Ab wie viel jahren darf man rauchen

 BundeslandRegelungBurgenland

  • Unter 16 Jahren ist in der Öffentlichkeit der Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken verboten.
  • Unter 18 Jahren ist in der Öffentlichkeit der Erwerb, Besitz und Konsum von Getränken, die gebrannten Alkohol beinhalten und mehr als 0,5 Volumenprozent Alkoholgehalt aufweisen, und Erzeugnissen im Sinne des § 1 Z 1 bis 11 sowie Z 8 Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz) verboten.
  • Es ist auch verboten, jungen Menschen unter 16 Jahren alkoholische Getränke und jungen Menschen unter 18 Jahren alkoholische Getränke die gebrannten Alkohol beinhalten (siehe oben) sowie Tabakerzeugnisse (siehe oben) einschließlich der technischen Ausrüstung und Nachfüllungen in der Öffentlichkeit anzubieten oder an sie abzugeben.
  • Ausnahme: Der Erwerb oder Besitz ist nicht illegal, wenn er die Konsequenz eines behördlich erlaubten Testkaufs ist.
Kärnten
  • Unter 16 Jahren ist der Erwerb, der Besitz und der Konsum von alkoholischen Getränken verboten.
  • Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist auch der Erwerb, Besitz, Konsum und die Weitergabe von Tabakerzeugnissen, Shishas (Wasserpfeifen), E-Shishas oder E-Zigaretten und dafür notwendigen Stoffen, die als Tabakersatz oder -zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen, verboten.
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen Getränke, die gebrannten Alkohol beinhalten und mehr als 0,5 Volumenprozent Alkoholgehalt aufweisen, gleichgültig ob diese vorgefertigt sind oder selbst hergestellt werden, nicht erwerben, besitzen oder konsumieren. Jedenfalls dürfen alkoholische Getränke nur bis zu einer Menge konsumiert werden, dass der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 g/l (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,25 mg/l beträgt.
  • Es ist verboten, Rausch- und Suchtmittel und vergleichbare Stoffe sowie sonstige Waren, die Kinder oder Jugendliche, nicht erwerben, besitzen und konsumieren dürfen, diesen anzubieten, zu überlassen oder zu verkaufen.
Niederösterreich
  • Unter 16 Jahren ist in der Öffentlichkeit der Erwerb, der Besitz und der Konsum von alkoholischen Getränken (auch in Form von Mischgetränken) verboten.
  • Junge Menschen unter 18 Jahren dürfen alkoholische Getränke, wenn diese gebrannten Alkohol beinhalten (auch in Form von Mischgetränken), Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (incl. Wasserpfeifen) in der Öffentlichkeit weder erwerben noch besitzen und konsumieren.
  • Es ist auch verboten, alkoholische Getränke (siehe oben) jungen Menschen unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit anzubieten oder an sie weiterzugeben und alkoholische Getränke, Tabakerzeugnisse, verwandte Erzeugnisse und Wasserpfeifen (siehe oben) jungen Menschen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit anzubieten oder sie an sie abzugeben.
Oberösterreich
  • Unter 16 Jahren ist der Erwerb und der Konsum von alkoholischen Getränken verboten.
  • Unter 18 Jahren ist der Erwerb und Konsum von Tabakerzeugnissen sowie von Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas und E-Zigaretten und den dafür notwendigen Stoffen, die als Tabakersatz oder -zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen, verboten.
  • Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Erwerb und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken, verboten. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn alkoholische Getränke durch Absorbierung an einen pulver-, pastenförmigen oder anderen Trägerstoff gebunden werden (z.B. Trockenalkohol).
  • Es ist verboten, Alkohol und Tabakwaren, die Jugendliche nicht erwerben und konsumieren dürfen, an diese abzugeben (das gilt auch für Automaten).
  • Ausgenommen vom Verbot des Erwerbs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sind Jugendliche in Erfüllung der Aufgaben ihrer beruflichen Ausbildung oder Beschäftigung.
Salzburg
  • Unter 16 Jahren ist der Erwerb, der Besitz und der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren verboten.
  • Unter 18 Jahren ist auch der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Tabakwaren, Wasserpfeifentabak sowie von Stoffen, die als Tabakersatz oder -zusatz dem Rauchen von Wasserpfeifen oder elektrischen Zigaretten dienen, verboten.
  • Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Getränken, die gebrannten Alkohol beinhalten und mehr als 0,5 Volumenprozent Alkoholgehalt aufweisen – auch in Form von Mischgetränken – verboten, gleichgültig ob diese vorgefertigt sind (z.B. Alkopops) oder selbst hergestellt werden. Sonstige alkoholische Getränke dürfen von Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr nur insoweit konsumiert werden, als durch den Konsum nicht offenkundig ein Rauschzustand hervorgerufen oder verstärkt wird. Diese Verbote gelten auch dann, wenn alkoholische Getränke durch Absorbierung an einen pulver- oder pastenförmigen Trägerstoff gebunden werden (z.B. Trockenalkohol).
  • Es ist verboten, alkoholische Getränke und Tabakwaren, die Kinder und Jugendliche nicht erwerben, besitzen und konsumieren dürfen, an diese zu verkaufen oder sonst abzugeben.
Steiermark
  • Unter 16 Jahren ist der Konsum, Erwerb und Besitz von alkoholischen Getränken verboten.
  • Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Konsum, Erwerb und Besitz von Tabak- und verwandten Erzeugnissen, Getränken mit gebranntem Alkohol, sowie von spirituosenhältigen Mischgetränken (z.B. Alkopops) verboten. Der Konsum von sonstigen alkoholischen Getränken ist nur in dem Ausmaß zulässig, als dadurch keine wesentliche psychische oder physische Beeinträchtigung vorliegt.
  • Es ist verboten, Alkohol sowie Tabak- und verwandte Erzeugnisse, die Kinder und Jugendliche nicht konsumieren dürfen, an diese abzugeben.
  • Verstöße können von der Polizei bzw. von Jugendschutz-Aufsichtsorganen vor Ort mit Organstrafverfügung bestraft werden.
    Der Strafbetrag für Jugendliche findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Tirol
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren.
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen gebrannte alkoholische Getränke und Mischungen, die gebrannte alkoholische Getränke enthalten, unabhängig davon, ob sie vorgefertigt sind (z.B. Alkopops) oder selbst hergestellt werden, nicht erwerben oder konsumieren.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Tabak (Kautabak, Schnupftabak, Rauchtabak und Lutschtabak) nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auch Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas, elektronische Zigaretten sowie die dafür verwendeten Tabake, Melasse-Mischungen und Liquids zur Verbrennung bzw. zur Verdampfung nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren.
  • An Kinder und Jugendliche dürfen alkoholische Getränke, Tabak (Kautabak, Schnupftabak, Rauchtabak und Lutschtabak), Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas, elektronische Zigaretten sowie die dafür verwendeten Tabake, Melasse-Mischungen und Liquids zur Verbrennung bzw. zur Verdampfung, die sie nicht konsumieren dürfen, nicht weitergegeben werden. Von einem Verbot der Weitergabe sind auch Zubereitungen betroffen, die der Herstellung alkoholischer Getränke dienen, wie z.B. Pulver, Tabletten, Kapseln, Konzentrate etc.
Vorarlberg
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke nicht erwerben, besitzen oder konsumieren.
  • Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Getränken, die gebrannten Alkohol enthalten, verboten.
  • Es ist auch verboten, Kindern und Jugendlichen Alkohol anzubieten, weiterzugeben oder zu überlassen. Darüber hinaus ist es auch verboten, Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren  Alkohol anzubieten, weiterzugeben oder zu überlassen, sofern die Jugendlichen bereits offensichtlich alkoholisiert sind oder es sich um Getränke handelt, die gebrannten Alkohol enthalten.
  • Kinder und Jugendliche dürfen Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse nicht erwerben, besitzen oder konsumieren.
  • Es ist auch verboten, Kindern und Jugendlichen Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten und dergleichen anzubieten, weiterzugeben oder zu überlassen.
Wien
  • Unter 16 Jahren ist es verboten, alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit oder bei öffentlichen Veranstaltungen zu erwerben, zu besitzen oder zu konsumieren.
  • Unter 18 Jahren ist es verboten, Tabakwaren und verwandte Erzeugnisse oder Nachahmerprodukte von Tabakwaren, wie pflanzliche Raucherzeugnisse, Wasserpfeifen, elektronische Zigaretten und E-Shishas, Gerätschaften inklusive Nachfüllbehälter und nikotinhaltige und nikotinfreie Flüssigkeiten, die verdampft werden können oder alkoholische Getränke, die gebrannten Alkoholenthalten, in der Öffentlichkeit oder bei öffentlichen Veranstaltungen zu erwerben, zu besitzen oder zu konsumieren.
  • An junge Menschen unter 16 Jahren ist jede Form der Weitergabe (verschenken, weitergeben, überlassen, verkaufen) von alkoholischen Getränken und an junge Menschen unter 18 Jahren jene von von Tabakwaren, verwandten Erzeugnissen und Nachahmerprodukten von Tabakerzeugnissen  oder von alkoholischen Getränken, die gebrannten Alkohol enthalten, in der Öffentlichkeit oder bei öffentlichen Veranstaltungen verboten.
  • In Schulen ist der Konsum von Alkohol und Tabakwaren, verwandten Erzeugnissen oder Nachahmerprodukten von Tabakerzeugnissen verboten.

War Rauchen Mal ab 16?

Von 1951 bis 2007 galt in Deutschland die Grenze von 16 Jahren, um in der Öffentlichkeit Tabak zu konsumieren. Bis dahin galt zwar ein Konsumverbot in der Öffentlichkeit für Unter-16-Jährige, jedoch kein Verkaufsverbot.

Was passiert wenn man mit 16 raucht?

Wer Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren abgibt, muss mit einem Bußgeld von 1.000 Euro rechnen. Auch wenn den jungen Menschen die Zigaretten nicht verkauft werden, können trotzdem Strafen drohen: Wer Heranwachsenden in der Öffentlichkeit das Rauchen gestattet, wird mit 1.500 Euro Bußgeld konfrontiert.

Was tun wenn 14 jährige Rauchen?

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Nachteile des Rauchens. Klären Sie Ihr Kind über Fehlannahmen wie „Rauchen macht schlank“ auf. Setzen Sie klare Grenzen und vereinbaren Sie Regeln mit Ihrem Kind. An ein Rauchverbot in den eigenen vier Wänden sollten sich auch Eltern halten.

Kann ich mit 14 Zigaretten kaufen?

Nur für Erwachsene! Ob Zigaretten, Tabak, Shisha oder E-Zigarette – Tabakwaren darfst du unter 18 weder kaufen noch in der Öffentlichkeit konsumieren.