Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Allein das dritte Entlastungspaket umfasst rund 65 Milliarden Euro und wird sehr zügig umgesetzt. Dazu kommen Schritte zur Vermeidung schleichender Steuererhöhungen im Zusammenhang mit der Inflation. Mit einem umfassenden Abwehrschirm werden darüber hinaus die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert. Show
Bild vergrößern Quelle: Getty/Westend61, Ezra Bailey, ArtistGNDphotography, Westend61 Um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit drei Entlastungspaketen im Volumen von insgesamt rund 95 Milliarden rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht. Das dritte und umfangreichste Entlastungspaket [pdf, 127KB] wurde am 4. September von den Koalitionsparteien vorgestellt und wird sehr zügig umgesetzt. Es umfasst kurzfristige Hilfen, Reformen bei Wohngeld und Bürgergeld, zahlreiche steuerliche Maßnahmen und strukturelle Veränderungen, um Entwicklungen bei den Energiepreisen zu dämpfen. Ein wirtschaftlicher Abwehrschirm der Bundesregierung gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges soll darüber hinaus die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Er wurde am 29. September von Bundesfinanzminister Christian Lindner gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Minister Robert Habeck vorgestellt. Der Abwehrschirm sieht unter anderem die Einführung einer Gaspreisbremse vor und umfasst Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro. Hinzu kommt ein gesondertes Maßnahmenpaket, das von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffene Unternehmen unterstützt. Um zusätzliche steuerliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger infolge der Inflation zu vermeiden, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt, der am 14. September 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Themenbezogene InhalteDrittes EntlastungspaketDas dritte Entlastungspaket sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
Zum Seitenanfang Rückblick: Erstes und Zweites EntlastungspaketDas erste und zweite Entlastungspaket umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
Rückwirkend zum 1. Januar 2022:
Zum Seitenanfang Wirtschaftlicher AbwehrschirmMit einem umfassenden Abwehrschirm [pdf, 110KB] sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert werden. Er umfasst insbesondere:
Das Bundesfinanzministerium und die obersten Landesfinanzbehörden haben sich darüber hinaus darauf verständigt, die gestiegenen Energiekosten im Interesse betroffener Steuerpflichtiger zu berücksichtigen. Ohne strenge Nachweispflichten sollen von Finanzämtern im Einzelfall auf Antrag fällige Steuern gestundet, Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst werden sowie Vollstreckungsaufschub gewährt werden. Zum Seitenanfang WirtschaftspaketUm gezielt Unternehmen zu unterstützen, die infolge des russischen Angriffskrieges von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind, stellt die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket bereit. Es enthält Maßnahmen, um Unternehmen kurzfristig Liquidität zu sichern. Folgende Programme sind bereits startklar:
Mit dem Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ermöglicht der Bund zudem, dass die KfW kurzfristig Kreditlinien für Energieversorgungs- und Energiehandelsunternehmen zur Verfügung stellen kann, damit deren Liquidität gesichert bleibt. Zum Seitenanfang Mehrbelastungen vermeidenDas Bundeskabinett hat am 14. September 2022 dem von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgelegten Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt. Es soll die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen ausschließen: Für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger wird die Steuerlast an die Inflation angepasst, um Mehrbelastungen zu vermeiden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden. Der Gesetzesentwurf für 2023 sieht insbesondere folgendes vor:
Zudem sollen Familien gezielt unterstützt werden, indem Kindergeld und Kinderfreibetrag bis 2024 schrittweise angehoben werden. Außerdem soll der Unterhalthöchstbetrag für 2022 angehoben werden. Themenbezogene InhalteWer bekommt 200 Euro Bonus 2022?Familien in Hartz IV bekommen einen einmaligen Zuschuss von 200 Euro und den Kinderbonus ausgezahlt. Das Wichtigste zum Zuschlag auf den Regelsatz im Überblick. Frankfurt/Berlin – Das Warten hat ein Ende: Arbeitslose in Deutschland erwartet ab Juli 2022 ein kräftiger Zuschlag auf den Regelsatz.
Wer hat Anspruch auf 200 Euro?200 Euro für Studierende: Wer genau erhält das Geld? Der Zuschuss ist für alle immatrikulierten Studenten und Studentinnen gedacht. Ob jemand Bafög oder andere Zahlungen vom Staat erhält, ist dabei unwichtig.
Wann bekommt man die Einmalzahlung von 200 €?Doch welche Studenten haben überhaupt Anspruch auf die neue 200-Euro-Energiepauschale – und wie erhalten sie diese? Wie T-Online.de berichtet, profitieren alle Studenten von der Auszahlung, die am 1. Dezember 2022 noch eingeschrieben sind, beziehungsweise sich in einer Erstausbildung befinden.
Wann wird Bonus ausgezahlt 2022?Die Auszahlung vom Kinderbonus erfolgt im Juli 2022.
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