Was braucht man als Ausländer um in Deutschland zu heiraten

Die Eheschließung richtet sich regulär nach den Voraussetzungen gem. §§ 1303 ff. BGB. Bei einer Heirat zwischen einem deutschen Staatsbürger und einem Nicht-EU-Ausländer oder zwei nicht Nicht-EU-Ausländern in Deutschland müssen noch andere Gesetze beachtet werden. Hier ist nämlich gemäß Art. 13 I EGBGB die Regelung des Landes relevant, dessen Staatsbürgerschaft der Heiratswillige besitzt. Es dürfen keine Eheverbote und Ehehindernisse vorliegen.

Was es für Ausländer bei der Schließung einer Ehe in Deutschland zu beachten gilt

Hat der Ausländer eine Doppelstaatsbürgerschaft, von denen eine die deutsche ist, bleibt es unkompliziert. Nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 EGBGB geht die deutsche Staatsbürgerschaft vor und die Schließung der Ehe richtet sich nach deutschen Gesetzen.

Nach § 1309 Abs. 1 BGB muss der oder die ausländische Verlobte ansonsten dem Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde vorlegen. Das Ehefähigkeitszeugnis gibt Auskunft darüber, ob bezüglich der Heirat und Ehe des Ausländers in seiner Heimat Hindernisse entgegenstehen. So sollen Doppelehen und unwirksame Ehen verhindert werden. Allerdings stellt nicht jedes Land ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Ein Ehefähigkeitszeugnis erhält man in folgenden Ländern: Dänemark, Finnland, Norwegen, Bulgarien, Schweden, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Polen, Österreich, Tschechische Republik, Ungarn, Schweiz, Slowakei, Türkei, Griechenland, Italien, Spanien, Irland, Großbritannien, Portugal, Kuba, Tansania, Kenia, Mosambik, Japan und Neuseeland.

Sollte der Ausländer aus einem Land kommen, das kein oder nur ein unzureichendes Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, so kann er gemäß § 1309 Abs. 2 BGB beim Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Dabei wird geprüft, ob es Hindernisse gibt, die der Ehe und damit der Heirat entgegenstehen, ob eine sachliche Ehevoraussetzung fehlt und ob Vorehen bestehen, welche noch nicht aufgelöst worden sind. Die Antragsstellung auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erfolgt gemäß § 12 Abs. 3 PStG über das Standesamt.

Hinsichtlich der Namenswahl empfiehlt es sich, sich über das Namensrecht des Herkunftslandes zu informieren. Während es in Deutschland üblich ist, dass man bei einer Heirat frei entscheiden kann, ob man den Namen der Frau oder des Mannes oder keinen gemeinsamen Familiennamen wählt, ist das in einigen Ländern nicht anerkannt.

Was passiert nach der Heirat und wie wirkt sich die Ehe auf den Aufenthaltsstatus aus?

Die Ehe unterliegt nach der Heirat den deutschen Gesetzen, so lange sich das Ehepaar in Deutschland aufhält. Das Erbrecht hingegen richtet sich nach den Regelungen des Landes, dessen Staatsangehörigkeit die Person innehat. Durch eine mit einem Deutschen geschlossene Ehe, hat ein Ausländer in der Regel einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist bis zu drei Jahre lang gültig. Liegen danach die Voraussetzungen vor, kann eine Niederlassungserlaubnis folgen, d.h. eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Diese kann unter bestimmten Umständen versagt werden, zum Beispiel wenn die Ehe nicht mehr besteht oder der ausländische Partner eine Straftat begangen hat.

Durch die Ehe sind Ausländer außerdem berechtigt, eine Arbeit aufzunehmen. Bei freiberuflichen Tätigkeiten und Selbstständigkeit bedarf es dazu jedoch einer Erlaubnis der Ausländerbehörde. Bei einem Aufenthalt in Deutschland gelten die deutschen Gesetze auch bezüglich Scheidung bei Scheitern und Unterhaltsansprüchen nach der Ehe.

Auch dann, wenn beide Partner Ausländer sind, ist eine Eheschließung in Deutschland vor dem Standesamt möglich. Weder ein Wohnsitz noch ein dauernder Aufenthalt ist hierzu erforderlich.

Damit eine Eheschließung vorgenommen werden kann, ist es aber notwendig, dass jeder der beiden Beteiligten die nach dem Recht seines Heimatstaates erforderlichen Voraussetzungen für die Eheschließung mitbringt.

Daneben können Ausländer aber auch vor einer dazu bestimmten Vertretung ihres Staates heiraten und die Ehe dann in Deutschland anerkennen lassen.

Eine Heirat ist auch dann möglich, wenn die Beteiligten vorher in einem anderen Land schon einmal geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft miteinander begründet hatten. Diese frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft braucht auch nicht aufgehoben zu werden. Nur eine Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person stellt ein Ehehindernis dar.

Heutzutage sind Fernbeziehungen keine Seltenheit mehr. Wenn der Wunsch nach einem gemeinsamen Leben und einer Hochzeit in Deutschland entsteht, sollten Ihnen Landesgrenzen nicht im Wege stehen. Möchten Sie Ihren ausländischen Partner in Deutschland heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen?

Drittstaatsangehörige aus bestimmten Ländern benötigen vor der Einreise nach Deutschland ein Visum. Unter den verschiedenen Visa-Arten für Deutschland finden Sie auch ein Visum für die Eheschließung. Das Heiratsvisum stellen Sie in Form eines nationalen Langzeitvisums. Wer ein Heiratsvisum für Deutschland braucht und alles Wissenswerte rund um das Thema Visum und Eheschließung, lesen Sie in diesem Beitrag.

Was ist ein Heiratsvisum?

Bei einem Heiratsvisum handelt es sich um ein Visum zum Zweck der Eheschließung. Der ausländische ledige Partner kann mit diesem Visum nach Deutschland einreisen, um hier zu heiraten oder die Lebenspartnerschaft einzugehen.

Nachfolgende Voraussetzungen für ein Heiratsvisum müssen erfüllt werden:

  • Volljährigkeit beider Eheleute
  • nicht vorhandene Verwandtschaft der Eheleute
  • Nachweis über Deutschkenntnisse Niveau A1 (Zertifikat Goethe Institut)
  • Wohnsitz des Verlobten in Deutschland
  • Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland muss gewährleistet sein
  • Die Absicht, eine tatsächliche Ehe zu führen (kein Verdacht auf Scheinehe)

Kann ich mit einem Touristen- oder Besuchervisum heiraten?

Die Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt Sie zu einem Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten aus touristischen oder beruflichen Gründen und ist nicht mit einem Heiratsvisum für Deutschland gleichzusetzen. Rein theoretisch können Sie natürlich mit einem Touristen- oder Besuchervisum in Deutschland heiraten, doch werden Sie im Anschluss Schwierigkeiten haben eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung zum Ehegattennachzug zu erhalten. Im Regelfall wird die Ausländerbehörde darauf bestehen, dass das Visumverfahren nachgeholt wird. Am besten stellen Sie also von Beginn an ein Antrag auf ein Heiratsvisum.

Wer muss ein Heiratsvisum für Deutschland beantragen?

Als Drittstaatsangehöriger benötigen Sie zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum. Davon ausgenommen sind EU-Bürger und Bürger der EFTA-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz, aber auch andere Staaten sind von der Visumspflicht befreit. Auf unserer Seite finden Sie eine Übersicht über visumpflichtige und -befreite Staaten.

Wo beantrage ich das Heiratsvisum?

Beantragt wird das Heiratsvisum noch vor Einreise in Deutschland im jeweiligen Heimatland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Werfen Sie einen Blick auf die Liste aller Auslandsvertretungen, um die Ihnen zugeteilte Botschaft oder das Konsulat ausfindig zu machen.

Heiratsvisum Deutschland: Wie ist das Prozedere?

Sie möchten Ihren ausländischen Partner in Deutschland heiraten? Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Behördendschungel.

10 Schritte zum deutschen Heiratsvisum

  1. Standesamt: Wenn Sie als deutscher Staatsbürger mit einem Wohnsitz in Deutschland Ihren ausländischen Verlobten in Deutschland heiraten möchten, erkundigen Sie sich vor der Beantragung des Heiratsvisum beim zuständigen Standesamt nach den Unterlagen, die Sie dort für die Eheschließung vorlegen müssen. Meist bekommen Sie eine Liste mit allen erforderlichen Dokumenten.
     
  2. Unterlagen vorbereiten: Bitte beachten Sie, dass alle ausländischen Urkunden, die nicht auf Deutsch sind, von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden müssen und nicht älter als sechs Monate alt sein dürfen. Darüber hinaus müssen die Urkunden ggf. legalisiert werden.
     
  3. Anmeldung zur Eheschließung: Haben Sie alle Unterlagen beisammen, kann die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt erfolgen, die in der Regel persönlich und von beiden Verlobten vorgenommen wird. Ist ein Partner verhindert, kann er dem anderen Partner eine Vollmacht ausstellen. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen.
     
  4. Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen: Das Standesamt prüft anhand der Unterlagen die Ehefähigkeit und etwaige Ehehindernisse. Hier werden unter anderem die Urkunden auf Ihre Echtheit untersucht und diverse Voraussetzungen überprüft.
     
  5. Bestätigung der Anmeldung zur Eheschließung: Das Standesamt bescheinigt Ihnen die Anmeldung zur Eheschließung und bestätigt, dass alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind. Diese Bescheinigung ist 6 Monate gültig.
     
  6. Beantragung Heiratsvisum Deutschland: Erst wenn Ihnen die Bescheinigung und der Termin zur Eheschließung durch das Standesamt vorliegen, kann der Antrag auf das Heiratsvisum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland beantragt werden.
     
  7. Einladung des Verlobten zur deutschen Ausländerbehörde: Der Verlobte in Deutschland wird zu einem Termin zu der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland geladen. Zum Termin müssen einige Nachweise und Dokumente mitgebracht werden. Um welche Unterlagen es sich handelt, wird Ihnen vorab schriftlich mitgeteilt.
     
  8. Stellungnahme Ausländerbehörde: Im Anschluss an den persönlichen Termin wird das Verfahren zur Eheschließung geprüft und eine Stellungnahme an die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland des ausländischen Antragstellers geschickt.
     
  9. Entscheidung über Visumantrag durch die deutsche Auslandsvertretung: Im letzten Schritt entscheidet die deutsche Auslandsvertretung über Ihren Antrag für ein Heiratsvisum.
     
  10. Einreise nach Deutschland: Sie haben ein Heiratsvisum für Deutschland erhalten? Nun kann die Einreise des ausländischen Partners sowie die Eheschließung binnen drei Monaten erfolgen – das entspricht der Gültigkeit des Heiratsvisums.

Welche Unterlagen brauche ich für ein deutsches Heiratsvisum?

Bevor Sie das Heiratsvisum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen können, muss in einem ersten Schritt die Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt in Deutschland angemeldet werden. Die nachfolgenden Liste führt die Unterlagen auf, die Sie bei Ihrem Standesamt hierfür einreichen müssen.

Checkliste: Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

Für den deutschen Verlobten:

  • gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Meldebestätigung
  • ggf. ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (falls zuvor schon einmal verheiratet)

Für den ausländischen Verlobten:

  • gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis (oder Ledigkeitsbescheinigung)
  • Melde- bzw. Aufenthaltsbestätigung
  • ggf. Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (falls bei dem Termin verhindert)

Hinweis: Gegebenenfalls benötigt Ihr Standesamt gemäß Ihrer persönlichen Situation weitere Unterlagen. Auskunft erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Ausländer müssen beim deutschen Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das von den zuständigen Behörden in ihrem Heimatland ausgestellt wird. Diese Bescheinigung sagt aus, ob keine Hindernisse der Ehe entgegenstehen, also kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. keine Eheverbot. Uneingeschränkt anerkannt werden die Ehefähigkeitszeugnisse gemäß dem Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen von: Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldau, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Schweiz, Spanien und der Türkei. Auch Bescheinigungen anderer Länder können die Anforderungen an ein Ehefähigkeitszeugnis erfüllen, in den meisten Fällen sind es allerdings nur Ledigkeitsbescheinigungen ohne die Qualität eines Ehefähigkeitszeugnisses.

Hinweis: Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 6 Monate.

Checkliste: Unterlagen für die Beantragung des Heiratsvisums

  • Anmeldung zur Eheschließung
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass
  • Biometrische Passbilder
  • Nachweis Deutschkenntnisse Niveau A1
  • Kopie des Passes des/der Verlobten in Deutschland
  • Kopie des Mietvertrags der Wohnung in Deutschland
  • ggf. Verpflichtungserklärung des Verlobten in Deutschland (für die Zeit ab Einreise nach Deutschland und Eheschließungstermin)
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung: für die ersten Wochen des Aufenthalts in Deutschland, sofern danach eine Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen wird.

Wie lange dauert ein Heiratsvisum?

Weil Ihr Visumantrag für die Stellungnahme an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet wird, können Wartezeiten von bis zu maximal drei Monaten entstehen.

Wo beantrage ich die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland?

Nach der Eheschließung muss die Eheurkunde bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht werden, die dann einen Termin zur Erteilung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis vergibt. Die Aufenthaltserlaubnis auf Grund der Ehe mit einem deutschen Staatsbürger wird zunächst für ein oder drei Jahre erteilt – je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben. Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels nach ein bzw. drei Jahren muss dann die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen werden.

Wie kann ich als Ausländer in Deutschland heiraten?

Eine Eheschließung vor einem deutschen Standesamt ist auch ohne Wohnsitz oder andauernden Aufenthalt in Deutschland möglich. Allerdings müssen Ausländer:innen in der Regel weitere Dokumente persönlich vorweisen und diese oftmals zusätzlich in einer beglaubigten Übersetzung.

Kann ich auch ohne Ehefähigkeitszeugnis heiraten?

Die Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für den ausländischen Verlobten ist gemäß § 39 Absatz 2 des Personenstandsgesetzes grundsätzlich nicht erforderlich. Dennoch hat das deutsche Standesamt auch Feststellungen über die Person und Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten zu treffen.

Was passiert wenn ein Ausländer eine Deutsche heiratet?

Nach der Heirat hat der ausländische Staatsbürger das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis zu erwerben. Hierfür müssen beide Partner nachweislich eine eheliche Lebensgemeinschaft führen und die in ihrem Land geltenden Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllen.

Wie lange dauert es ein Heiratsvisum zu bekommen?

Einige Botschaften veröffentlichen Prognosen zur vermutlichen Bearbeitungsdauer: Deutsche Vertretungen in Brasilien: bis zu sechs Wochen. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bischkek: 4 – 6 Wochen. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Beirut: 2 – 4 Monate.