Kann ich mal kurz dein Auto haben? Viele Autobesitzerinnen und Autobesitzer hätten damit kein Problem – wäre da nicht ihre Kfz-Versicherung. Wer dort als alleinfahrende Person eingetragen ist, darf andere nicht einfach ans Steuer lassen. Besonders haarig wird das für Eltern, wenn ihre Kinder den Führerschein gemacht haben und nun auch fahren wollen. Es gibt drei Lösungen: Die Angabe der neu hinzukommenden Fahrerinnen
oder Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag, die kurzzeitige Fahrerkreiserweiterung oder der Abschluss einer Extra-Police, die eventuelle Strafen oder Prämienzahlungen übernimmt. Nutzen Dritte das Auto häufig, führt kein Weg daran vorbei, sie als zusätzlich Berechtigte in die Kfz-Police aufzunehmen. Die Stichproben der Stiftung Warentest zeigen: Gerade bei jungen Leuten, die unter 25 Jahren sind und
nachgemeldet werden, steigt die Jahresrechnung oft sehr stark. Einige Anbieter verlangen etwa das Doppelte oder mehr einer Jahresprämie. Deshalb lohnt sich der Preisvergleich besonders, wenn Führerscheinneulinge in der Kfz-Police mitgenannt werden sollen. Tipp: Egal, wen Sie in Ihren Kfz-Vertrag zusätzlich aufnehmen lassen wollen, ein Preisvergleich lohnt sich. Nutzen Sie dazu unseren individuellen Tarifrechner Kfz-Versicherungsvergleich. Zusatzfahrer in der Kfz-Versicherung – das müssen Sie wissenVertrag. Nutzen Ihre Kinder Ihr Auto regelmäßig, bleibt nur die Möglichkeit, sie im Kfz-Versicherungsvertrag aufzunehmen. Das kostet in der Regel jährlich mehrere Hundert Euro zusätzlich. Ein Preisvergleich, etwa mit dem individuellen Tarifrechner Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest, hilft bei der Auswahl eines vergleichsweise günstigen, guten Tarifs.Kurzzeit. Fahren Dritte das Auto nur gelegentlich, ist es günstiger, sie kurzfristig für jede Fahrt anzumelden. Manche Versicherer lassen dies kostenlos zu (Tabelle Zusatzfahrer gratis), andere Versicherer kassieren einen Aufpreis (Tabelle Zusatzfahrer gegen Aufpreis). Andere Anbieter versichern die Extrakosten, die eventuell anfallen, wenn jemand Fremdes mit dem eigenen Auto einen Schaden verursacht. Dies wird oft als „Drittfahrerschutz“ bezeichnet.Notfall. In Notfällen, zum Beispiel eine dringende Fahrt ins Krankenhaus, darf auch eine ungemeldete Person ans Steuer.Sparen. Der Preisaufschlag für Führerscheinneulinge ist oft günstiger, wenn die Neulinge am Begleiteten Fahren teilgenommen haben oder bereits als Mopedfahrerinnen oder Mopedfahrer Fahrpraxis gesammelt haben.Kurzzeitig Fahrer anmelden – das sollten Sie beachtenBraucht jemand Drittes das eigene Auto nur gelegentlich, kann man diesen kurzfristig anmelden, jeweils für den betreffenden Tag oder auch für mehrere Tage. Unsere Abfrage bei den Versicherern zeigt, dass das oft auch ohne Aufpreis möglich ist. Die Gesellschaften handhaben solche Fälle unterschiedlich. Bei einigen kann man nur einmal pro Jahr eine zusätzliche Person anmelden, bei anderen öfter. Viele begrenzen den Gesamtzeitraum zum Beispiel auf vier Wochen. Damit können beispielsweise die eigenen Kinder den Wagen auch für eine mehrwöchige Urlaubsreise nutzen. Manche nehmen einen Pauschalpreis, andere kassieren pro Tag. Teils muss man sich vorher registrieren und eine App aufs Handy laden, manchmal reicht auch ein Anruf bei der Versicherung. Beispiel Württembergische: Der Zusatzschutz ist für jede Person machbar, per Anruf oder E-Mail. Das ist für maximal 28 Tage möglich. Für die zusätzliche Versicherung eines 20-Jährigen kostet es für drei Tage 13,95 Euro, für 28 Tage 89,95 Euro. Wenn eine nicht angemeldete Person einen Unfall bautSitzt jemand am Steuer, der nicht angemeldet ist, bleibt der Schutz der Kfz-Versicherung erhalten. Bei einem Unfall zahlen Haftpflicht und Vollkasko. Aber: Häufig verlangen Versicherer eine Strafe in der Höhe eines kompletten Jahresbeitrags oder auch das Doppelte davon. Bietet die eigene Kfz-Versicherung keine Möglichkeit dafür an, kurzfristig den Fahrerkreis zu erweitern, bleibt vielleicht ein anderer Ausweg. Es gibt einige Versicherer, die, wenn eine Strafzahlung deshalb fällig würde, diese komplett oder in Teilen übernehmen. Dieser so genannte Drittfahrerschutz bedeutet, dass der Versicherer Regressforderungen und auch Nachforderungen der Prämie im Schadenfall übernimmt, wenn ein nicht registrierter Fahrer einen Schaden verursacht hat. Beispiel Barmenia: Der Xtra-Fahrer-Schutz richtet sich an Kunden, die ihr Auto bei einer anderen Gesellschaft versichert haben. Der Autobesitzer verleiht sein Auto, ohne dies dem eigenen Kfz-Versicherer zu melden. Stattdessen meldet er es der Barmenia vor jeder Fahrt. Auch diese Police kann man kurzfristig abschließen. Für einen Tag kostet sie 5,49 Euro, für 21 Tage 69,99 Euro. Andere Unternehmen bieten ähnliches, siehe Tabelle Drittfahrerschutz. Genau gesehen liegt dieser Variante aber eine Vertragsverletzung beim eigentlichen Autoversicherer zugrunde, da man den fremden Fahrer der eigenen Kfz-Versicherung verschweigt. Der Versicherer könnte deshalb den Vertrag kündigen. Privathaftpflichtversicherung – diese Tarife zahlen die RückstufungWer eine Privathaftpflichtversicherung hat – die sollte jeder unbedingt haben –, könnte mal ins Kleingedruckte seiner Police schauen. Denn es gibt einige neuere Tarife, die zumindest einen Teil der Kosten übernehmen, wenn man sich privat von Freunden ein Auto leiht, einen Unfall baut und dann den Rückstufungsschaden ersetzen muss. Diese Privathaftpflichttarife würden dann zwar nicht die Reparatur des geliehenen Autos zahlen. Dafür wäre die Vollkasko des Halters zuständig, sofern er eine hat. Aber sie übernehmen die Zusatzkosten, wenn der Kfz-Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt des Halters in der Kfz-Haftpflicht- und gegebenenfalls Vollkaskoversicherung zurückstuft, teils auch den fälligen Selbstbehalt. Die Regeln sind unterschiedlich. In einigen dieser PHV-Tarife sind dafür maximal 1 000 Euro vorgesehen. Versicherte können im Kleingedruckten ihres Vertrags nachsehen, ob ihr Tarif wenigstens einen Teil dieser Kosten übernimmt. Dieses Special ist erstmals am 12. März 2018 auf test.de erschienen. Es wird regelmäßig aktualisiert. Was passiert wenn jemand anderes mit meinem Auto fährt?Dies hängt von der jeweiligen Versicherung ab: Das Fahren ohne Pflichtversicherungsschutz (Kfz-Haftpflicht) erfüllt nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz einen Straftatbestand. Fahren lediglich Fahrer, die nicht mitversichert sind, kann im Schadensfall die Deckung diesen entstandenen Schäden verweigert werden.
Wer haftet wenn jemand mit meinem Auto fährt?Bei einem entstandenen Unfall mit geliehenem Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrzeugschäden des Unfallgegners. Das gilt auch für den Fall, wenn der Fahrzeughalter selbst gar nicht gefahren ist. Allerdings kann es dann passieren, dass die Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt herunterstuft.
Wer zahlt den Schaden wenn ich mein Auto verleihe?Grundsätzlich übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht berechtigte Schadenersatzforderungen von Unfallgegnern. Dieser Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn Sie Ihr Auto ausleihen und der andere Fahrer einen Schaden verursacht.
Was passiert wenn man nicht als Fahrer eingetragen ist?Bei einem selbstverschuldeten Unfall durch einen nicht eingetragenen Fahrer droht beim Jahresbeitrag eine rückwirkende Nachberechnung. Und zwar für bis zu zwei Jahre. Dabei wird dir die Differenz zwischen dem gemeldeten Fahrerkreis und einen nicht eingeschränkten Fahrerkreis berechnet.
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