Wann habe ich Vorfahrt und wann nicht?

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Wann habe ich Vorfahrt und wann nicht?
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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. August 2022

Wann habe ich Vorfahrt und wann nicht?
Gilt nur dann rechts vor links, wenn ein Schild hierauf hinweist? Nein, stattdessen ist die Vorfahrtsregel allgemeiner Grundsatz.

Die Rechts-vor-links-Regel sollte zum Basiswissen eines jeden Autofahrers gehören, ist sie doch die Vorfahrtsregel schlechthin. Doch nicht nur Fahrschülern treiben Fragen zur Rechts-vor-links-Regelung regelmäßig den Schweiß auf die Stirn.

Was vermeintlich so einfach scheint, stellt sich unter besonderen Umständen selbst für erfahrene Autofahrer schwieriger dar als gedacht.

Die meisten verlassen sich darauf, dass die Vorfahrt in der Mehrzahl der Fälle durch Beschilderung oder Ampelanlagen eindeutig geregelt ist.

Aber wo genau gilt nun eigentlich rechts vor links? Gibt es Ausnahmen von der generellen Regelung?

Im Folgenden finden Sie eine kleine Auffrischung dazu, wann die Vorfahrtsregel “rechts vor links” Anwendung findet – und wann nicht.

  • Eine der wichtigsten und ältesten Verkehrsregeln: Rechts vor links
    • Keine Lust zu lesen? Die Rechts-vor-links-Regel im Video erklärt
    • FAQ: Rechts vor Links
    • Bußgeldtabelle: Vorfahrt missachtet
    • Bußgeldrechner für Vorfahrtsverstöße
    • Wann gilt die Regel “rechts vor links”?
    • Zusammenfassung: Wo gilt die Regel “rechts vor links”?
    • … und wo nicht?
    • Rechts-vor-links-Regel missachtet: Welche Sanktionen drohen?
    • Historisches zur Rechts-vor-links-Regel: Wer hat’s erfunden?

Wann habe ich Vorfahrt und wann nicht?
Alle wichtigen Infos rund um die “rechts vor links”-Regel gibt’s in diesem Video!

Wann findet die Regel „Rechts-vor-Links“ Anwendung?

Die Vorschrift „Rechts-vor-Links“ gilt normalerweise an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen, Ampeln oder die Anweisungen der Polizei geregelt wird.

Wo gilt „Rechts vor Links“ nicht?

Unter anderem gilt „ Rechts vor Links“ nicht an einmündenden Feld- und Waldwegen, beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich, an einem abgesenkten Bordstein oder wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen, Ampeln oder Verkehrspolizisten geregelt wird.

Was kommt auf mich zu, wenn ich mich nicht an die Vorfahrtsregeln halte?

Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht, wenn die Vorfahrt missachtet wird, lesen Sie hier.

Bußgeldtabelle: Vorfahrt missachtet

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­bot
An eine Vorfahrts­straße zu schnell heran­gefahren 10 €
Die Regelung zur Vor­fahrt "rechts-vor-links" nicht beachtet
... mit Behin­derung 25 €
... mit Gefähr­dung 100 € 1
... mit Sachbe­schädigung 120 € 1
Stoppschild über­fahren
... mit Behin­derung 25 €
... mit Gefähr­dung 100 € 1
... mit Sachbe­schädigung 120 € 1
An der Halte­linie nicht gehalten 10 €
Zu schnell an einen Ze­bra­streifen heran­gefahren, obwohl ein Fuß­gänger diesen nutzen wollte 80 € 1

Bußgeldrechner für Vorfahrtsverstöße

Wann habe ich Vorfahrt und wann nicht?
Was bedeutet eigentlich “rechts vor links” und wann gelten Ausnahmen von der Regel?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt die grundlegenden Verhaltensweisen für die Straßenbenutzung fest, an die sich Verkehrsteilnehmer zu halten haben, um die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Da insbesondere auf sich kreuzenden Strecken das Unfallrisiko allgemein erhöht ist, gibt die StVO auch Vorfahrtsregeln für entsprechende Gefahrenstellen vor.

Generell gilt dabei an Kreuzungen und einmündenden Straßen gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO rechts vor links:

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.”

Das heißt, grundsätzlich hat der Autofahrer, der von rechts kommt, Vorfahrt, während die anderen Fahrer wartepflichtig sind. Es muss also nicht gesondert durch ein Schild auf die Rechts-vor-links-Regel hingewiesen werden, damit diese Geltung entfaltet. Es handelt sich stattdessen um den allgemeinen Grundsatz. Eine Abweichung von dieser Grundregel ist zumeist nur in den folgenden Fällen gegeben:

  1. Die Vorfahrt wird durch Verkehrszeichen oder Ampelanlagen reguliert.
  2. Fahrzeuge, die von einem Feld- oder Waldweg kommen, sind stets wartepflichtig.

So einfach, so gut? Trotz der vermeintlich leichten Bestimmung gestaltet sich die Umsetzung der Regelung in der einen oder anderen alltäglichen Fahrsituation etwas schwieriger. Wie z. B. können Sie die Vorfahrtsregelung “rechts vor links” an einer Kreuzung umsetzen, wenn 4 Autos, jedes auf einer der vier Straßenteile, sich begegnen? Wer ist hier rechts? Oder was gilt eigentlich auf Parkplätzen, an Grundstücksausfahrten und beim Ausfahren aus einer Spielstraße?

Gilt auch für Linksabbieger rechts vor links?

Wann habe ich Vorfahrt und wann nicht?
Vorfahrt aufgrund der Rechts-vor-links-Regel: Linksabbieger haben in der Regel die gleichen Rechte.

Grundsätzlich spielt es bei der Anwendung der Rechts-vor-links-Vorfahrtsregel keine Rolle, ob einer der betroffenen Verkehrsteilnehmer abbiegt oder geradeaus weiterfahren will. Gilt an einer Kreuzung rechts vor links und ein Linksabbieger steht rechts von einem Fahrer, der geradeaus weiter will, hat der Linksabbieger damit Vorfahrt.

Allerdings können sich vereinzelt komplizierte Situationen ergeben, wenn ein Linksabbieger beteiligt ist, da zwei Verkehrsregeln miteinander konkurrieren können. Linksabbieger müssen nämlich grundsätzlich den entgegenkommenden Verkehr vorlassen.

Angenommen also, es gilt rechts vor links an einer Kreuzung und 3 Autos begegnen sich, jedes kommt aus einer anderen Richtung und es gilt rechts vor links. Fahrer A steht rechts von Fahrer B und dieser wiederum rechts von Fahrer C. Nach der Rechts-vor-links-Regel dürften nun A vor B und B vor C fahren. Was aber, wenn A nun nach links abbiegen möchte, während B und C geradeaus weiterfahren wollen?

In diesem Falle müsste A als Linksabbieger den ihm entgegenkommenden Fahrer C zunächst durchlassen. C müsste aufgrund der Vorfahrtsregelung jedoch B den Vorzug lassen, der wiederum A die Vorfahrt gewähren müsste. Aufgrund der beiden konkurrierenden aber gleichrangigen Verkehrsregeln entsteht also ein Paradoxon, durch das im Grunde keiner der drei Fahrer fahren dürfte.

Wie kann diese Situation nun gelöst werden? Die Antwort lautet: Kommunikation. In diesem Falle müssten die drei Fahrer sich verständigen und die Vorfahrt eigenständig regeln, um die Situation aufzulösen. Ähnliches gilt etwa auch, wenn sich an einer Kreuzung, an der rechts vor links gilt, vier Fahrzeuge begegnen, die aus jeweils einer der vier Richtungen kommen. Über Handzeichen können die Fahrer bestimmen, wer zuerst fahren soll, hiernach folgt dann der jeweils rechte. Einer der Betroffenen muss also auf sein Vorfahrtsrecht verzichten.

Müssen Sie an einer Einbahnstraße die Rechts-vor-links-Regel beachten?

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Rechts vor links bei einer Einbahnstraße? Bei entsprechendem Zusatzschild können vorfahrtberechtigte Radler auftauchen.

Führt eine Einbahnstraße von einem Verkehrsweg ab, ist die Frage nach der geltenden Vorfahrtsregel in vielen Fällen unerheblich, da aus dieser keine Fahrzeuge einmünden können, oder zumindest nicht dürften. Doch gilt das nicht in jedem Fall. Vereinzelt kann nämlich eine Zusatzbeschilderung bestimmen, dass die Vorfahrt zu beachten ist.

Einige Einbahnstraßen sind nämlich für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben. Kommt ein Radfahrer aus einer solchen Einbahnstraße und gilt rechts vor links, so hat dieser Vorfahrt vor von links kommenden Fahrzeugen. Für Autofahrer bedeutet das: Auch wenn Sie an einer Einbahnstraße vorbeifahren, die Kfz nur das Ein-, nicht aber das Ausfahren gestattet, sollten Sie dennoch stets achtsam sein.

Verkehrsberuhigter Bereich: Rechts vor links beim Einfahren in den fließenden Verkehr?

Verkehrsberuhigte Bereiche – umgangssprachlich: Spielstraßen – stellen innerhalb des städtischen Verkehrs eine Besonderheit dar: Hier haben regelmäßig Fußgänger Vorrang und dürfen die Straße in voller Breite nutzen. Damit eine zu große Gefährdung durch Kfz-Fahrer ausgeschlossen wird, dürfen diese in entsprechenden Bereichen nur Schrittgeschwindigkeit fahren und sind gegenüber Fußgängern wartepflichtig.

Doch was gilt bei der Begegnung mehrerer Fahrzeuge an Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Spielstraße? Greift die Rechts-vor-links-Regel innerhalb der Spielstraße? Wie an anderen sich kreuzenden Verkehrswegen, bei denen die Vorfahrt nicht anderweitig durch Beschilderung geregelt ist, gilt auch in einem verkehrsberuhigten Bereich stets rechts vor links.

Die Rechts-vor-links-Regelung greift hingegen regelmäßig dann nicht, wenn Sie aus dem verkehrsberuhigten Bereich herausfahren. Hier ist stets der Fahrer wartepflichtig, der wieder in den fließenden Verkehr einfahren will und die Spielstraße verlässt.

Ein abgesenkter Bordstein schließt rechts vor links aus

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Es gilt nicht rechts vor links, wenn ein verkehrsberuhigter Bereich verlassen oder ein abgesenkter Bordstein überfahren wird.

Gemäß § 10 StVO müssen auch Fahrer, die einen abgesenkten Bordstein passieren, um in den fließenden Verkehr einzubiegen, auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Dies verhindert, dass die Rechts-vor-links-Regelung beim Überfahren eines abgesenkten Bordsteins zum Tragen kommt.

Für Autofahrer bedeutet das: Es gilt nicht rechts vor links, wenn ein abgesenkter Bordstein überfahren wird. Der betroffene Fahrer ist hingegen wartepflichtig und darf erst ausfahren, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können.

Mehr über die Verkehrsregeln am abgesenkten Bordstein erklären wir Ihnen auch in unserem Video:

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Welche Verkehrsregeln gelten an einem abgesenkten Bordstein?

Gilt auf einem Parkplatz rechts vor links?

Der Irrglaube, dass die Straßenverkehrs-Ordnung auch auf Parkplätzen und in Tiefgaragen ihre Gültigkeit uneingeschränkte besitzt, hält sich hartnäckig. Der eine oder andere Parkplatzbetreiber feuert dies an, indem er mit entsprechenden Schildern auf die StVO verweist.

Tatsache ist jedoch, dass Gerichte und Juristen regelmäßig Parkplätze und Tiefgaragen nicht als Teil des Straßennetzes betrachten. Was nicht Straße ist, wird dementsprechend auch nicht von der StVO erfasst. Damit gilt auf Parkplätzen auch die Rechts-vor-links-Regel grundsätzlich nicht. Stattdessen gilt der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Kracht es also mal auf einem Parkplatz, wird es regelmäßig schwer, die Schuld an dem Schadensereignis aufgrund einer vermeintlichen Vorfahrtsmissachtung einem der Fahrer zuzuschieben. Im Zweifel kann beiden beteiligten Fahrern eine Teilschuld zugesprochen werden, da die Missachtung der Vorfahrt ohne anwendbare Vorfahrtsregel nicht möglich ist.

Da also rechts vor links auf einem Parkplatz oder in einer Tiefgarage nicht gilt, sollten Sie grundsätzlich auf andere Verkehrsteilnehmer achten und ggf. per Handzeichen mit anderen Fahrern kommunizieren, um die Fahrtreihenfolge zu klären.

Wenn Sie den Parkplatz verlassen und wieder in den fließenden Verkehr einbiegen wollen, sind Sie im Übrigen stets wartepflichtig.

Radfahrer & Fußgänger: Rechts vor links auch bei nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern?

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Gilt ebenfalls rechts vor links, wenn ein Fahrrad beteiligt ist?

Die Straßenverkehrsregeln gelten grundsätzlich nicht nur für Kraftfahrzeugführer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, die sich auf den Verkehrswegen bewegen. Das schließt Radfahrer mit ein. Das bedeutet, dass auch Radler die Vorfahrt beachten müssen, wenn sie auf der Straße fahren.

Bei der Rechts-vor-links-Regelung sind Radfahrer dabei Autofahrern nicht untergeordnet, sondern gleichgestellt. Begegnen sich an einer Einmündung, an der rechts vor links gilt ein Radfahrer und ein Autofahrer, muss der Autofahrer dem Radler Vorfahrt gewähren, wenn dieser von rechts kommt, und umgekehrt. Missachtet ein Fahrradfahrer die Vorfahrt und kommt es wegen des Verstoßes gegen die Rechts-vor-links-Regel zum Unfall, kann auch diesem ein erhebliches Mitverschulden zugesprochen werden. Das schmälert im Zweifel die Schadensersatzansprüche des Radlers.

Dies gilt hingegen nicht, wenn der Fahrradfahrer einen Radweg befährt, der sich auf dem Gehweg befindet.

Hingegen gilt rechts vor links nicht für Fußgänger. Der einfache Grund: Sie bewegen sich nicht auf der Fahrbahn oder dürften dies unter normalen Umständen zumindest nicht, sondern kreuzen diese ggf. nur, um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Dennoch haben Fußgänger in einigen Situationen Vorrang gegenüber Autofahrern, nicht nur an Ampeln oder Fußgängerüberwegen. Das gilt zum einen für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche. Zum anderen haben Fußgänger aber auch beim Abbiegen häufig Vorrang. Als Grundsatz gilt dabei: “Geradeausverkehr vor abbiegendem Verkehr.”

Also: Wollen Sie als Autofahrer an einer Kreuzung links oder rechts abbiegen, haben Fußgänger Vorrang, die die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen. Wollen hingegen Fußgänger die Straße überqueren, aus der sie abbiegen, haben Sie als Autofahrer Vorrang. Fußgänger hätten diesen in der Situation nur, wenn ein Zebrastreifen vorhanden wäre.

Viele Fußgänger sind bezüglich der Regelungen jedoch oft unsicher und verzichten sogar häufig auf ihr Recht auf Vorrang, um Zusammenstöße zu vermeiden. Autofahrer sind deshalb angehalten, im Zweifel per Handzeichen den Vorrang zu gewähren.

Abknickende Vorfahrt: Wann ist rechts vor links zusätzlich zu beachten?

Wann habe ich Vorfahrt und wann nicht?
Pattsituationen bei der Rechts-vor-links-Regel: In Ausnahmen bedarf es der Kommunikation per Handzeichen.

Gekennzeichnete Vorfahrtstraßen gehen nicht immer stur geradeaus. Vereinzelt gibt es auch abknickende Vorfahrtstraßen. Hierüber werden die Verkehrsteilnehmer an entsprechenden Kreuzungen regelmäßig durch ein zusätzliches Verkehrszeichen aufmerksam gemacht. Die Führung der Vorfahrtstraße wird hierauf mit einem dicken, schwarzen Strich gekennzeichnet. Die untergeordneten Straßenabschnitte werden hingegen durch dünne, schwarze Striche abgebildet.

Angenommen Sie stehen an einer Kreuzung, an der eine abknickende Vorfahrtstraße nach links führt. Geradezu und rechts befinden sich die untergeordneten Straßen. Sind Sie sich selbst auf der Vorfahrtstraße, haben Sie entsprechend der Beschilderung Vorfahrt gegenüber Fahrzeugführern, die rechts und geradezu auf den untergeordneten Verkehrswegen stehen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie aus der Vorfahrtstraße in eine der untergeordneten Straßen abbiegen wollen oder nicht.

Allerdings kann auch an solchen Kreuzungen vereinzelt zusätzlich die Rechts-vor-links-Regelung zum Tragen kommen, nämlich immer dann, wenn sich Fahrzeugführer auf gleichrangigen Straßen befinden, also entweder:

  1. je ein Fahrzeug aus einer Richtung der abknickenden Vorfahrtstraße oder
  2. je ein Fahrzeug aus einer Richtung der untergeordneten Straßen.

In diesen Fällen gilt dann für die betroffenen Verkehrsteilnehmer zusätzlich rechts vor links.

  • an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen, Ampeln oder Weisungen eines Verkehrspolizisten geregelt ist

… und wo nicht?

  • an einmündenden Feld- und Waldwegen
  • beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich oder einer Fußgängerzone
  • bei abgesenktem Bordstein
  • an Grundstücksausfahrten
  • beim Verlassen eines Parkplatzes, einer Tiefgarage oder einer Tankstelle
  • bei Regelung der Vorfahrt durch Verkehrszeichen, Ampeln oder Verkehrspolizisten (Ausnahmen bestätigen die Regel, vgl. abknickende Vorfahrtstraße)
  • in Pattsituationen: Hier bedarf es der Verständigung per Handzeichen unter den Fahrern selbst.

In der folgenden Grafik haben wir für Sie noch einem einige Rechts-vor-links-Situationen dargestellt: a) Rechts-vor-links-Regelung und Linksabbiegerregel konkurrieren miteinander; b) beim Verlassen eines Parkplatzes gilt rechts vor links nicht; c) auf einer abknickenden Vorfahrtstraße kommt zusätzlich die Rechts-vor-links-Regel zum Tragen und d) ein Radfahrer hat Vorfahrt vor einem Kfz.

Wann habe ich Vorfahrt und wann nicht?
Beispiele für die Rechts-vor-links-Regelung

Grundsätzlich sind Fahrzeugfahrer verpflichtet, rücksichtsvoll und vorausschauend zu fahren. Nähern sie sich also einer Kreuzung, an der ggf. einem kreuzenden Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren ist, ist hier in aller Regel die Drosselung der Geschwindigkeit erforderlich.

Dadurch kündigt der Fahrer des Fahrzeugs an, dass er auf die Gefahrenstelle aufmerksam geworden und bereit ist, einem Vorfahrtberechtigten die Vorfahrt zu lassen. Erfolgt die Herabsetzung der Geschwindigkeit nicht in angemessener Weise und wird ein Vorfahrtberechtigter dadurch irritiert, kann das eine Geldbuße von 10 Euro nach sich ziehen.

Missachteten Sie gar die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers und behinderten diesen dadurch oder andere, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 25 Euro vor.

Haben Sie einen von rechts kommenden Fahrzeugführer oder Dritte durch die Missachtung dessen Rechts auf Vorfahrt gefährdet, drohen schon wesentlich strengere Sanktionen: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Kam es zum Unfall, weil die Rechts-vor-links-Vorfahrtsregel missachtet wurde, liegt das Bußgeld bei 120 Euro. Auch hier kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Außerdem handelt es sich in beiden Fällen um einen A-Verstoß, der zusätzlich entsprechende Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen kann.

Wann habe ich Vorfahrt und wann nicht?
Rechts-vor-links-Regelung: Die StVO kannte sie schon von Beginn an, dabei ist sie noch weit älter.

Die Vorfahrtsregel “rechts vor links” gehört zu den ältesten Verkehrsregeln. Sie war bereits 1934 in der “Reichsstraßenverkehrsordnung” enthalten. Doch ihr Ursprung soll noch weiter zurückreichen, und zwar bis zu den Wikingern, die mit ihren Schiffen die Wasserstraßen befuhren. Wie in allen Teilen der Erde waren auch bei den Wikingern die Rechtshänder in der Überzahl.

Das wirkte sich unter anderem auch auf den Bau ihrer Schiffe aus, bei denen das Ruder (Pinne) seitlich nach rechts versetzt und nicht mittig angebracht war. Der Steuermann stand aus diesem Grund auch vornehmlich mit dem Gesicht nach rechts gewandt. So soll sich in der Schifffahrt das Wort “Steuerbord” für “rechts” etabliert haben.

Demgegenüber lag die linke Seite des Schiffes im Rücken des Steuermannes. Das englische Wort back für “Rücken, Rückseite, im Rücken/hinter jmd./etw. liegend” soll so das Wort “Backbord” für “links” geprägt haben. Da der Steuermann die Backbordseite nur schlecht einsehen konnte, war es ihm vor allem möglich, auf Hindernisse zu reagieren, die an der Steuerbordseite des Schiffes auftauchten. Tauchte hingegen ein Schiff in seinem Rücken auf, hatte dies den Vorzug zu gewähren, um eine Kollision zu vermeiden. Der von rechts Kommende soll also schon bei den rauen Wikingern Vorfahrt bekommen haben. Durch die Geschichte hinweg hat sich diese Vorgabe als Exportschlager erwiesen und sogar die Übertragung von den Wasser- auf die Asphaltstraßen überdauert.

Auch andere Länder regeln die Vorfahrt mit der Rechts-vor-links-Regel. In den meisten Ländern mit Rechtsverkehr ist sie fester Bestandteil des Verkehrsrechts. In Staaten mit Linksverkehr hingegen gibt es keine einheitliche Regelung. Während Neuseeland und Australien trotz Linksverkehrs ebenfalls auf die Rechts-vor-links-Regel bauen (in Australien nur an Kreuzungen), dienen in Großbritannien ausschließlich Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen der Vorfahrtsregelung.

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