Wer trägt die Kosten für eine Kur?

Sowohl die Rehabilitation als auch die Kur erleichtern nach einer Operation oder nach einer schweren gesundheitlichen Störung das Wiederankommen im privaten und beruflichen Alltag. Obwohl Rehabilitation und Kur gleiche Ziele verfolgen, gibt es Unterschiede. Vor allem dann, wenn es um die Übernahme der Kosten geht.

Show

Von einer Rehabilitation ist dann die Rede, wenn diese unmittelbar an einen Spitalaufenthalt anschliesst. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung, welche die Spitalbedürftigkeit bestätigt. Die Verordnung muss einige Tage vor dem Beginn der Rehabilitation an die zuvor ausgewählte Reha-Klinik gesandt wird. Das Gesuch um Kostengutsprache bei der Krankenkasse muss vom behandelnden Arzt oder dem Sozialdienst im Spital in die Wege geleitet werden. Ist die Reha-Klinik auf der Spitalliste des jeweiligen Kantons aufgeführt, werden die Kosten nach Rehabewilligung durch die Krankenkasse sowohl für medizinische Leistungen als auch für den stationären Aufenthalt aus der Grundversicherung von den Krankenversicherern übernommen.

Eine Kur in einem Kurhaus/Heilbad kann, aber muss nicht zwingend, unmittelbar nach einem Spitalaufenthalt erfolgen. Beim Kuraufenthalt steht die Unterstützung der Genesung nach einem operativen Eingriff oder einer gesundheitlichen Störung im Vordergrund. Sofern der Kuraufenthalt von der Krankenversicherung zuvor genehmigt worden ist, werden die Kosten für allfällig notwendige medizinische oder therapeutische Massnahmen im Rahmen der Grundversicherung übernommen. Die Kosten für den Aufenthalt müssen jedoch selber getragen werden; liegt eine Zusatzversicherung vor, werden die Aufenthaltskosten allenfalls teilweise vom Versicherer übernommen (siehe Liste Kur- und Badekurbeiträge der Krankenversicherer hier).

Eine Kur in einem Kurhaus/Heilbad kann, aber muss nicht zwingend, unmittelbar nach einem Spitalaufenthalt erfolgen. Beim Kuraufenthalt steht die Unterstützung der Genesung nach einem operativen Eingriff oder einer gesundheitlichen Störung im Vordergrund. Sofern der Kuraufenthalt von der Krankenversicherung zuvor genehmigt worden ist, werden die Kosten für allfällig notwendige medizinische oder therapeutische Massnahmen im Rahmen der Grundversicherung übernommen. Die Kosten für den Aufenthalt müssen jedoch selber getragen werden; liegt eine Zusatzversicherung vor, werden die Aufenthaltskosten allenfalls teilweise vom Versicherer übernommen (siehe Liste Kur- und Badekurbeiträge der Krankenversicherer hier).

Ob Rehabilitation oder Kur, in jedem Fall empfiehlt sich eine frühzeitige Abklärung, wer konkret welche Kosten für welche Leistungen tragen wird. Die Geschäftsstelle von «Heilbäder und Kurhäuser Schweiz» weiss kompetent Bescheid über das richtige Vorgehen.

Vorgehen für einen Kuraufenthalt in der schweiz

Der behandelnde / einweisende Arzt muss eine Kurverordnung ausstellen

Die Verordnung geht an die Krankenversicherung (möglichst frühzeitig vor einem geplanten Aufenthalt). Darin sollte bereits der gewählte Kurbetrieb aufgeführt sein

Die Krankenversicherung entscheidet dann ob ein Aufenthalt genehmigt wird.

TIPP: Unter Kurhäuser können Sie eingeben weshalb sie eine Kur benötigen und es werden Ihnen alle Betriebe angezeigt, die ein entsprechendes Angebot haben.

Skip to content

Wer trägt die Kosten für eine Kur?

  • Home
  • Gesundheit
    • Volkskrankheiten & Beschwerden
    • Naturheilverfahren
    • Magazin Gesundheit
    • Magazin Naturheilverfahren
    • Risikotests
  • Stressmanagement
    • Entspannung & Meditation
    • Psychotherapeuten Verzeichnis PLZ
  • Ernährung
  • Fitness
  • Home
  • Gesundheit
    • Volkskrankheiten & Beschwerden
    • Naturheilverfahren
    • Magazin Gesundheit
    • Magazin Naturheilverfahren
    • Risikotests
  • Stressmanagement
    • Entspannung & Meditation
    • Psychotherapeuten Verzeichnis PLZ
  • Ernährung
  • Fitness

Rund um die Kur | Kurformen und Kostenübernahme

  • Wer trägt die Kosten für eine Kur?

Wann werden die Kosten für eine Kur übernommen?

RECHTLICHE GRUNDLAGE IST DAS SGB

Die gesetzliche Grundlage für alle Rehabilitationsmaßnahmen bei Krankenversicherten und Rentenversicherten ist das Sozialgesetzbuch (SGB). Der Begriff „Kur“ kommt in den aktuellen Gesetzestexten nicht mehr vor, er wurde durch den Begriff „Rehabilitation“ ersetzt. Umgangssprachlich und in den Versicherungsbedingungen der Krankenversicherer wird der Begriff „Kur“ jedoch noch immer verwendet.

Je nach Situation des Versicherten, können unterschiedliche Kostenträger für Reha-Maßnahmen verantwortlich sein. Wenn es bei Berufstätigen um die Wiederherstellung der Arbeitskraft geht, ist die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Für Menschen, die nicht im Arbeitsleben stehen, tritt in der Regel die Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger ein.

Arbeitssuchende müssen im Vorfeld das Jobcenter über die Kurmassnahme informieren und ihre Abwesenheit vom Wohnort melden.

Voraussetzungen für eine Kur oder Rehakur

GENEHMIGUNG EINER KUR ODER REHAMASSNAHME NUR BEI MEDIZINISCHER NOTWENDIGKEIT

Gesetzliche Krankenkassen genehmigen eine Kur oder eine Rehabilitation immer dann, wenn sie medizinisch erforderlich ist. Zum Nachweis ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich, die zusammen mit einem Formular bei der Krankenkasse oder dem entsprechenden Kostenträger einzureichen ist. Einige Reha-Anträge leitet die Krankenkasse an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Begutachtung weiter. Der MDK ist eine neutrale Institution.

Jede Kurform unterliegt speziellen Bedingungen und Voraussetzungen. Grundsätzlich ist eine Kur aber nur dann möglich, wenn der Versicherte vor Ort bereits alle Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft hat und alle notwendigen Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel bereits ohne weiteren Therapieerfolg verordnet wurden.

Behandlungsziele bei Kur und Reha

ZUR VORSORGE UND BEHANDLUNG BEI ERKRANKUNGEN UND BESCHWERDEN

Eine Reha-Maßnahme kann verschiedenen Zielen dienen. Reha-Maßnahmen stärken die Gesundheit, unterstützen bei verschiedenen Erkrankungen und Leiden die Genesung und sorgen auch vor. Reha-Behandlungen werden in einem entsprechenden heilklimatischen Kurort oder Heilbad unter Einsatz der Heilmittel durchgeführt, die an diesem Ort zur Verfügung stehen. Ob der Aufenthalt im Reizklima oder Schonklima angezeigt ist, hängt von der Einschätzung des Arztes ab. Solche Heilmittel sind z.B. Quellen, Meerwasser, Klima, Gase oder Moorbäder.

In jeder Kur werden neben der körperlichen Behandlung außerdem Kenntnisse zur Selbsthilfe, zur gesunden Ernährung und zur Entspannung vermittelt, die dann auch später im Alltag hilfreich von Reha-Patienten eingesetzt werden können.

Welche Kurformen gibt es?

KURFORM IST VON DER DIAGNOSE ABHÄNGIG

  • Ambulante Vorsorge-Kur
  • Stationäre Vorsorge-Kur
  • Stationäre Reha-Kur
  • Ambulante Reha-Kur
  • Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur

Qualitätssicherung bei Reha Maßnahmen

EINHEITLICHES VERFAHREN SICHERT QUALITÄT DER REHA-MASSNAHME

Für ambulante und stationäre Einrichtungen aus dem Bereich der Vorsorge oder Rehabilitation, die von den gesetzlichen Krankenkassen belegt werden, gilt ein bundesweit verbindliches und einheitliches Qualitätssicherungsverfahren namens QS-Reha®-Verfahren.

Kostenübernahme und Eigenanteil in der Reha

LEISTUNGSUNTERSCHIEDE BEI KRANKENKASSEN

Krankenkassen weisen durchaus Leistungsunterschiede auf, wenn es um die Bedingungen und die Kostenübernahme bei Reha-Maßnahmen geht. Je nach Kurform übernimmt der Kostenträger die Kosten der Behandlung oder gewährt einen vertraglich vereinbarten Zuschuss. In einigen Fällen werden auch Fahrten zum Kurort organisiert oder Fahrtkosten erstattet.

EIGENANTEIL IN DER KUR

Versicherte leisten in der Regel einen Eigenanteil von 10 Euro/Tag. Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig von der Art der Kur und von den Einkommensverhältnissen des Versicherten. Zahlungen erfolgen in der Regel direkt an das Reha-Zentrum oder die Kurklinik. Nähere Informationen zum Eigenanteil und zur Übernahme finden Sie unter Kostenübernahme unter Reha & Alternative Heilbehandlung.

ANSPRUCH AUF REHA RECHTZEITIG WAHRNEHMEN

Der Anspruch auf eine bewilligte Kur verfällt in der Regel, wenn die Kur nicht innerhalb von 4 Monaten nach der Bewilligung angetreten wird. Eine ambulante Reha sollte am besten gleich nach der Bewilligung begonnen werden.

Bei Anschlussheilbehandlungen (AHB) die direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließen, ist es üblich, dass der Versicherte die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus antritt. Viele Krankenhäuser haben für diesen besonderen Genehmigungsprozess Sozialarbeiter, an den sich der Patient und die Angehörigen wenden können.

Ambulante Vorsorge-Kur

VORAUSSETZUNGEN

Eine Vorsorge-Kur kann beantragt werden, um eine Krankheit oder um die Verschlimmerung einer Erkrankung zu vermeiden. Oft empfiehlt der Arzt in solchen Situationen einen entsprechenden Orts- oder Klimawechsel. In der Regel wird ein Kurort innerhalb von Deutschland gewählt. Einige gesetzliche Krankenkassen unterstützen aber auch die Durchführung in europäischen Ländern.

Ambulante Kuren werden oft aber nur dann genehmigt, wenn die ambulante Behandlung nicht ausreicht oder nach Einschätzung des Arztes nicht sinnvoll ist.

BERUFSTÄTIGKEIT – FREISTELLUNG UND ENTGELTFORTZAHLUNG BEI VORSORGEKUREN

Am 25.05.2016 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, den Arbeitnehmer für jede von der Kasse bezuschusste Vorsorgekur freizustellen und die Vergütung fortzuzahlen.

Die Richter vertraten die Auffassung, dass zur Freistellung und Entgeltfortzahlung neben der Bewilligung durch einen Kostenträger bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Demnach muss der Arbeitgeber einer Freistellung bei einer Entgeltfortzahlung nur nachkommen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass die Kurmaßnahme der medizinischen Vorsorge dient und nachweislich erforderlich ist, um in absehbarer Zeit eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, eine sonst drohende Krankheit zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden.

AUSWAHL DES KURORTES UND ANREISE

Den staatlich anerkannten Kurort wählt der Versicherte zusammen mit dem Arzt aus. Anreise, Unterbringung und Verpflegung organisiert der Versicherte selbst. Der Kurort kann in Deutschland oder bei einigen Kassen auch im Ausland gewählt werden.

Dauer einer ambulanten Vorsorge-Kur

HÖCHSTENS ALLE 3 JAHRE ZU BEANTRAGEN

Die Dauer der ambulanten Vorsorge-Kur beträgt 2-3 Wochen. Sofern die ambulante Vorsorge-Kur notwendig wird, kann sie höchstens alle 3 Jahre beantragt werden.

Kostenübernahme bei der ambulanten Vorsorge Kur

KOSTEN WERDEN OFT VON KRANKENKASSEN BEZUSCHUSST

Zuzahlungen des Patienten, wie sie auch bei einem Kuraufenthalt fällig sind, übernehmen die Krankenkassen bei ambulanten Kurformen in der Regel nicht. Viele Krankenkassen leisten bei der ambulanten Vorsorge-Kur einen Zuschuss. Kosten für Fahrt, Unterbringung, Verpflegung und Kurtaxe sind vom Versicherten aber meist selbst zu tragen. Medizinische Leistungen und Heilmittel werden im Rahmen des Vertrages von der Krankenkasse erstattet. Der Versicherte ist in der Regel mit 10% an den vertraglich vereinbarten Kosten der Kurmittel beteiligt, die der Kurarzt verordnet. Jede Verordnung kostet zusätzlich 10 Euro. Keine Zuzahlung haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Gesundheitsreisen und Präventionsreisen

PRIVAT FINANZIERTE KURAUFENTHALTE UND PAUSCHALKUREN

Einige Reiseveranstalter haben sich wegen der steigenden Nachfrage auf die Durchführung von Privatkuren spezialisiert und beraten Kunden zu Gesundheitsreisen und Präventionsreisen. Diese Reiseveranstalter bieten regelmäßig ein umfangreiches Angebot für Kuraufenthalte im In- und Ausland. Für die Dauer der Privat-Kur gilt der Versicherte als arbeitsfähig und muss sich Urlaub nehmen.

Stationäre Vorsorge-Kur oder Reha-Kur

VORAUSSETZUNGEN

Ob die Voraussetzungen für die stationäre Vorsorge Kur vorliegen, muss zunächst im Termin mit dem behandelnden Facharzt abgeklärt werden. Stationäre Kuren werden in der Regel nur dann genehmigt, wenn alle ambulanten Therapien und die ambulante Kur nicht ausreichen, z.B. bei körperlicher Beeinträchtigung, bei eingeschränkten Fähigkeiten oder einer notwendigen umfassenden Betreuung.

WAHL DES KURORTES

In der Regel wählt die gesetzliche Krankenkasse unter Berücksichtigung der medizinischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten eine geeignete Klinik aus. Wünsche des Versicherten können dabei gegebenenfalls berücksichtigt werden.

DAUER DES KURAUFENTALTES

Die Dauer eines stationären Kuraufenthaltes bestimmt die Krankenkasse. Er beträgt in der Regel 2-3 Wochen. Sofern ein stationärer Kuraufenthalt notwendig wird, kann er höchstens alle 4 Jahre beantragt werden.

KOSTEN

Kosten für die Unterbringung und Behandlung während des stationären Kuraufenthaltes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel. Ein Eigenanteil von 10 Euro pro Tag fällt fast regelmäßig an. Einige Krankenkassen übernehmen oder bezuschussen die Fahrtkosten bei stationären Reha-Kuren. Die Anreise zur stationären Vorsorge-Kur kann mit einer Zuzahlung verbunden sein.

Ambulante Reha-Kur

OFT HALBTAGS IN WOHNORTNÄHE

Eine ambulante Rehakur wird in der Regel halbtags in einem kassenzugelassenen Reha-Zentrum oder einer Reha-Klinik in der Nähe des Wohnorts durchgeführt. Dort kommen die verordneten Therapien und Anwendungen zum Einsatz.

VORAUSSETZUNGEN

Häufig wird die ambulante Reha-Kur bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herzerkrankungen oder neurologischen Erkrankungen sinnvoll. Sie kann auch nach einer schwerwiegenden Operation notwendig werden. Ob die Voraussetzungen für die Rehakur vorliegen, muss zunächst im Termin mit dem behandelnden Facharzt abgeklärt werden.

Mutter-oder Vater-Kind-Kur

DIE KUR MIT KIND

Die Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur ist in der Regel stationär und bietet ein individuelles Therapieangebot mit Hilfe zur Selbsthilfe. Die Therapie vermittelt Kenntnisse über einen gesunden Lebensstil. Unterstützung bei der Antragstellung liefern z.B. das Müttergenesungswerk, verschiedene karitative Einrichtungen oder Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE KUR MIT EINEM ELTERNTEIL

Ob die Voraussetzungen für eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur vorliegen, muss zunächst im Termin mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden. Mutter- oder Vater-Kind-Kuren werden in der Regel nur dann genehmigt, wenn die Kurmaßnahme für den Elternteil notwendig ist und erhebliche Probleme vorliegen, die Kinder zu erziehen oder zu versorgen oder wenn der/die Versicherte psychisch extrem belastet ist oder in einer Trennungssituation lebt oder familiär stark belastet ist. Auch dann, wenn der oder die Versicherte pflegebedürftige oder behinderte Kinder hat oder wenn Angehörige zu versorgen sind, kann ein Grund für eine solche Maßnahme vorliegen.

KURORT

Die Kur wird in einer zugelassenen Kurklinik durchgeführt. Oft befindet sich dieser Kurort in einem der vielen heilklimatischen Kurorte in Deutschland.

DAUER KURAUFENTHALT

Die Dauer des stationären Kuraufenthaltes beträgt in der Regel 3 Wochen. Sofern ein stationärer Kuraufenthalt notwendig wird, kann er höchstens alle 4 Jahre beantragt werden.

KOSTEN BEI MUTTER-KIND-KUREN UND VATER-KIND-KUREN

Eigenbeteiligungen des Patienten, wie sie auch bei einem Kuraufenthalt fällig sind, übernehmen die Krankenkassen in der Regel bei Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren nicht. Bei der stationären Kurmaßnahme werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Je nach Vertragsgestaltung kann auch einen Zuschuss für Fahrtkosten geleistet werden.

Private und gesetzliche Zusatzkrankenversicherungen für Kur und Reha

VERSICHERUNGEN FÜR TAGEGELD ODER KRANKENGELD

Private Krankenkassen bieten auch für gesetzlich Versicherte Zusatzversicherungen für Kurmaßnahmen an. Für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen kann dort beispielsweise ein Tagegeld für den Kuraufenthalt vereinbart werden.

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen können Zusatzkrankenversicherungen vorsorglich abgeschlossen werden, die Krankenhaustagegeld oder Krankengeld beinhalten.

Vorerkrankungen können einen Vertragsabschluss bei Krankenzusatzversicherungen verteuern oder gefährden. Ein Anbietervergleich in Bezug auf Leistungen und Kosten ist vor Abschluss einer Krankenzusatzversicherung immer empfehlenswert.

Private Krankenversicherung: Kostenübernahme bei Reha-Maßnahme und Kur

ERMITTLUNG DES ZUSTÄNDIGEN KOSTENTRÄGERS

In Abhängigkeit von der Situation können verschiedene Kostenträger bei einer medizinisch notwendigen Reha-Maßnahme für den privat Krankenversicherten eintreten. Die Deutsche Rentenversicherung, tritt ein, falls der privat Krankenversicherte gesetzlich oder freiwillig rentenversichert ist. Wenn der privat Krankenversicherte jedoch Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten im Rahmen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten.

Sofern eine private Unfallversicherung besteht und die Reha-Maßnahmen durch einen Freizeitunfall verursacht wurden, übernimmt der Versicherer den vertraglich geregelten Anteil der Kosten. Nur wenn kein anderer Träger die Reha-Maßnahme übernimmt, tritt die Private Krankenversicherung ein. Sie tritt aber immer nur in dem Rahmen ein, den der Versicherte in seinen Vertragsbedingungen oder durch den Abschluss einer entsprechenden Kur-Zusatzversicherung vereinbart hat.

WAHLTARIFE UND ZUSATZVERSICHERUNGEN SIND MÖGLICH

Nicht jede Private Krankenversicherung übernimmt die Erstattung der Kosten für eine Kur. Geregelt ist das in den Versicherungsbedingungen zum abgeschlossenen Pflichttarif. Private Krankenversicherer bieten meist auch entsprechende Wahltarife als Zusatzversicherung an. Bei Bedarf können Tarife in der Regel auch erweitert werden.

Auch Private Krankenversicherungen übernehmen im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages nur solche Kurkosten, die medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet wurden. Anbieter von Privaten Krankenversicherungen haben zum Teil unterschiedliche Angebote, Voraussetzungen und Versicherungsbedingungen. Allgemein ist es ratsam, vor Antritt eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme von der Privaten Krankenversicherung einzuholen.

Hinweis 

In allen Belangen, die eine Kur betreffen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt und an Ihren Kostenträger. Die vorstehenden Informationen sind allgemein und stellen keine Beratung, Empfehlung oder Aufforderung zur Kur dar. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise zu Gesundheitsthemen

Beitrag teilen

Ähnliche Artikel

Page load link
Nach oben

Wird die Kur von der Krankenkasse bezahlt?

Eine Vorsorgekur bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Arzt bescheinigt, dass sie medizinisch erforderlich ist, mehr Infos dazu im großen Special "Kur". Ziel einer Vorsorgekur ist es, eine Krankheit zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden.

Wer zahlt die Kosten für eine Kur?

Wer trägt die Kosten? Solange es sich um einen Zivilverfahren handelt, zum Beispiel um eine Kaufsache, so zahlt für gewöhnlich der Verlierer des Prozesses die Gerichtskosten. Sollten sich beide Parteien dagegen auf einen Vergleich einigen, so trägt jede der Parteien einen Anteil der Kosten.

Wie viel kostet eine Kur?

Die Kosten für eine Reha beinhalten Unterkunft, Verpflegung, Verwaltung und alle diagnostischen und therapeutischen Leistungen. Je nach medizinischen Erfordernissen oder den Pauschalpaketen für Selbstzahler variieren die Kosten pro Tag zwischen 100 und 500 Euro – dies ist aber nur ein Richtwert.

Wer hat Anspruch auf eine Kur?

Wer hat Anspruch auf eine Kur? Ganz grundsätzlich alle, die gesetzlich kranken- bzw. rentenversichert sind und eine Kur brauchen. Ob das der Fall ist, stellt ein Arzt fest.