Nein, nur wenn Sie das Fahrzeug ummelden, es also ein neues Kennzeichen bekommt, oder die Windschutzscheibe mit der alten Plakette zerstört wird benötigen Sie eine neue Plakette. Auf der Plakette ist zwingend das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs an dem sie klebt zu vermerken. Show
Kommunen und Städte erlassen zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote. In die Umweltzone dürfen alle Fahrzeuge, in deren Frontscheibe eine Plakette klebt. Die entspricht dem Abgasstandard des jeweiligen Autos. Es gibt einige Faustregeln: Autos mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator bekommen zumeist grüne Plaketten. Dieselfahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm Euro 2 erfüllen, um eine rote Plakette zu erhalten. Eine gelbe Plakette erhalten Sie für Euro 3, eine grüne für Euro 4. Hier finden Sie weitere Informationen zur Umweltplakette und den Umweltzonen. Verkehrslärm ist belästigend, doch nur die Wenigsten können sich der Lärm– und Abgasbelästigung entziehen. Dabei hat jeder einzelne Fahrzeugführer durch sein Verhalten großen Einfluss auf die entstehende Geräuschkulisse und Umweltbelastung. Allein schon mit einer bewussten Fahrweise bei niedriger Motordrehzahl, dem Vermeiden von extrem lauter Musik, unnötigem Hupen, Laufenlassen des Motors oder Kavalierstarts werden unnötige Belästigungen vermieden. In der StVO finden sich allgemeine „Spielregeln“, an die sich alle Verkehrsteilnehmer zu halten haben, andernfalls drohen Konsequenzen, die in diesem Fall im Bußgeldkatalog für Umweltschutz und Sauberkeit klar geregelt sind. Zusätzlich gibt es seit 2008 Umweltzonen, die schmutzige Autos ohne die grüne Umweltplakette aus bestimmten Stadtgebieten fernhalten. Der Aspekt der Sauberkeit bezieht sich im Verkehrsrecht auf die Verschmutzung von Straßen, Geh- und Radwegen. So dürfen weder Gegenstände auf der Fahrbahn liegen bleiben noch andere Verkehrsteilnehmer mutwillig beschmutzt werden. Worauf Sie zu achten haben und mit welchen Strafen bei einem Verstoß zu rechnen ist, zeigt Ihnen unser Ratgeber. FAQ: Umweltplakette & UmweltzoneWas für eine Umweltplakette bekommt mein Auto? Um herauszufinden, welche Umweltplakette Ihr Auto bekommt, benötigen Sie die sogenannte Emissionsschlüsselnummer. Diese finden Sie im Fahrzeugschein unter dem Punkt „zu 1“, wobei die letzten beiden Stellen der Schlüsselnummer maßgeblich sind. In der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich die Nummer im Feld „14.1“. Auch hier benötigen Sie die letzten beiden Stellen. Wo bekomme ich die grüne Umweltplakette und was kostet sie? Eine grüne Umweltplakette erhalten Sie entweder bei der Zulassungsstelle oder beim TÜV. Die Kosten dafür liegen zwischen 5 und 8 Euro. In welchen deutschen Städten braucht man eine Umweltplakette? In Deutschland gibt es insgesamt 57 Umweltzonen. Welche Städte davon genau betroffen sind, können Sie auf der Übersichtskarte des Umweltbundesamts in Erfahrung bringen. Spezielle Informationen zur Umweltplakette: Keine Lust zum Lesen? Mehr zur Umweltplakette im VideoAlles Wissenswerte zur Umweltplakette erfahren Sie in unserem Video. Unnötige Umweltbelastung im Verkehr: Tipps und InformationenBei der Nutzung eines Fahrzeugs ist jeder Fahrzeugführer laut Verkehrsrecht dazu angehalten, die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten. Entsprechend sollten unnötiger Lärm und Abgasausstoß verhindert werden. Dabei ist vielen Autofahrern gar nicht bewusst, wie sie sowohl die Lärmbelästigung als auch die Abgasbelästigung minimieren können. Wie lassen sich Lärm- und Abgasbelästigung verhindern?Autofahrer können in zahlreichen Situationen zu Vermeidung von Lärm- und Abgasverschmutzung beitragen.
Wer denkt, dass es sich hierbei aber nur um Anregungen zur Rücksichtnahme von Mensch und Tier handelt, der irrt. Nicht umsonst gibt es den Bußgeldkatalog für Umweltschutz und Sauberkeit, in dem genau die Bereiche Lärmbelästigung und Abgasbelästigung thematisiert werden. In der StVO gibt es entsprechende Vorschriften, was Fahrzeugführern im Sinne der Lärmbelästigung und Abgasbelästigung nicht erlaubt ist. Auch wenn Sie in eine Umweltzone fahren ohne eine Umweltplakette, droht eine Strafe von 100 Euro. Lärm- und Abgasbelästigung: Was sagt die StVO?In der StVO ist das Thema Lärmbelästigung und Abgasbelästigung durch die Benutzung von Fahrzeugen in § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot geregelt. So heißt es:
Unnötiger Lärm wird auch verursacht durch
Umweltplakette und Umweltzonen wurden zur Reduzierung der Schadstoffemission eingeführt. Vermeidbare Abgasbelästigungen treten vor allem bei den in Nummer 1 bis 3 aufgeführten Fällen auf. Nach der StVO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorangegangenen Paragraphen verstößt. Die Ordnungswidrigkeiten können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Neben der StVO ist es auch nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG) unzulässig, Motoren unnötig im Standbetrieb laufen zu lassen. Dort heißt es:
Heute lässt sich dank der Umweltplakette die Umweltverträglichkeit eines Kfz auf den ersten Blick erkennen. Die Umweltplakette (auch Feinstaubplakette) kaufen Sie bei der Zulassungsstelle oder dem TÜV. Dafür müssten Sie aber erst die für Ihr Fahrzeug geeignete Umweltplakette ermitteln. Die Schadstoffgruppe in der Zulassungsbescheinigung sagt Ihnen, welche Umweltplakette Sie erhalten. Weitere Informationen zum Thema Umweltschutz und Bußgelder: Bußgeldkatalog: Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Vorschriften?Eine unnötige Lärmbelästigung und Abgasbelästigung ist kein Kavaliersdelikt. Die Missachtung bzw. der Verstoß gegen die genannten Vorschriften der StVO stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können daher entsprechend der jeweiligen Bußgeldtabelle geahndet werden. Auch wenn das Bußgeld nicht sonderlich hoch ausfällt (Punkte oder ein Fahrverbot drohen nicht) und im Vergleich zu anderen Verkehrsdelikten eher selten ein Bußgeldbescheid verhängt wird, sollte jeder Verkehrsteilnehmer sich an die Regeln halten. Im Folgenden finden Sie Auszüge aus dem Bußgeldkatalog Umweltschutz und Sauberkeit.
Mit der Reform des Punktesystems gab es auch eine Änderung im Bußgeldkatalog für Umweltzonen: Vor 2014 wurde das Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Heute gibt es für dieses Vergehen keinen Punkt mehr. Das Bußgeld beträgt jetzt 100 Euro. Inzwischen ist auch das Parken in der Umweltzone ohne entsprechende Plakette nicht mehr erlaubt. Lärmbelästigung: Fahr- und Parkverbote für LKWDer Last- und Lieferverkehr ist von oben genannten Vorschriften natürlich nicht ausgenommen. Zusätzlich gibt es spezielle Fahrverbote für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr. Hintergrund ist dabei einerseits die Minderung der Lärmbelästigung und andererseits sollen die Straßen durch dieses Fahrverbot für LKW für PKW frei gemacht werden. Feiertage sind in diesem Fall Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam (nur in einigen Bundesländern), Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag (nur in einigen Bundesländern), Allerheiligen (nur in einigen Bundesländern) und der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Für Vergehen gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbots von LKW sieht der Bußgeldkatalog hohe Geldstrafen vor:
Das Verkehrsrecht verbietet LKW zudem in Wohngebieten, in Kurgebieten, Sondergebieten zur Erholung und in Klinikgebieten zwischen 22 und 6 Uhr das Parken. Darüber hinaus dürfen LKW auch an Sonn- und Feiertagen nicht innerorts parken. Da LKW in der Regel nicht über eine Umweltplakette verfügen, der Lieferverkehr aber trotzdem gelegentlich in eine Umweltzone muss, kann dafür eine Sondergenehmigung bei der Stadt eingeholt werden. Umweltzonen: Warum Sie nur noch die grüne Plakette kaufen könnenIn Umweltzonen gelten besondere Bestimmungen Im Jahr 2008 wurden die ersten Umweltzonen eingerichtet, um die Luftverschmutzung durch Stickoxide und Feinstaub zu verringern. Diese Belastung ist in stark befahrenen Gebieten besonders hoch. Da diese Gebiete zumeist auch dicht besiedelt sind, ist ein Schutz der Einwohner erforderlich. Weil Stickoxide und Feinstaub gesundheitsgefährdend sind und Feinstaub sogar krebsfördernd ist, profitieren die Einwohner von Umweltzonen davon, dass durch die Fahrzeuge mit einer grünen Plakette weniger Schadstoffe in die Luft gelangen. Wie gefährlich der Feinstaub ist, zeigt eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Demzufolge gibt es in Europa jährlich 100.000 Menschen, deren Tod auf Feinstaub in der Atemluft zurückzuführen ist. Früher wurden die Umweltzonen, die bundesweit in über 40 Städten und Regionen eingeführt wurden, in drei Stufen eingeteilt:
Mit dem Abgasskandal wurden die Umweltzonen aber zunehmend strenger. Inzwischen haben die rote und gelbe Plakette ausgedient. Die letzte Umweltzone, die noch die gelbe Umweltplakette zulässt, befindet sich in Neu-Ulm. Im Gespräch befindet sich seit Dieselgate auch, ob Autofahrer überhaupt noch die grüne Plakette kaufen sollten, da über eine eigene Umweltplakette für die Schadstoffklassen Euronorm 5 und 6 diskutiert wird (Stand: 2018). Autofahrer ohne die entsprechende Umweltplakette, die das Verkehrsverbot zur Verringerung schädlicher Abgase ignorieren und trotzdem in die Umweltzone einfahren, werden mit einem Bußgeld von 100 Euro bestraft. Punkte in Flensburg werden dabei nicht eingetragen, da es sich um keine Einschränkung der Verkehrssicherheit handelt. Welche Umweltplakette bekommt mein Auto?Es lohnt sich nur noch, die grüne Umweltplakette zu kaufen. Zu welcher Schadstoffgruppe ein Fahrzeug gehört, kann der Emissionsschlüsselnummer aus den Fahrzeugpapieren entnommen werden. Außerdem ist relevant, ob der Partikelfilter nachgerüstet wurde. Die Euro-Normen der Dieselfahrzeuge können wie folgt den Schadstoffgruppen zugeordnet werden:
In welche Schadstoffgruppe Benziner grob eingeordnet werden, hängt vom Bestehen eines Katalysators ab. Ist kein geregelter Katalysator (nach Anl. XXIII der Straßenverkehrsordnung) vorhanden, erhält das Fahrzeug keine Plakette. Meinungen gegenüber der Einführung von Umweltzonen und Umweltplaketten sind kontrovers. Einerseits befürchten Kritiker, dass Menschen, die sich kein neues oder mit Partikelfilter nachgerüstetes Fahrzeug leisten können, vom Verkehr ausgeschlossen werden. Sie fordern andere Maßnahmen zur Verbesserung der Atemluft, wie attraktivere öffentliche Verkehrsmittel, mehr Car-Sharing-Angebote und einen weniger stockenden Verkehr durch optimierte Ampelanlagen. Andere Kritiker meinen, dass die Umweltzonen selbst nicht sonderlich hohe positive Auswirkungen auf die Atemluft haben. Stattdessen wird die Gesundheit der Einwohner durch andere externe Faktoren belastet, wie beispielsweise industrielle Abgase oder Heizungsanlagen. Andererseits wurde beispielsweise in Berlin durch die Einführung der Umweltzone zweiter Stufe ungefähr 20% weniger Stickoxid ausgestoßen und der Ausstoß von Feinstaub sank um mehr als 50 %. Außerdem waren durch Partikelfilternachrüstungen oder Neukäufe von schadstoffarmen Fahrzeugen weniger schadstoffreiche Fahrzeuge am Verkehr beteiligt. Umweltplakette für AusländerNicht nur deutsche Autofahrer sind von der Regelung betroffen. Denn es gilt: Umweltplakette auch für Ausländer. Der Gesetzgeber sieht die Umweltzone und die in diesem Rahmen geltenden Regelungen für Autofahrer als allgemeingültig an, womit die Umweltplakette für ausländische Autos ebenso verbindlich wird. Dem ausländischen Fahrer ist es derweil möglich, die Umweltplakette bei TÜV und anderen Werkstätten zu erhalten. Einziges Manko ist hierbei, dass diese am Wochenende und Feiertagen geschlossen haben und sich Betroffene in solchen Fällen entsprechend im Vorfeld Gedanken machen sollten. Führt der ausländische Fahrer keine Umweltplakette mit sich und ist in einer Umweltzone unterwegs, muss er mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Motor laufen lassen: Tipps und InformationenGerade im Winter ist oftmals zu beobachten, dass Autofahrer den Motor in Leerlaufstellung laufen lassen, während sie sich dem Schneefegen und Freikratzen der Scheiben widmen, um eine klare, freie Sicht zu haben. Wegen der damit verbundenen unnötigen Umwelt- und Lärmbelästigung droht aber laut Bußgeldkatalog nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro, vielmehr kann auch der Motor Schaden nehmen. Da nützt auch die grüne Umweltplakette nichts. Motor laufen lassen beim Eiskratzen: Sinnvoll oder unsinnig?Mit oder ohne Umweltplakette: Das Warmlaufen schadet dem Motor und der Umwelt. Wohl jeder Autofahrer musste im Winter schon einmal seine Fahrzeugscheiben von Eis und Schnee befreien. Oft genug wird dabei der Motor laufen gelassen, damit sich dieser vorwärmen kann und zugleich die Heizung das Freitauen der Scheiben übernimmt. Was auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar erscheint, ist aber laut Aussagen von Experten und KFZ-Herstellern sowohl wirtschaftlich als auch technisch völlig unsinnig.
Somit stellt das unnötige Laufenlassen des Motors im Winter für die Umwelt eine zusätzliche Schadstoffbelastung sowie unnötige Lärmbelästigung für die Nachbarn dar. Hinzu ist es für den Motor alles andere als förderlich. Wer keine Garage bzw. keinen Tiefgaragenstellplatz hat, wird um das winterliche Ritual des Eiskratzens – am besten ohne Motorunterstützung – am Auto nicht vorbeikommen. Abhilfe verspricht jedoch eine schadstoffarme Standheizung. So werden nicht nur die Autoscheiben frei von Schnee und Eis, sondern der Autoinnenraum ist zugleich schön vorgewärmt. Die Standheizung lässt sich auch nachträglich in das Auto einbauen. Es gibt aber nicht wenige Autofahrer, die sich gerade an dem Wörtchen „unnötig“ stören. Schließlich diene das Warmlaufen des Motors dazu, das Eis von den Scheiben zu entfernen. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass es neben der Standheizung auch noch viele weitere, günstigere Methoden für die Eisbefreiung gibt. Angefangen vom Enteisungsspray über den mechanischen Eiskratzer bis hin zur praktischen Abdeck-Isomatte. Nicht gleich Vollgas geben, schon gar nicht in der UmweltzoneUmweltplakette: Ermitteln Sie zuerst die Schadstoffklasse Ihres Kfz. Wurden alle Autoscheiben von Schnee und Eis befreit und kann endlich die Autofahrt beginnen, sollten Sie dem Motor eine gewisse Zeit zum Erwärmen geben. Zwar erklären die Hersteller, dass vor allem moderne Motoren in neueren Autos sofort nach dem Losfahren Vollgas ohne Probleme vertragen, aber dennoch raten Experten zur Vorsicht. Zumal auch die Motor-Temperaturanzeige nur ein Anhaltspunkt ist, da sich das Kühlwasser im Vergleich zum Motoröl wesentlich schneller erwärmt. So kann es schon Mal bis zu 20 Kilometer dauern, bis das Motoröl die richtige Betriebstemperatur erreicht hat. Bei älteren Autos und Dieselfahrzeugen kann es sogar nach länger dauern. Die Empfehlung vieler Experten lautet daher, dass man frühestens nach 10 Kilometern Vollgas geben soll. Ohnehin sollten Sie in Umweltzonen und Wohngebieten nicht Vollgas geben, auch nicht, wenn Ihr KFZ die grüne Umweltplakette besitzt und de facto als „sauber” gilt. Wann wird der Motor zur Lärmbelastung?Fahrzeugführer sollten sich grundsätzlich merken, dass das Laufenlassen des Motors unnötig ist,
Der Gesetzgeber hat beim unnötigen Laufenlassen des Motors eine Einschränkung dem Zweck und nicht der Zeit nach angeordnet. Es spielt also keine Rolle, ob der Motor nur „kurz” lief und das Auto ja eigentlich sowieso durch die Umweltplakette zertifiziert „umweltfreundlich” ist. Solange es keinen Grund dafür gibt, den Motor laufen zu lassen, ist es verboten. Dürfen Taxen Motor laufen lassen?Gerade Anwohner, die unmittelbar an einem Taxistand wohnen, stellen sich die Frage, ob die Taxifahrer den Motor der Taxen laufenlassen dürfen, um bei tiefen Minusgraden nicht frieren zu müssen und um den Fahrzeuginnenraum für Passagiere zugleich vorzuwärmen. Gibt es für Taxis eine Sonderregelung? Nein, die StVO macht für Taxis keine Ausnahmen. Auch nicht, was das Befahren der Umweltzone ohne Umweltplakette angeht. Besondere Regelungen gibt es nur für z. B. Behindertentransporte. Auf der anderen Seite ist es jedoch nachvollziehbar, dass gerade im kalten Winter längere Wartezeiten dazu führen, dass die Temperaturen im Taxi schnell sinken können. Die Folge ist, dass der Fahrer friert und sich Fahrgäste über unterkühlte Sitzplätze ärgern. Entsprechend wird es in der Regel toleriert, wenn Taxifahrer an Taxiständen am Bahnhof oder Flughafen den Motor laufenlassen, während sie auf Kundschaft warten, damit keine kalten Füße oder Erkältungen riskiert werden. Bedingung ist aber immer, dass Anwohner nicht gestört werden. Taxifahrer, die in Wohngebieten oder Umweltzonen an Taxiständen stehen, sollten den Motor deshalb abstellen. Sauberkeit auf Straßen: Worauf Verkehrsteilnehmer achten müssenInnerhalb und außerhalb von Umweltzonen: Die Verschmutzung von Straße und Gehwegen kostet. Jeder Verkehrsteilnehmer ist dazu verpflichtet, seinen Beitrag zur Sauberkeit der Straße zu leisten. Das trifft gleichermaßen auf Fahrzeugführer von Nutzfahrzeugen oder Autos, Besitzern von Hunden oder Pferden oder aber auch auf Passanten zu. Auch wenn die Zigarettenkippe oder der Hundehaufen auf dem Gehweg nicht unbedingt ein große Gefahr darstellt, ist eine Beseitigung verpflichtend. Andernfalls winkt ein Bußgeld. Ein deutlich höheres Risiko geht vor allem von Landwirten aus, die beispielsweise ihre Ernte einbringen und hierfür mit Nutzfahrzeugen die Straßen nutzen. Dabei passiert es nicht selten, dass irgendwelche Gegenstände auf der Fahrbahn landen. Größere Hindernisse können insbesondere in unvorhersehbaren Verkehrssituationen, in denen ausgewichen werden muss, ein großes Risiko darstellen. Doch wie wird das Thema Sauberkeit bzw. Verschmutzung der Straße in der StVO geregelt? Welche Pflichten haben Verkehrsteilnehmer diesbezüglich? Was ist unter Straßenbeschmutzung zu verstehen?Ob Straße, Rad- oder Gehweg: Wir alle benutzen diese, um damit letztendlich unser Leben zu organisieren. Dabei gehen wir stets davon aus, dass die unterschiedlichen Wege jederzeit ungehindert genutzt werden können. Da die Wege öffentliche Einrichtungen im Gemeingebrauch sind, heißt es, dass jeder diese Einrichtung seiner Widmung entsprechend benutzen kann. Eine Beschmutzung jeglicher Art ist dabei zu unterlassen. Doch was heißt überhaupt Beschmutzung? Unter Ver- bzw. Beschmutzen einer Straße, eines Gehwegs oder Radwegs ist das Aufbringen von flüssigen oder festen Gegenständen zu verstehen, die nicht zum bestimmungsgemäßen Aufbringen vorgesehen sind. Es handelt sich um Fremdstoffe oder Fremdkörper, die im Normalfall nicht auf der Straße, dem Radweg oder Gehweg anzutreffen sind. Mit Gegenständen sind dagegen räumliche Objekte gemeint, die ihrem Umfang nach den Verkehr erschweren oder gefährden können. Dazu gehören eben nicht nur große Gegenstände auf der Fahrbahn wie Reifenteile, Baumstämme oder verlorengegangene Erde eines landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuges, sondern selbstverständlich auch Hunde- und Pferdekot. Straßenverschmutzung: Was sagt die StVO?Für die Beschmutzung von Straßen sind Sanktionen vorgesehen In der StVO ist das Thema Straßenverschmutzung/verunreinigte Straße gesondert behandelt, wie folgender Auszug unmissverständlich verdeutlicht:
Im Sächsischen Straßengesetz heißt es zum Thema „Verunreinigung und Beschädigung“ ferner:
Sauberkeit auf Straßen: Pflichten der VerkehrsteilnehmerGrundsätzlich hat jeder Verkehrsteilnehmer die Pflicht, für die Sauberkeit der Verkehrswege zu sorgen. Entsprechend ist auch das Beschmutzen der Fahrbahn zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einer Verschmutzung kommen, muss die Gefahrenstelle immer bis zur Beseitigung kenntlich gemacht werden. Eine allgemeingültige Festlegung, wie diese Kennzeichnung auszusehen hat, gibt es nicht. Die Polizei rät, dass neben Verkehrszeichen auch eine Warnleuchte oder ein Warndreieck in Betracht kommen können. Für die Absicherung ist in der Regel immer derjenige verantwortlich, der die Gefahrenstelle geschaffen hat. Sollte es aufgrund mangelnder Sauberkeit der Straße bzw. verschmutzter Fahrbahn oder nicht abgesicherten Gefahrenstelle zu einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommen, muss der Verursacher der Verunreinigung mit einem Strafverfahren wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ oder „gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr“ rechnen. Wenn es sich dagegen „nur“ um folgenlose Verstöße handelt oder „nur“ Fremdschaden entsteht, kann ein Bußgeld erhoben werden. In vielen Umweltzonen oder Wohngebieten kann es eng werden. Bei einem Umzug dürfen Sie deshalb nicht mit Stühlen oder Kartons den Platz für den Umzugswagen freihalten. Auch hier kann es sich um eine Gefährdung des Straßenverkehrs handeln. Stattdessen können Sie ein vorübergehendes Halteverbot beantragen. Falls der Umzugswagen über keine Umweltplakette verfügt, sollten Sie sich auch nach einer Sondergenehmigung erkundigen. Sauberkeit der Straße: Welche Bußgelder drohen bei Verstoß?Der Bußgeldkatalog Sauberkeit und Umweltschutz reglementiert die verschiedenen Verstöße der Straßenverschmutzung. In der Regel liegt laut Bußgeldtabelle das Bußgeld bei Verstößen bei 10 Euro. Verkehrsteilnehmer, die jedoch Gegenstände auf der Fahrbahn liegen lassen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden, mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Hinzu gibt es noch 1 Punkt in Flensburg.
Besonders alte KFZ ohne Umweltplakette können Ölflecken auf der Straße hinterlassen. Da dies auch schlecht für die Umwelt sind, müssen Sie umgehend beseitigt werden. Bei großen Verunreinigungen kann die Feuerwehr hinzugezogen werden. StraßenverkehrslärmKraftfahrzeuge wie Autos, Busse, Lastwagen oder Motorräder dürfen nicht beliebig laut sein. Doch was ist „laut“ in diesem Zusammenhang überhaupt? Antwort auf diese Frage liefern die EU-einheitlichen Geräuschgrenzwerte für die Typ-Zulassung, die bereits 1970 eingeführt wurde und die bei einer beschleunigten Vorbeifahrt in 7,5 Meter Entfernung gilt. Folgende Übersicht zeigt die geltenden Geräuschgrenzwerte für verschiedene Fahrzeugarten:
Die Geräuschgrenzwerte eines homologierten Kraftfahrzeugs sind im Fahrzeugbrief vermerkt, wobei zwischen dem Standgeräusch und Fahrgeräusch unterschieden wird. Per Gesetz ist jedoch nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben. Für Neufahrzeuge wurde der zulässige Höchstwert im Laufe der Zeit immer wieder abgesenkt. Für ältere Fahrzeuge gilt jedoch der für den Zeitpunkt der Erstzulassung gültige Grenzwert. Die Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr wird vor allem durch die Anzahl der Kraftfahrzeuge sowie durch deren Fahrleistung, Roll- und Antriebsgeräusche aber natürlich auch durch das jeweilige Verhalten des Fahrers bestimmt. Generell ist zu beobachten, dass der Verkehrslärm eine steigende Tendenz hat. Die Geräuschgrenzwerte haben mit der Umweltplakette im Übrigen nur indirekt zu tun. Vor allem ältere Kfz sind tendenziell lauter. Deshalb haben Umweltplakette und Umweltzone auch wenig mit Lärmschutz zu tun. Zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Einrichtung verkehrsberuhigter Bereicher (z. B. 30er Zone) sind effektiver für den Lärmschutz. So können Sie Verkehrslärm reduzierenMit der richtigen Fahrweise können Sie Benzingeld sparen Jeder Verkehrsteilnehmer kann mit seiner Fahrweise bzw. seinem Fahrverhalten die Abgas- und Lärmbelästigung beeinflussen. Hierbei hilft oft schon ein Blick auf den Drehzahlmesser, denn je höher die Drehzahl desto stärker ist der Lärm/die Lärmbelästigung. So verursacht ein PKW mit 4.000 U/min genauso viel Lärm wie 32 PKW mit 2.000 U/min. Zudem sollten Sie zum Wohle einer geringeren Lärmbelästigung auf folgendes verzichten:
Dadurch wird mutwillig mehr Lärm erzeugt, wobei vor allem viele Motorradfahrer unnötig laut fahren. Und immer dran denken: Leise fahren, bedeutet Kraftstoff sparen. Tipps für umweltfreundliches AutofahrenViele Autofahrer sind zwar daran interessiert, beim Fahren eine möglichst geringe Lärmbelästigung und Abgasbelästigung zu verursachen und zudem ökonomischer zu fahren, doch längst nicht alle Autofahrer wissen, wie sie umweltfreundlicher Auto fahren können. Hier einige Tipps: 1. Auto nicht „warm laufen“ lassenWurde der Motor gestartet, sollten die Fahrt umgehend beginnen. Das gilt selbstverständlich auch für den Winter. Erst das Auto von Schnee und Eis befreien, dann Motor starten und losfahren. Das oftmals zu beobachtende Laufenlassen des Motors während des Eiskratzens ist nicht nur unsinnig, sondern zudem sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße vor. Darüber hinaus kann der Motor Schaden nehmen. 2. Mit niedrigen Drehzahlen fahrenUm Sprit zu Sparen und die Lärmbelästigung einzudämmen, sollten Sie früh hochschalten und generell niedertourig, also mit geringen Drehzahlen, fahren. Der Motor nimmt dadurch keinen Schaden und zugleich wird kostbares Benzin gespart. Viele, vor allem moderne Motoren, können schon bei unter 2.000 Umdrehungen hochgeschaltet werden und bei Tempo 30 im 3. oder 4., bei Tempo 50 bis 60 im 4. oder 5. Gang gefahren werden. 3. Auf Reifendruck achtenEin zu geringer Reifendruck lässt den Spritverbrauch unnötig ansteigen. Wird schon mit einem Reifendruck von 0,5 bar unter der vom Hersteller angegebenen Empfehlung gefahren, erhöht sich der Spritverbrauch um bis zu sechs Prozent. Zudem nutzen sich die Reifen durch einen zu niedrigen Reifendruck ab. 4. Vorausschauend fahrenNicht nur aus Gründen einer erhöhten Sicherheit ist es wichtig, den Verkehr vor sich aufmerksam zu beobachten, sondern auch um die Abgas- und Lärmbelästigung zu verringern. Schaltet die Ampel beispielsweise auf Rot, sollten Sie rechtzeitig vom Gaspedal gehen und mit Hilfe der Schubregelung langsam auf die Ampel zu rollen. 5. Im Stau Motor ausGeht es im Straßenverkehr mal wieder nicht vorwärts, Motor aus! Diese Regel gilt nicht nur im Stau, sondern auch an Ampeln während einer Rotphase. 6. Leise und verbrauchsarme Autos kaufenMit verbrauchsarmen Kfz können Sie eine Menge Sprit sparen Schon bei der Anschaffung sollten Sie darauf achten, dass das Auto leise ist. Zudem unbedingt auf den Spritverbrauch achten, wobei hier die Angaben der Hersteller nicht immer ganz korrekt sind. Dabei kann es sich rentieren, beim Kauf etwas mehr Geld in ein sparsames Auto zu investieren. Oftmals rechnet sich der Preisaufschlag schon nach wenigen tausend gefahrenen Kilometern. 7. Leise Reifen kaufenBei der Anschaffung neuer Reifen einen genauen und prüfenden Blick auf das Reifenlabel werfen. Hier werden wichtige Informationen wie Angaben zum Spritverbrauch oder Rollwiderstand dargestellt. Lassen Sie sich beraten und nehmen Sie Testberichte von unabhängigen Institutionen und Fachmagazinen beim Vergleich zur Hilfe. 8. Kurzstrecken vermeidenSchnell ins Auto springen und zum Bäcker an die Ecke fahren – das ist natürlich bequem, doch belastet Umwelt und Auto gleichermaßen. Am besten sollte das Auto so selten wie möglich benutzt werden, gehen doch immerhin 20 Prozent des CO2-Ausstoßes auf das Konto der Autofahrer. Für Kurzstrecken können Sie – wenn möglich – auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Fahrrad umsteigen. Oder ruhig auch mal zum Bäcker an der Ecke laufen. 9. Überflüssiges Gepäck aus Auto nehmenVor allem im Kofferraum wird oftmals überflüssiges Gewicht wie leere Wasser- oder Bierkästen gelagert. Aber auch nicht benötigte Gepäckträger jeglicher Art (Ski-, Fahrrad-, Dachgepäckträger) stellen einen unnötigen Ballast dar und lassen den Spritverbrauch aufgrund des erhöhten Gewichts ansteigen. 10. Rußpartikelfilter nachrüsten und auf Auspuff achtenIn vielen älteren Fahrzeuge, die mit Diesel betrieben werden, lassen sich Rußpartikelfilter nachrüsten. So werden die Emissionen von ungesundem Feinstaub vermindert. Zudem sollten Sie auch immer auf einen einwandfreien Auspuff achten. Ein defekter Auspuff kann schnell zur unnötigen Lärmbelästigung werden. Mit einer Nachrüstungen können Sie oft die bislang verwehrte Umweltplakette erhalten. 11. Klimaanlage ausschaltenEine aktivierte Klimaanlage ist ein absoluter Spritfresser und verursacht auf 100 Kilometer einen zusätzlichen Benzinverbrauch von bis zu 0,6 Liter. 12. Sprit-Spar-Kurse besuchenEine Fahrgemeinschaft reduziert die Umweltbelastung Um zu lernen, wie man ökonomisch und ökologisch am besten Auto fahren kann, gibt es viele Anbieter so genannter Sprit-Spar-Kurse, die oftmals von Umweltorganisationen unterstützt oder initiiert sind. Diese Kurse werden häufig sogar kostenlos angeboten. Im Internet werden Sie unter dem Schlagwort „Spritsparkurs“ schnell fündig werden. 13. Fahrgemeinschaften bildenSie sollten so oft wie es geht, Fahrgemeinschaften bilden. Ob nun zur Arbeit, zum Sport oder um die Kinder von der Schule abzuholen. Unnötiges Hupen als LärmbelästigungDie Hupe, die in der StVO offiziell als Schallzeichen bezeichnet wird, wird von vielen Autofahrern zweckentfremdet. Doch dabei hat der Gesetzgeber die Nutzung der Hupe eindeutig geregelt, zumal unnötiges Hupen auch eine Lärmbelästigung darstellt. Die Hupe fungiert als akustisches Warnsignal und darf innerorts und außerorts nur bei Gefährdungssituationen benutzt werden. Für die Lichthupe gelten laut Bußgeldkatalog und StVO übrigens die identischen Vorschriften. Bußgeld für unnötiges HupenUnnötiges Hupen stellt im Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit dar, für die laut Bußgeldtabelle ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro ausgesprochen werden kann. Das Bußgeld kann im Einzelfall aber deutlich höher ausfallen, wenn durch unnötiges Hupen für den Verkehr eine Gefahrensituation entsteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Passanten oder Radfahrer durch das Hupen aufgrund ihrer Schreckhaftigkeit stürzen oder sich anderweitig verletzen. Natürlich gibt es immer wieder Ausnahmesituationen, in denen das Hupen toleriert wird. Beispiele hierfür sind u.a. das traditionelle Hupkonzert nach einer Hochzeit oder im Rahmen eines Autokorsos nach einem sportlichen Erfolg. Aber grundsätzlich gilt, dass die Hupe nur in Gefahrensituationen betätigt werden sollte. Wer darf in eine Umweltzone einfahren ohne Plakette?Alle zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge dürfen auch ohne Feinstaub-Plakette in eine Umweltzone einfahren. Kraftfahrzeuge mit Katalysator dürfen nur in eine Umweltzone einfahren, wenn eine entsprechende Feinstaub-Plakette am Auto angebracht ist.
Wer darf alles in eine Umweltzone fahren?In die Umweltzone dürfen alle Fahrzeuge, in deren Frontscheibe eine Plakette klebt. Die entspricht dem Abgasstandard des jeweiligen Autos. Es gibt einige Faustregeln: Autos mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator bekommen zumeist grüne Plaketten.
Wann brauche ich keine Umweltplakette?Folgende Fahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen und brauchen deshalb keine Plakette: Motorräder (auch dreirädrig), mobile Maschinen und Geräte, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen.
Welches Auto braucht eine Umweltplakette?Welche Fahrzeuge brauchen die Umweltplakette? Die deutschen Umweltzonen gelten für jedes Fahrzeug, mit dem sie befahren werden sollen – und somit auch für Pkw, die im Ausland zugelassen sind. Ausgenommen sind hiervon Motorräder und andere Kfz mit zwei oder drei Rädern sowie Oldtimer und Behindertenfahrzeuge.
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