Vaterschaftstest wenn mutter nicht zustimmt

Allgemeine Informationen

Neben der freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft kann die Vaterschaft auch gerichtlich festgestellt werden. Dazu muss ein Antrag vom Kind oder vom Vater an das Gericht gestellt werden. Ein minderjähriges Kind wird in diesem Verfahren durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter (z.B. die Mutter) oder durch den Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, vertreten. Das Gericht entscheidet dann mit Beschluss über die Vaterschaft.

Hinweis

Die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter (üblicherweise die Mutter) muss grundsätzlich zum Wohle des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft sorgen. Die Mutter hat allerdings das Recht, den Namen des Vaters nicht bekanntzugeben. Der Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, macht die Mutter darauf aufmerksam, welche Folgen es hat, wenn die Vaterschaft nicht anerkannt wird.

Fristen

Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist an keine Fristen gebunden.

Zuständige Stelle

Grundsätzlich ist das Bezirksgericht zuständig, das zur Führung der Pflegschaft für das minderjährige Kindberufen ist. Sonst ist das Gericht, in dessen Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zur Feststellung der Vaterschaft zuständig.

Verfahrensablauf

Ein gerichtliches Verfahren kann nur auf Antrag eingeleitet werden. Das Kind kann einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim Bezirksgericht einbringen, wenn der mutmaßliche Vater nicht bereit ist, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen. Umgekehrt kann auch der Mann, der meint, Vater des Kindes zu sein, einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung bei Gericht einbringen.

Auf Antrag des Kindes kann der Mann als Vater festgestellt werden,

  • welcher der Mutter innerhalb von 300 bis 180 Tagen vor der Geburt beigewohnt hat, oder
  • mit dessen Samen an der Mutter in diesem Zeitraum eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt worden ist, außer, er weist nach, dass das Kind nicht von ihm stammt.

Das Kind kann aber auch die Feststellung der Vaterschaft beantragen, wenn die Vaterschaft eines anderen Mannes bereits feststeht. In diesem Fall hat die Feststellung des Gerichts die Wirkung, dass das Kind nicht vom bisherig angenommenen Vater abstammt.

Auf Antrag des Kindes gegen den Mann und umgekehrt kann das Gericht auch feststellen, dass das Kind, das in aufrechter Ehe geboren wurde, nicht vom Ehemann der Mutter abstammt.

Hinweis

Ausnahmeregelungen bestehen für medizinisch unterstützte Fortplanzungen, die mit dem Samen eines Dritten durchgeführt werden.

Soweit es zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, müssen die Parteien (das Kind, die Mutter und der – festzustellende – Vater) und alle Personen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können, bei der Befundaufnahme durch eine Sachverständige/einen Sachverständigen, vor allem an der notwendigen Gewinnung von Gewebeproben, Körperflüssigkeiten und Blutproben, mitwirken.

Kosten

Seit 1. Juli 2015 fallen in Verfahren über die Abstammung oder Nichtabstammung keine Gerichtsgebühren mehr an, sofern das Verfahren nach dem 30. Juni 2015 anhängig gemacht wurde. Das regelmäßig einzuholende Sachverständigengutachten (Vaterschaftstest) ist allerdings mit Kosten verbunden. Für die Parteien besteht die Möglichkeit, Verfahrenshilfe zur einstweiligen Befreiung von der Entrichtung dieser Kosten zu erlangen.

Rechtsgrundlagen

  • Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
  • Außerstreitgesetz (AußStrG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Eine Vaterschaftsanerkennung müssen Sie als Vater abgeben, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind. Wenn Sie verheiratet sind, gelten Sie automatisch als Vater, dann ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Sie werden in die Geburtsurkunde eingetragen und sind gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt.

Wo kann ich die Vaterschaft anerkennen lassen?

Sie müssen Ihre Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft persönlich bei einer zuständigen Stelle abgeben, zum Beispiel:

  • bei Ihrem Jugendamt
  • bei einem Standesamt
  • bei einem Amtsgericht oder
  • bei einem Notar

Die Mutter muss ebenfalls persönlich ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung geben. Die zuständige Stelle beurkundet die Erklärung des Vaters und die Zustimmung der Mutter. Je nach Bundesland kann die Vaterschaftsanerkennung beim Notar oder Amtsgericht kostenpflichtig sein.

Wann kann ich eine Vaterschaftsanerkennung abgeben?

Sie können die Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt abgeben. Das hat den Vorteil, dass Sie in die Geburtsurkunde Ihres Kindes eingetragen werden. Geben Sie die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt ab, muss eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Wann ist keine Vaterschaftsanerkennung möglich?

Wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit einem anderen Mann verheiratet ist, können Sie keine Vaterschaftsanerkennung abgeben. Dann ist dieser Mann der rechtliche Vater des Kindes.

Bedeutet eine Vaterschaftsanerkennung auch das Sorgerecht für den Vater?

Nein, die Vaterschaftsanerkennung führt nicht dazu, dass dem Vater auch das Sorgerecht zusteht. Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, dann hat nur die Mutter das elterliche Sorgerecht. Wenn Sie gemeinsam für Ihr Kind sorgen möchten, müssen Sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, zum Beispiel beim Jugendamt oder bei einem Notar. Die Sorgerechtserklärung kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden.

Daneben besteht die Möglichkeit, dass das Familiengericht die elterliche Sorge auf beide Eltern gemeinsam überträgt. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Sorgerecht.

Kann man die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen?

Wenn ein Vater die Vaterschaft nicht anerkennen möchte oder die Mutter der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt, kann man bei Gericht die Feststellung der Vaterschaft beantragen.

Die Feststellung der Vaterschaft ist bedeutsam für Ihr Kind, denn es hat ein Recht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung. Aber auch zum Beispiel für die Klärung von Unterhaltsfragen ist eine Vaterschaftsanerkennung wichtig. Der rechtliche Vater wird in die Geburtsurkunde eingetragen. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft führt aber nicht dazu, dass dem Vater auch das Sorgerecht zusteht. Ihr Jugendamt berät Sie hierzu.

Wenn Sie im Konfliktfall Unterstützung brauchen bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Klärung von Unterhaltszahlungen, können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.

Kann Frau Vaterschaftstest verweigern?

Es ist im privaten Bereich möglich, den Vaterschaftstest zu verweigern. Dies gilt nicht nur für den (möglichen) Vater, sondern auch für Mutter und Kind. Die Lösung sollte dann kein heimlicher bzw. anonymer Vaterschaftstest sein, sondern der Gang zum Familiengericht.

Kann die Mutter die Vaterschaft ablehnen?

Auch die Mutter des Kindes hat keine Möglichkeit, Ihnen die rechtliche Vaterschaft des Kindes abzuerkennen. Selbst im Zuge eines gerichtlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahrens kann die rechtliche Vaterschaft nur aufgehoben werden, wenn festgestellt wird, dass Sie nicht der leibliche Vater des Kindes sind.

Kann Mutter Vaterschaftstest erzwingen?

Anspruch auf Einwilligung und Duldung Gemäß § 1598 BGB können sowohl der Vater als auch die Mutter oder das Kind einen solchen Vaterschaftstest verlangen und die Einwilligung der anderen Beteiligten einfordern. Nicht zum Kreis der Personen, die einen DNA-Test dulden müssen gehört jedoch der mutmaßlich leibliche Vater.

Kann man einen Vaterschaftstest einklagen?

Auf Grundlage dieser Gesetzesvorschrift wurden seit 2008 viele Vaterschaftstests ausgeführt. Versagt ein Familienmitglied die Einwilligung in den Test, kann ein Gericht, also eine höhere Stelle, die fehlende Einwilligung ersetzen und die Vaterschaftsanalyse kann ausgeführt werden.