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Krankheits- und Pflegekosten, Ausgaben wegen einer Mure oder Überschwemmung... - all das und mehr zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen. TippSie müssen außergewöhnliche Belastungen in einer eigenen Beilage (L1ab) geltend machen. Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt sind...
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt sind...
Die Höhe des Selbstbehalts hängt von Ihrem Einkommen ab:
Der Selbstbehalt reduziert sich für jedes Kind, für das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe haben oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen können, um jeweils einen Prozentpunkt. Der Selbstbehalt vermindert sich auch um einen Prozentpunkt, wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht oder wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet sind bzw. in eingetragener Partnerschaft leben und Ihr (Ehe-) Partner bzw. Ihre (Ehe-) Partnerin Einkünfte von höchstens 6.000 Euro erzielt. KrankheitskostenKosten, die Ihnen wegen einer Krankheit entstanden sind, zählen zu den außergewöhnlichen
Belastungen. Sie können sie deshalb bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen. Dazu zählen allerdings nur Kosten, die durch tatsächliche Erkrankungen entstehen: Die Vorbeugung (z.B. Impfungen) ist dagegen genauso wenig von der Steuer absetzbar wie Wellness- bzw. Sport-Angebote, Schönheitsoperationen oder Verhütungsmittel. Außerdem sind Kostenersätze, die Sie von einer privaten Krankenversicherung oder der Gesundheitskasse erhalten, abziehen. Zu den absetzbaren Kosten zählen:
KurkostenKurkosten gelten nur dann als außergewöhnliche Belastung, wenn der Kuraufenthalt wegen einer Erkrankung aus medizinischen Gründen erforderlich ist und unter ärztlicher Aufsicht erfolgt. Das muss entweder mit einer ärztlichen Bestätigung oder mit dem Bescheid über den Kostenersatz durch die Sozialversicherung nachgewiesen werden. Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie Folgendes absetzen:
Achtung!Fahrtkosten, die bei Besuchen von EhepartnerInnen entstehen, werden nicht berücksichtigt. "Haushaltsersparnis"Von den beantragten Kur- oder Krankenhauskosten ist die Haushaltsersparnis abzuziehen. Das sind 5,23 € pro Tag. TippKrankheitsbedingte Kosten, die wegen einer Behinderung im Ausmaß von mindestens 25 Prozent entstehen, können Sie ohne Selbstbehalt als Heilbehandlungskosten absetzen. BegräbniskostenDie Kosten für ein Begräbnis sind nur dann absetzbar, wenn sie die Aktivposten im Nachlassvermögen gar nicht oder nicht ganz abdecken. Wichtig dabei ist, dass die Aktivposten vor der Gegenrechnung mit eventuellen Schulden herangezogen werden. Das bedeutet, die Kosten können auch als gedeckt gelten, wenn Sie im Endeffekt nichts oder sogar Schulden erben. So machen Sie Begräbniskosten geltendSind die Begräbniskosten nicht durch das Nachlassvermögen gedeckt, können Sie folgende Kosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen:
Achtung!Kosten für die Trauerbekleidung und die Grabpflege sind nicht absetzbar. PflegekostenKosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege oder Betreuung sind dann als außergewöhnliche Belastung absetzbar,
Was den absetzbaren Betrag verringert
Broschüren
Wo kann ich bei Elster außergewöhnliche Belastungen eintragen?Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen. Sonderausgaben (Zeile 1 bis 18) ... . Außergewöhnliche Belastungen. ... . Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene (Zeile 20 bis 24) ... . Pflege-Pauschbetrag (Zeile 30 bis 37). Was trage ich in Anlage außergewöhnliche Belastungen?Außergewöhnliche Belastungen können steuermindernd geltend gemacht werden. Dazu gehören etwa Krankheits- und Kurkosten sowie Pflegeheimkosten. Steuererleichterungen gibt es auch für Opfer und Helfer von Unwetterkatastrophen. Diese Kosten sind in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ im Detail einzutragen.
Wie hoch ist die Pauschale für außergewöhnliche Belastungen?3. Eigenanteil: Die zumutbare Belastung. Wo trage ich Kosten für Medikamente in der Steuererklärung ein?Wo trägt man Medikamente bei der Steuererklärung ein? Die außergewöhnlichen Belastungen haben bei der Steuererklärung eine eigene Anlage. In der Anlage außergewöhnliche Belastungen müssen die Krankheitskosten in der Zeile 13 eingetragen werden.
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