Wer kürzlich seinen Führerschein gemacht hat und aufgrund der aktuellen Krise die gesetzlich vorgeschriebene Theoriestunden und Fahrtrainings nicht rechtzeitig absolvieren kann, bekommt gemäß einem Erlass des Verkehrsministeriums eine Fristverlängerung gewährt. Show
Die außergewöhnliche Situation rund um das Corona-Virus macht es erforderlich, auch im Führerscheinwesen außergewöhnliche Maßnahmen zu treffen. Grundsätzlich sei festzuhalten, dass die schwierige Lage und die damit verbundenen Einschränkungen in allen öffentlichen Bereichen den Führerscheinbesitzern nicht zum Nachteil gereichen dürfen und zu einem ungerechtfertigten Verlust der Lenkberechtigung oder zu einer nicht notwendigen Verlängerung des Entzuges der Lenkberechtigung führen dürfen, so das Verkehrsministerium auf seiner Homepage. 18-Monatsfrist nach „Toleranzerlass“ vorerst ausgesetzt„Sind im Rahmen der zweiten Führerschein-Ausbildungsphase einzelne Module offen und können diese infolge der herrschenden Umstände nicht absolviert werden, drohen nach aktuellem Stand keine behördlichen Maßnahmen wie bescheidmäßige Anordnung und Probezeitverlängerung sowie Entziehung der Lenkberechtigung“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Die fehlenden Ausbildungsteile können innerhalb angemessener Frist nach Wiederaufnahme des normalen Betriebs bei den ausbildenden Stellen absolviert werden. ÖAMTC Führerscheinneulinge bekommen generell mehr Zeit Die Fristverlängerung trifft auch auf die allgemeine, 18 Monate dauernde Gültigkeitsdauer von Ausbildungsteilen, der theoretischen Fahrprüfung und abgeschlossenen Fahrschulausbildungen zu. Normalerweise ist es so geregelt, dass der Prüfungsantritt binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen muss, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen. „Innerhalb von angemessener Frist nach Wiederaufnahme der Fahrschul- beziehungsweise Behördentätigkeit sind die noch offenen Schritte zu absolvieren“, hieß es nunmehr im Toleranzerlass des Ministeriums. Mehr Zeit für NachschulungenWer im Zuge eines Führerscheinentziehungsverfahrens eine Nachschulung angeordnet bekommen hat, hat nunmehr ebenso mehr Zeit. Die in der Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung genannte „Frist von 40 Kalendertagen ist für die durch die Corona-Krise verursachten Überschreitungen dieser Frist auszusetzen“, „Da von dieser aktuell schwierigen Situation sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens betroffen sind, ist von der Beibringung von gesonderten Nachweisen über die Unmöglichkeit der Absolvierung der Maßnahmen, Gutachten etc. prinzipiell abzusehen“, informierte das Verkehrsministerium in seinem Schreiben. ÖAMTC und ARBÖ: Gebuchte Kurse werden verschobenÖAMTC und ARBÖ bieten nunmehr an, dass gebuchte Kurse später nachgeholt werden können. Der ÖAMTC wies darauf hin, dass bereits gebuchte Mehrphasen-Trainings beim Club umgebucht werden können. Mit aktuellem Stand erwartet die ÖAMTC Fahrtechnik ihren Vollbetrieb per Montag, 20. April 2020, wieder aufnehmen zu dürfen. Die Fahrtechnik wird die Anzahl an Mehrphasen Trainings Pkw und Motorrad in allen acht Fahrtechnik Zentren Österreichs erhöhen, sodass Trainings Rückstaus für alle Führerscheinneulinge möglichst kurzfristig abgearbeitet werden können. Termine ab dem 20. April 2020 können, wie üblich, unter ÖAMTC Fahrtechnik online gebucht werden. Der ARBÖ informierte, dass die drei Fahrsicherheits-Zentren in Wien, der Steiermark und Salzburg aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geschlossen sind. Dadurch fallen auch zahlreiche bereits gebuchte Kurse aus. Alle ausgefallenen Einheiten werden ehestmöglich nachgeholt und können telefonisch, per Email oder unter ABBÖ Fahrsicherheit umgebucht werden. Auf der Website wird auch über die aktuellen Termine und die geplante Wiederaufnahme des Betriebs informiert. Von der ersten Theoriestunde bis zur praktischen Prüfung sollten Sie 8 bis 10 Wochen einplanen. Warum lesen Sie hier! Ausbildungsanfang – AusbildungsendeDer Ausbildungsanfang ist die erste Theoriestunde, das Ausbildungsende die praktische Prüfung. Der Prüfungsantritt zur Praxisprüfung ist in den meisten Fällen frühestens 1 Woche nach der theoretischen Prüfung möglich. Wie lange ist der Weg bis zum Ziel?Für den B-Schein mindestens erforderlich sind:
Der Kurs dauert zumeist 2 bis 4 Wochen. Angeboten werden jedoch auch 3 und 8 Wochen Kurse. Bei den einzelnen Kursterminen besteht Anwesenheitspflicht. Deshalb sollten Sie kein Kapitel verpassen, denn Sie müssen dieses sonst nachholen, dadurch verlängert sich Ihre Ausbildungdauer. Das Lernen der Theorie sollte bereits parallel zum Theoriekurs erfolgen. Zusätzlich sollten Sie für das Wiederholen des Gelernten mindestens 1 bis 2 Wochen einplanen. Somit ergeben sich zumindest 3 Wochen Lernzeit. Eher realistisch ist aber ein 4 Wochen Kurs plus 2 Wochen lernen. Insgesamt ergibt sich somit eine Zeit für das Lernen des Theoriestoffes von 3 bis 6 Wochen. Die theoretische Prüfung kann also nach ca. 7 Wochen stattfinden (4 Wochen Kurs, 2 Wochen lernen, Vorprüfung, 1 Woche Wartezeit bis zur theoretische Prüfung). Die Dauer der praktischen Ausbildung ist bei der Planung meist die größere Herausforderung. Erfahrungsgemäß sind zumeist mehr als 18 Stunden Ausbildung erforderlich. Im städtischen Gebiet braucht man oft 22 Fahrstunden und mehr, bis man das Fahrzeug beherrscht und ruhig und entspannt zur Prüfung antreten kann. Die Fahrstunden werden häufig in Form von Doppelstunden abgehalten, es sind also ca. 11 Doppelstunden erforderlich. Im Durchschnitt werden 1-3 Doppelstunden pro Woche gefahren, somit dauert die praktische Ausbildung ca. 5 Wochen, realistisch gesehen eher etwas länger.
Wie lange brauche ich für Praxis- und Theorieausbildung?Planen Sie bis zur Theorieprüfung 7 bis 10 Wochen ein. Nachdem die Theoriausbidlung etwas vor der Praxisausbildung liegen sollte, kann man sagen: Wie lange brauche ich für den B-Schein? Wann soll ich beginnen?Angenommen Ende August wollen Sie Ihren B-Schein um Auto zu fahren.
Bei einigermaßen gutem Timing für die Ausbildung, frühem Arztbesuch, rechtzeitigem Erste Hilfe Kurs, durchschnittlichem Lerntempo und rechtzeitiger Anmeldung ist eine Zeitspanne von 8 bis 10 Wochen realistisch. Die Erfahrung zeigt, dass es auch schneller gehen kann als erwähnt: Wenn wirklich alles passt. Amtsschimmel und TerminkollisionenIm Hintergrund wiehert der Amtsschimmel, Ihr Antrag muss von der Behörde bearbeitet werden, das kann einige Wochen dauern. Mit der Fahrschule sind viele Termine zu organisieren:
Die Devise ist „Rechtzeitig anmelden!“, mindestens einen Monat vor Ausbildungsbeginn. Fahrstunden- und Kurstermine können Sie dann leichter termingerecht festlegen. Haben Sie vor in der Ferienzeit den Führerschein zu machen? Ja? Dann sollten Sie noch früher buchen! In Ferienzeiten herrscht meist ein großer Ansturm auf die Fahrschulen. Volle Kurssäle, wenig Auswahl und Wartezeit bei den Fahrstunden und bei den Prüfungsterminen sind die Folge. Zudem dauert die Bearbeitung des Führerscheinantrages durch die Behörde häufig länger. Bitte nicht vergessen, häufiger Fehler! Rechtzeitig den Erste-Hilfe-Kurs und die Untersuchung durch den sachverständigen Arzt absolvieren!
Beispiel: SchnellkursKurzkurs buchen und 4 Kursstunden täglich besuchen, nach 8 Wochentagen ist der Kurs erledigt (das ist die gesetzlich geforderte Mindestdauer). Parallel zum Kurs mitlernen. Nach 1 1/2 bis 2 Wochen einen vorresvervierten Prüfungstermin wahrnehmen und die Prüfung bestehen. In dieser Zeit alle erforderlichen Fahrstunden fahren. In der Woche der Theorieprüfung bereits für die Praxisprüfung prüfungreif sein, um dann eine Woche später zur Praxisprüfung antreten zu können. Geht das? Wenn so ein Ablauf für Sie realistisch ist, gut – denn wenn alles passt, dann funktioniert das auch. Aber wann passt schon alles? Man ist bei einem Fahrstundentermin verhindert und muss ihn verschieben. Um prüfungsreif zu sein, werden mehr Fahrstunden benötigt als erwartet. Ein Kurzurlaub lockt, man versäumt deshalb einen Kurs und muss ihn nachholen. Die Grippe setzt einen außer Gefecht. Der „Führerschein-Urlaub“ verschiebt sich durch Probleme in der Firma. Das sind nur einige wenige Gründe, die den kurzen Zeitplan auf dem Weg zum Führerschein in Frage stellen können. Deshalb planen Sie auch das Unerwartete mit ein! Gehen Sie es locker an, denn: Alles braucht seine Zeit! Ausbildungstipps kurz zusammengefasst
Klasse B FührerscheinKlasse B L17Klassen A, A2, A1, AMIhr Infoportal zum österreichischen FührerscheinErprobte Tipps und Informationen zur Führerscheinausbildung direkt aus der Praxis des Fahrschullehrers! Wie lange kann ich mir für den Führerschein Zeit lassen?Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, der hat zwölf Monate Zeit, um die praktische Prüfung zu machen. Danach verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Wie oft darf man in Österreich zum Führerschein antreten?Novelle der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung wurde der Zusatz gestrichen, dass bei mehrfachem „Durchfallen“ eine verkehrspsychologische Untersuchung vor einem neuerlichen Antreten erforderlich ist. Somit gilt: Es gibt keine maximale Anzahl an Versuchen für die theoretische Führerscheinprüfung mehr.
Wie viele Fahrstunden braucht man in Österreich?Praktische Ausbildung: Mindestens 18 Fahrstunden in folgender Aufteilung: 3 Unterrichtseinheiten Vorschulung, 3 Unterrichtseinheiten Grundschulung, 6 Unterrichtseinheiten Hauptschulung, 5 Unterrichtseinheiten Perfektionsschulung (einschließlich 3 Unterrichtseinheiten Sonderschulung), 1 Unterrichtseinheit ...
Was kostet der Führerschein Klasse B in Österreich?Die Ausbildung der Klasse B umfasst einen Theoriekurs mit 32 Lektionen und eine praktische Ausbildung mit 18 Lektionen. Die Kosten dafür betragen laut aktueller Erhebung zwischen 1.199 und 1.950 Euro. Beim L17 Führerschein liegen die Preise zwischen 1.199 und 1.841 Euro.
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