Bmw leasing wer ist halter

Diskutiere Finanzierung, Leasing - Eigent�mer im BMW Fahrzeugthemen Forum im Bereich BMW - Allgemeiner Fahrzeugbereich; Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage zum Thema Finanzierung und Leasing. Beim Leasing ist ja die Bank der Eigent�mer aber wie sieht das bei


  1. Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage zum Thema Finanzierung und Leasing. Beim Leasing ist ja die Bank der Eigent�mer aber wie sieht das bei der Finanzierung aus, ist man nur Eigent�mer oder besitzt man auch den Fahrzeugbrief? Gibt es eine allgemeine Regel oder ist das vom Kreditgeber/ Kreditnehmer abh�ngig?


  2. Eigent�mer bleibt bis zur vollst�ndigen Bezahlung die Bank.

    Und dort liegt auch der Brief, bis die letzte Rate bezahlt ist.

    Das ist generell so.


  3. Danke! In der AMS war neulich eine Kaufberatung zum Opel Corsa, da stand bei der Finanzierung: "Eigent�mer: Kunde". Das hat eine Diskussion zwischen mir und einem Freund ausgel�st aber jetzt ist die Sache klar.


  4. Die Kaufberatung habe ich auch gelesen.

    In der Tabelle ist aber nicht gemeint, wer w�hrend, sondern wer nach der Laufzeit Eigent�mer ist.


  5. Eigent�mer ist bis zur vollst�ndigen Bezahlung immer die Bank. Allerdings ist der Begriff Besitzer im Strassenverkehrsrecht etwas anders ausgelegt. Besitzer ist n�mlich nicht unbedingt derjenige der im Fahrzeugschein steht (Halter) und der Versicherungsnehmer ist, sondern die Person, die st�ndig �ber das Fahrzeug verf�gt, es also nutzt.


  6. Eigent�mer ist bis zur vollst�ndigen Bezahlung immer die Bank. Allerdings ist der Begriff Besitzer im Strassenverkehrsrecht etwas anders ausgelegt. Besitzer ist n�mlich nicht unbedingt derjenige der im Fahrzeugschein steht (Halter) und der Versicherungsnehmer ist, sondern die Person, die st�ndig �ber das Fahrzeug verf�gt, es also nutzt.

    das ist der kleine aber feine unterschied zwischen eigent�mer und besitzer


  7. Bei einer Finanzierung bin ich Eigent�mer, egal �ber welche Bank die Finanzierung l�uft.

    Schlie�lich stehe ich auch als Eigent�mer im Fahrzeugbrief, dieser liegt nur als Sicherheit bei der Bank.


  8. Bei einer Finanzierung bin ich Eigent�mer, egal �ber welche Bank die Finanzierung l�uft.

    Schlie�lich stehe ich auch als Eigent�mer im Fahrzeugbrief, dieser liegt nur als Sicherheit bei der Bank.

    Leider vollkommen falsch. Deswegen kann man`s auch nicht unkommentiert stehen lassen.

    Mal ganz vereinfacht ausgedr�ckt:

    Besitzer ist der, der das Auto hat.

    Eigent�mer ist der, der den Brief hat.

    Wer im Brief eingetragen ist, spielt dabei keine Rolle.

    Wenn ich etwas stehle, werde ich dadurch zum Besitzer, aber nicht zum Eigent�mer.



  9. Eigent�mer ist der, der den Brief hat.

    Wer im Brief eingetragen ist, spielt dabei keine Rolle.

    Lol, auch das ist nicht exakt:

    Wirtschaftlicher Eigent�mer ist, wer die tats�chliche Herrschaft �ber ein Wirtschaftsgut aus�bt.
    ---> �39AO

    Heisst quasi, dass die Bank das Fahrzeug nicht bilanziert, sondern das selbiges dem Leasingnehmer zuzuordnen ist.


  10. Ja, das mag wohl sein...

    Festzuhalten bleibt:

    Bei einer Finanzierung wird man zwar Eigent�mer und Besitzer, aber nur solange die Raten flie�en.

    Sonst ist es mit dem Eigentum schnell mal vorbei.

    Deswegen verstehe ich das nicht als echtes Eigentum. Im rechtlichen Sinne mag es zutreffen.


  11. Bei einer Finanzierung bin ich Eigent�mer, egal �ber welche Bank die Finanzierung l�uft.

    Schlie�lich stehe ich auch als Eigent�mer im Fahrzeugbrief, dieser liegt nur als Sicherheit bei der Bank.

    Sorry, um darauf noch einmal zur�ckzukommen, es ist wirklich ein weites Feld und nicht so einfach, wie man denkt.

    Hier gibt es ein paar fundierte Infos zum Thema Eigentum und Fahrzeugbrief:

    http://sfz-mainz.de/dateien/abhandlu...rzeugbrief.htm

    Aber zur Not haben wir ja auch einen Doktor jur. im Forum.Sonst fragen wir halt den.


  12. Eigent�mer ist auch bei einer Finanzierung der Besitzer - also der K�ufer / Finanzierer!

    So dachte ich zumindest immer. Lediglich unterschreibt man f�r den Fall der F�lle eine Sicherungs�bereignung und verpflichtet sich das Fahrzeug (meistens gefordert) Vollkasko zu versichern.

    Die Bank / der Finanzierer ist normal erst Eigent�mer, wenn man nicht bezahlt.

    ...so dachte ich zumindest...

    Ciao


  13. auf die fragen kann nicht pauschal geantwortet werden.

    finanzierung:

    da gibts rechtlich verschiedene modelle, denn die bank kann bei guter liquidit�t des kunden z.b. einfach den wagen finanzieren ohne sicherungs�bereignung oder hinterlegung des fahrzeugbriefes.

    rechtlich z�hlt als eigent�mer, wer den brief in h�nden hat.

    somit ist rein rechtlich die bank auch eigent�mer, wenn der brief bei der bank hinterlegt wird.

    und wenn ein fahrzeug sicherungs�bereignet wird, dann sagt der namen schon, da� es zur sicherheit der bank "�bereigenet" wird, was eine �bertragung des eigentums zur folge hat.

    was hier bez�glich besitz und eigentum genannt wurde ist auch teilweise unzutreffend, denn besitzer einer sache ist, wer die tats�chliche gewalt dar�ber aus�bt. somit bin ich besitzer eines leihwagens von einer verleihfirma, doch eben nicht der eigent�mer. eigent�mer eines fahrzeugs ist, wer es juristisch
    leasing

    auch hier l��t es sich wieder mehrschichtig sehen, denn liegt der restwert des leasinggutes unter 10%, so wird das leasinggut z.b. wirtschaflich dem anlageverm�gen des leasingnehmers steuerrechtlich zugeordent. bei restwerten �ber 10% dem leasinggeber.

    grunds�tzlich w�rde ich beim leasing immer davon ausgehen, da� der leasinggeber auch eigent�mer des fahrzeugs ist, da der leasingnehmer ja praktisch nur ein mieter auf zeit ist.

    und hier noch was bez. eigent�mer und besitzer:

    Eigentum ist die rechtliche Zuordnung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zu einer nat�rlichen oder juristischen Person im Sinne eines umfassenden und gegen�ber jedermann wirkenden, sogenanntem absoluten Besitz-, Verf�gungs- und Nutzungsrechts. Eigentum ist rechtlich von Besitz zu unterscheiden, der lediglich die "tats�chliche Herrschaft �ber eine Sache" unabh�ngig von den Eigentumsverh�ltnissen beschreibt. Die Existenz und Ausgestaltung des Eigentumsrechts ist somit von fundamentaler Bedeutung f�r die Gesellschaftsordnung.

    Begriff Besitz bezeichnet im B�rgerlichen Gesetzbuch die "tats�chliche Herrschaft einer Person �ber eine Sache" unabh�ngig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache. Besitz wird h�ufig – im juristischen Sinn f�lschlicherweise – gleichbedeutend mit Eigentum verwendet (z.B. Hausbesitzer). Umgangssprachlich, vermutlich historisch begr�ndet, bezeichnet man Besitz auch als die Dinge, �ber die man unmittelbare Verf�gungsgewalt hat.


  14. somit ist rein rechtlich die bank auch eigent�mer, wenn der brief bei der bank hinterlegt wird.

    hier doch ein "ja und nein" - denn die Bank hat zwar den Brief ist aber im Falle der korrekten Bedienung des Kredites nicht der Eigent�mer - schlie�lich hat sie ja den Vertrag mit dem Verkl�ufer nicht gemacht, sondern der Finanzierer...


  15. hier doch ein "ja und nein" - denn die Bank hat zwar den Brief ist aber im Falle der korrekten Bedienung des Kredites nicht der Eigent�mer - schlie�lich hat sie ja den Vertrag mit dem Verkl�ufer nicht gemacht, sondern der Finanzierer...

    ich habe gerade nochmal nachgelesen. scheinbar ist es zwischenzeitlich so, da� der inhaber des fahrzeugbriefes nun doch nicht mehr der rechtliche eigent�mer ist.

    http://sfz-mainz.de/dateien/abhandlu...rzeugbrief.htm

    erst wenn der wagen z.b. an die bank sicherungs�bereignet wurde, ist diese eigent�mer.

    der rein bei der bank hinterlegte fahrzeugbrief ist praktisch nur ein schutz davor, da� der kreditnehmer den wagen nicht zusammen mit brief verkaufen kann und somit i.d.r. keine abnehmer und k�ufer findet.


  16. Rechtsfragen sind wirklich immer mehr als heikel...

    An dieser Stelle auch von mir ein gro�es Sorry.

    Ich habe mich auch nochmal etwas ins Thema eingelesen und ich lag in diesem Thema ja mal sowas von daneben....

    Also, beim Leasing ist die Bank der Eigent�mer.

    Bei der Finanzierung gehen Eigentum und Besitz auf den K�ufer �ber.

    Ausnahme: Er zahlt nicht, dann gilt der Eigentumsvorbehalt und der Wagen geh�rt der Bank.

    Gro�es Sorry auch noch an Taifun69. Sein Posting war vollkommen korrekt.


  17. Bei der Finanzierung gehen Eigentum und Besitz auf den K�ufer �ber.

    Ausnahme: Er zahlt nicht, dann gilt der Eigentumsvorbehalt und der Wagen geh�rt der Bank.

    wenn der wagen sicherungs�bereignete wird, dann geh�rt der wagen aber wieder der finanzierenden bank ...


  18. Das ist pauschal nicht zu beantworten, denn die Art des Darlehens/ der Finazierung ist hier entscheidend.

    Es gibt durchaus Banken, die jemandem einen "Kredit" von zB 20.000 Euro gew�hren mit einer monatlichen Ratenzahlung von zB 400 Euro zu 4,9% eff. Jahreszins - der Eigent�mer und Besitzer und alles andere auch ist dabei der Kreditnehmer. Die Bank hat als "Sicherheit" ein geregeltes Einkommen, den Fzg-Brief oder sonstiges wollen die nicht als Sicherheit - du bist also allein verantwortlicher Besitzer/ Eigent�mer.


  19. Dann habt ihr ja schon alles richtig zusammengefasst.

    Besitzer: Immer der, der gerade "mit tats�chlichem Herrschaftswillen" �ber eine Sache verf�gt.

    Eigent�mer: Der Eigent�mer hat die "absolute Sachherrschaft �ber Sache, die in seinem Eigentum stehen.

    Ist man als Leasingnehmer Halter?

    Fahrzeughalter: Das ist der jeweilige Kunde (auch Leasingnehmer genannt). Ihm überträgt die Leasinggesellschaft die Nutzung und Haltung des Autos. Das heißt, er kann das Fahrzeug nutzen, muss aber auch alle Pflichten eines Fahrzeughalters erfüllen.

    Wer ist der Halter bei leasingfahrzeugen?

    Der Fahrzeughalter beim Leasing ist immer der Leasingnehmer. Dieser muss sowohl für KFZ-Steuern als auch für die Versicherung aufkommen.

    Wer steht im KFZ Brief bei Leasing?

    Wichtig zu wissen: Der Halter eines Fahrzeugs ist nicht automatisch der Eigentümer. Beim Auto-Leasing beispielsweise ist der Leasinggeber der Eigentümer, der Leasingnehmer jedoch der Halter. Im Fahrzeugbrief steht dann der Leasingnehmer, da er über das Fahrzeug verfügt – dennoch ist er nicht der Eigentümer.

    Wer meldet ein Leasingfahrzeug an?

    Beim Leasing ist grundsätzlich der Leasingnehmer für die Zulassung des Fahrzeugs zuständig. Das Leasingfahrzeug wird bei privaten Leasingverträgen auf den Namen des jeweiligen Halters zugelassen. Anders beim Geschäftswagenleasing, hier wird das Fahrzeug auf das Unternehmen zugelassen.