Unterschied entziehung der fahrerlaubnis und fahrverbot

Jeder Autofahrer hat die Begriffe schon wenigstens einmal gehört und hat Respekt gegenüber beiden Maßnahmen. Denn diese Szenarien haben eines gemeinsam: Sie als Autofahrer müssen eine Zeit lang auf Ihren Führerschein verzichten und dürfen sich mindestens drei Monate bis ein paar Jahre nicht hinters Steuer setzen.

Aber wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot? Was ist schwerwiegender? Und muss Monate später der Führerschein neu beantragt werden? Ist dazu eine MPU nötig?

Inhaltsverzeichnis

  • Überblick: Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug
    • Fahrverbot oder Führerscheinentzug – Unterschied der Begrifflichkeiten
    • FAQ: Führerscheinentzug und Fahrverbot
    • Kurz und bündig im Video erklärt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis
    • Wie Fahrverbot und Führerscheinentzug getrennt werden
    • Können Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig auftreten?
    • Wann müssen Sie jeweils den Führerschein abgeben?

FAQ: Führerscheinentzug und Fahrverbot

Wann droht ein Fahrverbot und wann die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot kann bei Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß, ausgesprochen werden. Mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen werden Sie konfrontiert, wenn Sie sich eine Straftat im Straßenverkehr leisten, wie z. B. Alko‌hol am Steuer (ab 1,1 Promille). Auch das Erreichen von acht Punkten auf dem Konto in Flensburg führt zum Führerscheinentzug.

Wie lange dauern Führerscheinentzug und Fahrverbot jeweils?

Ein Fahrverbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit kann in Deutschland für maximal drei Monate verhängt werden. Der Führerscheinentzug dauert mindestens sechs Monate, er kann jedoch auch mehrere Jahre oder in Einzelfällen sogar unbegrenzt andauern.

Wann erhalten Sie Ihren Führerschein nach einem Fahrverbot bzw. nach einem Führerscheinentzug wieder zurück?

Nach dem Ablauf der jeweiligen Dauer des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch wieder zurück. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis allerdings entzogen, bekommen Sie diese nur zurück, wenn Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Damit diesem zugestimmt wird, müssen Sie nicht selten eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Kurz und bündig im Video erklärt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis

Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.

Wie Fahrverbot und Führerscheinentzug getrennt werden

Immer dann, wenn Sie einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr begehen, erhalten Sie nicht nur ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern auch ein Fahrverbot, das bis zu drei Monate andauern kann.

Bei einem Fahrverbot müssen Sie für die Ihnen vorgeschriebene Zeit Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben und erhalten diesen nach Ablauf des Zeitraums zurück, ohne eine weitere Prüfung oder einen Nachweis Ihrer Fahrtauglichkeit vorlegen zu müssen. Dabei bleibt Ihnen also die Fahrerlaubnis erhalten.

Trotzdem gilt: In der Zeit des Fahrverbots ist es Ihnen nicht erlaubt, ein Fahrzeug zu führen.

Unterschied entziehung der fahrerlaubnis und fahrverbot
Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht zum Beispiel beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Bei besonders schweren Verstößen – meist mit der Gefährdung von Personen im Straßenverkehr oder mit Alkohol bzw. Drogen am Steuer zusammenhängend – kann es für den betroffenen Autofahrer auch zum Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisentzug kommen.

In diesem Fall wird dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs entzogen. Das heißt: Sollten Sie als Autofahrer jemals wieder einen Führerschein besitzen wollen, müssen Sie diesen neu beantragen.

Das ist allerdings erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist möglich. Diese beträgt in der Regel mindestens sechs Monate, kann aber auch mehrere Jahre andauern.

Nach dieser Zeit kann der Autofahrer die Fahrerlaubnis neu beantragen. In einigen Fällen – besonders bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch – ist zunächst eine positiv verlaufende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig, bevor die Fahrerlaubnis neu beantragt werden kann. Die MPU ist zum Beispiel ab einem Wert an Alkohol von 1,6 Promille hinter dem Lenkrad obligatorisch.

Können Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig auftreten?

Sollte aufgrund von innerhalb kurzer Zeit begangener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowohl ein Führerscheinentzug als auch ein Fahrverbot für einige Monate gegen Sie verhängt worden sein, so ist es möglich, dass das Fahrverbot mit dem Führerscheinentzug zusammen abgegolten wird.

Da in der Regel ein Führerscheinentzug durchaus länger andauern kann als ein Fahrverbot, müssen Sie nach der Sperrfrist den Führerschein für das Auto neu beantragen und haben das Fahrverbot entsprechend mit abgeleistet.

Beachten Sie: Sollten Sie in der Zeit des Fahrverbots oder Führerscheinentzugs ohne Führerscheindokument erwischt werden, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist in Deutschland eine Straftat und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Wann müssen Sie jeweils den Führerschein abgeben?

Unterschied entziehung der fahrerlaubnis und fahrverbot
Egal ob beim Führerscheinentzug oder Fahrverbot: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar.

Ein weiterer Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist die Abgabe vom Führerschein. Wird Ihnen der Führerschein entzogen, so müssen Sie direkt nach Rechtskraft das Führerscheindokument abgeben.

Ab diesem Tag beginnt die Sperrfrist über mehrere Monate abzulaufen, nach der Sie den Führerschein wieder neu beantragen können. Sollten Sie allerdings lediglich ein Fahrverbot ableisten müssen, so können Sie dies innerhalb einer Viermonatsfrist selbst legen.

Das ist allerdings nur dann erlaubt, wenn in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde.

Denn dann gelten Sie als Ersttäter und können die Viermonatsfrist in Anspruch nehmen. Bei Tätern, die bereits zum wiederholten Mal den Führerschein für einen oder ein paar Monate abgeben müssen, gilt diese viermonatige Frist nicht. Sie müssen den Führerschein direkt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids – zum Beispiel aufgrund von Alkohol – abgeben und können sich den Zeitraum vom Fahrverbot nicht selbst aussuchen.

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Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was ist der Unterschied?

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180 Kommentare

  1. zekeriya k. sagt:

    25. Oktober 2016 um 23:53 Uhr

    hab wegen gefährlichen eingriff in den Strassen verkehr 7 Monate und 5000 euro strafe bekommen

    Antworten

    • Chris sagt:

      17. März 2022 um 1:09 Uhr

      Ich bin vor 3 Wochen fälschlicherweise gefährliche Eingriff in der Strassenverkehr vorgeworfen, ich soll ein Person angefahren, Führerschein würde sofort eingezogen. Heute habe ich mein Führerschein wieder bekommen.

      Was bedeutet das für mich?
      Wird das Verfahren eingestellt oder kann noch was kommen?

      Antworten

  2. Christian sagt:

    16. November 2016 um 19:23 Uhr

    hallo,
    ich bekomme ein fahrverbot wegen unfall 2 monate
    dazu 2 punkte und damit hab ich 8 punkte und muss den schein wohl abgeben für 6 monate
    also insgesamt 8 monate
    könnte ich jetzt zuerst die 6 monate machen und die rechtssprechung würde dann in den zeitraum fallen. geht das ?oder wird das dann angerechnet und ich die 2 monate kommen dann direkt nach den 6.
    mfg

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      21. November 2016 um 8:57 Uhr

      Hallo Christian,
      Die Monate werden höchstwahrscheinlich addiert. Um sicher zu gehen, sollten Sie allerdings die Bußgeldstelle oder einen Anwalt kontaktieren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  3. Melanie sagt:

    8. Februar 2017 um 9:23 Uhr

    Hallo, die Staatsanwaltschaft schickte mir postalisch den Beschluss zu, meinen vorläufig einzuziehen. Begründung dafür, Verdacht auf Fahrerflucht. Ich bin hartz4 Empfänger und kann mir weder Anwalt noch die auf mich zukommende Gerichtsverhandlung finanziell leisten. Was kann ich tun? Ich brauche dringend Hilfe. Was kommt jetzt weiter auf mich zu? Es entstand beim Unfall ein leichter Schaden

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      9. Februar 2017 um 11:11 Uhr

      Hallo Melanie,
      bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat, die eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe nach sich zieht. Unter Umständen steht Ihnen finanzielle Unterstützung für einen Anwalt zu, informieren Sie sich dafür bei den zuständigen Ämtern.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  4. Daniel sagt:

    6. März 2017 um 20:02 Uhr

    Hallo ich bin 33 Jahre und meine Probezeit wäre in 1.5monaten zu ende. Leider habe ich jetzt meinen dritten A Verstoß
    1.rote Ampel unter 1sec
    2.geblitzt 32kmh zu schnell auf der Autobahn
    3. Vorgestern geblitzt, ich denke etwas über 20kmh.
    Mit was muss ich rechnen?
    Hab echt Angst jetzt meinen schein zu verlieren

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      9. März 2017 um 10:01 Uhr

      Hallo Daniel,
      beim 3. A-Verstoß wird in der Regel die Fahrerlaubnis für 3 Monate entzogen. Danach kann die Neuerteilung deines Führerscheines beantragt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  5. John sagt:

    13. März 2017 um 15:17 Uhr

    Hallo,
    ich hatte heute ein Strafverfahren wegen THC am Steuer (1,7ng) dabei wurden mir Ausfallerscheinungen unterstellt, die jedoch im Laufe der Verhandlung eher durch die endtandene Nervosität, als durch den Rausch verdeutlicht werden konnten. Urteil: 1 Monat Fahrverbot + 500€ Strafe. Auffällige Fahrweise etc war nicht zu erkennen. Habe mich einsichtig gezeigt und den Fehler eingesehen. Der Richter hat mich nicht nach dem Konsumverhalten gefragt und ist davon ausgegangen dass ich es eingestellt habe, was auch stimmt. Kommt zusätzlich noch ein Entzug der Fahrerlaubnis auf mich zu ?
    Liebe Grüße

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      16. März 2017 um 8:32 Uhr

      Hallo John,

      wenn der Richter im Rahmen des Verfahrens keinen Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet hat, so müssen Sie diesen in der Regel auch nicht befürchten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

      • Dekstahh sagt:

        16. Januar 2020 um 13:41 Uhr

        Hallo,
        Ich musste meinen Führerschein vor 6 Monaten abgeben Fahrverbot .Am 25.01.2020 ist meine Frist abgelaufen hab schon mit der Staatsanwaltschaft gesprochen den FS bekomme ich per einschreiben wieder . Aber wieviel tage vorher hat man mir nicht gesagt weiß jemand vll.t

        Antworten

    • Daniel B. sagt:

      10. Februar 2021 um 16:56 Uhr

      Hallo, ich wurde kontrolliert, habe jetzt Post bekommen das ich mit 0,98 Promille 1 Monat Fahrverbot und Bußgeld bezahlen soll. Kann jetzt im Nachhinein noch was kommen.?

      Antworten

  6. Julia sagt:

    4. April 2017 um 14:37 Uhr

    Hallo
    Ich habe von der Staatsanwaltschaft den Führerschein entzogen bekommen wg Trunkenheit im Verkehr. ..2,04 Promille. ..ich kann mich selbst nicht daran erinnern auto gefahren zu sein
    Ich arbeite im ambulanten Pflege dienst und bin auf Führerschein angewiesen und dazu alleinerziehend. ..durch arbeitsverlust verlieren wir die Wohnung. ..kann nan da nichts dagegen tun?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      6. April 2017 um 10:41 Uhr

      Hallo Julia,
      welche Optionen Sie haben, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erörtern. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  7. Salim sagt:

    24. April 2017 um 12:46 Uhr

    Hallo
    Ich habe heute ein Brief bekommen, dass mir der Führerschein Entzogen wird weil ich 8 punkte in Flensburg hab und eine sperre von 6 Monaten.
    Beruflich bin ich für Import und Export von LKW zuständig.
    Wenn ich mein Führerschein verliere, verliere ich auch mein Job.
    Was kann ich tun? Gibt es ein Möglichkeit das ich mein Führerschein behalte und eine Geldstrafe zahle??

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      27. April 2017 um 9:21 Uhr

      Hallo Salim,

      beim Erreichen von 8 Punkten erfolgt der Führerscheinentzug. Solange der Bußgeldbescheid, der Ihnen den 8. Punkt ankündigt, noch nicht rechtskräftig ist, können Sie dagegen Einspruch einlegen und so u.U. dem 8. Punkt entgehen. Ob sich in Ihrem Fall so ein Einspruch lohnen würden, können und dürfen wir allerdings nicht einschätzen. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  8. Ekici sagt:

    24. April 2017 um 22:35 Uhr

    Sommer 2015 wurde ich festgenommen und musste dort abpissen. Thc positiv.
    Sommer 2016 gabs die verhandlung und wurde zu 1 jahr 10 monate auf 3 jahre verurteilt+ gelbuße
    3-4 monate später wurde ich vom landratsamt angeschrieben dass ich mein fs abgeben soll weil ich damals thc positiv war jedoch nicht am steuer gewesen bin.
    Ich war kurz davor zu meiner freundin zu ziehen und jetzt kann ich es nicht mehr weil ich sonst nicht zur arbeit komme.
    Meine frage ist.. kann ich trotzdem zu ihr ziehen und meinen führerschein behalten mit der begründung, dass es keine gute bus- bzw zuganbindung zu meiner arbeitsstätte gibt..? Mithilfe eines anwalts versteht sich

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      27. April 2017 um 10:49 Uhr

      Hallo Ekici,

      zu individuellen Fällen dürfen wir keine Einschätzung bzw. Rechtsberatung geben. Wir bitten um Verständnis. Wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt zu kontaktieren.

      Ihre Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  9. Patrick sagt:

    9. Mai 2017 um 13:43 Uhr

    Anfang letzten Jahres würde ich mit thc erwischt im Wert von THC -10ng/ml und thc-carbonsäurewert (THC-COOH) von 49ng/ml. Nach dem Tag durfte ich normal weiter Auto fahren. Nach ner Zeit kam der erste Brief 750€ Strafe, 1monat Fahrverbot und 2 Punkte. Dann kam der zweite Brief wo ich den Führerschein 6monate abgeben musste. Die Speerfrist, ist in 3wochen vorbei, kann ich den Führerschein einfach so wiederholen oder muss ich mit nen Test rechnen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      11. Mai 2017 um 12:09 Uhr

      Hallo Patrick,
      ob eine MPU droht, liegt im Ermessen der Führerscheinstelle. Droht kann man Ihnen bei Ihrer Frage sicherlich weiterhelfen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

      • Markus sagt:

        19. Januar 2020 um 13:30 Uhr

        Hallo ich habe mein Führerschein seit 18 jahren und bin im eine kontrolle gekommen habe thc im blut gehabt ein monat lappen weg 700 euro gedstrafe und jetzt soll ich zu einer stelle wo ich ein test machen soll mir hat mann geraten zum Anwalt zu gehen da ich ja genug atrafen bekommen habe ach 2 punkte habe ich auch bekommen jetzt soll ich noch das gutachten bis zum 13.04.2020 abgeben was ich mir nicht leisten kann was mache ich nur das ich den Führerschein brauche das ich meine Tochter jeden tag zu schulebringen muss die 15 Kilometer weit weg ist .

        Antworten

  10. Sahra sagt:

    12. Mai 2017 um 16:11 Uhr

    Wurde vor paar Wochen mit Alkohol am Steuer erwischt , was ich am Vorabend zu mir genommen hab , was mir aber nicht bewusst war das ich noch was im Blut hatte . Hab Fahrerflucht begangen durch ein Unfall , stand unter Schock und bin vor Angst geflohen.
    Strafe kam jetzt , 11 Monate Fahrverbot und 900€ Strafe , muss ich mit einer Mpu rechnen nach Ablauf der Frist ??

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      18. Mai 2017 um 9:29 Uhr

      Hallo Sahra,
      gemäß Ihrer Angaben ist eine MPU wahrscheinlich. Eine definitive Information erhalten Sie allerdings nur bei den zuständigen Behörden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  11. Klaus pein sagt:

    27. Mai 2017 um 18:20 Uhr

    ich war am 8.August 2016 in einen Unfall verwickelt. Meine gegnerin überholte trotz überholverbootschid die beiden fahrzeuge berührten sich und es ab bei der gegnerin bei einem 9 Jahre alten BMW einen Sachschden von 5000 Tausend € am Auto meiner frau enstand ein schaden von 1000€. die beiden fahrzeuge waen bei der glichen versicherung versichert und bekamen beide ihre schäden voller setzt. Ich habe mich wie ich jetztweis nach dem Unfall gute 200 Meter von der Unfallstelle entfernrt und bin nachdem der Unfall um8,32 uhr morgens passiert war gegen 10 Uhr zur Polizei gefahren um den Unfall Anzuzeigen ich bekam 11 Monate fahrverbot und eine geldstrafe von 30mal 30 € was sollte ich ihrer meinung nach tun ich brauche den Füherschein da ich trotz meiner 77 Jahre im Außendienst tätig bin. Denn ich muss auch meine frau zu den dieversen Arztterminen fahren. eine Angebotene höhere geldstrafe hat die richterin abgelehnt was sool ich tun???

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      31. Mai 2017 um 8:10 Uhr

      Hallo Klaus,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  12. Teresa sagt:

    9. Juni 2017 um 0:14 Uhr

    Hallo,
    Ich habe seit ein paar Tagen meinen Führerschein wieder. Ich musste ihn für einen Monat als Ersttäter abgeben da ich innerorts zu schnell gefahren bin (30 zu viel)…
    Heute wurde ich wieder innerorts geblitzt. Erlaubt waren 50 und ich hatte ca 120 drauf. Ich dachte es wäre schon außerorts. Was droht mir jetzt?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      14. Juni 2017 um 9:28 Uhr

      Hallo Teresa,
      gemäß Ihrer Angaben müssen Sie laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 480 Euro, 2 Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Zudem greift die Regelung für Wiederholungstäter, sodass sich das Fahrverbot auf insgesamt vier Monate verlängert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  13. Jutta sagt:

    15. Juni 2017 um 16:02 Uhr

    Ich hätte da auch mal eine Frage . Man hat meiner Tochter den Führerschein entzogen nachdem sie angeblich einen Menschen absichtlich angefahren haben soll, Wie es behauptet wird, hat sie mit dem Auto auf ihn zugehalten und er konnte gerade noch zur Seite springen und wurde vom Spiegel umgeworfen. Der Wagen ist ein Sprinter muss ich dabei sagen. Die Polizei fuhr dann zu ihr nach Hause und hat sofort den Führerschein eingezogen. Es liegt auch ein Gerichtsurteil vor wonach sie kein Auto fahren darf, Beim Staßenverkehrsamt ist aber keine Fahrsperre eingetragen. Darf sie nun fahren oder nicht, Und was ist wenn sie fährt und jemand die Polizei ruft? Die erkundigen sich doch sicherlich beim STVA ob eine Fahrsperre eingetragen ist

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      22. Juni 2017 um 9:10 Uhr

      Hallo Jutta,
      liegt ein Fahrverbot durch ein Gerichtsurteil vor, sollte diesem auch Folge geleistet werden. Missachten Sie dieses, kann es sich ggf. um Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit eine Straftat handelt. Genauere Informationen erhalten Sie auch bei den zuständigen Behörden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  14. Jutta sagt:

    15. Juni 2017 um 16:29 Uhr

    Ich versuche es noch einmal, kann meinen Beitrag leider nicht finden. Man hat meiner Tochter den Führerschein entzogen weil sie angeblich absichtlich versucht hat, einen Menschen zu überfahren, Dieser konnte noch an die Seite springen und sie hat ihn dann mit dem Wagen an der Schulter erwischt. Sie fährt einen Sprinter. Jetzt hat die Polizei den Führerschein eingezogen. es erging auch schon ein Gerichtsurteil dass sie nicht fahren darf. Beim STVA ist aber keine Fahrsperre eingetragen. Wie kann das und was passiert wenn sie fährt und erwischt wird? Da keine Fahrsperre eingetragen ist kann man doch nicht festestellen dass man ihr den Führerschein entzogen hat, oder sehe ich das falsch?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      29. Juni 2017 um 13:06 Uhr

      Hallo Jutta,

      Entscheidungen über den Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie Fahrverbote werden nicht beim Straßenverkehrsamt eingetragen, sondern zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert – genauer im Fahreignungsregister (FAER).

      Das Fahren nach erteiltem Führerscheinentzug erfüllt den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  15. Marcel Simply sagt:

    12. Juli 2017 um 11:42 Uhr

    Ich bin im April mit 23,7 ng aktivem und 71,7 ng COOH bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrolliert worden. Habe leider auch schon eine Erklärung bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben, die mit Schreiben vom Juni verlangt wurde.
    1 x monatlich Konsum (am Tatabend 2-3 Züge 1/2 Stunde vor Kontrolle und 1-2 Stunden später Bluttest) und Pause von 4 Monaten seit Silvester. Mir ist erst jetzt aufgefallen das der aktive Wert ziemlich hoch ist, was eigentlich nicht sein kann bei so einem geringen Konsum am Abend (ich hatte lt. Polizei und Amtsarzt keinerlei Ausfallerscheinungen). Kann das ein Messfehler sein und kann ich dagegen auch beim Bußgeldbescheid noch Widerspruch einlegen?
    Ich bin in der verlängerten Probezeit, aber nach Geschwindigkeitsverstoß und Aufbauseminar habe ich mir über 1 Jahr nichts mehr zu schulden kommen lassen.
    Was passiert jetzt, wie lange dauert der Bußgeldbescheid noch (Erklärung vor 1 Woche abgegeben) und wann kommt die Fahrerlaubnisbehörde auf mich zu. Muss ich zu MPU und kann ich außer dem einmonatigen Fahrverbot der Entziehung der Fahrerlaubnis entgehen. Ich bin vorher nie unter THC Auto gefahren und in der Zeit zwischen Tat und Bescheid durch die Fahrerlaubnisbehörde auch nicht. Den Konsum hab ich nach dem Bescheid vor 2 Wochen komplett eingestellt und werde es auch für immer lassen. Schaffe ich bis dahin das COOH aus dem Körper zu bekommen. Ich bin verzweifelt, da meine Ausbildung auf dem Spiel steht.
    Es sind zwar sehr viele Informationen aber vielleicht können Sie mir trotzdem helfen

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      17. Juli 2017 um 9:19 Uhr

      Hallo Marcel,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Marcel Simply sagt:

        17. Juli 2017 um 14:07 Uhr

        Vielen Dank, um eine Rechtsberatung werde ich mich kümmern. Vielleicht können Sie mir noch die Auskunft erteilen wann der Bußgeldbescheid kommen könnte (anderer Ort als Führerscheinstelle). Ich habe eine Erklärung zum Tatvorwurf vor 2 Wochen an die Führerscheinstelle abgegeben. Was denken Sie wann kommt der Bescheid für die OWI und wie lange kann es danach dauern bis ich erneut von der Führerscheinstelle höre. Es ist wichtig zu wissen, wie lange ich noch Zeit habe das THC COOH aus dem Körper zu bekommen. Ich bin jetzt seit 2,5 Wochen clean und werde es definitiv bleiben.

        Antworten

        • bußgeldrechner.org sagt:

          24. Juli 2017 um 8:17 Uhr

          Hallo Marcel,

          das können wir leider nicht voraussagen.

          Ihr Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

  16. Andi sagt:

    17. Juli 2017 um 11:41 Uhr

    Hallo,
    mein Sohn wurde mit Alkohol am Steuer wegen auffälliger Fahrweise kontrolliert. Der Test ergab 1,09%°. Er ist Ersttäter. Der Führerschein wurde ihm vor Ort entzogen. Der Bescheid ist nach Auskunft noch in Bearbeitung, aber er erhielt die Info, dass es sein kann, dass er seinen Führerschein gar nicht wieder bekommt. Er wäre als verkehrsgefährdend eingestuft worden. Kann so was sein?
    Meine zusätzliche Frage dazu: wenn er seinen Bescheid mit Fahrverbot bekommt, wird ihm die bereits führerscheinfreie Zeit angerechnet?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      17. Juli 2017 um 11:55 Uhr

      Hallo Andi,

      je nach Wertung des Vorfalls kann nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis für eine Trunkienheitsfahrt drohen. Dabei wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen und muss hiernach auf Antrag neu erteilt werden. Ggf. kann hierfür eine MPU verlangt werden.

      Die Dauer der Führerscheinabnahme wird auf ein eventuelle verhängtes Fahrverbot nicht angerechnet.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Georg sagt:

        29. August 2017 um 13:01 Uhr

        Laut Bundesverwaltungsgericht 06.04.2017 muss man die MPU erst ab ein Promillewert von 1,6 machen, anders ist wenn man schon einmal wegen Alkohol oder Drogen( Wiederholungstäter) schon mal aufgefallen ist.

        Das sollten ihr den Leuten schon mitteilen die hier Rat suchen, und nicht gleich schreiben, dass man eine MPU aufgebrummt bekommt.

        Antworten

        • bußgeldrechner.org sagt:

          4. September 2017 um 11:08 Uhr

          Hallo Georg,
          wie wir in unserem Kommentar geschrieben haben, kann ggf. eine MPU drohen. Ob diese tatsächlich verlangt wird hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und liegt unter anderem im Ermessen der Behörden.

          Ihr Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

  17. Stephan sagt:

    4. August 2017 um 18:38 Uhr

    Hallo ich wurde in den letzten 4 Monaten 2x innerorts mit 22 km/h zu viel und 2x außerorts mit 22 km/h zu viel geblitzt, was habe ich zu erwarten?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      7. August 2017 um 8:40 Uhr

      Hallo Stephan,

      die einzelnen Sanktionen können Sie mit unserem Bußgeldrechner unter https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsueberschreitung.html ermitteln.

      – Die Redaktion

      Antworten

  18. Matthias sagt:

    10. August 2017 um 20:53 Uhr

    Habe wegen parkschaden mit Unfallflucht heute 6 Monate Fahrverbot und 800€ Strafe bekommen kann Mann das Fahrverbot umwandeln in eine höhere Strafe ? Arbeite beim ambulanten Pflegedienst?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      14. August 2017 um 8:47 Uhr

      Hallo Matthias,

      das Fahrverbot umzuwandeln ist nur in besonderen Härtefällen möglich. Ein Anwalt kann Sie hierzu beraten.

      – Die Redaktion

      Antworten

  19. Ela sagt:

    12. August 2017 um 11:56 Uhr

    Hallo
    ich habe gestern beim einparken ein Auto beschädigt ,
    bei Alkohol kontrolle seitens der Polizei wurde 0,7 promille festgestellt. Führerschein wurde sofort einbehalten. Bekomm ich den erstmal wieder auch wenn sicher ein Fahrverbot folgen wird? Ich bin Ersttäter . Hat da jemand Erfahrung mit. Lg Ela

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      14. August 2017 um 9:19 Uhr

      Hallo Ela,

      dies hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Daher ist eine pauschale Antwort nicht möglich.

      – Die Redaktion

      Antworten

  20. R. sagt:

    16. August 2017 um 19:02 Uhr

    Hallo,ich habe folgendes Problem.
    Mein Führerschein war weg wegen Alkohol am Steuer.
    Sperre war ein Jahr.
    Die Frist war vorbei,hätte meinen Führerschein neu beantragen müssen.
    Hab ich nicht getan weil ich nicht soviel Geld auf einmal hatte.
    Dachte auch das es NUR um die Karte geht.
    Wusste also nicht das ich ohne Führerschein gefahren bin und wurde wieder angehalten.
    Ich hatte zuvor vor ca.20 Stunden Cannabis konsumiert.
    Jetzt muss ich meinen Lappen für eineinhalb Jahren abgeben.
    Im Urteil steht aber nichts von MPU.
    Womit muss ich also rechnen und was kann ich nun tun.
    Mfg
    R.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      28. August 2017 um 10:39 Uhr

      Hallo,

      beim Fahren unter Drogeneinfluss ist die Anordnung einer MPU wahrscheinlich. Dies bestimmt grundsätzlich aber nicht das Gericht, sondern die Führerscheinstelle bei Antrag auf Wiedererteilung. Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann in diesem Fall die MPU-Auflage begründen. Eine pauschale Angabe ist hier jedoch nicht möglich. Wenden Sie sich an die entscheidungstragende Führerscheinstelle.

      – Die Redaktion

      Antworten

  21. Nicole sagt:

    11. September 2017 um 22:08 Uhr

    Hallo…
    Mein Lebensgefährte wurde am Wochenende von der Polizei festgenommen. Er sollte pusten, tat sich damit allerdings schwer, da er seine Existens vor seinen Augen kaputt gehen sah…. 1,4 promille!! Er kämpfte gegen die Beamten und sie setzten Pfefferspray ein :(
    Er durfte gehen, nach dem der Arzt kam um Blut abzunehmen. Auf sein Entlassungszettel stand… Führerscheinabnahme!! Er soll warten bis er Post bekommt. Sein Job besteht ausschließlich aus Autofahren.
    Meine Fragen: hat er ne Chance sein Führerschein bei der Wache abzuholen, bevor der Gerichtsbeschluss folgt? Da es sein erstes Delikt ist…kann er verhandeln mit dem Richter und statt Fahrverbot Geldbuße bekommen? Was passiert jetzt und wie lange dauert all das?? Was kann er tun?? Lg

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      18. September 2017 um 8:52 Uhr

      Hallo Nicole,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  22. Robert sagt:

    20. September 2017 um 14:20 Uhr

    Hallo mir wurde Mitte 07 / 2017 mein Führerschein vom Beamten entzogen ,Grund habe auf einem Garten Parkplatz ein hinter mir fahrendes Auto übersehen , leicht angestupst 2000 Euro Schaden an Heckstoßstange an der geschädigten Partei laut Kfz werkstatt.
    Blutalkohol auf Wache 0.58 Promille… nur einen Brief vom amtsrichter bekommen wo steht Gefährdung für den Straßenverkehr, und bis jetzt nichts weiter stand : 20.09.2017 ich weiß weder wie lange mein Fahrverbot gilt noch meine Geld Strafe, da ich selbstständig bin aufm Bau und angewiesen bin auf den Führerschein.
    Zu mal das ein Unfall war der 200 mal am Tag auf deutschen parkplätzen passiert.

    Werden meine 2 1/2 Monate mit eingerechnet beim Fahrverbot?

    Wie lange mit zurechnen ?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      9. Oktober 2017 um 11:28 Uhr

      Hallo Robert,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  23. Ralph sagt:

    7. Oktober 2017 um 22:48 Uhr

    Hallo, ich habe eine sehr ungewöhnliche Frage – ich hatte mich vor ca 5 Wochen stark betrunken, es stellte sich später 4,2 Promille heraus. Ich war nicht mehr in der Lage mir einen RTW zu rufen, bat eine Bekannte per SMS das zu tun. Sie rief jedoch die Polizei, unterhielt sich angeblich lange mit einem netten Beamten über mich, was genau sagte sie mir nie. Ich wurde mit Polizei, RTW und Notarzt aus der Wohnung geholt, ich weiß bis heute von nichts.
    Da die Polizei mit Sicherheit ein Protokoll geschrieben hatte – und nun meine Frage –
    besteht jetzt die Wahrscheinlichkeit daß dieses Protokoll zum Landkreisamt gelangt, dieses mir Sanktionen inbezug charakterlicher Eignung was den Führerschein angeht auferlegt? Meine Bekannte sagte dem Beamten ich sei schwerer Alkoholiker, was sonst noch alles weiß ich nicht. Ich kenne einen Fall wo einer Bekannten im selben Fall der Führerschein mit Auflage zur MPU abgenommen wurde. Ich bin nicht im Straßenverkehr aufgefallen, habe einen Punkt in Flensburg wegen zu schnellem Fahrens. Ich bitte um einen Rat da ich ständig an Eventualitäten denke. Danke.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      6. November 2017 um 9:27 Uhr

      Hallo Ralph,

      das können wir leider nicht mit Sicherheit beantworten. Grundsätzlich sind solche Sanktionen stets Sache der ausstellenden Behörde; eine MPU wird immer dann angeordnet, wenn die entsprechenden Instanzen entscheiden, dass Sie ungeeignet für den Verkehr sind. Da Sie ja nicht Auto gefahren sind, sollte von solcher einer Auflage erst einmal nicht ausgegangen werden, ausgeschlossen ist es jedoch nicht. Sie müssen wohl ein entsprechendes Schreiben abwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Ralph sagt:

        7. November 2017 um 14:12 Uhr

        Großes Dankeschön, ich sehe Ihre Antwort jetzt erst, hatte noch einmal eine Anfrage gestellt, die ist nun überflüssig. Die Sache ist nun schon ca 10 Wochen her, der psysische Druck ist nun nicht mehr auszuhalten, es waren gestern 2 Beamte bei mir die mich ermahnten die Notruftätige ab sofort nicht mehr mit SMS zu belästigen, ich wollte das ja nicht. Ich mußte erneut ohne Grund einen Alkoholtest durchführen, damit habe ich allerdings kein Problem. Nur daß die Polizei nun von diesen Falschaussagen der Bekannten davon ausgeht daß ich angeblich schwerer notorischer Alkoholiker sei.
        Aufgrund dieser ganzen Umstände hatte ich vor ca 2 Wochen einen Nervenzusammenbruch, ich halte diesen Druck nicht länger aus, werde mich übermorgen in eine Klinik begeben um zur Ruhe zu kommen.
        Ich hatte es nicht für möglich gehalten einem Menschen der schon genug Probleme am Hacken hat per Falschaussagen, noch dazu per Telefon, soviel Ärger bereiten kann, naja, wenn der eigene Schwager Polizeibeamte ist scheint das einfach zu sein.
        Jedenfalls vielen Dank für Ihre Antwort die mich allerdings noch mehr beunruhigt, der Zirkus hört scheinbar nicht auf.

        Antworten

  24. Sven sagt:

    10. Oktober 2017 um 20:30 Uhr

    Ich wurde das 3. Mal während meiner p robezeit mit mindestens 20 zu schnell geblitzt und erwarte nun meinen entzug der Fahrerlaubnis würde allerdings noch ein 4. Mal geblitzt bevor es dazu kam womit habe ich zu rechnen? Bzw wie hoch werden die zusätzlichen Kosten etwa sein (4.mal=30kmh zu schnell)

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      6. November 2017 um 9:58 Uhr

      Hallo Sven,

      in solch einem Fall werden Sie als „beharrlich“ bzw. als Wiederholungstäter eingestuft. Das bedeutet, Sie müssen sich auf ein strengeres Strafmaß einstellen. Wie dieses genau ausfällt, können wir nicht vorhersagen, da dies stets Sache der ausstellenden Behörde ist.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  25. Alex sagt:

    16. Oktober 2017 um 15:18 Uhr

    Hallo,
    Bin in einer verlängerten Probezeit und aufbauseminar hinter mir und 4 Punkte
    Hatte beim ersten vergehen 2 a Verstöße
    Wodurch ich 2 Jahre Verlängerung aufbauseminar und Punkte bekam
    1 Jahr danach unerlaubtes entfernen vom Unfallort (war nur kleiner rämpler und ich bin danach selber zur Polizei.. hatte einen Termin..)
    Wieder Punkte und Verlängerung und den Schein für 3.monate abgegeben
    Und jetzt wurde ich nach 1 1/2 Jahren Ruhe, auf
    der Autobahn gemessen (Abstandsmessung)
    125 kmh 16 Meter Abstand
    Also A Verstoß
    Wird mir der Schein entzogen oder bekomme ich normales Fahrverbot?
    Auf den Anhörungbogen geht es gegen meinen Vater der keine Probezeit mehr hat und 1 Monat Fahrverbot bekommen würde .. aber ich muss mit meinem Namen ausfüllen und denke das die Strafe härter ausfallen wird..
    Punkte hab ich noch nicht voll und Drogen oder Alkohol hatte ich auch nichts mit zu tun
    Bitte um Hilfe

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      6. November 2017 um 11:23 Uhr

      Hallo Alex,

      bei einem dritten A-Verstoß in der Probezeit wird standardmäßig die Fahrerlaubnis entzogen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  26. M L. sagt:

    23. Oktober 2017 um 14:32 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage: Es geht darum, ich habe 2011 meinen füherschein bestanden im Oktober.
    Allerdings, habe ich eine verlängerung der Probezeit bekommen.
    Mein Füherschein wurde 2014 im März neu ausgestellt.
    Wann ist denn dann meine Probezeit zu ende, oder ist Sie schon zu ende.

    Ich wäre sehr dankbar, über eine Hilfreiche antwort von Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    M.L.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      10. November 2017 um 12:10 Uhr

      Hallo M.,

      die Probezeitverlängerung beträgt zwei Jahre, somit müsste die Probezeit von insgesamt 4 Jahren bereits vorbei sein, wenn Sie den Führerschein im Oktober 2011 bestanden haben.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  27. Khan sagt:

    28. Oktober 2017 um 18:22 Uhr

    Hallo,
    ich habe heute per Post einen Beschluss erhalten, worin mir die Fahrerlaubnis nach 111§ vorläufig entzogen wurde.
    Ich bin aber noch im besitzt meines Führerscheins, also es ist nicht geschildert wo oder wann ich meinen Führerschein abgeben muss ode abgenommen bekomme. Darf ich trotz Beschluss, mit meinem Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr einen Fahrzeug führen ?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      13. November 2017 um 8:37 Uhr

      Hallo Khan,

      nein, dürfen Sie nicht.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  28. Andreas S. sagt:

    7. November 2017 um 13:57 Uhr

    Hallo,
    ich versuche es erneut. vlt können Sie mir einen Rat geben.
    Ich bin vor ca 10 Wochen sturzbetrunken notfallmäßig von Polizei und RTW aus meiner Wohnung geholt worden. Die Polizei hatte vom Notruftätiger zt. unwahre Informationen erhalten, zB. daß ich schwerer notorischer Alkoholiker sei.
    Meine Frage – muss ich dahingehend mit Sanktionen seitens der Führerscheinbehörde rechnen? Wie relevant sind solche von fremden Personen per Telefon gemachten falschen Aussagen für die Polizei bzw die Führerscheinbehörde? Ich bin sonst nie im Straßenverkehr aufgefallen, außer Parkvergehen und 1 Punkt in Flensburg wegen zu schnellem Fahrens.

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      13. November 2017 um 11:17 Uhr

      Hallo Andreas S.,

      die Polizei kann die Führerscheinbehörde in so einem Fall informieren und es können auch Sanktionen in Bezug auf den Führerschein drohen. Das liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  29. Christine sagt:

    19. November 2017 um 20:26 Uhr

    Hallo,

    bin gestern Nacht angetrunken Auto gefahren und habe einen Straßenpfosten umgefahren. Bin dann nach Hause gefahren und habe mich mit meinem Mann gestritten. Aufgrund der heftigen Auseinandersetzung habe ich die Polizei gerufen. Blöderweise hab ich mich verplappert und von meiner Fahrt erzählt. Ich musste dann pusten und hatte ca. 1,52 Promille. Sie sind dann mit mir zur Blutentnahme gefahren und nun warte ich auf das Ergebnis.
    Mit welcher Strafe werde ich rechnen müssen?

    LG

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      20. November 2017 um 8:37 Uhr

      Hallo Christine,

      es handelt sich um eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  30. Christine sagt:

    20. November 2017 um 10:54 Uhr

    Und wie lange werde ich meinen Führerschein abgeben müssen? Muss ich danach MPU machen? Der Polizist hat zu mir gesagt, dass ich durch ein beschleunigtes Verfahren die Möglichkeit haben werde, persönlich mit dem Richter zu sprechen.
    Ich habe ein Kind zuhause und muss regelmäßig mit ihm zur Physio und zum Arzt fahren. Aber wir wohnen auf dem Dorf. Besteht die Möglichkeit, dass ich den Richter überzeugen kann, das Fahrverbot zu umgehen oder zu verkürzen? Ich bin Ersttäter und sehe meinen Fehler ein. Und ich hab mich ja auch noch selbst angezeigt. Da muss es doch die Möglichkeit einer Kulanz geben oder?

    LG

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      1. Dezember 2017 um 13:29 Uhr

      Hallo Christine,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung. Wenden Sie sich für eine Einschätzung Ihres Falls an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  31. Rüdiger sagt:

    22. November 2017 um 11:03 Uhr

    Ich habe wegen einer Trunkenheitsfahrt vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Darf ich in dieser Zeit ein Mofa (bis 25 km/h) fahren. Ich bin vor dem Jahrgang 65 geboren. Hier gibt es laut Paragraph 76 Abs. 3 einen Passus für diese Zielgruppe

    Vielen Dank und BG

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      1. Dezember 2017 um 14:59 Uhr

      Hallo Rüdiger,
      in diesem Fall ist das Führen eines Mofas in der Regel zulässig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  32. denise sagt:

    24. November 2017 um 0:31 Uhr

    Hallo mir wurde letztes Jahr in März der Führerschein von der Polizei abgenommen seit her hab ich kein mehr ..

    wegen Fahrerflucht ..

    hab nun ein Brief bekomm Soll mich bei der MPU anmelden.. Tat ich u nun hab ich ein anderes schreiben bekommen wo die frisst fest gelegt wurde wann ich es bis wann gemacht haben soll die MPU und das mein Führerschein der Führerschein stelle seit 11.06.17 vor liegt ..

    heißt es das ich den Führerschein wieder bekomme so bald ich die MPU positiv abgeschlossen habe ??

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      11. Dezember 2017 um 7:27 Uhr

      Hallo Denise,
      kommt die MPU zu einem positiven Ergebnis, erhalten Sie in der Regel Ihren Führerschein zurück.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  33. Melli sagt:

    28. November 2017 um 14:22 Uhr

    Hallo,
    wollte mal fragen wie es geregelt ist. Wird die Zeit der Führerscheinabgabe bis zum Urteil mitgerechnen?
    Also: August Führerschein Abnahme von der Polizei,im November das Urteil bekommen.(9Monate Führerschein Endzug)
    Werden die 4Monate angerechnet so das es „nur noch“ 5Monate sind?

    LG

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      11. Dezember 2017 um 8:58 Uhr

      Hallo Melli,
      der Führerscheinentzug beginnt in der Regel erst mit der Rechtskraft des Urteils. Nicht selten wird bei der Bemessung aber auch ein vorheriger Einzug berücksichtigt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  34. Andreas sagt:

    10. Dezember 2017 um 19:34 Uhr

    Wurde gestern geblitzt. Ich Schätze wahr 70 zur schnell auf Autobahn. Kaman die fahrverbot umgehen. Brauche unbedingt mein Führerschein weil ich lkw fahrer bin.

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      18. Dezember 2017 um 15:38 Uhr

      Hallo Andreas,

      unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Besprechen Sie sich dazu am besten mit einem Anwalt, denn das ist immer eine Einzelfallentscheidung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  35. Tobias sagt:

    13. Dezember 2017 um 3:16 Uhr

    Hallo, erstmal

    Ich hatte in September einen Verkehrsunfall und war vor kurzem noch in einer Rera. Muss ich erstens, wegen meine Punkte schon Sorgen (Überschreitung mit 54 km/h( 2015/3Qurtal )) machen, dass der Führerschein weg ist und zweitens, ist eine mpu besser?

    Wenn der Führerschein erst am 2015/1Qurtal aus gehändigt ist (Erteilung des Führen eines PKW)

    Mfg Tobias K.

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      18. Dezember 2017 um 16:04 Uhr

      Hallo Tobias,

      über die Anzahl Ihrer Punkte kann nur das Kraftfahrt-Bundesamt Auskunft erteilen.
      Wenn Sie eine MPU für den Führerschein machen müssen, wird Ihnen dies mitgeteilt.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

      Antworten

  36. Kerstin sagt:

    13. Dezember 2017 um 16:40 Uhr

    Hallo!
    Ich hab einen Strafbefehl bekommen wegen Trunkenheit im Verkehr.. Neben 1800€ Geldstrafe die Formulierung: „Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor Ablauf von 8 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.“ Heißt das wirklich einfach nur, dass ich nach 8 Monaten einen neuen beantragen kann? Dachte erst, ich müsste dann eine neue Führerscheinprüfung machen. Aber von MPU usw. steht nix.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Kerstin

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      18. Dezember 2017 um 16:25 Uhr

      Hallo Kerstin,

      ob eine MPU gefordert wird, erfahren Sie spätestens bei der Neubeantragung.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

      Antworten

  37. n. sagt:

    15. Dezember 2017 um 7:53 Uhr

    Ich wurde am 08.11.2017 am morgen kontrolliert und es wurde ein THC Wert vom 1,6ng festgestellt, und 21ng THC COOH. Seit dem besagten Tag den Konsum komplett eingestellt. Anhörung der Führerscheinstelle bekommen, und einen Bußgeldbescheid, über ein Monat Fahrverbot, 500€ und 2 Punkten. Ich habe leider bereits 6 Punkte.
    Der nächste Punkt wird getilgt am 25.02.2018, bis dahin wird das Bußgeldverfahren definitiv laufen. Allerdings zählt ja die Tatzeit und nicht Rechtskräftgkeit und es gibt ja noch diese Überliegefrist, die einem das Genick bricht. Mittlerweile gehe ich von einem Führerscheinentzug aufgrund Punkten und Entzug vom Landratsamt aufgrund des niedrigen Wertes der definitiv nicht die Drogenfahrt belegt, aus. Wie kann ich am schnellsten wieder den Führerschein erlangen und was geschieht mit den 8 Punkten nach Wiedererlangung?

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      2. Januar 2018 um 10:13 Uhr

      Hallo n.,

      beraten Sie sich am besten mit einem Anwalt zum weiteren Vorgehen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

      Antworten

  38. Muzaffer E. sagt:

    9. Januar 2018 um 23:22 Uhr

    Hallo, wenn man seinen Führerschein abgeben muss für einen Monat da ich ein Fahrverbot bekommen habe wegen Geschwindigkeit. Wird dann der Arbeitgeber auch informiert das der Führerschein eingezogen wurde. ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      15. Januar 2018 um 9:54 Uhr

      Hallo Muzzaffer E.,

      nein, in der Regel werden die Arbeitgeber nicht über solche persönlichen Belange informiert.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  39. Cidem.K sagt:

    17. Januar 2018 um 15:51 Uhr

    Guten Tag
    Habe mal eine Frage
    Musste mein Führerschein für 2 Monate wegen nötigung im Straßenverkehr der Staatsanwaltschaft abgeben plus 900€ Gerichts kosten… ich bin noch in der Probezeit, das ganze passierte am 13.10.2017.. in dem strafbefehl steht das ich meinen Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots wieder bekomme…

    Muss ich den noch mit andere Maßnahmen rechnen also würde da noch was auf mich zukommen ?

    Bin Drogen & Alkohol frei habe auch damit nix zutun… und bin erst Täterin noch nie aufgefallen im Straßenverkehr..

    Danke für die Antwort.

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      23. Januar 2018 um 9:09 Uhr

      Hallo Cidem.K,

      die Führerscheinbehörde kann vor Rückgabe des Führerscheins eine MPU fordern.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  40. Marita sagt:

    19. Januar 2018 um 11:36 Uhr

    1 mal von der Ampel geblickt @mal von der Polizei. Immer zu schnell innerorts , beim 2mal konnte ich durch ein erhöhtes Bußgeld meinenFührerschein behalten . wie geht es jetzt weiter?

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      23. Januar 2018 um 9:53 Uhr

      Hallo Marita,

      nach der Zahlung des erhöhten Bußgeldes sollte das Verfahren abgeschlossen sein. Um Ihren Punktestand zu erfahren, können Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  41. Azad sagt:

    20. Januar 2018 um 17:19 Uhr

    Hallo Ich würde wegen entfernens vom Unfallort ein Monat Fahrverbot bekommen Weil jemand hat auf mein Auto sprogen und bin ich nicht stehengeblieben ich bin weiter gefahren zu Polizei undann hab ich nach 5 Monate ein post bekommen Von Staatsanwaltschaft Strafe 2200 und ein Monat Fahrverbot und ich muss fürschein Staatsanwaltschaft abgegeben und auch von Staatsanwaltschaft abholen
    Und ich bin in Probezeit und ich hab zwei Verstoß in der Probezeit einmal wegen überhol zweite mall bei Blitz
    Bei Blitz ich würde zwei Monate Fahrverbot bekommen und zwei Punkte
    Bei überholen hab ich aufbauseminar gemacht und ein Punkt und auf Jahre verlängert jetzt hab ich drei Punkte in flensburg

    Antworten

  42. Engin. B sagt:

    22. Januar 2018 um 18:26 Uhr

    Hallo,
    wurde vor zweieinhalb Monaten auf Thc Positiv getestet. Bin aber nicht Bekifft gefahren. Vor Paar tagen habe ich dann das Bussgeldbescheid erhalten. 570€ , ein Monat Fahrverbot und die Vier Monate Abgabe frisst des Führerscheins wurde gewährt.
    Wenn ich jetzt angenommen über dem 1,0 ng Thc wert liegen sollte , warum darf ich noch vier Monate Auto Fahren, und danach eine Mpu machen ? Das ganze ist doch irrelevant oder nicht?

    p.s Habe meinen Führerschein seid 16 Jahren und habe mir nie was schulden kommen lassen.

    Mfg

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      23. Januar 2018 um 10:32 Uhr

      Hallo Engin B.,

      wurde die MPU denn bereits angeordnet? Möglicherweise wird diese gar nicht gefordert.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  43. Hannes sagt:

    24. Januar 2018 um 13:20 Uhr

    Hallo,

    Ich hatte am 28.10.2017 einen Unfall unter Alkoholeinfluss (0,96 Promille).

    Habe eine Kurve unterschätzt und gegen den Bordstein gekracht. Es wurde außer meinem Auto nichts und niemand beschädigt.

    Am 11.11.2017 bekam ich nen Schrieb vom Amtsgericht, der besagt dass mir die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen ist. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.

    Am Tag des Unfalls hat mir die Polizei den Führerschein entzogen.
    bin übrigens Ersttäter.

    Was ist jetzt zu tun? Könnt ihr mir diesbezüglich weiterhelfen?

    Danke schon mal im Voraus.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      12. Februar 2018 um 8:02 Uhr

      Hallo Hannes,
      das weitere Vorgehen sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      Antworten

  44. Schilli sagt:

    28. Januar 2018 um 17:52 Uhr

    Mein Mann hatte vor vielen Jahren die Fahrerlaubnis entzogen bekommen wegen Alkohol. Vor zwei Jahren wurde er erwischt wegen fahren ohne Führerschein und Alkohol.
    Wo kann man erfahren wie lange die Sperre beträgt und einen neuen Führerschein zu beantragen.
    Auf den Schreiben von der Staatsanwaltschaft steht nicht drauf.
    Wir haben uns bei der Führerscheinstelle erkundigt und man sagte uns, wir müssen einen Antrag stellen, was aber ja dann auch Kosten verursacht.
    Es muss doch eine Stelle geben, die kostenlos eine Auskunft gibt, wie lange die Sperre ist und ob er überhaupt eine neue Fahrerlaubnis machen darf ?

    Mfg Schilli

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      12. Februar 2018 um 8:48 Uhr

      Hallo Schilli,
      wenden Sie sich ggf. an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  45. Mike sagt:

    30. Januar 2018 um 16:09 Uhr

    Hallo, bin heute von der Polizei angehalten worden bei einer allgemeinen verkehrskontrolle dabei wurde ein Drogen Screening gemacht was positiv war auf Cannabis……. Blutest auf der wache wurde zusätzlich gemacht…. Ich habe den Polizisten gesagt das ich gestern aber gegen 22:00 Uhr einen joint geraucht habe….. Jetzt meine Frage der Polizist sagte da ich erstlingstater bin und es sich ja um eine Ordnungswidrigkeit handelt 500€ Bußgeld….. Im Internet lese ich aber immer von zusätzlich 1 monat Fahrverbot und mpu??? Bin beruflich auf den Führerschein angewiesen…… Was erwartet mich jetzt wirklich???

    Lebe in NRW

    Vlt könnten sie mir konkrete Infos zukommen lassen…..
    Bin sehr in Sorge das mein Führerschein jetzt ganz weg ist……

    LG Mike

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      12. Februar 2018 um 9:16 Uhr

      Hallo Mike,
      der Bußgeldkatalog sieht für einen Drogenverstoß im Straßenverkehr ein Bußgeld in Höh von 500 Euro, 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot vor. Ob auch eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  46. Marcel W. sagt:

    2. Februar 2018 um 10:06 Uhr

    Hallo …
    Ich habe am Dienstag Abend Grad geraucht nach 12 bis 13 Std bin ich Auto gefahren Mittwoch würde ich angehalten habe kein test gemacht an schnell test natürlich positiv ab zu Wache Blut abgenommen …habe ca. 1 Monat durch geraucht…und wollte fragen was jetzt alles auf mich zu kommt darf ich den Führerschein behalten? Oder wird der mir weg genommen und muss Mpu machen ? Dazu muss ich noch sagen bin in Probezeit

    Mit freundlichen grüßen

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      12. Februar 2018 um 9:43 Uhr

      Hallo Marcel,
      der Tatbestand „Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr“ zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 €, 2 Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Zuden droht in der Probezeit die Verlängerung auf vier Jahre und die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  47. T.,Matthias sagt:

    14. Februar 2018 um 10:25 Uhr

    Ich musste voriges Jahr meinen Führerschein abgeben. Ich war mit dem Rad auf dem Gehweg gestürzt ich hatte 2,02 Promille,es ist weder ein Personen,noch ein Sachaden entstanden ich habe 400€ Strafe abgearbeitet (120h) plus Gerichtskosten Gebühren MPU Verkehrspsychologe usw insgesamt 2200€. Meine Frage bekomme ich irgendwann meinen Führerschein zurück? Ich meine wenn jemand einen Mord begeht kommt er nach lebenslänglich aus dem Knast,wie ist das Verhältnis? MFG Matthias T.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      19. Februar 2018 um 9:19 Uhr

      Hallo Matthias,

      nach Ablauf der Sperrfrist können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  48. Katja sagt:

    17. Februar 2018 um 2:15 Uhr

    Hallo,

    Mein Vater habens heute den Führerschein genommen mit 1.4 Promille.
    Er ist aber selbständig und ohne Führerschein kann er nicht mehr arbeiten.
    Gibt es eine Sonderregelung ?
    Was kann man tun dagegen ?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      28. Februar 2018 um 14:25 Uhr

      Hallo Katja,
      ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Welche Sanktionen drohen, legt somit ein Gericht fest. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  49. Thomas sagt:

    25. Februar 2018 um 22:48 Uhr

    hallo liebes community

    wurde heute beim überfahren einer roten ampel angehalten …
    ich kann leider nicht einschätzen wie lang die ampel schon rot war
    was ich weiß war die ampel noch orange bis zur leitline dann sofort auf rot gesprungen als ich die leitlinie überqueren wollte …

    die frage die ich jetzt habe ist ..

    ich habe diesen montag ein antrag auf die persönbeförderung beantragt
    droht mir dadurch eine ablehnung weil mir jetzt ein oder zwei punkte drohen ?

    ich möchte nicht dadurch meine arbeitszukunft verlieren :(

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      5. März 2018 um 8:31 Uhr

      Hallo Thomas,
      inwieweit sich ein solcher Verkehrsverstoß auf die Erteilung eines Personenbeförderungsscheins auswirkt, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  50. Enrico sagt:

    27. Februar 2018 um 20:21 Uhr

    Hallo.
    Ich war gestern mit den rad unterwegs mit ca.2 Promille und wurde leider von der Polizei angehalten.muss ich jetzt mit ein fahr Verbot oder Führerschein entzug rechnen und muss ich ein mpu test machen?? Danke für die Antwort

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      5. März 2018 um 9:02 Uhr

      Hallo Enrico,
      bei einem Blutalkoholwert von mindestens 1,6 Promille auf dem Fahrrad drohen gemäß Bußgeldkatalog in der Regel drei Punkte, eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer MPU.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  51. Florian sagt:

    13. März 2018 um 10:35 Uhr

    Hallo,
    aktuell habe ich 5 Punkte aber 2 verfahren laufen durch die ich einmal einen und einmal zwei Punkte kassieren würde.
    Gegen beide habe ich Einspruch eingelegt, die Verfahren werden irgendwann verhandelt werden.
    Die Frage ist nun folgende:
    Da ich aktuell ja noch 5 Punkte habe, habe ich noch keine Verwarnung der fahrbehörde bekommen und würde ja dann mit wirksamwerden beider Verfahren automatisch von 5 auf 8 Punkte springen.
    Soweit ich mich erinnere, wurde man dann aber früher auf 7 Punkte zurück gestuft. Ist dies immernoch so?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      23. März 2018 um 13:02 Uhr

      Hallo Florian,
      grundsätzlich gilt, wer 8 oder mehr Punkte beim Fahreignungsregister ansammelt, ohne vorher eine Verwarnung zu erhalten, wird auf 7 Punkte runtergestuft. Ob dies aufgrund Ihrer Verfahren allerdings tatsächlich so der Fall ist, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  52. Mary sagt:

    13. März 2018 um 13:25 Uhr

    Hallo ,

    Ich habe in Dezember 2017 einen Brief von der Polizei bekommen,dass ich wohl Fahrerflucht begangen hätte und habe als Beschluss vorläufigen Führerschein Entzug bekommen, obwohl ich geschildert hatte, dass ich den Unfall gar nicht bemerkt hatte und deswegen weiter fuhr ; aber mir haben sie nicht geglaubt . Jetzt wollte ich wissen,was vorläufig heisst . Wie lange wird nun mein Führerschein entzogen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      23. März 2018 um 13:16 Uhr

      Hallo Mary,
      diese Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde. Unter Umständen kann es zudem sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  53. Kathi sagt:

    19. März 2018 um 19:46 Uhr

    Hallo..
    Am 15.06.17 bin ich gegen eine Mauer gefahren und hatte zudem Zeitpunkt keinen Führerschein, da mir dieser abgenommen wurde. Nun ist am 19.12 der Beschluss gekommen. 9 monate fahrverbot und Geldstrafe…ab wann gelten die 9 monate?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      23. März 2018 um 15:17 Uhr

      Hallo Kathi,
      in der Regel ist davon auszugehen, dass das Fahrverbot mit Rechtskraft des Beschlusses beginnt. Fragen Sie ggf. bei der zuständigen Behörde nach.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  54. Jan sagt:

    20. März 2018 um 19:23 Uhr

    Guten tag, habe einen busgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten:
    Fahren unter Einfluss von thc (4,8 ng/ml)
    Fahren unter Einfluss von Alkohol unter 21.

    Ich bin aus der Probezeit.

    Es ist das erste vergehen.

    Habe ich nun eine mpu zu befürchten oder bin ich mit dem Bußgeld und dem einmonatigen Fahrverbot raus?

    Mfg Jan

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      23. März 2018 um 15:19 Uhr

      Hallo Jan,
      eine MPU ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Bei den Tatbeständne Alkohol und Drogen am Steuer ist dies oft der Fall. Ob dies auch in Ihrem Einzelfall zutrifft, können wir allerdings nicht einschätzen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  55. Manuel sagt:

    26. April 2018 um 16:26 Uhr

    Hallo,

    wurde wegen Drogen am Steuer mitgenommen und habe das Blutabgenommen bekommen.
    Nach knapp 2 Monate bekam ich die Mitteilung von der Verwaltungsbehörde das die Ordnungswiedrigkeit eingestellt wird mit der Uhr und Ortangabe des geschehens. Bedeutet das der Fall vorbei ist oder diese Strafrechtlich weiter verfolgt wird?

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      8. Mai 2018 um 14:53 Uhr

      Hallo Manuel,

      in der Regel bedeutet die Einstellung des Verfahrens, dass dieses nicht weiter verfolgt wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  56. Thomas sagt:

    29. April 2018 um 19:17 Uhr

    Hallo, Polizei hat gestern mein Führerschein Sichergestellt da ich beim pusten bei 0,71 Promille mal zwei 1,42 Promille gefahren bin. Es ist das erste mal bei mir. Mit was muss ich jetzt rechnen? Bin auch auf den Führerschein angewiesen da wir 4 Uhr Morgens anfangen zu arbeiten und da fährt noch kein Buss. LG

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      8. Mai 2018 um 15:41 Uhr

      Hallo Thomas,

      um welchen Promillewert handelte es sich? Ab 1,1 Promille werden in der Regel drei Punkte eingetragen und die Fahrerlaubnis entzogen. Beim ersten Alkoholverstoß werden außerdem 500 Euro Buße fällig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  57. Anne sagt:

    1. Mai 2018 um 18:57 Uhr

    Hallo,

    ich bin vor einigen Tagen von einem Rotlichtblitzer geblitzt worden. Beim ersten Blitz ist es möglich dass die Ampel in dem Augenblick des Überquerens auf Rot gesprungen ist. (Ich habe die hochhängende Ampel zu dem Zeitpunkt nicht mehr sehen können.)
    Ich musste auf der Kreuzung abbremsen, auf Grund des voran fahrenden PKW der ebenfalls plötzlich bremste. Der 2. Blitzer stand am anderen Ende der Kreuzung. Da ich ja schlecht mitten auf der Kreuzung stehen bleiben kann bin ich weiter gefahren; also es vergingen bestimmt 3-4 Sekunden bis zum 2. Blitz.

    Ist es möglich dass auf Grund des Staus auf der Kreuzung trotzdem ein unqualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, sodass kein Fahrverbot verhängt werden muss?

    (1. Vergehen, keine Punkte, keine Probezeit)

    Vielen Dank und mfG, Anne

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      8. Mai 2018 um 15:48 Uhr

      Hallo Anne,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Situation abzuklären. Wenn Sie bei Gelb gefahren sind, ist dies in der Regel kein Rotlichtverstoß.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  58. Ben sagt:

    7. Mai 2018 um 9:08 Uhr

    Hallo,
    ich habe folgende Frage.
    Eine Bekannte von mir, fuhr Gestern unter Alkohol mit dem Auto. Nachdem Sie an einer Kreuzung links abgebogen ist ( wo links abbiegen verboten ist, laut vorgeschriebener Fahrtrichtung ) wurde sie von der Polizei angehalten. Es wurde ein Alkoholwert von 0,43 Promille festgestellt, sowie der Führerschein direkt abgenommen.

    Welcher Tatbestand liegt hier vor? Mit welchen Konsequenzen hat sie jetzt zu rechnen?

    MfG Ben

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      11. Mai 2018 um 15:22 Uhr

      Hallo Ben,

      vermutlich das Fahren unter Alkoholeinfluss mit Gefährdung. Das ergibt in der Regel drei Punkte und ggf. ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  59. Arthur sagt:

    28. Mai 2018 um 12:47 Uhr

    Habe heute wegen Nötigung(ausbremsen) den Führerschein für 3 monate und 2100 Euro abgeben müssen.
    Droht mir ne mpu?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      4. Juni 2018 um 9:55 Uhr

      Hallo Arthur,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Eine MPU kann immer dann angeordnet werden, wenn die Fahrtüchtigkeit einer Person in Frage gestellt werden kann – dies ist Sache der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

      Antworten

  60. Dennis H. sagt:

    24. Juni 2018 um 17:29 Uhr

    Hallo ich würde gestern angehalten mit 0.84 Promille mir wurde vorgeworfen das ich Autorenn und donats gemacht habe was nicht stimmt ich mußte pusten appeisen und Blut test machen Drogen test war negativ Führerschein haben die auch behalten was habe ich zu erwarten und dürfen die drei Tests machen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      2. Juli 2018 um 8:54 Uhr

      Hallo Dennis,
      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  61. Michael sagt:

    1. Juli 2018 um 1:50 Uhr

    Guten Abend
    Ich bin vor 2 Monaten aufgehalten wegen Alkohol Verdacht mit Blutentnahme 1.91 in Probezeit. Und jetzt habe ich ein Brief von Staatsanwalt bekommen und drinen hat gestanden 12 Monaten Führerschein Entzug , 2275 Geld Strafe. Nix von MPU oder sonst was. Also muss ich jetzt den MPU machen oder nicht. LG

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      2. Juli 2018 um 11:24 Uhr

      Hallo Michael,
      ab 1,6 Promille schreibt der Gesetzgeber eine MPU vor. Die Anordnung zur MPU erfolgt in der Regel durch die Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  62. detlef h. sagt:

    12. Juli 2018 um 7:16 Uhr

    mir wurde der führeschein entzogen weil ich mich betrunken mit meiner ex frau gezofft hatte, ich war betrunken aber das war privat bei ihr zu hause, ist das eigentlich rechtens???

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      23. Juli 2018 um 9:52 Uhr

      Hallo Detlef H.,

      eine rechtliche Einschätzung können wir nicht treffen, da wir die genauen Umstände nicht kennen. Eine MPU respektive ein dazugehöriger Fahrerlaubnisentzug kann stets dann angeordnet werden, wenn an der allgemeinen Fahrtüchtigkeit einer Person gezweifelt werden kann – Alkoholmissbrauch ist ein Grund dafür.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

      Antworten

  63. Phil sagt:

    31. Juli 2018 um 17:04 Uhr

    Hi ich wurde mit 1,6 Promille Rest Alkohol am nächsten morgen kontrolliert und musste ihn direkt abgeben das war das erste mal das ich auffällig war jetzt sind 2 Monate vorbei und ich habe immer noch nichts gehört oder einen Brief bekommen gibt es irgendwelche Fristen die eingehalten werden müssen oder wie soll ich weiter vorgehen Mit freundlichen Grüßen

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      6. August 2018 um 10:44 Uhr

      Hallo Phil,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  64. Thomas sagt:

    7. August 2018 um 6:27 Uhr

    Hallo. Mir wurde der Führerschein für 6monate entzogen. Grund war Fahrerflucht was ich nicht bemerkt habe. Jetzt muss ich ein neuen beantragen mit führungszeugnis 0. Soweit so gut. Meine Frage ist da ich weder alkohol noch Drogen zu mir genommen habe und sonst keine Verstöße hatte und auch einsichtig war. muss ich dennoch mit mpu rechnen ????

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      13. August 2018 um 11:33 Uhr

      Hallo Thomas,

      es kann in der Tat passieren, dass aufgrund des Führerscheinentzugs nach Fahrerflucht eine MPU angeordnet wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  65. Christel L. sagt:

    16. August 2018 um 11:56 Uhr

    Hallo ,mein Sohn hat eine Dummheit gemacht, was getrunken, ein Auto an der Ampel angedetscht und ist geschockt abgehauen.es war kein Personenschaden ,er hat sich auch selber gestellt .Das ist jetzt jetzt 9 Monate her .Verhandlung ist im Dezember also genau 12 Monate. Er ist Berufskraftfahrer und auf den Führerschein angewiesen.
    Das bescheinigte auch der Arbeitgeber. Er war unter 1.4 Promille und in einer extremen Stresssituation. Steht MPU an ? Wird er alle seine Führerscheine verlieren ?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      14. September 2018 um 17:13 Uhr

      Hallo Christel,

      welche Strafe bei Alkohol am Steuer droht ist immer vom Einzelfall abhängig. Der Führerschein wird in der Regel ab 1,1 Promille entzogen. Sie sollten in Ihrem Fall einen Anwalt konsultieren. Dieser weiß, wie in einer solchen Situation vorzugehen ist und wie das Strafmaß ausfallen könnte.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  66. Christel sagt:

    16. August 2018 um 12:43 Uhr

    Hallo für eine zügige Beantwortung ware ich dankbar.
    Meinem Sohn ist im Dezember 17 ein Unfall passiert ,er hatte was getrunken ,Promille unter 1.4 .Er stand unter grossem seelischen Druck .Personensachaden nicht, aber auf ein anderes Auto aufgefahren ,da er Berufskraftfahrer ist hat er sich unter Schock vom Unfallort entfernt. Sich aber dann direkt bei der Polizei selbst angezeigt . Im Dezember 18 ist jetzt Verhandlung .
    Was droht ? MPU Entzug der Fahrerlaubnis ? Also günstigster und ungünstigster Fall

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      14. September 2018 um 17:14 Uhr

      Hallo Christel,

      welche Strafe bei Alkohol am Steuer droht ist immer vom Einzelfall abhängig. Der Führerschein wird in der Regel ab 1,1 Promille entzogen. Sie sollten in Ihrem Fall einen Anwalt konsultieren. Dieser weiß, wie in einer solchen Situation vorzugehen ist und wie das Strafmaß ausfallen könnte.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  67. Woodstock sagt:

    2. Oktober 2018 um 17:10 Uhr

    Hallo, liebes Bußgeldteam,

    kurz zu den Fakten:
    – 06 / 2017: Verkehrskontrolle; Urin- und Blutabnahme wegen Verdacht auf Cannabiskonsum; Führerschein nicht eingezogen
    – 11 / 2017: Anhörung; 10ng/ml
    – 04 / 2018: Bußgeldbescheid 500 Euro; 1 Monat Fahrverbot (sofort angetreten und Führerschein inzwischen wieder zurückerhalten); 2 Punkte

    Nun meine Frage: die Führerscheinstelle hat sich bei mir gar nicht gemeldet. Kommt da noch was???

    Vielen Dank vorab.

    Mit freundlichen Grüßen

    Woodstock

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      5. Oktober 2018 um 14:34 Uhr

      Hallo Woodstock,

      wurden Sie zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt, drohen für gewöhnlich die Sanktionen, die Sie erhalten haben. Der Führerschein wird hierbei nicht entzogen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  68. Sebastian sagt:

    16. Oktober 2018 um 15:13 Uhr

    Hallo
    ich habe folgende Frage, ich bin österreichischer Staatsbürger und wurde Mitte Juli in Badenwürtenberg von der Autobahnpolizei angehalten und habe mich einem Drogentest (Urin und Bluttest) unterziehen müssen. Ich habe direkt meine Starfe vorort bezahlt und das Starfverfahren wurde eingestellt. Danach kamm ein Brief von der Polizeidirektion in der mein Wert von 5,8ng/ml THC festgestellt wurde. Zudem veranlassten Sie ein Fahrverbot von 1 Monat, welches ich innerhalb von vier Monaten antreten muss ( Wurde noch nicht angetreten). Nun ist gestern vom Landratsamt ein schreiben gekommen, dass sie meinen Führerschein komplett in Deutschland sperren möchten, da ich meinen Konsum und das Fahren eines Kraftfahrzeuges nicht unterscheiden kann. Nun meine Frage ist das möglich das ich zuerst ein Fahrverbot und Geldstrafe erhalte und dann nochmal eine Strafe in dem Sie meine Fahrerlaubnis komplett sperren??

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      22. Oktober 2018 um 10:12 Uhr

      Hallo Sebastian,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  69. Maria sagt:

    13. November 2018 um 21:26 Uhr

    Hallo mal eine Frage es handelt sich um meinen Bruder, er ist mit 1,2 Promille von der Polizei aufgehalten worden im August 2018 haben bis jetzt immer noch keinen Bescheid wie lange dauert das. Was alles auf ihn zu kommt??

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      3. Dezember 2018 um 9:07 Uhr

      Hallo Maria,
      ab einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Somit entscheidest das Gericht über die drohenden Sanktionen. Mehr dazu lesen Sie hier: Ratgeber Alkohol amSteuer.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  70. Walter sagt:

    19. November 2018 um 17:16 Uhr

    Guten Tag, ich bin auf Ihre Seite gestoßen. Vielleicht können Sie mir helfen. Ich wurde nachdem ich schon Zuhause war von der Polizei kontrolliert, weil sie aus einem anderen Grund hier war, haben Sie dann mein Auto kontrolliert. Daraufhin bin ich rauss und man verlangte meine Papiere. Danach sollte ich Urin abgeben. Indem fand man Reste von Thc und Kokain. Kokain hatte ich einige Tage vorher das letzte mal konsumiert und Thc einen Tag vorher. Dann zur Blutprobe ins Krankenhaus. Seitdem habe ich auch nichts mehr genommen bzw. geraucht. Habe auch nicht mehr vor es zu nehmen. Ich bin auf mein Führerschein angewiesen da ich als Fahrer tätig bin. Ist es denn möglich den Führerscheinentzug abzuwenden? Ich habe mich auch zum Drogenscreening angemeldet um meine Abstinenz nachzuweisen. Bei einem Anwalt war ich auch schon, der mir aber auch nicht richtig helfen könnte. Ich habe noch keine Rechtsschutzversicherung, habe aber eine abgeschlossen. Ich brauche unbedingt meinen Führerschein, sonst bin ich meinen Arbeitsplatz los. Bin noch in der Probezeit und und seit September dieses Jahres dort beschäftigt.
    Nun habe ich auf Ihrer Seite gelesen das es die Möglichkeit gibt den Führerschein doch zu behalten. Ich hoffe das Sie mir dabei helfen können. Das ist mein 1. Vergehen, habe keinen Unfall verursacht weder noch auffällig gewesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Walter

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      3. Dezember 2018 um 8:29 Uhr

      Hallo Walter,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Daher sollten Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  71. Alexander sagt:

    26. Dezember 2018 um 22:57 Uhr

    Hier mit komme ich zu meiner frage wurde am 08/2018 von der Polizei Angehalten auf dem Roller . wurde auf Thc überprüft was natürlich positiv ausfiel bekam jetzt 12/2018 Den schreiben das Ich ein Fahrverbot bekomme Ihm Brief stand 1,7 thc wert 700.. euro Strafe Plus 1 Monat Fahrverbot plus 0.2 Punkte Ist mein erstes Vergehen . Meine frage ist nun wie folgt muss ich mit weiteren konsequenzen rechnen das es mein erstes mal war und das letzte mal den Führerschein hab ich schon zur Verwahrung gegeben. Kommt sonst noch was auf mich zu ?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      25. Januar 2019 um 16:07 Uhr

      Hallo Alexander,
      in der Regel wird bei Drogen am Steuer auch eine MPU verlangt. Ob dies in Ihrem Fall so ist, sollten Sie bei der Behörde erfragen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  72. Adnan sagt:

    24. Januar 2019 um 14:49 Uhr

    Hallo,

    Ich bin nach einem ehe streit mit meinem Auto von der Wohnung weg,
    Nachdem ich später die Polizei gerufen hatte da ich nicht in die Wohnung gekommen hatte mich die Polizei mit in die Wache genommen da ich denen gesagt hatte ich bin mit dem auto von der wohnung weggefahren hatte dann aber mein auto weiter weg stehen gelassen und bin zur wohnung gelaufen wo die Polizei angekommen ist.ich war also ohne Auto da .atem test war 0.6mgl.
    Führerschein wurde mir direkt von der Polizei weggenommen das ist jetzt 4 Wochen her ich habe noch kein bescheid und weiss eigentlich nix.
    Wie lange kann das dauern und was kann ich machen ?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      25. Januar 2019 um 16:22 Uhr

      Hallo Adnan,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  73. Susanne sagt:

    8. März 2019 um 19:20 Uhr

    ich habe in der Probezeit als fahranfänger gefährlich überholt (keinem Auto oder Menschen ist was passiert, Gott sei dank) das ganze kam dann vor Gericht und meine Strafe war : 1.Geldstrafe, 2.eine Teilnahme an einem Verkehrsunterricht das waren 2std. Bei der Polizei, 3.Führerscheinsperre 12 Monate. Ich habe 1 & 2 schon innerhalb einer Woche erledigt, aber meine Frage ist jetzt , das Gericht hat mir KEIN Aufbauseminar angeordnet, also davon wurde mir vor Gericht nichts gesagt, obwohl ich in der Probezeit war ! Mir wurde aber von bekannten und Freunden gesagt ich müsste trotzdem ein Aufbauseminar machen , da habe ich mich bei der Fahrschule informiert und die haben dann die Führerscheinstelle angerufen , ob die was wissen, da die mir das ja eigentlich anordnen müssten und dann hat die Frau von der Führerscheinstelle in Landratsamt gesagt, dass sie geschaut hat und von meinem Seminar NICHTS wüsste bzw., dass ich eins machen muss, da sie nichts vom Gericht vorliegen hat. Das vor Gericht war am 20.09.18, (meinen Führerschein würde ich dann quasi 12 Monate später also 20.09.19 bekommen ) und die Frau von der Führerscheinstelle hat das gestern also über 5 Monate später zu meinem Fahrlehrer gesagt mit dem „sie wüsste nichts vom Gericht bzw. Von einem Aufbauseminar“ , kann mir jetzt bitte jemand sagen ob das normal ist, dass die anordnung zum Aufbauseminar so lange dauert von der Führerscheinstelle oder ob ich überhaupt kein Aufbauseminar machen muss , da es mir vor Gericht NICHT gesagt worden ist , und bis heute das Gericht nichts an die Führerscheinstelle geleitet hat .

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    • bußgeldrechner.org sagt:

      21. März 2019 um 15:09 Uhr

      Hallo Susanne,
      die Anordnung des Aufbauseminars kann durchaus mehrere Wochen dauern. Eine Einschätzung zu Ihrem Fall ist uns allerdings nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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  74. Fechtner sagt:

    6. April 2019 um 19:42 Uhr

    Ich soll jemanden beim Parken gerammt haben habe aber selber nicht viel am Auto und der Gegner hat aber 4300 Euro gemeldet ich habe auch nix gemerkt aber den Führerschein entzogen bekommen wegen fahrerflucht ich war noch nie straffällig gewesen was kommt jetzt auf mich zu

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    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. April 2019 um 7:57 Uhr

      Hallo Fechtner,
      Informationen zu Unfallflucht finden Sie hier: Ratgeber Fahrerflucht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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  75. Steffen sagt:

    10. Mai 2019 um 11:14 Uhr

    Guten Tag,
    ich musste meinen Führerschein 10 Monate wegen fahren unter Alkoholeinfluss abgeben. Ich habe ihn nun neu beantragt und soll ihn laut Straßenverkehrsamt am 18.5 wiederbekommen, der 18.5 ist aber ein Samstag. Darf ich nun Samstag schon wieder fahren oder muss ich bis Montag warten bis ich den Führerschein in Händen halte?

    Mit freundlichen grüßen Steffen

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  76. Finn sagt:

    23. Mai 2019 um 12:25 Uhr

    Hallo, ich hatte ein Wert von 3,9 mein Führerschein wurde mir entzogen..
    das erste mal das ich überhaupt auffällig wurde. Bin dagegen angegangen das ich kein gelegenheits „kiffer“ bin sämtliche Drogen Testes nachträglich gemacht alle negativ und und und nun habe ich gewonnen vor Gericht und mein Beschluss Is positive ausgefallen! Kann ich nun mit dem Beschluss zur Zulassungsstelle und mein Führerschein wieder abholen?

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  77. Sina sagt:

    13. Juni 2019 um 21:39 Uhr

    Hi!

    Ich würde im November bei einer allgemeinen Kontrolle der Polizei angehalten.
    Uk später Blutprobe. Der Arzt konnte keine Beeinträchtigung feststellen, aber thc und amphetamin über erlaubtem wert. Letzter konsum lag mindestens 8 stunden zurück. Auto wurde durchsucht aber war sauber. Zwei verfahren wegen btm, direkt eingestellt. 750 € Bußgeld, direkt gezahlt. Ersttäter.
    1 Monat Fahrverbot, was ich grade angetreten habe, kurz vor Ende der Frist. Bescheid wurde rechtskräftig Mitte Februar.. Zuständig war die zentrale bussgeldstelle.

    Diese Zeitspanne macht mich IRRE. Bin fest von einer mpu ausgegangen.

    Kommt das noch? Wie lange muss ich jetzt noch drauf gefasst sein.
    Ich hab Angst das er doch noch entzogen wird.

    Help!

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  78. Basti sagt:

    14. Juni 2019 um 12:22 Uhr

    Guten Tag ich wurde am 22.04.19 50m vor meinem Haus angehalten und musste pusten. Ich hatte einen Testalkoholwert von 1.9 Blitalkoholwert war 1.83Promille

    Ich warte seit 2monate schon auf einen anruf der Polizei oder Strafbefehl..
    Wann kann ich damit rechnen?

    Antworten

  79. Ngapinsi C. sagt:

    18. Juni 2019 um 15:03 Uhr

    Ich würde mit 0.92 Promille Alkohol im Blut von der Polizei angehalten. Mein Führerschein wurde beschlagnahmt und sichergestellt. Die Polizei gibt an ich bin in Schritt Geschwindigkeit gefahren und habe den Blinker gesetzt wenn sie mich angehalten haben. Jetzt habe ich von der Staatsanwaltschaft den Brief bekommen mit den vorläufigen Führerschein Einzug. Was kann ich machen?? Was sind die weitere Konsequenzen für mich?? LG

    Antworten

  80. MS sagt:

    24. Juni 2019 um 10:07 Uhr

    Hallo,
    meinem Ehemann ( Ukrainer) wurde 2006 der Führerschein (ukrainischer) weggenommen, fuhr mit 2,3 0/00 auf der Autobahn. Das Datum der Rechtskraft ist der 6.4. 2007. ( Fahrlässige Trunkenheit im Strassenverkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Führerschein. Am 6. 2. 2013 wurde er angehalten, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis Hier ist das Datum der Rechtskraft 28.5.2013. Nun meine Frage wann kann er einen Erstantrag auf Fahrerlaubnis ohne MPU stellen ? Erstantrag da er keinen deutschen Führerschein besitzt. Sonst waren keine anderen verkehrsrechtliche Vorfälle.
    Vielen Dank im voraus

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      28. Juni 2019 um 11:51 Uhr

      Hallo,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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  81. Sinan sagt:

    22. Juli 2019 um 1:29 Uhr

    Hallo ich wurde vor 2 Jahren angehalten urin Test war positiv später bei der Wache haben die noch blutabgenommen dann durfte ich wieder gehen mit mein fühererschein hab nach paar Wochen ein Schreiben bekommen wegen Ordnungswidrigkeit 1300 euro hab das bezahlt dann kam nach paar Wochen noch ein Schreiben das mein Verfahren eingestellt worden ist aber muss ne neuerteilung machen was denken sie steht mir ne mpu vor ??

    Antworten

  82. Sinan sagt:

    22. Juli 2019 um 1:31 Uhr

    Meine Führerschein musste ich auch abgeben aber erst nach 4 Monate.n

    Antworten

  83. loko m. sagt:

    26. Oktober 2019 um 17:07 Uhr

    Guten tag, wurde vor kurzem angehalten thc positiv bin zum ersten Mal aufgefallen nicht mehr in der probezeit §316 entfällt weil ich keine Gefahr war meinten die Beamten nix gefunden was passiert jetzt die meinten es kommt aufkeinenfall zum Entzug sondern 4-8 wochen Fahrverbot trotzdem macht mir das alles kopf!

    komme aus Hessen

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  84. SCB3009 sagt:

    8. November 2019 um 9:53 Uhr

    Guten Tag. Ich habe eine Frage: Nach einer saudummen Idee vor 3 Wochen, mit 5 bier noch fahren zu müssen, wurde ich mit 1.23 BAK angehalten. Mir ist bewusst, dass dies eine Straftat ist und ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden muss. Nun ist es so: an dem Morgen der Kontrolle habe ich meinen Führerschein sofort abgegeben. Freiwillig, da ich mit einer Sperre/Entzug eh rechnen musste. Ich dachte mir, je eher ich ihn abgebe desto früher bekomme ich ihn zurück. Aber: Habe ich da richtig gedacht und die 3 Wochen bis jetzt werden von der Strafe abgezogen oder kommen die nochmal oben drauf?!

    Viele Grüsse

    Antworten

  85. Aleks sagt:

    18. Dezember 2019 um 2:34 Uhr

    Mein Freund wurde vor 3 Monaten mit Trunkenheit am Steuer erwischt. Sein Blutwert lag bei 1,84 Promille. Auch wurde ein Taxi leicht angerempelt wo ein kleiner Kratzer entstanden ist. Polizei hat ihm den Führerschein sofort entzogen. Bis heute kam kein Brief über ein Strafverfahren. Wann könnte er mit dem Brief rechnen? Müsste er vielleicht eine MPU machen? Er ist Ersttäter und versteht kein Deutsch hat aber einen EU Führerschein.
    LG

    Antworten

    • M sagt:

      15. Januar 2022 um 22:10 Uhr

      Ich hab ein urteil vom Gericht bekommen das ich wegen verkehrsgefährdung und nötigen im verkehr 6 Monate Fahrverbot und ca 2000 Euro Strafe bekomme.
      Meine Frage ist kann es zu einer mpu kommen? Hab diese vor paar Jahren schon wegen alkohl am Steuer gehabt.

      Antworten

  86. Michael sagt:

    28. Februar 2020 um 12:55 Uhr

    Guten Tag
    Ich habe durch eine tiefenpsychologische Therapie einen Nervenzusammenbruch erlitten und konnte Nächte lang nicht schlafen was dazu führte das eine besorgte Freundin die Polizei rief und der Notarzt entschied mich in eine Psychiatrie unterzubringen nun hab ich Post wegen angeblich nicht Eignung zum führen eines Kraftfahrzeugs an der Backe weil laut Polizei ich verwirrt war. soll dahin um das abzuklären zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei habe ich das Fahrzeug gar nicht bedient weil ich iner akkutphase war wie kommen die sogar noch ohne Tests darauf so was zu unterstellen bzw muss ich das jetzt wirklich machen Mit freundlichen Grüßen

    Antworten

  87. Pape sagt:

    29. April 2020 um 0:12 Uhr

    Hallo,
    ich wurde kontrolliert, mein 50er Roller Vespa 2 takt,eingezogen und letztendlich begutachtet.Es wurde eine Geschwindigkeit von 52 km (ohne Drosselmassnahmen)
    beanstandet.Mit was sollte man als Erstatter rechnen.Kommt Fahrerlaubnisentzug in Frage?
    Vielen Dank.

    Antworten

  88. Manu sagt:

    7. September 2020 um 17:10 Uhr

    Hallo, mit wurde nach einem strittigen Vorafall im Straßenverkehr von der Polizei durch Verfügung von Staatsanwalt der Führerschein eingezogen. 4 Wochen später erhielt ich bin der Staatsanwaltschaft einen Beschluss wonach mein Führerschein 6 Monate mir entzogen wird und eine Geldstrafe. Da der Sachverhalt anderst als von der Staatsanwaltschaft angenommen dargestellt hat, hat mein RA Einspruch dagegen eingelegt und nun kommt es zu einem Verfahren. Der Termin der Verhandlung ist nun 3 Monate später angesetzt, als die von der Staatsanwaltschaft geforderte 6 monatige Entziehung der Fahrerlaubnis. Somit habe ich jetzt egal wie das spätere Urteil ausfällt 9 Monate den Führerschein weg. Mein RA hat nun Beschwerde eingelegt, da der Termin nun nochmals 2 Monate nach hinten geschoben wurde. Das heißt, auch wenn der Entzug der Fahrerlaubnis bei. Urteil niedriger ausfallen würde hätte ich Ihn trotzdem zu lange nicht bekommen. Was ist in so einem Fall?

    Antworten

  89. Tobias sagt:

    16. November 2020 um 10:54 Uhr

    Guten Tag hätte da eine Frage
    Und zwar letzten Samstag kam die Polizei zu uns nachhause
    Hatte gut was getrunken und bin eine kleine runde Auto gefahren.
    war nach knapp 5 min wieder zuhause und dann ca. Nach 5 min kam die Polizei zu mir nachhause.
    Jemand hat bei der Polizei angerufen und gesagt ich bin Auto gefahren.
    darauf hin gepustet Ergebnisse wurde mir nicht genannt.
    auf der wache dann auch Blutprobe abgenommen.
    Führerschein wurde eingezogen.
    Warte jetzt auf Post vom der staatsanwaltschaft
    Kann man mir sagen was mich jetzt erwartet?

    Antworten

  90. Janina sagt:

    25. November 2020 um 9:18 Uhr

    Hallo.
    Ich entschuldige mich erst für die alle Fehler, die, Sie gleich lesen würden.

    In 2015 hatte einer bekante unter Alkoholeinfluss mit dem Auto ein Unfall gebaut. Er ist in den Graben gefahren. Nach Blutkontrolle hatte er 0,39%. Sein Führerschein wurde für 7 Monate entzogen und hatte er dazu noch Geldstrafe bekommen. Nach 7 Monate ist sein Führerschein nicht nach Hause per Post gekommen, er hatte sich damals auch darum nicht gekümmert es wieder zu bekommen und ist er nach Polen umgezogen. In 2019 ist er zurück nach Deutschland gekommen und in 2020 ist mit dem Auto fahren kontrolliert worden. Hätte er natürlich gesagt, das er das Führerschein hat jedoch muss er es aus Polen holen. Nach MPU in Polen hat er das Führerschein zurück bekommen und ist zu Polizei gefahren um es zu zeigen. Ein Polizist hat ihn das Führerschein leider „sichergestellt“ und sagte, das er Fahrerverbot in ganzen Deutschland hat.
    Hatte er nie ein Brief bekommen wo stehen kann das er Einleben lang Fahrverbot in Deutschland hat, oder das er hier MPU machen muss. Jetzt bin ich total Dum, in Polen müsste er MPU machen weil es zu lange gedauert hatte bis er sich gemeldet hat das Führerschein wieder zu haben. Alle sagen, das er Fahrerverbot hat jedoch keiner zeigt ein Beweis dafür. Mein bekannter bekommt jetzt immer neue Geldstrafe das er ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und ist psychisch schon am Ende. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir ein Paar Tips geben was soll ich jetzt machen um ihn zu helfen das Problem rauszufinden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten

  91. Sandra sagt:

    22. Januar 2021 um 20:33 Uhr

    Hallo,

    Die Polizei hat Okt. 2019. Meinen Vater den Führerschein sofort eingezogen.
    Nun ist im Januar 2021 ein Urteil gefallen. Das der Führerschein und Fahrerlaubnis für 12 Monate eingezogen wird. Nun meine Frage. Die 12. Monate sind ja eig. Um werden diese mitangerechnet? Kann man den im feb. Neu beantragen?! Oder wird diese Zeit nicht mit angerechnet sondern erst mit Tag des Urteils?!

    Antworten

  92. Maria sagt:

    26. Januar 2021 um 17:03 Uhr

    Hallo, ich arbeite im Außendienst, bin also viel mit dem Auto unterwegs und habe leider in den letzten Jahren durch Unachtsamkeit öfter die Geschwindigkeit überschritten, so dass ich nun 8 Punkte habe und mich zur beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis äußern soll.
    Ich habe gelesen, dass man die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühesten nach 6 Monaten bekommt. Lässt sich dies aus beruflichen Gründen irgendwie verkürzen? Ich kann meine Arbeit ohne den Führerschein nicht ausüben und würde somit meine Arbeit verlieren, was verständlicherweise eine Katastrophe wäre.
    Ich bin ziemlich verzweifelt.
    Ich wäre dankbar über eine Auskunft.

    Antworten

  93. Ramaroson sagt:

    16. Februar 2021 um 20:55 Uhr

    Hallo,
    Ich wollte kurz fragen, Welche Sanktion könnte ich haben, wenn ich ohne Fahrerlaubnis gefahren?

    Ich Ware mit mein National Führerschein gefahren und und wurde von der Polizei kontrolliert.

    Ich habe schön ein Brief von der Polizei bekommen und bis jetzt schon fast 6 Wochen kein Bescheid von Strafe oder nein.

    Ich habe schon mein Führerschein umgeschrieben und ich habe Theorie Prufung Bestanden.Jetzt ,warte ich auf Termin für die Praxis Prüfung.

    Sehr plötzlich kontaktierte mich meine Fahrschule und sagte, dass ich mein Ausbildung nicht mehr fortsetzen könne und muss Bei die Fahrerlaubnis Behörde klären.

    Bevor ich bei der Behörde Nachfragen, haben Sie etwas für mich empfehlen?

    Vielen danke
    Liebe Grüße

    Antworten

  94. Stev sagt:

    1. Juni 2021 um 23:53 Uhr

    Ich habe ein Schreiben vom Strassenverkehrsamt bekommen das sie mir den Führerschein entziehen wollen
    Grund zu widerhandlung nach Abschnitt A
    Bin in der Probezeit und hatte ein Verlängerung hinter mit bin auf den Führerschein beruflich angewiesen

    Habe mir 1 Jahr nichts zu schulden kommen lassen musste in der Nacht mein Vater von der Arbeit abholen das er über starke Schmerzen klagte und da er vor ca 2 Jahren ein schweren Herzinfakt hatte habe ich mir Sorgen gemacht und bin direkt los leider wurde ich dort auf der Autobahn mit 128km/h geblitzt bei erlaubten 100km/h kann ich da irgendwas machen oder muss ich mich abfinden mein Führerschein abzugeben

    Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

    Der Unterschied liegt zum einen in der Dauer und zum anderen wird – im Gegensatz zum Fahrverbot – der Führerschein bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ungültig und die Fahrerlaubnis muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden. Die häufigste Art, seinen „Führerschein zu verlieren“, ist das Fahrverbot.

    Was bedeutet die Fahrerlaubnis wird ihnen entzogen?

    Rechtlich spricht man aber nicht von Führerscheinentzug, sondern vom Entzug der Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass nach einer Straftat die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, erlischt. Sie muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden. Außerdem droht eine hohe Geldstrafe und Punkte in Flensburg.

    Wann ist ein Entzug der Fahrerlaubnis rechtskräftig?

    Wann erlischt die Fahrerlaubnis? Die Fahrerlaubnis erlischt sofort mit Rechtskraft der Entscheidung. Das Erlöschen bezieht sich auf alle Führerscheinklassen.

    Wer kontrolliert das Fahrverbot?

    Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Beides wird durch die Polizei kontrolliert. Sanktionen bei Verkehrsvergehen können neben dem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch der Führerscheinentzug und das Fahrverbot sein.