Was passiert wenn ich den führerschein nicht umtausche

Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen in fälschungssichere Exemplare getauscht werden. Der Zwangsumtausch soll bis 2033 in Stufen erfolgen, aber schon Anfang 2022 enden die ersten Fristen.

Nach einer EU-Richtlinie sollen ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein, die in einer Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern. Dazu müssen in Deutschland aber rund 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie weitere, etwa 28 Millionen zwischen dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden. Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren, wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.

Gnadenfrist bis 19.7.2022

Durch den geplanten Stufenplan ändert sich nichts an der Vorgehensweise beim Umtausch selbst, erklärt der ADAC: Das Dokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtig: Man begeht keine Straftat – anders bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. Übrigens: die neuen Führerscheine sind dann nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann wieder erneuert werden.

Aktuell hat der Bundesrat mit der Sitzung vom 11.2.2022 beschlossen, dass die Polizeibehödren keine Verwarngelder aussprechen, wenn Autofahrer nach der ersten Frist vom 19.1.2022 (gültig für Führerscheininhaber mit dem Geburtsjahr 1953 bis 1958) noch mit einem alten Führerscheindokument erwischt werden. Wegen der eingeschränkten Öffnungszeiten und der personellen Probleme auf den Ämtern aufgrund der Corona-Pandemie gilt eine Gnadenfrist bis zum 19.7.2022. Zuvor hatte die Innenministerkonferenz dieses vorgehen abgesegnet.

Die Fristen zum Umtausch

Fristen zum Führerscheinumtausch

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: 
Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 195319.1.2033
1953 - 195819.1 2022 (keine Verwarngelder bis 19.7.2022)
1959 - 196419.1.2023
1965 - 197019.1.2024
1971 oder später19.1.2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: 
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 200119.1.2026
2002 - 2004 19.1.2027
2005 - 2007 19.1.2028
200819.1.2029
200919.1.2030
201019.1.2031
201119.1.2032
2012 - 18.1.201319.1.2033

Was brauche ich für die Umschreibung des Pkw- oder Motorradführerscheins?

Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Häufig ist das kostenlos.

Ich wohne im Ausland – muss ich auch in Deutschland tauschen?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, dann sind Sie von den hier beschriebenen Umtauschfristen nicht betroffen. Sie unterliegen den Regelungen (etwaige Umtauschfristen oder Gesundheitsuntersuchungen) des Landes, in dem Sie ihren Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) haben. Welche konkreten Regeln im Ausland bestehen, erfahren Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ihrem ausländischen Wohnort.

Soweit Sie Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU haben müssen Sie Ihren Altführerschein jedoch bis spätestens zum 19.1.2033 umtauschen.

Welche Klassen werden in das neue Führerscheindokument eingetragen?

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2 oder 3) und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (z. B. grauer oder rosafarbener Führerschein) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Eine umfangreiche Umtauschtabelle beinhaltet Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung.

Führerschein-Umschreibung

Klasse altErteilungsdatum Klasse neu Schlüsselzahlen
1vor dem 1.1.1989 A, A2, A1, AM, L L 174, 175
1avor dem 1.1.1989 A, A2, A1, AM, L L 174, 175
1bnach dem 31.12.1988 A1, AM, L L 174, A1 79.05
2nach dem 31.3.1980 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T C 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A79.04,BE 79.06
3vor dem 1.4.1980 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* CE 79 (C1E>12 000 kg, I≤3), C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
3nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175,
A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06     
3nach dem 31.12.1988 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* CE 79 (C1E>12 000 kg, I≤3), C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
4vor dem 1.4.1980 A1, AM, L L 174, 175, A1 79.05
5vor dem 1.1.1989 AM, L L 174, 175, AM 79.02
A1vor dem 19.1.2013 A1, AM A1 79.05
A (beschränkt)vor dem 19.1.2013 A2, A1, AM  
Avor dem 19.1.2013 A, A2, A1, AM  
Bvor dem 19.1.2013 A, A1, AM, B, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
BEvor dem 19.1.2013 A, A1, AM, B, BE, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06
C1vor dem 19.1.2013 A, A1, AM, B, C1, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
C1Evor dem 19.1.2013 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06
Cvor dem 19.1.2013 A, A1, AM, B, C1, C, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
CEvor dem 19.1.2013 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06
Mvor dem 19.1.2013 AM  
Lvor dem 19.1.2013 L  
Svor dem 19.1.2013 AM AM 79.02
Tvor dem 19.1.2013 AM, L, T  
Quelle: ADAC    * Erfolgt die Zuteilung der Klasse T nur auf Antrag, wird diese nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.

Wie viel kostet der Umtausch?

Die Kosten betragen ca. 25 Euro.

Wo und wie oft muss umgetauscht werden?

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen werden im neuen Führerscheindokument auf 15 Jahre befristet.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch?

Es drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Vermutlich müssen Sie den umgetauschten Führerschein dann schnellstmöglich bei der nächsten Polizeistation vorlegen. Verpassen Sie auch diese Frist, droht wieder ein Verwarngeld.

Darf ich mit dem alten abgelaufenen Pkw- oder Motorrad-Führerscheinen im Ausland fahren?

Das hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Es kann im Einzelfall zu erheblichen Problemen kommen. .

Umfrage

... überfällig und verkürzt hoffentlich die Prüfungszeiten bei Verkehrskontrollen.

... überflüssig und bürdet Autofahrern unnötig Kosten und Behördengänge auf.

Fazit

Mehr als 40 Millionen Umtauschaktionen für einen "digitalen" Führerschein, wo doch schon der Personalausweis fälschungssicher ist und die Dokumente im Tandem auch so funktionieren könnten – da könnte man sich durchaus über die Sinnhaftigkeit Gedanken machen. Muss man aber nicht. Wie immer bei Bürokratie heißt es: Beschlossen ist beschlossen.

Zeitlich könnte die erste Welle (Führerscheine von 1953 bis 1958) mit der Frist bis 19.1.2022 angesichts von Corona aber durchaus kritisch werden. Und wer nicht mehr wohnt, wo er einst den Führerschein gemacht hat, braucht erst einmal eine Kartei-Abschrift. Klingt alles andere als digital und modern.

Was passiert wenn der Führerschein nicht mehr gültig ist?

Mit einem abgelaufenen Führerschein zu fahren, ist keine Straftat. Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument ist abgelaufen. Dennoch müssen Sie mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Wie lange kann ich meinen alten Führerschein behalten?

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU -Führerschein umgetauscht werden.

Welche Führerscheine müssen nicht getauscht werden?

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Nach Ablauf der o.g. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch.

Ist der alte Führerschein noch gültig?

Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs.