Wie muss ein Fahrrad abgeschlossen werden?

Wie muss ein Fahrrad abgeschlossen werden?

Es ist immer besser, auf Nummer sicher zu gehen

Gegen einen Diebstahl auch aus der eigenen Garage ist das Fahrrad unter Umständen versichert. Damit die Versicherung tatsächlich greift, müssen aber in aller Regel bestimmte Umstände erfüllt sein. Wir zeigen, ob das Fahrrad in der Garage abgeschlossen sein muss und welche Faktoren sonst relevant sind.

Welche Versicherung zahlt für den Diebstahl des Fahrrads aus der Garage?

Zunächst muss unterschieden werden, welche Versicherung überhaupt für die Haftung im Falle eines Diebstahls des Fahrrads aus der Garage infrage kommt. Hier gibt es in aller Regel zwei Varianten:

  • die Hausratversicherung, sofern diese Fahrräder explizit einschließt oder sogar eine spezielle Versicherungserweiterung für Fahrräder abgeschlossen wurde,
  • die Fahrradversicherung.

Das gilt für die Hausratversicherung

Wird das Fahrrad aus einer abgeschlossenen Garage gestohlen, so ist dies in aller Regel ein Fall für die Hausratversicherung. Wann genau diese den Schaden trägt, legt jeder Versicherer selbst fest. Bei den meisten Versicherungen aber gelten die folgenden Anforderungen:

  • Alle Zugänge zur Garage selbst müssen abgeschlossen gewesen sein.
  • Es muss sich zwingend um einen Einbruchdiebstahl mit eindeutigen Spuren handeln.
  • Das Rad war in der Garage mit einem zusätzlichen Schloss gesichert.

Manchmal wird auf den letzten Punkt verzichtet – auf Nummer Sicher gehen Sie aber nur, wenn Sie Ihr Rad auch in der heimischen Garage abschließen. Das gilt auch für Zusatzversicherungen zur Hausratversicherung, die Fahrräder abdecken. Hier ist meist auch der Diebstahl aus fremden Garagen abgedeckt, sofern er tagsüber passiert und das Rad abgeschlossen war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung sowie die Rahmennummer des Rads im Fall der Fälle greifbar haben.

Wann genau ein Einbruchdiebstahl vorliegt, ist ebenfalls von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich definiert. Meist sind dazu eindeutige Einbruchspuren wie ein aufgebohrtes Schloss oder Beschädigungen der Tür nachzuweisen. In aller Regel bedeutet das, dass Sie im Schadensfall die Polizei hinzuziehen sollten.

Das gilt für Fahrradversicherungen

Wenn Sie eine spezielle Fahrradversicherung für Ihr Rad abgeschlossen haben, greift diese auch bei Diebstahl. Da hier nicht relevant ist, wo das Rad stand, ist das abgeschlossene Fahrradschloss meist die Hauptvoraussetzung. Viele Policen sehen hier sogar das Vorhandensein zwei unterschiedlicher Schlösser vor – auch zuhause in der Garage. Da solche Versicherungen vor allem für sehr teure Räder abgeschlossen werden, lohnt es sich, die Vorgaben exakt zu erfüllen.

NG

Artikelbild: Rudy Umans/Shutterstock

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Fahrraddiebstahl: So können Sie sich absichern

Tag für Tag werden in Deutschland 800 Fahrraddiebstähle registriert. Da längst nicht alle Diebstähle bei der Polizei angezeigt werden, liegt die tatsächliche Zahl viel höher. Nur die wenigsten Diebstähle werden aufgeklärt – in Berlin etwa liegt die Aufklärungsquote bei 3,9 Prozent. Experten sagen, wie Sie Ihr Fahrrad sicher abstellen und sich gegen Fahrraddiebstahl versichern können.

Nur jeder zweite Fahrraddiebstahl wird angezeigt

Aus der polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass im Jahr 2018 genau 292.015 Fahrraddiebstähle bei der Polizei angezeigt wurden – das sind 800 Fahrräder pro Tag.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2018

Nach einer zeitgleich veröffentlichten Opferbefragung (Deutscher Viktimisierungssurvey 2017) ist die Dunkelziffer allerdings wesentlich höher, denn nur jeder zweite Fahrraddiebstahl wird bei der Polizei gemeldet.

Grund genug für Zweiradfreunde, ihr Fahrrad möglichst sicher abzustellen und gegebenenfalls gegen Fahrrad-Diebstahl zu versichern. Kolja Oppel und Roland Huhn vom ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. geben wertvolle Tipps.

Fahrraddiebstahl: Wie sollte man das Fahrrad anschließen?

ADFC-Technikexperte Kolja Oppel rät: „Schließen Sie Rahmen sowie Vorder- und Hinterrad des Fahrrads an einen festen Fahrradständer oder an fest verankerte Gegenstände an – auch wenn Sie es nur kurz allein lassen.“ Das Objekt sollte dabei hoch genug sein, damit man das Fahrrad nicht einfach mitsamt Schloss darüber heben kann.

Fahrraddiebstahl verhindern: Wo sollte das Rad stehen?

Oppel weiter: „Stellen Sie Ihr Fahrrad nicht an einsamen Plätzen oder uneinsehbaren Straßen ab. Diebe wissen um die Vorteile unbeobachteter Plätze.“ Zuhause sollte man sein Rad am besten angeschlossen im eigenen Keller oder in speziellen, abschließbaren Fahrradboxen abstellen. Um Langfingern den Fahrrad-Diebstahl so schwer wie möglich zu machen, hat Oppel einen weiteren Tipp: „Wer sein Fahrrad immer am gleichen Standort anschließt und es dort über Stunden oder gar Tage stehen lässt, gibt Dieben nützliche Informationen, wann sie sich ungestört an ihre Beute heranmachen können. Öfter mal den Ort wechseln, beugt vor.“

Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad

Auch wenn Sie Ihr Fahrrad stets an einer sicheren Stelle abstellen und gut verschließen – einen hundertprozentigen Schutz gegen Fahrraddiebstahl gibt es nicht. Mit einem Zusatzbaustein der R+V-Hausratversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Fahrrad-Diebstahls schützen.

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Was zeichnet ein gutes Fahrradschloss aus?

Wichtig ist auch die Wahl und richtige Anwendung des Schlosses oder der Kette. Oppel weiß: „Mittlerweile gibt es viele Schlösser verschiedener Kategorien, die auch sicher sind: Bügelschlösser, Kettenschlösser, Faltschlösser und auch Panzerkabelschlösser.“ Bei allen Kategorien gibt es jedoch auch Ausnahmen. Ein Richtwert für die Qualität des Schlosses ist laut Oppel schon mal der Preis. „Erfahrungsgemäß fangen gute Schlösser bei 50 Euro an“, so der Experte. Wenn man das Schloss in der Hand hat, sollte man auf ein hohes Gewicht achten, leichte Schlösser haben weniger Materialstärke. „Außerdem sollte man auf den Schlüssel achten, je komplexer dieser aussieht, desto widerstandsfähiger ist das Schloss gegen sogenanntes Picking“, sagt Oppel.

Fahrrad-Codierung schreckt Diebe ab

Sollte das Rad doch einmal gestohlen werden, erhöht die Codierung oder Registrierung des Fahrrads die Chance auf ein Wiedersehen. Oppel: „Nutzen Sie die Möglichkeit der Codierung, sofern Sie in Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Wohnort angeboten wird. Notieren Sie alle wesentlichen Informationen Ihres Fahrrades wie Rahmennummer, Fabrikat und besondere Merkmale in einem Fahrradpass. Sie erhalten ihn bei Ihrem Fahrradhändler, der Polizei oder Ihrer Versicherung.“ Ausführliche Informationen zur Codierung hält der ADFC bereit.

Checkliste: So machen Sie Fahrraddieben das Leben schwer

Gelegenheit macht Diebe. Wenn Sie folgende Punkte beherzigen, machen Sie es Fahrraddieben schwer.

  • Sichtbarkeit: Stellen Sie Ihr Rad, wenn Sie unterwegs sind, möglichst an hellen, belebten Orten ab.
  • Geschlossene Räume: Wenn Sie die Möglichkeit haben, deponieren Sie Ihr Fahrrad zuhause am besten in abschließbaren Räumen wie Keller oder Garage.
  • Abwechslung: Schließen Sie Ihr Fahrrad nicht immer an derselben Stelle ab, sondern sorgen Sie für Abwechslung. So erschweren Sie potenziellen Dieben die Arbeit.
  • Anschließen statt Abschließen: Schließen Sie Ihr Fahrrad stets an fest verankerte Gegenstände an, am besten mit beiden Rädern und Rahmen. Verwenden Sie nur schwere, stabile Schlösser.
  • Fahrradpass: Halten Sie möglichst viele Details Ihres Fahrrads (Rahmennummer, Fabrikat, Farbe usw.) in einem Fahrradpass fest. Den gibt es bei Ihrem Fahrradhändler, der Polizei oder Ihrer Versicherung.
  • Codierung: Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren – die Codierung zeigt sofort, wer der Eigentümer des gestohlenen Rads ist.

GPS-Tracker – eine sinnvolle Ergänzung

Wer sein Fahrrad nicht nur gegen Diebstahl schützen, sondern auch die Chance einer Wiederbeschaffung erhöhen möchte, für den kann ein ergänzendes Ortungssystem sinnvoll sein. Hierbei wird ein sogenannter GPS-Tracker möglichst unsichtbar am Fahrrad angebracht – zumeist im Rücklicht oder am Getränkehalter. Die neuesten Systeme erlauben auch die Versenkung in der Sattelstütze oder den Einbau ins Tretlager. Per Smartphone lässt sich dann der Standort ermitteln – vorausgesetzt, die GPS-Verbindung wird nicht durch Hindernisse (z. B. Aufbewahrung im Keller) unterbunden.

Wer versichert Fahrräder gegen Fahrraddiebstahl und was ist versichert?

ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Fahrräder versichern die Hausratsversicherungen und einige Spezialversicherer.“ Huhn weiter: „Die Versicherung von Fahrrädern zusammen mit dem gesamten Haushalt ist meist eine gute Wahl, zumal alle im Haushalt befindlichen Räder versichert sind.“ Ersatz wird zunächst dann geleistet, wenn das Fahrrad aus der Wohnung oder dem eigenen Keller durch Einbruchdiebstahl entwendet wird.

Huhn weiter: „Ohne Einbruch in Wohnung oder Keller ist das Fahrrad nachts – von 22 bis 6 Uhr – nur dann versichert, wenn es in der Nacht noch benutzt werden soll. Einige Hausratversicherer verzichten in neuen Verträgen inzwischen auf diese problematische Nachtzeitklausel.“

Fahrraddiebstahl: Welche Bedingungen stellen Versicherer?

Die Hausratversicherer verlangen meistens nur, dass das Fahrrad „in verkehrsüblicher Weise“ gesichert war, also durch ein eigenständiges Schloss. Spezialanbieter stellen in der Regel höhere Sicherheitsforderungen.

Wer eine Hausratversicherung bei der R+V hat, kann sein Fahrrad gegen einen geringen Zusatzbeitrag zu besonders guten Konditionen gegen den einfachen Fahrraddiebstahl mitversichern:

  • Die Höhe der Entschädigungsgrenze kann individuell festgelegt werden.
  • Keine Nachtzeiteinschränkung – Versicherungschutz besteht rund um die Uhr.
  • Das Fahrrad muss durch ein Schloss gegen Diebstahl gesichert sein.

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Spezialversicherer für Fahrraddiebstahl

Mit speziellen Fahrradversicherungen versichert man immer ein bestimmtes einzelnes Fahrrad. Das ist etwas für jemanden, der neben dem Diebstahl noch weitere Gefahren, wie zum Beispiel Beschädigungen oder Elektronikschäden an Pedelecs versichern möchte. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Wert des Fahrrads und nach der gebotenen Leistung, die sehr unterschiedlich sein kann.“ Nur wenige Versicherungen bieten diese Spezialversicherungen an.

Schützen Sie Ihre Fahrräder

Stellen Sie Ihre Räder immer an einer sicheren Stelle ab und verschließen sie diese gut. Mit einem Zusatzbaustein der R+V-Hausratversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Fahrrad-Diebstahls schützen. Auch Fahrräder mit Hilfsmotor (elektrounterstützes Fahrrad bzw. Pedelec), für die weder eine Zulassungs- noch eine Versicherungspflicht besteht, können gegen Diebstahl versichert werden.

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Was tun, wenn das Rad gestohlen wurde?

Huhn sagt: „Den Fahrrad-Diebstahl sollten Sie sofort der Polizei melden, mit möglichst genauen Angaben zum Fahrrad, also Hersteller, Marke und Rahmennummer.“ Die polizeiliche Anzeige und eine Bescheinigung, dass das Fahrrad nicht in einer bestimmten Zeit wiedergefunden wurde, sind zur Vorlage bei der Versicherung nötig.

Was, wenn das Rad nach Zahlung durch die Versicherung wieder auftaucht? Der Versicherungsnehmer muss die Versicherung benachrichtigen. Er hat nach den Bedingungen für die Hausratversicherung dann in der Regel die Wahl, ob er die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt. Huhn: „Es gibt also keinen Zwang, die Entschädigung zurückzuzahlen.“

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SCHLIEẞEN SIE IHR FAHRRAD an einer gut beleuchteten Stelle mit hoher Passantenfrequenz ab. STELLEN SIE SICHER, dass Sie Ihr Rad an ein Objekt anschließen, das nicht durchtrennt werden kann. DAS WERTVOLLSTE ZUERST – schließen Sie zuerst den Rahmen an, dann das Hinterrad und zuletzt das Vorderrad. FEST ANSCHLIEẞEN!

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Schließe das E-Fahrrad an einen stabilen, unbeweglichen Gegenstand an, zum Beispiel eine Laterne, einen Fahrradbügel oder ein Geländer. Sichere nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad, damit es nicht separat entwendet wird. Zusätzlich kannst du das Hinterrad mit einem Rahmenschloss gegen Diebstahl sichern.

Wie muss ein Fahrrad gegen Diebstahl gesichert sein?

Das Fahrrad muss durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden, wenn Sie es draußen abstellen. Fest am Fahrrad verbaute Rahmenschlösser gelten nicht immer als eigenständige Schlösser.

Ist es Diebstahl wenn das Fahrrad nicht angeschlossen?

Nachdem du den Diebstahl bei der Polizei gemeldet hast, wendest du dich an deine Hausrat- oder Fahrradversicherung. Für den Versicherungsfall ist es aber zwingend notwendig, dass das Rad angeschlossen war. Daher musst du meist ebenfalls das Schloss, wenn es noch vorhanden ist, sowie die Schlüssel dazu vorlegen.