Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können verschiedene Weiterbildungslehrgänge vom Staat gefördert werden. Je nach persönlichen Voraussetzungen gibt es Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Meister- sowie Fort- oder Weiterbildungskurse. Show Um Aufstiegs-BAföG zu bekommen, muss der angestrebte Fortbildungsabschluss rechtlich geregelt sein. Außerdem muss er über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Das Beste gleich zu Beginn: Bei erfolgreich bestandener Meisterprüfung winken bis zu 75 % Ersparnis! Was wird gefördert?
DQR = Deutscher Qualifikationsrahmen Eine Förderung kann nacheinander auf allen Stufen einmal erfolgen, wenn das angestrebte weitere Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten Fortbildungsziel aufbaut. Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer). Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe (Servicetechniker und geprüfte/r Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)) werden nur in Teilzeit gefördert, müssen jedoch nur 200 Unterrichtsstunden umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen). Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt
nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen). Wer wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Unter folgendem Link ist ein "Förderrechner" zu finden: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/foerderrechner-1708.html Zwischen Ende der Maßnahme und Anfertigung des Prüfungsstücks beziehungsweise Ablegen der Prüfung wird der gewährte Unterhaltsbeitrag auf Antrag bis zu drei Monaten als Darlehen weitergezahlt (Prüfungsvorbereitungsphase). Rückzahlung des Darlehens:
Wie erfolgt die Antragstellung?Die Formulare werden Ihnen von uns automatisch mit der Anmeldebestätigung oder auf Anfrage zugeschickt. Die ausgefüllten Anträge nehmen wir gerne wieder entgegen, prüfen diese und leiten sie an Ihre zuständige BAföG-Stelle weiter. Anträge sollten vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da die Bearbeitungszeit bei der zuständigen Stelle ca. drei bis sechs Monate betragen kann. Die Antragstellung muss bis spätestens zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. Maßnahmeabschnitts erfolgen. Unterhaltsbeiträge werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird. Maßnahmebeiträge können bei fristgerechter Antragstellung rückwirkend gewährt werden. AntragsformulareInformationen und Anträge für Maßnahmen, die auf HwK-Prüfungen im Kammerbezirk vorbereiten, erhalten Sie bei der Handwerkskammer Südwestfalen: bbz Arnsberg Altes Feld 20 59821 Arnsberg Telefon: 02931-877-333 E-Mail: info(at)bbz-arnsberg.de oder direkt bei
der Bezirksregierung Köln Dezernat 49 - Ausbildungsförderung 50606 Köln Telefon 0221-147 4980 E-Mail: poststelle(at)brk.nrw.de Die Bezirksregierung Köln ist für die Bewilligung der Anträge von Teilnehmern, die in NRW wohnen zuständig. Die Darlehensverträge werden automatisch durch die KfW-Bankengruppe, Niederlassung Bonn, Abt. Aufstiegsförderung, 53170 Bonn erstellt und versendet. Teilnehmer aus anderen
Bundesländern finden hier die für sie zuständigen Stellen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/foerderaemter-und-beratung.php
Noch Fragen? Einfach anrufen: 02931 877-333Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 07.30 - 16.30 Uhr | Sa. 08.00 - 13.00 Uhr AnsprechpartnerinnenWas ist Afbg?Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.
Wie viel Geld darf man beim BAfög haben?Allerdings gibt es Freibeträge, sodass ein Teil unangetastet bleibt. 15.000 Euro Vermögen bleiben bei der BAföG-Förderung unberücksichtigt - für Auszubildende ab 30 Jahre sind das sogar 45.000 Euro - der Rest ist voll zur Finanzierung der Ausbildung einzusetzen.
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