Haus vor der ehe gekauft wer erbt

Die Erbschaft in der Zugewinngemeinschaft zwischen Heirat und Beantragung der Scheidung gehört dem Erben. Wird ein Ehepartner in der Ehe Erbe, gehört ihm die Erbschaft allein. Der andere ist daran nicht beteiligt und hat insoweit auch keine Ansprüche an dem Erbe. An dieser Zuordnung ändert sich auch dann nichts, wenn das ererbte Vermögen für gemeinsame Zwecke, die der gesamten Familie zu Gute kommen, verwendet wird. Denn in der Zugewinngemeinschaft gibt es kein gemeinsames Vermögen. Jeder Ehegatte ist Eigentümer seines eigenen Vermögens.

Das Erbe fällt nicht in den Zugewinn.

Sofern die Eheleute nicht etwas anderes vereinbart haben, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, die am Tag der Heirat beginnt und mit Rechtskraft der Scheidung endet. Das Vermögen am Tag der Eheschließung wird Anfangsvermögen genannt. Das Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages wird Endvermögen genannt. Ist das Endvermögen eines Ehepartners höher als dessen Anfangsvermögen, spricht man vom Zugewinn. Ist der Zugewinn eines Ehepartners höher als der Zugewinn des anderen, ist die Differenz hälftig auszugleichen. Das ist der Zugewinnausgleich. Auch wenn es in der Ehe kein gemeinsames Vermögen gibt, ist dieser Ausgleich für den Fall der Scheidung so vorgesehen. Das klingt zunächst nach einem Widerspruch, ist jedoch keiner. Jeder Ehepartner erwirbt und behält sein Vermögen für sich. Bei Scheidung findet nur dann ein Ausgleich statt, wenn ein Ehepartner ein höheres Vermögen erworben hat. Auszugleichen ist jedoch nur der Vermögenszuwachs in der Ehe.

Eine Ausnahme bildet die Erbschaft. Damit das Erbe eines Ehepartners nicht zu einem Zugewinnausgleich führt, wird dieser Ehegatte bei der Berechnung seines Zugewinns so behandelt, als ob die Erbschaft bei Heirat bereits vorhanden gewesen wäre. Das Erbe wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Wenn das Erbe bei Zustellung des Scheidungsantrages wertmäßig noch vorhanden ist, ergibt sich insoweit dann kein Vermögenszuwachs. Die Erbschaft ist im Zugewinn damit grundsätzlich neutral.

Das gilt nicht für Wertsteigerungen.

Es macht für den Zugewinnausgleich zunächst keinen Unterschied, ob ein Ehepartner Erbe eines Hauses, einer Eigentumswohnung, Erbe von Ackerland, Grünland oder Wald oder Erbe von Barvermögen wird. Es gilt immer der Grundsatz, dass die Erbschaft im Zugewinnausgleich unberücksichtigt zu bleiben hat.

Das gilt aber nicht für Wertsteigerungen einer ererbten Immobilie. Werterhöhungen des Hauses, der Eigentumswohnung, des Ackerlandes oder Waldes sind im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Wird die geerbte Immobilie nach der Heirat modernisiert und folgt daraus eine Werterhöhung, fällt sie auch in den Zugewinn des Eigentümers. Das gilt ebenso für Wertersteigerungen des Bodens zwischen dem Erbfall und der Zustellung des Scheidungsantrages infolge gestiegener Immobilienpreise. Echte Werterhöhungen sind Zugewinn.

Berechnung Zugewinn mit Erbschaft.

Peter hat bei Heirat ein Vermögen von 50.000,00 €. Er erbt später 80.000,00 € vom Vater. Bei Zustellung des Scheidungsantrages hat er ein Vermögen von 200.000,00 €. Wie hoch ist sein Zugewinn?

Anfangsvermögen: 50.000,00 €
Hinzurechnung zum Anfangsvermögen: 80.000,00 €
Anfangsvermögen gesamt: 130.000,00 €

Endvermögen: 200.000,00 €

Endvermögen - Anfangsvermögen = Zugewinn: 70.000,00 €

Peters Frau Ursula erzielte in der Ehe keinen Zugewinn. Sie hat deshalb gegen Peter Anspruch auf Zahlung von 35.000,00 € Zugewinnausgleich (die Hälfte der 70.000,00 € von Peters Zugewinn).

Praxistipp zur Erbschaft in der Ehe.

Ein Ehepartner, der in der Ehe eine Erbschaft erhält sollte sich in jedem Fall folgende Dokumente aufbewahren:

  • den Erbschein,
  • das Testament,
  • den Erbschaftsteuerbescheid,
  • Kontoauszüge zu erhaltenem Erbe,
  • Vereinbarungen über die Erbauseinandersetzung.

Das ist wichtig, denn der Ehepartner, der im Zugewinnausgleichsverfahren behauptet einen bestimmten Vermögenswert geerbt zu haben, trägt dafür auch die Beweislast.

Bei einer Scheidung gibt es zwischen den zukünftig ehemaligen Ehepartnern viel zu regeln. Dies gilt auch für Immobilien. Dabei spielt vor allem eine Rolle, wer bei der Scheidung mit Immobilien der Eigentümer davon ist.

Inhalt

  1. Was passiert bei einer Scheidung mit Immobilien, also Häusern und Grundstücken?
  2. Was passiert mit Häusern oder Grundstücken, die einem Ehepartner gehören (Allein-Eigentum)?
  3. Was passiert mit Häusern oder Grundstücken, die beiden Ehepartnern gehören (gemeinschaftliches Eigentum)?
  4. Was passiert mit geerbten Häusern oder Grundstücken?
  5. Welche Konsequenzen hat ein Ehevertrag?
  6. Welche Möglichkeiten gibt es noch bei einer Scheidung mit Immobilien zu verfahren?

Haus vor der ehe gekauft wer erbt
Haben Sie Fragen dazu, was bei einer Scheidung mit Immobilien geschieht? Dann rufen Sie uns an unter 06196 465 66. Wir helfen Ihnen gerne!

1. Was passiert bei einer Scheidung mit Immobilien, also Häusern und Grundstücken?

Bei einer Scheidung passiert mit „Haus und Hof“ erst mal nichts. Es gibt jedenfalls keinen Automatismus, was mit Immobilien passiert. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, z.B. den Verkauf, die Teilungsversteigerung oder die Auszahlung des Zugewinnausgleichs, wie man mit Häusern und Grundstücken verfahren kann. 

Hierfür sind allerdings drei Faktoren von Bedeutung:

  • Wem gehört das Haus oder die Grundstücke? In Betracht kommt das Alleineigentum eines Ehepartners oder das gemeinsame Eigentum beider Ehepartner.
  • Wann wurde das Haus oder die Grundstücke gekauft? Es macht einen Unterschied, ob ein Haus z.B. vor der Ehe gekauft wurde oder währenddessen. Möglich ist auch, dass Häuser oder Grundstück einem Ehepartner vererbt worden sind.
  • In welchem Güterstand leben die Ehepartner? Bei einer Heirat ist der rechtliche Normalfall der Güterstand der sog. Zugewinngemeinschaft. Haben die Ehepartner aber vor der Heirat einen Ehevertrag geschlossen, kann der Umgang mit Immobilien ein völlig anderer sein.

2. Was passiert mit Häusern oder Grundstücken, die einem Ehepartner gehören (Allein-Eigentum)?

Ist ein Ehepartner Alleineigentümer einer Immobilie, bleibt er das auch nach der Scheidung. Relevant ist ein Alleineigentum nur dann, wenn das Haus oder das Grundstück, während der Ehezeit erworben worden ist. 

Liegt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor, dann muss bei während der Ehe erworbenen Immobilien der Wert dieser Immobilie sozusagen geteilt werden. Jeder Ehepartner bekommt sozusagen die Hälfte des Immobilienwertes.

Wurde die Immobilie bereits vor der Ehezeit erworben, dann bleibt dieses Vermögen bei dem Ehepartner, der Eigentümer ist. Liegt ein Ehevertrag vor, kann dort eine individuelle Regelung hierzu getroffen worden sein. 

In jedem Fall kann der Alleineigentümer während und nach der Scheidung in einem Haus wohnen bleiben. Etwas Anderes kann dann gelten, wenn der Ehepartner, der nicht Eigentümer ist, z.B. ein Wohnrecht in dem Haus hat.

3. Was passiert mit Häusern oder Grundstücken, die beiden Ehepartner gehören (gemeinschaftliches Eigentum)?

Wenn die beiden Ehepartner gemeinsam ein Haus erwerben oder bauen, dann sind sie auch gemeinschaftlich Eigentümer dieses Hauses oder dieser Immobilie – d.h. beide Ehepartner sind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. 

Kommt es nun zur Scheidung müssen beide gemeinsam über die Zukunft der Immobilie entscheiden. 

Dem Grunde nach steht beiden Ehepartner die Hälfte des Hauses zu. Aber dies ist in der Praxis oft schwierig durchzusetzen, wenn es nicht z.B. um ein Zwei-Familienhaus handelt oder eine andersartige bauliche Trennung vorhanden ist.

Hier kann ein Ehepartner den anderen auszahlen und damit das Alleineigentum erwerben oder beide Ehepartner verkaufen das Haus gemeinsam. Der Erlös würde dann geteilt. Etwaige Kredite oder Finanzierungen für eine Immobilie sind dann ebenso von beiden Ehepartnern zurückzuzahlen.

Können sich die Ehepartner nicht z.B. auf eine Auszahlung oder den Verkauf einigen, ist es möglich, dass ein Ehepartner die Immobilie versteigern lässt. 

Bei der sog. Teilungsversteigerung wird auf Antrag eines Ehepartners/Eigentümers, ähnlich wie bei einer Zwangsversteigerung, die Immobilie öffentlich versteigert. Der Erlös wird dann auf beide Ehepartner/Eigentümer aufgeteilt. 

Auch hier sei gesagt, dass etwas Anderes dann gelten kann, wenn ein Ehevertrag geschlossen worden ist.

4. Was passiert mit geerbten Häusern oder Grundstücken?

Hat ein Ehepartner während der Ehe eine Immobilie geerbt, dann gehört diese Immobilie auch nur dem Erben (bzw. der Teil der Immobilie, der vererbt worden ist). Das Eigentum an der geerbten Immobilie erhält also immer nur der erbende Ehepartner. Wird die Ehe geschieden, erhält der nicht erbende Ehepartner hiervon nichts.

Auch im Wege des Zugewinnausgleichs, bekommt der andere Ehepartner dann nichts. Wird diese Immobilie aber vielleicht umgebaut und steigert sich somit der Wert der Immobilie z.B. auch durch vom nicht erbende Ehepartner geleisteten Tätigkeiten oder Investitionen, dann wird dies bei dem Zugewinnausgleich berücksichtigt.

5. Welche Konsequenzen hat ein Ehevertrag?

Mit einem Ehevertrag regeln Ehepartner schon vor einer Heirat ihre Vermögensaufteilung. Solche Regelung haben dann auch Auswirkungen auf etwaige Immobilien. Wird eine strikte Gütertrennung in einem Ehevertrag vereinbart, dann findet bei einer Scheidung kein Ausgleich des finanziellen Zugewinns während der Ehezeit statt. 

Die beiden Vermögen der Ehepartner bleiben voneinander getrennt. Ein Ehevertrag kann auch regeln, dass bestimmte Vermögensgegenstände, wie z.B. Immobilien oder das gemeinsame bewohnte Haus oder etwaige Anlage-Immobilien, nicht bei einem Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. 

Somit kann ein Ehevertrag für den jeweiligen Ehepartner einen gewissen „Schutz“ für Immobilien oder ein Haus vorsehen.

6. Welche Möglichkeiten gibt es noch bei einer Scheidung mit Immobilien zu verfahren?

Neben den angesprochen Möglichkeiten Immobilien zu verwerten oder aufzuteilen gibt es noch weitere Möglichkeiten wie man mit Immobilien oder einem Haus bei einer Scheidung verfahren kann. 

Wenn sich beide Ehepartner im Einvernehmen trennen und eine eigene Vereinbarung zur Vermögensaufteilung treffen, wer z.B. ein gemeinsam erworbenes Haus behält oder wem dies überschrieben wird, geht einem möglichen gesetzlichen Zugewinnausgleich vor. 

Somit ist die einvernehmliche Lösung die einfachste und oft sachgerechteste Lösung, da diese die individuelle Situation besser berücksichtigen kann.

Überschreibung von Immobilien auf gemeinsame Kinder

Möglich ist auch, dass ein gemeinsames Haus gemeinsamen Kindern überschrieben wird. Bei volljährigen Kindern ist dies problemlos möglich. Da die Kinder, denen das Haus dann überschrieben wird, Eigentümer des Hauses werden, treten sie auch in alle Rechte und Pflichten ein. 

Weil damit auch finanzielle Belastungen verbunden sind (Grundsteuern etc.) ist die Überschreibung auf ein noch nicht volljähriges Kind nicht ohne weiteres möglich. 

Hier muss zuerst das Vormundschaftsgericht zustimmen. 

Gerade wenn ein Haus „in der Familie bleiben soll“ oder ein emotionaler Wert mit dem Elternhaus verbunden ist, kann die Überschreibung an die Kinder auch eine gute Möglichkeit sein mit Immobilien bei einer Scheidung zu verfahren.

Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht für Ihre Scheidung? Dann rufen Sie uns an unter 06196 465 66 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Wir helfen Ihnen gerne!

Bildquellennachweis: Andriy Popov | Panthermedia

Haus vor der ehe gekauft wer erbt

Bernd Schmidt

Rechtsanwalt Bernd Schmidt ist seit 1995 als Anwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht & Familienrecht sowie Mediator und war ehemals Mitgründer der überörtlichen Anwaltssozietät Schwamborn Schmidt Heisig. Seit 2020 ist er geschäftsführender Partner der Sozietät Schmidt & Kaup Rechtsanwälte PartGmbB, bei der er auch Gründungsmitglied war. Bernd Schmidt ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.

Wem gehört das Haus wenn es vor der Ehe gekauft wurde?

Wurde die Immobilie bereits vor der Ehezeit erworben, dann bleibt dieses Vermögen bei dem Ehepartner, der Eigentümer ist. Liegt ein Ehevertrag vor, kann dort eine individuelle Regelung hierzu getroffen worden sein. In jedem Fall kann der Alleineigentümer während und nach der Scheidung in einem Haus wohnen bleiben.

Wer erbt das Vermögen vor der Ehe?

Das Vermögen jedes einzelnen Ehepartners, das vor der Ehe erworben wurde, behält jeder für sich. Das Vermögen, das nach der Eheschließung aufgebaut wird, gehört demjenigen Ehepartner, der es erwirbt.

Wem gehört das Haus wenn nur einer im Grundbuch steht nach Tod?

Ist nur eine Person im Grundbuch als Eigentümer vermerkt, gehört ihr das Haus bei der Scheidung als sogenanntes Alleineigentum. Das heißt: Der Alleineigentümer oder die Alleineigentümerin kann das Haus bei der Scheidung behalten. Sind beide Partner als Eigentümer eingetragen, gehört das Haus beiden Personen.

Habe ich Anspruch auf das Haus meines Mannes?

Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile.