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FAQ: UnfallWas ist ein Unfall bzw. welche Ereignisse fallen darunter? Als Verkehrsunfall gilt jedes plötzlich eintretende Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr. Dieses Ereignis muss in unmittelbarem Zusammenhang mit den Gefahren des Verkehrs stehen und zu einem nicht unerheblichen Sach- oder Personenschaden führen. Wie verhalte ich mich richtig nach einem Unfall? Die wichtigsten Schritte sind: Warnweste anziehen, Absicherung der Unfallstelle (Warndreieck), Überblick verschaffen, bei Personenschaden Notruf absetzen und Erste Hilfe. Welche Konsequenzen hat eine Unfallflucht? Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Wenn andere Menschen beim Unfall verletzt wurden, können weitere Strafen wegen unterlassener Hilfeleistung sowie fahrlässiger Körperverletzung hinzukommen. Großer Ratgeber zu VerkehrsunfällenTagtäglich kracht es auf deutschen Straßen. Überwiegend handelt es sich um kleinere Blechschäden, aber leider bleiben schwere Verkehrsunfälle mit Personenschaden nicht aus. Wer mit einem Unfall konfrontiert wird, sollte um einen klaren, ruhigen Kopf bemüht sein. Doch was ist eigentlich nach einem Unfall zu tun? Muss zwingend die Polizei gerufen werden? Und wie sieht es mit der Unfallabsicherung und Unfallhilfe aus? Oder welche Strafe sieht das Verkehrsrecht bei einer Fahrerflucht vor? Antworten auf all diese Fragen und viele weitere wichtige Tipps und Informationen hält der Ratgeber zum Thema Bußgeldkatalog Unfall bereit. Verkehrsunfall und Polizei: Tipps und InformationenNach einem Unfall stellen sich die am Unfall beteiligten Menschen oft die Frage, ob die Polizei gerufen werden soll oder nicht. Während der Verursacher meist auf die Beamten verzichten will, pochen viele Geschädigte auf das Hinzurufen der Polizei. Doch wann ist nach einem Unfall die Polizei zwingend zu kontaktieren? Und welche Aufgaben übernehmen die Polizisten am Unfallort überhaupt? Unfall: Wann muss die Polizei gerufen werden?Wenn bei einem Verkehrsunfall Menschen verletzt (egal ob leicht oder schwer) wurden, muss zwingend die Polizei gerufen werden. Auch wenn nur ein kleiner Verdacht besteht, dass Alkohol oder Drogen im Spiel sind, oder wenn man sich genötigt fühlt, ist es immer ratsamer, die Polizei zu informieren. In diesem Fall könnte eine Straftat vorliegen. Ist ein Mietwagen im Unfall involviert, ist es meist vertraglich vorgeschrieben, dass es zu einer polizeilichen Unfallaufnahme kommt. Auch wer ein anderes Fahrzeug (beispielsweise beim Ein- oder Ausparken) nur leicht beschädigt hat, der Fahrzeughalter aber nicht auffindbar ist, muss die Polizei kontaktieren. Andernfalls begeht man laut Verkehrsrecht Fahrerflucht. Unfall: Bußgeld oder Strafverfahren?Wird die Polizei nach einem Unfall hinzugerufen, wird gegen den (wahrscheinlichen) Unfallverursacher ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet. Das ist auch die eigentliche Aufgabe der Polizei am Ort eines Unfalls. Das bedeutet zugleich aber auch, dass es nicht Aufgabe der Polizei ist, sich um die Regulierung von Schadenersatzansprüchen zu kümmern. Das übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung. Ob gegen den Unfallverursacher ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet wird, hängt von der Unfallart ab bzw. vom Unfallvorgang. Gibt es Anhaltspunkte, dass es sich um ein strafbares Verhalten (beispielsweise Trunkenheit am Steuer) handelt und der Unfallverursacher fahrlässig gehandelt hat, wird entsprechend ein Strafverfahren eingeleitet. Gibt es dagegen keine Hinweise, muss geprüft werden, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid erteilt werden muss (beispielsweise wegen der Verletzung der Vorfahrtsregel). Es gibt aber auch Unfälle, bei denen keinem der Beteiligten eine Schuld trifft und die Polizei entsprechend auch keine weiteren Ermittlungen aufnimmt. Unfälle ohne Bußgeld und Strafe sind beispielsweise:
Unfall: Welche Aufgaben übernimmt die Polizei?Der Polizei kommen beim Unfall im Verkehr verschiedene Aufgaben zuNeben der Klärung, ob gegen den Unfallverursacher ein Bußgeld- oder Strafverfahren einzuleiten ist, haben Polizeibeamte am Unfallort noch weitere Aufgaben zu übernehmen. Dazu gehören die Organisation von Rettungskräften für die verletzten Menschen sowie die Umleitung bzw. Regelung des Verkehrs, um etwa einen Verkehrsinfarkt zu verhindern, was aber nur bei schwereren Unfällen der Fall ist. Bei der überwiegenden Anzahl der Verkehrsunfälle sind weder die eine noch die andere Maßnahme erforderlich. Hier geht es dann wirklich nur darum, ob die Bußgeldbehörde oder doch der Staatsanwalt tätig werden muss. Ansonsten nehmen die Polizisten nur die Personalien auf. Unfallspuren werden auch meist nur dann gesichert, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Werden in diesem Zusammenhang Unfallspuren vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen beseitigt, sieht die entsprechende Bußgeldtabelle im Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro vor. Tipps für den Pannenfall: Was tun, wenn das Fahrzeug liegen bleibt?Vor einem plötzlichen Motorschaden oder einer Reifenpanne ist kein Fahrzeugführer gefeit. Doch wie verhält man sich als Fahrer in solch einer zugegebenermaßen blöden und unangenehmen Situation richtig? Was ist zu tun? Wichtig ist, dass man die Ruhe bewahrt und besonnen handelt, damit man sich nicht selbst und dem nachfolgenden Verkehr einer unnötigen Gefahr aussetzt. Die wichtigsten Verhaltensregeln im Falle einer Panne lauten:
Unfallabsicherung: Auto richtig absichernFür andere Verkehrsteilnehmer stellen liegengebliebene Fahrzeuge immer ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Vor allem in der Nacht kann ein unbeleuchtetes Fahrzeug erst viel zu spät erkannt werden, wenn es zu keiner richtigen Pannen- bzw. Unfallabsicherung kam. Aber auch im Kurvenbereich oder auf einer hügelig verlaufenden Straße ist das Risiko im Vergleich zur geraden Strecke deutlich höher, da das Fahrzeug leicht übersehen wird. Doch wie muss das Auto nach einer Panne bzw. einem Unfall richtig abgesichert werden?
Unfallabsicherung: Was sagt der Bußgeldkatalog?Der Gesetzgeber versteht bei der Unfallabsicherung zu Recht keinen Spaß. Entsprechend stellt im Verkehrsrecht das nicht ordnungsgemäße Absichern einer Unfall- bzw. Pannenstelle einen Verstoß gegen die StVO dar, für das der Bußgeldkatalog eine Strafe vorsieht. Im Folgenden finden Sie die entsprechenden Tatbestände mit dem jeweiligen Strafmaß (Bußgeld, Punkte) aus dem Bußgeldkatalog Unfall:
Autopanne melden: So geht’s richtigIm Regelfall sollten Sie stets die Pannenhilfe anrufenDamit die Pannenhilfe so schnell wie möglich kommen kann, ist eine genaue Ortsangabe besonders wichtig. Doch welche Angaben werden dafür benötigt und wo kann man diese ggf. finden?
Unfall- oder Pannenstelle passieren: Worauf müssen Autofahrer achten?Schaulustig beim Autounfall: Wer nicht hilft oder die Rettungskräfte behindert, riskiert StrafenLeider verursachen schaulustige Gaffer immer wieder Folgeunfälle. Viele Fahrzeugführer lassen sich durch eine Unfall- oder Pannenstelle stark ablenken und so ereignet sich schnell ein neuer Verkehrsunfall. Daher ist es wichtig zu wissen, wie sich Fahrzeugführer beim Passieren einer Unfall-Pannenstelle richtig zu verhalten haben, damit sie zum einen nicht selbst ihre Gesundheit sowie sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden und zum anderen den Unfallhelfern die Arbeit erleichtern.
Auto privat abschleppen: Tipps und InformationenPrivate Abschleppfahrten sind grundsätzlich kein Problem, doch hierbei müssen einige Aspekte beachtet werden. Damit das Risiko beim Abschleppen, bei dem es immer mal wieder schnell zu einem (Auffahr-) Unfall kommt, möglichst gering ist, schreibt der Gesetzgeber genaue Regeln vor. Die wichtigsten finden Sie im Folgenden.
Unfall: Wichtige Tipps und Regeln für die UnfallhilfeJeder Verkehrsteilnehmer hat die Pflicht, Unfallhilfe zu leisten – ganz gleich, ob man am Unfall selbst beteiligt war oder ihn nur als Zeuge beobachtet hat. Zudem spielt es keine Rolle, ob Menschen verletzt wurden oder es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt. Aber was ist zu tun? Wie leiste ich Erste Hilfe? Und welche Strafen gibt es für die unterlassene Hilfeleistung? Unfallhilfe leistenAutofahrer sind dazu angehalten, erste Hilfe bei einem Unfall zu leistenErste Grundregel ist, die Unfallsicherung bzw. Unfallabsicherung. Das ist wichtig, um Folgeschäden zu vermeiden. Entsprechend muss die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Warnweste übergezogen werden. Anschließend wird das Warndreieck in einem ausreichend großen Abstand zur Unfallstelle aufgestellt. Wer als Passant einen Unfall beobachtet, sollte im Unfallwagen nachschauen, ob sich dort nicht vielleicht ein Warndreieck befindet. Wer am Unfall nicht beteiligt war, diesen aber beobachtet hat, sollte ggf. bis zum Eintreffen der Polizei warten und eine Zeugenaussage machen. Alternativ kann man auch den Unfallbeteiligten seine Kontaktdaten für eine mögliche Zeugenaussage mitteilen. Das ist zwar nicht verpflichtend, kann aber für die Beteiligten vor Gericht oder bei Versicherungsfragen eine große Hilfe darstellen. Rettungsdienst rufenBei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss sofort der Rettungsdienst verständigt werden. Dieser lässt sich in ganz Europa unter der Notrufnummer 112 erreichen. Wichtig ist, detaillierte Angaben zum Unfallort zu machen (Straßenschilder, Abschnittsnummern auf Autobahnen usw.) und ggf. auch Informationen über die Schwere der Verletzung mitzuteilen. Nach dem Rettungsdienst auch die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigen. Unfall: Erste Hilfe leisten ist PflichtEs reicht aber nicht aus, bei einem schweren Unfall mit verletzten Personen nur Hilfe zu rufen. Auch wenn viele in eine Art Schockstarre verfallen, ist es zwingend notwendig Erste Hilfe zu leisten, wenn diese nötig ist. Auch wenn man sehr unsicher ist, wäre es der größte Fehler, einfach nichts zu tun. Erste Hilfe kann Gesundheit und Leben retten – darüber sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer im Klaren sein! Daher besteht auch die Pflicht, dass Autofahrer stets einen Verbandkasten/Erste-Hilfe-Kasten im Fahrzeug mitführen müssen. Unfall: Welche Strafe droht bei unterlassener Hilfeleistung?Laut der StVO sieht der Bußgeldkatalog Unfall für eine unterlassene Hilfeleistung eine Strafe vor und so gibt es 3 Punkte im Zentralregister in Flensburg. Unterlassene Hilfeleistung betrifft sowohl die Unfallabsicherung als auch Erste Hilfe-Maßnahme zur Versorgung von Verletzten. Aber für unterlasse Hilfeleistung drohen noch weit härtere Strafen. So droht nicht mehr nur ein Bußgeldbescheid, sondern sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder eine empfindliche Geldstrafe. An einem Unfall ist jeder beteiligt, dessen Verhalten den Umständen nach zum Unfall beigetragen haben kann. Die Hilfspflicht ist aber unabhängig davon, ob der Hilfspflichtige den Unfall selber verursacht hat oder vollkommen schuldlos ist. Daher sind sowohl Mitfahrer als auch ein zufällig vorbeilaufender Passant hilfspflichtig. Laut dem Sozialgesetzbuch ist derjenige, der Erste Hilfe leistet, bei etwaigen Körperschäden versichert. So kann man juristisch nicht haftbar gemacht werden, wenn einem bei der Hilfeleistung Fehler unterlaufen, auch wenn man nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hat. Dennoch der Appell: Frischen Sie mit Hilfe eines Erste-Hilfe-Kurses regelmäßig Ihre Kenntnisse auf. Hierfür bieten diverse Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz, die Malteser oder Johanniter entsprechende Kurse an. Zudem gibt es jede Menge Informationsmaterial wie Videos, Bilder und Anleitungen zu Erste Hilfe-Maßnahmen – auch in Form von Apps. Hinweis: Der Hilfeleistende erhält für verunreinigte Decken, Kleidungsstücke und sonstigen bei der Hilfeleistung erlittenen Sachschaden oder sogar für verbrauchtes Verbandsmaterial Ersatz. Wurde am Unfallort bereits Erste Hilfe geleistet und ist die Unfallabsicherung vollzogen, sollte man weiterfahren bzw. weitergehen und den Unfallort räumen. Schaulustige können Hilfskräfte behindern und stehen nur im Weg. Entsprechend können laut Bußgeldrechner saftige Bußgelder von 40 bis hin zu 5.000 Euro ausgesprochen werden. Unfall: Tipps für die Versorgung von VerletztenErste Hilfe kann bei einem Unfall Leben rettenBei einem schweren Verkehrsunfall kann Erste Hilfe Leben retten, weswegen man keinesfalls bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts und der Polizei an der Unfallstelle tatenlos warten sollte. Doch was kann man tun?
Bei Unfallhilfe nicht selbst in Gefahr bringenAuch wenn die Pflicht zur Unfallhilfe besteht, muss sich keiner hierfür selber einer Gefahr aussetzen oder seine eigene Gesundheit aufs Spiel setzen. So sollte beispielsweise eine Autobahn nicht überquert werden, damit man an den Unfallort gelangt. Auch bei Dunkelheit und wenn sich die Unfallsituation nur sehr schwer einschätzen lässt, ist ein Verbleib nicht verpflichtend. Dennoch hat man aber die Pflicht, einen Notruf abzusetzen und Hilfe zu holen. Fahrerflucht: Wichtige Informationen für Täter und OpferUnfallflucht oder Fahrerflucht wird hart bestraft. Wer sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, muss mit harten Strafen rechnen. So drohen nicht nur drakonische Geldstrafen und Punkte, sondern zugleich riskiert man ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten sowie den Verlust des Haftpflicht-Versicherungsschutzes. Selbst wer beim Ausparken ein stehendes Auto nur leicht anrempelt und danach einfach wegfährt, begeht schon eine Straftat. Wie man sich in solch einer Situation zu verhalten hat, welche Strafen bei Fahrerflucht blühen oder was man als Geschädigter einer Unfallflucht machen kann, verraten wir Ihnen im Folgenden. Fahrerflucht: ErklärungBei der Fahrerflucht handelt es sich um ein Verkehrsdelikt, dass in Deutschland im Strafgesetzbuch (§ 142) unter der Deliktsbezeichnung „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ geregelt wird. Laut dieser Vorschrift droht demjenigen eine Strafe, der sich als Beteiligter an einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt
Doch was bedeutet an dieser Stelle angemessener Zeitrahmen? Wie lange muss man warten, falls nach einem Unfall der Fahrzeughalter bzw. -führer nicht anzutreffen ist? Die Länge der Wartezeit hängt vom Einzelfall ab, wobei Faktoren wie Unfallschwere, Witterung, Tageszeit, Örtlichkeit usw. eine Rolle spielen. Zumutbar sind meist 15 bis 30 Minuten, mehr als 60 Minuten selten. Fahrerflucht vermeiden: Was muss getan werden?Unfallverursacher müssen die Wartezeit am Unfallort beachtenWer merkt, dass beispielsweise beim Ausparken ein anderes Fahrzeug schwer oder leicht beschädigt wurde, muss sicherstellen, dass der Geschädigte entsprechend benachrichtigt wird. Viele Unfallverursacher, die im Zeitdruck sind oder einfach keine Lust haben, ihrer Wartepflicht nachzukommen, hinterlassen oftmals eine Visitenkarte oder Notiz am Scheibenwischer. Zwar ist solch ein Hinweis besser als nichts, doch sollte die Angelegenheit vor Gericht landen, entlastet das nicht. Um eine Fahrerflucht zu vermeiden, muss man entweder warten, bis der Fahrer des beschädigten Autos kommt oder man kann jemanden aus seinem persönlichen Umfeld (Nachbar, Freund etc.) mit dem Warten beauftragen. Wer auf der sicheren Seite sein will und Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog für Fahrerflucht entgehen will, sollte in solch einem Fall immer die Polizei informieren. Diese nimmt den Schaden auf und wird den Fahrzeughalter kontaktieren. Wer kein Handy hat, um die Polizei zu rufen, muss erst mindestens 30 Minuten warten, bevor man eine Telefonzelle sucht oder sich direkt zur Polizei begibt. Bevor die Unfallstelle verlassen wird, ist dennoch eine Nachricht am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Fahrerflucht und die Folgen: Welche Strafen blühen?Der Bußgeldkatalog Unfall ahndet den Verstoß der Fahrerflucht sehr streng und wer im Nachhinein aufgespürt wird, dem droht richtig Ärger. Laut Bußgeldkatalog, Bußgeldrechner und Bußgeldtabelle gibt es erstmal Punkte:
Doch damit ist das Delikt der Fahrerflucht noch längst nicht abgegolten. Eine entscheidende Rolle spielt dabei auch immer die Schadenhöhe.
Dabei gibt es aber durch die sogenannte Tätige Reue strafmildernde Umstände. Darunter ist zu verstehen, dass sich der Fahrer, der die Unfallflucht begangen hat, innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet. Die Tätige Reue greift aber nur bei Unfällen, deren Schadenshöhe nicht die 1.200 Euro-Grenze überschritten hat. Wurden bei der Unfallflucht Menschen verletzt, gibt es keine Milde. Vielmehr droht bei dieser Fahrerflucht eine Haftstrafe. Fahrerflucht mit Folgen: Was ist mit der Versicherung?Wer Fahrerflucht begeht, der muss auch mit versicherungstechnischen Folgen rechnen, denn oftmals zahlt die Versicherung nicht alles. Zwar zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung zunächst den verursachten Schaden beim beschädigten Fahrzeug, doch das Geld wird vom Verursacher wieder eingefordert. Die Höchstgrenze liegt hier bei 5.000 Euro. Darüber hinaus wird der Täter bei seinem Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft und er muss zudem den eigenen Schaden tragen, wenn die Vollkasko-Versicherung die Zahlung verweigern sollte. Dieses Risiko besteht auch, wenn das Verfahren gegen den Täter wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage eingestellt wird. Unfall mit Fahrerflucht: Was können Geschädigte tun?Ein Unfall im Straßenverkehr ist immer ein unangenehmes Ereignis. Wird vom Unfallverursacher dann auch noch Fahrerflucht begangen, sind die Folgen natürlich noch unangenehmer. Aber was kann man als Geschädigter einer Unfallflucht überhaupt machen? Welche Rechte und Chancen hat man, dass man am Ende nicht auf dem Schaden sitzen bleibt?
Fahrlässige Körperverletzung und Tötung bei VerkehrsunfällenFahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werdenBei Verkehrsunfällen spielen leider auch immer wieder die Aspekte der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung eine große Rolle.
Wie hoch das Strafmaß letztendlich ausfällt, hängt vom Einzelfall und den entsprechenden Umständen ab. Waren weder der Konsum von Alkohol, noch andere Drogen für den Unfall verantwortlich und kommt auch keine Fahrerflucht bzw. Unfallflucht hinzu, kann ein Ersttäter bei beiden Straftaten (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung) in der Regel mit einer Bewährungsstrafe rechnen (weniger als zwei Jahre Freiheitsentzug). Konnten beim Unfallverursacher aber Alkohol und/oder Drogen nachgewiesen werden, gibt es regelmäßig eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, auch wenn es sich beim Täter um einen bisher völlig unauffälligen Fahrer handelt. FahrlässigkeitsstufenBei der Fahrlässigkeit werden vom Zivilrecht noch zwei Arten (Fahrlässigkeitsstufen) unterschieden:
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