Zum Inhalt springen Show
Coronavirus/Impfen
Am Wochenende hat der Bund kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst, die ab sofort gilt. In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt. Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die ggfs. durch den Bund kurzfristig geändert werden. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. In Baden-Württemberg gibt es dafür derzeit ausreichend Impftermine, die auch kurzfristig wahrgenommen werden können. Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?
Übersichtsseite mit Informationen zur Corona-Impfung und zur Impfkampagne in Baden-Württemberg Newsletter: Immer auf dem neuesten StandCorona Vollständig geimpft mit Johnson & Johnson Impfstoff Vollständig geimpft mit Johnson & Johnson Impfstoff Wer sich mit dem “Jannsen”-Impfstoff von Johnson & Johnson impfen lässt, braucht nur eine Spritze für den Impfnachweis. Es wird jedoch eine zweite und dritte Dosis mit einem anderen Impfstoff empfohlen. Beschreibung anzeigen Nach einer Impfung mit Johnson & Johnson sind Auffrischungsimpfungen nötig – doch ab wann gilt man als "geboostert"? Ein Überblick. Berlin.
2G plus bestimmt aktuell vielerorts das öffentliche Leben in Deutschland: Nach der Verschärfung der Corona-Maßnahmen ist es in den meisten Bundesländern nur Geimpften und Genesenen, die zudem getestet sind, gestattet, etwa die Gastronomie zu besuchen. Eine Ausnahme gilt für Geboosterte – sie benötigen keinen Test. Das Problem: Was Johnson & Johnson-Geimpfte betrifft, hatten die Bundesländer zunächst unterschiedliche Definitionen von "geboostert". Mittlerweile hat der Bund die Corona-Verordnung allerdings angepasst. Morgenpost von Christine RichterBestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin
Johnson & Johnson: Wann bin ich vollständig geimpft?Menschen, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson immunisiert wurden, galten lange bereits nach einer Impfdosis als vollständig geimpft. Das hat sich geändert: Johnson & Johnson-Geimpfte gelten nur noch dann als vollständig geimpft, wenn sie danach eine weitere Corona-Impfung erhalten haben. Entsprechend ist die Annahme, dass diese Personen nach nur einer weiteren Dosis als geboostert gelten könnten, nicht mehr korrekt. Alle Infos im Überblick: Wirksamkeit, Nebenwirkungen, Booster – Alles zu Johnson & Johnson In allen Bundesländern werden für Johnson & Johnson-Geimpfte zwei Auffrischungsimpfungen vorausgesetzt, um als geboostert zu gelten. Dieser Artikel ist zuerst bei morgenpost.de erschienen.
|