Show
Corona Infosaktuelle Regeln zur Corona-PandemieLiebe Gäste, hier ein aktueller Auszug aus der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Schöeswig-Holstein. ------------------ Touristische Beherbergungen in Schleswig-Holstein (gültig ab 9.2.2022 bis auf Weiteres) Kinder bis zur Einschulung benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis und auch keinen negativen Testnachweis. Auch Minderjährige benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis, wenn
sie entweder einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen (bei Antigen-Schnelltests gilt 24 Std, bei PCR-Tests gilt abweichend 48 Std.) oder anhand einer Bescheinigung der Schule (ein Schülerausweis reicht hier nicht aus) nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Ebenso müssen Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, einen
negativen Testnachweis, aber keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. ------------------- Und natürlich haben wir für unsere Ferienwohnungen ein entsprechendes Hygienekonzept erarbeitet und bieten z.B. kontaktlose Schlüsselübergaben. Sollten Sie hier vor Ort an Corona erkranken, so informieren Sie bitte unverzüglich uns und das Gesundheitsamt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Organisation. Im Falle der nachgewiesenen Erkrankung und einer damit verbundenen oder aus anderen Gründen ausgesprochen Quarantäne müssen Sie uns informieren und sofort abreisen. Eine Quarantäne in der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Die Wohnung wird dann gründlich desinfiziert, damit die nächsten Gäste Ihren Urlaub hier sicher und unbeschwert verbringen können. Regelungen für die Zeit der Corona-Pandemie: Reiserücktrittsversicherung: Ferienwohnungen Nicolai
|