WBO wie oft darf ein Pferd starten

Einstieg in den Turniersport – LPO kurz erklärt

FN-Regelwerke sorgen für Orientierung und Chancengleichheit auf dem Turnier

WBO wie oft darf ein Pferd starten
Die FN ist zuständig für alle Fragen rund um den Turniersport. Foto (c): Rene Penno

Warendorf (fn-press). Was ist eigentlich die LPO? Für alle, die zum ersten Mal bei einem Turnier starten möchten, ist auch die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) wichtig. Denn kein Sport funktioniert ohne Regeln und die Regeln für den nationalen Turniersport sind in der LPO zu finden. Im Pferdesport ist die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) zuständig für alle Fragen rund um den Turniersport und das Ausbildungssystem, das auf der klassischen Reitlehre beruht. Leistungen lassen sich nur vergleichen, wenn es einheitliche Richtlinien gibt, an die sich alle halten.

Welche Regelwerke gibt es?
Die FN unterscheidet zwischen Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) und der Wettbewerbs-Ordnung (WBO), die sich an Einsteiger und Breitensportler wendet. Beide sind das Werkzeug für alle handelnden Personen auf dem Turnier. Sie sollen sicherstellen, dass weder Mensch noch Pferd auf einem Turnier überfordert oder ungerecht behandelt werden. Das ist essentiell für einen tierschutzgerechten und fairen Pferdesport.

Was ist die LPO?
Die LPO ist das Regelwerk für den leistungssportlichen Turniersport in Deutschland. Sie gibt zum Beispiel vor, welche Kriterien Reiter, Fahrer, Voltigierer und Pferde erfüllen müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können. Sie sorgt aber auch für einen geregelten Ablauf auf dem Turnier, gibt die Anforderungen in den einzelnen Disziplinen vor, wie gerichtet wird und wie oft ein Pferd am Tag starten darf. Damit sorgt sie für Chancengleichheit und beugt einer Überforderung von Mensch und Pferd vor. Nicht zuletzt regelt die LPO, welche Ausrüstung zulässig ist, zum Beispiel in welchen Prüfungen welche Gebisse und Gamaschen verwendet werden dürfen. Eine genaue Übersicht darüber, bietet auch der LPO-Ausrüstungskatalog.

Wer erarbeitet die LPO?
Die LPO wird in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf an die gesellschaftlichen und sportlichen Veränderungen angepasst. Über die Änderungen wird in vielen Arbeitsgruppen diskutiert, an denen sich zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Experten aus den Landesverbänden und Landeskommissionen, aus der Deutschen Richtervereinigung, aus den Disziplinausschüssen des Deutschen Olympiade Komitees für Reiterei (DOKR) unter Federführung der Abteilung Turniersport in Warendorf beteiligen. Es werden aber auch die Vorschläge, die aus Reiter- und Veranstalterkreisen gemacht werden, aufgenommen. Die erarbeitete LPO-Vorlage wird dann im Kreis der LV-Geschäftsführer besprochen, bevor sie im Beirat Sport der FN endgültig beschlossen wird.

Gilt die LPO deutschlandweit?
Im Prinzip ja. Aber es gibt natürlich Unterschiede in den einzelnen Verbandsbereichen. So können die einzelnen Landeskommissionen (LK) – diese sind zuständig für die Betreuung des Leistungssports – Besondere Bestimmungen für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen. Diese müssen jedoch dem Sinn und Zweck der LPO entsprechen und sind der FN mitzuteilen. So gibt es beispielsweise in den verschiedenen LK unterschiedliche Regelungen zum Ponyausgleich bei Springprüfungen.

Wie sorgt die LPO für Chancengleichheit?
Wer am Turniersport gemäß LPO teilnehmen möchte, muss bestimmte Qualifikationen mitbringen. Die Turnierteilnehmer werden anhand ihrer Reitabzeichen und Erfolge in verschiedene Gruppen, die sogenannten Leistungsklassen eingeteilt. Nur wer eine Reitabzeichen-Prüfung bestanden hat oder Turniererfolge vorweist, kann in eine Leistungsklasse eingestuft werden. So wird verhindert, dass sich ein Turnierneuling mit einem besonders erfahrenen und erfolgreichen Reiter messen muss und somit keine Chance auf eine Platzierung hätte. Damit wird die Chancengleichheit gewahrt und ein fairer Pferdesport gewährleistet. Die Leistungsklasseneinteilung gibt es hier zum Download.

Wie erfolgt die Einstufung in eine höhere Leistungsklasse?
Das Reitabzeichen 5 berechtigt zum Beispiel zum Start in der Klasse A. Aber auch Turnierneulinge, die kein Reitabzeichen besitzen, haben die Chance an LPO-Prüfungen teilzunehmen. Eine kostenlose Schnupperlizenz ermöglicht Starts in der Klasse E. Ranglistenpunkte werden für Reiter und Pferde errechnet und spiegeln die jeweiligen Erfolge wider. Ab Leistungsklasse LK 5 erfolgt eine Höherstufung generell über Turniererfolge. Alternativ kann man sich über die Reitabzeichen RA 3 und 2 in LK 4 hochstufen lassen bzw. über das RA 1 in die LK 3. lau/Hb

Das könnte Sie auch interessieren:

Fragen und Antworten

Hier erhältst Du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Einstieg in den Turniersport. Was heißt eigentlich Wettbewerb und Leistungsprüfung oder LPO und WBO? Hat das was mit der Klasse E oder A zu tun? Und was sind überhaupt Leistungsklassen im Reitausweis? Ganz schön schwierig, das “Turnierlatein” zu verstehen. Wir erklären Euch hier ausführlich, was die verschiedenen Prüfungsarten, Klassen und Leistungsstufen bedeuten und welche Abzeichen (z.B. Bronzenes Reitabzeichen) Ihr haben müsst, um in bestimmten Prüfungen zu starten.

Es gibt zwei verschieden Prüfungs- bzw. Wettbewerbsformen auf Turnieren: Wettbewerbe gem. Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO) und Leistungsprüfungen gem. Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO). Wer mit dem Turnierreiten anfängt startet zuerst auf Turnieren, bei denen Wettbewerbe ausgeschrieben ist.
Wettbewerbe sind in der WBO niedergelegt. Hier gibt es zahlreiche Wettberwerbsformen, z.B. alle spielerischen Wettbewerbe (Reiterspiele) und klassische Einsteiger-Wettbewerbe (zum Beispiel Führzügelklasse, Reiterwettbewerb).
Wichtig: Auch Wettbewerbe der Klasse E (abgekürzt Kl. E für Eingangsstufe aus der LPO), egal ob Springen, Dressur oder Vielseitigkeit sind in der WBO zu finden.

Im Turniersport gibt es vier Altersklassen, für die Prüfungen ausgeschrieben werden:

  • Junioren: Sie werden im laufenden Kalenderjahr höchstens 18 Jahre alt.
  • Junge Reiter/Fahrer: Sie werden im laufenden Kalenderjahr mindestens 19, aber höchstens 21 Jahre alt.
  • Reiter/Fahrer: Sie werden im laufenden Kalenderjahr mindestens 22

Für die Teilnahme an den Wettbewerben gem. WBO braucht man noch keinen Reit- oder Fahrausweis. Und auch das Pferd muss nicht speziell als Turnierpferd bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) eingetragen sein. Allerdings gibt es in den einzelnen Landesverbänden (LV) und Landeskommissionen (LK) verschiedene Vorschriften, die neben der LPO beachtet werden müssen.

Am besten macht Ihr Euch eine Checkliste, die Punkt für Punkt abgehakt wird:

  • Für das Pferd/ Pony:
    Sattel, Trense, eventuell Gamaschen und Hilfszügel, weiße Satteldecke, Sattelgurt, Kopfnummern, Ersatzgummis für die eingeflochtene Mähne, Abschwitzdecke, Putzkasten, Heunetz, Wassereimer, Futter, Pferdepass. Dein Pferd sollte haftpflichtversichert sein, sich problemlos verladen lassen und natürlich einen Pferdepass haben.
  • Für den Reiter:
    Reitkappe, Gerte, eventuell Sporen, Handschuhe, ordentliche Turnierkleidung (weiße Reithose, dunkles Jacket, Turnierbluse), für die ersten Einsteigerturniere reicht auch eine helle Reithose und ein dunkler Pullover, dazu Gummireitstiefel oder Jodphurstiefeletten, Verpflegung und natürlich einen Helfer, auch liebevoll TT (Turniertrottel) genannt (Mama, Papa, Freunde etc.).

Jede Dressuraufgabe beginnt und endet mit der Grußaufstellung mit Front zu den Richtern. In den Reiterwettbewerben bewerten die Richter ausschließlich Sitz und Einwirkung des Reiters. Beim einfachen Reiterwettbewerb wird nach Kommando der Richter geritten. In allen anderen Dressurprüfungen bzw. Wettbewerben kommt es auch darauf an, wie genau und korrekt das Pferd die Lektionen zeigt. In Aufgaben der Klasse E fließen Sitz und Einwirkung des Reiters zur Hälfte mit in die Note ein. Auf dem Turnier oder bei Abzeichenprüfungen vergeben die Richter Wertnoten zwischen 0 und 10. Und das bedeuten die Noten: 0 (nicht ausgeführt), 1 (sehr schlecht), 2 (schlecht), 3 (ziemlich schlecht), 4 (mangelhaft), 5 (genügend), 6 (befriedigend), 7 (ziemlich gut), 8 (gut), 9 (sehr gut), 10 (ausgezeichnet).

Zum Einstieg für eine Turnierteilnahme im Springen eignet sich der Springreiter-Wettbewerb am besten. Nach Anweisungen der Richter wird im leichten Sitz über einzelne Sprünge und Sprungfolgen geritten (kein kompletter Parcours). Die Hindernisse sind nicht höher als 90 Zentimeter. Hier kommt es vor allem auf Sitz und Einwirkung des Reiters an. Man sollte den leichten Sitz können und Hindernisse korrekt anreiten und überwinden können. Auch hier gibt es die gleichen Wertnoten wie in der Dressur. Als Turniereinsteiger solltest Du zuerst in Stil-Springprüfungen (z.B. Kl. E) starten, in denen Dein Springstil bewertet wird (Gleichgewicht, Grundtempo, Rhythmus).

Nach der Aufforderung zum Einreiten stellen sich die Teilnehmer nebeneinander und mit Blick zu den Richtern oder Zuschauern auf und werden einzeln aufgerufen. Der Sieger steht, von den Reitern aus gesehen ganz rechts, der Zweite reitet links daneben, usw. Dann nehmen die Reiter ihre Schleifen entgegen: 1. Platz (gold/gelb), 2. Platz (silber/ grau), 3. Platz (weiß), 4. Platz (blau), 5. Platz (rot), alle weiteren Platzierungen (grün). Anschließend erfolgt eine Ehrenrunde im Trab oder Galopp.

Darüber kannst Du Dich am besten in Deinem Reitverein informieren. Ausbilder und Jugendwarte wissen meistens gut Bescheid über passende Turniere. Vielleicht findet ja auch ein Turnier direkt auf der Anlage Deines Reitvereins statt? Ausschreibungen finden sich aber auch auf den speziellen Seiten der Landesverbandszeitschriften Deines Reiterverbandes. Lass Dir von einem erfahrenen Turnierreiter bei der Auswahl helfen!

Um an Leistungsprüfungen gem. LPO (LP der Klasse E-S) teilnehmen zu können, muss Dein Pferd als Turnierpferd eingetragen sein. Hierfür sende uns bitte den Pferdepass Deines Pferdes mit einer Kopie der Eigentumsurkunde zu. Fülle zusätzlich den entsprechenden Antrag aus (siehe Interne Links).
Für einen Start in Wettbewerben gem. WBO benötigt das Pferd noch keine Eintragung als Turnierpferd.
Nennungen sind nur noch über Nennung Online möglich.

Wenn ein Pferd den Besitzer wechselt, muss der Pferdepass und eine Kopie der Eigentumsurkunde ebenfalls zur FN geschickt werden. Füllen Sie diesbezüglich bitte ebenfalls unseren Antrag aus (siehe Interne Links).

Das gesamte Prozedere der Eintragung und Besitzwechsel ist für Ponys und Pferde gleich. Bei den Turnierponys benötigen wir eine von der zuständigen Landeskommission vorgenommene Messung. Bei G-Ponys, die ein Stockmaß von 142 cm und größer haben, benötigen wir die Messung jählich bis zum 7ten Lebensjahr des Ponys. Die Ponys müssen bis zum Alter von 7 Jahren jährlich gemessen werden um als Turnierponys registriert zu werden!

Zur Teilnahme an internationalen Turnieren benötigt Dein Pferd einen internationalen Pferdepass des Weltverbandes FEI. Dieser gilt auch für internationale Turniere in Deutschland. Der Pferdepass kann leicht in den internationalen FEI-Pass umgewandelt werden. Den Antrag kannst Du mit Angabe Deiner Postadresse kostenlos bestellen. Sende den ausggefüllten Antrag gemeinsam mit dem nationalen Pferdepass mit dem Vermerk der Umwandlung zum FEI-Pass zur FN. Wichtig ist allerdings, dass die Zeichnung des Pferdes im Pass korrekt vorgenommen worden ist!

Ausländische Pferde mit einem Pferdepass der die EU-Normen erfüllt, können genauso eingetragen wie die deutschen Pferde. Wenn das Pferd im ausländischen Pass gezeichnet ist, die Abzeichen und der Nummernbrand/Mikrochip korrekt vermerkt sind und die Möglichkeit für Eintragung von Impfungen gegeben ist, dann erfüllt der Pass die EU-Normen. Tut er dies nicht oder besitzt das Pferd noch gar keinen Pass, dann fordern Sie den Antrag bei der FN an.

Gemäß LPO §68 darf die Gerte in Dressurprüfungen benutzt werden und eine maximale Länge von 1,20 Meter (inklusive Schlag) haben.

Die Zeit beginnt mit dem Gruß und endet mit dem Gruß.

Ganz wichtig: Bevor Ihr eine FN-Jahresturnierlizenz (Reitausweis) beantragt, müsst Ihr Mitglied in einem Reit- oder Fahrverein sein. Wer in mehr als einem Verein Mitglied ist, muss sich für einen Stammverein entscheiden, für den er dann auch an den Start geht. Ihr füllt einen Antrag auf Erstausstellung eines Reitausweises (gibt es als download auf dieser homepage) aus, fügt eine Kopie der Abzeichen-Urkunde (wichtig!) bei und gebt ihn beim Reitverein ab, damit er mit dem Vereinsstempel versehen wird. Dann schickt Ihr das Ganze an die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN). Wundert Euch nicht: Der Reitausweis ist kein Ausweis wie zum Beispiel ein Pass, vielmehr erhaltet Ihr von der FN Nennungsschecks, die Ihr für die Anmeldung (= Nennung) zum Turnier braucht. Zusammen mit den Nennungsschecks gibt es auch ein Exemplar der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), das ist das Regelwerk für den deutschen Turniersport. Beides wird per Nachnahme (inklusive der Gebühren) verschickt.

Wenn Ihr Euch ausschließlich für WB gem. WBO anmelden wollt, müsst Ihr das Online oder mit einem gültigen “Nennungsformular WBO” tun. Dieses Formular bekommt Ihr bei Eurem Reitverein, dem Veranstalter des Turniers oder Eurer Landeskommission. Ihr könnte es Euch auch auf dieser Seite downloaden. Wer schon weiter fortgeschritten ist, vielleicht sogar den ein oder anderen Wettbewerb der Kl. E erfolgreich gemeistert hat, möchte sich natürlich bald in Leistungsprüfungen der Kl.E gem. LPO oder der nächsthöheren Klasse mit anderen Reitern messen. Nach der Klasse E kommt die Klasse A (A für Anfangsstufe). Die Teilnamevoraussetzungen für Leistungsprüfungen werden im nächsten Punkt erläutert.

Wer in Leistungsprüfungen z.B. der Klasse E oder A an den Start gehen möchte, braucht dafür einen Reitausweis (siehe Frage zum Reitausweis). Voraussetzung dafür ist, dass Ihr mindestens das Kleine Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV) habt. Mit diesem Ausweis werdet Ihr in den jeweiligen Reit-Disziplinen in die Leistungsklasse 6 eingestuft: Dressur (D6), Springen (S6), Vielseitigkeit (V6) bzw. Fahren (F6). Mit diesem Ausweis dürft Ihr in allen Leistungsprüfungen (LP) der Klasse A und weiterhin in allen Klasse E-Prüfungen bzw. Wettbewerben starten, wenn die Ausschreibung die zulässt.

Wer an Prüfungen der Klasse A bis S teilnehmen möchte , braucht dafür einen Reit-/Fahrausweis mit der Einstufung in die Leistungsklassen 5 bis 1 der verschiedenen Disziplinen (Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Fahren). In Leistungsklasse 5 kommt, wer mindestens das Bronzene Reit-/Fahrabzeichen, also dasDRA/DFA Klasse III, besitzt. Das gilt auch für die neuen disziplinenspezifischen Reitabzeichen DRA III (Dressur) für D5 oder DRA III (Springen) für S5.
Wenn Ihr die Prüfung zum DRA III bzw. DFA III nach dem 1. Januar 2000 abgelegt habt, müsst Ihr zusätzlich zur Abzeichenprüfung noch eine sogenannte “Lizenzprüfung” auf einem “normalen” Turnier mit Eurer (noch) Leistungsklasse 6 ablegen. Das Ergebnis (das besser als 6,0 sein muss) lasst Ihr Euch dann auf einem Lizenzprüfungsformular (gibt es als download auf dieser homepage) eintragen. Die Lizenzprüfung besteht für die Leistungsklasse D5 im Reiten einer A-Dressur oder einer Dressurreiterprüfung Kl. A, für Leistungsklasse S5 im Reiten eines A-Stilspringens.
Aber Achtung: Mit Leistungsklasse 5 dürft Ihr nicht mehr in der jeweiligen Disziplin in Leistungsprüfungen/Wettbewerben der Kl. E starten.
Je nach Erfolgen in der laufenden und der vorangegangenen Saison werdet Ihr im darauffolgenden Jahr in eine Leistungsklasse eingestuft. In den Ausschreibungen für die einzelnen Turniere ist die verlangte Leistungsklasse jeweils angegeben. Man kann sich auch aufgrund anderer Kriterien wie zum Beispiel Silbernes Reitabzeichen, Ausbildung zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten, Abschluss als Amateurreitlehrer, alte Erfolge und so weiter in die verschiedenen Leistungsklassen einstufen lassen.
Wie das genau geht, steht übrigens im FN-Merkblatt “Leistungsklasseneinteilung im Turniersport”, das Ihr auf unseren Internetseiten downloaden könnt.

Was regelt die WBO?

Die Wettbewerbsordnung (WBO) regelt die Durchführung von breitensportlichen Veranstaltungen mit Wettbewerben in Deutschland. Sie enthält Grundregeln, Ideen für Wettbewerbe, wichtige Tipps für Veranstalter und Arbeitshilfen in Form von Checklisten, Mustervordrucken und Formblättern.

Wie oft ausreiten?

Immerhin über 70 Prozent der Teilnehmer halten das Ausreiten für unverzichtbar. Doch wenn es dann darum geht, wie oft tatsächlich der Ritt ins Gelände auf dem Plan steht, werden die Zahlen schon etwas kleiner. 68 Prozent der Teilnehmer geben an, ein- bis zweimal die Woche oder gar täglich auszureiten.

Was bedeutet Reiter WB?

Dressur Reiter WB (E) Die 3 ist die Nummer des Wettbewerbs. Hier handelt es sich um einen Dressurreiter- Wettbewerb (WB). Die genauen Anforderungen stehen in der WBO.

Wie lange kann man ein Pferd springen?

Den höchsten Sprung absolvierte die Vollblut-Stute „Heatherbloom“ 1902. Sie überwand 2 Meter 50. Im Durchschnitt schaffen Springpferde (ohne Reiter) 1,20 bis 1,60 Meter. Am weitesten sprang mit 8 Meter 40 der Südafrikaner Ferreira 1975 mit seinem Pferd „Something“.