Wie weit darf eine Ladung bei einem Fahrzeug vorstehen? Was muss man beachten? Show 1. Wenn die Ladung über das hintere oder vordere Ende des Fahrzeuges mehr als 1 METER vorsteht, muss dies grundsätzlich mit einer 25x40cm großen Tafel (roter Rand-weißes Feld – bei schlechter Sicht und Dämmerung mit Licht und Rückstrahler) gekennzeichnet werden. 2. Wenn die Ladung mehr als 25% (=1/4) der Fahrzeuglänge hinten hinausragt, oder wenn das Fahrzeug (bzw. letzter Anhänger/Sattelauflieger) samt Ladung über 14m misst, dann fällt man unter die Kategorie LANGGUTFUHRE. 3. Wenn das Fahrzeug (bzw. letzter Anhänger/Sattelauflieger) samt Ladung über 16m misst, dann ist eine SONDERGENEHMIGUNG für diesen Transport einzuholen. 4. Alle Bedingungen sind natürlich nur unter dem Aspekt möglich, dass auch die Achslasten eingehalten werden.Überbreite: 1. Die maximale Breite eines Fahrzeuges samt Ladung ist 2,55m. Alles was darüber ist, muss genehmigt werden. 2. Bis 2,55m darf die Ladung seitlich jeweils max. 20cm über den Fahrzeugrand hinausragen und muss zudem noch deutlich gekennzeichnet werden. Bei allen Überständen gilt jedoch: Scharfe und für Personen gefährliche Spitzen, Ecken und Kanten müssen so abgedeckt werden, dass eine Verletzung von Personen verhindert wird. (bis zu einer Höhe von 190cm) Beachten Sie bitte, dass es für spezielle Ladungen noch speziellere Vorschriften geben kann. Informieren Sie sich zeitgerecht vor einem Transport. Gerne steht Ihnen das Team der ÖAMTC-Fahrtechnik für Fragen zu diesem Thema in den jeweiligen Fahrtechnikzentren zur Verfügung. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) III. Bau- und Betriebsvorschriften §32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen (1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:
Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
(2) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Höhe über alles folgendes Maß nicht überschreiten: ... 4,00 m. Die Fahrzeughöhe ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.3 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeughöhe die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
Bei Fahrzeugen mit Achshubeinrichtung ist die Auswirkung dieser Einrichtung zu berücksichtigen. (3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:
(4) Bei Fahrzeugkombinationen einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge, unter Beachtung der Vorschriften in Absatz 3 Nr. 1, folgende Maße nicht überschreiten:
(5) Die Länge oder Teillänge eines Einzelfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination - mit Ausnahme der in Absatz 7 genannten Fahrzeugkombinationen und deren Einzelfahrzeuge - ist die Länge, die bei voll nach vorn oder hinten ausgezogenen, ausgeschobenen oder ausgeklappten Ladestützen, Ladepritschen, Aufbauwänden oder Teilen davon einschließlich aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) gemessen wird; dabei müssen bei Fahrzeugkombinationen die Längsmittellinien des Kraftfahrzeugs und seines Anhängers bzw. seiner Anhänger eine gerade Linie bilden. Bei Fahrzeugkombinationen mit nicht selbsttätig längenveränderlichen Zugeinrichtungen ist dabei die Position zugrunde zu legen, in der § 32d (Kurvenlaufeigenschaften) ohne weiteres Tätigwerden des Fahrzeugführers oder anderer Personen erfüllt ist. Soweit selbsttätig längenveränderliche Zugeinrichtungen verwendet werden, müssen diese nach Beendigung der Kurvenfahrt die Ausgangslänge ohne Zeitverzug wiederherstellen. (6) Die Längen und Teillängen eines Einzelfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination sind nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.1 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Länge oder Teillänge die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
Dies gilt jedoch nur, wenn durch die genannten Einrichtungen die Ladefläche weder direkt noch indirekt verlängert wird. Einrichtungen, die bei Fahrzeugkombinationen hinten am Zugfahrzeug oder vom am Anhänger angebracht sind, sind dagegen bei den Längen oder Teillängen von Fahrzeugkombinationen mit zu berücksichtigen; sie dürfen diesen Längen nicht zugeschlagen werden. (7) Bei Fahrzeugkombinationen nach Art von Zügen zum Transport von Fahrzeugen gelten hinsichtlich der Länge die Vorschriften des Absatzes 4 Nr. 4. Längenüberschreitungen durch Ladestützen zur zusätzlichen Sicherung und Stabilisierung des zulässigen Überhangs von Ladungen bleiben bei diesen Fahrzeugkombinationen unberücksichtigt, sofern die Ladung auch über die Ladestützen hinausragt. Bei der Ermittlung der Teillängen bleiben Überfahrbrücken zwischen Lastkraftwagen und Anhänger in Fahrtstellung unberücksichtigt. (8) Auf die in Absätzen 1 bis 4 genannten Maße dürfen keine Toleranzen gewährt werden. (9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 folgende Maße nicht überschreiten:
Wie breit Darf ich einen PkwOhne Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten teilbaren oder unteilbaren Ladung beträgt die maximale Breite des Pkw-Anhängers auf einer befestigten Straße jedoch 2,55 Meter. Wenn Sie mit Ihrem Anhänger hinter dem Auto auf einer unbefestigten Straße fahren möchten, beträgt die maximale Breite 2,20 Meter.
Wie weit darf die Ladung seitlich überstehen?seitlich höchstens 40 cm vom Rand. über der Fahrbahn höchstens 1,50 m.
Wie breit ist ein PkwBreite beim Pkw-Anhänger: Die Breite entspricht der allgemein zulässigen Gesamtbreite von 2,55 m.
Wie breit darf ein Anhänger in Österreich sein?
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