Was ist eine gesonderte Meldung Grund 57?

Moin,

die gesonderte Meldung ist immer nur mit einer Abrechnung möglich. Mit einem Fachabruf können Sie nur schon vorhandene Auswertungen abrufen.

Es ist aber nicht zwingend eine Wiederholungsabrechnung notwendig. Mit der nächsten Abrechnung erfolgt (auch wenn die Meldung bis zum vorher abgerechneten Monat erfolgen soll) eine automatische Meldung, ggf. mit Durchführung einer Nachberechnung.

Nur wenn Sie die Meldung jetzt sofort benötigen und die nächste Abrechnung noch etwas dauert, ist ggf. eine Wiederabrechnung erforderlich.

Viele Grüße

Uwe Lutz

Aktuelles

03.06.2022: Einsatz der Einheitlichen Schnittstelle der Kommunikationsserver der DRV Bund und der GKV nach § 96 SGB IV

Ab dem 01.07.2022 steht Ihnen für die Übersendung Ihrer Arbeitgeberdaten zusätzlich zu den bekannten Eingängen die neue einheitliche eXTra-Schnittstelle unter Verwendung von SOAP und eXTra-Version 1.5 zur Verfügung. Auf unserem Testserver kann die neue Schnittstelle ab sofort getestet werden. Bei den Verfahren DSVV und SOFO ist bereits die Verarbeitung angebunden, so dass auch Ausgangsdaten erzeugt werden. Bei euBP und rvBEA erfolgt eine Verarbeitung der gesendeten Daten in Kürze. Eine detailliertere Beschreibung der neuen Schnittstelle findet sich hier

25.05.2022: Umsetzung des § 96 SGB IV Kommunikationsserver in den Verfahren rvBEA, GML57, A1

Gemäß § 96 SGB IV Absatz 2 hat der Meldepflichtige Meldungen der Sozialversicherungsträger mindestens einmal wöchentlich von den Kommunikationsservern abzurufen und den Empfang zu quittieren. Die Meldungen sind dann 30 Tage nach Eingang der Quittung durch den Sozialversicherungsträger zu löschen. Sofern keine Quittierung erfolgt, sind die Meldungen 30 Tage nach der Bereitstellung zu Abruf zu löschen.

Diese gesetzliche Vorgabe wird nun in den Arbeitgeberverfahren A1, GML57 und rvBEA umgesetzt. Einsatztermin ist KW 25.

Im Zuge des Einsatzes kann es zu Lücken bei den Dateifolgenummern kommen, sofern Sie bei der Abholung nicht auf dem aktuellen Stand sind. Wir bitten Sie daher sicherzustellen, dass alle Anforderungen zeitnah abgeholt und quittiert werden.

Allgemeine Informationen

Was ist GML57?

GML57 ist die elektronische Aufforderung zur Abgabe einer Gesonderten Meldung über das DEÜV-Verfahren (Meldegrund "57"). Zur Abgabe einer Gesonderten Meldung sind Arbeitgeber auf Antrag des Versicherten verpflichtet.

Wer nutzt GML57?

Diese Verfahren spricht alle Arbeitgeber und deren abrechnenden Stellen (z.B. Steuerberater) an. Die Arbeitgeber bzw. die Abrechnungsstellen empfangen GML57 über die Lohnsoftware, die seit 01.01.2019 den Empfang anbieten muss.

Wie funktioniert GML57?

Seit dem 01.07.2021 ist das Teilverfahren GML57 für alle Arbeitgeber verpflichtend. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. GML57-Anforderungen werden ab dem genannten Zeitpunkt grundsätzlich auf dem KommServer der Rentenversicherung zur Abholung bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass Arbeitgeber gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 SGB IV verpflichtet sind, mindestens einmal wöchentlich ihr Postfach zu überprüfen.

Häufig gestellte Fragen

Arbeitgeber:

Ist eine Registrierung für GML57 erforderlich?

Seit dem 01.07.2021 ist das Teilverfahren GML57 für alle Arbeitgeber verpflichtend. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

Der Registrierungsdatensatz (DXRR) steht nur noch für Testzwecke zur Verfügung.

Wie erhalte ich eine GML57?

Sie müssen ein Mal wöchentlich über Ihre Lohnsoftware mittels Aktualisierung prüfen, ob GML57 für Sie hinterlegt wurden.

Wie beantworte ich eine GML57?

Im Regelfall erstellen Sie eine DEÜV-Meldung mit dem Meldegrund "57" (GD57). Sofern keine DEÜV-Meldung erstellt werden kann, geben Sie einen Hinderungsgrund in Ihrer Lohnsoftware an. Dieser wird an uns übermittelt.

Was ist zu tun, wenn kein Hinderungsgrund zutrifft?

Lässt sich kein passender Hinderungsgrund finden, ist der Fehler mit dem Gd 99, sonstige Fehler auszuwählen.

Entscheidet die DSRV über GML57?

Nein, die Generierung einer GML57 erfolgen durch den zuständigen Rentenversicherungsträger. Die elektronische Übermittlung erfolgt anhand des Registrierungsstatus. Die Postanschrift für Papiersendungen wird über die Bundesagentur für Arbeit übermittelt.

Softwareentwickler:

Muss ich GML57 anbieten?

Die Einbindung der entsprechenden Module in die Lohnsoftware ist seit dem 01.01.2019 verpflichtend. Alle zertifizierten Softwareanbieter müssen GML57 unterstützen.

Seit dem 01.07.2021 ist die Teilnahme auch für Arbeitgeber verpflichtend.

In welchem Format erfolgt der Datenaustausch?

Alle Datensätze basieren auf den Datensätzen des Verfahrens rvBEA - Bescheinigungen elektronisch anfordern und sind im Format XML aufgebaut. Für GML57 sind die Registrierung (DXRR), die Anforderung (DXAR) und die Bescheinigung (DXEB) relevant. Die Registrierung (DXRR) wird nur noch zu Testzwecken genutzt.

Wie kommuniziert die Rentenversicherung mit den Lohnabrechnungssystemen?

Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) stellt auf einem eXTra-Server Nachrichten zur Abholung bereit. Diese müssen Sie mittels SQL unter Zugrundelegung der in der Registrierung definierten Betriebsnummern abrufen. Details zum eXTra-Standard können der Homepage http://www.extra-standard.de/ entnommen werden..

Wie erfolgt die Registrierung?

Seit dem 01.07.2021 ist das Teilverfahren GML57 für Arbeitgeber verpflichtend. Eine Registrierung ist nicht mehr erforderlich. Der DXRR wir nur noch zu Testzwecken genutzt.

Weitere Informationen sowie die detaillierte Verfahrensbeschreibung finden Sie im Bereich Download/Services.

Wie müssen wir die Parameter für den eXTra-Server der Rentenversicherung befüllen?

Wie können wir das GML57-Verfahren testen?

Für rvBEA/GML57 steht ein automatisiertes Testverfahren zur Verfügung. Die dazugehörige Verfahrensbeschreibung finden Sie im Downloadbereich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu XMLs, Daten, Schemata, etc. finden Sie unter Download/Service

Wann gesonderte Meldung 57?

Meldezeitraum endet frühestens 3 Monate vor Beschäftigungsende.

Was ist eine 57er Meldung?

Die Rentenversicherung fordert ggfs. eine Meldung an, um vor Rentenbeginn oder für einen Versorgungsausgleich die Ansprüche berechnen zu können. Mit dem Schalter ‚Meldung erzeugen' wird dann die 57er Meldung erzeugt und für den Versand bereit gestellt.

Wie wird die Rente hochgerechnet?

Es wird die Hochrechnung der beitragspflichtigen Einnahmen beantragt. Wird eine Hochrechnung beantragt, werden die letzten (maximal) drei Monate vor Rentenbeginn hochgerechnet. Hierzu muss der Arbeitgeber eine gesonderte Meldung abgeben.