Was tun wenn man nicht zum arzt gehen kann

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Erstellt: 11.03.2020, 09:06 Uhr

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Was tun wenn man nicht zum arzt gehen kann

Mit einer schweren Grippe ist es oft unmöglich, zum Arzt zu gehen. Doch was, wenn der Arbeitnehmer schon am ersten Tag eine Krankschreibung verlangt? © Maurizio Gambarini/dpa

Mit Brechdurchfall oder Grippe zum Arzt schleppen? Das ist häufig unmöglich. Doch was tun, wenn der Arbeitgeber schon am ersten Tag eine Krankschreibung verlangt?

Fieber, Kreislaufprobleme oder gar Brechdurchfall: Bei schweren Erkrankungen ist an Aufstehen kaum zu denken - geschweige denn, zum Arzt zu gehen, um sich eine Krankschreibung für den Arbeitgeber* abzuholen. Doch was tun, wenn der Chef schon ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt?

Zu krank für den Arzt? Hausbesuch für Krankschreibung vereinbaren

Zunächst sollten Mitarbeiter versuchen, einen Hausbesuch zu vereinbaren, um so an die Krankschreibung zu gelangen und sich gleichzeitig zu schonen. Viele Ärzte sind allerdings so ausgelastet, dass sie dies gar nicht mehr leisten können. 

Lesen Sie auch: Krankmeldung: So melden Sie sich richtig krank.

Notfalls später zum Arzt und Arbeitgeber informieren

In diesem Fall rät das Wirtschaftsportal business-on, erst später zum Arzt zu gehen. Dieser kann die Krankschreibung auch rückwirkend ausstellen (wie lange das möglich ist, erfahren Sie hier). Dann sollten Mitarbeiter ihren Arbeitgeber aber umgehend darüber informieren bzw. dieses Vorgehen mit ihm absprechen.

Krank in den ersten vier Wochen der Beschäftigung

Anders verhält es sich, wenn Sie Ihre Stelle gerade erst angetreten haben. In den ersten vier Wochen der Beschäftigung zahlt nämlich der Arbeitgeber keinen Lohn im Krankheitsfall, sondern die Krankenkasse springt mit Krankengeld ein - und das auch nur auf Antrag. In diesem Fall sollten Sie sich bereits am ersten Tag der Krankheit eine Krankschreibung ausstellen lassen, um keinen Lohnausfall zu riskieren. 

Mehr zum Thema: Krankschreibung: Drei Irrtümer, die leider noch immer kursieren.

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Hausbesuch – Bis der Arzt kommt...

Pflegebedürftige Personen können aufgrund von Krankheit oder der körperlichen Verfassung häufig nicht die Sprechstunde beim Hausarzt besuchen.

Was tun wenn man nicht zum arzt gehen kann

Was ist ein Hausbesuch?

Was viele nicht wissen: Personen die bettlägerig, chronisch krank oder stark bewegungseingeschränkt sind, haben einen Anspruch auf einen Hausbesuch durch den Hausarzt. Dies bedeutet, dass der Arzt zu dem Patienten nach Hause kommt und diesen vor Ort untersucht und behandelt. Der Weg in die Praxis entfällt. Eine Verpflichtung zum Hausbesuch besteht auch dann, wenn eine schwere Erkrankung des Patienten vorliegt und dieser nicht in die Praxis kommen kann. Dies ist beispielsweise bei sehr starkem Schwindel oder nach einem Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung des Körpers der Fall. Wichtig und sogar eine Voraussetzung für einen Hausbesuch ist, dass bereits ein Behandlungsverhältnis zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten besteht. Konkret: Es muss bereits ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und das Einlesen der Versicherungskarte stattgefunden haben. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn der Arzt die Behandlung bereits in seiner Praxis begonnen hat. Neben dem Behandlungsverhältnis ist jedoch auch der Wohnort und die Entfernung zum Hausarzt von Bedeutung, da viele Ärzte die Hausbesuche nur in einem gewissen Umkreis durchführen.

Darf der Hausarzt den Hausbesuch ablehnen?

Ohne eine entsprechende Begründung darf der Arzt den Hausbesuch zunächst nicht ablehnen, auch nicht bei einem vollen Wartezimmer. Eine Verpflichtung zum Hausbesuch entfällt nur dann, wenn der Arzt andere Notfälle versorgen muss oder andere Behandlungen unaufschiebbar sind. Der Arzt kann zudem die Hausbesuche auf einen für ihn passenden Zeitraum, etwa vor- oder nach der Sprechstunde, legen.

Hausbesuche durch qualifizierte nichtärztliche Mitarbeiter

Der Hausarzt hat die Möglichkeit nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch V den Hausbesuch an einen entsprechend qualifizierten nichtärztlichen Mitarbeiter zu delegieren. Beispielsweise ist dies bei einem Verbandswechsel oder dem Messen des Blutdrucks möglich. Ein vorausgegangener persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt ist hier jedoch ebenfalls Voraussetzung.

Wer übernimmt die Kosten für den Hausbesuch?

Grundsätzlich setzen sich die Kosten des Hausbesuchs aus dem Besuch selbst inklusive der Beratung und der Untersuchung sowie dem Wegegeld zusammen. Die Höhe der Kosten ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie bspw. der Tageszeit oder der Entfernung. Ist der Patient gesetzlich versichert, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die gesamten Kosten, auch das anfallende Wegegeld. Dies gilt auch bei Hausbesuchen, die an Feiertagen oder Wochenenden stattfinden. Für den Patienten fallen keine Kosten an.

Sind Hausbesuche auch durch einen Facharzt möglich?

Ist aufgrund einer entsprechenden Erkrankung ein Hausbesuch notwendig, sind auch Fachärzte zu Hausbesuchen verpflichtet. Dies gilt auch bei Kindern mit einer hoch ansteckenden Krankheit. Das bestehende Behandlungsverhältnis ist jedoch auch bei einem Facharzt eine Voraussetzung für einen Hausbesuch.

Was tun im Notfall?

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Eine Krankheit richtet sich nicht nach Uhrzeiten oder Feiertagen. Wer abends oder am Wochenende medizinische Hilfe benötigt, kann sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, erreichbar unter der bundesweiten Rufnummer 116117, wenden.

Notarzt:

In lebensbedrohlichen Fällen, etwa bei einem Verdacht auf einen Herzinfarkt, sollten Sie immer den Notruf unter 112 anrufen.


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