Wo trage ich außergewöhnliche belastung ein

Wo trage ich außergewöhnliche belastung ein

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Krankheits- und Pflegekosten, Ausgaben wegen einer Mure oder Überschwemmung... - all das und mehr zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Tipp

Sie müssen außergewöhnliche Belastungen in einer eigenen Beilage (L1ab) geltend machen.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

  • Sie müssen außergewöhnlich sein. Das bedeutet, dass Ihre Aufwendungen höher sind als beim Großteil der Steuerpflichtigen.
  • Sie müssen zwangsläufig entstehen. Wenn man zum Beispiel die Kosten für die Pflege seiner Eltern übernimmt, obwohl diese genügend eigenes Ein­kommen haben, sind die Aufwendungen nicht zwangsläufig entstanden.
  • Sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Deshalb ist teilweise ein Selbstbehalt vorgesehen. Die außergewöhnlichen Be­last­ung­en müssen diesen Selbstbehalt übersteigen, damit sie sich steuerlich aus­wirk­en.

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt sind...

  • Krankheitskosten
  • Kurkosten
  • Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege oder Betreuung von Angehörigen
  • Begräbniskosten
  • Adoptionskosten und Kosten für eine künstliche Befruchtung

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt sind...

  • Kosten für das Beseitigen von Katastrophenschäden und
  • Mehrkosten, die wegen einer Behinderung oder
  • für eine notwendige Diätverpflegung entstehen - nähere Infos dazu finden Sie unter "Außergewöhnliche Belastung bei Behinderung".
  • bis inkl. 2018: Kinderbetreuungskosten

Die Höhe des Selbstbehalts hängt von Ihrem Einkommen ab:

  • Bei höchstens 7.300 € Jahreseinkommen sind es 6 Prozent.
  • Zwischen 7.300 € und 14.600 € sind es 8 Prozent.
  • Zwischen 14.600 € und 36.400 € sind es 10 Prozent.
  • Und bei mehr als 36.400 € Einkommen sind es 12 Prozent.

Der Selbstbehalt reduziert sich für jedes Kind, für das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr An­spruch auf Familienbeihilfe haben oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen können, um jeweils einen Prozentpunkt.

Der Selbstbehalt vermindert sich auch um einen Prozentpunkt, wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht oder wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr ver­heiratet sind bzw. in eingetragener Partnerschaft leben und Ihr (Ehe-) Partner bzw. Ihre (Ehe-) Partnerin Einkünfte von höchstens 6.000 Euro erzielt. 

Krankheitskosten

Kosten, die Ihnen wegen einer Krankheit entstanden sind, zählen zu den außergewöhnlichen Be­lastungen. Sie können sie deshalb bei der Arbeit­nehm­er­Innen­ver­an­lag­ung geltend machen. Dazu zählen allerdings nur Kosten, die durch tatsächliche Erkrankungen entstehen: Die Vorbeugung (z.B. Impf­ung­en) ist dagegen genauso wenig von der Steuer absetzbar wie Wellness- bzw. Sport-Angebote, Schönheitsoperationen oder Verhütungsmittel. Außerdem sind Kostenersätze, die Sie von einer privaten Krankenversicherung oder der Gesundheitskasse erhalten, abziehen.

Zu den absetzbaren Kosten zählen:

  • Ausgaben zur Linderung und Heilung von Allergien
  • ÄrztInnen- und Krankenhaushonorare
  • Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen (auch Alternativen zur Schulmedizin wie homöopathische Präparate oder Traditionelle Chinesische Medizin)
  • Rezeptgebühr
  • Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie)
  • Ausgaben für Heilbehelfe (z.B. Sehbehelfe wie Brillen oder Kontaktlinsen, Hörgeräte, Prothesen, Gehbehelfe, Bruchbänder, ...)
  • Fahrtkosten zu ÄrztInnen oder Krankenhäusern
  • Fahrtkosten von Angehörigen, die bei Besuchen des Kranken entstanden sind
  • Selbst geleistete Beiträge bei Kur-, Rehabilitations- oder Krank­en­haus­auf­ent­halten
  • Kosten für die Unterkunft von Begleitpersonen bei Kranken­haus­auf­ent­halt­en von Kindern
  • Kosten für Zahnbehandlungen bzw. für Zahnersatz (z.B. Zahnprothesen, Brücken, Kronen); Mundhygiene kann dagegen nicht geltend gemacht werden.

Kurkosten

Kurkosten gelten nur dann als außergewöhnliche Belastung, wenn der Kur­auf­ent­halt wegen einer Erkrankung aus medizinischen Gründen erforderlich ist und unter ärztlicher Aufsicht erfolgt. Das muss entweder mit einer ärztlichen Be­stätig­ung oder mit dem Bescheid über den Kostenersatz durch die Sozial­ver­sicher­ung nachgewiesen werden.

Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie Folgendes absetzen: 

  • Aufenthaltskosten
  • Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel
  • Fahrtkosten zum und vom Kurort
  • Die Aufwendungen von Begleitpersonen können nur bei pflege- oder hilfs­be­dürft­igen Personen und Kindern abgesetzt werden.

Achtung!

Fahrtkosten, die bei Besuchen von EhepartnerInnen entstehen, werden nicht berücksichtigt.

"Haushaltsersparnis"

Von den beantragten Kur- oder Krankenhauskosten ist die Haushaltsersparnis abzuziehen. Das sind 5,23 € pro Tag.

Tipp

Krankheitsbedingte Kosten, die wegen einer Behinderung im Ausmaß von mindestens 25 Prozent entstehen, können Sie ohne Selbstbehalt als Heilbehandlungskosten absetzen.

Begräbniskosten

Die Kosten für ein Begräbnis sind nur dann absetzbar, wenn sie die Aktiv­post­en im Nach­lass­ver­mögen gar nicht oder nicht ganz abdecken. Wichtig dabei ist, dass die Aktivposten vor der Gegen­rechnung mit eventuellen Schulden her­an­ge­zogen werden. Das bedeutet, die Kosten können auch als gedeckt gelten, wenn Sie im Endeffekt nichts oder sogar Schulden erben.

So machen Sie Begräbniskosten geltend

Sind die Begräbniskosten nicht durch das Nachlassvermögen gedeckt, können Sie folgende Kosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen:

  • Kosten für ein würdiges Begräbnis und einen einfachen Grabstein bis zur Höhe von insgesamt 15.000 Euro. 
  •  Darüber hinausgehende Kosten, sofern sie zwangsläufig erwachsen wie z.B. erhöhte Überführungskosten bei einem Todesfall im Ausland, eine Über­führung ins Ausland oder wegen besonderer Vorschriften zur Grab­stein­ge­stalt­ung.

Achtung!

Kosten für die Trauerbekleidung und die Grabpflege sind nicht absetzbar.

Pflegekosten

Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege oder Betreuung sind dann als außer­ge­wöhn­liche Belastung absetzbar, 

  • wenn die zu pflegende Person nicht nur aus Altersgründen in einem Alters- oder Pflegeheim unter­gebracht ist und ein Pflegegeld ab der Stufe 1 bezieht.
  • Wird kein Pflegegeld bezogen, kann der Pflegebedarf auch mit einem ärzt­lichen Gutachten nach­gewiesen werden.

Was den absetzbaren Betrag verringert

  • die Haushaltsersparnis in Höhe von 5,23 € täglich (156,96 € monatlich), außer bei häuslicher Pflege
  • das Pflegegeld und eventuelle Zuschüsse für Pflege- und Hilfsbedürftigkeit (z. B. eine Blindenzulage)

Broschüren

  • Anleitung zum Steuersparen (0,6 MB)
  • Steuertipps für Eltern (1,3 MB)
  • Steuer sparen 2022 (5,5 MB)
  • Steuer sparen 2021 (8,3 MB)
  • Steuer sparen 2020 (6,1 MB)
  • Steuer sparen 2019 (7,9 MB)
  • Steuer sparen 2018 (6,5 MB)
  • Steuertipps für grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse (0,6 MB)

  • © 2022 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz

Wo kann ich bei Elster außergewöhnliche Belastungen eintragen?

Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen.
Sonderausgaben (Zeile 1 bis 18) ... .
Außergewöhnliche Belastungen. ... .
Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene (Zeile 20 bis 24) ... .
Pflege-Pauschbetrag (Zeile 30 bis 37).

Was trage ich in Anlage außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen können steuermindernd geltend gemacht werden. Dazu gehören etwa Krankheits- und Kurkosten sowie Pflegeheimkosten. Steuererleichterungen gibt es auch für Opfer und Helfer von Unwetterkatastrophen. Diese Kosten sind in der AnlageAußergewöhnliche Belastungen“ im Detail einzutragen.

Wie hoch ist die Pauschale für außergewöhnliche Belastungen?

3. Eigenanteil: Die zumutbare Belastung.

Wo trage ich Kosten für Medikamente in der Steuererklärung ein?

Wo trägt man Medikamente bei der Steuererklärung ein? Die außergewöhnlichen Belastungen haben bei der Steuererklärung eine eigene Anlage. In der Anlage außergewöhnliche Belastungen müssen die Krankheitskosten in der Zeile 13 eingetragen werden.