Wie oft darf man bei eBay Kleinanzeigen verkaufen?

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Erstellt: 15.10.2020Aktualisiert: 16.10.2020, 07:12 Uhr

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Wie oft darf man bei eBay Kleinanzeigen verkaufen?

Wer hohe Summen über Ebay & Co. einnimmt, der muss den Fiskus fürchten. Doch Sie können sich mit ein paar Tricks dagegen wehren. © pixabay

Wer viel auf Ebay & Co. verkauft, der sollte sich über mögliche Steuern schlau machen. Hier gibt es fünf Tipps für Sie, um etwaige Kostenfallen zu vermeiden.

Ungeliebte Möbelstücke, nicht mehr passende Kleidungsstücke oder doppelte Weihnachtsgeschenke: Wer diese auf Online-Marktplätzen wie Ebay Kleinanzeigen, Rebuy oder Momox verkauft, wird Ungeliebtes schnell los – und kann gleichzeitig viel Geld dafür kassieren. Doch als Privatverkäufer müssen Sie einige rechtliche Bedingungen beachten – ansonsten tappen Sie schnell ins teure Fettnäpfchen.

Ebay & Co.: So verkaufen Sie privat - und behalten den Gewinn

Grundsätzlich gilt: Dem Fiskus macht es nichts aus, wenn Sie ab und an auf Ebay etwas verkaufen – egal, ob das alte Kinderfahrrad, das Top vom letzten Sommer oder den Gartenklappstuhl. Schließlich ist es Ihr gutes Recht, sich nebenbei noch ein wenig Geld hinzuverdienen.

Kritisch wird es, wenn Sie ständig auf Ebay & Co. Gegenstände zum Verkauf anbieten. Dann könnte es passieren, dass sich das Finanzamt bei Ihnen meldet – und Steuern verlangt. Um gewappnet zu sein, sollten Sie im Hinterkopf behalten, wann der Fiskus zuschlagen könnte.

Privatverkauf auf Ebay: Achten Sie besonders auf diese zwei Steuerfallen

Wenn Sie zum Beispiel etwas nach dem Kauf gleich wieder weiterverkaufen, wie Antiquitäten oder Schmuck, kann es sein, dass Sie dafür Einkommenssteuer zahlen müssen.

Wenn das Finanzamt Sie gar als gewerblichen Händler einstuft, haben Sie besonders Pech: Dann kommt zur Einkommenssteuer zusätzlich noch Umsatzsteuer oben drauf. Doch wie merkt der Fiskus überhaupt, wie viel Sie insgesamt verkaufen?

Das Bundeszentralamt für Steuern durchforstet regelrecht die Online-Marktplätze, um gewerbliche Händler auf die Schliche zu kommen - und zwar mithilfe einer Software namens Xpider. Wenn die Software erkennt, dass ein Verkäufer besonders aktiv ist, sind Ebay & Co. sogar dazu verpflichtet, private Informationen über ihn preiszugeben.

So hat der Bundesfinanzhof bereits 2013 entschieden, dass sie unter anderem die Kontakt- und Bankdaten des Verkäufers sowie eine Liste einer Verkäufe herausgeben müssen. Doch es gibt laut Stiftung Warentest ein paar Tricks, wie Sie die Steuern umgehen können.

Auch interessant: Mit verschiedenen Tipps können Sie sich vor Betrügern bei Ebay-Kleinanzeigen schützen. Vor allem bei der Warenübergabe ist Vorsicht geboten. 

Geplanten Verkauf bis nach Spekulationsfrist schieben

Wer nicht nur gebrauchte Alltagsgegenstände, sondern auch Antiquitäten oder neuen Schmuck verkaufen möchte, der sollte besser aufpassen: Denn wer innerhalb eines Jahres kauft und verkauft, der wird steuerpflichtig. Das heißt: Als Privatverkäufer müssen Sie dann den "Spekulationsgewinn“ in der Anlage SO zur Steuererklärung berücksichtigen und eintragen.

Diesen können Sie nur umgehen, wenn Sie unter dem jährlichen Freibetrag von 600 Euro bleiben. Tipp: Wenn Sie mit Ihrem Verkauf darüber liegen, dann sollten Sie besser ein Jahr abwarten – und dann den Verkauf wagen. Dann ist der Gewinn schließlich steuerfrei – egal, wie viel Sie kassieren.

Gewerblicher Handel: So vermeiden Sie die Merkmale dafür

Keine Panik – nur, weil Sie jetzt vielleicht einmal einen Spekulationsgewinn angeben mussten, bedeutet das für den Fiskus nicht gleich, Sie als gewerblichen Händler einzuschätzen. Dies ist meist erst dann der Fall, wenn dies öfters geschieht. Oder, wenn Sie sich aus Versehen im Netz registrieren. "Die Grenzen sind leider fließend", sagt Steuerberaterin Dr. Stefanie Becker aus Augs­burg. Gewerb­lich ist laut Gesetz jede nach­haltige Tätig­keit, um Einnahmen zu erzielen – auch dann, wenn die Absicht fehlt, Gewinne zu machen.

Aber nicht nur die Häufigkeit spielt hierbei eine Rolle – auch die Art der angebotenen Ware ist dabei maßgeblich mit beteiligt. Verkaufen Sie ständig neuer oder immer wieder dieselbe Art von Ware, glaubt der Fiskus zu Recht, dass Sie ein unternehmerisches Interesse daran haben.

Das gleiche gilt auch für die Vermarktung: Wer seine Ware sehr aggressiv anpreist und aufwendig gestaltete Fotos ins Netz stellt sowie seine Angebote gegen Aufpreis in den Fokus der Käuferschaft rücken möchte, der wird schnell vom Fiskus ins Auge gefasst.

Nicht den Überblick über Ihre Verkäufe verlieren

Zwar gibt es keine genaue Zahl, ab wann Sie als gewerblicher Händler gelten, allerdings geht man davon aus, dass ab einer gewissen Menge das Finanzamt auf Sie aufmerksam wird. "Wenn eine Familie in einem Jahr beispiels­weise 40 Angebote von gebrauchten Gegen­ständen im Internet macht, wird sie im Regelfall keine Probleme mit dem Finanz­amt bekommen", sagt Steuerberaterin Becker.

"Doch bringt der Vater dann beispiels­weise zusätzlich das Inventar aus seinem geerbten Eltern­haus an den Mann, kann es sein, dass das Finanz­amt ihn doch als gewerb­lichen Händler einstuft, gerade wenn sich die Verkäufe über einen längeren Zeitraum ziehen." Grob gilt also: Wer innerhalb extremer Zeitspannen – ob kurz oder lang – Unmengen an Angeboten ins Netz stellt, der wird auffällig.

Als Privatverkäufer eigene Stücke verkaufen

Wer nicht in die Kategorie gewerblicher Händler geschoben werden möchte, der sollte vor allem seine eigenen Gebrauchsgegenstände verkaufen. Wer nämlich ständig auf Ebay & Co. Dinge von jemand anderem verkauft, der kann schnell steuerpflichtig werden. Auch wenn es sich hierbei um Gegenstände, wie die alte Pelzsammlung der lieben Großmutter, handelt.

Wenn Sie allerdings alte Dinge von Ihnen zum Kauf anbieten, etwa altes Spielzeug von früher oder die Schallplattensammlung, der muss den Fiskus meist auch nicht fürchten.

Umsatzgrenzen beachten

Und auch wenn Sie einmal doch die Einkommenssteuer trifft, können Sie immer noch versuchen, die Umsatzsteuer zu umgehen. Und das funktioniert so: Lassen Sie sich beim Finanzamt als "Kleinunternehmer" einstufendann müssen Ihre Kunden keine Umsatzsteuer zahlen und Sie sie auch nicht beim Fiskus angeben.

Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn Ihre Umsätze im ersten Jahr nur bei maximal 17.500 Euro liegen. Und auch danach sollten diese nicht mehr als 50.000 Euro betragen. Wenn Sie über Ihre Umsätze einen Überblick behalten und Ihre Verkäufe auch zeitlich anpassen, sollten dem allerdings nichts im Wege stehen.

Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen Betrüger auf Ebay Kleinanzeigen am besten wehren können. Außerdem erfahren Sie hier, wie Sie sich in Zukunft besser schützen können.

Auch interessant: das wohl verrückteste Ebay-Angebot, das Sie je gesehen haben.

Von Jasmin Pospiech

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Wie viel darf man im Jahr privat verkaufen?

Freigrenze 600 Euro für Privatverkäufe „Grundsätzlich sind private Veräußerungsgeschäfte komplett steuerfrei. Wer normale Gebrauchsgegenstände wie zum Beispiel Bekleidung oder Bücher kauft und wiederverkauft, braucht keine Steuern für den Verkauf zahlen“, so Mark Weidinger aus dem Vorstand der Lohi.

Wie viele Artikel darf man bei eBay Kleinanzeigen verkaufen?

eBay Kleinanzeigen ist grundsätzlich kostenlos. Sowohl gewerbliche und private Nutzer können gebührenfrei Anzeigen aufgeben. Lediglich für das Einstellen von mehr als 50 Anzeigen innerhalb von 30 Tagen erheben wir eine Gebühr von 0,95 EUR (inkl. Mwst) pro Anzeige.

Wie viel darf man im Monat bei eBay verkaufen?

Aktuell liegt er bei 9.477 Euro (Stand: 2021). Bei Zusammenveranlagung von Eheleuten haben diese eine Grundfreibetrag von 18.954 Euro.

Wie viel Umsatz Darf ich bei eBay Kleinanzeigen machen?

Und das funktioniert so: Lassen Sie sich beim Finanzamt als "Kleinunternehmer" einstufen – dann müssen Ihre Kunden keine Umsatzsteuer zahlen und Sie sie auch nicht beim Fiskus angeben. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn Ihre Umsätze im ersten Jahr nur bei maximal 17.500 Euro liegen.