Wann bekomme ich eine corona impfung

Der Kanton Aargau orientiert sich an der vom Bundesamt für Gesundheit vorgegebenen Impfstrategie.

Impfangebote

Wie bekomme ich mein Covid-Zertifikat?

Alle Informationen dazu finden Sie unter www.ag.ch/covid-zertifikat

EKIF Empfehlung für Auffrischimpfungen im Herbst

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben neue Impfempfehlungen für diesen Herbst bekanntgegeben. BAG und EKIF empfehlen besonders über 65-Jährigen sowie Personen mit Vorerkrankungen eine Auffrischimpfung. Grundsätzlich aber auch allen Personen ab 16 Jahren eine Auffrischimpfung mit adaptierten Impfstoffen gegen das Coronavirus. Es ist ein Abstand zur letzten Impfung bzw. Corona-Infektion von mindestens 4 Monaten einzuhalten. Das Impfangebot steht der Aargauer Bevölkerung ab dem 10. Oktober 2022 in den vier Impfzentren und in Impfapotheken sowie in verschiedenen Hausarztpraxen zur Verfügung.

Für Impfungen in einem der vier Aargauer Impfzentren ist erneut eine Online Voranmeldung nötig. Ein Walk-in-Betrieb ist nicht mehr vorgesehen. Damit werden grössere Wartezeiten bei den Impfzentren vermieden. Die Anmeldung ist unter www.ag.ch/covid-impfanmeldung möglich.

Wer Hilfe bei der Anmeldung benötigt, erhält diese weiterhin in den Aargauer Apotheken oder bittet im persönlichen Umfeld um Unterstützung. Eine telefonische Terminreservation ist nicht möglich.

Informationen zum aktuellen Impfangebot finden Sie unter www.ag.ch/covid-impfanmeldung sowie für Impfapotheken unter www.ihre-apotheke.ch.

Hausärztinnen und Hausärzte, die die Covid-19-Impfung anbieten, informieren ihre Patientinnen und Patienten direkt. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie sozialmedizinische Institutionen werden wie bisher vor Ort geimpft.

Die Kosten für die Auffrischimpfung gemäss EKIF werden vom Bund übernommen.

Impfungen nach Covid-19-Erkrankung

Der Kanton Aargau folgt den Empfehlungen der eidgenössischen Kommission für Impffragen EKIF. Wer an Covid-19 erkrankt war, braucht in der Regel nur eine Impfdosis für eine längerfristige Immunität. Als Beleg einer durchgemachten Covid-19 Infektion gelten ein positiver PCR oder ein positiver Antigen-Schnelltest, eine Isolations-Verfügung des Contact Tracing Centers sowie der Nachweis von SARS-CoV-2 Antikörpern im Blut (positive Serologie). Der Kanton Aargau empfiehlt, nach einer Covid-19 Infektion mindestens vier Monate zu warten bis zur Impfung.

Welche Dokumente muss ich zum Impftermin mitbringen?

Sie werden bei der Anmeldung darauf hingewiesen, wie Sie sich vorbereiten müssen und welche Dokumente Sie mitbringen sollten. Grundsätzlich benötigen Sie einen amtlichen Ausweis und Ihre Krankenkassenkarte bzw. einen anderen Versicherungsausweis.

Falls Sie bereits einmal an Covid-19 erkrankt waren, bringen Sie bitte auch einen positiven Testbescheid (PCR-, Antigen- oder Antikörper-Test) oder die Isolations-Verfügung mit.

Falls Sie einen Eintrag ins Impfbüchlein möchten, bringen Sie auch dieses mit. Sie erhalten eine Bestätigung vor Ort.

Wo genau befinden sich die Impfstandorte?

Unter folgenden Links finden Sie Hinweise und Lagepläne zu den in Betrieb stehenden Impfstandorten.

  • Kantonsspital Aarau
  • Kantonsspital Baden (Lageplan Standort Baden)
  • Spital Muri
  • Gesundheitszentrum Fricktal, Standort Rheinfelden

Häufige Fragen zur Coronavirus-Impfung

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Impfstrategie des Kantons Aargau finden Sie in unserem FAQ.

FAQ

Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum Coronavirus – mit Fokus auf den Kanton Aargau.

Impfung gegen COVID-19 (Corona-Schutzimpfung)

Die Erkrankung, die das SARS-CoV-2-Virus hervorruft, wird als COVID-19 bezeichnet. Die Corona-Schutzimpfung minimiert das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben. Kommt es trotz Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung, so verläuft diese im Normalfall wesentlich milder. Komplikationen und Todesfälle werden weitgehend vermieden.

Somit kann auch eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden. Voraussetzung hierfür ist eine hohe Impfbeteiligung der Bevölkerung.

Die Corona-Schutzimpfung ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie ist für alle in Österreich lebenden Personen kostenfrei. Unter gemeinsamgeimpft.at erfahren Sie wo Sie sich anmelden können.

Inhaltsverzeichnis

  • Corona-Schutzimpfung im Überblick
  • Wie lauten die Empfehlungen für die 1. und 2. Impfung?
  • Wie lauten die Empfehlungen zur 3. Impfung?
  • Wie lauten die Empfehlungen zur 4. Impfung?
  • Wie lauten die Empfehlungen zur 5. Impfung?
  • Wie lauten die Empfehlungen für Genesene?
  • Wie wirksam ist die Corona-Schutzimpfung?
  • Wie sicher ist die Corona-Schutzimpfung?
  • Wo kann ich mich für die Corona-Schutzimpfung anmelden?

Corona-Schutzimpfung im Überblick

Allgemein empfohlen ist die Impfung für Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene. Zudem ist die Impfung für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 empfohlen. Die Impfung kann auch gesunden Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensmonat angeboten werden – unter Berücksichtigung der persönlichen Situation sowie des Umfelds.

Einen kurzen Überblick zum Impfschema finden Sie in der folgenden Grafik des Gesundheitsministeriums:

Wann bekomme ich eine corona impfung
© Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Nähere Informationen finden Sie im ergänzenden Kapitel zur Corona-Schutzimpfung zum Impfplan 2022 auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Die Durchführung der Impfung wird über die zuständigen Stellen der Bundesländer organisiert. Unter gemeinsamgeimpft.at finden Sie weitere hilfreiche Informationen und erfahren wo Sie sich anmelden können.

Derzeit stehen folgende Coronavirus-Impfstoffe in Österreich zur Verfügung: jene der Firmen BioNTech/Pfizer (Comirnaty), Moderna (Spikevax), Janssen-Cilag (Jcovden, zuvor COVID-19 Vaccine Janssen), Novavax (Nuvaxovid) sowie Valneva (COVID-19 Impfstoff Valneva).

Zudem gibt es mittlerweile von Comirnaty und Spikevax angepasste Versionen der Impfstoffe gegen neuere Omikron-Varianten – derzeit zugelassen für die 3. und 4. Impfung.

Wie lauten die Empfehlungen für die 1. und 2. Impfung?

In der nachstehenden Tabelle finden Sie einen Überblick über die Empfehlungen für die 1. und 2. Impfung ab dem Alter von 5 Jahren. Informationen zur Impfung bei Säuglingen und Kleinkindern sowie zur 3. Impfung und weiteren Impfungen finden Sie in der Folge weiter unten stehend.

Handelsname Firma ab Impfstoffart Empfohlenes Intervall (mögliches Intervall), 1./2. Impfung

Comirnaty

BioNTech/Pfizer 5 Jahren

mRNA-Impfstoff

21 Tage

(zwischen 19-42 Tagen)

Spikevax

Moderna

30 Jahren

mRNA-Impfstoff

28 Tage

(zwischen 21-42 Tagen)

Jcovden Janssen-Cilag 18 Jahren Vektorimpfstoff

2. Impfung vom Nationalen Impfgremium empfohlen, bevorzugt mit mRNA-Impfstoffen, Mindestabstand von 28 Tagen; sonst Jcovden mit Mindestabstand von 2 Monaten

Nuvaxovid Novavax 12 Jahren Proteinimpfstoff

3 Wochen

(zwischen 16-45 Tagen)
COVID-19-Impfstoff Valneva Valneva 18 bis 50 Jahren Ganzvirus-Totimpfstoff

28 Tage

Quelle: COVID-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums. Version 10.3. Stand 10.8.2022. Eigene Darstellung.

Auf der Website des Gesundheitsministeriums finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Impfstoffen.

1. und 2. Impfung bei Kindern vom 6. Lebensmonat bis zu 11 Jahren

Für Kinder mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 ist die Corona-Schutzimpfung bereits ab dem vollendeten 6. Lebensmonat empfohlen.

Die Impfung kann auch gesunden Kindern ohne erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ab diesem Alter verabreicht werden. Dies geschieht unter Berücksichtigung der persönlichen Situation sowie des Umfelds. Die Impfung ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ist mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) empfohlen. Der Impfstoff ist entsprechend dieser Altersgruppe dosiert. Die 1. und die 2. Impfung werden im Abstand von 21 Tagen verabreicht.

Eine Corona-Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren ist laut Nationalem Impfgremium mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) allgemein empfohlen. Der Impfstoff ist dafür kindgerecht dosiert. Die 1. und die 2. Impfung werden im Abstand von 21 Tagen (19-42 Tage möglich) verabreicht.

Kinderärztinnen und Kinderärzte stehen für Beratungen zur Corona-Schutzimpfung bei Kindern zur Verfügung.

Nähere Informationen sowie spezielle Hinweise zur Impfung bestimmter Personengruppen (z.B. Risikopersonen) finden Sie im ergänzenden Kapitel zur Corona-Schutzimpfung zum Impfplan 2022 unter Fachinformation auf der Website des Gesundheitsministeriums sowie auf der Website des BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen).

Wie lauten die Empfehlungen zur 3. Impfung?

Die 3. Impfung schließt die sogenannte Grundimmunisierung ab. Sie ist für einen bestmöglichen Impfschutz notwendig – inklusive einem Schutz vor schweren Verläufen. Die 3. Impfung ist je nach Personengruppe ab 5 Jahren 4 bis 6 Monate nach der 2. Impfung empfohlen.

Bei Kindern vom vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, für die die Impfung empfohlen ist, ist das Intervall zwischen 2. und 3. Impfung mindestens 8 Wochen.

Die Ärztin oder der Arzt klärt über die 3. Impfung sowie die geeigneten Impfstoffe auf. Nähere Informationen finden Sie im ergänzenden Kapitel zur Corona-Schutzimpfung zum Impfplan 2022 auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Wie lauten die Empfehlungen zur 4. Impfung?

Die 4. Impfung im Sinne einer Auffrischungsimpfung ist für alle ab 12 Jahren empfohlen, die sich schützen möchten. Besonders ist die 4. Impfung folgenden Personen empfohlen:

  • ab einem Alter von 60 Jahren,
  • bei einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (inklusive Schwangere) und
  • bei einem erhöhten Risiko einer Exposition (Gesundheitspersonal, Personen in Langzeitpflege- oder Betreuungseinrichtungen etc.).

Die 4. Impfung ist für Personen von 12 bis 59 Jahren ab 6 Monaten nach der 3. Impfung empfohlen. Bei Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen soll die 4. Impfung ab 4 Monaten nach der 3. Impfung stattfinden.

Nähere Informationen finden Sie im ergänzenden Kapitel zur Corona-Schutzimpfung zum Impfplan 2022 auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Die Ärztin oder der Arzt bespricht zudem mit Ihnen Fragen zur 4. Impfung und berät Sie zu den möglichen Impfstoffen.

Wie lauten die Empfehlungen zur 5. Impfung?

Risikopersonen ab 18 Jahren und Personen ab 60 Jahren können ab 4 Monaten nach der 4. Impfung eine weitere Auffrischungsimpfung als 5. Impfung erhalten. Bei Risikopersonen zwischen 12 und 17 Jahren kann diese ab 6 Monaten Abstand nach der 4. Impfung erfolgen bzw. nach individueller Prüfung durch die Ärztin oder den Arzt.

Personen mit schwerer Immunsuppression sollen die Corona-Schutzimpfungen je nach ihrer individuellen Situation erhalten.

Wie lauten die Empfehlungen für Genesene?

Bei einer Infektion vor der 1. Impfung oder im Intervall zwischen 1. und 2. Impfung ist die Impfung ab ca. 4 Wochen nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung empfohlen.

Bei einer Infektion nach 2 oder mehr Impfungen gelten folgende Empfehlungen:

  • Asymptomatische Infektion: Die Impfung kann weiter entsprechend dem vorgesehenen Impfschema stattfinden. Die Impfung kann jedoch in Abhängigkeit vom epidemiologischen Geschehen auch bis zu 6 Monate aufgeschoben werden – sofern Virusvarianten nicht einen deutlichen Verlust der Immunität erwarten lassen.
  • Symptomatische Infektion: Die Impfung kann bei Personen unter 60 Jahren bis zu 6 Monate aufgeschoben werden. Insbesondere bei Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen (altersunabhängig) kann die Impfung nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung jedoch auch 4 Monate nach Infektion erfolgen.

Eine Infektion „zählt“ nur als solche, wenn diese mittels PCR-Test bestätigt wurde. Nähere Informationen finden Sie im ergänzenden Kapitel zur Corona-Schutzimpfung zum Impfplan 2022 auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Die Ärztin oder der Arzt berät Sie zudem zur Impfung.

Wie wirksam ist die Corona-Schutzimpfung?

Die Corona-Impfung bietet eine hohe Schutzwirkung. Sie minimiert das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben. Zudem tritt Long COVID bei geimpften Personen wesentlich seltener auf. Für einen optimalen Impfschutz sind alle empfohlenen Impfungen in den dafür vorgesehen Abständen notwendig. Geimpfte sollten dennoch weiterhin Schutzmaßnahmen beachten.

Detaillierte Informationen zur Wirksamkeit der einzelnen Impfstoffe – auch bei Varianten von SARS-Cov-2 wie Omikron – finden Sie unter www.medizin-transparent.at sowie www.gesundheitsinformation.de.

Die AGES beobachtet regelmäßig die Wirksamkeit der Corona-Schutzimpfungen in Österreich. Nähere Informationen finden Sie unter www.ages.at.

Die Entwicklung der auftretenden Varianten des SARS-Cov-2-Virus wird zudem laufend überwacht. Dies geschieht unter anderem, um Aussagen über die Wirksamkeit der verfügbaren Impfstoffe gegen einzelne Varianten des Virus ableiten zu können. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig weitere Anpassungen der Impfstoffe notwendig sein werden.

Antikörperbestimmungen zur Überprüfung der Schutzwirkung?

Antikörperbestimmungen zur Bestätigung eines Schutzes durch die Impfung erscheinen derzeit nicht zielführend. Denn eine Angabe der Höhe des Antikörperspiegels, ab der von einer Schutzwirkung ausgegangen werden kann, konnte noch nicht festgelegt werden. Auch die sogenannte zelluläre Immunität trägt zur Schutzwirkung bei und ist derzeit nicht standardmäßig messbar. Von der routinemäßigen Bestimmung von Antikörpern zur Impferfolgskontrolle wird daher bei Personen mit funktionierendem Immunsystem abgeraten. Eine Antikörpertestung ist zudem vor einer Impfung weder erforderlich noch empfohlen.

Wie sicher ist die Corona-Schutzimpfung?

Die Corona-Impfstoffe wurden wie alle Medikamente streng auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit vor Zulassung geprüft. Ein Impfstoff kann auch „off label“ zur Anwendung kommen. Dies entspricht dann nicht der genauen Impfstoffzulassung – z.B. hinsichtlich Alter oder Impfintervall. „Off label“-Anwendungen können aber aufgrund bestimmter Gründe empfohlen werden – begleitet von einer genauen ärztlichen Aufklärung über die Impfung. Nähere Informationen hinsichtlich Zulassung finden Sie im ergänzenden Kapitel zur Corona-Schutzimpfung zum Impfplan 2022 auf der Website des Gesundheitsministeriums sowie auf der Website des BASG .

Auch nach der Zulassung werden mögliche seltene Nebenwirkungen erfasst, und das Nutzen-Risiko-Verhältnis wird laufend bewertet. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der AGES. Nach der Impfung kann es zu erwartbaren „Impfreaktionen“ auf den Impfstoff kommen. Diese Impfreaktionen klingen normalerweise innerhalb weniger Tage folgenlos ab. Sie sind deutlich harmloser als die möglichen Beschwerden und Folgeschäden einer COVID-19-Erkrankung. Denn: Nur wenn der Nutzen eines Impfstoffs ein mögliches Impfrisiko deutlich überwiegt, wird er auch zugelassen.

Hinweis

Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe können Sie auch telefonisch bei der Infoline Coronavirus unter der Telefonnummer 0800 555 621 sieben Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr stellen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Impfreaktion und einer Nebenwirkung?

Prinzipiell ist zwischen Impfreaktionen und echten Nebenwirkungen zu unterscheiden:

  • Impfreaktionen: Diese Beschwerden sind ein Zeichen der normalen Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff. Diese führt in der Folge zur Anregung des Immunsystems und so zu einer Schutzwirkung. Impfreaktionen sind nicht gefährlich, können jedoch unangenehm sein. An der Impfstelle kann es nach der Corona-Schutzimpfung zu Schmerzen, Rötung, Verhärtung und Schwellung kommen. Zudem sind Allgemeinreaktionen wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Kopf-, Muskel- oder Gelenkschmerzen, Lymphknotenschwellung, Übelkeit/Erbrechen, Frösteln oder Fieber möglich.
  • Echte Nebenwirkungen: Eine Nebenwirkung ist eine Reaktion auf ein Arzneimittel, die schädlich und unerwartet ist. Schwere Nebenwirkungen durch Impfungen sind insgesamt sehr selten. Nähere Informationen zur Häufigkeit von Nebenwirkungen, die in den Zulassungsstudien beobachtet wurden, finden Sie in den Fachinformationen der zugelassenen Coronavirus-Impfstoffe auf der Website des BASG .

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums sowie auf der Website der AGES.

Hinweis

Die zugelassenen COVID-19-Impfstoffe verändern nicht das Erbgut und haben keine Auswirkung auf die Fruchtbarkeit. Bei Kinderwunsch ist sowohl für Männer als auch Frauen eine COVID-19-Impfung vom Nationalen Impfgremium ausdrücklich empfohlen.

Was tun bei Nebenwirkungen?

Wenn Sie bei sich Nebenwirkungen vermuten, wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker oder melden Sie diese direkt auf der Website des BASG bzw. kontaktieren Sie 0800 555 621.

Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung auf

Die Ärztin oder der Arzt bespricht mit Ihnen, ob einer der Impfstoffe für Sie infrage kommt oder es mögliche Gegenanzeigen dafür gibt. Sie werden auch unter anderem über Nutzen und Risiken informiert. Dafür wird meistens ein Aufklärungs- und Dokumentationsbogen samt Einverständniserklärung verwendet. Nach der Corona-Schutzimpfung wird allgemein drei Tage körperliche Schonung sowie kein Sport für eine Woche empfohlen. Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie genau auf, worauf Sie achten sollten.

Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres) muss die Einwilligung eines Elternteiles oder der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, für die Impfung eingeholt werden. Mündige Minderjährige (Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) müssen selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche Entscheidungsfähigkeit besitzen. Demnach kann sich die mündige minderjährige Person selbst für eine Impfung entscheiden, auch wenn ein Elternteil diese ablehnen würde. Impfärztinnen oder Impfärzte beantworten mögliche Fragen zur Impfung alters- und entwicklungsgerecht.

Zeitlicher Abstand zu anderen Impfungen und Operationen

Bei den derzeit zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist es nicht notwendig, einen zeitlichen Abstand zu anderen Impfungen einzuhalten. Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (auch Influenza-Impfstoffen) ist möglich. Was man unter Totimpfstoffen, Lebendimpfstoffen, mRNA-Impfstoffen und Vektorimpfstoffen versteht und wie diese wirken, können Sie unter Die verschiedenen Arten von Impfstoffen nachlesen.

Vor und nach (planbaren) Operationen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen zur Impfung eingehalten werden. Bei dringender Notwendigkeit kann ein operativer Eingriff aber jederzeit durchgeführt werden.

Wo kann ich mich für die Corona-Schutzimpfung anmelden?

Unter gemeinsamgeimpft.at finden finden Sie auf einer interaktiven Karte österreichweite Anmeldemöglichkeiten für einen Impftermin.

Zudem finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums Informationen auf einen Blick zur Corona-Schutzimpfung sowie zur Anmeldung (auch in leichter Sprache und in Fremdsprachen).

Hinweis

Vor zweifelhaften Impfstoffangeboten aus dem Internet (z.B. über E-Mails) oder anderen unseriösen Angeboten wird gewarnt! Diese sind nicht nur kostspielig, sondern auch gefährlich. Informieren Sie sich laufend über die offiziellen Wege, wie die Impfung in Ihrem Bundesland abläuft.

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Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung

Unter gemeinsamgeimpft.at finden finden Sie auf einer interaktiven Karte österreichweite Anmeldemöglichkeiten für einen Impftermin.

Grüner Pass

Informationen zum Grünen Pass und zu EU-konformen Impfzertifikaten finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Informationen in leichter Sprache

Auf der Website des Gesundheitsministeriums finden Sie auch Informationen in leichter Sprache zum Thema Coronavirus und Corona-Schutzimpfung.

Mehrsprachige Infos

Infos in 17 Sprachen zu wichtigen Corona-Themen bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF): Corona-Info des ÖIF

Beratung & Hilfe

Downloads & Broschüren

Letzte Aktualisierung: 7. November 2022

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz