Was passiert wenn man keine Privathaftpflicht hat?

Veröffentlicht in Sachversicherung / aktuell

Was passiert wenn man keine Privathaftpflicht hat?
Ein Unglück kommt selten allein. Wer einen Schaden durch einen Dritten zu beklagen hat, muss hoffen, dass der Verursacher umfassend versichert ist. Anderenfalls kann sich der Schadenausgleich - besonders bei größeren Schäden - schwierig gestalten. Denn was viele nicht wissen: Besitzt der Verursacher weder eine Haftpflichtversicherung noch ausreichendes Privatvermögen, geht der Geschädigte leer aus. AXA empfiehlt deshalb, bei der eigenen Haftpflichtversicherung auf eine sogenannte Forderungsausfalldeckung zu achten.

30% der deutschen Haushalte verfügen nicht über eine Haftpflichtversicherung

Schäden, die man anderen zufügt, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. besitzen jedoch 30 Prozent der deutschen Haushalte keine solche Versicherung. In diesem Fall haftet der Schadenverursacher mit seinem gesamten Privatvermögen. Bei einem Rotweinfleck auf der Tischdecke hält sich der Betrag noch in Grenzen. Handelt es sich jedoch um einen Unfall mit Personenschaden, kann das für den Verursacher schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Der Geschädigte aber muss im schlimmsten Fall nicht nur mit den Unfallfolgen leben, sondern auch die Kosten zum Großteil selbst tragen.

Haftpflichtversicherung inklusive Forderungsausfalldeckung

Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie umfasst Personen-, Sach- sowie gegebenenfalls auch Vermögensschäden. Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. René Conrad, Experte für Haftpflichtversicherungen bei AXA: "Moderne Verträge beinhalten zudem eine sogenannte Forderungsausfalldeckung. Sie springt ein, wenn der Schadenverursacher keine eigene Haftpflichtversicherung hat und die finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, um den Schaden zu begleichen." AXA zum Beispiel übernimmt den entstandenen Eigenschaden bis zur maximalen Versicherungssumme von zehn Millionen Euro, so als wäre der Verursacher selbst dort versichert - und das ohne Mehrbeitrag. Conrad: "Besonders bei älteren Versicherungen lohnt sich ein Blick in die eigenen Unterlagen. Denn häufig sind heute umfassendere Leistungen zum gleichen Beitrag zu haben."


Quelle: AXA Konzern AG


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Was ist eine Ausfalldeckung der Haftpflichtversicherung?

Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Durch unser Handeln wird fremdes Eigentum oder die Gesundheit eines Menschen in Mitleidenschaft gezogen. Bei einer Geburtstagsfeier beschädigt einer der Gäste ein teures Möbelstück oder beim Fahrradausflug stößt man mit einem Wanderer zusammen. Natürlich kann man sich gegen solche Fälle versichern, aber was ist, wenn man selbst der Geschädigte ist und der Verursacher nicht versichert war? Wer kommt dann für den Schaden auf?

Obwohl es in Deutschland rund 45 Millionen abgeschlossene Privathaftpflichtversicherungen gibt, verfügt nicht jede Privatperson über solch eine Versicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet mit 30 Prozent aller Haushalte, die keine Absicherung der Privathaftpflicht besitzen. Die Menschen, die sich keine Privathaftpflichtversicherung leisten können, sind meist auch im Schadensfall nicht in der Lage, die entstandenen Kosten zu begleichen.

Wenn es beim Schädiger nichts zu holen gibt, bleibt der Geschädigte eigentlich auf den Kosten sitzen. Bei insgesamt 1,5 Millionen Haftpflichtschäden pro Jahr in Deutschland kommt das nicht gerade selten vor. Die Versicherungsindustrie hat das Risiko erkannt und die sogenannte Ausfalldeckung entwickelt. Die Ausfalldeckung springt ein, wenn die Gegenseitige also der Schädiger nicht versichert ist. Ihre Versicherung übernimmt dann die Kosten, die der Verursacher hätte tragen müssen.

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Ist die Ausfalldeckung bei einer Haftpflichtversicherung automatisch enthalten?

Eine Ausfalldeckung oder Forderungsausfalldeckung sollte in einer guten privaten Haftpflichtversicherung automatisch ohne Aufpreis enthalten sein, sie ist aber auch als Zusatzleistung vereinbar. Viele Vertragsvarianten berechnen vier bis fünf Euro Zusatzbeitrag. Viele ältere Haftpflichtversicherungen oder Basis-Pakete umfassen keine Forderungsausfalldeckung.

Was bedeutet die Ausfalldeckung?

Wenn Sie zum Beispiel bei Neuschnee auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutschen, weil der Besitzer des dazugehörigen Grundstücks nicht ordnungsgemäß den Gehweg beräumt hat, dann wäre dies ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Angenommen, Sie verletzen sich bei einem Sturz, fallen für längere Zeit auf der Arbeit aus und müssen kostenintensive Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen, dann muss die Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers die Behandlungskosten, den Verdienstausfall und das Schmerzensgeld begleichen. Kann der Schadenverursacher weder über eine Haftpflichtversicherung noch über sein Vermögen den Schaden ausgleichen, kann der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleiben, es sei denn, er verfügt über eine Ausfalldeckung.

Was passiert, wenn der Schadenverursacher nicht zahlen kann?

Wie in jedem anderen Versicherungsfall auch stellt der Geschädigte seine Schadensersatzforderungen an den Schadensverursacher. Dieser ist rechtlich dazu verpflichtet für den entstandenen Schaden aufzukommen. Kann er das nicht, muss er nachweisen, dass er zahlungsunfähig ist.

Der Schadensverursacher gilt als zahlungsunfähig, wenn er selbst nicht privat haftpflichtversichert ist, mit seinem Vermögen den Schaden nicht begleichen kann und zum Beispiel ein anschließendes Insolvenzverfahren erfolglos bleibt. Ein Gericht muss die Zahlungsunfähigkeit des Schadensverursachers feststellen und ein rechtskräftiges Urteil fällen. Erst dann liegt ein vollstreckbarer Titel vor.

Was ist mit den Rechtskosten?

Das bedeutet auch, dass der Geschädigte bei den entstehenden Rechtskosten unter Umständen in Vorkasse gehen muss. In der Regel erstatten dies die Versicherer, sobald das Zwangsvollstreckungsverfahren beim Schadensverursacher abgeschlossen ist. In sehr guten Privathaftpflichtversicherungen ist der Rechtbeistand im Streitfall bereits mitversichert.

In welchen Situationen springt die Ausfalldeckung ein?

Die Ausfalldeckung springt erst ein, wenn ein Gericht die Zahlungsunfähigkeit der Gegenseite festgestellt und per Urteil bescheinigt hat. Allerdings kann die Ausfalldeckung im jeweiligen Tarif an eine Mindestschadenshöhe gekoppelt sein. Dabei gilt es zwischen dem Risiko sowie der Höhe des möglichen Verlustes und der Höhe der Beiträge abzuwägen.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Ausfalldeckung?

Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen: Auf jeden Fall darf der Schaden nicht absichtlich verursacht worden sein. Zudem kann es eine Mindestschadenshöhe geben, ab der die Versicherung erst zahlt. Im konkreten Schadensfall dürfen zusätzlich keine anderen Versicherungen leistungspflichtig sein.

Warum ist eine Ausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung wichtig?

Die Ausfalldeckung ist ein Versicherungsschutz gegenüber Personen, die keinen Versicherungsschutz besitzen. Das kann einen selbst bis an den Rand der finanziellen Belastbarkeit bringen oder sogar darüber hinaus, obwohl man selbst keine Schuld trägt. Über die Ausfalldeckung erhält man selbst eine Entschädigung, wenn im Unglücksfall die Gegenpartei nicht oder nicht ausreichend abgesichert ist.

Alte Tarife oft ohne Ausfalldeckung

Bei älteren Tarifen sollte unbedingt geprüft werden, ob eine Ausfalldeckung enthalten ist und falls ja, können unter Umständen bestimmte Bedingungen und Leistungsausschlüsse inbegriffen sein. Bei Verträgen, die älter als fünf Jahre sind, empfiehlt sich ein Wechsel. Der Beitrag sollte dabei nur geringfügig steigen.

Worauf sollten Sie beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung achten?

Achten Sie darauf, dass die Ausfalldeckung automatisch im Tarif enthalten ist und möglichst weltweit gilt. Allerdings muss das Gerichtsurteil zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schadensverursachers in Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union gefällt werden. Das Urteil ist zur Auszahlung der Ausfalldeckung notwendig.

Keine versteckten Selbstbehalte

Die Mindestschadenshöhe sollte nach unten möglichst gering sein und nach oben der Deckungshöhe der Haftpflichtversicherung entsprechen. Es sollten im sogenannten Kleingedruckten keine Selbstbehalte versteckt sein. Die Anwaltskosten zur Klärung des Sachverhalts sollten inkludiert sein, damit man bei der Durchsetzung der Schadensersatzforderung nicht in Vorkasse gehen muss.

Was ist Opferschutz?

Ferner gilt es darauf zu achten, dass die Ausfalldeckung auch bei Vorsatz des Schädigers vollen Versicherungsschutz bietet. Das betrifft vor allem das Schmerzensgeld. In der Fachsprache wird dies als Opferschutz bezeichnet.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich der Abschluss einer modernen Absicherung der Privathaftpflicht lohnt. Die Haftpflichtversicherung greift, wenn man einen Schaden verursacht oder selbst zum Geschädigten wird. Da es in Deutschland keine Pflicht zur privaten Haftpflichtversicherung gibt, gehört eine Ausfalldeckung mit in den Vertrag. Wichtig ist es, die Grenzen der Ausfalldeckung zum Beispiel auf Mindest- und Höchstschadenssumme, eventuelle Anwaltskosten und Klauseln zu prüfen.

 Checkliste: Darauf sollten Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung achten

  • Leistung bis zur Versicherungssumme (manche Versicherungen begrenzen die Ausfalldeckung)
  • Keine Mindestschadenhöhe (bei vielen Anbietern greift die Ausfalldeckung erst ab einem Forderungsausfall von über 2.500 Euro)
  • Leistungen auch bei vorsätzlichem Handeln des Schädigers
  • Rechtsbeistand im Streitfall
  • Kein versteckter Selbstbehalt (viele Vertragswerke sehen einen Selbstbehalt von bis zu 1.000 Euro im Kleingedruckten vor)
  • Ausfalldeckung auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
  • Schmerzensgeld im Falle einer vorsätzlichen Körperverletzung (Opferschutz)

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Unsere Privathaftpflichtversicherung gibt es in zwei Varianten. Die Basis-Variante deckt übliche Haftpflichtrisiken des Alltags ab. Erweiterte Haftpflichtleistungen bietet der Premiumschutz, der z. B. auch den Verlust von Schlüsseln abdeckt und eine Forderungsausfallversicherung enthält.

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Quellen

  • Finanzprofit: www.finanzprofit.de (Abruf: 01.06.2018)
  • Tarifcheck: www.tarifcheck.de (Abruf: 01.06.2018)
  • Versicherung Vergleiche: www.versicherung-vergleiche.de (Abruf: 01.06.2018)

Was passiert wenn man keine private Haftpflichtversicherung hat?

Was passiert, wenn man keine Privathaftpflicht hat? Haben Sie keine private Haftpflichtversicherung, müssen Sie mit Ihrem Vermögen für den verursachten Schaden aufkommen. Dafür wird Ihnen in der Regel eine Frist gesetzt.

Ist eine Privathaftpflicht wichtig?

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar! Das Wichtigste in Kürze: Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Wann brauche ich eine eigene Privathaftpflicht?

Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar. Diese Versicherung zahlt, wenn jemand schuldhaft einem anderen einen Schaden zugefügt hat. Die Kosten für die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können sehr hoch sein.

Wie viele Menschen haben keine private Haftpflichtversicherung?

Rund 17 Prozent der Haushalte in Deutschland haben keine private Haftpflichtversicherung. Ein kleiner Fehltritt kann für sie zum finanziellen Desaster werden. Außerdem sind sie ein Risiko für andere Menschen. Dabei gibt es Haftpflichtversicherungen schon für rund 20 Euro pro Jahr.