Ist jemand häufig oder lange krank, darf der Arbeitgeber sich von ihm trennen. Allerdings gelten dafür strenge Regeln. Ein einfacher
Infekt oder eine Corona-Infektion reichen nicht. 7 Fragen zur krankheitsbedingten Kündigung beantworten wir in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 10/2021. Eine Kündigung wegen Krankheit ist grundsätzlich möglich. Es handelt sich hierbei um eine personenbedingte Kündigung, da der Grund in der Person selbst liegt. Man unterscheidet zwischen krankheitsbedingten Kündigungen wegen häufigen Kurzerkrankungen, Langzeiterkrankungen,
krankheitsbedingter Minderung der Arbeitsfähigkeit oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist grundsätzlich nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Hier muss zunächst zwischen den einzelnen Arten von krankheitsbedingten Kündigungen unterschieden werden:
3. Bedarf es einer vorherigen Abmahnung?Nein. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Sinn und Zweck einer Abmahnung ist, Beschäftigten ihr Fehlverhalten aufzuzeigen, so dass diese sich bessern können. Bei einer Krankheit trifft Beschäftigte aber kein Verschulden. Es besteht nicht die Möglichkeit, etwas an der Situation zu ändern. Eine Abmahnung läuft daher ins Leere. 4. Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei krankheitsbedingten Kündigungen? 5. Welche Rolle spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)? 6. Ist die Teilnahme am BEM für die Arbeitnehmer zwingend? 7. Wie können Beschäftigte gegen eine krankheitsbedingte Kündigung vorgehen? Antworten auf diese weiteren 4 Fragen lesen Sie in der Oktober-Ausgabe von »Betriebsrat und Mitbestimmung«. Abonnenten können den Beitrag hier lesen. Noch kein Abonnent? Jetzt 2 Ausgaben »Betriebsrat und Mitbestimmung« gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen! © bund-verlag.de (ls) Kann man wegen zu oft krank sein gekündigt werden?Der Arbeitgeber kann auch trotz Krankheit bzw. gerade aufgrund der Krankheit kündigen. An dieser gesetzlichen Möglichkeit ändert auch die Krankschreibung durch Ihren Arzt nichts. Dementsprechend gibt es zwar keine „Kündigungssperre“, die krankheitsbedingte Kündigung ist aber auch nicht ohne weiteres möglich.
Wie lange muss der Arbeitsplatz bei Krankheit erhalten bleiben?Bereits im Jahr 2004 wurde das BEM in § 84 Abs. 2 SGB IX eingeführt. Das Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße zu einem BEM, sobald ein Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.
Was passiert wenn man mehr als 6 Wochen krank ist?Dauer der Krankheit länger als sechs Wochen. Hält eine Erkrankung länger als sechs Wochen an, stellt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in der Regel ein, sodass bei der Krankenkasse Krankengeld beantragt werden muss. Der Antrag auf Krankengeld entspricht jedoch nicht einem klassischen Antrag.
Was passiert wenn ich länger als 72 Wochen krank bin?Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Krankengeld, das ihm von der Krankenkasse gezahlt wird, endet nach 78 Wochen. Danach erhalten die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber müssen bei der Aussteuerung dieser Arbeitnehmer einiges beachten.
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