Was passiert mit Kindern, wenn Eltern sterben

Was passiert mit Kindern, wenn Eltern sterben

Wie kann ich mein Kind schützen, falls ich sterbe?

Der Verlust von Mutter oder Vater stürzt die Kinder meist in tiefe Trauer. Doch damit diese nicht zusätzlich in einen finanziellen Ruin stürzen, gibt es für Eltern viele Möglichkeiten zur finanziellen Vorsorge für den Nachwuchs.

Welche Vorteile bietet eine Lebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung bietet den Hinterbliebenen die Möglichkeit Kosten für die Beerdigung, laufende Kredite oder das weitere Leben zu stemmen.

Wenn Eltern sterben hinterlässt dies nicht nur seelische Wunden bei den Hinterbliebenen, sondern im schlimmsten Fall auch große finanzielle Herausforderungen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Eltern ihre Kinder früh im Falle des eigenen Todes absichern. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie sichergehen können, dass Ihre Kinder auch nach Ihrem Tod finanziell versorgt sind.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Wenn Eltern sterben: Wohin kommt das Kind?
  • 2. Kindergeld und Hinterbliebenenrente
  • 3. Die Risikolebensversicherung bezahlt Kredite und Beerdigungen
    • 3.1. Eine Risikolebensversicherung kostet unterschiedlich viel
    • 3.2. Es wird immer die volle Versicherungssumme ausgezahlt
  • 4. Das Erbe: Wissenswertes zu Testament und Erbfolge
    • 4.1. Die gesetzliche Erbfolge: Kinder sind verwandte erster Ordnung
    • 4.2. Das Erbe ausschlagen
  • 5. Literatur für trauernde Kinder

1. Wenn Eltern sterben: Wohin kommt das Kind?

Was passiert mit Kindern, wenn Eltern sterben

Stirbt ein Elternteil, übernimmt in der Regel das andere Elternteil die Vormundschaft.

Neben den ganzen finanziellen Fragen, die es im Todesfalls eines oder beider Elternteile zu klären gibt, steht zunächst im Vordergrund, was mit dem Kind oder Kindern passiert, wenn Eltern sterben. Verstirbt eines der beiden Elternteile wird die Vormundschaft in der Regel auf das andere Elternteil übertragen. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn das verstorbene Elternteil im vorhinein das alleinige Sorgerecht hatte oder das Familiengericht bei der Unterbringung des hinterbliebenen Kindes beim lebenden Elternteil eine Kindeswohlvernachlässigung vermuten muss.

In diesem Fall muss das Familiengericht selbst einen Vormund für das Kind ermitteln. Die Richter versuchen sich in die Lage des verstorbenen Elternteils hineinzuversetzen und in ihrem Sinne zu entscheiden. Dass das nicht einfach oder gar eindeutig ist, liegt auf der Hand. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, im Vorhinein eine Sorgerechtsverfügung zu erwirken.

Tipp: Dies gilt natürlich auch, wenn beide Eltern sterben.

Mit der Sorgerechtsverfügung können die Eltern bestimmen, wer die Vormundschaft über das Kind im Falle des Todes erhalten soll. Eine Sorgerechtsverfügung lässt sich beim Familiengericht erwirken. Das Familiengericht kann die Verfügung jedoch auch verweigern. Doch dies gilt auch nur, wenn es zu dem Entschluss kommt, der bestimmte Vormund könne sich nicht zu genüge um das verbliebene Kind kümmern oder das Kindeswohl sei in diesem Fall gefährdet. Mehr Informationen zur Sorgerechtsverfügung finden Sie hier.

2. Kindergeld und Hinterbliebenenrente

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Wenn die Eltern sterben haben Sie oft im Vorhinein Sparmaßnahmen für ihre Kinder eingerichtet.

Selbst wenn die Eltern plötzlich sterben und noch keine weiteren Vorkehrungen getroffen haben, erhalten die hinterbliebenen Kinder eine gewisse staatliche Fürsorge. Das Kindergeld wird mindestens bis zum 18 Lebensjahr weiterhin gezahlt. Zudem sind die Großeltern unterhaltspflichtig. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen oder der Rente der Großeltern.

Außerdem erhalten Kinder, bei dem ein Elternteil stirbt die Halbwaisenrente. Sterben beide Eltern gibt es die Vollwaisenrente. Diese erhalten die hinterbliebenen Kinder auch bis zum 18. Lebensjahr. Beginnen sie im Anschluss ein Studium oder eine Ausbildung werden die Zahlungen bis maximal 27 fortgesetzt. Die einzige Voraussetzung ist, dass zumindest ein Elternteil 5 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben muss. Bei der Halbwaisenrente erhalten die Kinder dann 10% des Rentenanspruchs der Eltern, bei der Vollwaisenrente sind es 20%.

Achtung: Bei der Vollwaisenrente erhält das Kind nicht je 20% des Rentenanspruchs der Eltern, sondern nur von dem Elternteil dessen Rentenanspruch höher ist.

Wenn die Eltern noch keine Vorkehrungen im Falle des plötzlichen Ablebens getroffen haben, sollte man dennoch überprüfen, ob sie Sparmaßnahmen für den Nachwuchs eingerichtet haben. Gibt es zum Beispiel ein Sparbuch bei der Bank für die Kinder? Oder wurden Wertpapiere angelegt? Diese Sparmethoden sind bei Eltern sehr beliebt, um den Kindern ihre späteren Autonomiebestrebungen zu erleichtern. So soll mit dem zurückgelegten Geld z.B. der Führerschein oder das Studium bezahlt werden. Tipps zum Sparen für Kinder finden Sie hier.

3. Die Risikolebensversicherung bezahlt Kredite und Beerdigungen

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Eine Risikolebensversicherung hilft bei der Bewerkstelligung der anfallenden Kosten.

Eine sehr beliebte Möglichkeit die Kinder finanziell abzusichern, wenn die Eltern sterben, ist die Lebensversicherung. Die klassische Lebensversicherung diente einst als Vorsorge für die Hinterbliebenen oder als eigene Altersvorsorge, wenn es nicht zu einem frühzeitigen Tod kommt. Dieses Modell hat inzwischen aufgrund einer geringen Rendite und Zinsen ausgedient. Zur privaten Altersvorsorge werden inzwischen private Rentenversicherungen bevorzugt. Eine Vorsorge für Hinterbliebene stellt die sog. Risikolebensversicherung dar.

Tipp: Die meistverkaufte Risikolebensversicherung inkl. Rechner finden Sie bei Hannoversche.de.

Die Vorteile der Risikolebensversicherung liegen auf der Hand: Wenn die Eltern sterben, haben die hinterbliebenen Kinder keine finanziellen Nöte zu befürchten. Kosten für die Beerdigung können mit der Versicherungssumme abgedeckt werden. Zudem wird von Banken bei der Aufnahme eines Kredits gerne der Nachweis über eine Risikolebensversicherung gesehen. Später kann ein Kredit mit Hilfe der Versicherungssumme beglichen werden.

3.1. Eine Risikolebensversicherung kostet unterschiedlich viel

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Sind Sie Raucher, kostet die Versicherung in der Regel mehr.

Bei einer Risikolebensverischerung versichern Sie, wie es der Name schon sagt, Ihr Leben auf eine bestimmte Summe. Als Versicherungssumme sollten Sie in der Regel das drei- bis fünffache Ihres durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen festlegen. Richtet man sich nach dem deutschen Durchschnitt läge dieses bei 36 000€. Somit sollte die Versicherungssumme also zwischen 108 000€ und 144 000€ betragen.

Die Beitragszahlungen, die Sie nach Abschluss an die Versicherung leisten, richten sich in ihrer Höhe nach ihren individuellen Risikofaktor. Risikofaktoren können sein:

  • Das Alter: Je später Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, desto teurer wird diese in der Regel.
  • Laster: Sind Sie Raucher zahlen Sie fast doppelt so hohe Beiträge.
  • Lebensstil: Üben Sie Extremsportarten aus oder haben Sie in einer anderen Weise einen risikohaften Lebensstil verlangt die Versicherung mehr Geld.

3.2. Es wird immer die volle Versicherungssumme ausgezahlt

Die Bezeichnung Risikolebensversicherung bezieht sich allerdings nicht nur auf Ihr eigenes Sterberisiko. Das eigentliche Risiko liegt bei den Versicherungen und ist gleichzeitig Ihr Vorteil: Wenn Sie direkt nach Abschluss der Versicherung sterben, greift diese trotzdem und zahlt die vollständige Versicherung an die Begünstigten aus. Die Schattenseite ist jedoch: Sollte die Versicherung ablaufen, z.B. wenn eine Maximaldauer von 50 Jahren festgelegt ist, bekommen Sie Ihre Beiträge nicht zurück. Diese behält die Versicherung vollständig ein.

4. Das Erbe: Wissenswertes zu Testament und Erbfolge

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Klären Sie die Angelegenheiten zum Testament am besten so früh wie möglich.

Beim Tod der Eltern erfolgt meistens relativ schnell eine Benachrichtigung zum Thema Erbschaft. Entweder haben Sie bereits im Vorhinein ein Testament hinterlegt, in dem die jeweiligen Leistungen an die Kinder aufgeführt sind, oder ein Erbvertrag regelt das Verfahren über das Vermögen nach dem Tod.

Haben Sie keine dieser beiden Möglichkeiten in Anspruch genommen, greift die gesetzliche Erbfolge. Doch wir können Sie beruhigen: Ihre Kinder stehen an erster Stelle!

4.1. Die gesetzliche Erbfolge: Kinder sind verwandte erster Ordnung

Pflichtanteil

Wenn die Eltern sterben und das Kind im Testament enterbt haben, hat es dennoch Anspruch auf den Pflichtanteil. Dieser beträgt grundlegend 50% der ursprünglichen Erbschaft.

Die gesetzliche Erbfolge staffelt die hinterbliebenen Verwandten nach drei Ordnungen:

  • Verwandte erster Ordnung: Kinder (inkl. Adoptivkinder) , Ehegatten, eingetragene Lebenspartner
  • Verwandte zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister der Verstorbenen und deren Kinder (Nichten oder Neffen des Verstorbenen)
  • Verwandte dritter Ordnung: Großeltern, Tante und Onkel der Verstorbenen

Werden Verwandte der jeweils höheren Ordnung ausfindig gemacht, werden die anderen Ordnungen in der Erbreihenfolge nicht berücksichtigt. Das bedeutet im Klartext: Wenn Eltern sterben und Kinder hinterlassen, steht ihnen als erstes und einziges das Erbe zu. Sollte nur ein Elternteil sterben und den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner hinterlassen wird dieser nach der Erbreihenfolge ebenso begünstigt.

Eine Zusammenfassung zur gesetzlichen Erbfolge finden Sie in diesem Video:

4.2. Das Erbe ausschlagen

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Ein Nachlassverwalter bringt Ordnung in ein undurchsichtiges Erbe.

Zu beachten gilt, dass nicht nur Vermögen, Grundstücke und Eigentum vererbt werden können, sondern auch Schulden. In diesem Fall wäre das Erbe für die Hinterbliebenen von Nachteil für die eignen Finanzen. Jedoch hätten die Kinder in diesem Falle sechs Wochen Zeit, um das Erbe restlos auszuschlagen.

Dennoch empfiehlt es sich, sich im Vorhinein einen Überblick über die tatsächliche finanzielle Situation des verstorbenen Elternteils zu machen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen können Eltern für Ihr Konto eine Vollmacht erwirken, sodass die Kinder nach dem Verlust der Eltern einen Überblick über deren finanzielle Situation gewinnen können. Zum anderen gibt es die Möglichkeit der sog. Nachlassverwaltung. Ist das Erbe undurchsichtig – ist also nicht klar, ob tatsächlich mehr Schulden als Vermögen geerbt werden – kann man einen Nachlassverwalter engagieren, der Ordnung in das Chaos bringt und anschließend Auskunft über das Erbe erstattet. Diese Dienstleistung ist jedoch kostenpflichtig.

5. Literatur für trauernde Kinder

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Was passiert mit dem Kind Wenn die Eltern sterben?

Wenn sich beide Eltern das Sorgerecht geteilt haben und ein Elternteil stirbt, übernimmt der andere das Sorgerecht. Dabei zählt nicht, ob die Eltern verheiratet waren oder womöglich getrennt lebend. Wer das Sorgerecht beim Tod beider Eltern bekommt, muss richterlich geklärt werden.

Wer kümmert sich um Kind Wenn Eltern sterben?

Verliert ein Kind seine Eltern, dann entscheidet das Familiengericht darüber, wer sich künftig um das Kind kümmert. Es bestellt einen Vormund (§ 1773 BGB). Ab einem Alter von 14 Jahren haben Kinder ein Mitspracherecht.

Was muss man tun wenn die Eltern sterben?

Die ersten Schritte: Arzt verständigen, um den Tod offiziell festzustellen (Totenschein wird ausgestellt) Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen. Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, usw.)

Wie kann ich meine Kinder absichern?

Die finanzielle Absicherung nach dem Tod: Waisenrente und Lebensversicherung. Wenn beide Eltern versterben oder ein Elternteil stirbt, können deren Kinder Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente haben. Mit der Waisenrente soll das Kind finanziell abgesichert werden, wenn die Eltern es nicht mehr versorgen können.