Was ist der Unterschied zwischen Altersrente und Regelaltersrente?

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Altersrenten

in der gesetzlichen Rentenversicherung

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht und eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) zurückgelegt haben. Für einige Altersrenten müssen darüber hinaus weitere besondere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

Regelaltersrente wird bei einer zurückgelegten Wartezeit von 5 Jahren (60 Monaten) und Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt. Bis zum 31.12.2011 lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Seit 01.01.2012 wird sie schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte des Jahrgangs 1955 beträgt sie z. B. 65 Jahre und 9 Monate.

Anstelle der Regelaltersrente können - bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze - folgende vorgezogene Altersrenten gewährt werden, wenn die hierfür erforderlichen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Behinderte Menschen, Hilfen für): Für Versicherte, die zu Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wird für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die Altersgrenze für den frühestmöglichen Bezug dieser Rente unter Inkaufnahme von Abschlägen bis zu maximal 10,8 % steigt von 60 auf 62 Jahre.
  • Altersrente für langjährige Versicherte: Für Versicherte, die die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wird für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1949 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Unter Inkaufnahme von Abschlägen bis zu maximal 14,4 % kann diese Rente frühestens mit 63 Jahren bezogen werden.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, können seit 01.07.2014 schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1953 steigt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt sie wieder wie bislang bei 65 Jahren.

Werden die Altersrenten vorzeitig in Anspruch genommen, so werden sie für die gesamte Dauer des Rentenbezuges um einen Abschlag in Höhe von 0,3 % für jeden Monat gemindert, in dem sie vor Erreichen der jeweiligen Altersgrenze bezogen werden. Es gibt allerdings verschiedene Vertrauensschutzregelungen, die es Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, eine Altersrente vorzeitig mit geringerem Abschlag oder abschlagsfrei zu erhalten (Rentenabschlag).

Da für die einzelnen Altersrentenarten verschiedene Anspruchsvoraussetzungen, Altersgrenzen und Vertrauensschutzregelungen gelten, muss für jeden Einzelfall gesondert geprüft werden, ab wann welche Rentenart jeweils mit welchem Abschlag zusteht. Aus diesem Grund empfiehlt sich für Versicherte, die den Eintritt in den Ruhestand planen wollen, dringend eine rechtzeitige individuelle Beratung durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung.

Versicherte, die evtl. eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen wollen, haben ab dem 50. Lebensjahr bis zum Erreichen der für sie geltenden Regelaltersgrenze die Möglichkeit, diese Einbußen durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise auszugleichen. Ab Vollendung des 50. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, eine besondere Rentenauskunft zu beantragen, die auf Wunsch auch die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung enthält.

Wird der Renteneintritt hingegen trotz erfüllter Wartezeit über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinausgeschoben, so wird die spätere Altersrente für jeden Kalendermonat, in dem die Rente nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wurde, um einen Zuschlag von 0,5 % erhöht. Ein Aufschieben des Renteneintritts um ein Jahr führt damit zu einer Rentenerhöhung um 6 %.

Eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer Vollrente 6.300 Euro jährlich. Bei einem höheren Verdienst kann die Rente maximal als Teilrente geleistet werden. Liegt die Summe aus gekürzter Rente und dem Hinzuverdienst über dem bisherigen Einkommen (bestes Einkommen der letzten 15. Kalenderjahre (sog. Hinzuverdienstdeckel), wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 % auf die verbleibende Teilrente angerechnet. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze darf in beliebiger Höhe zur Rente hinzuverdient werden, ohne dass sich dies auf die Rentenhöhe auswirkt.

Altersrente wird nur auf Antrag (Rentenantrag) gewährt. Wird dieser spätestens innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze gestellt, beginnt die Rente mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, bei späterer Antragstellung mit dem Ersten des Antragsmonats. Der Rentenbeginn kann aber auch durch Weiterarbeit hinausgeschoben werden.

Höhe der Rente Rentenberechnung; Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute Knappschaftsversicherung; Altersgeld für Landwirte Alterssicherung der Landwirte

§§ 34-38, 40-42, 235-238 Sozialgesetzbuch VI

ZGesetzliche Rentenversicherungsträger

www.deutsche-rentenversicherung.de

Was ist der Unterschied zwischen Regelaltersrente und Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Der Unterschied liegt darin, dass der Rentenbeginn der späteren Version dieser Altersrente schon mit dem Lebensalter mit oder ab 63 Jahre möglich ist oder war.

Wer hat Anspruch auf Regelaltersrente?

Die reguläre Altersrente, die Regelaltersrente, können fast alle bekommen, die gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben. Denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) als Voraussetzung. Außerdem müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben.

Was versteht man unter Regelaltersrente?

Versicherte erhalten die Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Regelaltersgrenze haben vor 1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht.

Ist die Rente mit 63 eine Regelaltersrente?

Die Rente mit 63 Jahren ist eine Form der Frührente. Denn im Regelfall können Sie – abhängig von Ihrem Geburtsjahr – erst ab 65 Jahren in Rente gehen. Das ist die sogenannte Regelaltersgrenze. Wenn Sie davor in Rente gehen möchten, müssen Sie hohe Abschläge in Kauf nehmen (siehe unten).