Wir brechen mit dem Tabu und sprechen jede Woche Dienstag mit spannenden Gäst*innen über Geld – ganz ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen Show
Jetzt reinhören Muss man eine Steuererklärung machen?Im Grundsatz muss zunächst jede*r mit steuerpflichtigen Einkünften eine Einkommensteuererklärung abgeben. Nur in bestimmten Fällen ist man von der Pflicht befreit. Beachte: Das Finanzamt sendet dir nicht unbedingt eine Aufforderung. Du musst dich also selbst informieren, ob du zu den Pflichtveranlagten gehörst. Egal ob verpflichtet oder freiwillig – Taxfix ist der perfekte Anlaufpunkt für die Steuererklärung. Mach‘ deine Steuer fehlerfrei und intuitiv. Jetzt kostenlos starten Wer muss eine Steuererklärung machen? –Die Checkliste zur Abgabepflicht*Details zum Kurzarbeitergeld erhältst du in unserem Beitrag.
Genaueres zu den einzelnen Punkten erklären wir dir im Folgenden: Mehr als 410 Euro NebeneinkünfteDu hast steuerpflichtige Nebeneinkünfte, zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung oder aus einer selbständigen Tätigkeit? Oder du beziehst Einkünfte aus dem Ausland? Dann musst du diese in der Einkommensteuererklärung angeben, wenn die Summe nach Abzug möglicher Pauschalen noch 410 Euro pro Jahr überschreitet. Mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld)Vielleicht warst oder bist du durch die Corona-Pandemie auch von Kurzarbeit betroffen. Dabei ist es unerheblich, ob nur zu 10 % oder zu 100 %. Hast du im ganzen Jahr mehr als 410 Euro an Kurzarbeitergeld erhalten, bist du abgabepflichtig. Das Gleiche gilt für die anderen LohnersatzleistungenMit der Ermäßigung der Lohnsteuer sichert man sich einen höheren Nettolohn, in dem man sich Freibeträge beim Lohnsteuerabzug sichert. Arbeitnehmer können sich Freibeträge bei den Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen … Tipp: Wir haben die Taxfix-App für Kurzarbeit und Arbeitslosengeld optimiert. Auch Homeoffice und andere Pauschalen werden automatisch in der App abgefragt, sodass du das meiste für dich herausholst. Mehr über Kurzarbeit und Steuern. Zwei oder mehr Arbeitgeber gleichzeitigDu bis zur Abgabe verpflichtet, wenn du mehrere Arbeitslöhne nebeneinander beziehst und dir ein Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse VI ausstellt. Auch wenn beide Arbeitgeber fälschlicherweise dieselbe Steuerklasse verwenden, besteht die Pflicht. Lebenspartnerschaften mit Steuerklasse IV/IV mit Faktor oder III/VWenn du und dein*e Ehepartner*in bzw. dein*e eingetragene*r Lebenspartner*in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor oder III/V gewählt habt, seid ihr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Das gilt jedoch nur, sofern der*die Partner*in mit der Steuerklasse V Arbeitslohn bezogen hat. Freibetrag (Lohnsteuer-Ermäßigung)Hast du bei deinem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-ErmäßigungMit der Ermäßigung der Lohnsteuer sichert man sich einen höheren Nettolohn, in dem man sich Freibeträge beim Lohnsteuerabzug sichert. Arbeitnehmer können sich Freibeträge bei den Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen …
Arbeitgeberwechsel („S“ in der Lohnsteuerbescheinigung)Hast du innerhalb eines Jahres den Job gewechselt und Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld erhalten? Dann kann es sein, dass dein neuer Arbeitgeber bei der Lohnsteuer die Werte des vorherigen Arbeitgebers nicht berücksichtigt hat. In diesem seltenen Fall findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung den Buchstaben „S“. Verlustvortrag (Minus in den Vorjahren)Die Steuer musst du auch dann machen, wenn du einen steuerlichen Verlust aus den Vorjahren hast. Dieses Minus wird dann mit deinem zu versteuernden Einkommen verrechnet. Noch nicht versteuerte KapitalerträgeHattest du Kapitalerträge aus Aktien (z. B. Verkäufen), Zinsen oder Dividenden, von denen noch keine Steuer einbehalten wurde, bist du zur Abgabe verpflichtet. Dies können Erträge sein, die beispielsweise auf ausländischen Konten erzielt wurden oder auch Zinsen, die du vom Finanzamt erhalten hast. Tipp: Indem du deiner Bank rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilst, verhinderst du den Abzug von Abgeltungsteuern. Der Sparerfreibetragliegt bei maximal <801 Euro (1.602 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr. Diesen kannst du auf mehrere Banken verteilen. Höhere Kapitalerträge werden von der inländischen Bank automatisch versteuert. Eine gesonderte Angabe in der Einkommensteuererklärung ist nicht notwendig, in vielen Fällen jedoch vorteilhaft. Mindest-VorsorgepauschaleDu bist abgabepflichtig, wenn du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst (z. B. als Beamt*in, Soldat*in oder Werkstudent*in) und daher die Mindestvorsorgepauschale angewendet wurde. Lagen deine tatsächlichen Aufwendungen für die sonstige Vorsorge unter der berücksichtigten Pauschale und dein Arbeitslohn hat im Kalenderjahr den Wert von 9.744 (Steuerjahr 2021 überschritten, ist die Abgabe der Steuererklärung ebenfalls verpflichtend. Aufforderung vom FinanzamtWenn du Post vom Finanzamt erhältst und zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert wirst, musst du dieser Bitte natürlich nachkommen. Bei einer „Erinnerung an die Abgabe“ liegt eine andere Situation vor. Diese bedeutet alleinstehend noch keine Verpflichtung zum Einreichen. Egal ob verpflichtet oder freiwillig – Taxfix ist der perfekte Anlaufpunkt für die Steuererklärung. Mach‘ deine Steuer fehlerfrei und intuitiv. Jetzt kostenlos starten Wer muss keine Steuererklärung machen?In diesen Fällen bist du nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet:
Bis wann muss ich eine Steuererklärung machen?Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss seine Unterlagen bis zum 31. Juli des Folgejahres an das Finanzamt übermitteln. Aktuell liegen die Fristen auf folgenden Terminen: Steuererklärung für:Abgabefrist:Steuererklärung rechtzeitig erledigen:202131. Oktober 2022Taxfix-App202230. September 2023Ab Anfang 2023 Lässt du dir von einer Steuerberatung helfen, verlängert sich die Frist bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Aufgrund der Corona-Krise wurde die Abgabefrist mit Steuerberater für das Steuerjahr 2020 auf den 31. Mai 2022 verlängert. Freiwillige Steuererklärung lohnt sich in den meisten FällenAuch wenn du nicht verpflichtet bist, in den meisten Fällen lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung trotzdem. Krankheitskosten, Home-Office oder Arbeitswege lassen sich nämlich steuerlich absetzen und können zu Rückerstattungen führen – durchschnittlich 1.072 Euro laut Statistischem Bundesamt. Mehr erfährst du in unserem Artikel „Sollte ich eine freiwillige Steuererklärung machen?“ Tipp: Ob es sich für dich lohnt, kannst du kostenlos mit der Taxfix-App prüfen. In einfach verständlichen Fragen führen wir dich durch deine Finanzen. Am Ende berechnen wir, ob du mit einer Steuerrückzahlungrechnen kannst und wie hoch diese ausfällt. Finde heraus, ob sich eine Steuererklärung für dich auszahltBeantworte ein paar Fragen und unser Steuerrechner sagt dir, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt und wie hoch deine Steuererstattung geschätzt ausfallen wird: DISCLAIMER Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist man verpflichtet eine Steuererklärung zu machen wenn man einmal eine gemacht hat?Bin ich dazu verpflichtet, die Steuererklärung jedes Jahr abzugeben, sobald ich ein Mal abgebe? NEIN! Zumindest nicht automatisch. Denn ob du dem Finanzamt eine Steuererklärung schicken musst, hängt von einer Reihe von Faktoren ab – ob du in der Vergangenheit eingereicht hast, gehört nicht dazu.
Bin ich verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben?Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung? Wer als Steuerzahlende:r einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben haben, wird dadurch in Zukunft nicht automatisch zur Abgabe verpflichtet. Sie können in jedem Jahr neu entscheiden, ob Sie die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen oder nicht.
Was passiert wenn man einmal keine Steuererklärung macht?Laut Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag festgelegt werden, wenn die Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben wird. Maximal werden 10 Prozent der festgesetzten Steuer, aber höchstens 25.000 Euro als Strafe fällig.
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