersatzfahrzeugs nach Verkehrsunfall Autobahnunfall beim Abschleppen Zweitinstanzliche Haftungsabwägung Neuregelung der häuslichen Pflegehilfe und Anspruchsübergang Mangels Beschädigung einer Sache beim Liegenbleiben eines LKW auf dem Standstreifen besteht kein Ersatzanspruch Unfallmanipulation liegt nahe bei undurchsichtiger und widersprüchlicher Schilderung des gesamten Unfallgeschehens Hälftige Leistungskürzung bei relativer Fahruntüchtigkeit (hier 0,4 Promille) des Kfz-Führers ist angemessen Zum Anspruch auf Erstattung der Rettungskosten nach einem Ausweichmanöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit einem Tier Entscheidung nach § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. setzt eine eindeutige und schriftliche anspruchsbejahende Erklärung des Versicherers voraus Haftungsverteilung bei Sturz eines zum Überholen von 2 vorausfahrenden Fahrzeugen ansetzenden Motorradfahrers aufgrund gleichzeitigen Überholens des vorausfahrenden Fahrzeugs Vertretbare
Falschbeantwortung zum Erwerbspreis eines gestohlenen Kfz Arglistige Obliegenheitsverletzung bei erheblicher Täuschung über den Wert der versicherten und zu entschädigenden Sache oder über diesen Wert bestimmende
Faktoren Der vom Kfz-Haftpflichtversicherer zugesagte Deckungsschutz schließt auch bei Einwand der Unfallmanipulation „Bedürftigkeit" des Versicherungsnehmers im Sinne von § 114 ZPO aus Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der Angemessenheit eines zuerkannten Schmerzensgeldbetrages in der ersten Instanz Nachweis einer HWS-Verletzung bei kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderung von 5
km/h Haftung für Schlaganfall nach Verkehrsunfall In der Fahrzeugversicherung ist eine zu hohe Angabe vorhandener Fahrzeugschlüssel generell nicht geeignet, Interessen des Versicherers zu gefährden. Kfz-Haftpflichtversicherer steht eine angemessene Zeit zur Prüfung seiner Eintrittspflicht von regelmäßig 4-6 Wochen ab Eingang eines substantiierten und
bezifferten Anspruchsschreibens des Geschädigten zu Nicht jede Unfallflucht stellt eine arglistige Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall dar Unzulässigkeit einer Feststellungsklage der Eltern einer getöteten Schülerin auf Berechnung eines möglichen Unterhaltsschadens auf der Basis des Einkommens einer Chemieingenieurin Zur Verlängerung des Nutzungsausfallschadens bei verzögerter Regulierung Bemessung des Haushaltsführungsschadens nach Schulz-Borck/Pardey möglich Fahrzeugversicherer kann Entschädigung auf Differenz zwischen
Wiederbeschaffungs- und Restwert bis zum Reparaturnachweis beschränken Reparatur eines versicherten Fahrzeugs kann auch „vollständig" ausgeführt im Sinne der AKB sein, wenn Herstellerrichtlinien nicht befolgt
wurden Bei in der Nachbarschaft wohnenden Kindern ist die
Fahrgeschwindigkeit nicht generell auf Schrittgeschwindigkeit zu mindern Verkehrsunfallschädiger darf Geschädigten auf eine günstigere und vom Qualitätsstandard gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer „freien Fachwerkstatt" verweisen Ist absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers augenscheinlich, muss die Versicherung dennoch kein Gutachten zur Schuldunfähigkeit schon bei Fahrtantritt einholen Verletzung von Auskunftsobliegenheiten - blindes Unterschreiben der von anderen Personen ausgefüllten Schadenanzeige Ersatzleistung für ein Navigationsgerät Versicherer kann im nachfolgenden Prozess eine
Verletzungsfolge bestreiten, auch wenn er außergerichtlich hierauf eine Teilzahlung geleistet hat Nachweis
eines künftigen Erwerbsschadens Keine HWS- Verletzung beim bloßen Überfahren eines auf der Fahrbahn liegenden Gegenstandes Übergang des Investitionszuschlags nach § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X auf die gesetzliche Krankenkasse Unwirksame Abtretung der Ansprüche auf Ersatz der Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall Grobe Fahrlässigkeit bei Verkehrsunfall nach Einnahme von
Schlafmitteln Quotierung der Gutachterkosten bei Mithaftung Keine Quotierung der Gutachterkosten bei Mithaftung Eine Autobahnmeisterei hat keinen direkten Anspruch gegen den Versicherer auf Ersatz auf
Aufwendungen zur Absicherung eines liegen gebliebenen Fahrzeugs Auslegung eines Teilungsabkommens mit Verzicht des Haftpflichtversicherers auf die Prüfung der Haftungsfrage Der Versicherungsnehmer kann den Kausalitätsgegenbeweis nicht durch Zeugen für eine angeblich
bestehende Fahrtauglichkeit erbringen Die Klausel der Tarifbestimmungen, über die fehlende Schadensfreiheit wegen der Bildung von Rückstellungen für einen gemeldeten Schadensfall ist wirksam Verursacher eines Verkehrsunfalls kann für Aktivierung einer Arthrose haften Fährt ein Radfahrer unangemessen schnell, muss er Schaden nach Unfall selber tragen Kraftfahrzeugversicherer ist nur zum Ersatz der Kosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes eines entwendeten eingebauten Navigationsgerätes verpflichtet Gebrauch eines Kfz beim Umsetzen eines Kfz Teilungsabkommen,
Anspruchsausschluss Nachweis der Kfz-Entwendung Ersatzleistung für ein werkseitig eingebautes Navigationsgerät Kein Anspruch des Geschädigten auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall „bei einfach gelagertem Fall" Verursacht der
Versicherungsnehmer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall ist der Versicherer berechtigt, die Leistung auf Null zu kürzen Nur bei einer tatsächlichen An- und Abmeldung eines Kfz nach einem Verkehrsunfall können Kosten hierfür pauschal abgerechnet werden Motorradfahrer kann bei Kollision mit einem nach links abbiegenden Pkw 100 % Mitverschulden treffen, wenn jener bei unklarer Verkehrslage überholt hat Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 bei nach überhöhter Geschwindigkeit und Verletzung des Rechtsfahrgebots erfolgter Fahrzeugkollision auf einem Parkplatz Offene Teilschmerzensgeldklage nur für Verletzungen bis zur mündlichen Verhandlung Beschwerdewert bei Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse Für das Feststellungsbegehren, dass ein Unfallverursacher zum Schadensersatz verpflichtet ist, falls künftig Umstände eintreten sollten, unter denen das bei einem Verkehrsunfall verstorbene Kind seinen klagenden Eltern gegenüber unterhaltspflichtig geworden wäre, fehlt es an dem gemäß § 256 Abs. 1 ZPO notwendigen Feststellungsinteresse Zeitpunkt
des Übergangs von Schadensersatzansprüchen nach § 1542 RVO, § 116 Abs. 1 SGB X § 6 Abs. 8 Satz 2 der Sonderbedingungen zur Kraftfahrtversicherung von privat genutztem Wohnwagen ist unwirksam Kein Nachweis des Versicherungsfalls bei widersprüchlichen Angaben zum Abstellort des angeblich entwendeten versicherten Fahrzeuges Für den Verjährungsbeginn bei Ansprüchen, die nach § 116 SGB X kraft Gesetzes auf den Sozialversicherungsträger kommt es allein auf die Kenntnis des für den Regress zuständigen Sachbearbeiters voraus Alleine das Schleudern auf schneeglatter Fahrbahnoberfläche bei dem es zu Schäden am versicherten PKW durch den schleudernden Anhänger des Fahrzeugs gekommen ist, stellt keinen "Unfall" dar Ein grob verkehrswidriges Verhalten eines Fußgängers lässt ein geringfügiges Verschulden des Autofahrers und die Betriebsgefahr des Fahrzeugs vollständig zurücktreten Kürzung auf Null der Entschädigung für den Diebstahl des Kfz bei unterlassenem Ergreifen von Schutzmaßnahmen
nach Verlust des Fahrzeugsschlüssels Für die Festsetzung des Schmerzensgeldes kommt es nicht auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an, sondern auf den für einen Fachkundigen absehbaren zukünftigen Zustand des Verletzten an Unfall durch sich öffnende Beifahrertür Beweislast für die Unfallursächlichkeit von gesundheitlichen Beeinträchtigungen Auffahren auf unbeleuchtetes Hindernis ist regelmäßig mitverschuldet, da entweder
unangepasste Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit vorliegt Annahme von Unfallmanipulation ist bei verkehrsuntypischem Unfall mit geringwertigem Fahrzeug und
fehlender Schadenskompatibilität gerechtfertigt 2.000,00 € Schmerzensgeld für Tibiakopffraktur links als Mehrfragmentfraktur und ein Schädelhirntrauma 1. Grades Schmerzensgeld für leichte Verletzungen Erstattung der Besuchskosten bei ambulanter Versorgung des Geschädigten Trunkenheit im Verkehr: Voraussetzungen der vorsätzlichen Tatbegehung bei hoher Blutalkoholkonzentration und Dienstanweisung zur Gefahr im Verzuge bei der Blutentnahme als Umgehung des Richtervorbehalts Hemmung
der Verjährung durch Anmeldung der Ansprüche beim Versicherer Bagatellgrenze für die Erstattung von Sachverständigenkosten liegt bei 1.000,00 € Erforderliche behördliche Maßnahme bei Nachricht über fehlenden Versicherungsschutz eines Kfz Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte nach einem Unfall im Ausland bei einer Klage aus zurück abgetretenem Recht des Kaskoversicherers Verbindlichkeit
des Gutachtens des Obmanns Ersatzleistung bei Elementarschäden von privat genutzten Wohnwagen Schadensersatzanspruch des Leasinggebers Bei Weiterverkauf eines unfallgeschädigten Fahrzeugs vor Ablauf der 6-Monats-Frist ist keine fiktive Schadensabrechnung
möglich Beschädigung des versicherten Kfz nach einem missglückten Entwendungsversuch 75.000 € Schmerzensgeld für schwere Unterschenkelfraktur III.
Grades Regress gegen den den Namen des Fahrers nicht offenbarenden Versicherungsnehmers Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Betriebsgefahr bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn (hier: 160 km/h) Keine Anrechnung der Abwrackprämie auf den Schadensersatz nach Verkehrsunfall Geringe Anforderungen an die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags bei schweren Verletzungen Einholung einer Kostendeckungszusage des Rechtsschutzversicherers zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfallereignis stellt
keine ersatzpflichtige notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung dar Volle Haftung des eine rote Ampel nachts überquerenden, dunkel gekleideten Fußgängers Bemessung des Schmerzensgeldes für ein durch einen Verkehrsunfall verletztes 4 Jahre altes Kind Ersatz der durch fachgerechte Reparatur entstandenen und den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigenden Kosten bei von einem vorgerichtlichen Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert Zur Wirkung einer Reparaturfreigabe durch den Versicherer Prognose der hypothetischen Einkommensentwicklung eines Geschädigten in fortgeschrittenem Alter mit befristeten Teilzeitarbeitsvertrag an einer
Universität und Promotionsabsicht Anscheinsbeweis bei Autobahnunfall Fahrzeugentwendung: Anhörung des Versicherungsnehmers nach § 141 ZPO ist subsidiär Grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, wenn der Fahrzeugschlüssel
in unverschlossener Umkleidekabine zurückgelassen wird Zur Gefahrerhöhung durch ein im Auto befindlichen Fahrzeugscheins Sofortige Fälligkeit der Reparaturkosten und nicht erst nach sechsmonatiger Weiterbenutzung Kostenfestsetzung eines vom Versicherer wegen des Verdachts des Versicherungsbetrugs eingeholten Privatgutachtens Auslegung eines Abfindungsvergleichs Kein Ersatz von Anwaltskosten durch den Schädiger bei
eindeutiger Haftungslage Urteile aus dem Jahr 2010Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger trifft die volle Haftung gegenüber dem Geschädigten Kausalitätsgegenbeweis ist geführt, wenn der Versicherer im Zeitpunkt seiner Entscheidung den verschwiegenen Umstand bereits kannte Trotz Rotlichtverstoß des Unfallgegners kann das Hauptverschulden für eine Kollision bei dem von einem Grundstück auf die Straße einfahrenden liegen Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers für einen gestellten Verkehrsunfall ohne Beteiligung der Fahrzeughalter an der Absprache der Fahrer Beurteilung der Folgenlosigkeit einer Aufklärungsobliegenheitsverletzung nach neuem Recht Verzug des Haftpflichtversicherers in Kfz-Schadensersatzfällen tritt nicht vor Ablauf von vier Wochen nach Schadensanzeige
ein Vereinbarter Selbstbehalt in Versicherungsvertrag ist von der Entschädigungsgrenze abzuziehen Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung, wenn die heimliche Geliebte nicht als Zeugin für eine Entwendung angegeben wurde Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals „beim Betrieb" im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG, wenn das Fahrzeug zum Zwecke von Instandsetzungsarbeiten in einer Werkstatthalle abgestellt wird und drei Tage später in Brand gerät Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen Versicherungsnehmer und mitversicherten Fahrer wegen Aufklärungsobliegenheitsverletzung durch Verschweigen des Fahrers und durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort durch den Fahrer Volle Leistungsfreiheit bei BAK von 1,5 ‰ Haftung bei Fußgängerunfall Ersatz wegen psychischer Unfallfolgen und Beeinträchtigungen
im Haushalt Aufspringen der Motorhaube als nicht versicherter Betriebsschaden wenn der Versicherungsnehmer beim Nachfüllen von Motoröl versehentlich die Ölflasche im Motorraum hat liegen lassen, so dass die Motorhaube nicht richtig geschlossen hat Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals „beim Betrieb" im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG, wenn ein Feuerwehrmann bei Löscharbeiten eines durch einen
überhitzten Auspuff entfachten Garagenbrands durch das Garagendach einbricht und das in der Garage abgestellte Fahrzeug beschädigt Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten durch ein unfallgeschädigten Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt Geschädigter darf auch Richtigkeit des von ihm eingeholten Restwertgutachtens vertrauen Zur erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eine Diebstahls Leistungsfreiheit nach Unfallflucht Keine pauschale vollständige Leistungsfreiheit trotz absoluter Fahruntüchtigkeit Volle Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit Unfall durch nicht erforderliche Ausweichreaktion Kürzung der Versicherungsleistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge Alkoholgenusses Vollständige Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher falscher Angaben in der Schadenanzeige Kostenschutz für den vom versicherten Fahrer beauftragten Rechtsanwalt, wenn der mitverklagte Kfz-Haftpflichtversicherer wegen des Verdachts der Unfallmanipulation dem Prozess nur als Streithelfer beitritt Quotenbildung gem. § 81 Abs. 2 VVG nach einem Unfall infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit Keine Tilgungwirkung einer Zahlung an den Versicherungsnehmer oder an die Werkstatt gegenüber dem durch Sicherungsschein gesicherten Eigentümer Auslegung der Benzinklausel bei Betätigen des Motors anlässlich Fahrzeugbesichtigung Leistungsfreiheit wegen Unfallflucht Fingierter Verkehrsunfall bei Beschädigung eines
Luxusfahrzeugs durch nur für wenige Tage angemeldetes „Schrottfahrzeug" und fehlenden Zeugen („Berliner Modell") Bei Teilungsabkommen mit Kfz-Haftpflicht kann vom Arbeitgeber Kausalitätsnachweis durch Geschädigten und dessen Arzt verlangt
werden Erstattungsfähigkeit der
Smar-Repair-Methode Die verspätete Anzeige des Versicherungsfalls stellt auch ohne ursprünglich beabsichtigte Inanspruchnahme der Versicherung eine Obliegenheitsverletzung dar Grenzen der Prüfungsbefugnis des Berufungsgerichts bei der Schmerzensgeldbemessung Die Einholung der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung ist Annex zur Hauptsache der Verkehrsunfallschadensregulierung Kosten für die Einholung einer Deckungszusage sind kein Schaden Leistungsfreiheit des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Unfallflucht des Versicherten Ersatzanspruch nach Brandschaden Im Sachverständigenverfahren eingeholtes Obmanngutachten ist regelmäßig für alle Beteiligten
verbindlich Kausalitätsgegenbeweis und Arglist in der Kraftfahrtversicherung AKB-Regulierungsvollmacht des Versicherers erstreckt sich nicht auf einen Verzicht auf Gegenansprüche des Versicherungsnehmers Erstattungsfähigkeit von UPE-Zuschlägen Entwendete Kennzeichnen begründen keinen Anscheinsbeweis für eine fehlende Pflichtversicherung des unfallverursachenden Kfz Beim Diebstahl nicht versicherter und von außen nicht erkennbarer Gegenstände entstandene Schäden am Kfz sind vom Versicherungsschutz gedeckt Kein Beratungsfehler bei Versicherung eines Ersatzfahrzeugs ohne Vollkaskoversicherung und Kundenwunsch „Versicherung wie bisher" Kein Anscheinsbeweis zu Lasten des Auffahrenden bei gerade erst durchgeführtem Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden Kein Anscheinsbeweis für Verschulden des Linksabbiegers bei nicht gegebener Sicht auf den Gegenverkehr Direkthaftung für
Regressansprüche des Schädigers Reparatur in freier Fachwerkstatt Bei einer Totalentwendung eines Leasingfahrzeugs ist bei der Bemessung des Wiederbeschaffungswertes auf den Leasinggeber abzustellen Keine Beweiserleichterungen für unredlichen Versicherungsnehmer bei vorgeblichem Fahrzeugdiebstahl Kein Verweis auf Internetbörsen bei entwendetem gebrauchten Navigationsgerät Volle
Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Blutalkoholkonzentration von 1,29 ‰ Ein manipulierter Fahrzeugschlüssel und unplausible Erklärungsversuche des Versicherungsnehmers begründen die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Diebstahls Dauerhafte Verwahrung eines Kfz-Scheins im Fahrzeug Pflicht des Versicherungsnehmers zur Benennung von Unfallzeugen Zur Unfallbedingtheit psychischer Folgereaktionen Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Aktenauszug Versicherter darf früheren tatsächlichen Kfz-Diebstahl der Versicherung nicht verheimlichen, auch wenn er wegen Vortäuschens des Diebstahls vorbestraft
ist Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fahrt mit Sommerreifen bei wechselnden winterlichen Verhältnissen Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung bei BAK von 1,28 0/00 Kein Schadensersatz für die Kosten der Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherers des Geschädigten Keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach des Fahrzeuges Die angemessene Prüfpflicht des Haftpflichtversicherers beträgt maximal 4 Wochen und ist unabhängig davon, ob der Versicherer bereits Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen konnte Kein Anspruch des Geschädigten auf Verzugs- und Prozesszinsen vor Ablauf der dem Haftpflichtversicherer zustehenden Prüfungsfrist Der des Versicherungsbetruges bezichtigter Versicherungsnehmer handelt nicht mutwillig im Sinne von § 114 Abs. 1 ZPO, wenn er im Verkehrsunfallprozess trotz Beitritts seines
Kfz-Haftpflichtversicherers einen eigenen Anwalt beauftragen will Ein Schaden im Rahmen eines Kippvorgangs durch die unterbliebene Kontrolle eines Sicherheitsbolzens ist ein nicht versicherter Betriebsschaden Gewinnermittlung nach Personenschaden im selbstständigen Beweisverfahren Wirksamkeit der
Mehrwertsteuerklausel in den AKB Zur Berechnung des unfallbedingten Verdienstausfalls eines selbständigen
Zahnarztes Zur Abrechnung bei Teilreparatur Schätzung des Haushaltsführungsschadens anhand des Tabellenwerks von Schulz-Bork/Hoffmann unter Beachtung der Anzahl von zum Haushalt gehörender Personen Entgangene Nutzung eines privat gehaltenen Reitpferdes ist nicht ersatzfähig Grob fahrlässige Herbeiführung eines Unfalls bei Anzünden einer Zigarette auf frostiger Fahrbahn Hälftige Kürzung der Versicherungsleistung, wenn der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Kfz in eine Kreuzung eingefahren ist, obwohl die Ampel schon mehrere Sekunden lang Rotlicht angezeigt hat Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Übergabe des Kfz-Schlüssel an stark alkoholisierte Personen Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls beim Abkommen von der Fahrbahn beim Abbiegen in Seitenstraße in dem Versicherungsnehmer bekannter Wohngegend bei winterlichen Straßenverhältnissen Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in zu niedrige Einfahrt eines Parkhauses Verkehrsunfallflucht führt nicht zu einer generellen Umkehr der objektiven Beweislast Leistungsfreiheit des Versicherers wegen ins Blaue hinein
abgegeben (falschen) Angaben zum Kilometerstand eines entwendeten Pkw Bei zerstörter oder abhandengekommener Brille ist nur der Zeitwert zu ersetzen Unzulässige Internetveröffentlichung von Kfz-Lichtbildern aus Sachverständigengutachten des Unfallgeschädigten zwecks Überprüfung des Restwerts durch den Versicherer Keine Nutzungsentschädigung für die Dauer der Entscheidungsfindung bezüglich Reparatur oder Neuerwerb Verkauf des Unfallfahrzeugs über dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert Geschädigter verstößt gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er vor der Veräußerung seines unfallbeschädigten Fahrzeugs ein erheblich günstigeres Restwertangebot aus dem Internet nicht annimmt, obwohl der Interessent bereit ist, das unfallbeschädigte Fahrzeug
beim Geschädigten abzuholen und den Kaufpreis in bar zu entrichten Normaltarif bei Mietwagenkosten kann anhand von Listen oder Tabellen geschätzt
werden Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall mit einem 10-jährigen Kind, welches hinter einem LKW ohne zu gucken auf die Straße rennt Erstattungsfähigkeit
von Verbringungskosten Keine PKH bei gezahltem Schmerzensgeld Keine Haftung für psychische Unfallfolgen nach Bagatellunfall Abrechnung von fiktiven Stundenkosten einer Fachwerkstatt durch Geschädigten kann Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen Kein Barunterhalt wegen Tötung der Mutter bei vereinbarter strikter Aufgabenteilung unter den Eltern Vorfahrtsberechtigter Fahrer muss im Kreuzungsbereich bei erkennbarer Vorfahrtsmissachtung durch einfahrendes Fahrzeugs äußerst recht fahren Erforderlicher Vortrag bei Fahrzeugdiebstahl Anforderungen an Klage auf weiteres Schmerzensgeld nach rechtskräftigem Vor-Urteil Wiederbeschaffungspreis eines Navigationsgerätes Wiederbeschaffungspreis eines Navigationsgerätes Kausalität bei Obliegenheitsverletzungen bei nachträglicher Berichtigung der Falschangaben Versicherungsnehmer steht Neuwertentschädigung nach Entwendung eines eingebauten Navigationsgerätes zu Bei Führen eines Kraftfahrzeugs im alkoholbedingten Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit ist in der Kaskoversicherung eine Leistungskürzung nach § 81 VVG auf "Null" gerechtfertigt Sachverständigenverfahren als Fälligkeitsvoraussetzung für die Versicherungsleistung - Hinweispflicht des Versicherers auf die Regelungen in § 14 AKB Beweis des Versicherungsfalls gegen Schäden bei Vorschäden Nachhaltigere Unfallbeteiligung führt zur erhöhten Haftung Kein Anscheinsbeweis für Haftung für
Auffahrunfall nach verbotswidrigem U-Turn Auch bei außergewöhnlichen Unfallkonstellationen darf das Gericht seine Überzeugung anhand von Anscheinsbeweisen bilden Kein Kostenersatz für die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung nach einem Unfall Beweis von Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen Unfallmanipulation und Schuldanerkenntnis Beweis für Gesundheitsschaden des Patienten durch Einnahme eines Medikamentes (Medikamentenschaden) Abrechnung auf Neuwagenbasis Abgrenzung zwischen Diebstahl, Trickdiebstahl, Betrug und Unterschlagung bei Fahrzeugherausgabe und anschließender Entwendung Nutzungsausfallentschädigung auch für ein gewerblich genutztes Fahrzeug (hier: Ferrari zu
Repräsentationszwecken) Nur vager zeitlicher
und räumlicher Zusammenhang von Ausfahren aus Einfahrt und Sturz eines Radfahrers reicht nicht für Anscheinsbeweis Anscheinsbeweis der Unfallursächlichkeit bei Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger streitet nur bei übersichtlicher Straße gegen diesen Fiktive Schadenabrechnung, Hinweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit Sozialversicherungsträger-Regress nach Verletztengeldzahlung an Unternehmer Haftungsquote von 50: 50 bei einer
Kollision eines Linksabbiegers mit einem gegen das Überholverbot verstoßenden Verkehrsteilnehmers Beweislast für vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls durch den Versicherungsnehmer obliegt dem Versicherer Halter eines beim Startvorgangs explodierten Fahrzeugs haftet aus Betriebsgefahr für dadurch hervorgerufene Beschädigungen anderer Fahrzeuge Inländische
Schadensregulierungsbeauftragte von im EU-Ausland ansässigen Haftpflichtversicherungen sind nicht zustellungsbevollmächtigt Unfallgeschädigter hat mangels Erforderlichkeit keinen
Anspruch auf Ersatz von mehrwöchigen Standkosten für PKW mit Totalschaden Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers nach Diebstahl des Kfz bei Vorlage eines wissentlich gefälschten Kaufvertrages Haftung eines Kraftfahrers für Unfall nach Zusammenprall mit Wild bei fehlender Sicherung der Unfallstelle aufgrund irriger Annahme der Verendung des Wilds Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß trotz - besser: gerade wegen - der
Unübersichtlichkeit der Kreuzungssituation Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn
Versicherungsnehmer trotz blendender Sonne mit unverminderter Geschwindigkeit in Kreuzungsbereich einfährt Selbst bei einfachen Sachverhalten ist dem Kfz-Haftpflichtversicherer eine >Bearbeitungszueit von einigen Wochen (hier: 3) zuzubilligen Feststellung einer Primärverletzung nur durch Strengbeweis Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz Hälftige Haftung beim Rückwärtsfahren beider PKW Kein Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach einem Suizidversuch nach einem
Unfall ohne Primärverletzung Bei Fahrzeugteilediebstahl bestimmt sich auf Wiederbeschaffungswert beschränkter Entschädigungsanspruch nach Kosten für gleichwertiges Teil Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls Schausteller-Kaskoversicherung: Obliegenheit zur ständiger Beaufsichtigung des versicherten Fahrgeschäfts Beschädigung
des Zugfahrzeugs durch Schlingern des Anhängers ist nicht versicherter Betriebsschaden Geschädigter eines Verkehrsunfalls mit 7 Jahren altem Auto muss sich
auf nicht markengebundene Fachwerkstatt verweisen lassen Unfallgeschädigter mit Vollkaskoversicherung ist gehalten, diese vorrangig in Anspruch zu nehmen Sachverständigenkosten zur Schadensfeststellung im Rahmen eines Verkehrsunfalls sind bei berechtigtem Zweifeln ein Kostenvoranschlag erstattungsfähig Schadensminderungspflicht gebietet Reparatur in einer gleichwertigen, nicht markengebundenen Fachwerkstatt Belassung des Fahrzeugscheins im Auto stellt keine wesentliche Gefahrerhöhung
dar Fiktive Schadensberechnung bei einem "Unikat" - Kein über den Wiederbeschaffungswert hinausgehender Schadensbetrag bei fiktiver Schadensberechnung eines als Unikat anzusehenden Fahrzeugs Bei vorhersehbarem Spurwechsel im Reißverschlussverfahren Anrechnung der Betriebsgefahr bei Fahrzeugführer auf durchgängiger Spur Fahrstreifenwechsler haftet für Unfallschäden des Ausweichenden, wenn unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht Zur Leistungsfreiheit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach Alkoholgenuß Keine hohen Anforderungen an das Vorliegen von Ausfallerscheinungen bei einer BAK von 0,9 Promille Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit vor (Trunkenheitsfahrt) und eine weitere nach Eintritt des Versicherungsfalles (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) sind die
Leistungsfreiheitsbeträge zu addieren Angemessenheit von Mietwagenkosten beurteilt sich nach dem Marktpreisspiegel des Fraunhofer Instituts Direktvermittlungsangebot des Unfallgegners bezüglich günstigerem Mietwagenangebot muss Unfallgeschädigter nicht annehmen Kein Verzicht auf Gegenansprüche des einen Unfallgegners wenn der Haftpflichtversicherer beider Unfallgegner die volle Haftung des einen Unfallgegners anerkennt Verletzung
des Regulierungsermessens des Kfz-Haftpflichtversicherers nur bei völlig unsachgemäßer Schadensregulierung Mindestens hälftige
Leistungsfreiheit bei grob fahrlässigem Rotlichtverstoß Anscheinsbeweis für Alleinhaftung des Fahrstreifenwechslers nach Kollision mit einem ihn überholenden Fahrzeug Keine Gefährdungshaftung für nicht in öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden
Anhänger Anspruch
auf Ersatz von unfallbedingten Mietwagenkosten in Höhe eines Aufschlags von 20 % auf den Normaltarif nach Schwacke-Automietpreisspiegel Abzug Neu für Alt auch für Ersatzleistung für
Motorradfahrerschutzkleidung Keine Gebührenerhöhung bei Vertretung eines Kfz-Haftpflichtversicherers als Partei und als
Nebenintervenient Bei der Ermittlung eines Verdienstausfallschadens vor Eintritt in das Berufsleben ist Prognose über voraussichtliche berufliche Entwicklung vorzunehmen Geringe Auffahrgeschwindigkeit auf Fahrzeug spricht gegen eine Verletzung der Halswirbelsäule Geschädigter muss sich bei fiktiver Abrechnung nicht auf vom Versicherer bei einer Werkstatt vereinbarten Stundenverrechnungssätze beschränken lassen Versicherungsschutz in der Teilkasko ist nicht nur auf Fahrzeugschäden beschränkt, die bei Diebstahl des Fahrzeugs oder von mitversicherten Teilen des Fahrzeugs
verursacht werden (hier: Fahrzeugschäden wegen Entwendung einer im Fahrzeug liegenden Jacke) Kürzung des Schmerzensgeldes für Schienbeinausrissbruch mit Riss- und Quetschwunden wegen nicht getragener Motorradschutzkleidung Ersatz der Löschschäden für einen brennenden LKW Schätzung des tatsächlichen Erwerbsschadens eines Selbstständigen bei Legalzessionsregress des Sozialversicherungsträgers Kongruenter Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Zusammenstoß eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn liegen gebliebenen Kraftfahrzeug; Schadensersatzanspruch der Hinterbliebenen auf entgangenen Unterhalt bei Bezug einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente Grob fahrlässige Unfallverursachung im Sinne des
§ 110 SGB VII Nachweis eines unfallbedingten Schadens am versicherten Fahrzeug; Indizien für manipulierten Unfall Verbindlichkeit der Feststellungen im Sachverständigenverfahren Umfriedeter
Abstellplatz bei Saisonkennzeichen Verletzung von Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Verbot willkürlicher Gerichtsentscheidungen durch eine fehlerhafte Beurteilung des haftungsrechtlichen Kausalzusammenhanges zwischen einem Verkehrsunfall und dem
Verdienstausfall des Unfallopfers Hinweis- und Belehrungspflicht des Versicherers bei einheitlichem Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Kaskoversicherung und teilweiser Ablehnung Treuwidrige Beanstandung von Reparaturkosten durch den Versicherer nach deklaratorischem Schuldanerkenntnis Zur Kausalität bei Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Anzeige des Versicherungsfalls Beweislast für nicht zugänglichen günstigeren Unfallersatztarif liegt beim Geschädigten Beitritt als Streithelfer bei Betrugsverdacht Bei
Nebenintervention des Kfz-Haftpflichtversicherers benötigt der Fahrer auch bei Leistungsfreiheit wegen Vorsatzes gemäß § 152 VVG a. F. keinen eigenen Anwalt Keine erhöhte Gebühr bei Tätigkeit für Partei und
Streithelfer Ursächlichkeit eines Unfalls für einen Bandscheibenvorfall Kürzung der Leistungspflicht um 75%, wenn Versicherungsnehmer es zulässt, dass der erkennbar alkoholisierte Fahrer das Fahrzeug führt Keine grobe Fahrlässigkeit bei Entwendung eines - kurze Zeit - unverschlossenen Porsches, auch wenn sich auf der Rückbank in dem Jackett des Versicherungsnehmers der Fahrzeugschlüssel befindet Wirksame
Haftungsfreistellung eines Fahrzeugvermieters setzt Einarbeitung der Quotelungsvorgabe des § 81 Abs. 2 S. 2 VVG n.F. voraus Anforderungen an die Ermittlung eines ersatzfähigen Verdienstausfallschadens bei Selbständigen Gefährdungshaftung eines Mähdreschers als
selbstfahrende Arbeitsmaschine; Bewertung des Mitverschuldens bei Verkehrsverstoß aller Beteiligter Versicherungsnehmer hat die volle Beweislast für die Abgrenzung von Vorschäden gegenüber dem behaupteten Unfallschaden Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse auch bei Ersatz der Aufwendungen des Versicherers durch regresspflichtigen Versicherungsnehmers Auskunftsobliegenheit nach dem Versicherungsfall durch unzutreffende Angaben zum Zustand des Kfz - Belehrungspflicht bei Arglist des Versicherungsnehmers Auskunftsobliegenheit nach dem Versicherungsfall durch falsche Angaben zur Laufleistung des Kfz Haftung des Versicherungsvertreters auf Schadenersatz aus fehlendem Versicherungsschutz Fristgerechte Schadenanzeige Kein Verweis auf Internet-Restwertangebote Reparaturkosten
bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert Zurechnung der einfachen Betriebsgefahr zum Fahrer Schädiger kann Geschädigten auf kostengünstigere Reparatur in freier Werkstatt nur bei technischer Gleichwertigkeit verweisen Restwertanrechnung bei Weiterbenutzung Abrechnung auf Neuwagenbasis Beweislast für
Wildunfall Die Redlichkeit des Versicherungsnehmers ist bei einem Verschweigen von für den behaupteten Diebstahl wichtigen Umständen erschüttert Grob fahrlässige
Herbeiführung des Unfalls durch Missachten eines Stoppschildes Kein Direktanspruch gegen den Versicherer wegen Ansprüchen gegen den vorsätzlich handelnden Fahrer (hier: Suizid) Kfz-Entwendung: Nachweis, grob fahrlässige Herbeiführung, Gefahrerhöhung, Ersatz von Mehrwertsteuer Den Wiederbeschaffungswert leicht übersteigende unfallbedingte Reparaturkosten eines
nicht marktüblichen LKW-Anhängers sind erstattungsfähig Aufforderung zur Stellungnahme zu einem Gutachten stellt keine Auskunftsobliegenheit dar Marktpreisspiegel Mietwagen des Fraunhofer Institutes contra Eurotax-Mietpreisspiegel Haftungsverteilung bei Kollision zwischen PKW und entwichener Kuhherde Schmerzensgeld für Knöchelverletzung Nach einer vorherigen Ablehnung des Kaskoversicherungsschutzes durch den Versicherer ist kein erneuter Hinweis bei einem Antrag auf Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz nötig Bei der Quotenbildung im Rahmen der groben Fahrlässigkeit sind Stufen von 0, 25, 50, 75 und 100 % sachgerecht Reichweite des Regulierungsermessens bei einer Begegnungskollision Bindungswirkung des Haftungsprozesses für das
Deckungsverhältnis Das selbständige Rollen eines PKW in einen Weiher trotz betätigter Feststellbremse stellt einen Unfall und keinen Betriebsschaden dar Mehrwertsteuerklausel mit Ausschluss der Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis in den AKB ist wirksam Auch im ruhenden Verkehr kann eine generelle
Überforderungssituation eines 9-jährigen Kindes bei Kollision mit PKW nicht ausgeschlossen werden Mitverschulden eines Vorfahrtsberechtigten im
Kreisverkehr, der die Mittelinsel überfährt und dann mit einem Vorfahrtspflichtigen zusammenstößt Zur Aufklärungspflicht des Versicherers für fehlenden Kaskoversicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei Wirksamkeit der Regelung in § 13 Abs. 5 AKB Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Rotlichtverstoß Zu den für die Individualisierung eines Versicherungsfalls vom Versicherungsnehmer nachzuweisenden Umstände gehört auch die Lage der Unfallstelle Urteile aus dem Jahr 2009Der Versicherer muss die Ursächlichkeit grob fahrlässigen Verhaltens für die Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Entwendung nachweisen Grob fahrlässige Verursachung der Fahrzeugentwendung durch
Zurücklassen von Schlüssen und Fahrzeugschein im unverschlossenen Fahrzeug Anrechnung von Leistungen Dritter auf die Versicherungsforderung Beweis der Kfz-Entwendung - hier: Fehlende Glaubwürdigkeit für das äußere Bild Keine Fälligkeit der Versicherungsleistung vor Durchführung des Sachverständigenverfahrens KFZ-Kaskoversicherer ist bei vorsätzlich falschen Angaben des Versicherungsnehmers zu einer Reparatur von Vorschäden
leistungsfrei Zur Erstattungsfähigkeit von Stundenverrechnungssätzen der markengebundenen Vertragswerkstatt am Wohnort des Geschädigten Leistungsfreiheit nach Falschangaben zum Unfallgeschehen Gestellter Unfall ohne Beteiligung der Kfz-Halter Unzumutbarkeit
eines Mietwagenwechsels Verjährungsbeginn infolge grob fahrlässiger Unkenntnis Eine Zeugenaussage hat kein größeres Gewicht als die Erklärung einer persönlich angehörten Partei (hier: Nach Abtretung des Anspruchs nach einem Verkehrsunfall) Kostenerstattung für ein von einem Kfz-Haftpflichtversicherer bei Verdacht der Unfallmanipulation vorprozessual eingeholtes Sachverständigengutachten Bei Autounfällen können Sozialversicherungsträger als Legalzessionare der Geschädigten nicht am Ort ihrer Niederlassung klagen Kein Anspruch auf Ersatz der fiktiven Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung trotz Reparaturfähigkeit des Fahrzeugs Beweis für eine Kfz-Entwendung Schadensteilung zwischen absolut fahruntüchtigem Fahrer (2/3) und alkoholbedingt
komatösem und nicht angeschnallten Beifahrer (1/3) Kein Gebrauch des Fahrzeugs, wenn die
Warenlieferung eines LKW irrtümlich in ein falsches Silo gepumpt wurde Sturz eines Radfahrers nach unvorsichtigem Türöffnen 4.000,00 € Schmerzensgeld für
Unfalltod 2 Stunden nach dem Verkehrsunfall Unvorsichtiges Türöffnen und Einparken auf öffentlichem Parkplatz Eine pauschale Vertragsstrafe von 500,00 € bei Überschreitung der vereinbarten Laufleistung ist nicht unangemessen In
der Vollkaskoversicherung geltender Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Bedienungsfehlers schlägt nicht auf Teilkasko durch Nutzungsausfallentschädigung auch für ein gewerblich genutztes, nicht unmittelbar der Gewinnerzielung dienenden Fahrzeug Unzulänglichkeit eines günstigeren Normaltarifs bei besonderer Dringlichkeit Ein „garagenmäßiges Unterstellen" kann auch in einer Verwahrung über eine längere Zeit ohne Reparaturauftrag liegen Das Entfernen vom Unfallort trotz Zurücklassen des Fahrzeugs samt Papieren stellt
eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit dar Beweis des Kfz-Unfalls Unfall durch Spanngurt eines Mofa-Anhängers Verlust des Anspruchs auf ALG II kein ersatzfähiger
Schaden Keine Pflicht des Versicherungsnehmers sich auf ein Restwertangebot eines nicht in Wohnortnähe ansässigen Händlers einzulassen, wenn diese nicht bereit ist das Fahrzeug beim Versicherungsnehmer abzuholen Keine persönliche Haftung des Geschäftsstellenleiters eines Versicherers bei mündlichem Versprechen, für eine
Kaskoversicherung zu sorgen Kfz-Haftpflichtversicherer haftet nicht für Schäden, die beim Pumpen einer Lieferung aus dem Tank eines LKW in ein falsches Silo
entstehen Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zurücknahme der Höherstufung nur bei völlig unsachgemäßer Regulierung des Versicherers Nichttragen von Motorradschutzkleidung als schmerzensgeldminderndes Mitverschulden Mietwagenunternehmen muss grundsätzlich bei jedem über dem
Normaltarif liegenden Unfall-Fahrzeug-Ersatztarif auf die Gefahr einer bloßen Teilregulierung durch den Versicherer hinweisen Keine
Entschädigung bei Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit (95 km/h statt 70) und Falschangaben des Versicherungsnehmers zur gefahrenen Geschwindigkeit Sachliche Zuständigkeit für Regressklage des Kaskoversicherers gegen
Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers (Kfz-Leasingnehmer) Eine
Klageveranlassung besteht erst bei einer Verzögerung der angemessenen Prüfung durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer Anspruch auf fiktive Reparaturkosten trotz Schadensbeseitigung durch Reparatur eines später erfolgten versicherten Zweitschadens Abzug neu für alt bei Entwendung von fest eingebauten Navigationsgeräten des Fahrzeugherstellers Ein Handy gehört nicht zu den versicherten Teilen eines Fahrzeugs und ist daher im Entwendungsfall nicht vom Versicherer zu ersetzen Zur Schätzung des Wiederbeschaffungswertes eines entwendeten Navigationssystems kann auf Angebote gewerblicher Händler im Internet abgestellt werden Keine unangemessene Benachteiligung des Mietwagenkunden, wenn dieser nach einem Unfall vertraglich verpflichtet wird, die Polizei hinzuzuziehen Zur Wirksamkeit einer Kündigung eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrages durch faksimilierte Unterschrift zweier Prokuristen des Versicherers Versicherungsnehmer obliegt volle Beweislast für den Umfang von Neuschäden, wenn das Fahrzeug auch Vorschäden aufgewiesen hat Versicherer darf selbständig darüber entscheiden, ob er in die Regulierung eintritt und ist deshalb nicht an die Bitte des Versicherungsnehmern, den Schaden nicht zu regulieren, gebunden Versicherungsnehmer muss sich auch bei fiktiver Abrechnung nicht auf niedrigere Stundenverrechnungssätze als diejenigen einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen lassen Überfahren eines bereits toten Tieres als Kaskoschaden Anwendung von § 5 Abs. 2, 3 VVG a. F. bei gemeinsamen Antrag auf Kfz-Haftpflicht und einer -Kaskoversicherung, wenn Versicherer nur Haftpflichtantrag annimmt AGB-rechtliche Beurteilung von Regelungen der Ersatzleistung in § 13 AKB Haftung des Fahrers eines gemieteten Kfz, der nicht selbst Mieter ist, gegenüber dem Vermieter wegen der Folgen eines Rotlichtverstoßes Nachweis einer Vertragsänderung; grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei einer Entwendung eines
Motorrads Grob fahrlässige Herbeiführung eines
Kfz-Unfalls durch Ermöglichung der Entwendung der Kfz-Schlüssel Haftungsabwägung bei Fußgängerunfall Zur Erstattungsfähigkeit von Ersatzteilaufschlägen und Verbringungskosten Versicherungsnehmer hat bei unredlicher Erklärung eines PKW-Diebstahls im
Ausland keinen Anspruch auf Kaskoentschädigung Kein Anspruch auf Ersatz fiktiver Kfz-Neuanschaffungskosten Besuchskosten des Lebenspartners während stationären Aufenthalts des Verletzten Ein Beifahrer wird jedenfalls dann im Sinne des § 8 Nr. 2 StVG beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig, wenn er dem Fahrer das
Kraftfahrzeug zur Verfügung stellt und Einfluss auf die Fahrstrecke nimmt Haftung für unerwartete Fahrbahnhindernisse Versicherungsschutz aufgrund der "erweiterten Alkoholklausel" bei Trunkenheitsfahrt jenseits der 1,3-Promille-Grenze Verletzung der Auskunftsobliegenheit bei Unfallflucht nach einem Schaden von „nur" 800 € Gegenbeweise
bei absoluter Fahruntüchtigkeit setzt Vollbeweis eines unabwendbaren Ereignisses voraus Eine Regelung in den AKB über die Erstattung nur
tatsächlich angefallener Umsatzsteuer ist wirksam Eine Klausel in den AKB über die Erstattung nur des
Wiederbeschaffungsaufwandes bei nicht fachgerechter Reparatur ist wirksam Bei Nebenintervention des Kfz-Haftpflichtversicherers benötigt der mitversicherte Fahrer auch beim Verdacht der Unfallmanipulation keinen eigenen Anwalt Anforderungen an die Verwahrung der Kfz-Schlüssel bei Neigung des 18-jährigen Sohnes zum Autofahren ohne Fahrerlaubnis Versicherungsschutz für Brand nach falschem
Betanken eines Kfz Schätzung von Mietwagenkosten nach Fraunhofer IAO Abrechnung
auf Neuwagenbasis bei einem weniger als einem Monat alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von weniger als 1.000 km Vorzeitige Klageerhebung gegen Haftpflichtversicherer Versicherer ist berechtigt, die Prüfungsfrist für seine
Regulierungsentscheidung auszuschöpfen Verletzung eines Dritten durch Abrutschen eines zur Sicherung der Ladung benutzten Spanngurtes ist ein Schaden durch den Gebrauch eines Kfz Kein bloßer Betriebsschaden bei Unfall wegen nicht betätigter Handbremse Kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers gegenüber einem Bereicherungsanspruch des Versicherers Grobe Fahrlässigkeit bei Zurücklassen eines Schlüssels im Auto - scheiternder Kausalitätsbeweis wegen Unauffindbarkeit des entwendeten Fahrzeugs Grobe Fahrlässigkeit bei Entwendung eines über Nacht unverschlossenen Pkw Zum Verhältnis der Versicherungsfälle Diebstahl und Brand Tatsachen, die für eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Versicherungsfalls Entwendung sprechen und deren Vortrag das Berufungsgericht nachgehen muss Auskunftsobliegenheit nach dem
Versicherungsfall bei Kleinst-Vorschäden Erstattungsfähigkeit von Gebühren eines
geschädigten Rechtsanwalts im Falle der Eigenvertretung Kein Übergang von Schadensersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft auf den Kfz-Kaskoversicherer (analoge Anwendung von § 67 II VVG) Nachfrageobliegenheit des Versicherers Haftungsverteilung bei einem Kettenunfall Keine Unfallflucht, wenn Unfallverursacher erst nach 1,5 km vom Unfall erfährt und dennoch weiterfährt Ein mobiles Navigationsgerät ist kein mitversichertes Zubehörteil Kaskoversicherer muss nicht nur das Navigationsgerät, sondern auch
die dazugehörige CD ersetzen Eine pauschale Vertragsstrafe von 500,00 € bei Überschreitung der vereinbarten Laufleistung ist nicht unverhältnismäßig Beim Vergleich der vom Sachverständigen kalkulierten Kfz-Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert ist in der Regel auf die Brutto-Reparaturkosten abzustellen § 13
Abs. 6 AKB, wonach die Umsatzsteuer vom Versicherer nur zu ersetzen ist, wenn und soweit sie tatsächlich wegen einer durchgeführten Reparatur oder einer Ersatzbeschaffung angefallen ist, ist wirksam Parteianhörung beim Nachweis des Fahrzeugdiebstahls nur bei Beweisnot Kein Abzug neu für alt bei entwendetem eingebauten Navigationsgerät Leistungsfreiheit
des Versicherers bei Unfallflucht nach Rammen eines Ampelmastes bei Entstehung eines Sachschadens in Höhe von 50,00 € Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls nach alkoholtypischem Fahrfehler Gefahrerhöhung und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls wegen mangelhafter Bremsanlage Falsche Angaben zum Unfallort begründen eine Obliegenheitsverletzung Falsche Angaben zur Laufleistung von mehr als 10 % stellen selbst mit dem Zusatz „ca." eine
Obliegenheitsverletzung dar Die über 6 Monate verspätete Abgabe der Schadensanzeige sowie Falschangaben zur
Vorsteuerabzugsberechtigung begründen jeweils Obliegenheitsverletzungen Zeitliche Grenzen der Nutzungsausfallentschädigung bei einer bereits vor dem Unfall erfolgten Fahrzeugbestellung durch den Geschädigten Kein auf die fiktiven Kosten für die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs begrenzter Anspruch auf Nutzungsersatz Beweis für einen manipulierten Unfall Mobiles Navigationsgerät Und Gabelhubwagen eines LKW fallen nicht unter die Teileliste zu § 12 Nr. 1 AKB Zum Nachweis einer HWS-Distorsion Unzulässigkeit einer Feststellungsklage auf Versicherungsschutz, wenn außer Streit steht, dass der Versicherer mit Ausnahme des Regresshöchstbetrages Deckung gewähren wird Verletzung der
Aufklärungsobliegenheit durch unzutreffende Schilderung des Schadenshergangs Instanzgerichte müssen Tatsachenmaterial zu einer Diebstahlvortäuschung umfassend würdigen Versicherungsnehmer ist beweisbelastet für einen Wildschaden Haushaltsführungsschaden kann nach dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann geschätzt werden Verhältnis der Versicherungsfälle Diebstahl und Brand Beim Vergleich zwischen kalkulierten Reparaturkosten und
Wiederbeschaffungswert Wechselseitiger Haftungsverzicht zwischen Insasse und Fahrer für einfache Fahrlässigkeit bei einem Unfall im
Ausland mit einem Mietwagen Unfallgeschädigter kann trotz nachträglichen Bekanntwerdens eines günstigeren Tarifes angemietetes Ersatzfahrzeug bei absehbar kurzer Mietdauer weiternutzen Kein Anspruch auf Erstattung nur mittelbarer Schäden durch Marderbiß Unwirksamkeit einer die Reparaturkosten bis zu 70% des Wiederbeschaffungswertes beschränkende Klausel Der Versicherungsnehmer kann sich gegenüber dem Bereicherungsanspruch des irrig leistenden Versicherers nicht auf ein Quotenvorrecht berufen Zur Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers nach Unfallflucht Grobe
Fahrlässigkeit bei Entwendung eines unverschlossenen Kfz mit stecken gelassenem Zündschlüssel Berechtigter Fahrer eines nicht selbst gemieteten PKW genießt bei vereinbarter
Haftungsbefreiung den üblichen Kaskoversicherungsschutz Unwirksame Sanktion in der Kfz-Versicherung bei Überschreiten der Jahreskilometer Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls Unfall durch alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit; Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Nachtrunk Gebrauch und Betrieb eines LKW beim Abstellen auf dem Seitenstreifen einer BAB Restwertermittlung des Unfallfahrzeugs durch Sachverständigen Falsches Betanken stellt einen der nach § 12 Nr. 1 Abs. 2 lit. e) AKB in der Fahrzeugvollversicherung vom
Versicherungsschutz ausgenommen Betriebsfehler dar Eine als alleiniger Nachweis verwertbare Parteianhörung zum äußeren Bild eines bedingungsgemäßen Diebstahls setzt voraus, dass die Partei sich insoweit in Beweisnot befindet. Beweislast für einen in der Fahrzeugteilversicherung versicherten Wildunfall Zur Wirksamkeit einer Sanktionsklausel für falsch angegebene Laufleistung Beweis für Vollrausch kann auch ohne Blutprobe durch Vernehmung von Zeugen und Einholung eines Sachverständigengutachtens geführt werden Beweislast bei unfallunabhängigen Vorschäden Falsche Angaben des Versicherungsnehmers zum Schadenhergang begründen Leistungsfreiheit des Versicherers Dem Versicherer sind zur
Erschütterung des äußeren Bildes einer Fahrzeugentwendung Beweiserleichterungen zuzugestehen Angaben
„ins Blaue hinein" über den Reparaturzustand des Fahrzeugs stellen eine Aufklärungspflichtverletzung dar Beweislast für
vorgetäuschten Unfall Berechnung des fiktiven
Haushaltsführungsschadens nach der Berechnungstabelle von Schulz/Borck/Hofmann Keine Abänderung eines rechtskräftigen Feststellungsurteils zum Haftungsgrund wegen neuer Erkenntnisse Unfall „bei dem Betrieb" eines LKW Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten auf Basis des Mietpreisspiegels des Fraunhofer Institutes Abgrenzung von Vandalismusschäden zu Beschädigungen des Fahrzeugs im Zusammenhang mit einem Diebstahlversuch Wiederbeschaffungswert eines Navigationsgerätes Obliegenheit zur wahrheitsgemäßen Auskunft über
Reparaturzustand des Kfz Grobe Fahrlässigkeit bei Unfall nach verbotswidrigem Wenden Kein doppelter Regress gegen Fahrer und
Versicherungsnehmer bei Trunkenheitsfahrt Zahlung auf Teilansprüche des Geschädigten unterbricht auch Verjährung des Gesamtanspruchs Vom Autovermieter gewährter Einblick in Preislisten anderer Anbieter enthebt Geschädigten nicht notwendig von der Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen Seitenabstand von 15 bis 30 cm beim Überholen eines zur Straßenreinigung eingesetzten Fahrzeuges ist zu gering Klage gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer mit Sitz im Ausland muss diesem, nicht dem nach der 4. Kfz-Haftpflichtrichtlinie zu benennenden inländischen Schadensregulierungsbeauftragten zugestellt werden Eine durch einen Verkehrsunfall geschädigte juristische Person kann gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer aus einem Mitgliedsstaat der EU an ihrem Sitz klagen In einer irrtümlich falschen Mitteilung an die Kfz-Zulassungsstelle liegt ein Organisationsverschulden des
Versicherers Verjährung des Anspruchs auf Geltendmachung der Selbstbeteiligung Falsche Angaben in der Schadensanzeige zum Unfallort stellen eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers dar Das Verschulden des Zentralrufs der
Autoversicherer ist dem Versicherer des Unfallgegners zuzurechnen Aus der Prämienanforderung nach Erstellung der Doppelkarte muss deutlich die zu zahlende Erstprämie hervorgehen Wirksamkeit einer die Verdoppelung der Selbstbeteiligung bei Überschreitung der im Versicherungsantrag genannten Kilometerleistung vorsehenden Tarifbestimmung Leistungsfreiheit bei falschen Angaben zum Schadenshergang Keine Anwendung der Bezinklausel bei Falschbetankung einer Tankstelle durch einen Tanklastzug Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher Verneinung der Frage nach Vorschäden Verweis auf freie Werkstatt bei fiktiver Schadensberechnung Wirksamkeit der Regelung in § 13 II AKB Mietkostenberechnung nach dem Marktpreisspiegel des Fraunhofer Institutes Keine Leistungsfreiheit bei
Kilometerabweichung von weniger als 10% Unfallzurechnung bei nur mittelbarer Beteiligung Die Überlassung eines Motorrades für eine Probefahrt an
einen Kaufinteressenten schließt eine bedingungsgemäße Entwendung nicht aus Rechts
überholen mit 180 km/h auf einer Autobahn ist grob fahrlässig Brand nach unentgeltlicher Überlassung einer
Werkstatthalle zur Kfz-Wartung und Reparatur Die Pflicht des Schädigers zum Ersatz der vorprozessualen Rechtsanwaltskosten des Geschädigten besteht nur dann nicht, wenn der Versuch der außergerichtlichen Regulierung
ersichtlich keinen Erfolg haben konnte Urteile aus dem Jahr 2008Grobe Fahrlässigkeit bei Verlassen des Fahrzeuges und Steckenlassen des Schlüssels in Polen Beweislast für Unzugänglichkeit eines günstigeren Mietwagentarifs Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten anderer Autovermieter Möglichkeit der Anpassung einer
Abfindungsvereinbarung bei Irrtum des Geschädigten und des Versicherers des Schädigers über Höhe eines Rechnungspostens Auskunftsobliegenheit nach behaupteter Kfz-Entwendung Vorliegen konkreter Verdachtsmomente, die Vollbeweis der Entwendung erforderlich machen Eine Aufklärungspflichtverletzung des Versicherungsnehmers durch Nachtrunk setzt dessen Kenntnis von durch den Unfall verursachten Fremdschäden voraus Die Angabe einer 14.000 km zu geringen Laufleistung stellt eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Versicherungsnehmer dar Grobe Fahrlässigkeit durch Überfahren eines Stopp-Schildes Grobe Fahrlässigkeit bei Nichtbeachten der Durchfahrthöhe einer Tiefgarageneinfahrt mit Fahrrädern auf dem Dachgepäckträger Grobe Fahrlässigkeit nach Unfall wegen Rotlichtverstoßes auf Grund tiefstehender Sonne Beweislast
des Versicherers bei Vandalismusschäden Durch zeitnahe Meldung des Verkehrsunfalls an den Agenten erfüllt der Versicherungsnehmer seine Aufklärungsobliegenheit Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif beim Unfallersatztarif Erstattung von Sachverständigenkosten Zur sofortigen Fälligkeit des Schadensersatzanspruches aus einem Verkehrsunfall bei einer Abrechnung des Schadens innerhalb der 130 %-Grenze Deklaratorisches Schuldanerkenntnis durch Zahlungsmitteilung Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers nach falscher Mitteilung des Versicherers über das Erlöschen des
Versicherungsschutzes Grobe Fahrlässigkeit bei BAK von mindestens 1,94 ‰ Grobe Fahrlässigkeit bei einem
Auffahrunfall Nachweis der Kfz-Entwendung Vollkaskoversicherung beim Kfz-Finanzierungsleasing Unfall mit Ausländerbeteiligung Benzinklausel beim Befüllen eines Heizöltanks Schätzung der
Angemessenheit der Mietwagenkosten nicht anhand der Schwacke-Liste, sondern anhand der Marktuntersuchung des Fraunhofer-Institutes Eine 6 Monate verspätete Unfallanzeige stellt eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung dar Leistungsfreiheit
der Versicherers wegen Falschangabe des Versicherungsnehmers hinsichtlich seiner Vorsteuerabzugsberechtigung Anspruch auf Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer Vertragswerkstatt bei Abrechnung auf Gutachterbasis Angemessenheit von Stundenverrechnungssätzen einer Vertragswerkstatt Angemessenheit einer 2,5 Geschäftsgebühr
nach Nr. 2400 VV-RVG bei schwersten Personenschäden Ersatz der in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten auch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis Unzulässige Klage gegen Kasko-Versicherer wegen fehlender Prozessführungsbefugnis des Versicherungsnehmers nach Verbraucherinsolvenzeröffnung Stillschweigende Haftungsbegrenzung bei Fahrt mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug anlässlich eines Junggesellenabschiedes Keine Pflicht des Versicherers zum Ausstellen einer Bestätigung über den Schadenfreiheitsrabatt Verstoß gegen Schadensminderungspflicht durch Nichtannahme eines durch den Haftpflichtversicherers vermittelten Restwertangebotes in Form des Gebots auf einer Internetverkaufsbörse Indizwirkung des Ausschlusses eines gewöhnlichen Fahrverhaltens als Unfallursache durch gerichtlichen Sachverständigen Bei einem auf eine Falschbetankung zurückzuführenden Fahrzeugbrand handelt es sich um einen nicht ersatzpflichtigen Betriebsschaden Für die Annahme einer Unfallmanipulation ist eine Abwägung aller für und gegen sie sprechenden Umstände erforderlich Versicherungsschutz für Motorraddiebstahl auf Probefahrt Kein Beweis eines höheren als der angegebenen Laufleistung eines abhanden gekommenen Motorrads durch den Nachweis erheblicher Abnutzspuren am Motorradschlüssel Das Unterlassen von Sicherungsmaßnahmen nach dem Verlust einer Keyless-Go-Karte und des Fahrzeugscheins ist grob fahrlässig Nachfragepflicht des Versicherers bei Widersprüchen oder
offenkundigen Unrichtigkeiten in der Schadenanzeige Motorradbrand in der Teilkaskoversicherung Der Versicherungsnehmer muss die Entstehung aller Fahrzeugschäden durch den behaupteten Unfall nachweisen Mithaftung des Unfallverursachers für ärztliche Fehler nach dem Verkehrsunfall Wirksamkeit der Mehrwertsteuerklausel in den AKB Keine abstrakte Nutzungsentschädigung für zeitweilige Nichtbenutzbarkeit eines Wohnmobils Unfall durch irreführendes Blinken Abfindungsvergleich und Änderung der Verhältnisse Kein
Versicherungsschutz für Eigenschäden, die durch einen Dritten verursacht wurden Allein ein biomechanisches Gutachten reicht für die Verneinung eines
unfallbedingten HWS-Schleudertrauma nicht aus; erforderlich ist in der Regel auch die Einholung eines fachmedizinischen Gutachtens Rechtsfolgen von falschen Angaben zur Laufleistung eines
neuen Kfz Klausel des § 13e Abs. 1 lit a) AKB ist wirksam Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer auf dessen Wunsch eine Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges zu ermöglichen Haftung für Brandschaden nach Schweißarbeiten am eigenen Kfz in fremder Halle Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch die Angabe nur eines Unfalls trotz zweier Unfallschäden in demselben Jahr Für das Navigationssystem „Ford 500 RNS Color Display" gibt es keinen Gebrauchtmarkt Zur Bedeutung des Nachtrunks in der Kaskoversicherung Leistungsfreiheit wegen Unfallflucht setzt voraus, dass der Versicherer beweisen kann, dass der Versicherungsnehmer Kenntnis von einem unfallbedingten Fremdschaden hatte Klage des Geschädigten an seinem Wohnsitz gegen den in anderem Mitgliedsstaat ansässigen
Versicherer möglich, wenn nationales Recht direkt die Klage zulässt Keine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutztem Kfz Zur Leistungsfreiheit berechtigende Obliegenheitsverletzung bei falschen Angaben über das Vorhandensein eines Navigationsgerätes im entwendeten PKW - Beweislast im Rückforderungsprozeß - Rückforderung von aufgewandten Gutachterkosten zur Wertermittlung des Pkw Darlegungs- und Beweislast des Klägers bei Vorschäden am Fahrzeug Verjährung durch Einschlafenlassen der Verhandlungen Anforderungen an den Nachweis einer HWS-Verletzung bei geringer Geschwindigkeitsänderung (7 km/h) Schätzung von Mietwagenkosten anhand von Listen (hier: Schwacke-Liste) Leistungsfreiheit wegen unzutreffender Angabe der Laufleistung des gestohlenen Fahrzeugs Leistungsfreiheit wegen unzutreffender Angabe der Laufleistung des gestohlenen Fahrzeugs - Generelle Eignung
der Obliegenheitsverletzung bei Abweichung von 10% Verbotswidriges Linksabbiegen eines Ortsunkundigen begründet den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit in der Vollkaskoversicherung Anforderungen an die Würdigung von Indizien für die Vortäuschung eines
Versicherungsfalls Falschangaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung in
Schadensanzeige führen zur Leistungsfreiheit Fiktive Abrechnung der Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes nur mindestens sechs monatiger Weiternutzung Abrechnung im 130 % Bereich - Fälligkeit der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigen-den Reparaturkosten Anspruch auf Ersatz für Umsatzsteuer nur wenn diese tatsächlich angefallen ist Kein Kaskoschutz bei Autoübergabe gegen ungedeckten Scheck Verjährung des Regressanspruches des Versicherers gegen den Fahrer wegen Trunkenheit Beweisanforderungen beim Rückforderungsanspruch des Versicherers Beweislast bei bestrittenem Wildunfall Verletzung der Auskunftsobliegenheit durch falsche Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung Zusammenstoß
mit leblosem Wildschwein Beweis der Entwendung des Markenemblems des versicherten Kfz Auch bei gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen kann ein Bedarf für eine abstrakte Nutzungs-ausfallentschädigung bestehen Nur die Gesamthand einer Personengesellschaft ist bei einer von ihr abgeschlossenen Kasko-versicherung Träger des versicherten Sacherhaltungsinteresses Aufklärungsobliegenheiten des § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB setzen vom Versicherer zu beweisende Kenntnis des Versicherungsnehmers voraus Unanfechtbares Urteil und negative Rechtskrafterstreckung Verpflichtung zur Annahme eines höheren IT-Restwertangebotes 168 Tage Nutzungsausfall bei verzögerter Schadensregulierung Auskunftsobliegenheit nach dem behaupteten Diebstahl Falsche
Auskunft zur Laufleistung des Kfz Beweis der Kfz-Entwendung Beim Nachschieben eines weiteren Zeugen liegt nicht zwingend eine Obliegenheitsverletzung vor Keine Verjährungshemmung nach Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) über 11 Jahre Beschädigung einer vorgeschädigten Sache Kein Lkw-Betriebsschaden bei Einbrechen im Hohlraum auf Deponie Kein
Ersatz kompatibler Schäden bei überwiegender Wahrscheinlichkeit von Vorschäden Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für einen manipulierten Unfall Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Fahrer wegen Führens des Kfz in alkoholi-siertem Zustand Der „quasi versicherte" Fahrzeugmieter hat im Fall des Diebstahls des Mietwagens das äußere Bild der Entwendung zu beweisen Kein generelles Mitverschulden am Radfahren ohne Helm Nutzungsentschädigung auch für längeren
Zeitraum als vom Sachverständigen veranschlagt Aufklärungsobliegenheiten: Vorlage eines nachträglich
ausgefertigten, rückdatierten Kauf-vertrags nach Endwendung des Kfz Begriff des Repräsentanten: Mitbenutzung des Kfz und Beteiligung an Kosten durch die Ehefrau Kein Anspruch auf Kosten des Austauschs einer Schließanlage nach Diebstahl eines Kfz-Schlüssels Entkräftungspflicht bei Anschein für manipulierten Unfall nach Berliner
Modell Fiktive Abrechnung von Instandsetzungskosten eines im Ausland zugelassenen Kfz Fiktiver Ersatz der in markengebundener Kfz-Fachwerkstatt
anfallenden Reparaturkosten Keine Klage gegen einen ausländischen Versicherer am Wohnsitz des Geschädigten nach dem Luganu-Übereinkommen Leistungsfreiheitsbeträge können bei Obliegenheitsverletzungen zweier Verpflichteter vor dem Versicherungsfall nicht doppelt berechnet werden Dauerhaftes Aufbewahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug ist eine grob fahrlässige Gefahrerhö-hung Auch bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages nach
Unfallschaden steht die Versi-cherungsentschädigung dem Leasinggeber zu Beratungspflicht über Umfang des Versicherungsschutzes bei Fahrten in die Türkei Verjährung des Direktanspruchs gegenüber Kfz-Haftpflichtversicherer Grobe Fahrlässigkeit bei Anfahren mit weit überhöher Geschwindigkeit nach einem Ampelstopp Kein Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten bei Verkauf des Fahrzeugs innerhalb von 6 Monaten Aufklärungspflicht des Autovermieters über erhöhten Unfallersatztarif Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Blutalkoholkonzentration von min-destens 1,14 ‰ Grob fahrlässige Herbeiführung der Kfz-Entwendung durch Steckenlassen des Fahrzeugschlüs-sels im Zündschloss des nicht abgeschlossenen Kfz, selbst wenn der Fahrer „nur" an den Kof-ferraum geht und in diesem Moment der Täter in das Fahrzeug steigt und weg fährt Forderungsübergang auf Versicherer/Quotenvorrecht Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Rotlichtverstoß Kein Anspruch gegen die Kaskoversicherung bei geplatztem Reifen Ersatzleistung für ein aus dem Kfz entwendetes Navigationsgerät Keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Nichtverhindern einer Unfallflucht Im Rahmen der vorläufigen Deckung kann der Versicherer bei treuwidrigem Verhalten des Versicherungsnehmers im Innenverhältnis leistungsfrei sein Anforderungen an die Prognose einer späteren Berufsausübung eines 17-jährigen Schülers im Rahmen der Bemessung des Verdienstausfallschadens nach einem Verkehrsunfall Schätzung der Mietwagenkosten anhand des Normaltarifs des Schwacke- Automietpreisspiegels zzgl. eines pauschalen Aufschlags von 20 % Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Angaben ins Blaue Unfallschaden durch bereits veräußertes Eigenfahrzeug Abweichend von den allgemeinen Verjährungsregeln gilt für den Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers eine 2-jährige Verjährungsfrist Kfz-Haftpflichtversicherer muss im Innenverhältnis nicht für den Schaden durch einen vorüber-gehend manuell abgekoppelten
Anhänger einstehen Vorschadenskenntnis
des Kfz-Versicherers aufgrund eigener Regulierung Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 € pro Monat der Erwerbsunfähigkeit bei einer
HWS-Distorsion ersten Grades Urteile aus dem Jahr 2007Der mitfahrende Halter begeht keine
Beihilfe durch Unterlassen zur Unfallflucht, wenn er den Fahrer nicht daran hindert, zu Fuß zu fliehen Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse auch bei voller Selbstzahlung Positive Entscheidung des Versicherers ohne eindeutige Einbeziehung der Körperschäden und zukünftigen Schäden beendet die Verjährungshemmung nicht Ein im wesentlichen Umfang aus gestohlenen Teilen zusammengesetztes Fahrzeug ist kein „eigenes Fahrzeug" des Versicherungsnehmers Grobe
Fahrlässigkeit durch Steckenlassen des Zündschlüssels ohne Eingriffsmöglichkeit gegen Diebstahl Leistungspflicht
des Kaskoversicherers trotz Unfallflucht des Versicherungsnehmers Verwahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug berechtigt Versicherer zur Leistungsfreiheit Grobe Fahrlässigkeit bei Anfahren mit weit überhöhter Geschwindigkeit Aufklärungspflicht des Kfz-Vermieters bei sog. Unfallersatztarifen
Rückstufung des Kfz-Haftpflichtvertrages des regresspflichtigen Versicherungsnehmers, selbst wenn dieser sämtliche unfallbedingte Aufwendungen des Unfallgegners ersetzt PKW-Heckschaden durch Anhänger als Vollkaskounfall Einstandspflicht des Versicherers auch bei Kollision mit einem Tier, das bereits tot auf der Fahrbahn liegt Nachweis der Eigenbrandstiftung eines Fahrzeugs durch den Versicherungsnehmer Kein Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Verletzung eines Radfahrers durch PKW-Fahrer Grundsätze der Repräsentantenhaftung gelten auch für den „quasi Versicherten" Kfz-Mieter Ausschluss von Betriebsschäden und Abzüge „alt für neu" Angabe eines falschen Kaufpreises nach Kfz-Diebstahl Keine grob fahrlässige Herbeiführung der Kfz-Entwendung, wenn der vor dem Ferienhaus der Versicherungsnehmer am Plattensee in Ungarn abgestellte BMW deshalb entwendet wurde, weil der Versicherungsnehmer die Haustür für eine Stunde zum Lüften des Hauses geöffnet hatte. Erschöpfung der Versicherungssumme Kein Anspruch auf Kaskoentschädigung, wenn das Fahrzeug während einer Probefahrt entwendet wird 1. Die Fahrzeugversicherung greift nur bei einem Diebstahl ein. Wenn sich der
Täter das Fahrzeug durch Täuschung des Eigentümers bemächtigt, liegt keine Entwendung im Sinne der Versicherungsbedingungen vor. Grobfahrlässige Herbeiführung des Unfalls bei Rotlichtverstoß Unbeachtlichkeit
der Restwertbörse durch Restwertvermittlung Nicht unter Kaskoschutz fallender Diebstahl des Navigationsgeräts Haftpflicht für Kfz-Handwerk bei Schaden durch fehlerhaftes Aufbocken des Fahrzeuges Anfechtung des Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages wegen gefälschtem Vorversicherungsscheins Strafrechtliche Annahme einer leichten
Fahrlässigkeit im Bußgeldverfahren hindert den Versicherer nicht, im Deckungsprozess grobe Fahrlässigkeit anzunehmen. Versicherte Fahrzeuge in der Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk Bedeutung der Reparaturfreigabe durch Versicherer Keine Entwendung im Sinne der AKB im Falle einer
täuschungsbedingten Übergabe des Fahrzeuges an den Täter Verletzung der Auskunftsobliegenheiten in der Diebstahlanzeige hinsichtlich Laufleistung und Vorschäden sowie Anforderungen an die drucktechnische Gestaltung der Belehrung im Falle folgenloser Verletzung der Obliegenheit Versicherer wird nicht wegen verschwiegenen Vorschadens von der Leistung frei, wenn er diesen Schaden selbst reguliert hat und ihn daher kannte Leistungsfreiheitsbetrag kann vom Versicherer nicht doppelt geltend gemacht werden, wenn Obliegenheitsverletzungen gleicher Schutzrichtung vorliegen Nachlässige Falschangabe über Anzahl vorhandener Fahrzeugschlüssel begründet keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen vorgetäuschten Diebstahl Mangels Nachweises
von Aquaplaninggefahr keine Leistungsfreiheit des Kasko-Versicherers wegen grob fahrlässig verursachten Unfalls seines Versicherungsnehmers Keine Leistungsfreiheit bei Kenntnis des Versicherers von verschwiegenen Vorschäden Kein Anspruch auf Entschädigungsleistung bei unklaren Eigentumsverhältnissen Kein Versicherungsschutz bei Entwendung von in einer Großraumtiefgarage gelagerten Autoreifen Keine Vollkaskoleistung wegen Verstoßes gegen die Führerscheinklausel nach Beschlagnahme des Führerscheins Indizien für einen manipulierten Auffahrunfall Beweislast für grobe Fahrlässigkeit bei Abkommen
von schmaler Fahrbahn Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Unfallflucht - Obergrenze für das Entfallen
einer Aufklärungsobliegenheit liegt bei etwa 20,00 € Fälligkeit des Anspruches auf fiktive Reparaturkosten Mehrere nicht mehr durch Zufall erklärbare Vorunfälle beweisen fingierten Unfall Leistungsfreiheit bei vorsätzlichen Falschangaben in der Schadenanzeige Repräsentantenhaftung des quasi-versicherten
Kraftfahrzeugmieters Falsche Kaufpreisangabe bei Meldung eines Kfz-Diebstahls Eine „Touristenfahrt"auf dem Hockenheimring wird vom Risikoausschluss des Kfz-Versicherers nicht erfasst Anspruch des
Versicherungsnehmers bei Entwendung eines Navigationsgerätes beschränkt sich auf Kosten für ein gebrauchtes Gerät Neupreisentschädigung für ältere Fahrzeugteile (Navigationssysteme) ohne Gebrauchtmarkt Versicherer kommt für Vorliegen eines manipulierten Unfalls kein Anscheinsbeweis zugute Voller Versicherungsschutz bei Fahrzeugentwendung trotz unzutreffender Angaben in Kaskoschadenanzeige Keine grobe
Fahrlässigkeit bei Ausweichen eines die Fahrbahn überquerenden Fuchses Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten durch Entfernung vom Unfallort und Nachtrunk Verletzung der Auskunftsobliegenheit durch Verneinung der Frage nach der Vorsteuerabzugsberechtigung und der
Befassung anderer Versicherer mit dem Diebstahlereignis Grob fahrlässige Herbeiführung der Kfz-Entwendung, wenn sich im verschlossenen Fahrzeug eine Jacke mit dem Zweitschlüssel befindet Einnicken am Steuer nicht per se grob fahrlässig Trennung von Unfall- und Brandschaden in der Teilkaskoversicherung Umfang des Versicherungsschutzes bei roten Kennzeichen in einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk Erfordernis der Klarheit einer „Entscheidung des Versicherers" gemäß § 3 Nr. 3 PflVG Keine Leistungsfreiheit wegen Verschweigens von Vorschäden bei Kenntniserlangung des Versicherers durch routinemäßige Datenprüfung Mobiles Navigationsgerät ist ohne besondere Vereinbarung kein versichertes Zubehörteil im Sinne des § 12 AKB Kein Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Gehilfen eines Kfz-Diebs Bindung des Kfz-Haftpflichtversicherers an Versäumnisurteil im Haftungsprozess Versicherungsschutz ist bei Anspruchskonkurrenz von privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Anspruch unabhängig von dem konkret erhobenen Anspruch Voraussetzungen der Leistungsfreiheit wegen Fahrens mit abgefahrenen Reifen Die Kenntnis des Versicherungsnehmers von anzeigpflichtigen Umständen gehört zum objektiven Tatbestand der Verletzung der Aufklärungsobliegenheit Abgrenzung von
Tierhalter- und Kfz-Haftpflichtversicherung Vorläufiger Kaskodeckungsschutz bei Erteilung einer Deckungskarte ohne ausdrückliche Beschränkung auf
Haftpflichtschutz Auslegung einer im Kfz-Handel und -Handwerk verwendeten
Einfriedungsklausel Kein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis, wenn bewusst nur ein Teil der Forderung bezahlt wird Rettungskosten nach Wildunfall trotz Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und Wildwechselschild Kein Vollkaskoschutz bei Leichtsinnsunfall nach nicht angezeigtem Tuning (Tuning als Gefahrerhöhung) Die Uni Wagnis-Datei des GDV entbindet den Versicherungsnehmer nicht von seiner Aufklärungsobliegenheit Keine analoge Anwendung des § 3 Nr. 8 PflVG bei Inanspruchnahme des Schädigers nach Verjährung des Direktanspruches gegen die Versicherung Nichtmitteilung der vom Versicherer bewiesenen Kenntnisse des Versicherungsnehmers über den Versicherungsfall begründete Vermutung für vorsätzliches Handeln Die Zugänglichkeit zum günstigeren Normaltarif ist nicht dadurch
ausgeschlossen, dass zunächst nur der Unfallersatztarif angeboten wurde Kein Versicherungsschutz bei fingiertem Autounfall Keine
Leistungsfreiheit des Versicherers bei Unfallflucht bei fehlendem erheblichen Verschulden des Versicherungsnehmers Keine grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß bei schwer zu erkennender Ampel Versicherungsschutz
bei Marderbiss umfasst gesamtes PKW-Bauteil Vollkaskoschutz
trotz Unfallflucht Unfallmanipulation und aufgeklärter Vorschaden Unfallschilderung eines Unfallbeteiligten gegenüber Haftpflichtversicherer kann im Haftpflichtprozess wegen des Urkundenbeweises verwertet werden Fahrtraining auf einer Rennstrecke stellt keine Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
dar Mobiles Navigationsgerät ist ohne besondere Vereinbarung kein versichertes Zubehörteil. Klausel über Pflicht zur
Anzeige eines Wildunfalls bei der Polizei ist nicht missverständlich. Bei ordnungsgemäßer schriftlichen Belehrung bestehen keine zusätzlichen Belehrungspflichten des Versicherungsagenten beim Ausfüllen der Schadensanzeige Manipulierter Fahrzeugschlüssel ist Indiz für einen vorgetäuschten Diebstahl Grundloses Abkommen von der Fahrbahn führt nicht automatisch zur Annahme grober Fahrlässigkeit Nachweis eines Kfz-Diebstahls bei Spurenbild einer professionellen Entwendung Kein Garantieverlust nach Reparatur in Fremdwerkstatt im Rahmen der
Kfz-Garantieversicherung Durchführung
der Neupreisentschädigung bei Reimportfahrzeugen Keine grobe Fahrlässigkeit bei Unfall durch Bedienen des Autoradios Beweislastverteilung bei einer die Schuldfähigkeit ausschließender Bewusstseinsstörung Grob fahrlässig herbeigeführte Entwendung bei Einwurf des Kfz-Schlüssels in ungesichertem Briefkasten Grob fahrlässiger Rotlichtverstoß mangels erhöhter Konzentration bei Ablenkung für äußere Umstände Keine analoge Anwendung des Familienprivilegs (§ 67 II VVG) bei Regress des leistungsfreien Kfz-Haftpflichtversicherer gegen den Fahrer Umfang eines Verjährungsverzichts des Haftpflichtversicherers Überschwemmung im Sinne der Teilkasko liegt auch bei sturzbachartigem Abfluß von Regenwasser vor Teilkasko erfasst nur die Schäden, die durch
die Entwendung an dem Fahrzeug verursacht wurden Wegen Intransparenz unwirksame Klausel über Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer nur bei tatsächlicher Zahlung durch den Versicherungsnehmer Überlassung der Versicherungsbestätigung als vorläufige Deckung in der
Kaskoversicherung Unwirksame Mehrwertsteuerklausel in der Kaskoversicherung Leistungsfreiheit wegen verschwiegener Vorschäden trotz Abfrage der Uni-Wagnis-Datei Abrufbarkeit von Vorschäden lässt
Aufklärungsbedürfnis nicht entfallen Standartisierte Datenbankprüfung nach Vorschäden lässt Aufklärungsbedürfnis entfallen Vorläufiger Deckungsschutz für eine Vollkaskoversicherung nach telefonischer Bitte um Versicherungsschutz und Aushändigung einer Doppelkarte Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung bei zu geringem Reifenprofil Scheinbestellung für Neuwertspitze eines gestohlenen Reimport-Pkw in
der Teilkaskoversicherung Keine Pkw-Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug des Kaskoversicherers mit der Leistungserbringung nach einem Diebstahl Grobe Fahrlässigkeit in der Teilkaskoversicherung bei Rückgabe von Mietautoschlüsseln über ungesicherten Außenbriefkasten Unwirksame Klausel über die Erstattung der Kfz-Reparaturkosten nur bei vorheriger Freigabe der Reparatur durch den Versicherer und über die Garantiehöchstsumme Glaubwürdigkeit eines das äußere Kfz-Diebstahlsbild bekundeten Versicherungsnehmer (Versicherungsnehmer-freundlich) Die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kfz-Handel und-Handwerk erstreckt sich nur auf zum
Bestand des Versicherungsnehmers gehörende Fahrzeuge Vorläufige Kaskodeckung bei Deckungskarte ohne eindeutige Beschränkung
des vorläufigen Versicherungsschutzes auf das Haftpflichtrisiko Rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit eines Pkw-Fahrers; Verjährungsbeginn des Rückgriffsanspruchs des Versicherers Anzeigepflicht bei Polizei wegen Wildkaskoschaden am eigenen Fahrzeug gem. § 7 III AKB Die Unkenntnis des Versicherungsnehmers von dem Zustand der Reifen seines Kfz lässt nicht ohne weiteres darauf schließen, dass er sich der Kenntnis und damit der Gefahrerhöhung bewusst verschlossen habe Voraussetzungen einer Repräsentation durch den Ehegatten bei einem durch den Ehegatten grob fahrlässig herbeigeführten Verkehrsunfall Versicherungsschutz bei Kfz-Diebstahl auf Betriebsgelände; Auslegung der Einfriedungsklausel; Aufbewahrung eines Zündschlüssels in dem Büroraum ist nicht grob
fahrlässig Wunsch nach Vollkaskoschutz gilt auch für vorläufige Deckung Regulierung bei anteiliger Haftung Zögerliche Schadensregulierung kann Schmerzensgeld erhöhen Berechnung einer nicht ausreichenden Versicherungssumme im Sinne der §§ 155, 156 VVG Verwirkung des Anspruchs auf Versicherungsleistung bei Arglist des Versicherungsnehmers in der Autoinhaltsversicherung |