Wie eine Parkuhr/Parkscheibe auszusehen hat und verwendet werden muss, ist in Österreich genau geregelt. Alle Infos dazu gibt’s hier. Show
Veröffentlicht am 04.07.2022
Die Parkscheibe – oder umgangssprachlich „Parkuhr“ – zu stellen, sollte wohl niemanden vor ernsthafte Schwierigkeiten stellen. Denkt man zumindest. Wer bei der Verwendung einer Parkuhr wirklich vorschriftsgemäß vorgehen will, sollte allerdings einige Regeln und Vorschriften beachten – die viele gängige Parkuhren (Stichwort: Zeitanzeige mit Sichtfenster) genau genommen nicht erfüllen. Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung bzw. Parkscheiben-VerordnungIn der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung bzw. auch in der Parkscheiben-Verordnung von 1961 ist genau geregelt, wie eine Parkscheibe – so die offizielle Bezeichnung – aussehen muss, um vorschriftsgemäß verwendet werden zu können. Wer die Muße hat, kann sich diese Lektüre hier in voller Länge zu Gemüte führen:
Kontrast und FarbenDie korrekte Farbgebung einer Parkscheibe ist eine Frage der Kontraste. Der Zeiger und die Darstellung des Zifferblattes müssen „in dunkler Farbe ausgeführt sein“ – Schwarz, Dunkelblau oder ähnliches ist also erlaubt. Der Untergrund des Zifferblattes muss hingegen eine „helle Farbe“ wie z.B. Weiß, Gelb oder ähnliches aufweisen. Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner. Durchmesser und ZeitunterteilungParkscheibe mit einem ZeigerNeben dem Kontrast bzw. den Farben sind aber auch die Maße des Zifferblattes genau geregelt: Mindestens zehn Zentimeter Durchmesser muss dieses aufweisen, um der in Österreich geltenden Verordnung zu entsprechen. Außerdem muss der Zeiger die Ankunft auf eine Viertelstunde genau anzeigen können. Parkscheibe mit zwei ZeigernBei den 1961 eingeführten Parkscheiben mit zwei Zeigern wurde der schwarze Zeiger für die Ankunftszeit und der rote für die Ablaufzeit verwendet. Parkscheiben mit zwei Zeigern sind grundsätzlich auch heute noch erlaubt – allerdings muss nur der schwarze Zeiger korrekt eingestellt werden, denn seit 1994 bleibt die „die rote Spitze des Doppelzeigers dabei ohne rechtliche Bedeutung.“ Blaue Zeitanzeiger mit Sichtfenster: In Österreich nicht erlaubtDie blauen Parkuhren mit kleinem Sichtfenster dürfen zwar in Deutschland, aber streng genommen nicht in Österreich verwendet werden, und zwar gleich aus zwei Gründen: Sie sehen einerseits völlig anders aus als in der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung vorgeschrieben, und sie unterstützen andererseits auch keine Unterteilung der Ankunftszeit in Viertelstunden, sondern nur in Halbstunden. M&H-24 Parkscheibe Auto
Parkuhr richtig stellen in ÖsterreichDer dunkle Zeiger „hat die Ankunftszeit anzuzeigen“ – und dabei darf auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet werden. Beispiel: Ankunft um 12:01 Uhr – die Parkuhr darf in diesem Fall auf 12:15 Uhr gestellt werden. Es ist also nicht notwendig, den Zeiger auf den weißen Zwischenraum zeigen zu lassen. © Bild: CC0 Besonderheit in DeutschlandIn Deutschland darf gar auf die nächste volle halbe Stunde aufgerundet werden – daher auch die blauen Zeitanzeiger mit Einteilung in Halbstunden. Automatische Auto-ParkscheibeAchtung: Derzeit nur in Deutschland zugelassen! Needit PARK LITE 1411 Vollautomatische Parkscheibe
Darf ich die Ankunftszeit auf einen Zettel schreiben?Auch hier gilt: Ein Zettel mit handschriftlich vermerkter Ankunftszeit entspricht streng genommen nicht der Verordnung und ist somit ungültig. Allerdings wird in der Praxis von den Kontrollorganen häufig (aber nicht immer) „großzügig“ ein Auge zugedrückt – im Fall eines Strafmandats besteht aber keine Möglichkeit, sich darauf zu berufen. Die beliebtesten Parkscheiben für den deutschen MarktBestseller: ParkscheibenHier findet ihr die beliebtesten Parkscheiben zusammengefasst in einer Bestseller-Liste. Die Auswahl wird stündlich aktualisiert. Achtung: Diese Parkscheiben entsprechen nicht der österreichischen Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung und sollten in Österreich daher nicht verwendet werden.
Einige hier angeführte Links sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn ihr auf so einen Affiliate-Link klickt und über diesen Link einkauft, bekommt autorevue.at vom betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für den Benutzer bzw. Käufer verändert sich der Preis nicht! Wie weit darf man die Parkscheibe vorstellen?Parken Sie Ihr Auto erst 12.28 Uhr, dann gilt auch hier 12.30 Uhr als korrekte Einstellung auf der Parkuhr! Stellen Sie Ihr Auto erst 12.30 Uhr ab, dürfen Sie die Parkscheibe auf 13.00 Uhr vorstellen, da die neue halbe Stunde bereits begonnen hat, und damit auf die nächste halbe Stunde aufrunden.
Was ist die Ankunftszeit bei der Parkscheibe?Die Parkscheibe wird immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt, so verlangt es §13 der StVO. Wer seinen Wagen etwa um 14.01 Uhr parkt, stellt die Ankunftszeit auf 14.30 Uhr.
Warum Parkscheibe vorstellen?Parkscheibe richtig einstellen, aber nicht vorstellen
Stellen Autofahrer den Zeiger nicht auf eine halbe oder volle Stunde, sondern auf den Weißraum zwischen zwei Markierungen (etwa auf eine Viertelstunde) riskieren sie ein Bußgeld. „Streng genommen ist das ein Gesetzesbruch“, sagt Thomas Pitschi vom ADAC.
Wie stellt man blaue Zone ein?In der Blauen Zone müssen Sie zwischen 19 Uhr und 7.59 Uhr die Parkscheibe nicht anbringen, sofern Sie vor 8 Uhr wegfahren. Beabsichtigen Sie nach 8 Uhr wegzufahren, müssen Sie die Parkscheibe wiederum auf den der Ankunftszeit nachfolgenden Strich stellen. In diesem Fall darf Ihr Fahrzeug noch bis 9 Uhr stehen bleiben.
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