Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Pensionäre?

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Pensionäre?

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Rechner Rentenbesteuerung

Unter Angabe Ihrer Monatsrente erfahren Sie, ob und in welcher Höhe Sie Steuern zahlen müssen.

Immer mehr Rentner werden steuerpflichtig – und müssen eine Steuererklärung einreichen. Das hängt mit der Rentenreform zusammen, die eine nachrangige Besteuerung des Einkommens eingeführt hat. Während Arbeitnehmer, die das Renten­eintritts­alter 2005 erreicht haben, noch 50 Prozent ihrer Rente versteuern mussten, unterliegt inzwischen ein weitaus höherer Prozentsatz der Einkommensteuer. Mit unserem Rechner für die Rentenbesteuerung lässt sich leicht ausrechnen, wie hoch die Steuerlast sein wird.

Ist meine Rente ein steuer­pflichtiges Einkommen?

Zuerst kommt es darauf an, woher die Rente bezogen wird. Versorgungsbezüge von Beamten unterlagen immer schon der Einkommensteuer. Im Sinne der Gleich­berechtigung aller Bürger führte die Rentenreform 2004 auch eine Besteuerung der gesetzlichen Rente ein. Auch diese Einkünfte sollen künftig nachrangig besteuert werden – auf abzuführende Beiträge zur Rentenversicherung braucht im Arbeitsleben dann keine Lohnsteuer mehr abgeführt werden. Die Besteuerung wird auf die Rentenzeit verlagert. Die Umstellung auf dieses System erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2040. Renten aus der gesetzlichen Versicherung werden derzeit in einen steuer­pflichtigen und einen steuerfreien Betrag unterteilt.

Auch für Geld aus einem privaten Rentenvertrag wird Steuer fällig, allerdings wird hier nur der Ertragsanteil versteuert. Das gilt auch für Betriebsrenten, wenn ihre Beiträge aus bereits versteuertem Verdienst abgeführt werden. Werden für die Beiträge nicht versteuerter Lohn genutzt, so unterliegt die spätere Rente noch der Einkommensteuer. Gelder aus einer Riester-Rente dagegen sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Es gibt aber nach wie vor Renten, die nicht der Steuer unterliegen:

  • Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Renten an Verfolgte des Naziregimes
  • Schmerzensgeldrenten

Welche Beträge im Einzelnen noch der Steuer unterzogen werden müssen, steht im Rentenbescheid. Steuerpflichtige können sich außerdem eine Steuer­bescheinigung erstellen lassen, in der die Beträge separiert aufgeführt werden. Wer hier weitere Fragen hat, sollte bei seinem Versicherungs­partner nachfragen.

Steuertabelle für Rentner

Tabelle Rentenfreibeträge
Jahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteilProzentsatz für Rentenfreibetrag
bis 2005 50 % 50 %
ab 2006 52 % 48 %
2007 54 % 46 %
2008 56 % 44 %
2009 58 % 42 %
2010 60 % 40 %
2011 62 % 38 %
2012 64 % 36 %
2013 66 % 34 %
2014 68 % 32 %
2015 70 % 30 %
2016 72 % 28 %
2017 74 % 26 %
2018 76 % 24 %
2019 78 % 22 %
2020 80 % 20 %
2021 81 % 19 %
2022 82 % 18 %
2023 83 % 17 %
2024 84 % 16 %
2025 85 % 15 %
2026 86 % 14 %
2027 87 % 13 %
2028 88 % 12 %
2029 89 % 11 %
2030 90 % 10 %
2031 91 % 9 %
2032 92 % 8 %
2033 93 % 7 %
2034 94 % 6 %
2035 95 % 5 %
2036 96 % 4 %
2037 97 % 3 %
2038 98 % 2 %
2039 99 % 1 %
2040 100 % 0 %

In der Tabelle für die Rentenfreibeträge können Sie abhängig vom Renten­eintritts­alter in der rechten Spalte Ihren Rentenfreibetrag ablesen. Gewissermaßen den "Umkehrwert" bildet der Besteuerungsanteil für die Rente.

Wie läuft die schrittweise Umstellung der Besteuerung von Renten ab?

Für die Einführung der nachrangigen Steuern auf Renten der gesetzlichen Versicherung hat der Gesetzgeber eine lange Übergangszeit geplant die aus der Tabelle für die Rentenfreibeträge hervor geht. Unterteilt wird in einen zu versteuernden Rentenbetrag und in einen steuerfreien. Dieser unbesteuerte Anteil wird auch als Rentenfreibetrag bezeichnet. Entscheidend über die Höhe des Rentenfreibetrages ist das Renteneintrittsalter – das ist das Lebensjahr, im dem erstmal die gesetzliche Altersrente bezogen wird. Im Jahr 2004 betrug der Rentenfreibetrag für alle, die hier erstmals Geld erhielten, 50 Prozent. Dieser Freibetrag bleibt dann für die Dauer des Rentenbezugs fest, er ändert seine Höhe nicht mehr. Alle weiteren Geburtsjahrgänge müssen hinnehmen, dass sich der Freibetrag jedes Jahr um zwei Prozent verringert. Ab dem Jahr 2021 wird er dann nur um ein Prozent jährlich sinken.

Für Steuerpflichtige, die 2022 in Rente gehen, beträgt der Rentenfreibetrag noch 18 Prozent, 82 Prozent ihrer Rente muss nachrangig versteuert werden. Ab 2040 wird es keinen Freibetrag mehr geben.

So sieht das in einem Beispiel aus

Eine Arbeitnehmerin möchte 2022 in Rente gehen. Sie wird dann jährlich 20.000 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Der Rentenfreibetrag liegt gemäß Tabelle bei 18 Prozent, das wären 3.600 Euro. Die übrigen 16.400 Euro (also 82 Prozent) unterliegen der Steuer – gemäß Grundtabelle der Einkommensteuer wären immerhin rund 1.227 Euro an Steuern fällig.

Unser Rentenrechner hilft bei der Ermittlung der Steuerlast

Eine erste Orientierung, wie hoch die Steuerlast im aktuellen Jahr sein wird, bietet unser Rechner zur Rentenbesteuerung. In diesem Rechner ist selbstverständlich die Tabelle für die Rentenfreibeträge hinterlegt. Ausgehend vom Rentenbetrag, der monatlich ausgezahlt wird, errechnet er die Jahresbruttorente und die üblichen Vorsorge­leistungen. Für das so ermittelte zu versteuernde Einkommen gibt er dann unter Berücksichtigung des Rentenfreibetrages die Steuerlast an. Erfahren Sie so, ob sie eine Einkommensteuererklärung überhaupt abgeben und wie viel Steuern Sie nachzahlen müssen.

Wie müssen diese Steuern angemeldet und abgeführt werden?

Immer mehr Rentner werden künftig eine Einkommen­steuer­erklärung abgeben müssen. Das liegt vor allem daran, dass der Rentenfreibetrag immer weiter sinkt. Anders als die Lohnsteuer im früheren Beruf wird diese Steuer nämlich nicht automatisch von ihrem Arbeitgeber (oder der Rentenversicherung) berechnet und auch gleich abgeführt. Viele Rentner sind dann überrascht, wenn sie von der sowieso nicht gerade üppigen Rente auch noch Geld an das Finanzamt überweisen sollen.

Gelten für Rentner weitere Freibeträge?

In der Einkommensteuer selbst gibt es keine weiteren Freibeträge für Rentenbezieher. Doch gerade Empfänger niedriger Renten werden vom Grundfreibetrag profitieren. Dieser liegt derzeit bei 10.347 Euro (2022). Dieser Betrag ist aber in der Grundtabelle des Einkommensteuer­tarifs, die oben genannt ist, bereits berücksichtigt. Außerdem können Rentner ihre Werbekosten abziehen – das sind Kosten, die sie für das Erreichen ihrer Rente noch aufwenden. Automatisch ist ein Pauschbetrag von 102 Euro. Vorsorgeaufwendungen, also Beiträge zur Kranken­versicherung sowie weitere außergewöhnliche Belastungen, in Anspruch genommene haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerker­rechnungen mindern die Steuerlast ebenfalls.

In welche Formulare gehören die Rentenbeträge?

Der gesetzliche Renten­versicherungs­träger meldet die bezogenen Renten an die Finanzbehörde – wer vergisst, die Steuern anzumelden, wird dazu vom zuständigen Amt aufgefordert.

Die Einkommensteuer können Rentner mit den üblichen Formularen erklären, die das Finanzamt zur Verfügung stellt. Das gilt vor allem dann, wenn weitere Einkünfte erklärt werden müssen, zum Beispiel weil verschiedene Renten bezogen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt wurden. Wichtig für sie ist neben dem Mantelbogen vor allem die Anlage R. Die Zahlung der gesetzlichen Rente gehört zu den Leibrenten, die auf Seite 1 des Formulars erfasst werden.

Rentner ohne weitere Einkünfte können in einzelnen Bundesländern eine vereinfachte Steuererklärung abgeben, diese nennt sich „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“. Möglich ist das schon in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Auf dem zweiseitigen Formular werden alle wichtigen Informationen abgefragt, Berechnungs­grundlage für die Steuer sind die bereits vom Versicherungs­träger gemeldeten Beträgen.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenbesteuerung" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 20.08.2022

Die Seiten der Themenwelt "Rentenbesteuerung" wurden zuletzt am 20.08.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.05.2022

  • 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Rentensteuer-Rechner
  • 12.11.2021: Hinterlegen der neuen Paramter für die Steuerberechnung 2022 im Rentensteuer-Rechner.
  • Anpassen aller Texte der Themenwelt "Rentenbesteuerung" an die Steuergesetzgebung für 2022
  • 18.11.2020: Hinterlegen der neuen Paramter für die Steuerberechnung 2021 im Rentensteuer-Rechner.
  • Anpassen aller Texte der Themenwelt "Rentenbesteuerung" an die Steuergesetzgebung für 2021
  • 11.03.2020: Erweitern der Themenwelt um die Ratgeberartikel Altersentlastungsbetrag und Tabelle Rentenfreibeträge
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt

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Was kann ich als Pensionär steuerlich absetzen?

Absetzbar sind zum Beispiel Steuerberatungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Rechtsberatungs- und Prozesskosten zur Klärung von Rentenansprüchen sowie 16 Euro für Kontoführungsgebühren. Die gewährt das Finanzamt pauschal für die Führung eines Girokontos, auf das ihre Renten überwiesen werden.

Wie viel Rente darf ich haben ohne Steuern zu zahlen?

Der Grundfreibetrag beträgt 8.820 Euro im Jahr 2017, 9.000 Euro im Jahr 2018, 9.168 Euro im Jahr 2019, 9.408 Euro im Jahr 2020 und 9.744 Euro im Jahr 2021.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner 2022?

Zusätzlich zum Rentenfreibetrag können Sie als Rentner – genau wie zuvor als Arbeitnehmer – vom steuerlichen Grundfreibetrag profitieren. Dieser liegt für 2022 bei 10.347 Euro. Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag werden zusammengerechnet.

Was ist Steuerfreibetrag 2022?

Der Grundfreibetrag wird erhöht Nach einer Erhöhung von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021 wird er zum Jahr 2022 erneut angehoben: auf 9.984 Euro.