Tipps für Arbeitnehmer: KrankenrückkehrgesprächWas darf mich der Chef fragen?Nicht selten passiert es, dass Beschäftigte nach einer Erkrankung ins Büro des Vorgesetzten gebeten werden. Und immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen Angaben über die Art der Krankheit von ihren Beschäftigten erfragen und speichern. Wir erklären, was der Chef überhaupt erfragen darf. Show
Foto: iStock.com/Katarzyna Bialasiewicz Photographee.eu Foto: iStock.com/Katarzyna Bialasiewicz Photographee.eu Was ist ein Krankenrückkehrgespräch?Das ist ein Gespräch, das der Vorgesetzte mit dem Beschäftigten nach Rückkehr aus der Arbeitsunfähigkeit führt. In vielen Betrieben werden dazu systematisch Fehlzeiten erfasst und den Arbeitsbereichen zugeordnet. Müssen Arbeitnehmer an so einem Gespräch teilnehmen?Nur, wenn es dazu eine betriebliche oder formlose Vereinbarung (Regelungsabrede) mit dem Betriebsrat gibt. Krankenrückkehrgespräche sind mitbestimmungspflichtig. Betroffene sollten sich bei ihrem Betriebsrat erkundigen, was zum Krankenrückkehrgespräch vereinbart wurde. Kann beim Gespräch eine Vertrauensperson teilnehmen?Arbeitnehmer haben das Recht, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen. Schwerbehinderte Menschen können (und sollten) sich auch an die Schwerbehinderten-Vertrauensperson wenden. Dieses Recht besteht auch dann, wenn es in der Betriebsvereinbarung nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Muss dem Arbeitgeber während oder nach der Arbeitsunfähigkeit eine Auskunft über die Krankheitsursache gegeben werden?Nein. Die Art der Krankheit und ihre medizinische Ursache gehen den Arbeitgeber nichts an. Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist zwar erlaubt, muss aber nicht beantwortet werden. Wegen der Geschlechterdiskriminierung unzulässig ist die Frage nach einer Schwangerschaft oder deren Planung. Ausnahme: Die Schwangerschaft beeinflusst die Ausübung des Berufs. Darf der Vorgesetzte die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht verlangen?Nein. Auch nicht durch den Betriebsarzt. Was darf der Arbeitgeber fragen?Er darf nach der voraussichtlichen Dauer der Krankheit fragen, zum Beispiel wegen der Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und, ob die Erkrankung auf betriebliche Bedingungen zurückzuführen ist – im
Hinblick auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Beispielsweise bei gesundheitsgefährdenden Materialien oder bei Erkrankungen aufgrund von schlechtem Arbeitsklima oder bei Mobbing.
Manche Klauseln im Vertrag wollen verbieten, dass Kollegen über ihr Gehalt sprechen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Köln - Ob Tattoos, Bart oder freizügige Kleidung – nicht immer sind sich Angestellte und Arbeitgeber einig darüber, was angemessen ist und was nicht. Und ob der Arbeitgeber den Mitarbeitern Körperschmuck oder bestimmte Kleidungsstücke überhaupt verbieten darf. Manch ein Arbeitnehmer hat in seinem Arbeitsvertrag sogar Klauseln zum Beispiel zum Gehalt, die rechtlich gar nicht wirksam sind. Der Berliner Arbeitsrechtler Alexander Bredereck beantwortet 13 rechtliche Fragen aus dem Arbeitsalltag. Muss ich alle Aufgaben im Job erledigen, die mein Chef mir aufträgt? Im Zweifel müsse hier die Arbeitnehmerin vor Gericht klären lassen, ob sie Kaffee kochen muss oder nicht. Arbeitnehmer sollten allerdings nicht leichtfertig Aufgaben verweigern, rät der Experte. Der Grund: „Arbeitnehmer laufen Gefahr eine Abmahnung oder gar eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung zu riskieren, wenn sie sich unrechtmäßig verweigert haben.“ Darf mich mein Chef auch ohne Arbeitsvertrag
beschäftigen? Darf ich meinem Kind den Arbeitsplatz zeigen? Wann beginnt die Arbeitszeit? An der Tür, Teeküche, Umkleide, Schreibtisch? Darf der Arbeitgeber Raucherpausen verbieten? Darf der Arbeitgeber Urlaub in der Probezeit verweigern? Darf ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nachträglich
befristen? Tattoos: Darf mein Arbeitgeber bei meiner Körperkunst mitreden? Politisch fragwürdige, sexistische, rassistische oder religiös
verletzende Motive sind immer verboten - zum Beispiel ein Hakenkreuz. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Tätowierung an üblicherweise unbedeckten Körperstellen angebracht sei. Auf dem Hintern geht hingegen alles, erklärt der Arbeitsrechtler. Darf der Chef mir verbieten, mit meinen Kollegen über mein Gehalt zu sprechen? Haben Arbeitnehmer bei der eigenen Hochzeit Anspruch auf freie Tage? Arbeitnehmer haben nach Paragraf 616 des Bundesgesetzbuchs in bestimmten Fällen Anspruch auf Sonderurlaub, sagt der Arbeitsrechtler. In dem Gesetz sind allerdings keine Fälle definiert – die eigene Hochzeit, der Tod eines Angehörigen oder die Geburt des eigenen Kindes zählen dazu. Wie viele Tage Sonderurlaub der Arbeitnehmer bekommt, hängt vom Anlass ab. „Für die Flitterwochen gilt kein Sonderurlaub.“ Für die Trauung und die Feier dürften es in der Regel ein Anspruch auf
einen Tag Sonderurlaub sein. Manchmal finden sich konkrete Ansprüche auch im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen beziehungsweise Tarifverträgen. Darf mein Chef mir sexy Kleidung am Arbeitsplatz verbieten? Darf mein
Chef mir über die Schulter schauen, wenn ich eine Mail schreibe? Darf mein Chef mir verbieten, einen Bart zu tragen? Was muss ich mir von meinem Chef gefallen lassen?“, „Du Trottel“: Solche und ähnliche Beschimpfungen muss sich niemand gefallen lassen, auch von seinem Chef oder seiner Chefin nicht. Auch im Unternehmen müssen sich die Menschen an Recht und Gesetz halten – und persönliche Beleidigungen sind ein Straftatbestand (§185 StGB).
Was darf man dem Chef nicht sagen?9 Sätze, die ein Chef nie sagen sollte. “Das ist nicht mein Problem.” ... . “Ich bin gerade zu beschäftigt, um mich zu kümmern.” ... . “Ihren Job möchte ich haben. ... . “Das haben wir schon immer so gemacht.” ... . “Ab 18:00 Uhr bin ich immer allein bei der Arbeit. ... . “Machen Sie bloß keinen Fehler!” ... . “Ich bin Chef! ... . “Ich brauche Ihre Hilfe nicht.”. Was tun wenn der Chef sich respektlos verhält?#2 Das Verhalten ansprechen
Ist eine Grenze überschritten und das Verhalten des Chefs grob respektlos oder unfair , sprechen Sie Ihn darauf an. Bleiben Sie sachlich und höflich und lassen Sie sich nicht auf sein vorausgehendes Niveau herunter. Aber zeigen Sie klar die Grenzen im Umgang miteinander auf.
Was sollte ein Chef nicht tun?Auch erfolgreichen Führungskräften passieren Unachtsamkeiten, ein falscher Ton, eine flapsige Bemerkung, ein unüberlegter Satz. Solche Fehler kann man ausbügeln, indem man sich entschuldigt oder sich erklärt.
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