Fragen & Antworten Maßnahme richtet sich gegen touristische Ausflüge 11.01.2021 | Stand 11.01.2021, 08:55 Uhr Am Wochenende stürmten noch mal zahlreiche Wintersportler in die Berge. Seit heute ist das für Bewohner von Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz von über 200 verboten, sofern sie dafür weiter als 15 Kilometer fahren müssten. −Foto: zema-foto.de Tagesausflüge in die bayerischen Winterparadiese haben in letzter Zeit das gesunde Maß überstiegen. Jetzt steuert die Regierung gegen: mit der neuen Umkreisregel. Wir haben die wichtigsten Antworten. Lesen sie dazu auch: Ab Montag dürfen sich Einwohner von Städten und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 für touristische Ausflüge nur noch maximal 15 Kilometer von der Grenze ihres Wohnorts entfernen. Hotspots selbst haben zudem die Möglichkeit, Fremden die Einreise zu untersagen. Die PNP hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Regel. Wann greift die Regel für Landkreise und kreisfreie Städte? Wie erfahre ich, ob ich betroffen bin? Wo beginnen die 15 Kilometer? Was ist mit "Wohnort" genau gemeint? Was sind "triftige Gründe", die von der Regel befreien? Wenn man weiter als 15 Kilometer hat: Ist eine Bescheinigung vom Arbeitgeber notwendig? Welche Strafen drohen bei
Verstößen? Wie sieht es mit Kontrollen aus? Dürfen Menschen aus Landkreisen
unter der 200er-Grenze einen Ausflug in Landkreise über der 200er-Grenze machen? Was gilt für Personen aus Hotspots, die bereits eine Auslandsreise gebucht hatten? Umgekehrt: Was bedeutet die Regelung für ausländische Touristen? Gibt es Überlegungen, die Inzidenz-Grenze der Regel auf weniger als 200 zu senken? |