Vertrag muss detaillierte Preisangaben, Beschreibung der Qualität und Quantität und die Lieferbedingungen enthaltenDer Export von Waren und Dienstleistungen ist mit besonderen Risiken verbunden. Diese können jedoch bei sorgfältiger Vorbereitung vermindert werden. Show
Exportverträge schützen Unternehmen vor Risiken und Kosten bei Streitfällen. Aus diesem Grund muss der Vertrag detaillierte Infos zu den wichtigsten Punkten beinhalten. Zusätzlich zu den Preisangaben soll der Vertrag folgende Themen abdecken:
Qualität der Ware festlegenFür die Festlegung der Qualität gibt es verschiedene Methoden, die im Vertrag ihren Niederschlag finden:
Bezugnahme auf Typenbezeichnungen oder Normen
Quantität und Verpackungsgewicht (Tara)Die Quantität kann auf folgende Arten festgelegt werden:
Bei ungefährer Mengenfestlegung wird der Verkäufer dann, wenn der Marktpreis niedriger ist als der vertraglich fixierte Preis, möglichst viel liefern, bei hohem Marktpreis wird er dagegen mit seiner Lieferung zurückhaltend sein, also möglichst wenig liefern. Um das zu vermeiden, wird vereinbart, dass die Über- oder Untermengen zum jeweiligen Tagespreis abgerechnet werden.
Unterschiede beim Verpackungsgewicht (Tara)
Lieferbedingungen: Erfüllungsort und ErfüllungszeitDie Lieferbedingungen regeln Erfüllungsort und Erfüllungszeit. Erfüllungsort ist jener Ort, an dem der Exporteur die für die Vertragserfüllung maßgebliche Übergabehandlung zu vollbringen hat. Bis zum Erfüllungsort hat er Kosten und Risiken zu tragen. Je nach Vereinbarung kann dies seine Fabrik, die Landesgrenze, der Verschiffungshafen oder auch ein anderer Ort sein. Im Außenhandel wird dieser Ort durch die Incoterms geregelt. Ist kein Erfüllungsort vereinbart, gilt der Geschäftssitz des Exporteurs als solcher. Erfüllungszeit ist jener Zeitpunkt oder Zeitraum, innerhalb dessen der Exporteur die für die Vertragserfüllung maßgebliche Übergabehandlung zu erbringen hat. Dabei unterscheidet man:
Manchmal können Käufer und Verkäufer die Erfüllung innerhalb einer bestimmten Periode verlangen. Bei der „Andienung“ hat der Verkäufer diese Möglichkeit, hier muss der Käufer während einer bestimmten Frist zur Übernahme der Ware bereit sein. Beim „Abruf“ gibt der Käufer die Frist bekannt, innerhalb welcher der Verkäufer zu liefern hat. Abruf und Andienung kommen bei „On-Call-Verträgen“ vor. Was ist die Erfüllungszeit?Zeitpunkt oder -raum, zu oder innerhalb dessen ein Schuldner seine Leistung zu erbringen hat. Zu beachten sind hier die Verjährung und Fristigkeit (Erfüllungsort).
Was ist eine prompte Lieferung?Lieferbedingungen: Gesetzlich gilt prompte Lieferung ab dem Geschäftssitz des Verkäufers. Im Kaufvertrag werden meist der Liefertermin (evtl. als Fixtermin) und der Ort der Erfüllung (und damit die Kosten- und Risikoaufteilung des Transports) festgelegt.
Was ist der Unterschied zwischen einem gewöhnlichen Termingeschäft und einem fixgeschäft?Bei dem Festsetzen der Nachfrist muss der/die Käufer/in einen Termin wählen, bei dem der/die Verkäufer/in zeitlich auch die Möglichkeit hat, die Ware tatsächlich zu liefern. Damit wird das gewöhnliche Termingeschäft zu einem Fixgeschäft. Sobald auch diese Nachfrist überschritten wird, tritt der Lieferverzug ein.
Was wird in den Kaufvertragsklauseln geregelt?Anpassung des Kaufpreises aus etwaigen Steuernachzahlungen oder -erstattungen. Verursachungsgerechten Verteilung der durch die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entstandenen Gewerbesteuerbelastung zwischen Verkäufer und Käufer. Umsatzsteuerlicher Behandlung des Kaufpreises.
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