Du suchst einen Schülerjob in der Nähe, bei dem du dir zuverlässig Extrageld verdienen kannst? Wir haben da genau das Richtige! Show Dieser ziemlich coole Job passt zu dir und deinem Leben. Sichere dir neben dem Taschengeld dein geregeltes Zusatzeinkommen und werde Wochenblattbote (m/w/d). Unser Schülerjob Zeitungen austragen ist DER Schülerjob in der Nähe, bei dem du die Nase vorn hast: Geld für den nächsten Urlaub, ein neues Fahrrad, coole Klamotten, ein tolles Handy oder auch der nützliche Nebenverdienst zum Studium – du bist einmal in der Woche unterwegs und hast ausreichend Zeit für deine Freunde, Sport oder andere Hobbys. Sina, 17Freizeitspaß dank Extra-Geld Ab wie viel Jahren darf man Zeitungen austragen?Bei uns kannst du ab 14 Jahren mit einem Zustellerjob durchstarten und Zeitungen austragen. Du verteilst mittwochs oder samstags, je nach Verteilgebiet, Wochenblätter und Anzeigenblätter, Flyer und Prospekte. Ob als Ferienjob oder Nebenjob für Jugendliche – du arbeitest als Teammitglied bei den Lokalboten und kannst ohne viel Aufwand mal eben dein Taschengeld aufbessern. Bei diesen Schülerjobs ab 14 Jahren teilst du dir deine Zeit am Zustelltag selbst ein. Es bleibt also genug Zeit für Freizeit und Freunde. Das Verteilgebiet ist garantiert in deiner Nähe. Das heißt: Du kannst schnell und unkompliziert deine Arbeit erledigen – ohne große Umwege. Unser Schülerjob Zeitungen austragen beinhaltet die folgenden Wochen- und Anzeigenblätter, die du in den jeweiligen Städten oder Regionen verteilst:
Wie viel verdient man beim Zeitungen-austragen?Mit dem Schülerjob Zeitungen austragen kannst du dir locker und schnell dein Taschengeld aufbessern. Mit diesem sogenannten Minijob verdienst du zuverlässig bis zu 450 Euro im Monat. Da du dir deine Zeit am Zustelltag selbst einteilen kannst, ist dieser Zusteller Job ideal, um nach der Schule und den Hausaufgaben auf Tour zu gehen.
Mindestalter 14 Jahre (mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten)
Mindestalter 14 Jahre (mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten)
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