Wenn kind positiv ist wer muss in quarantäne

Wenn kind positiv ist wer muss in quarantäne
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Für alle Infizierten gilt, dass sie für mindestens fünf Tage und höchstens zehn Tage in Absonderung gehen, davon müssen immer 48 Stunden symptomfrei sein. Wer zum Beispiel am fünften Tag noch krank ist, bleibt so lange in Absonderung bis die 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind.

Bei den Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne. Alle engen Kontaktpersonen, insbesondere Hausstandsangehörige, sind jedoch – wie vorher auch - aufgefordert, verantwortungsvoll zu handeln. Das bedeutet, sie sollen so gut wie möglich Kontakte reduzieren, auf eigene Symptome achten und sich testen.

Um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen zu vermeiden, müssen Personen, die in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe arbeiten, einen negativen Test vorlegen, bevor sie wieder die Tätigkeit aufnehmen. Dieser Testnachweis muss jedoch nur vorgelegt werden, wenn die Arbeit vor dem oder am 10. Tag der Absonderung aufgenommen wird. Wer für zehn Tage abgesondert war, muss keinen negativen Test vorlegen. Hier gilt die Regelung wie bisher.

Was muss ich tun, wenn ich positiv getestet wurde?

  • Sie müssen für mind. 5 Tage zu Hause bleiben (d. h. sich absondern; Isolation). 
  • Sie dürfen nur raus, wenn Sie zum Arzt oder zur Testung gehen müssen. 
  • Wenn Sie mit anderen Menschen zusammenleben und in den letzten zwei Tagen mit ihnen auch engen Kontakt hatten, müssen Sie ihnen sofort sagen, dass Sie positiv sind.
  • Sagen Sie allen anderen Personen Bescheid, mit denen Sie zwei Tage vor dem Test oder Ihren Symptomen Kontakt hatten. Alle sollen so wenig Menschen wie möglich treffen und sich am 3. oder 4. Tag nach dem Kontakt mit Ihnen testen lassen. Das geht kostenlos in einer Teststelle.
  • Vermeiden Sie die Nähe zu den Menschen in Ihrer Wohnung, damit Sie diese nicht anstecken.
  • Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber oder ggf. der Schule bzw. Kindertagesstätte Bescheid.
  • Aktivieren Sie die Corona-Warn-App und teilen Sie Ihr Testergebnis.
  • Wenn Sie für 48 Stunden keine Symptome haben, dürfen Sie nach 5 Tagen nach Testung die Isolation beenden, eine Freitestung ist nicht nötig.
  • Wenn Sie nach 5 Tagen weiterhin Symptome haben, endet die Isolation nach 48 h Symptomfreiheit oder spätestens nach 10 Tagen.
  • Sofern Sie bereits vor dem positiven Test Symptome hatten, können bis zu 2 Tage für die Berechnung der Isolationsdauer berücksichtigt werden (siehe Quarantänerechner).
  • Wenn Sie die in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe arbeiten benötigen Sie einen negativen Test (Fremdtestung; Antigenschnelltest oder PCR-Test) wenn Sie vor dem oder am 10. Tag seit dem Beginn der Absonderung die Arbeit aufnehmen wollen.

Ich hatte Kontakt zu einer positiv getesteten Person. Bin ich eine enge Kontaktperson?

Als enge Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall gilt, wenn folgende Situation vorlag

  • Aufenthalt in der Nähe (weniger als 1,5 m) und länger 10 Minuten ohne dass beide Mund-Nasen-Schutz getragen haben oder
  • Gespräch mit der positiv getesteten Person mit weniger als 1,5 m Abstand zueinander (unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne Mund-Nasen-Schutz oder mit direktem Kontakt (mit Sekret aus den Atemwegen) oder
  • Aufenthalt von Kontaktperson (und positiv getesteter Person) im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration von infektiösen Aerosolen unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde.

Das gilt nicht, wenn die FFP2-Maske korrekt als persönliche Schutzausrüstung zum Beispiel im Rahmen der Patientenversorgung getragen wurde.

Wann muss ich als enge Kontaktperson in Quarantäne?

Enge Kontaktperson müssen nicht in Quarantäne, ihnen wird aber dringlich empfohlen, insbesondere Kontakte zu vulnerablen Personen zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich mittels Antigenschnelltest auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu testen oder testen zu lassen. Die Testung soll am 3. oder 4. Tag nach dem Kontakt zu der positiv getesteten Person stattfinden.

Entwickeln Kontaktpersonen COVID-19-typische Symptome, müssen sie sich selbst in Absonderung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.

Das Gesundheitsamt kann weiterhin enge Kontaktpersonen ermitteln und die Quarantäne (Absonderung) anordnen

Wann kann das Coronavirus mit einem Test zuverlässig nachgewiesen werden?

Es ist möglich, dass ein Test noch negativ ausfällt, obwohl die Person bereits infiziert ist. Wenn Sie typische Symptome haben und vermuten, sich infiziert zu haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin oder rufen Sie die 116 117 an. Dort wird entschieden, ob Sie wiederholt getestet werden müssen.

Mein Selbsttest ist positiv. Gibt es eine Pflicht zum Nachtesten mit einem PCR-Test?

Nein, dies ist in den Allgemeinverfügungen zur Absonderung der Landkreise und kreisfreien Städte geregelt. Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, muss diesen durch einen PCR-Test bestätigen oder Antigen-Schnelltest (Fremdtestung bei einem Leistungserbringer) bestätigen lassen und muss sich solange zu Hause in Absonderung begeben, bis das Ergebnis vorliegt. Kann aus wichtigen Gründen die Bestätigungstestung nicht erfolgen, dauert die Absonderung wie bei bestätigt Infizierten.

Ist ein positiver Corona-Selbsttest meldepflichtig? Wo muss er gemeldet werden?

Nein, der zu Hause ohne Aufsicht vorgenommene Selbsttest ist nicht meldepflichtig. Sie müssen sich sofort mittels PCR-Test oder Antigenschnelltest (Fremdtestung durch Leistungserbringer) nachtesten lassen. Anders kann es sein, wenn zum Beispiel in einer Einrichtung oder einem Betrieb das Personal sich unter Aufsicht selbst testet. Hier ist die Einrichtung oder das Unternehmen weiterhin meldepflichtig an das Gesundheitsamt.

Entsteht für mich automatisch eine Isolations-Pflicht, wenn ich mich selbst positiv getestet habe?

Ja. Personen, die sich selbst positiv getestet haben, müssen sich sofort mittels PCR-Test oder Antigenschnelltest (Fremdtestung durch Leistungserbringer) nachtesten lassen. Solange bis das Testergebnis vorliegt, gelten sie als sogenannte Verdachtspersonen und müssen sich absondern. Kann aus wichtigen Gründen die Bestätigungstestung nicht erfolgen, dauert die Absonderung wie bei bestätigt Infizierten. Zudem sollen auch die Hausstandsangehörigen vorsorglich, ihre Kontakte reduzieren.