Was passiert wenn jemand mit meinem Auto fährt?

Wenn die Kinder den Führer­schein gemacht haben

Kann ich mal kurz dein Auto haben? Viele Auto­besitze­rinnen und Auto­besitzer hätten damit kein Problem – wäre da nicht ihre Kfz-Versicherung. Wer dort als allein­fahrende Person einge­tragen ist, darf andere nicht einfach ans Steuer lassen. Besonders haarig wird das für Eltern, wenn ihre Kinder den Führer­schein gemacht haben und nun auch fahren wollen. Es gibt drei Lösungen: Die Angabe der neu hinzukommenden Fahre­rinnen oder Fahrer im Kfz-Versicherungs­vertrag, die kurz­zeitige Fahrer­kreis­erweiterung oder der Abschluss einer Extra-Police, die eventuelle Strafen oder Prämienzah­lungen über­nimmt.

Zusatz­fahrer im Vertrag – junge Leute besonders teuer

Nutzen Dritte das Auto häufig, führt kein Weg daran vorbei, sie als zusätzlich Berechtigte in die Kfz-Police aufzunehmen. Die Stich­proben der Stiftung Warentest zeigen: Gerade bei jungen Leuten, die unter 25 Jahren sind und nachgemeldet werden, steigt die Jahres­rechnung oft sehr stark. Einige Anbieter verlangen etwa das Doppelte oder mehr einer Jahres­prämie. Deshalb lohnt sich der Preis­vergleich besonders, wenn Führer­scheinneulinge in der Kfz-Police mitgenannt werden sollen.

Tipp: Egal, wen Sie in Ihren Kfz-Vertrag zusätzlich aufnehmen lassen wollen, ein Preis­vergleich lohnt sich. Nutzen Sie dazu unseren individuellen Tarif­rechner Kfz-Versicherungsvergleich.

Zusatz­fahrer in der Kfz-Versicherung – das müssen Sie wissen

Vertrag. Nutzen Ihre Kinder Ihr Auto regel­mäßig, bleibt nur die Möglich­keit, sie im Kfz-Versicherungs­vertrag aufzunehmen. Das kostet in der Regel jähr­lich mehrere Hundert Euro zusätzlich. Ein Preis­vergleich, etwa mit dem individuellen Tarif­rechner Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest, hilft bei der Auswahl eines vergleichs­weise güns­tigen, guten Tarifs.Kurz­zeit. Fahren Dritte das Auto nur gelegentlich, ist es güns­tiger, sie kurz­fristig für jede Fahrt anzu­melden. Manche Versicherer lassen dies kostenlos zu (Tabelle Zusatzfahrer gratis), andere Versicherer kassieren einen Aufpreis (Tabelle Zusatzfahrer gegen Aufpreis). Andere Anbieter versichern die Extra­kosten, die eventuell anfallen, wenn jemand Fremdes mit dem eigenen Auto einen Schaden verursacht. Dies wird oft als „Drittfahrerschutz“ bezeichnet.Notfall. In Notfällen, zum Beispiel eine dringende Fahrt ins Kranken­haus, darf auch eine ungemeldete Person ans Steuer.Sparen. Der Preis­aufschlag für Führer­scheinneulinge ist oft güns­tiger, wenn die Neulinge am Begleiteten Fahren teil­genommen haben oder bereits als Mopedfahre­rinnen oder Mopedfahrer Fahr­praxis gesammelt haben.

Kurz­zeitig Fahrer anmelden – das sollten Sie beachten

Braucht jemand Drittes das eigene Auto nur gelegentlich, kann man diesen kurz­fristig anmelden, jeweils für den betreffenden Tag oder auch für mehrere Tage. Unsere Abfrage bei den Versicherern zeigt, dass das oft auch ohne Aufpreis möglich ist. Die Gesell­schaften hand­haben solche Fälle unterschiedlich. Bei einigen kann man nur einmal pro Jahr eine zusätzliche Person anmelden, bei anderen öfter. Viele begrenzen den Gesamt­zeitraum zum Beispiel auf vier Wochen. Damit können beispiels­weise die eigenen Kinder den Wagen auch für eine mehr­wöchige Urlaubs­reise nutzen. Manche nehmen einen Pauschal­preis, andere kassieren pro Tag. Teils muss man sich vorher registrieren und eine App aufs Handy laden, manchmal reicht auch ein Anruf bei der Versicherung.

Beispiel Württem­bergische: Der Zusatz­schutz ist für jede Person mach­bar, per Anruf oder E-Mail. Das ist für maximal 28 Tage möglich. Für die zusätzliche Versicherung eines 20-Jährigen kostet es für drei Tage 13,95 Euro, für 28 Tage 89,95 Euro.

Wenn eine nicht angemeldete Person einen Unfall baut

Sitzt jemand am Steuer, der nicht angemeldet ist, bleibt der Schutz der Kfz-Versicherung erhalten. Bei einem Unfall zahlen Haft­pflicht und Voll­kasko. Aber: Häufig verlangen Versicherer ­eine Strafe in der Höhe eines kompletten Jahres­beitrags oder auch das Doppelte davon. Bietet die eigene Kfz-Versicherung keine Möglich­keit dafür an, kurz­fristig den Fahrer­kreis zu erweitern, bleibt vielleicht ein anderer Ausweg. Es gibt einige Versicherer, die, wenn eine Strafzahlung deshalb fällig würde, diese komplett oder in Teilen über­nehmen. Dieser so genannte Dritt­fahrer­schutz bedeutet, dass der Versicherer Regress­forderungen und auch Nach­forderungen der Prämie im Schadenfall über­nimmt, wenn ein nicht registrierter Fahrer einen Schaden verursacht hat.

Beispiel Barmenia: Der Xtra-Fahrer-Schutz richtet sich an Kunden, die ihr Auto bei einer anderen Gesell­schaft versichert haben. Der Auto­besitzer verleiht sein Auto, ohne dies dem eigenen Kfz-Versicherer zu melden. Statt­dessen meldet er es der Barmenia vor jeder Fahrt. Auch diese Police kann man kurz­fristig abschließen. Für einen Tag kostet sie 5,49 Euro, für 21 Tage 69,99 Euro. Andere Unternehmen bieten ähnliches, siehe Tabelle Drittfahrerschutz. Genau gesehen liegt dieser Variante aber eine Vertrags­verletzung beim eigentlichen Auto­versicherer zugrunde, da man den fremden Fahrer der eigenen Kfz-Versicherung verschweigt. Der Versicherer könnte deshalb den Vertrag kündigen.

Privathaft­pflicht­versicherung – diese Tarife zahlen die Rück­stufung

Wer eine Privathaftpflichtversicherung hat – die sollte jeder unbe­dingt haben –, könnte mal ins Klein­gedruckte seiner Police schauen. Denn es gibt einige neuere Tarife, die zumindest einen Teil der Kosten über­nehmen, wenn man sich privat von Freunden ein Auto leiht, einen Unfall baut und dann den Rück­stufungs­schaden ersetzen muss. Diese Privathaft­pflicht­tarife würden dann zwar nicht die Reparatur des geliehenen Autos zahlen. Dafür wäre die Voll­kasko des Halters zuständig, sofern er eine hat. Aber sie über­nehmen die Zusatz­kosten, wenn der Kfz-Versicherer den Schadenfrei­heits­rabatt des Halters in der Kfz-Haft­pflicht- und gegebenenfalls Voll­kasko­versicherung zurückstuft, teils auch den fälligen Selbst­behalt. Die Regeln sind unterschiedlich. In einigen dieser PHV-Tarife sind dafür maximal 1 000 Euro vorgesehen. Versicherte können im Klein­gedruckten ihres Vertrags nach­sehen, ob ihr Tarif wenigs­tens einen Teil dieser Kosten über­nimmt.

Dieses Special ist erst­mals am 12. März 2018 auf test.de erschienen. Es wird regel­mäßig aktualisiert.

Was passiert wenn jemand anderes mit meinem Auto fährt?

Dies hängt von der jeweiligen Versicherung ab: Das Fahren ohne Pflichtversicherungsschutz (Kfz-Haftpflicht) erfüllt nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz einen Straftatbestand. Fahren lediglich Fahrer, die nicht mitversichert sind, kann im Schadensfall die Deckung diesen entstandenen Schäden verweigert werden.

Wer haftet wenn jemand mit meinem Auto fährt?

Bei einem entstandenen Unfall mit geliehenem Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrzeugschäden des Unfallgegners. Das gilt auch für den Fall, wenn der Fahrzeughalter selbst gar nicht gefahren ist. Allerdings kann es dann passieren, dass die Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt herunterstuft.

Wer zahlt den Schaden wenn ich mein Auto verleihe?

Grundsätzlich übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht berechtigte Schadenersatzforderungen von Unfallgegnern. Dieser Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn Sie Ihr Auto ausleihen und der andere Fahrer einen Schaden verursacht.

Was passiert wenn man nicht als Fahrer eingetragen ist?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall durch einen nicht eingetragenen Fahrer droht beim Jahresbeitrag eine rückwirkende Nachberechnung. Und zwar für bis zu zwei Jahre. Dabei wird dir die Differenz zwischen dem gemeldeten Fahrerkreis und einen nicht eingeschränkten Fahrerkreis berechnet.