Was ist wenn ich bin Beifahrer mit Kollegen ohne Führerschein

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biscuitdealer

Ich bin letztens in eine Verkehrskontrolle geraten. Dabei wurde eine geringe Menge Kokain bei meinem Beifahrer gefunden. Ich war nüchtern und wusste auch nicht dass er Drogen bei sich hat. Habe ich als Fahrer irgendwelche Folgen zu befürchten? Kann es ähnlich laufen wie beim anschnallen, also dass auch der Fahrer belangt wird?

Antworten (9)

"Kann die Behörde also einen Drogenbesitz feststellen, folgt in der Regel ein Strafverfahren. Davon kann aber abgesehen werden."

Quelle: [url="https://www.bussgeldrechner.org/drogen.html"]www.bussgeldrechner.org/drogen[/url]

Das gilt aber nur wenn die Drogen bei dir gefunden wurden. Wenn dein Beifahrer zugibt das die Drogen ihm gehören, dann hast du gar nichts zu befürchten.

Matthew

Ob Dein Mitfahrer angeschnallt ist, kannst Du auf einen Blick erkennen (Wenn nicht, hast Du hinter dem Steuer nichts zu suchen). Zu gucken, ob alle Mitfahrer angeschnallt sind ist Dir also zuzumuten.
Hingegen ist es Dir nicht zuzumuten (und Du hättest nicht einmal das Recht dazu) vor der Fahrt eine Leibesvisitation durchzuführe.

Angesichts Deiner bisherigen Fragen scheinst Du aber ein erkennbar legeres Verhältnis zur Einhaltung von Gesetzen zu haben. Ich könnte deshalb sehr nachvollziehen, wenn man Dir da sehr genau auf den Zahn fühlt.

biscuitdealer

Meine Akte ist sauber, habe nur ein paar Personen in meinem Freundeskreis die ab und zu mal Probleme mit dem Gesetz haben.

dschinn

Was ist denn das für eine Verkehrskontrolle wo der Beifahrer sich einer körperlichen Untersuchung unterziehen lassen MUSS oder das sogar noch freiwillig unterstützt?

Reden wir hier von Grenzübertritt nach einer Hollandhusche oder Tscheschien?
Oder ein GOA-Festival oder was?

Hier wurde uns doch nur die halbe Wahrheit erzählt!

Bitte mal ALLE Infos rüberwachsen lassen.

Wenn ich iwo Beifahrer wäre, dann dürften die aber nicht in meine Taschen fassen.

dschinn

ok Anzeigeprobleme hier gerade, sorry wahrscheinlich sowas wie doppelpost

Cordelier

Mal fiktiv ich wär Staatsanwalt und würde das auf den Tisch bekommen, mein erster Gedanke wäre, "der Fahrer wußte da nix von", aber.... mein zweiter Gedanke wäre "der Fahrer wußte davon, war mit dem Besitzer des Kokains auf Auslieferungsfahrt und hat wissentlich sich und das Fahrzeug als Tatwerkzeug benutzt". Dann seht die Geschichte schon ganz anders aus.

Das seine Kollegen nicht immer ganz gesetzeskonform wurde ja schon zugegeben und würde die Vermutung zulassen das er öfter schon Kollegen durch die Gegend gefahren hat welche Betäubungsmittel o.ä. bei sich führten, ob zum Verkauf oder Selbstkonsum müßte ermittelt werden.

Agent47

Du musst für folgendes Sorge tragen:
alle Mitfahrer
- müssen ordentlich angeschnallt sein inklusive Sitzposition und Kopfstützen.
- dürfen Dich und Deine Konzentration beim Fahren nicht beeinträchtigen
d.h. wenn dein Beifahrer aufgrund dessen was er schluckt, riecht, sieht oder hört selig vor sich hin brabbelt ist das ok
Wenn er aber Dich ablenkt, weil er zum Beispiel wild gestikuliert, schreit, herumfuchtelt oder gar Schlager nachsingt, dann liegt es in Deiner Verantwortung als Personen transportierenden Fahrzeugführer dem Verhalten Einhalt zu gebieten.

Lusterich

Du brauchst da nichts befürchten. Alle Aussagen hier, die meinen der Richter könne das ja auch als Auslieferungsfahrt auslegen, sollten nochmal die einschlägigen Paragraphen studieren.

FeeenStaub

Denke da wirds dir nichts passieren. Aber lass dich im Zweifel oder für deinen Seelenfrieden von einem ANwalt beraten.

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Was ist wenn ich bin Beifahrer mit Kollegen ohne Führerschein
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten.

Anders als beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich beim beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mehr um eine reine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand. Dieser kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen und Sie im schlimmsten Fall auch Ihr Auto kosten.

Generell ist zu unterscheiden zwischen dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (etwa wenn Sie trotz Führerscheinentzug oder Fahrverbot fahren) und dem Fahren ohne jemals erworbene Fahrerlaubnis. Der Strafrahmen für beide Abstufungen ist hingegen stets derselbe.


Doch worin genau liegt hier der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis? Was geschieht, wenn Sie trotz Fahrverbot Auto fahren? Und welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inwiefern unterscheiden sich das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Fahren ohne Führer‌schein?

Sind Sie ohne Führerschein unterwegs (also das Dokument), leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit. Fahren Sie hingegen ohne Fahrerlaubnis, weil Ihnen diese entzogen wurde oder Sie noch nie eine solche besessen haben, begehen Sie eine Straftat.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

Fahren ohne Fahrerlaubnis vs. Fahren ohne Führerschein

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Unterscheidung nur noch selten getroffen; dabei ist der Unterschied wesentlich: Während das Fahren ohne Führerschein lediglich beschreibt, dass ein Fahrer ohne das entsprechende Ausweisdokument beim Fahren angetroffen wurde – dabei aber generell eine Fahrerlaubnis besitzt – handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat.

In letzterem Fall besitzt der Fahrzeugführer nämlich erst gar keine Fahrerlaubnis und dementsprechend auch keinen Führerschein, der über diese Auskunft geben könnte. Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dementsprechend empfindlicher.

Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wenn Sie mit dem Auto fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, kommt § 21 StVG zum Tragen. Dieser bestimmt das Strafmaß, das bei Fahren ohne Fahrerlaubnis anzusetzen ist, auf zweierlei Weise:

  • § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
  • § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.

Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.

Mit einem Bußgeld ist es also nicht mehr getan. Ob Sie nun selbst gesetzeswidrig ein Fahrzeug führen oder dies als Halter eines Fahrzeugs lediglich zulassen: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann sowohl für Fahrer als auch für Halter teuer werden.

Lassen Sie also Ihren noch nicht volljährigen Sprössling ans Steuer Ihres Wagens, können sowohl der Fahrer als auch Sie selbst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.

Was ist wenn ich bin Beifahrer mit Kollegen ohne Führerschein
Die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sein.

Mit einem Fahrzeug fahren trotz Führerscheinentzug

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, Sie wollen trotzdem auch weiterhin fahren? Auch in diesem Falle handelte es sich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, da Ihnen nicht nur das Dokument, sondern mit ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Wollen Sie für das Fahren ohne Fahrerlaubnis keine weitere Strafe riskieren, sollten Sie daher auf Ihr Fahrzeug verzichten, bis die Sperre abgelaufen ist und Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen können. Es ist durchaus möglich, dass die Entscheidung der Behörden für eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis noch begünstigt wird.

Im Übrigen handelt es sich auch beim Fahren trotz Fahrverbot um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht ohne Führerschein! Ihnen wurde für eine bestimmte Sperrfrist von einem bis drei Monaten die Fahrerlaubnis entzogen und nicht nur das Dokument abgenommen.

Neben dem genannten Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist den Behörden durch die Angaben im Straßenverkehrsgesetz auch weitere Handhabe möglich, sollten Fahrer und Halter gegen ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug gehandelt haben: Laut § 21 Absatz 3 StVG kann in einem solchen Fall über die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinaus auch das Tatfahrzeug eingezogen werden.

Mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erhöhte Strafe für Wiederholungstäter?

Es ist davon auszugehen, dass die Strafverfolger im Falle einer wiederholten Straffälligwerdung innerhalb von drei Jahren auch eine höhere Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ansetzen. Diese bewegt sich allerdings auch weiterhin im gesetzlich festgelegten Strafrahmen.

Auch im Wiederholungsfalle gestattet § 21 Absatz 3 Nummer 3 StVG den Behörden, das Fahrzeug, mit dem der Täter fuhr, einzuziehen.

Was ist wenn ich bin Beifahrer mit Kollegen ohne Führerschein
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