Wie lange darf man ohne Attest in der Schule fehlen NRW?

Hin und wieder kann es vorkommen, dass Ihr Kind sich eine leichte Verletzung zugezogen hat, die jedoch die Teilnahme am Regelunterricht nicht verhindert. In diesen Fällen ist es auch möglich, lediglich eine Sportbefreiung zu erwirken. Ob und inwieweit Ihr Kind befreit wird, entscheidet dann der Fachlehrer. Diesem steht es zu, die Befreiung vollständig anzunehmen oder auch zu begrenzen: Zum Beispiel, indem er Ihr Kind von gewissen Übungen ausnimmt oder es weiterhin zumindest für theoretische Übungen am Unterricht teilnehmen lässt. Denkbar ist es im Sportunterricht beispielsweise auch, die Schülerin oder den Schüler andere Funktionen übernehmen zu lassen, also etwa als Schiedsrichter einzusetzen.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorgaben für Sportbefreiungen gelten: In Hessen beispielsweise benötigen Schülerinnen und Schüler von der ersten Stunde an ein ärztliches Attest. In Nordrhein-Westfalen hingegen gilt das erst bei einer Befreiung von über einer Woche.

Genau wie bei einer Befreiung vom generellen Schulbetrieb gilt auch für Sport- oder Schwimmunterricht, dass längere Befreiungszeiträume (je nach Bundesland etwa vier bis acht Wochen) einer genaueren Prüfung bedürfen. Dabei können sich Fachlehrer und Schulleiter vorbehalten, ihre Entscheidung auf Basis eines ärztlichen oder auch schulärztlichen Attests zu treffen. Ausgenommen sind in der Regel Fälle, in denen es offenkundige Befreiungsgründe gibt – etwa dann, wenn Ihr Kind mit Gipsbein und Krücken in der Schule erscheint.

Über religiöse Gründe für die dauerhafte Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht entscheiden Schulen derweil meist individuell in Abstimmung mit den Eltern, den betroffenen Schülern und der Schulaufsichtsbehörde. Dabei gilt es, zunächst alle anderen Möglichkeiten – wie beispielsweise geschlechtergetrennten Unterricht auszuschöpfen – bevor der Schüler vom Sport- oder Schwimmunterricht ausgeschlossen wird. Ebenso werden die Schulen einen Kompromiss mit Ihnen suchen, wenn Sie Ihr Kind aus religiösen Gründen von der Teilnahme an einer Klassenfahrt befreien lassen möchten, um sowohl dem staatlichen Bildungsauftrag nachzukommen als auch Ihr religiöses Erziehungsrecht beziehungsweise Ihre Glaubensfreiheit zu berücksichtigen.

Grundsätzlich bewegen Sie sich mit einer Abmeldung Ihres Kindes vom Religionsunterricht voll im Rahmen Ihrer Rechte. Nicht umsonst heißt es dazu im Grundgesetz, dass der Religionsunterricht „in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen“ ein ordentliches Lehrfach ist, sondern auch: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.“

Wie genau eine solche Abmeldung vom Religionsunterricht abzuwickeln ist, ist wieder Ländersache: Während in Niedersachsen und dem Saarland stets eine schriftliche Abmeldung erfolgen kann, ist diese in Baden-Württemberg nur zu Beginn eines Schulhalbjahres möglich. Und auch in der Frage, wer die Abmeldung veranlassen kann, herrschen unterschiedliche Regeln: Während Schülerinnen und Schüler in den meisten Bundesländern mit der Vollendung Ihres 14. Lebensjahrs als „religionsmündig“ gelten und somit selbst über ihre Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden können, gilt dies in Bayern und dem Saarland erst ab dem 18. Lebensjahr.

Um sich in Hinblick auf die geltenden Bestimmungen zum Religionsunterricht auf dem Laufenden zu halten, ist ein Blick in die jeweilige Landesverfassung und die Schulgesetze zu empfehlen. Alternativ können Sie sich über die Gesetzeslage rund um Beurlaubungen und Unterrichtsbefreiungen aber auch beim Schulamt informieren – oder im Zweifelsfall direkt das Gespräch mit der jeweiligen Schulleitung suchen.

Uns erreichen immer wieder Nachfragen zu der sogenannten „Attestpflicht“. In einzelnen Schulen wird diese, zum Teil mit Schulkonferenzbeschluss, als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme eingesetzt.

Unserer Rechtsauffassung nach kann ein Attest jedoch nur in begründeten Einzelfällen verlangt werden und jeder Fall bedarf einer Einzelprüfung und – entscheidung. Es ist nicht möglich, die Vorlage eines Attestes grundsätzlich von jedem Schüler ab einer bestimmten Fehlstundenanzahl zu verlangen.

Ebenso ist es unserer Ansicht nach rechtlich nicht zulässig, die Beibringung eines Attestes als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme von einem bestimmten Schüler zu fordern, wenn zwischen dem zu disziplinierendem Verhalten und der Attestvorlage kein sachlicher Zusammenhang besteht.

Zur Klärung haben wir daher das Schulministerium angschrieben. Die Antwort finden Sie hier.

Wie lange darf man in der Schule ohne Attest fehlen? in Hamburg.

3 Antworten

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Wie lange darf man ohne Attest in der Schule fehlen NRW?

Das ist von Schule zu Schule ziemlich unterschiedlich! Manche sagen 2-3 Tage sind in Ordnung und danach brauchst du ein Attest. Andere Schulen akzeptieren auch eine schriftliche Entschuldigung über 1 Woche.

Woher ich das weiß:Beruf – Schulsozialarbeiterin

Wie lange darf man ohne Attest in der Schule fehlen NRW?

Das hängt von den Regeln in deiner Schule ab. Dort solltest du dich erkundigen.

Wie lange darf man ohne Attest in der Schule fehlen NRW?

Einige Schulen wollen schon am 1. Fehltag ein Attest, andere erst nach ein paar Tagen oder einer Woche.

Was möchtest Du wissen?

Wann braucht man ein Attest für die Schule NRW?

Wenn Ihr Kind mehr als 3 Tage fehlt, sollte ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Hat Ihr Kind eine ansteckende Krankheit (Scharlach, Röteln, Windpocken, Mumps etc.), informieren Sie bitte umgehend die Schule.

Wie lange darf ein Schüler ohne Attest zu Hause bleiben?

Ab einer Fehlzeit von drei Tagen sollten Sie der Schule ein schriftliches Entschuldigungsschreiben zukommen lassen. Sie können Ihr Kind auch vom Unterricht beurlauben lassen: Als zulässige Gründe gelten hier beispielsweise religiöse oder nationale Feiertage und persönliche Anlässe wie Hochzeiten.

Wie lange darf man zuhause bleiben ohne ärztliches Attest?

Wie lange darf ich ohne Attest zu Hause bleiben? Das regelt Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist darin nichts festgelegt, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach dürfen Sie ohne ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben.

Wie lange darf ich mein Kind selber entschuldigen?

Deine Tochter darf mit deiner Entschuldigung länger wie drei Tage fehlen. Wenn du sagst sie ist krank, dann kannst du das schon auch eine Weile ohne ärztliches Attest tun. ABER: Im Grunde begeht ihr eine Ordnungswidrigkeit die auch als solche verfolgt werden kann.