Pandemie Bund und Länder beschließen 2G-Plus-Regel für Gastronomie Bund und Länder beschließen 2G-Plus-Regel für Gastronomie Bund und Länder haben wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante verschärfte Regeln für die Gastronomie beschlossen. Zudem werden die Quarantäneregeln für Infizierte und Kontaktpersonen verkürzt. Beschreibung anzeigen Wegen der hohen Corona-Zahlen gilt vielerorts die 2G-Regel oder 2G plus. Doch noch sind viele Kinder ungeimpft. Werden sie jetzt ausgeschlossen? Berlin.
Die vierte Corona-Welle trifft Deutschland derzeit mit voller Wucht und führt zu Infektionszahlen in bisher unbekannter Höhe. Vielerorts wird daher auf die 2G- und die 2G-plus-Regel gesetzt, die Ungeimpfte vom Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen oder Orten ausschließt.
Morgenpost von Christine RichterBestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin Für Ungeimpfte bedeutet das deutliche Einschnitte. Doch was ist mit Menschen, die bisher noch nicht geimpft werden konnten? Sie würden unverschuldet von vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden. Besonders betroffen wären Kinder, für die es bisher teilweise noch keine Corona-Impfung gibt. Und auch, wenn sich ein Kind bereits mit Corona infiziert hat, gibt es Hürden: Als Genesener gilt man in Deutschland, frühestens 28 Tage nach einer überstandenen Infektion, gezählt ab dem Datum der Abnahme des positiven PCR-Tests. Der Status gilt nur noch bis höchstens 90 Tage nach Testdatum und nicht mehr wie zuvor 180 Tage. Aus der aktuellen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums geht allerdings nicht explizit hervor, ob der neue Zeitraum des Genesenenstatus auch für Kinder gilt. Die Bundesländer wollen aber parallel ihre Landesverordnungen anpassen.
2G und 2G plus: Kinder und Jugendliche teilweise von der Regel ausgenommenUm Kindern und Jugendlichen ohne vollständige Impfung oder Genesenenstatus weiterhin den Besuch von Restaurants, öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen zu ermöglichen, gibt es Ausnahmen. Wie genau diese aussehen, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Zu berücksichtigen gilt auch, dass Schülerinnen und Schüler meist mehrfach pro Woche in der Schule getestet werden. Damit gilt ihr Schulausweis meist schon als Nachweis eines negativen Tests. Die Regeln im Einzelnen:
Derzeit gilt die 2G-Regel im Einzelhandel und bei Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung. Bund und Länder hatten sich beim letzten Corona-Gipfel darauf geeinigt, dass künftig überall 2G plus in der Gastronomie gelten soll. Einzelne Bundesländer haben dies aber noch nicht umgesetzt. Schärfere Maßnahmen können die jeweiligen Landesregierungen immer durchsetzen.(bml/nfz)
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