Welche Kosten kann ich als Eigentümer absetzen?

Um die laufenden Kosten einer WEG zu decken, wird das Hausgeld gezahlt. Oftmals ist dieses um etwa 20 bis 30 Prozent höher als die Nebenkosten.

Die Eigentümer der WEG erhalten gegebenenfalls Einnahmen durch Mietverhältnisse, haben aber auch laufende Kosten in Form des Hausgeldes. Natürlich gibt es auch Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen und daher keine Einnahmen mit dem Eigentum generieren.

Wie unterscheiden sich diese beiden Möglichkeiten in der Steuer und welche Kosten können vom Eigentümer jeweils abgesetzt werden? Diese Fragen beantworten wir Ihnen!

‍1. Kann Hausgeld steuerlich abgesetzt werden?

Ja, das Hausgeld kann steuerlich abgesetzt werden. Jedoch muss unterschieden werden, ob die Eigentumswohnung selbst genutzt oder vermietet wird.

Selbstgenutzte Eigentumswohnung‍

Nutzt der Eigentümer die Wohnung selbst, so kann er von bestimmten Arbeiten jeweils 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen.

Folgende Arbeitskosten können steuerlich abgesetzt werden:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Winterdienst oder Gartenpflege. (Maximalbetrag: 4.000 Euro/Jahr bei Selbstständigen oder Angestellten; Maximalbetrag: 510 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bei Minijobern)
  • Handwerkerleistungen für Wartungs-, Modernisierungs- und Reparaturarbeiten. Maximalbetrag: 1.200 Euro/Jahr

Wichtig ist jedoch, dass eine separate Rechnung für diese Kosten vorliegt und diese per Überweisung beglichen wurde.

Vermietete Eigentumswohnung‍

Als Vermieter können nur diejenigen Kosten steuerlich abgesetzt werden, welche auch vom Eigentümer selbst getragen wurden. Einfach gesagt können beispielsweise keine Kosten angegeben werden, welche auf den Mieter umgelegt wurden.

Das Hausgeld kann als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden. Wichtig ist hierbei, dass die vom Mieter gezahlten Nebenkosten als Einnahmen ebenfalls versteuert werden.

Es dürfen nur die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden, welche bereits getätigt wurden. Das heißt, dass das gezahlte Hausgeld vom Verwalter bereits ausgegeben worden sein muss und nicht nur die Absicht besteht, Geld für einen bestimmten Zweck auszugeben.

Übernimmt ein Eigentümer der WEG selbst eine Tätigkeit im Haus, kann die Arbeitsleistung steuerlich nicht abgesetzt werden. Was jedoch abgesetzt werden kann, sind die Kosten für Werkzeug, Material und Fahrtkosten.

Tipp von uns: Der Betrag Ihres Hausgeldes kommt Ihnen zu hoch vor? Die Kosten sind innerhalb der letzten Zeit stark gestiegen? Wir geben Ihnen gerne Tipps, wie Sie als Eigentümer Hausgeld sparen können!

2. Wo wird das Hausgeld in der Steuererklärung angegeben?

Das Hausgeld wird in der Steuererklärung unter der Anlage V, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, eingetragen.

Besitzt ein Eigentümer mehrere Wohnungen, müssen diese separat in einer eigenen Anlage ausgewiesen werden. Die Beträge der Wohnungen dürfen in der Steuer nicht zusammengeführt werden.

3. Welche weiteren Kosten können Wohnungseigentümer von der Steuer absetzen?

Neben dem Hausgeld gibt es viele weitere Kosten, die ein Eigentümer trägt. Folgende Kosten können vom Eigentümer ebenfalls als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden: 

  • Grundsteuer
  • Zinsen  (Voraussetzung: Aufnahme eines Kredites für Immobilie)
  • Kontoführung (Voraussetzung: Eigenes Konto für Einnahmen und Ausgaben der Immobilie)
  • Maklergebühren
  • Schalten von Werbung
  • Kosten für das Management der Vermietung (Software, Schreibwaren, Mustermietverträge)
  • Reparaturkosten
  • Notarkosten
  • Renovierungskosten
  • Sanierung (Weniger als 4000 Euro: direkt steuerlich absetzbar; mehr als 4000 Euro: Abschreibung über mehrere Jahre)
  • Möbel (Weniger als 800 Euro: direkt steuerlich absetzbar; mehr als 800 Euro: Abschreibung über mehrere Jahre)
  • Fahrtkosten (betrifft alle Fahrten, die für das vermietete Eigentum getätigt werden)
  • Bewirtungskosten bei Treffen mit Mietern (bis zu 70%)
  • Anwaltskosten
  • Mitgliedsbeiträge (für Vermieter Verbünde etc.)

4. FAZIT: Hausgeld von der Steuer absetzen 

Das Hausgeld ist für Eigentümer generell steuerlich absetzbar. Die Kosten werden als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Wichtig ist es hier, die umgelegten Nebenkosten ebenfalls zu berücksichtigen.

Je nach Nutzung können verschiedene Kosten einer Immobilie von der Steuer abgesetzt werden. Vor allem bei vermietetem Eigentum kommen viele verschiedene Kosten auf den Eigentümer zu, die unterschiedlich steuerlich absetzbar sind.

Matera unterstützt Sie bei der Verwaltung und Organisation des Hausgeldes. Mit Matera können Sie die Zahlungen jederzeit einsehen und überblicken. Auch bei Hausgeldrückständen unterstützen und beraten wir Sie gerne beim weiteren Vorgehen.

Das Expertenteam unterstützt Sie auch bei anderen rechtlichen und kaufmännischen in Ihrer WEG. Sie möchten mehr erfahren? Dann holen Sie sich ein kostenloses Angebot ein. Wir freuen uns schon auf Sie.  

Was kann ich von der Steuer absetzen als Eigentümer?

So können Eigentümer 20 Prozent der Ausgaben von der Steuer absetzen. Der maximale Betrag liegt dabei allerdings für Selbstnutzer bei 1.200 Euro pro Jahr. Auch werden nur die Kosten für die reine Arbeitszeit (ggf. noch Fahrt- und Maschinenkosten) angerechnet.

Was können Hausbesitzer von der Steuer absetzen 2022?

Bauantragsstellung bzw. Bauanzeige nach dem 31.08.2018 und vor dem 1.1.2022. Anschaffungskosten für den Gebäudeteil (ohne Grund und Boden und ohne Außenanlagen) maximal 3.000 € je qm Wohnfläche (Baukostenobergrenze). Wird der Betrag von 3.000 € je qm Wohnfläche überschritten, entfällt eine Förderung.

Was kann man bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung steuerlich absetzen?

Für eine selbstgenutzte Immobilie lässt sich der Erhaltungsaufwand am besten so steuerlich geltend machen: Sie schreiben zum Beispiel nach dem Kauf der Eigentumswohnung über zehn Jahre jährlich neun Prozent der Kosten ab. Das Finanzamt akzeptiert also insgesamt 90 Prozent der Kosten.

Welche Nebenkosten kann man als Eigentümer absetzen?

Es dürfen lediglich die Arbeitskosten ohne Mehrwertsteuer einschließlich Fahrtkosten, Maschinenkosten, Kosten für Verbrauchsmittel sowie Entsorgungskosten angegeben werden. Material-, Waren-, oder Lieferkosten können ebenso wenig abgesetzt werden, wie Kosten für Verwaltung oder Müllentsorgung.