Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag
bei der zuständigen Zollstelle schriftlich anmelden. Show
Anmeldepflichtige BarmittelBarmittel sind Bargeld und Wertpapiere. Barmittel sind:
Ausländische Währungen müssen mit dem Sortenkurs am Tag der Ausreise in Euro umgerechnet werden. Für die Berechnung des Wertes von Sammler- und Anlagemünzen (z.B. "Maple Leaf", "Eagle", "Wiener Philharmoniker") wird nicht der Nominalwert, der auf der Münze angegeben ist, sondern der tatsächliche Wert zugrunde gelegt. Berechnungsbeispiel anhand der Silbermünze "Wiener Philharmoniker" Der Nominalwert, der auf der Münze angegeben ist, beträgt 1,50 Euro. Der tatsächliche Wert ist der Preis, der am Tag der Ausreise beim Kauf einer solchen Münze gezahlt werden muss (z.B. bei einer Bank oder im Münzfachhandel). Schriftliche Anmeldepflicht von BarmittelnReisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie das Formular "Anmeldung von Barmitteln" verwenden:
Sie können das Formular elektronisch oder handschriftlich ausfüllen. Bitte achten Sie darauf, dass das Exemplar unterschrieben ist, wenn Sie dieses der Zollstelle vorlegen. Sie können eine amtliche Kopie anfordern. Formular 040000 Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach den Schaltern, bei denen Sie die Anmeldung abgeben können. Sie haben die Pflicht, die Barmittelanmeldeerklärung unaufgefordert abzugeben, auch wenn Sie von Zollbediensteten nicht angehalten und nach mitgeführten Barmitteln gefragt werden. Besonderheit bei Transitflügen aus einem Drittland über einen EU-Mitgliedstaat in ein DrittlandDie Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr besteht auch für Flugreisende mit Herkunft aus einem Drittland, die sich in der Internationalen Transitzone eines Flughafens eines Mitgliedstaats aufhalten, bevor sie in ein anderes Drittland weiterfliegen. Die Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren an den Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht. Anzeigepflichtige gleichgestellte ZahlungsmittelAls gleichgestellte Zahlungsmittel gelten
Schmuck und sonstige Waren aus Edelmetallen bzw. Edelsteinen gelten nicht als gleichgestellte Zahlungsmittel und sind daher nicht anzeigepflichtig. Diese müssen jedoch zwingend im Rahmen einer Zollanmeldung angemeldet werden. Mündliche Anzeigepflicht von gleichgestellten ZahlungsmittelnGleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Ausreise aus Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden. Im Rahmen der Kontrolle sind Sie verpflichtet, Angaben zu Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln, deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und dem Verwendungszweck gegenüber den Kontrollpersonen zu machen und ggf. Unterlagen vorzulegen - auch wenn Sie die Wertgrenze von 10.000 Euro bei mitgeführten Barmitteln bzw. gleichgestellten Zahlungsmitteln nicht überschreiten. Folgen bei Verletzung der Anmelde- bzw. AnzeigepflichtWenn Sie mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel pflichtwidrig nicht schriftlich anmelden bzw. anzeigen, unzutreffende beziehungsweise unvollständige Angaben machen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. Personen, die in Deutschland keinen festen Wohnsitz oder Aufenthaltsort haben, müssen zudem für die Durchführung des Bußgeldverfahrens einen bestimmten Geldbetrag an Sicherheit leisten. Die deutsche Zollverwaltung bietet Informationen zu den Bestimmungen, denen Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel bei der Ausreise aus Deutschland unterliegen. Wie viel Geld darf man mitnehmen wenn man fliegt?Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag bei der zuständigen Zollstelle schriftlich anmelden.
Was darf ich mit in die Türkei nehmen?Was darf ich in die Türkei einführen?. Unbegrenzte Devisen.. Persönliche Gebrauchsgegenstände, Medizin und Arznei im Gesamtwert bis 300 €. Tabak und Alkohol ab 18 Jahren und in begrenzten Mengen: ... . Parfüm, Öle und Lotionen (600ml). Hautpflegemittel und Toilettenartikel (5 St.). Kaffee (1kg). Löslicher Kaffee (1kg). Tee (1kg). Wie viel Geld darf ich ausführen?Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.
Was passiert wenn man mehr als 10000 Euro nicht angemeldet?Wenn Geld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr gefunden wird, können die Mitgliedsstaaten ein Strafverfahren gegen die betreffenden Person einleiten. In schweren Fällen, kann das Unterlassen der Anmeldung am Zoll, mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
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