Wer oder was ist der Bundespräsident?

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird auf fünf Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Seine vorrangige Aufgabe besteht in der Repräsentation des Staates nach innen und außen. Nach den Erfahrungen der Weimarer Republik hat der Parlamentarische Rat die unmittelbare Macht des Bundespräsidenten stark eingeschränkt. Trotzdem kann er durch seine Autorität und seine Reden viel zur Entwicklung der demokratischen Kultur und zum internationalen Ansehen der Bundesrepublik beitragen.

Bundesversammlung

Am 12. September 1949 tritt im Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Bonn die Bundesversammlung erstmals zusammen. Sie besteht aus den Bundestagsabgeordneten und einer gleich großen Anzahl von Personen, die von den Landtagen gewählt sind. Ihre Aufgabe ist die Wahl des Bundespräsidenten. Um das Amt bewerben sich der FDP-Vorsitzende Theodor Heuss und der SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher. Heuss erhält im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen und wird damit erster Bundespräsident der Bundesrepublik.

Theodor Heuss

Der 65-jährige Heuss ist bereits in der Weimarer Republik Reichstagsabgeordneter. Während des "Dritten Reiches" ist er vor allem literarisch tätig. Durch seine ausgleichende Amtsführung, seine integre, humanistisch gebildete Persönlichkeit sowie sein vertrauenerweckendes Auftreten wird er zu einer anerkannten Integrationsfigur der jungen Bundesrepublik. In seiner ersten Amtszeit stiftet er sowohl den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland als auch das Silberne Lorbeerblatt für sportliche Leistungen und erneuert den Orden "Pour le Mérite" für Wissenschaft und Künste. Sein Versuch, eine neue Nationalhymne zu veranlassen, scheitert jedoch.

Nachfolger

Nach Theodor Heuss (1949-1959) werden Heinrich Lübke (1959-1969, CDU), Gustav Heinemann (1969-1974, SPD), Walter Scheel (1974-1979, FDP), Karl Carstens (1979-1984, CDU), Richard von Weizsäcker (1984-1994, CDU), Roman Herzog (1994-1999, CDU), Johannes Rau (1999-2004, SPD), Horst Köhler (2004-2010, CDU), Christian Wulff (2010-2012, CDU), Joachim Gauck (2012-2017, parteilos) und Frank-Walter Steinmeier (seit 2017, SPD) zu Bundespräsidenten gewählt.

(ag, sw, reh, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 13.02.2017
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Grau, Andreas/Wirtz,Susanne/Haunhorst, Regina/Würz, Markus: Bundespräsident, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/bundespraesident.html
Zuletzt besucht am: 01.11.2022

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Die tagespolitische Regierungsarbeit liegt allerdings nicht bei ihm, sondern beim Bundestag und dem Bundeskanzler. Die Hauptaufgabe des deutschen Bundespräsidenten besteht in der Repräsentation des Landes - sowohl im Inland als auch im Ausland. 

Politische Aufgaben des Bundespräsidenten

Das Amt des Bundespräsidenten ist allerdings nicht nur auf die repräsentativen Aufgaben beschränkt. Es beinhaltet durchaus auch politische Funktionen. So schlägt der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vor. Meist schlägt er jemanden aus der siegreichen Koalition vor, doch rechtlich betrachtet ist er in seiner Wahl völlig frei. 

Darüberhinaus ernennt der Bundespräsident Bundesminister und Staatssekretäre, die ihm vom Bundeskanzler vorgeschlagen wurden. Dabei verfügt er über ein nominelles Prüfungsrecht. 

Eine der wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidenten ist die Ausfertigung von Gesetzen, die ihm vorgelegt werden. Erst durch seine Unterschrift wird ein Gesetz gültig. Ein Bundespräsident kann dabei auch seine Unterschrift verweigern. Bisher geschah dies achtmal in der Geschichte der Bundesrepublik. Das betroffene Gesetz wird dann meist noch einmal überarbeitet. 

Der Bundestag kann allerdings auch den Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen, was zu dessen Amtsenthebung führen kann. Das ist bisher in der Bundesrepublik noch nie geschehen. 

Dem Bundespräsidenten steht es außerdem zu, den Bundestag aufzulösen, wenn auch nur in klar definierten Situationen - wie beispielsweise bei einer gescheiterten Vertrauensfrage.  

Inwieweit sich der Bundespräsident darüberhinaus weiter politisch engagiert, ist seine autonome Entscheidung. So gab es in der Geschichte der Bundesrepublik immer wieder Bundespräsidenten, die die Politik der Bundesregierung mit scharfen Worten kritisierten.

Der Bundespräsident hat zwei Amtssitze: einmal das Schloss Bellevue in Berlin und einmal die Villa Hammerschmidt in Bonn. 

Die Wahl zum Bundespräsidenten

Zum Bundespräsidenten gewählt werden kann jeder, der deutscherStaatsangehöriger ist, das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist. Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann einen Vorschlag machen. Der Bundespräsident darf kein Mitglied der Exekutive des Staates oder eines Landes sein, kein weiteres besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben - um die Neutralität zu wahren. Er darf auch nicht im Aufsichtsrats eines Unternehmens sitzen. Die bisherigen Bundespräsidenten verzichteten nach der Wahl auch auf ihre Parteimitgliedschaft, obwohl das gesetzlich nicht festgelegt ist. 

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung ohne Aussprache und geheim gewählt. Bei der Wahl muss ein Kandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder erlangen. Wenn das keinem Kandidaten in den ersten zwei Wahlgängen gelingt, reicht im dritten Wahlgang die relative Mehrheit aus. 

Die Amtszeit des Bundespräsidenten

Ein Bundespräsident kann nur einmal wiedergewählt werden. Somit ist seine Amtszeit auf zehn Jahre beschränkt. Er wird mit einem großen Zapfenstreich verabschiedet.

Die Amtszeit kann vorzeitig beendet werden, wenn der Bundespräsident seine Wählbarkeit verliert, beispielsweise durch den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft, zurücktritt oder seines Amtes enthoben wird. 

Bisher gab es elf Bundespräsidenten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Hier erfahren Sie alles über die bisherigen Bundespräsidenten

Siehe auch: Bundeskanzler, Bundestag, Vertrauensfrage, Misstrauensvotum, Bundestagswahl


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Was sind die Aufgaben des Bundespräsidenten?

Er fertigt Bundesgesetze durch seine Unterschrift aus und lässt sie durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkünden. Er schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten als Bundeskanzler zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt er Bundesminister.

Welche Bedeutung hat der Bundespräsident?

Die wichtigste außenpolitische Aufgabe des Bundespräsidenten ist die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands, allerdings ohne die Befugnis zu aktiver Außenpolitik. Nur in Abstimmung mit der Bundesregierung ist es ihm erlaubt, eigene Akzente in seinen Reden auf Auslandsreisen zu setzen.

Wer kandidiert als Bundespräsident 2022?

Amtsinhaber Alexander Van der Bellen hat am 22. Mai 2022 mitgeteilt, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren. Von den Parlamentsparteien hat nur die FPÖ einen Gegenkandidaten, nämlich Walter Rosenkranz, nominiert.

Wer ist der neue Bundespräsident?

Die Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2022 fand am 13. Februar im Paul-Löbe-Haus in Berlin statt. Dabei wurde der Amtsinhaber Frank-Walter Steinmeier wiedergewählt.