Entgegen weit verbreiteter Meinung sind Renten grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. 2005 war der Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet: Alles das, was Sie für die Altersvorsorge aufwenden, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später Ihre Renteneinkünfte besteuert. Das erfolgt Zug um Zug in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. In der Regel ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge verringern Ihre Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre. Beziehen Sie dann eine Altersrente, sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente. Die Rentenbesteuerung betrifft übrigens neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten. Show Informieren Sie sich über das Thema! Bei Unklarheiten können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater wenden. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine individuelle Steuerberatung anbieten. Um sich einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen zu können, bietet die Finanzverwaltung für Seniorinnen und Senioren einen Alterseinkünfte-Rechner zur Ermittlung der Einkommenssteuer an. Alterseinkünfte-Rechner: Einkommensteuerberechnung für Seniorinnen und Senioren Das gilt für Rentner Wie Ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns. Wir erklären die Zusammenhänge: Wichtig: Bitte beachten Sie: Beispiel: Wenn Sie Ihre Rente zeitweilig als Teilrente erhalten oder wenn diese wegen einer Einkommensanrechnung gekürzt wird, wird der Rentenfreibetrag entsprechend angepasst. Für tiefergehende Informationen schauen Sie in unsere Broschüre Das FinanzamtDas Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mit Hilfe des sogenannten Anpassungsbetrages. Dies ist der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente. Diesen müssen Sie in der Anlage „R“ zur Einkommensteuerklärung zusätzlich zur Jahresbruttorente eintragen. Unser Tipp:Da der Anpassungsbetrag nicht einfach zu berechnen ist, können Sie sich diesen Betrag von uns bescheinigen lassen. Nach der erstmaligen Anforderung wird die jährliche Bescheinigung zukünftig automatisch übersandt. „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente/ Hinterbliebenenrente)" direkt online anfordern. Keine Regel ohne AusnahmeEine sogenannte Öffnungsklausel sieht eine Ausnahme von der „nachgelagerten Besteuerung“ vor. Sie gilt, wenn Sie in der Vergangenheit sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Dazu zählen auch Beiträge zu bestimmten weiteren Alterssicherungssystemen wie zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse. Wollen Sie von der Anwendung dieser Öffnungsklausel profitieren, dann müssen Sie:
Lassen Sie sich von den Finanzbehörden, vom Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfevereinen beraten! Wie hoch sind die Steuern bei 2000 Euro Rente?Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 2.000 Euro Rente im Monat beziehen, also 24.000 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 4.800 Euro steuerfrei (20 Prozent von 24.000 Euro). Da es im Jahr 2021 im Westen keine Rentenerhöhung gab, bleibt das Ihr endgültiger Steuerfreibetrag.
Wie viel Prozent Steuern muss ich auf meine Rente zahlen?Das bedeutet: 18 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 82 Prozent der Rente müssen allerdings versteuert werden. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren unverändert bleibt.
Wie hoch sind die Steuern bei 1600 Euro Rente?Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 1.600 Euro Rente im Monat beziehen, also 19.200 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 3.840 Euro steuerfrei (20 Prozent von 19.200 Euro). Da es im Jahr 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleibt das Ihr endgültiger Steuerfreibetrag.
Wie hoch darf die Rente sein damit man keine Steuern zahlen muss?Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (der 9.744 Euro im Jahr 2021 beträgt) muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.
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