Warum darf man nicht geimpft werden wenn man krank ist

Auch bei den Zulassungs-Studien hat man die Leute, bevor man sie geimpft hat, nicht getestet, ob sie das Virus in sich tragen oder nicht. Das heißt: Auch da kann es wahrscheinlich passiert sein, dass der ein oder andere geimpft wurde, während er aktiv infiziert war, ohne es selber zu merken.

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Bei Fieber wird nicht geimpft

Wir impfen ja generell nicht, wenn jemand krank ist. Wenn also jemand über 38 Grad Fieber hat bei seinem Impftermin, dann wird er wahrscheinlich nicht geimpft werden. Der Hintergrund ist, dass durch die Impfung natürlich eine Immunreaktion ausgelöst wird. Und wenn das Immunsystem schon mit etwas anderem beschäftigt ist und sich da schon richtig ins Zeug legt, dann will man nicht noch zusätzlich das Immunsystem durch die Impfung belasten.

Impfung bei symptomfreien Personen problemlos möglich

Das bedeutet aber auch: Wenn Sie eh von Ihrer Infektion nichts merken, dann ist das Immunsystem wahrscheinlich sowieso relativ gut in der Lage, das Virus gerade in Schach zu halten. Es kann dann durch die Impfung nur noch zusätzlich gestärkt werden. Da gibt es eigentlich keine Probleme, dass man durch Infektionen plus Impfung irgendwelche stärkeren Nebenwirkungen oder irgendetwas erzeugen würde. Da kann man Entwarnung geben; das ist eigentlich kein Problem.

Impfschutz braucht Zeit, um sich aufzubauen

Was man vielleicht sagen sollte: Es kann natürlich immer wieder passieren, dass sich Leute innerhalb von wenigen Tagen nach ihrer ersten Impfung noch infizieren. Und da muss man einfach sagen: Der Impfschutz baut sich ja erst langsam auf; er ist halt erst so ungefähr 14 Tage nach der ersten Impfung wirklich wirksam. Deshalb muss man nach der ersten Impfung noch ein bisschen vorsichtig sein – dass man weiterhin die Abstandsregeln und Maske einhält, weil man für die ersten 14 Tage nach der Impfung wirklich noch sehr, sehr wenig Schutz hat.

Aber die Sache, die die Hörerin ansprach: Geimpft, während ich das Virus schon in mir trage – das gibt keine Probleme.

Warum darf man nicht geimpft werden wenn man krank ist

Wann gelte ich als vollständig geimpft? Diese Regelung gilt ab 1. Oktober 2022.

Foto: Bundesregierung

Informationen zur Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung)

Warum ist eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) wichtig? Öffnen Minimieren

Die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe schützen effektiv vor schweren Erkrankungen. Studien belegen jedoch, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt.

Eine Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz wieder deutlich. Der Körper bildet mehr Antikörper und kann sich so noch besser vor dem Virus schützen. Die Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster (Verstärker) für das Immunsystem – deshalb wird sie auch als Booster-Impfung bezeichnet. 

Wer sollte seine Impfung das erste Mal auffrischen lassen („1. Booster“)? Öffnen Minimieren

Die Ständige Impfkommission empfiehltfür alle Geimpften ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung, vorzugsweise mit einem der neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe. Die Auffrischimpfung soll im Regelfall sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Kinder zwischen 5 und 11 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen – z.B. Immundefizienz –  sollen ebenfalls geboostert werden. Für diese Altersgruppe sollen weiterhin die für diese Altersgruppe zugelassenen monovalenten Impfstoffe verimpft werden – und nicht die neuen angepassten Impfstoffe, die bisher nur für Menschen ab zwölf Jahren zugelassen sind. 

Wer sollte eine zweite Auffrischungsimpfung („2. Booster“) bekommen? Öffnen Minimieren

Bei vielen Menschen liegt die Auffrischimpfung schon längere Zeit zurück, zum Beispiel bei Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben. Die STIKO empfiehlt daher für bestimmte Personengruppen eine zweite Auffrischimpfung, vorzugsweise mit einem der neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe.

Die zweite Auffrischimpfung soll nach drei sogenannten „immunologischen Ereignissen“ verabreicht werden – beispielsweise drei Impfungen (1. und 2. Impfung zur Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung) oder Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung) und eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion. Näheres hierzu können Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) nachlesen.

Die Personengruppen, denen die STIKO eine zweite Auffrischimpfung empfiehlt, sind:

  • Alle Menschen ab 60 Jahren;
  • Personen ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz (Hinweis: Da die neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe erst ab einem Alter von zwölf Jahren zugelassen sind, sollen für 5-11-Jährige nur die bisherigen, für diese Altersgruppe zugelassenen monovalenten Impfstoffe zum Einsatz kommen); 
  • Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben oder Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe;
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder in der Pflege arbeiten – insbesondere, wenn sie direkten Kontakt zu den ihnen anvertrauten gefährdeten Menschen haben.

Für all diese Personen gilt: Der zweite Booster soll sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung beziehungsweise der SARS-CoV-2-Infektion gegeben werden.

Eine Übersicht über die STIKO-Empfehlungen zur Corona-Impfung finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI).

Corona-Impfung für Kinder von fünf bis elf Jahren

Soll ich mein Kind impfen lassen? Öffnen Minimieren

Die STIKO empfiehlt allen Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren eine Coronaschutzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Die zunächst einmalige Impfung zielt darauf ab, eine möglichst gute Basisimmunität aufzubauen.

Die einmalige Impfung soll vorzugsweise mit dem Vakzin von BioNTech erfolgen, alternativ ist auch eine Kinderdosis von Moderna ab sechs Jahren möglich.

Zusätzlich empfiehlt die STIKO Kindern mit bestimmten Vorerkrankungen – z.B. Immundefizienz – eine Grundimmunisierung mit 2 Impfungen sowie Auffrischimpfungen. Näheres dazu auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Zusammen gegen Corona“.

Die Corona-Impfung ist für viele Eltern ein sensibles Thema. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt beraten, wenn Sie Fragen haben.

Wo können sich Kinder gegen Covid-19 impfen lassen? Öffnen Minimieren

Eltern, die ihre Kinder impfen lassen möchten, können sich an die niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte wenden. Darüber hinaus stehen auch Krankenhäuser mit pädiatrischen Abteilungen oder gegebenenfalls Impfzentren für Eltern und ihre Kinder zur Verfügung. Informationen dazu sind auf den entsprechenden Informationsseiten der Kommunen zu finden.

Hat mein Kind Nachteile, wenn es nicht geimpft ist?  Öffnen Minimieren

Nein. In Deutschland gibt es keine Impfpflicht für Kinder. Die Entscheidung für oder gegen die Coronaschutzimpfung liegt bei den Sorgeberechtigten. Inwieweit und in welchem Abstand Testungen für zum Beispiel nichtgeimpfte Schülerinnen und Schüler notwendig sind, entscheiden die Bundesländer. Bitte informieren Sie sich daher in Ihrem jeweiligen Bundesland.

Allgemeine Informationen zur Corona-Impfung

Warum ist es wichtig, sich gegen Corona impfen zu lassen? Öffnen Minimieren

Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt vor allem sich selbst vor einem schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Zudem hilft jede Corona-Impfung dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. So schützt jeder, der sich impfen lässt, auch die eigene Familie, Freunde und die Gemeinschaft.

Wie wirksam ist die Impfung? Öffnen Minimieren

Alle zugelassenen Impfstoffe sind wirksam und sicher. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die mRNA-Impfstoffe Comirnaty (Biontech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) am wirksamsten. Daher wird all denjenigen, die zuerst mit einem Vektor-Impfstoff einmal oder zweimal geimpft wurden, empfohlen, sich bei der nächsten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff impfen zu lassen. Den Impfstoff von Moderna empfiehlt die STIKO nur für die Altersgruppe ab 30 Jahren.

Auch wenn die Impfstoffe nach derzeitigem Kenntnisstand eine sehr gute Wirksamkeit bieten, kann es trotz einer Impfung zu einer Covid-19-Erkrankung kommen. Die Impfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz. Untersuchungen zeigen aber, dass geimpfte Personen deutlich seltener einen schweren Krankheitsverlauf haben, in der Regel nur leichte Symptome aufweisen oder häufig gänzlich symptomlos bleiben.

Das lässt sich auch mit Daten belegen: In den wöchentlich am Donnerstag erscheinenden Lageberichten des RKI wird regelmäßig dargestellt, wie wirksam die Impfungen differenziert nach Altersgruppen und differenziert nach Verlauf einer Infektion sind.

Weitere Informationen zur Wirksamkeit der Covid-19-Schutzimpfung finden Sie beim RKI.

Wann gelte ich als „vollständig geimpft“? Öffnen Minimieren

Ein Status als „vollständig Geimpfter“ ist eine Voraussetzung etwa für Beschäftigte von Pflegeheimen oder Krankenhäusern, die im Rahmen der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht ihren Impfschutz nachweisen wollen. 

Für diesen vollständigen Impfschutz sind – so ist es im § 22a des Infektionsschutzgesetzes geregelt – zwei Impfdosen notwendig – und zwar auch für Menschen, die bei ihrer ersten Impfung den Impfstoff von Johnson&Johnson bekommen haben. Ausnahmen gibt es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus: Hier reicht eine Impfung,

  • wenn vor dieser Impfung eine mit Antikörpertest oder mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
  • wenn nach dieser Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte, und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Ab dem 1. Oktober 2022 gelten andere Regeln. Es werden grundsätzlich drei Impfungen notwendig sein. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen, 

  • wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
  • wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
  • wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Wann läuft mein Impfzertifikat ab? Öffnen Minimieren

Wichtig auf Reisen: Für Erwachsene, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ist das Zertifikat 270 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig. Minderjährige Personen (unter 18) sind von dieser Regelung ausgenommen. Für sie bleibt das Zertifikat vorerst auch ohne den sogenannten Booster unbeschränkt gültig. Die Regelung gilt für grenzüberschreitende Reisen in den EU-Mitgliedstaaten.

Anders sieht es auf nationaler Ebene aus: In Deutschland gibt es zurzeit keine nationalrechtlichen Regelungen, die die Anerkennungsdauer von Impfnachweisen begrenzen.

Gibt es eine Impfpflicht? Öffnen Minimieren

Die Impfung gegen das Coronavirus ist grundsätzlich freiwillig. Um vulnerable Gruppen zu schützen, gibt es jedoch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Denn insbesondere hochbetagte Menschen, pflegebedürftige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, gegebenenfalls auch tödliche Covid-19 Krankheitsverläufe (vulnerable Personengruppen). Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen Covid-19 Krankheitsverlauf hat. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen Berufen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren.

Aufgrund der Lage in der vierten Welle, der beklagenswert hohen Zahlen bei Neuerkrankungen und Todesfällen und einer äußerst ernsten, regional teilweise dramatischen Lage im Gesundheitssystem baten die Länder den Bund, schnellstmöglich eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht einzuführen: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten Kontakt zu vulnerablen Personen haben, sollten verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Bundestag und Bundesrat hatten daraufhin eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Demzufolge müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen.

Was gilt für Schwangerschaft und Stillzeit?  Öffnen Minimieren

Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Corona-Schutzimpfung für Schwangere und Stillende. Zudem empfiehlt die STIKO allen im gebärfähigen Alter eine Impfung, damit bereits vor einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor Covid-19 besteht. Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und Stillende können mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs wie BioNTech geimpft werden. Außerdem gibt es für Schwangere und Stillende die Empfehlung für eine Auffrischimpfung. Näheres dazu auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI)

Wo wird derzeit geimpft? Öffnen Minimieren

Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin beim Arzt oder gegebenenfalls in einem Impfzentrum machen. Ebenso können auch Zahnärzte und Apotheken Corona-Schutzimpfungen anbieten – entsprechend geschulte Apothekerinnen und Apotheker dürfen dann impfen.

Aktuelle Informationen zu Impfangeboten in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Infoseite Ihrer Landesregierung.

Was passiert, wenn ich an meinem Impftermin krank bin? Öffnen Minimieren

Die Impfung sollte bei Personen mit akuter, schwerer, fieberhafter Erkrankung verschoben werden. Leichte Erkrankungen ohne Fieber sind in der Regel kein Hinderungsgrund für eine Impfung.

Wenn Sie einen Impftermin haben und ihn krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte persönlich ab, denn nur dann kann der Termin anderweitig vergeben werden.

Muss ich mich nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion impfen lassen?  Öffnen Minimieren

Wer eine Infektion durchlebt, bildet Antikörper, vergleichbar wie bei einer Impfung. Daher kann eine durchgemachte COVID19-Infektion oftmals eine Impfung „ersetzen“ - weitere Impfungen sind für einen vollständigen Impfschutz aber dennoch notwendig. 

Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wieviele Impfungen und zu welchem Zeitpunkt diese sinnvoll sind. Eine Orientierung kann Ihnen auch der Impfguide bieten.

Wer bezahlt die Impfung? Öffnen Minimieren

Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.

Informationen zu den zugelassenen Impfstoffen

Welche Impfstoffe sind bisher zugelassen? Öffnen Minimieren

Am 21. Dezember 2020 erteilte die EU-Kommission dem Impfstoff von BioNTech die Zulassung, am 6. Januar 2021 folgte die Genehmigung des Moderna-Impfstoffs. Der Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca ist seit dem 29. Januar 2021 in der EU zugelassen. Seit 11. März 2021 hat der Impfstoff von Johnson & Johnson eine EU-Zulassung. Am 20. Dezember 2021 hat die EU-Kommission den von Novavax entwickelten Impfstoff Nuvaxovid zugelassen, und am 23. Juni 2022 den Impfstoff von Valneva.

Grundlage sind entsprechende Empfehlungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA. Einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand der verschiedenen Impfstoffe finden Sie auf der Seite der EMA (eng.).

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden aktuell weltweit mehr als 100 mögliche Impfstoffe klinisch getestet. Hier finden sie die Zusammenstellung der WHO (eng.) 

Worin unterscheiden sich die zugelassenen Impfstoffe?   Öffnen Minimieren

Die Impfstoffe von BioNTech und Moderna sind mRNA-Impfstoffe. Diese enthalten Teile der Erbinformation des Coronavirus in Form von Boten-RNA (messenger RNA, mRNA). Mit dieser Art Bauplan werden Muskelzellen im Körper angeregt, das für das Coronavirus typische Spike-Protein selbst zu produzieren.

Das Immunsystem erkennt das Spike-Protein als fremd und bildet natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und Immunzellen. Wenn der Geimpfte später mit dem „echten“ Coronavirus in Berührung kommt, wird es vom Immunsystem erkannt. Die gebildeten Antikörper schützen dann vor einer schweren Erkrankung. Die mRNA aus dem Impfstoff bleibt nicht im Körper, sondern wird kurz nach der Impfung abgebaut.

Die Impfstoffe von AstraZeneca sowie Johnson & Johnson sind Vektorimpfstoffe. In diesem Fall dient ein abgeschwächtes, für den Menschen harmloses Virus als Transportmittel (Vektor) für Teile der Erbinformation des Coronavirus. Auch hier erhalten einige Körperzellen so einen Bauplan zur Herstellung des charakteristischen Spike-Proteins des Coronavirus und bauen es nach.

Das Immunsystem erkennt das Spike-Protein als fremd und bildet natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und Immunzellen. Wenn der Geimpfte später mit dem Coronavirus in Berührung kommt, wird es vom Immunsystem erkannt und bekämpft. Vektorimpfstoffe sind bereits erprobt und kommen beispielsweise zum Schutz gegen Ebola zum Einsatz.

Beim Novavax-Impfstoffhandelt es sich um einen rekombinanten Proteinimpfstoff, der im weiteren Sinne ein sogenannter Totimpfstoff ist. Der Impfstoff basiert auf einem klassischen Wirkprinzip: Er enthält winzige im Labor hergestellte Partikel des Coronavirus, die sogenannten Spike-Proteine. Gelangen diese durch die Impfung in den Körper, werden sie als fremd erkannt und regen das Immunsystem zur Antikörperbildung an. 

Im Gegensatz zu mRNA- und Vektorimpfstoffen, die den Körper dazu anregen, selbst ungefährliche Kopien des Spike-Proteins herzustellen, wird beim Novavax-Impfstoff direkt mit in Zellkulturen gezüchteten Bestandteilen der Hülle des Virusproteins geimpft. Beim Bundesgesundheitsministerium finden Sie weitere Informationen zur Novavax-Impfung.

Der Impfstoff von Valneva ist ein Ganzvirusimpfstoff. Er enthält inaktivierte SARS-CoV-2-Viren, also abgetötete Krankheitserreger, die sich nicht mehr vermehren können. Bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 wird der Körper die Viren wiedererkennen und mit den schon vorhandenen Anitkörpern bekämpfen.

Digitaler Impfnachweis

Ist der gelbe analoge Impfausweis noch gültig? Öffnen Minimieren

Ja. Der Impfpass oder Impfausweis ist gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein wichtiges, internationales Dokument, aus dem ersichtlich ist, welche Impfungen Sie bereits erhalten haben oder noch benötigen. Tatsächlich ist es so, dass der digitale Impfnachweis lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot ist.

Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ im Allgemeinen weiterhin möglich und gültig.

Sicherheit der Impfstoffe

Wie sicher ist eine Impfung? Öffnen Minimieren

In Deutschland wird ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Nach der Marktzulassung wird die Impfstoff-Anwendung weiter eng überwacht und bewertet, um auch sehr seltene Nebenwirkungen zu erfassen. 

Auch wenn die Impfstoffentwicklung dieses Mal deutlich schneller gelingt als bisher, geht damit kein Herabsenken der Standards für die Zulassung einher. Die Beschleunigung der Impfstoffentwicklung ist zum einen damit zu erklären, dass für sie viel Geld investiert wird und damit Studien ohne Zeitverzögerung im großen Stil durchgeführt werden können. Zum anderen überwachen und prüfen die Zulassungsbehörden die Impfstoffentwicklung so schnell es geht. Durch diese Priorisierung können die forschenden Firmen und Labore Zeit sparen und schneller von einer Prüfphase in die nächste gehen.  

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Kein Video vorhanden.

Video Forscherin Marylyn Addo über das strenge Zulassungsverfahren für einen Impfstoff

Sind Nebenwirkungen möglich? Öffnen Minimieren

Ausgeschlossen werden können Nebenwirkungen nie. Auch etablierte Impfstoffe haben Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Denn nur dann ist eine sichere Entscheidung möglich, für wen der Impfstoff unbedenklich ist und wer mehr Nutzen als Risiken durch eine Impfung hat. Eine zentrale Aufgabe des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, die Nebenwirkungen klar beschreiben zu können. Dazu gehört auch, benennen zu können, für welche Personengruppen und in welchem Ausmaß diese auftreten können.

Auch nach einer Zulassung wird ein neu eingesetzter Impfstoff weiter beobachtet und beforscht. Manchmal lassen sich sehr seltene Nebenwirkungen erst nach der Zulassung erfassen. Sehr selten heißt zum Beispiel ein Fall auf mehr als 10.000 Geimpfte. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller.

Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.

Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Sicherheitsberichte über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen Covid-19 im jeweiligen Zeitraum. Hier finden Sie die Sicherheitsberichte.

Wer soll nicht geimpft werden? Öffnen Minimieren

Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben.

Quelle:

Aufklärungsbogen

zur Covid-19-Impfung/Robert Koch-Institut

Weitere Informationen:

Informationen zur Impfung

 in Ihrer Region und zur Terminvergabe finden Sie auf der Seite

www.116117.de

.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ein umfangreiches

Info-Angebot 

zur Corona-Impfung zusammengestellt.

Auch das Bundesgesundheitsministerium beantwortet zahlreiche Fragen zu Impfstoff-Typen, zur Verteilung der

Corona-Impfung

und weiteren Themen.

Über das

nationale Sonderprogramm

und den Stand der Impfstoff-Forschung informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Auch das Robert Koch-Institut beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema

Coronavirus und Impfen

.

Das Paul-Ehrlich-Institut ist in Deutschland unter anderem für die Zulassung von Impfstoff-Studien verantwortlich. Das Institut hat

Informationen 

zur Entwicklung und Zulassung eines Impfstoffs aufbereitet.

Eine

Übersicht der Impfstoffkandidaten

hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammengestellt.

Die

Europäische Arzneimittelagentur

ist für das Zulassungsverfahren verantwortlich. 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit/Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Freitag, 7. Oktober 2022