Wie weit darf man in einer schmalenstraße überholen?

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Gefährdung – wenn Verkehrsteilnehmer zur Gefahrenquelle werden

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 12. August 2022

Wann Autofahrer den Straßenverkehr gefährden

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Gefährdung im Straßenverkehr

Nimmt man die Definition “Gefährdung” als technischen Begriff aus dem Verkehrsrecht, so handelt es sich hierbei um die Möglichkeit, dass eine Person, eine Sache, ein Tier, oder sogar eine natürliche Lebensgrundlage entweder zeitlich oder/und räumlich auf eine Gefahrenquelle trifft. Bei einer “Gefährdung” führt das Eintreten der Gefahr aber nicht zwangläufig auch zu einem Schaden, der sich in einer Verletzung, Tod, Erkrankung, oder Funktionseinbußen darstellt. Folgt man dieser allgemeinen Definition von Gefährdung, handelt es sich dabei “lediglich” um eine potentielle Schadensquelle. Gesetzlich definiert wird “Gefährdung” in Paragraf 315C StGB (Strafgesetzbuch). Dazu im Folgenden mehr.

  • Wann Autofahrer den Straßenverkehr gefährden
    • FAQ: Gefährdung
    • Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung
    • Gefährdung des Straßenverkehrs – Strafe für Verkehrssünder
    • Doch wie werden Gefährdungsdelikte geahndet?
    • Unterschiede zwischen Delikten mit und ohne Gefährdung
    • Fazit zu Verstößen mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs

FAQ: Gefährdung

Ist gesetzlich definiert, wann eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt?

Ja, unter § 315c Strafgesetzbuch (StGB) ist bestimmt, wann ein Verkehrsteilnehmer ein Gefährdung darstellt. Auch die StVO erwähnt gefährdendes Verhalten.

Was kann im Straßenverkehr als Gefährdung gelten?

Wer verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, stellt eine Gefährdung dar. Das kann beispielsweise bei stark überhöhter Geschwindigkeit, Trunkenheit oder bei der Missachtung einer Vorfahrt der Fall sein. Unsere Übersicht bietet hier weitere Beispiele.

Welche Sanktionen drohen bei einer Gefährdung im Straßenverkehr?

Gemäß den Bestimmungen im StGB kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung

Der Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung im Verkehrsrecht (insbesondere im Bezug auf das StGB) liegt darin, dass man beispielsweise bei der Behinderung eines anderen lediglich dessen Bewegungsfreiheit einschränkt. Aber auch in diesem Teilbereich gibt es weitere Unterschiede. Hier wird unterschieden zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Behinderungen. Eine unvermeidbare Behinderung wäre zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf einer sehr schmalen Straße nach links abbiegen möchten, dem nachfolgenden Verkehr jedoch nicht genug Platz bleibt, um sich ebenefalls nach rechts einzusortieren. Hier ist die Behinderung nicht freiwillig, sondern eher unvermeidbar durch die Umstände der Straße. Parkt man jedoch verkehrswidrig auf einem Gehweg und behindert somit die Fußgänger, spricht man laut StGB von einer vermeidbaren Behinderung, die dann sogar angezeigt und geahndet werden kann, wenn sie noch nicht aktiv stattgefunden hat. Das bedeutet, das Fahrzeug steht bereits auf dem Gehweg und hat noch niemanden direkt behindert. Dennoch wird dieser Parkverstoß sanktioniert.

Von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist immer dann auszugehen, wenn man mit hoher Sicherheit davon ausgehen kann, dass es zu einem Schaden an Eigentum oder Personen kommen kann. Ein Beispiel dafür wäre die Gefährdung beim Überholen.

Wer die Entfernung des entgegenkommenden Fahrzeugs nicht richtig einschätzt, überholt und erst kurz vor dem anderen Fahrzeug wieder auf die rechte Seite einscherrt, stellt in diesem Moment eine Gefahr dar. Schließlich hätte durch dieses Verhalten auch ein schwerer Unfall geschehen können.

Juristen bezeichnen diese Sachverhalte als Beinahe-Unfälle. Geschieht hier jedoch nichts, beispielsweise durch ein beherztes Eingreifen des Gegenübers, liegt trotzdem eine Gefährdung im Straßenverkehr vor. Die oft dazu gerufene Polizei muss hier zusätzlich noch einmal entscheiden, ob ein Schadensfall wirklich hätte eintreten können.

Die kurze Erklärung muss hier also lauten, dass immer dann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, wenn nur durch das Verhalten eines Dritten ein Unfall verhindert werden konnte.

Gefährdung des Straßenverkehrs – Strafe für Verkehrssünder

Es gibt verschiedenste Sanktionen, die ausgesprochen werden können, wenn man sich im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß nach StVO, StVG, FeV etc. verhält.

Spricht man von einer Gefährdung des Straßenverkehrs, muss aber immer eine konkrete Gefahr vorliegen. Dabei gibt es sogenannte Todsünden, die ein Betroffener im Straßenverkehr nach der StVO begehen kann. Diese führen immer zu gefährlichen Situationen.

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

  • Grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln
  • Anderen die Vorfahrt nehmen
  • Gefährliches Überholen
  • Fußgängerüberwege missachten
  • Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Passagen wie beispielsweise Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, oder Straßenkreuzungen
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
  • Auf Autobahnen oder Schnellstraßen wenden, rückwärtsfahren oder sich gegen die Fahrtrichtung einordnen
  • Fahrzeuge bei einem Unfall oder eine Autopanne nicht richtig kenntlich gemacht zu haben

All diese Verstöße stellen bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es dabei dann noch zu einem Unfall, ist nach der Gefährdung des Straßenverkehrs eine Strafe nach Paragraf 315C StGB unablässig:

Wie weit darf man in einer schmalenstraße überholen?
Gefährdung ist im Strafgesetzbuch (StGB) definiert.

Wer im Straßenverkehr

  1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
    • infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
    • infolge geistiger oder körperlicher Mängel

    nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

  2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
    • die Vorfahrt nicht beachtet,
    • falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
    • an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
    • an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
    • an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
    • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
    • haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  3. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
  4. Wer in den Fällen des Absatzes 1
    1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
    2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

    kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe die Folge sein.

Doch wie werden Gefährdungsdelikte geahndet?

Es gibt im Allgemeinen zwei verschiedene Arten von Sanktionen, zwischen denen bei einer Verurteilung unterschieden wird. Zum einen kann es zu einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe kommen, zum anderen besteht die Möglichkeit des Führerscheinentzuges.

Der Führerscheinentzug wird häufiger genutzt, hier macht es auch kaum einen Unterschied, ob die Tat zum ersten Mal begangen wurde oder ob der Täter schon häufiger auffällig geworden ist. Dies ist bei der Geldstrafe oder auch dem möglichen Freiheitsentzug anders. Hier wird sehr genau darauf geachtet, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder einen Wiederholungstäter. Bei kleineren Delikten und Ersttätern droht oft nur eine Geldstrafe. Kam es jedoch in Folge eines provozierten Unfalls zu Opfern und wurde dies vorsätzlich in Kauf genommen, ist das Gericht dazu angehalten, eine Freiheitsstrafe auszusprechen.

Unterschiede zwischen Delikten mit und ohne Gefährdung

Wie weit darf man in einer schmalenstraße überholen?
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Delikten mit und ohne Gefährdung

Zunächst einmal gibt es für jeden Verstoß im Straßenverkehr einen Regelsatz, welcher in der Bußgeldtabelle festgehalten wird. Dieses Bußgeld muss nicht an Ort und Stelle gezahlt werden, sondern erst nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids.

Dadurch bleibt dem Betroffenen auch die Zeit, sich zu dem Tatbestand, der im Bußgeldbescheid aufgeführt wird, zu äußern oder Einspruch zu erheben. Schon vor Eintreffen des Bußgeldbescheids kann der Bußgeldrechner dazu verwendet werden, eine erste Einschätzung über die Höhe der Ahndung zu liefern.

Zuzüglich zu den normalen in der Bußgeldtabelle verankerten Regelsätzen, kann es zu weiteren Zahlungen kommen. Diese werden fällig, wenn zusätzlich eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung vorliegen. Die Sachverhalte verschlimmern den Tatbestand und erhöhen folgerichtig auch das Bußgeld.

Im Normalfall müssen also 60 Euro gezahlt werden, sind dies mit einer Gefährdung schon 75 Euro. Kommt dazu noch eine Sachbeschädigung erhöht sich das Ganze auf 90 Euro. Bei höheren Bußgeldern, wie beispielsweise 175 Euro, erhöht sich der Regelsatz in der Bußgeldtabelle immer um 25 Euro, je mehr Tatbestände hinzukommen. So sind es bei 175 Euro im Normalfall, zuzüglich einer Gefährdung 200 Euro, kommt noch die Sachbeschädigung hinzu sind dann 225 Euro fällig.

Es gibt jedoch auch Gefährdungen, die nicht auf diese Weise berechnet werden können, da sie einzeln in der Bußgeldtabelle stehen. Wird beispielsweise an einem illegalen Rennen teilgenommen, kann hier 400 Euro Bußgeld erwartet werden, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wird die Rolle als Initiator nachgewiesen, sind es sogar 500 Euro. Wir das Rechtsfahrgebot missachtet, können 80 Euro und ein Punkt in Flensburg auf den Betroffenen zukommen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann natürlich einen Bußgeldrechner nutzen, um zu wissen, wie hoch die Sanktionen letztendlich ausfallen.

Punkte gibt es nur, wenn die Sicherheit im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet ist. Entfernt sich ein Unfallverursacher beispielsweise vom Unfallort, ohne dort eine Erstversorgung durchgeführt zu haben oder ohne die eigenen Daten an Ort und Stelle gelassen zu haben, gibt es Punkte in Flensburg und eine Strafanzeige.
Natürlich führen auch sämtliche Drogen- und Alkoholmissbräuche unweigerlich zu Punkten in Flensburg.

Fazit zu Verstößen mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs

Vorausschauend fahren zahlt sich in jedem Fall aus. Wir sind zwar in Europa bei Weitem noch nicht führend in Sachen Bußgelder, nähern uns den anderen Ländern jedoch stark an. Spätestens mit dem neuen Punktekatalog hat sich, was die Härte der Sanktionen angeht, einiges geändert. Es gibt zu viele Fahrzeuge im Straßenverkehr, als dass hier ungebürliches Verhalten angemessen sein könnte. Sicherlich gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Richtlinien, die überdacht werden sollten, alles in allem muss sich jedoch jeder an die StVO und an das Strafgesetzbuch halten. Ansonsten gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch andere, was wiederum ein Fahrverbot und nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

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