Muss die ust-id des kunden auf die rechnung

Muss die ust-id des kunden auf die rechnung

Insbesondere zu Beginn ihrer Tätigkeit fragen sich viele Selbstständig, welche Angaben auf ihren Rechnungen erscheinen müssen: Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-ID? Wie erhalten Sie diese Nummern und worin unterscheiden sie sich?

Muss die Steuernummer auf der Rechnung erscheinen? Diese Frage stellen sich oft Selbstständige, die Ihre Tätigkeit vor Kurzem begonnen haben und nun ihre ersten Rechnungen schreiben. Die Steuernummer (St.-Nr.) ist bei Soll- wie bei Istversteuerung eine Pflichtangabe auf Rechnungen in Deutschland. Dies ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14 so verankert. Die Steuernummer kann allerdings durch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ersetzt werden.

Was sind weitere Pflichtangaben auf der Rechnung?

  • Steuernummer (St.-Nr.), beziehungsweise, die vom Bundeszentralamt für Steuern ausgestellte USt-IdNr (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).
  • Rechnungsnummer, individuelle Nummer einer jeden Rechnung, die ausgestellt wurde.
  • Die erbrachten Leistungen, die in Rechnung gestellt werden.
  • Das Datum, beziehungsweise der Zeitraum, an dem diese Leistungen erbracht wurden.
  • Das Ausstellungsdatum darf auf keiner Rechnung fehlen.
  • Der genau zu zahlende Rechnungsbetrag, nebst der Auflistung der einzelnen Posten. (Den Rechnungsbetrag wiederum errechnen Unternehmer ausgehend von den Selbstkosten des jeweiligen Produkts oder der angebotenen Dienstleistung.)
  • Minderungen wie Skonti, Rabatte, Gutschriften oder Verrechnungen müssen in der Forderung nachvollziehbar aufgeführt sein.
  • Zahlungsbedingungen und Angabe einer Zahlungsfrist.

Enthält die Kundenrechnung keine Umsatzsteuer (USt), weil es sich bei dem Rechnungsaussteller, um einen davon befreiten Kleinunternehmer (gemäß §19 Abs. 1 UStG) handelt, so ist dies mittels eines kurzen Satzes in der Forderung zu vermerken. Dieser Satz darf frei formuliert werden. Eine Steuernummer haben aber auch Kleinunternehmer in jedem Fall.

Schriftliche Rechnungen sind besonders für die Kommunikation zwischen Kunden und Lieferanten von großer Bedeutung, da diese die Verbindlichkeiten aus Leistungen und Lieferungen darstellen, welche in der Buchhaltung vom jeweiligen Unternehmen festgehalten werden.

Kleinbetragsrechnungen können ohne Steuernummer erstellt werden

Keine Regel ohne Ausnahme. Auch wenn die Steuernummer eine Pflichtangabe auf einer Rechnung darstellt, dürfen Kleinbetragsrechnungen ohne Steuernummer erstellt werden. Als Kleinbetragsrechnungen (zum Beispiel Kassenbons) gelten Forderungen über geringe Beträge, wenn diese 250 Euro nicht überschreiten. Die Umsatzsteuer (USt) ist in diesen Fällen bereits im Betrag enthalten. Die Rechnungsinhalte können dabei beispielsweise Tank- und Kassenbelege oder Bahntickets betreffen.

Welche Pflichtangaben müssen Kleinbetragsrechnungen enthalten?

Rechnungen dieser Art müssen weniger Angaben als herkömmliche Rechnungen enthalten. Zu den Pflichtangaben zählen:

  • Art der erbrachten Leistung
  • Name sowie Anschrift des Rechnungsstellers
  • Name des Leistungsempfängers
  • Rechnungsdatum
  • Steuerbetrag, Steuersatz, Entgelt, nebst eventuellen Hinweisen auf eine Steuerbefreiung
  • die Steuernummer ist auf Rechnungen für Kleinbeträge keine Pflichtangabe.

Der Unterschied: Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die USt-IdNr. kann, wie bereits erwähnt, die Steuernummer auf Rechnungen ersetzen. Ist der Rechnungsempfänger im Inland, kann jedes Unternehmen selbst entscheiden, welche davon auf der Rechnung erscheint. Wer jedoch als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer eine Rechnung an ein Unternehmen ausstellt, das sich im Ausland befindet (siehe auch Auslandsüberweisungen), muss in diesem Fall die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsempfängers auf der jeweiligen Forderung angeben: Neben der eigenen muss entsprechend im Zuge des Reverse-Charge-Verfahrens auch die Umsatzsteuer-ID vom Rechnungsempfänger noch auf die Rechnung. Dafür benötigt man jedoch eine qualifizierte Bestätigung, die sich jeder bei dem Bundeszentralamt für Steuern telefonisch, per E-Mail, postalisch, per Telefax oder online einholen kann.

Die Umsatzsteuer-ID Nummer gibt mehr Sicherheit

Der Grund, warum diese Steuernummer immer häufiger ausgetauscht wird, liegt in der Sicherheit der persönlichen Daten. Denn die Steuernummer dient auch als eine Art von PIN, um telefonische Auskünfte über Steuern zu erhalten. Diese Informationen können dabei sowohl private als auch betriebliche Steuerinformationen enthalten. Mit der Umsatzsteuer-ID können sensible, private Daten jedoch nicht so leicht abgegriffen werden. Deshalb geben manche Unternehmer bei der Ausstellung der Rechnung lieber die USt-IdNr. an, und nicht die Steuernummer.

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Einen Antrag auf Erteilung einer Steuernummer beim Finanzamt stellen

Wer selbstständig ist, kann bei dem zuständigen Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Dort haben diese einen Fragebogen auszufüllen und erhalten dann anschließend ihre Steuernummer.Gewerbetreibende haben keine Steuernummer zu anzufordern, denn das Gewerbeamt übermittelt ihrem Finanzamt die betreffende Nummer automatisch. Dort kann diese dann erfragt werden. Die Steuernummer mit 13 Ziffern wird auch allen steuerpflichtigen, juristischen oder natürlichen Personen zugeteilt. Wer sich von einem Steuerberater die Buchhaltung machen lässt, kann auch diesen damit beauftragen, diese zu besorgen.

Die Beantragung einer Umsatzsteuer-IdNr.

Gründer können diese beim Bundeszentralamt für Steuern stellen. Dabei ist die Erstellung kostenlos. Die Umsatzsteuer-IdNr. hat das Format DEXXXXXXXXX (mit neun Ziffern) und ist für alle umsatzsteuerpflichtigen Selbstständigen, Freiberufler oder Unternehmer relevant. Die Nummer gilt sowohl im Inland, als auch innerhalb der EU. Die kennzeichnet das jeweilige Unternehmen und differenziert es eindeutig von anderen, juristischen Personen, die ebenfalls unternehmerisch tätig sind. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, hat diese immer auf seine Forderungen zu schreiben.

Die USt-IdNr. auf Rechnungsforderungen, ein europäisches Instrument

Die USt-IdNr. dient auch zur eindeutigen Identifikation des eigenen Unternehmens innerhalb der Europäischen Union. So können ganz einfach Dienstleistungen und Waren grenzüberschreitend ausgetauscht werden. Deshalb muss für Dienstleistungen und Lieferungen ins europäische Ausland die USt-IdNr. auf jeder Rechnung stehen, die ausgestellt wird. Denn beim Exportieren von Waren und Leistungen ins EU-Ausland muss zwar keine USt ausgewiesen werden, es werden jedoch Steuerschuldnerschaften gegenüber der Finanzbehörde auf den Betrieb übertragen, der die Leistungen und Waren empfängt. Dieser muss dann die Umsatzsteuer für die gelieferten Waren an seine eigene Finanzbehörde, zum Steuersatz seines Landes, abführen. Damit das jeweilige Geschäftsverhältnis auf jeder Rechnung eindeutig geklärt ist, muss die USt-IdNr. beider Betriebe auf jeder Forderung aufgeführt werden. Das erleichtert deren Überprüfung durch die einzelnen Finanzbehörden der jeweiligen Länder, dass das Geschäft auch gemäß, der jeweiligen, steuerlichen AGB abgewickelt wurde.

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Wann muss die USt

Die Umsatzsteuer-ID ist dann zwingend erforderlich, wenn du als umsatzsteuerpflichtiger Regelunternehmer eine Rechnung an einen anderen Regelunternehmer ins EU-Ausland schreibst (B2B Geschäfte). Beachte, dass du in diesem Fall keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen darfst. Deine Rechnung ist also umsatzsteuerfrei.

Warum muss die Umsatzsteuer

Die USt-ID ersetzt auf Rechnungen die Steuernummer und dient der eindeutigen Kennzeichnung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Bei Rechnungen für innergemeinschaftliche Leistungen und innergemeinschaftliche Lieferungen ist diese immer auf der Rechnung anzugeben.

Welche Pflichtangaben müssen auf einer Rechnung stehen?

Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ausstellungsdatum der Rechnung. Fortlaufende Rechnungsnummer.

Welche Steuernummer muss auf die Rechnung?

Fazit. Noch mal kurz zum Merken: Die Steuernummer mit 13 Ziffern kann die Nummer sein, die Du auf Deinen Rechnungen vermerkst. Bist Du umsatzsteuerpflichtig, musst Du Deine Umsatzsteuer-ID auf der Rechnung bekannt geben. Deine 13-ziffrige Nummer brauchst Du dann nicht mehr dazuzufügen.