Welche Schritte sind erforderlich um einen Markenschutz in Deutschland zu erhalten?

Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 31. Oktober 2022

Kunden haben die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Produkten zu wählen. Eine Orientierung bei der Produktauswahl ermöglichen unter anderem Markenkennzeichnungen. Häufig werden diese mit einer Unternehmens­philosophie, einem Qualitätsmerkmal oder einer Erwartung an das Preis-Leistungs-Verhältnis in Verbindung gebracht und beeinflussen die Kaufentscheidung damit maßgeblich. Damit der gute Ruf einer solchen Bezeichnung nicht von anderen genutzt werden kann, schützt das Markenrecht diese.

Welche Schritte sind erforderlich um einen Markenschutz in Deutschland zu erhalten?
Zentrales Element beim Markenrecht ist die Eintragung im Register vom Deutschen Patent- und Markenamt.

Inhalt

  • FAQ zum Markenrecht
  • Was sind Marken?
    • Wie können Sie eine Marke schützen lassen?
  • Markenanmeldung – Markenschutz beantragen
    • Markenrecht anmelden: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    • Markenrecht prüfen – Liegt eine korrekte Anmeldung vor?
  • Wie hoch fallen die Kosten für die Markenanmeldung aus?
    • Wie lange besteht bei Markenbezeichnungen der Schutz laut Markenrecht?
  • Geschützte Marken: Wann liegt ein Verstoß gegen das Markenrecht vor?
    • Tatbestände bei Verstößen gegen das Markenrecht
    • Welche Möglichkeiten bestehen, um gegen Markenrechtsverletzung vorzugehen?
  • Markenrecht – kurz und kompakt
  • Weiterführende Literatur zum Thema

Literatur zu Themen rund ums Markenrecht

FAQ zum Markenrecht

Ist die Eintragung beim DPMA laut Markenrecht grundsätzlich notwendig?

Bei der Registrierung handelt es sich um die sicherste Variante, Markenrechte zu sichern. Allerdings kann der Schutz auch durch die Nutzung der Kennzeichnung im Geschäftsverkehr entstehen oder wenn die Marke ein gewisses Maß an Bekanntheit erlangt. Dafür muss aber laut gewerblichen Rechtsschutz ein Beweis erbracht werden, was in der Regel schwierig ist. Aus diesem Grund entscheiden sich die Verantwortlichen in der Regel für die Registrierung.

Wann kann ich eine Marke verwenden?

Grundsätzlich obliegt die gewerbliche Verwendung einer Marke dem Inhaber. Allerdings kann dieser auch Dritte für die Nutzung berechtigen. Häufig wird diese Zustimmung gegen die Zahlung eines Entgelts erteilt und erfolgt durch einen Markenlizenzvertrag. Durch einen solchen Vertrag ist es unter anderem möglich, die Markenlizenz zu beschränken.

Woran kann ich erkennen, ob ein Markenname bereits vergeben ist?

Beim DPMA können Sie online eine Markenrecherche durchführen. In der Datenbank sind sowohl angemeldete, eingetragene als auch zurückgewiesene deutsche Marken enthalten. Auch bei einem bestehenden Markenschutz ist die Recherche sinnvoll, weil Sie dadurch prüfen können, ob neuere Markenbezeichnungen gegen Ihre Rechte verstoßen oder für die Verwendung bestimmter Begriffe eine Abmahnung folgen kann.

Kann ich eine Markenkennzeichnung auch über die deutschen Grenzen hinaus schützen?

Für den internationalen Markenschutz gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen ist die Markenanmeldung für Europa beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) möglich. Die Anmeldung einer sogenannten Unionsmarke – vormals auch als Gemeinschaftsmarke bezeichnet – ist über das DPMA möglich.

Zum anderen können Sie durch eine Eintragung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) Ihre Marke in fast 90 Ländern eintragen.

Was sind Marken?

Vor der Auseinandersetzung mit Themen wie Markenrecht und Markenschutz ist es zu allererst notwendig, den Begriff der „Marke“ anhand der Definition vom Gesetzgeber zu klären. Die Grundlage bietet dafür das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen. Gebräuchlicher ist allerdings die Bezeichnung Markengesetz sowie die Abkürzung MarkenG.

In § 3 Abs. 1 MarkenG wird der Markenbegriff wie folgt definiert:

Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Eine Marke dient also der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen und ermöglicht es dem Kunden somit, die jeweiligen Produkte und Unternehmen zu unterscheiden. Dabei kann es sich unter anderem um einen Firmennamen, ein Logo, einen Begriff, einen Werbejingle oder eine Kombination mehrerer solcher Elemente handeln.

Was sich hinter den Bezeichnungen der wichtigsten Markenarten versteckt und welche bekannten Beispiele es gibt, zeigt die nachfolgenden Tabelle:

MarkenartBeschreibungBeispiel
Wortmarke Schriftzeichen unabhängig von der Schriftart Schriftzug Microsoft
Bildmarke Grafisches Element Stern von Mercedes
Wort-/Bildmarke Kombination aus Schriftzeichen und Grafik Logo von Google
3D-Marke Gegenständliche Gestaltung Form der Toblerone
Hörmarke Tonfolgen und Melodien Jingles aus TV und Radio
Farbmarke Farbton Milka-Lila

Wie können Sie eine Marke schützen lassen?

Welche Schritte sind erforderlich um einen Markenschutz in Deutschland zu erhalten?
Im Markengesetz sind die gesetzlichen Vorgaben zum Markenrecht verzeichnet.

Verbraucher verbinden mit Markennamen bestimmte Erwartungen und Erfahrungen, die sie zum Beispiel in Bezug auf Qualität, Preis-Leistungs-Verhältnis oder Nachhaltigkeit auf einzelne Produkte übertragen. Aus diesem Grund sind Unternehmen sehr daran interessiert, Markennamen zu schützen.

Damit eine Marke unter diesen Schutz durch das Markenrecht fällt, ist allerdings in der Regel die Eintragung des Zeichens ins Markenregister beim DPMA notwendig.

Deshalb handelt es sich beim Markenrecht um ein sogenanntes Registerrecht, im Gegensatz zum Urheberrecht, bei dem alle Rechte bereits durch die Werkschaffung erlangt werden.

Das Markenrecht setzt sich aus ausschließlichen Rechten zusammen. Das bedeutet, dass der Rechteinhaber als einziger darüber entscheiden darf, ob und in welcher Form andere sein Kennzeichen verwenden dürfen. Durch die Eintragung ins Markenregister ist es möglich, markenrechtliche Ansprüche leichter durchzusetzen und juristisch gegen Dritte vorzugehen, die die Rechte des Inhabers einer Marke verletzen.

Markenanmeldung – Markenschutz beantragen

Das Markenrecht sieht für die Erlangung des Markenschutzes in den meisten Fällen eine Registrierung der Kennzeichnung vor. Damit aus dieser dann eine eingetragene Marke wird, muss nach dem Markenrecht ein Eintragungsverfahren absolviert werden.

Beim DPMA besteht die Markenanmeldung grob aus folgenden Schritten:

  1. Anmeldung der Markeneintragung
  2. Prüfung der Anmeldung
  3. Markenregistrierung und Veröffentlichung

Die Anmeldung kann dabei sowohl durch eine natürliche als auch eine juristische Person erfolgen. Erst wenn alle Schritte des Eintragungsverfahrens durchlaufen sind, handelt es sich bei der Kennzeichnung um geschützte Marken. Die Eintragung ist somit notwendig, für die Entstehung des Markenschutzes.

Als natürliche Personen werden reale Menschen bezeichnet. Wohingegen es sich bei juristischen Personen um Personengesellschaften handelt, die rechtsfähig sind und somit Verträge abschließen können. Dazu zählen unter anderem GmbH, AG und Vereine. Zusätzlich dazu existieren auch noch Personengesellschaften, wie eine GbR.

Markenrecht anmelden: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Welche Schritte sind erforderlich um einen Markenschutz in Deutschland zu erhalten?
Markenrecht: Immer für 10 Jahre können Sie eine Marke schützen lassen.

Bei dem Eintragungsverfahren, das es Ihnen ermöglicht, Markennamen schützen zu lassen, handelt es sich um einen aufwändigen Prozess, der in der Regel drei bis vier Monate beansprucht. Um eine reibungslose Registrierung zu gewährleisten, sollten Sie deshalb bereits bei der Anmeldung mit äußerster Sorgfalt vorgehen.

Die Anforderungen, die es zu erfüllen gilt, um einen Markennamen zu registrieren, sind in § 32 Abs. 2 MarkenG aufgeführt. Darin steht geschrieben, dass die Anmeldung folgendes enthalten muss:

  • Angaben zur Identität des Anmelders
    Das Markenrecht definiert die Inhaber einer Marke als natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften, die auch dazu berechtigt sind, Rechte zu erwerben und daraus folgende Verbindlichkeiten einzugehen.
  • Wiedergabe der Marke
    In welcher Art und Weise die Wiedergabe zu erfolgen hat, ist abhängig von der Markenart. Bei einer Wortmarke reicht beispielsweise die Angabe der Wörter, wohingegen bei Bildmarken und Wort-/Bildmarken eine Grafik notwendig ist.
  • Angaben der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird
    Beim Markenrecht werden Produkte und Dienstleistungen in 45 verschiedene Markenklassen unterteilt. Dabei handelt es sich um 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen. Der Markeninhaber kann entscheiden, für wie viele Klassen er die Kennzeichnung anmeldet. Häufig ist die Anzahl aufgrund der zusätzlichen Kosten für den Markenschutz auf wenige Klassen beschränkt.

Durch die Begrenzung auf bestimmte Klassen ist es laut Markenrecht möglich, dass dieselbe Bezeichnung bzw. Kennzeichnung mehrfach vergeben wird. Ein Beispiel dafür ist der Begriff FOCUS. Dieser ist zum einen als Zeitschrift zum anderen als Automodell registriert.

Markenrecht prüfen – Liegt eine korrekte Anmeldung vor?

Bevor Kennzeichnungen als geschützte Markennamen im Register beim DPMA eingetragen werden, erfolgt eine Prüfung. Dabei wird kontrolliert, ob die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Markenanmeldung nach den Vorgaben zum Markenrecht erfüllt sind. Welche Voraussetzungen formell genau erfüllt sein müssen, ist in § 36 MarkenG zur Prüfung der Anmeldungserfordernisse definiert:

  • Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor und diese entsprechen den Vorgaben
  • Gebühren sind in ausreichender Höhe bezahlt
  • Anmelder ist dazu berechtigt, Inhaber einer Marke zu sein

Liegen Mängel vor, erhält der Anmelder in der Regel vom DPMA eine Aufforderung zur fristgerechten Mängelbeseitigung. Verstreicht die Frist, ohne dass der Mangel beseitigt wird, gilt die Anmeldung nach dem Markenrecht als zurückgezogen.

Im Zuge der Prüfung der materiellen Voraussetzungen untersucht das DPMA, ob absolute Schutzhindernisse bestehen, die gegen eine Markeneintragung sprechen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die graphische Darstellbarkeit nicht gewährleistet oder wenn die Kennzeichnung identisch zu einer älteren und generell bekannten Marke ist.

Die Auswertung der Untersuchungen zum Markenrecht kann nur zu zwei Ergebnissen kommen: Entweder gelten die Erfordernisse als erfüllt und laut Markenrecht kann die Eintragung erfolgen oder das DPMA lehnt aufgrund der Prüfung die Registrierung ab.

Während der Anmeldung zum Markenschutz prüfen die Mitarbeiter beim DPMA nicht, ob eine Markenkennzeichnung bereits in identischer oder ähnlicher Form besteht. Aus diesem Grund ist Vorweg eine Markenrecherche zu empfehlen, da ansonsten ein Widerspruch zur Löschung der Marke führen kann.

Wie hoch fallen die Kosten für die Markenanmeldung aus?

Welche Schritte sind erforderlich um einen Markenschutz in Deutschland zu erhalten?
Der Markenschutz ist mit Kosten verbunden. Die Höhe der Gebühren wird unter anderem durch die Anzahl der Klassen beeinflusst.

Bei der Markenanmeldung entstehen Kosten, die in Form von Gebühren an das DPMA zu zahlen sind. Die Anmeldegebühr beträgt regulär 300 Euro, bei der elektronischen Anmeldung 290 Euro. Darin sind die Kosten für die Registrierung für bis zu drei Klassen bereits inbegriffen.

Soll die Markenbezeichnung auch für weitere Klassen geschützt werden, entstehen bei jeder weiteren Gebühren in Höhe von 100 Euro. Aufgrund dieser zusätzlichen Kosten beschränken sich die Anmeldungen in der Regel auf die notwendigen Markenklassen.

Optional kann zudem auch eine beschleunigte Prüfung der Anmeldung beantragt werden. Laut Angaben des DPMA erfolgt die Eintragung spätestens innerhalb von sechs Monaten. Durch das beschleunigte Verfahren fallen allerdings auch zusätzliche Gebühren in Höhe von 200 Euro an.

Achtung! Zahlen Sie beim Eintragungsverfahren die Gebühren immer fristgerecht. Denn durch das fruchtlose Verstreichen der Frist gilt Ihre Anmeldung als zurückgenommen.

Wie lange besteht bei Markenbezeichnungen der Schutz laut Markenrecht?

Mit der Eintragung ins Markenregister erlangt die Kennzeichnung im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Schutz. Allerdings ist es beim Markenschutz notwendig, die Dauer regelmäßig zu verlängern.

Die Schutzdauer beträgt beim Markenrecht 10 Jahre. Dabei beginnt diese mit dem Tag der Anmeldung und endet 10 Jahre danach, mit Ablauf des Monats. War der Anmeldetag also beispielsweise der 03. Oktober 2016, endet die Schutzdauer am 31. Oktober 2026.

Allerdings besteht beim Markenrecht – im Gegensatz zu den anderen gewerblichen Schutzrechten – die Möglichkeit, die Laufzeit unbegrenzt um jeweils zehn Jahre zu verlängern. Die Verlängerungsgebühr, die auch die Kosten für bis zu drei Klassen enthält, liegt bei 750 Euro. Für jede weitere Klassen fallen zusätzlich 260 Euro an.

Geschützte Marken: Wann liegt ein Verstoß gegen das Markenrecht vor?

Mit Erwerb des Markenschutzes erhält der Inhaber laut Markenrecht das ausschließliche Recht an einer Kennzeichnung. Dadurch ist es Dritten untersagt, Produkte oder Dienstleistungen mit einem identischen Symbol im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Allerdings erstreckt sich das Recht nur auf die angemeldeten Klassen.

Das Markenrecht besteht nur im geschäftlichen Verkehr. Eine Markenverletzung kann somit nur durch einem widerrechtlichen Handeln bei diesem zustande kommen.

Welche Schritte sind erforderlich um einen Markenschutz in Deutschland zu erhalten?
Bei einer Markenverletzung existieren verschiedenen Möglichkeiten, sein Recht geltend zu machen.

Ein solches Vorgehen ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich dabei um eine auf einen wirtschaftlichen Vorteil hin ausgerichtete kommerzielle Tätigkeit handelt.

Zum geschäftlichen Verkehr zählen unter anderem die Anbringung des Zeichens auf Waren und Verpackungen, die Ein- und Ausfuhr von Waren mit geschützten Markennamen oder die Werbung mit eben diesen.

Damit ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt, muss eine markenmäßige Benutzung des konkreten Zeichens vorliegen. Die Marke muss also zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden, damit der Tatbestand der Markenrechtsverletzung greift.

Tatbestände bei Verstößen gegen das Markenrecht

Durch das MarkenG erhalten Markeninhaber die Möglichkeit, gegen Markenverletzungen vorzugehen. Dabei können Sie Ihr Recht auf drei Schutzbereiche berufen:

  • Identitätsschutz
    Der Identitätsschutz verbietet es Dritten, identische Markenkennzeichnungen für identische Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Damit dieser Verstoß besteht, muss die absolute Gleichheit in Bezug auf Zeichen und Waren- bzw. Dienstleistungsklassen vorliegen. Dies ist zum Beispiel bei Produkt- und Markenpiraterie der Fall.
  • Verwechselungsschutz
    Das Markenrecht räumt den Inhabern die Möglichkeit ein, bei bestehender Verwechslungsgefahr rechtliche Schritte einzuleiten. Die Gefahr auf Verwechselungen besteht, wenn die angesprochenen Kunden annehmen, dass die Ware oder die Dienstleitung in Verbindung mit der Marke stehen. Dies kann sowohl aufgrund der Ähnlichkeit der genutzten Zeichen als auch der betroffenen Produkte erfolgen.
  • Bekanntheitsschutz
    Der Bekanntheitsschutz verhindert, dass die Zeichen einer bekannten Marke für andere, nicht geschützte Klassen genutzt werden. Dadurch verhindert das Markenrecht die Irreführung der Kunden und eine Beeinträchtigung des eingetragenen Markennamens. Damit durch die Bekanntheit ein solcher Schutz entsteht, müssen vom relevanten Kundenkreis 30 % oder mehr die Markenbezeichnung kennen.

Welche Möglichkeiten bestehen, um gegen Markenrechtsverletzung vorzugehen?

Welche Schritte sind erforderlich um einen Markenschutz in Deutschland zu erhalten?
Ein Anwalt für Markenrecht berät Sie mit seinem Fachwissen.

Liegt laut dem Markenrecht eine Rechtsverletzung vor, stehen dem Inhaber der Markenrechte verschiedene Optionen zur Verfügung. Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann der Rechteinhaber sowohl in einem Verfahren vor Gericht als auch durch eine außergerichtliche Einigung anstreben. Unter anderem sind folgende Ansprüche im MarkenG aufgeführt:

  • Unterlassung
  • Schadenersatz
  • Bereicherung
  • Vernichtung und Rückruf
  • Auskunft

Die gerichtliche Geltendmachung erfolgt im Zivilrecht in der Regel durch eine Unterlassungsklage oder durch eine einstweilige Verfügung. Beide Rechtsmittel bedienen sich dem Anspruch auf Unterlassung und sollen vor allem dazu beitragen, eine Beschädigung des Markennamens zu verhindern.

Vor einer gerichtlichen Verhandlung sollte allerdings zuerst eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Eine im Zivilrecht häufig genutzte Option zur Prozessvermeidung ist die Abmahnung.

Sind Sie von einer Rechtsverletzung betroffen, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Markenrecht zu Rate zu ziehen. Zwar ist es grundsätzlich auch möglich, eine Abmahnung selbstständig zu verfassen, allerdings kann eine Rechtsanwalt für Markenrecht durch seine Berufserfahrung die rechtlichen Zusammenhänge besser erkennen und eine Einschätzung in Bezug auf die Höhe des Schadensersatzes geben.

Markenrecht – kurz und kompakt

Das Markenrecht räumt den Inhabern von eingetragenen Markenbezeichnungen Rechte ein, mit denen diese gegen Markenverletzungen vorgehen können. Zudem definiert dieses auch Voraussetzungen für die Anmeldung von einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Markenrechte:

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Wie erhält man Markenschutz?

Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Register des DPMA. Daneben kann Markenschutz auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit entstehen.

Wie ist der Markenschutz in Deutschland geregelt?

Der Markenschutz basiert auf einer gesetzlichen Regelung, durch die eingetragene Marken vor Imitation geschützt werden. Der Markenschutz ist im „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (MarkenG) sowie der Markenschutzverordnung festgehalten.

Wie registriert man eine Marke in Deutschland?

Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt durch Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Onlineanmeldung). Diese Grundgebühr ist bei allen Markenarten gleich.

Welche drei Angaben muss eine Markenanmeldung enthalten?

4.2. Die Anmeldung muss Folgendes enthalten: • Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen, • eine Wiedergabe der Marke sowie Angaben zur Markenform und • ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird.