Was tun wenn gehalt nicht kommt

Arbeitnehmer sind auf die pünktliche Zahlung ihres Gehalts angewiesen – schließlich müssen auch sie Rechnungen, Miete und andere Kosten pünktlich begleichen. Um so ärgerlicher ist es, wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät oder gar nicht zahlt. Was Arbeitnehmer in solchen Fällen tun können und wann der Arbeitgeber den Lohn möglicherweise zu Recht verweigert, erläutern wir in diesem Beitrag.

Was tun wenn gehalt nicht kommt
Was tun wenn gehalt nicht kommt
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Inhalt

  • Wann muss der Arbeitgeber den Lohn zahlen?
  • Wann verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Lohnzahlung?
  • Wann ist der Arbeitgeber berechtigt, den Lohn nicht zu zahlen?
  • Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer?
  • Fazit

Wann muss der Arbeitgeber den Lohn zahlen?

Ob der Arbeitgeber pünktlich zahlt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Denn erst ab diesem Datum ist er verpflichtet, den Lohn zu entrichten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Zeitpunkt der Fälligkeit entweder vertraglich festlegen oder sich an den gesetzlichen Vorschriften orientieren. 

In der Praxis hat es sich – angelehnt an die gesetzlichen Vorschriften – etabliert, den Lohn nach Ablauf eines Monats zu zahlen. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Arbeitnehmer mit seiner Arbeit in Vorleistung gehen muss. Erst wenn er seine Arbeitsleistung erbracht hat, kann er am Ende des Monats seinen Lohn dafür verlangen. 

Merke also: Meist ist der Lohn nach Ablauf eines Monats fällig. Das Gehalt muss dann am ersten Tag des neuen Monats auf dem Konto des Arbeitnehmers eingehen. Insbesondere Tarifverträge können von diesem Datum abweichen

Wann verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Lohnzahlung?

Logisch ist, dass der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht verletzt, wenn er gar kein Gehalt überweist. Aber auch in vielen anderen Fällen verhält der Arbeitgeber sich rechtswidrig:

Arbeitgeber zahlt Lohn zu spät
Zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät zahlt. Sowohl vertragliche als auch gesetzliche Bestimmungen verpflichten ihn, das Gehalt pünktlich auszuzahlen. Kann der Arbeitnehmer am Tag der Fälligkeit seinen Lohn nicht auf seinem Konto verbuchen, ist sein Anspruch auf Lohnzahlung nicht erfüllt.

Die Verspätung hat für den Arbeitnehmer allerdings auch Vorteile: ab dem Tag der Fälligkeit können Sie Verzugszinsen in Höhe von ca. 4% verlangen.

Arbeitgeber zahlt Lohn nur teilweise
Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nur teilweise aus, kann er damit seine Pflicht auf Lohnzahlung ebenfalls verletzen. Aus welchen Gründen auch immer er das volle Gehalt nicht zahlt – solange dies nicht abgesprochen oder aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist, verletzt er damit seine vertragliche Pflicht. Schließlich darf er nicht eigenmächtig über die Höhe des Lohns entscheiden und ihn nach Belieben verändern.

In diesem Zusammenhang wichtig: Auch Überstunden sind zum o.g. Fälligkeitsdatum zu bezahlen, sofern Arbeits- und Tarifvertrag die Entlohnung vorsehen.

Arbeitgeber zahlt Lohn nach Kündigung nicht
Auch nach einer Kündigung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung seines noch offenen Lohns. Meint der Arbeitgeber, das Gehalt für schon erbrachte Arbeit wegen der Kündigung nicht zahlen zu müssen, verletzt er seine vertraglichen Pflichten. Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis nämlich erst für die Zukunft.

Vorsicht: Behalten Sie sog. Ausschlussfristen in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag im Auge! Danach verfallen Ansprüche automatisch, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. drei Monate) geltend gemacht werden. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber nicht zur Zahlung auf, verlieren Sie Ihr Recht auf den noch offenen Lohn. Eine Ausnahme gilt nur für den Lohnanteil, der dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.

Bleibt Ihre Lohnzahlung aus, setzen wir uns für die zügige Überweisung der ausstehenden Beträge ein. Vereinbaren Sie gerne einen kurzfristigen Termin in unserer Kanzlei. Sie erreichen uns unter [email protected] oder 089 21 55 2286

Wann ist der Arbeitgeber berechtigt, den Lohn nicht zu zahlen?

Es gibt allerdings Situationen, in denen der Arbeitgeber die Lohnzahlung zu Recht verweigert. In solchen darf er die Zahlung ganz oder teilweise aussetzen:

Ohne Arbeit kein Lohn

Eine klassische Situation: Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung nicht. Da das Arbeitsverhältnis ein gegenseitiges Austauschverhältnis ist, kann der Mitarbeiter dann auch keinen Lohn verlangen. Hier kommt der arbeitsrechtliche Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ zum Tragen. 

Aber Achtung: es gibt viele Ausnahmen, in denen der Arbeitgeber trotzdem zahlen muss. 

Beispielsweise kann der Anspruch auf Lohnzahlung fortbestehen, wenn der Arbeitnehmer 

  • aufgrund privater Gründe wie einer Beerdigung oder der Geburt des eigenen Kindes von der Arbeit befreit war (sog. Sonderurlaub),
  • die Arbeit z.B. wegen unzumutbarer Lücken im Arbeitsschutz oder zuvor schon mehrfach ausgebliebener Lohnzahlungen verweigern durfte (sog. Zurückbehaltungsrecht) oder
  • seine Mitarbeit angeboten hat, der Arbeitgeber ihn aber nicht mit Arbeit versorgt (sog. Betriebsrisiko). 

Lange oder häufige Krankheit

Der Arbeitnehmer ist länger als sechs Wochen krank. Vor Ablauf der sechs Wochen ist der Arbeitgeber zunächst einmal verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen. So sieht es das Entgeltfortzahlungsgesetz vor. Nach Ablauf dieser sechs Wochen darf der Arbeitgeber die Zahlung dann aber aussetzen. Anschließend steht den meisten Arbeitnehmern das sog. Krankengeld der Krankenversicherung zu. 

Die Berechnung der Fortzahlungsdauer kann kompliziert sein. Insbesondere bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung darf der Arbeitgeber ggf. schon vor Ablauf von sechs Wochen die Zahlungen einstellen. Wir beraten Sie gerne zu den Details. 

Wichtig: Die Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes finden erst Anwendung, wenn der Arbeitnehmer mindestens vier Wochen ununterbrochen beim Arbeitgeber tätig war.

Änderungskündigung, Kurzarbeit & Insolvenz 

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen: Bei wirtschaftlichen Schieflagen oder anderen Ausnahmesituationen kann Ihr Lohn de facto geringer ausfallen. Das gilt allerdings nur in engen Ausnahmen. 

Der wichtigste Anwendungsfall erfordert ohnehin Ihre Zustimmung: Die Änderungskündigung. Der Arbeitgeber bietet hier eine geringere Bezahlung an und droht mit einer Kündigung, sollten Sie diesen neuen Konditionen nicht zustimmen. Solche Änderungskündigungen zur Lohnkürzung sind allerdings nur in engen Grenzen zulässig und können daher oft angegriffen werden. 

Gerade in jüngerer Zeit wechselten einige Arbeitgeber in Kurzarbeit und verringern damit den Lohn. In den wenigsten Fällen gestatten bereits Tarif- oder Arbeitsverträge diese Maßnahme. Der Arbeitgeber ist daher auch hier auf Ihre Zustimmung angewiesen.

Auch eine Insolvenz kann de facto ein Grund zur Aussetzung des Lohns sein. Der Arbeitgeber schuldet Ihnen zwar unverändert Ihr Gehalt – allerdings scheitert dies schnell an der Tatsache, dass ihm schlicht das Geld fehlt. Ein gewisser Trost kann das Insolvenzgeld der Arbeitsagentur darstellen, das bis zu drei Monate Ihr Gehalt ersetzt.  

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer?

Ein Arbeitnehmer, der grundlos kein oder zu wenig Gehalt überwiesen erhält, steht zum Glück nicht machtlos da. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Arbeitgeber zur Zahlung zu bewegen:

  • Zunächst sollten Sie Ihren Arbeitgeber auf die ausgebliebene Zahlung hinweisen und ihn gleichzeitig auffordern, das Gehalt innerhalb einer bestimmten Frist zu überweisen. Das können Sie mündlich oder schriftlich tun. Wir empfehlen eine Form der Übermittlung, die sich später beweisen lässt. Außerdem sollten Sie die Form und Frist einhalten, die durch die Ausschlussfrist im Arbeits- oder Tarifvertrag bestimmt wird. 
  • Zahlt der Arbeitgeber trotzdem nicht, können Sie ihn in einem zweiten Schritt ggf. abmahnen. In einer Abmahnung verlangt der Arbeitnehmer noch einmal die Zahlung seines Lohns und droht gleichzeitig an, bei Nichtzahlung fristlos zu kündigen. Natürlich ist diese Option nur sinnvoll, wenn Sie tatsächlich erwägen, den Arbeitgeber kurzfristig zu wechseln. 
  • Wenn auch die Abmahnung keine Wirkung zeigt, sollten Sie eine Klage auf Zahlung in Betracht ziehen. Wurden Sie ohnehin gekündigt, können Sie dies mit Ihrer Kündigungsschutzklage verbinden. Das Gericht wird den Arbeitgeber – sofern dieser die Zahlung zu Unrecht verweigert – zur Zahlung verurteilen. Nötigenfalls können Sie Ihren Lohnanspruch anschließend im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen.
  • Unter Umständen können Sie auch Ihre Arbeitsleistung verweigern, sollte der Lohn ausbleiben. Solange der Arbeitgeber nicht zahlt, steht Ihnen nämlich ggf. ein sog. Zurückbehaltungsrecht zu. Zunächst einmal sollten Sie damit nur drohen. Besprechen Sie die genauen Voraussetzungen unbedingt vorher mit unserer Kanzlei. Verweigern Sie die Arbeit nämlich zu Unrecht, droht Ihnen eine Kündigung.
  • Zuletzt haben Sie die Möglichkeit, Verzugszinsen und Schadensersatz wegen des ausbleibenden Lohns zu verlangen. Ggf. stehen Ihnen auch pauschal 40€ Verzugspauschale zu. Allerdings gehen die Auffassungen der Gerichte hier auseinander.

Welches Vorgehen am sinnvollsten ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie, wie Sie möglichst schnell Ihren Lohn erhalten. Sie erreichen uns unter [email protected] oder 089 21 55 2286 

Fazit

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen pünktlich den vereinbarten Lohn zu überweisen. Typischerweise ist der Lohn am ersten Tag des folgenden Monats zu zahlen.
  • Zahlt der Arbeitgeber den Lohn zu spät, nur teilweise oder – beispielsweise nach einer Kündigung – gar nicht, verletzt er seine vertraglichen Pflichten.
  • Aber: Es gibt Ausnahmen, in denen der Arbeitgeber die Zahlung berechtigterweise verweigert. Zum Beispiel dann, wenn Sie nicht gearbeitet haben oder länger als sechs Wochen am Stück krank waren. 
  • Verweigert der Arbeitgeber die Zahlung zu Unrecht, sollte der Arbeitnehmer dies nicht auf sich sitzen lassen: Durch erneute Aufforderung, Mahnung und schließlich Klage vor dem Arbeitsgericht können Sie Ihren Lohn einfordern. 
  • Bei verspäteter Zahlung haben Sie auch einen Anspruch auf Verzugszinsen und ggf. auf Schadensersatz.

Bilderquellennachweis:

© ridofranz | PantherMedia

Was tun wenn gehalt nicht kommt
Was tun wenn gehalt nicht kommt

Alexander Kern

Rechtsanwalt Alexander Kern verfügt über eine mehr als fünfzehnjährige Erfahrung bei der Beratung von Beschäftigten, Führungskräften und Unternehmen zu allen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er berät zu allen Fragestellungen vom Abschluss bis zur Beendigung eines Anstellungsverhältnisses und zur Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverhältnissen.

Was kann ich tun wenn mein Gehalt nicht kommt?

Was tun wenn Arbeitgeber nicht zahlt?.
Abmahnung, dass keine pünktliche Gehaltszahlung stattgefunden hat..
Zahlungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung..
Verweigerung der Arbeitsleistung (Zurückbehaltungsrecht).
Einreichen einer Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht..

Wann muss ich spätestens mein Gehalt bekommen?

Gehaltszahlung nicht über den Folgemonat hinaus aufschieben Von dieser Fälligkeitsregelung hat der Gesetzgeber Ausnahmen für Arbeitszeitkonten gemacht. Arbeitgeber sollten das Gehalt dennoch nicht später als bis zum 15. des Folgemonats zahlen.

Wie lange kein Gehalt?

Erhält der Arbeitnehmer länger als zwei Monate kein Gehalt, so hat der Arbeitnehmer das Recht, von seinem sogenannten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Arbeit zu verweigern – dieses Verhalten darf der Arbeitgeber aber weder sanktionieren noch deshalb kündigen.